StGBl. Nr. 153/1945
153. Gesetz: Gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz).
Gesetz vom 22. August 1945 über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz).