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BGBl. II Nr. 209/2014

kundgemacht 27.08.2014 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 209/2014× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule 5 § 0↗RIS↗
Anl. 1/02geändertÜberschrift, Text (entfallen) · I · A · B · C · D · E: Text · E I. Allgemeines Bildungsziel: Überschrift, Text · E: Überschrift · E II. Allgemeine didaktische Grundsätze: Überschrift · E III. Unterrichtsprinzipien: Überschrift, Text · E IV. Stundentafel1: Überschrift (neu) · E: Tabelle (neu), Z 1 bis Z 16, Schlussteil · E VI. Lehrpläne für den Religionsunterric…: Überschrift, Text, Z 1, Schlussteil, Z 2 bis Z 11 · E VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrst…: Überschrift, Text · E A. Pflichtgegenstände: Überschrift · E 1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE: Überschrift, Text · E 2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION: Überschrift, Text · E 3. WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT: Überschrift (neu), Text (neu) · E 4. GESELLSCHAFT UND KULTUR: Überschrift (neu) · E 5. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN: Überschrift (neu) · E A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich: Überschrift (neu), Text (neu) · E A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt: Überschrift (neu) · E A. 3 Verbindliche Übungen: Überschrift (neu), Text (neu) · E B. Pflichtpraktikum: Überschrift (neu), Text (neu) · E C. Freigegenstände: Überschrift (neu), Text (neu) · E D. Unverbindliche Übungen: Überschrift (neu) · E 1. Unterstützendes Sprachtraining Deuts…: Überschrift (neu), Text (neu) · E 2. Kompetenzorientiertes, eigenverantwo…: Überschrift (neu), Text (neu) · E E. Förderunterricht: Überschrift (neu), Text (neu) · umnummeriert: E. V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Überschrift
in Kraft 01.09.2006 – 31.08.2008 · idF BGBl. II Nr. 283/2006 Anl. 1/02↗RIS↗
in Kraft 01.09.2014 – 11.11.2014 · idF BGBl. II Nr. 209/2014 · danach: BGBl. II Nr. 284/2014 Anl. 1/02↗RIS↗
Anlage A2
------------- Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden *1)        pflich-
A. Pflichtgegenstände                                  Summe  tungs-
Jahrgang                gruppe
I.  II. III.  IV.  V.
---------------------------------------------------------------------
Kernbereich
1. Religion ................  2    2    2    2    2        10  (III)
2. a) Deutsch ..............  3    3    3    2    3            (I)
b) Slowenisch ...........  3    3    3    2    3              I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ......  3    3    3    3    3              I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) ..  3    3    3    3    3              I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ...  -    -    2    2    2            III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) .  2    2    2    -    -            III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre ..............  2    -    -    3    2            III
8. Chemie ..................  -    3    -    -    -            III
9. Physik ..................  -    -    2    2    -            III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik ..............  -    3    3    2    2              I
11. Betriebswirtschaft ......  3    3    3    2    3              I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ...  2    2    2    3    -              I
13. Wirtschaftliches Rechnen  2    -    -    -    -              II
14. Rechnungswesen *3) ......  3    3    3    3    3              I
15. Wirtschaftsinformatik ...  1    2    2    -    -              I
16. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing ..............  4    3    2    -    -            III
17. Politische Bildung und
Recht ...................  -    -    -    2    2            III
18. Volkswirtschaft .........  -    -    -    -    3            III
19. Bewegung und Sport ......  2    2    2    2    2            (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*6) .....................  -    -    -    3    4              I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl ..  30-  32-  32-  32-  32-    172 *1)
37  39  39  39  39
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden            pflich-
B. Freigegenstände                                      Summe  tungs-
Jahrgang                gruppe
I.  II. III.  IV.  V.
---------------------------------------------------------------------
1. Dritte lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) ..  3    3    3    3    3        15    I
2. Latein *7) ..............  -  3/4  3/4  3/4  3/4      12    I
3. Philosophischer
Einführungsunterricht ...  -    -    -    2    2        4  III
4. Darstellende Geometrie *8) -    -  0/2  2  0/2        4  (II)
5. Wirtschaftsgeographie ...  -    -    -    2    2        4  III
6. Wirtschaftsinformatik ...  -    -    -    2    2        4    I
7. Besondere
Betriebswirtschaft *9) ..  -    -    -    2    2        4    I
8. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) ....  -    -    -    2    2        4  III
9. Politische Bildung ......  2    2    2    -    -        6  III
10. Psychologie
(Betriebspsychologie) ...  -    -    -    2    2        4  III
11. Stenotypie ..............  -    -    -    2    2        4  (V)
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden            pflich-
C. Unverbindliche Übungen                              Summe  tungs-
Jahrgang                gruppe
I.  II. III.  IV.  V.
---------------------------------------------------------------------
1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ...............  -    -    -    2    2        4  III
2. Rhetorik ................  2    2    2    2    2        10    IV
3. Zeitgenössische Kultur ..  2    2    2    2    2        10  IVa
4. Darstellendes Spiel .....  2    2    2    2    2        10    V
5. Chorgesang ..............  2    2    2    2    2        10    V
6. Spielmusik ..............  2    2    2    2    2        10    V
7. Kreatives Gestalten .....  2    2    2    2    2        10    V
8. Bewegung und Sport ......  2    2    2    2    2        10  (IVa)
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden            pflich-
E. Förderunterricht *1) *10)                                  tungs-
Jahrgang                gruppe
I. II. III. IV. V. Allgemeines Bildungsziel
--------------------------------------------------------------------- Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. An der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht gemäß Art. II des Bundesgesetzes, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird, BGBl. Nr. 420/1990, in allen Klassen in etwa gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Unterrichtssprache zu erteilen Im Rahmen der Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet.
1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I) Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten.
2. Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I Nach Abschluss der zweisprachigen Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz,
3. Englisch einschließlich - ihr umfassendes und vernetztes wirtschaftliches Wissen sowie ihre praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer Lebenssituation einzusetzen,
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I eine aktive und verantwortungsbewusste Rolle als Unternehmerin und Unternehmer, als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer oder als Konsumentin und Konsument einzunehmen,
4. Zweite lebende - kreative und anspruchsvolle Lösungen für wirtschaftliche Problemstellungen zu erarbeiten,
Fremdsprache - die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbstständig zu beschaffen und zu bewerten sowie Informations- und Kommunikationstechnologien einzusetzen,
einschließlich - im Team zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen,
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I in korrektem Slowenisch und Deutsch sowie in den besuchten Fremdsprachen situationsadäquat zu kommunizieren,
5. Mathematik und angewandte - sich mit Religionen, Kulturen und Weltanschauungen auseinanderzusetzen, am Kulturleben teilzunehmen sowie Verständnis und Achtung für andere aufzubringen,
Mathematik .............. - 2 2 2 - I sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen,
6. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I - unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte zu handeln,
7. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I - die Notwendigkeit des eigenständigen, berufsbegleitenden Weiterlernens zu erkennen und entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen,
8. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I - sozial verantwortlich zu agieren, was sich in Respekt, angemessener Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein zeigt,
9. Textverarbeitung, - ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal, schriftlich) einzusetzen,
Office-Management - sich kooperativ, verantwortlich und zielorientiert einzubringen,
Publishing .............. 2 2 2 - - III aufgabenorientiert selbstständig und im Team zu arbeiten,
_____________________________________________________________________ - mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen,
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). - Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Motivationsfähigkeit zu zeigen,
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. - Arbeitskontexte zu leiten und zu beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Änderungen auftreten,
*3) Mit Computerunterstützung. - situationsgerecht in ihrem äußeren Erscheinungsbild und in der ihnen zukommenden Rolle aufzutreten,
*4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) *5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer - kontrolliert, reflektiert und mit Eigeninitiative das Arbeitsumfeld zu gestalten,
Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). - Aufgaben systematisch zu entwickeln, strukturiert umzusetzen und Vernetzung mit anderen Situationen herzustellen,
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch - lebenslanges Lernen als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III. immanenten Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung umzusetzen,
*7 - durch integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden das für das selbständige und unselbständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der korrekten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz).
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der zweisprachigen Handelsakademie über umfassende Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wissen über die Bedeutung der Europäischen Union und die Stellung Österreichs innerhalb dieser Bescheid, können sich auf gehobenem Niveau mit den Werten der Demokratie auseinandersetzen und sind über die Notwendigkeit der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sensibilisiert.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Persönlichkeit und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. Bildungskarriere“:
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden. Im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, ihre individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten.
_____________________________________________________________________ Die Schülerinnen und Schüler können ihre jeweils aktuelle Ausgangssituation für die Planung ihrer Karriere sowie für den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen einschätzen und darauf Weiterbildungsaktivitäten und Entwicklungsschritte aufbauen. Zudem verfügen sie über die Kompetenz, sich selbst zu organisieren.
Sie können soziale Situationen in Beruf und Gesellschaft analysieren und sich sowohl als Gruppenmitglied als auch in Führungspositionen rollengerecht verhalten.
Die Schülerinnen und Schüler können die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen beschreiben, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale akzeptieren und mitgestalten. Sie können sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen verhalten und ihre Mehrsprachigkeit nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung körperlicher Bewegung und Fitness für die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit einschätzen, kennen den Stellenwert des Sports im gesellschaftlichen Leben und für die Wirtschaft und können sich in Leistungs- und Wettbewerbssituationen fair und regelkonform verhalten.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Sprachen und Kommunikation“
Im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Unterrichtssprachen Slowenisch und Deutsch als Basis aller Lernprozesse einzusetzen. Sie erwerben außerdem eine profunde praxisorientierte Sprachkompetenz, die auch als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gesehen wird.
In den Unterrichtssprachen Slowenisch und Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler profunde Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen, Sprechen, Zuhören und Schreiben, die nicht nur Grundlagen für eine Beherrschung der Unterrichtssprachen auf hohem Niveau sind, sondern auch die Bereiche Kunst und Kultur nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprachen situationsangemessen gebrauchen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. Sie können Texte formal und inhaltlich erschließen und analysieren, die grundlegenden Sprachnormen anwenden und haben einen umfassenden Wortschatz. Sie können Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen. Sie können Texte redigieren sowie grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler können zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen sowie gesellschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen. Durch die intensive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie zu künstlerischen, insbesondere literarischen Werken und Erscheinungen Stellung nehmen (literarische Rezeptionskompetenz) sowie die Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten (Medienkompetenz).
Die Schülerinnen und Schüler können in mindestens zwei Fremdsprachen situationsadäquat kommunizieren: in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache auf dem Niveau B2 laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie in einer weiteren lebenden Fremdsprache auf dem Niveau B1. Sie können die Fremdsprache dem Niveau entsprechend fließend, korrekt und wirkungsvoll einsetzen, sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen schriftlich als auch mündlich praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten beziehen. Sie zeigen interkulturelle Kompetenz, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der fremden Kultur bewusst sind, kulturspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren und in beruflichen Situationen nutzen.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“
Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale und soziale Kompetenzen wie Lösungs- und Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Ausdauer, Belastbarkeit, Hands-on-Mentalität, Konfliktlösungskompetenz, Leistungsbereitschaft und Engagement aufgebaut.
Arbeitstechniken wie die Beschaffung und Bewertung fachspezifischer Informationen sowie vernetztes Denken und Arbeiten, Selbstorganisationsfähigkeit, Projektmanagement, Networking, analytisches Denken, Präsentationsfähigkeit und Argumentationsfähigkeit werden im Unterricht laufend trainiert und sind im Repertoire der Schülerinnen und Schüler vorhanden.
Die Schülerinnen und Schüler haben Entrepreneurshipkompetenzen aufgebaut, das sind zentrale Kompetenzen, wie Kreativität und Innovationsbereitschaft, unternehmerisches Denken, Markt- und Branchenwissen, Fachwissen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Dazu gehört es, die Folgen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abschätzen und geeignete risikopolitische Maßnahmen einsetzen zu können, die Grundsätze und Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umsetzen zu können, die in der Praxis relevanten Qualitätsmanagement-Systeme darstellen und die Bedeutung von Qualitätsmanagement beurteilen zu können sowie in der Lage zu sein Managementtechniken anzuwenden.
Im Rahmen der Leistungserstellung und –verwertung können die Schülerinnen und Schüler Marketingkonzepte analysieren, strategische und operative Marketinginstrumente anwenden, Beschaffungsprozesse komplett durchführen und optimieren, Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln sowie vertragsrechtliche Fragen klären und Markteintrittsmaßnahmen vornehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Management und Intrapreneurship strategische und operative Planungsprozesse durchführen, evaluieren und bewerten, Aufgaben im Personalmanagement inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen abwickeln und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Ethik und Nachhaltigkeit bewerten.
Im Bereich Finanz- und Investitionsmanagement können die Schülerinnen und Schüler, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen und argumentieren, Finanzpläne erstellen und Finanzkennzahlen interpretieren, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte durchführen und diesbezüglich beraten sowie Steuerungsvorgänge im Unternehmen bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Unternehmensrechnung laufende Geschäftsfälle auf der Grundlage von Originalbelegen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchführung verbuchen, unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr abwickeln, den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Jahresabschlüsse erstellen, interpretieren und beurteilen, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen, eine Betriebsabrechnung durchführen, Kosten analysieren und deren Auswirkungen auf Preise und Betriebsergebnis beurteilen.
In den Bereichen Recht und Volkswirtschaft können die Schülerinnen und Schüler einfache Rechtsfragen aus Sicht der Unternehmerin und des Unternehmers, der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers sowie der Konsumentin und des Konsumenten klären. Sie sind in der Lage, als mündige Staatsbürgerin bzw. mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz zu agieren, sich Informationen zu beschaffen, kritisch zu analysieren sowie eine eigene Position zu ökonomischen Fragestellungen zu entwickeln.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie können die Schülerinnen und der Schüler Informatiksysteme einsetzen, mit Publikation und Kommunikation (Textverarbeitung, E-Mail Kommunikation, Internet, Desktop-Publishing) betriebliche Arbeitsabläufe umsetzen, kaufmännische Problemstellungen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm lösen, dazu eine Datenbank einsetzen sowie Daten sichern und schützen, E-Business-Anwendungen nutzen und IT-Rechtsbestimmungen berücksichtigen.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Gesellschaft und Kultur“
Im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ wird der Aufbau einer ganzheitlichen Ausbildung fokussiert, durch die das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozessen sowie auch ein umfassendes Demokratieverständnis gefördert wird.
Die Schülerinnen und Schüler können aktuelle Themen der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur kritisch reflektieren, kontroverse Positionen analysieren und ideologischen Positionen zuordnen, fremde Kulturen und Lebensweisen verstehen und auf Übereinstimmungen mit demokratisch-humanistischen Werten prüfen sowie ihre individuelle Lebenssituation in Bezug auf Gesellschaft und Politik reflektieren.
Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“
Die Schülerinnen und Schüler können im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ die für weiterführende Ausbildungen und für die Berufspraxis notwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Begriffe und Methoden anwenden, Sachverhalte beschreiben, analysieren und interpretieren.
Sie können mathematische und naturwissenschaftliche Modelle beschreiben und analysieren sowie in der jeweiligen Fachsprache kommunizieren, argumentieren und interpretieren. Sie können zeitgemäße technische Hilfsmittel zielorientiert für ihre Rechenverfahren einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler können außerdem Zusammenhänge zwischen Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durch eine ganzheitliche Sichtweise von Ökologie, Technologie und Warenlehre erkennen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Allgemeine didaktische Grundsätze
1. Allgemeines Bildungsziel Lehr- und Lernziele:
Sinngemäß wie im Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der Handelsakademie (siehe Anlage A1) es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
2. Didaktische Grundsätze Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Die didaktischen Grundsätze im Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der Handelsakademie sind fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden fächerübergreifend.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden. Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma dem Erwerb einer ganzheitlich-integrativen Handlungsfähigkeit.
Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (Content Integrated Learning – CLIL) von großer Wichtigkeit. Unter CLIL versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Pflichtgegenstandes Englisch unter Einbeziehung von Elementen der Fremdsprachendidaktik.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie weiters die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Nach Lernjahren und Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu planen, wobei die im Lehrplan bei den entsprechenden Gegenständen definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind.
Eine möglichst enge Vernetzung zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben, wobei der Betriebswirtschaft als Leitfach der Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt.
Der Aufbau einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist durch die Berücksichtigung des Bezuges zu einer Übungsfirma und zu Wirtschaftspartnern in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
Der gründlichen Erarbeitung von Basiskenntnissen und dem Training grundlegender Fähigkeiten ist der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung bzw. Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Teambesprechungen (auch in Form von Fach- oder Klassenlehrerkonferenzen) sind im Sinne der Vernetzung der Unterrichtsgegenstände abzuhalten, wenn es für die Lehrstoffplanung durch die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig ist.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf deren situationsadäquaten Einsatz und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) hat jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer hinzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) sowie die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung maßgeblich.
Dem Aufbau von personalen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern ist in allen Unterrichtsgegenständen besonderes Augenmerk zu schenken.
Unterrichtsmethoden:
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Es ist ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion einzusetzen. Besonderer Wert ist auch auf den Aufbau von Methodenkompetenz zu legen.
- Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schülern geweckt wird.
- Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Arbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen) sind anzustreben.
- Lernarrangements sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln und aus ihren Fehlern lernen können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen.
- Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Geeignete Arten von Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben.
- Die Vermittlung des Integrierten Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalen Arbeitsmarkt gestärkt wird.
- Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten und der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur motivieren.
Business Training und Übungsfirma:
Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Die Übungsfirma ist der Ort, an dem kompetenz- und praxisorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungsziels erfolgt.
Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Übungsfirmen forciert werden.
Der Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ bildet durch seine Vernetzung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen die Grundlage für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Entrepreneurship Education in allen Jahrgängen.
Unterrichtsorganisation:
Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.
Einzelne Unterrichtsgegenstände können teilweise in Form von Blockunterricht abgehalten werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.
Unterrichtsqualität und Evaluation:
Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung. Es ist dabei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum guten Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben.
Unterrichtstechnologie:
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Wörterbücher und andere Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen – soweit es mit den Bildungszielen, der Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Anforderungen der Reife- und Diplomprüfung vereinbar ist – im Unterricht und in Prüfungssituationen verwendet werden.
Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes:
Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist.
Einsatz von zwei Unterrichtssprachen:
In allen Jahrgängen der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes Lehrstoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils jeweiligen anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff Lehrstoff in allen Gegenständen - Unterrichtsgegenständen – außer in Deutsch „Deutsch“ und Slowenisch - „Slowenisch“ – in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt verfasst werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt: III. Unterrichtsprinzipien
Slowenisch Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können. Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden. - Entrepreneurship Education - Befähigung des Einzelnen zu Eigeninitiative und selbstständigem Denken und Handeln als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, und auch als Konsumentin und Konsument, aktives und verantwortungsbewusstes Agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mitgestalten,
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern - Wirtschaftserziehung und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren VerbraucherInnenbildung - kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit - Umwelterziehung - Sensibilisierung für ökologische Anliegen und das Selbstbewußtsein Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Schüler Nachhaltigkeit, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- - Politische Bildung - Erziehung zu einem demokratischen und Berufsbildung erlebt werden. gesamteuropäischen Denken sowie zur Weltoffenheit,
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen. - Europapolitische Bildungsarbeit - Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsrahmen, Transparenzinstrumente),
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch - Gender Mainstreaming - Erziehung zur Gleichberechtigung von Betrieben Frauen und Institutionen gefördert werden. Männern,
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen - Medienbildung - Sensibilisierung für bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien fördern.,
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten - Gesundheitserziehung - Erziehung zu gestatten gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln.
IV. Stundentafel1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe
A.
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen
Wochenstunden
Jahrgang
I.
II.
III.
IV.
V.
Summe
A.1
Stammbereich2
1.
Persönlichkeit und Bildungskarriere
23
1.1
Religion
2
2
2
2
2
10
(III)
1.2
Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz
2
-
-
-
-
2
III
1.3
Business Behaviour
-
1
1
1
-
3
II
1.4
Bewegung und Sport
2
2
2
1
1
8
(IVa)
2.
Sprachen und Kommunikation
54
2.1.a
Deutsch
3
3
3
2
3
14
(I)
2.1.b
Slowenisch
3
3
3
2
3
14
(I)
2.2
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
3
3
2
3
3
14
I
2.3
Lebende Fremdsprache3
2
3
3
2
2
12
(I)
3.
Entrepreneurship – Wirtschaft und Management
54
3.1
Betriebswirtschaft
3
3
3
3
2
14
I
3.2
Unternehmensrechnung4
3
3
3
3
2
14
I
3.3
Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4
-
2
2
3
1
8
I
3.4
Wirtschaftsinformatik
-
1
2
2
1
6
I
3.5
Officemanagement und angewandte Informatik4
2
2
2
-
-
6
II
3.6
Recht
-
-
-
3
-
3
III
3.7
Volkswirtschaft
-
-
-
-
3
3
III
4.
Gesellschaft und Kultur
12
4.1
Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
-
1
2
2
-
5
III
4.2
Geografie (Wirtschaftsgeografie)
2
3
-
-
-
5
III
4.3
Internationale Wirtschafts- und Kulturräume
-
-
-
-
2
2
III
5.
Mathematik und Naturwissenschaften
23
5.1
Mathematik und angewandte Mathematik
2
2
2
3
2
11
I
5.2
Naturwissenschaften
3
2
3
2
-
10
III
5.3
Technologie, Ökologie und Warenlehre
-
-
-
-
2
2
III
Wochenstundenzahl Stammbereich
232
36
35
34
29
166
A.2
Schulautonomer Erweiterungsbereich5
2.1
Ausbildungsschwerpunkt6 7
-
-
2
2
2
6
I
2.2
Seminar(e)8
-
-
-
-
-
0-18
I/III9
A.3
Verbindliche Übungen5
-
-
-
-
-
0-18
I-III
Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.)
32
36
37
36
31
172
B.
Pflichtpraktikum
30010
C.
Freigegenstände5
D.
Unverbindliche Übungen5
1.
Unterstützendes Sprachtraining
Deutsch
2
2
2
-
-
6
III
2.
Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen
0-5
0-5
0-5
-
-
0-15
IVa
E.
Förderunterricht
_________________________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit Computerunterstützung.
5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.
6 Der Lehrstoff der im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert.
7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.
8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.
10 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.
III V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1. Allgemeine Bestimmungen
IV Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der zweisprachigen Handelsakademie zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:
2 1. a) DEUTSCH Der Stammbereich ist in allen Parallelklassen gleich zu gestalten, sofern nicht die Profilbildung der Schule eine Abweichung erfordert.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) 2. Autonome Verschiebungen zwischen den Clustern sind nicht möglich.
2 3. b) SLOWENISCH Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sechs Wochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden.
Bildungs- 4. Pflichtgegenstände mit bis zu vier Gesamtwochenstunden dürfen um höchstens eine Wochenstunde und Lehraufgabe: Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden. Innerhalb eines Clusters dürfen dabei höchstens drei Gesamtwochenstunden verändert werden. Das gilt nicht für den Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, in dem nur eine Erhöhung der Gesamtwochenstunden um bis zu zwei Wochenstunden, welche aus dem Erweiterungsbereich zu entnehmen sind, in jedem Unterrichtsgegenstand dieses Clusters möglich ist.
5. Der Schüler soll Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ist ab dem ersten Jahrgang als Pflichtgegenstand zu führen.
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden, 6. Wird schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde verändert, ist eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen.
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen 7. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und beruflichen Bereich bewältigen können Bildungskarriere“, können bis zu drei Wochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII. Unterabschnitt A. 2. 1 vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sechs Wochenstunden (zwei Wochenstunden pro Schulstufe) verschoben werden.
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln, 8. Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden (eine oder zwei Wochenstunden pro Seminar) angeboten werden, wobei einem Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt eine Wochenstunde entspricht. Seminare mit einer Wochenstunde (einem Kompetenzmodul) können ab dem II. Jahrgang mit zwei Wochenstunden in einem Semester geblockt werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen 9. Verbindliche Übungen können, schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein, 10. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Religion“ ist nicht veränderbar.
- Einsicht in Struktur und Funktion 11. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen Fremdsprache) kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern, bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können, 12. Im Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im IV. Jahrgang die Wochenstundenzahl von drei nicht unterschritten werden.
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können, 13. Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ ist jedenfalls im II. Jahrgang vorzusehen.
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können 14. Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 11.
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können, 15. Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können, 16. Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.
- sich Die Jahreswochenstundenzahl von 38 pro Jahrgang darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein Ausbildung darf höchstens 168 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
- das Slowenische auch als Sprache Gemäß § 1 Abs. 4 der Volksgruppe Eröffnungs- und ihrer Institutionen begreifen Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.
- die slowenische Hochsprache Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (StandardspracheContent and Language Integrated Learning – CLIL) beherrschen sowie
- Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Funktion Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und die Bedeutung „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Mundarten sowie Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
Lehrstoff: VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht
I. Jahrgang: (Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)
Mündliche Kommunikation: 1. Katholischer Religionsunterricht
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation). Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren. 2. Evangelischer Religionsunterricht
Normative Sprachrichtigkeit: Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks. 3. Altkatholischer Religionsunterricht
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
Schreibung und Erklärung häufig verwendeter Fremdwörter 4. Islamischer Religionsunterricht
Gebrauch entsprechender Wörterbücher und Nachschlagewerke Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983 idF BGBl. II Nr. 234/2011
Schriftliche Kommunikation: 5. Israelitischer Religionsunterricht
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten. Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Sprachbetrachtung und Textverstehen: 6. Neuapostolischer Religionsunterricht
Benützen von Bibliotheken Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Verfeinerung 7. Religionsunterricht der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
sinnvermittelnden Lesens Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten) 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Medien: Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Stellenwert in der Gesellschaft) Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991 zuletzt geändert durch das BGBl. II Nr. 225/2011.
Gestalten von und mit Medien 10. Buddhistischer Religionsunterricht
Zwei Schularbeiten Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
II 11. Jahrgang: Freikirchlicher Religionsunterricht
Mündliche Kommunikation: Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten) VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände
Präsentation (Arten, Techniken). Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.
Normative Sprachrichtigkeit: A. Pflichtgegenstände
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen, A.1 Stammbereich
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache. 1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE
Schriftliche Kommunikation Bildungsziele des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben. Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen, privaten und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.
Sprachbetrachtung und Textverstehen: 1.1 Religion
Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
Beschreiben 1.2 Persönlichkeitsbildung und Analysieren. soziale Kompetenz
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken. Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Literatur, Kunst und Gesellschaft: 1.3 Business Behaviour
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich Wie im Lehrplan der Schüler. Handelsakademie (Anlage A1)
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur 1.4 Bewegung und Kunst Sport
(literarische Gattungen, formale Aspekte). Siehe BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 284/2006.
Medien: 2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien). Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“:
Information in den Massenmedien. Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Deutsch“, „Slowenisch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „Lebende Fremdsprache“
Gestalten von Die Schülerinnen und mit Medien. Schüler
Zwei Schularbeiten. - gebrauchen die Unterrichtssprachen Deutsch und Slowenisch als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere,
III. Jahrgang: - verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben,
Mündliche Kommunikation: - können in den Unterrichtssprachen in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren (Sprachregister),
Dialogische Gesprächsformen. - können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten (Methodenkompetenz, Quellenkritik),
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle - können über die Unterrichtssprachen hinaus in mindestens zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B1 (Lebende Fremdsprache(n)) bzw. auf dem Niveau B2 (Englisch einschließlich Wirtschaftssprache) laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren,
Präsentation. - zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie Gemeinsamkeiten sowie unterschiedliche Sichtweisen zwischen der eigenen Kultur und anderen Kulturen erkennen und respektieren sowie situationsadäquat handeln (Interkulturelle Kompetenz),
Normative Sprachrichtigkeit: - können den Wert von Sprachen erkennen und zeigen Bereitschaft, Sprachkenntnisse zu vertiefen bzw. weitere Sprachen zu erlernen,
Sicherung der Sprach- - verstehen den Einsatz von Sprachen als Bereicherung und Schreibrichtigkeit nach individuellen als wichtiges Kommunikationsmittel in einer globalisierten Welt sowie in einer plurikulturellen Gesellschaft,
Erfordernissen - erkennen die Notwendigkeit von Mehrsprachigkeit für die berufliche Entwicklung.
Schriftliche Kommunikation Englisch einschließlich Wirtschaftssprache:
Begriffe definieren. Die Schülerinnen und Schüler
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies - können Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren,
Gestalten, kreatives Schreiben. - können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen,
Sprachbetrachtung - können kulturelle, gesellschaftliche, politische und Textverstehen: wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln,
Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees. - zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren.
Literatur, Kunst Die Schülerinnen und Gesellschaft: Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur - ausreichende sprachliche Mittel, um sich in der jeweiligen Situation und Kunst den betreffenden Personen gegenüber angemessen und klar auszudrücken,
(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung). - ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen und Standpunkte darzulegen
Medien: - einen großen Wortschatz in ihrem Sachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Sie können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden,
Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien). - ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B2 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können,
Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig. - eine klare, natürliche Aussprache und Intonation.
IV. Jahrgang: Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“
Mündliche Kommunikation: - die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen Präsentationen verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird,
Rede - Fachdiskussionen im eigenen Ausbildungsbereich und Vortrag beruflichen Umfeld verstehen, Kommunikationstechniken.
Schriftliche Kommunikation: - längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist,
Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren, - audiovisuelle Aufnahmen, Redebeiträge, Diskussionen, Dokumentationen, Präsentationen in Standardsprache verstehen, denen man im beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet, und sie erfassen dabei nicht nur den Informationsgehalt, sondern auch Standpunkte und Einstellung der Sprechenden.
freies Gestalten, kreatives Schreiben. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“
Sprachbetrachtung - selbstständig lesen, Lesestil und Textverstehen: –tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Nachschlagewerke selektiv benützen und sie verfügen über einen entsprechend großen Lesewortschatz,
Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen - Texte zu aktuellen Fragen lesen und verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird,
dichterischen Texten, Analyse von Reden. - berufsbezogene Korrespondenz und komplexe Texte durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden, Inhalt und Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln und Berichten zu einem breiten Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen erfassen,
Literatur, Kunst und Gesellschaft: - komplexe Anleitungen im eigenen Fachgebiet und detaillierte Vorschriften oder Warnungen verstehen, sofern schwierige Passagen mehrmals gelesen werden können.
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur Die Schülerinnen und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld Schüler können in der Zeit). Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“
Medien: - die Sprache fließend, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen einsetzen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen und Gedanken deutlich machen, wobei der Grad der Formalität den Umständen anzupassen ist,
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film. - sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch und anhaltende Beziehungen zu Gesprächspartnern und auch Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist,
Gestalten - die Bedeutung von Ereignissen und mit Medien. Erfahrungen für sich selbst hervorheben und Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente klar begründen und verteidigen,
Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig. - aktiv an routinemäßigen allgemeinen und berufsbezogenen formellen Diskussionen teilnehmen und dabei ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer situations- und adressatenadäquat reagieren,
V. Jahrgang: - wirksam und fließend ein Interview bzw. Gespräch führen, von vorbereiteten Fragen abweichen, auf interessante Antworten näher eingehen und nachfragen,
Mündliche Kommunikation: - ein Alltagsproblem oder ein berufsbezogenes Problem erläutern und zielorientierte Gespräche führen, in denen es darum geht, eine Lösung herbeizuführen.
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- Die Schülerinnen und Präsentationstechniken. Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“
Schriftliche Kommunikation: - zu vielen Themen aus ihren Interessens- und Fachgebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern sowie Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben,
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. - in gleichmäßigem Tempo sprechen, auch wobei kaum auffällig lange Pausen entstehen, auch wenn sie nach Strukturen oder Wörtern suchen,
Interpretieren, Werten, freies Gestalten - etwas klar beschreiben oder erzählen und dabei wichtige Aspekte anführen sowie mit relevanten Details und Beispielen stützen, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung - eine Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um ihre Äußerungen zu einem klaren, zusammenhängenden Text zu verbinden, vorbereitete berufsbezogene Präsentationen gut strukturiert und Textverstehen: sprachlich klar gestalten, sodass für Zuhörerinnen und Zuhörer die Hauptpunkte und wichtige unterstützende Details eindeutig erkennbar sind und dabei auch spontan auf Nachfragen reagieren,
Textkritik und Wertung - verschiedenste Abläufe beschreiben, Regeln erklären, detaillierte Arbeitsanleitungen oder Anweisungen geben, sodass andere danach handeln können.
Literatur, Kunst Die Schülerinnen und Gesellschaft: Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur - strukturierte Berichte, Artikel und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit). argumentative Texte zu verschiedenen Themen aus dem eigenen Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei zentrale Punkte hervorheben, Standpunkte angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und/oder Begründungen stützen sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern,
Zeitgenössisches Kulturschaffen. - zusammenhängend und klar verständlich schreiben und dabei die üblichen Konventionen der Gestaltung und der Gliederung in Absätze einhalten,
Medien: - sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressateninnen und Adressaten beziehen,
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen. - berufliche Korrespondenz und Protokolle, die sich auf ein vertrautes Aufgabengebiet beziehen, klar formulieren, wobei sie die Regeln der entsprechenden Textsorten beachten.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig. Lebende Fremdsprache:
3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - können Spracherwerbsstrategien anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren,
4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE - können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - können kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln,
5. GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE) - zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren.
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe: Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über
Der Schüler soll - einen ausreichend großen Wortschatz, um sich mit Hilfe von Umschreibungen über Themen des eigenen Alltagslebens äußern zu können,
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können einen guten Grundwortschatz,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B1 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen eine verständliche Aussprache,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können sprachliche Mittel, um ein ausreichendes Spektrum von Sprachfunktionen zu realisieren und auf sie zu reagieren.
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen, Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“
- die Geschichte der Slowenen verstehen den Hauptpunkten von längeren Gesprächen folgen, sofern deutlich artikuliert und in Standardsprache gesprochen wird,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können, - verstehen, was in einem Alltagsgespräch gesagt wird,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen das Wesentliche von kurzen und klar strukturierten Berichten, Präsentationen, Vorträgen und Reden zu vertrauten Themen aus dem beruflichen Bereich verstehen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird,
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können. - Anweisungen, Auskünfte, Nachrichten und Mitteilungen sowie öffentliche Durchsagen in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen verstehen.
Er soll im Sinne Die Schülerinnen und Schüler können in der politischen Bildung Fertigkeit „Lesen“
- einen klar strukturierten und sprachlich nicht zu demokratischer Grundhaltung geführt werden komplexen Text global verstehen,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden in Texten aus dem privaten und beruflichen Alltag wichtige Informationen auffinden und verstehen,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und in längeren Texten relevante Informationen auffinden, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen,
- Engagement für klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz, die Friedensarbeit zeigen sich auf vertraute Situationen bezieht, gut genug verstehen, um angemessen zu reagieren.
- die Umwelt kultur- Die Schülerinnen und geschichtsbewußt erleben, Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und - Gespräche in vertrauten beruflichen Standardsituationen beginnen, in Gang halten und beenden,
- die Notwendigkeit von Prioritäten sich aktiv an formellen und Kompromissen einsehen informellen Gesprächen und Diskussionen beteiligen.
Lehrstoff: Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“
Wie - Erlebnisse, Sachverhalte und Abläufe im Lehrplan der Handelsakademie (A1). privaten und beruflichen Umfeld einfach, aber strukturiert beschreiben, erklären oder zusammenfassen,
6. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE) - vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen zu einem vertrauten Thema vortragen.
Wie im Lehrplan Die Schülerinnen und Schüler können in der Handelsakademie (A1). Fertigkeit „Schreiben“
7. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE - Texte über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse verfassen,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - die eigene Meinung angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und Begründungen illustrieren,
8. CHEMIE - berufsbezogene schriftliche Kommunikation in vertrauten Bereichen erfolgreich bewältigen,
Wie - einfache Präsentationen im Lehrplan der Handelsakademie (A1) beruflichen Bereich erstellen.
9. PHYSIK 2.1.a Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (AnlageA1).
10. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK 2.1.b Slowenisch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Didaktische Grundsätze:
11. BETRIEBSWIRTSCHAFT Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Aspekte der Sprachmittlung in den Bereichen „Zuhören“, „Sprechen“, „Lesen“, „Schreiben“, „Sprachbewusstsein“ und „Reflexion über gesellschaftliche Realität“ die für den Beruf, das Studium, die Weiterbildung und die individuelle Entwicklung in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft mit Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich und als Nachbarsprache notwendige rezeptive und produktive Sprachkompetenz erwerben. Im Unterricht werden die bei den Schülerinnen und Schülern manifesten Unterschiede in der Sprachbeherrschung als Basis eines differenzierenden und individualisierten Unterrichts genommen.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie I. Jahrgang (A1)1. und 2. Semester):
12. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Die Schülerinnen und Schüler können im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
13. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN Bereich Zuhören
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören.
14. RECHNUNGSWESEN Bereich Sprechen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - Sprache situationsangemessen gebrauchen,
15. WIRTSCHAFTSINFORMATIK - Gespräche führen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Bereich Lesen
16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING - unterschiedliche Lesetechniken anwenden, indem sie sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden.
17. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bereich Schreiben
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen,
18. VOLKSWIRTSCHAFT - Texte adressatenadäquat formulieren,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - Texte redigieren, indem sie Texte formal überarbeiten,
19. BEWEGUNG UND SPORT - Schreiben als Hilfsmittel einsetzen, indem sie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben.
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
20. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE - Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten gewinnen,
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen - über Aspekte der eigenen Lebenswelt reflektieren.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Bereich Sprachbewusstsein
Wie im Lehrplan - grundlegende Sprachnormen sowie grundlegende Regeln der Handelsakademie (A1). Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden,
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS - einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - strukturelle Unterschiede zwischen Slowenisch und Deutsch erkennen und sprachliche Interferenzen vermeiden,
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION - mit Fehlern konstruktiv umgehen und häufige Fehlerquellen erkennen.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Lehrstoff:
21. SEMINARE Zuhören und Sprechen:
Wie im Lehrplan Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Handelsakademie (A1). Rezeption von Medien
B. FREIGEGENSTÄNDE Grundlagen der Kommunikation, Sprechen in der Standardsprache, Erkennen von und Kommunizieren auf verschiedenen Sprachebenen, Darstellung von Sachverhalten, Gesprächsführung, praxisbezogene Gesprächssituationen (Bewerbungsgespräch, Telefonat, Rollenspiel, Kundengespräch), Feedbackkultur
1. DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE Sprechhandlungen: Zusammenfassen, Präsentieren
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Lesen:
2. LATEIN Steigerung der Lesekompetenz und Lesemotivation, Lesetechniken und Lesestrategien (punktuelles Lesen, kursorisches Lesen, Querlesen und Parallellesen), sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Schreiben:
3. PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen), informierende und praxisbezogene Textsorten (Nacherzählung, Inhaltsangabe, Exzerpt, Zusammenfassung, Bericht, Präsentationen), kreative Textformen
Wie im Lehrplan Gestaltung der Handelsakademie (A1). Texte mit informationstechnologischen Mitteln
4. DARSTELLENDE GEOMETRIE Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Erzählen, Beschreiben, Berichten
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Reflexion über gesellschaftliche Realität:
5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE Sachliche Auseinandersetzung mit Problemen aus Gesellschaft und Arbeitswelt, Entwickeln von Medienkompetenz, unterschiedliche Lebenswelten und Kulturen, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Sprachbewusstsein:
6. WIRTSCHAFTSINFORMATIK Anwenden von Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, korrekte Anwendung häufiger Fremdwörter, Rechtschreibregeln und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Schularbeiten:
7. BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT Zwei einstündige Schularbeiten
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) II. Jahrgang:
8 3. FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG Semester – Kompetenzmodul 3:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Bildungs- und Lehraufgabe:
9. POLITISCHE BILDUNG Die Schülerinnen und Schüler können im
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Bereich Zuhören
10. PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE) - mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Bereich Sprechen
11. STENOTYPIE - Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie sprachsensibel formulieren und Gestaltungsmittel angemessen einsetzen,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Bereich Lesen
1. EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS - Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen,
Wie im Lehrplan - sich in der Handelsakademie (A1) Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen.
2. RHETORIK Bereich Schreiben
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,
3. ZEITGENÖSSISCHE KULTUR - Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
4. DARSTELLENDES SPIEL Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben
5. CHORGESANG - über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1) - zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen.
6. SPIELMUSIK Bereich Sprachbewusstsein
Wie im Lehrplan - grundlegende Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Handelsakademie (A1). Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
7. KREATIVES GESTALTEN - einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren, Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden,
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). - strukturelle Unterschiede zwischen Slowenisch und deutsch erkennen und sprachliche Interferenzen vermeiden,
8 - Strategien zur Fehlervermeidung anwenden. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Lehrstoff:
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM Zuhören und Sprechen:
Wie im Lehrplan Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Handelsakademie (A1). Rezeption von Medien
E. FÖRDERUNTERRICHT Grundlagen der Rhetorik wie Sprechtechnik, Aufbau und Inhalt einer Präsentation, Einsatz von Präsentationsmedien
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1). Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren
Lesen:
Lesetraining, Steigerung des Textverständnisses, Rezeption von Sach- und Gebrauchstexten (lineare und nichtlineare Texte), Entwickeln eines Bewusstseins für Textsorten, Erkennen, Filtern, Sammeln, Festhalten und Strukturieren relevanter Inhalte und Kernaussagen
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Protokoll, Zusammenfassung, Textanalyse, Analyse von Infografiken, Blog, Posting; Redigieren von Texten
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Dokumentieren, Analysieren, Argumentieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Entwicklung von Kulturbewusstsein, Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt anhand von Sachtexten und ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen und Redeabsichten erkennen.
Bereich Sprechen
- Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen erkennen, sprachsensibel formulieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und Feedback geben,
- Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen.
Bereich Lesen
- Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale erkennen,
- sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,
- Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben,
- über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
- zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen,
- den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erkennen.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen anwenden und Begriffe definieren; ein- und zweisprachige Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden,
- Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Erkennen von Redeabsichten, Fragetechniken
Sprechhandlungen: Argumentieren, Diskutieren
Lesen:
Rezeption von literarischen Texten und Sachtexten, Wahrnehmen von Textintention und Textwirkung, Erkennen von Textsorten und Textgattungen, Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus verschiedenen Medien
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Manuskript für Präsentation oder Referat, Handout, Leserbrief,, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Erwerb interkultureller Kompetenz, Beschäftigung mit gesellschaftsrelevanten Themen anhand von Beispielen aus Literatur, Kunst und Medien, literarisches Lernen durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sprachstrukturen wie Satzarten und Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, korrekte Anwendung von Fremdwörtern, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen.
Bereich Sprechen
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen unterscheiden, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen,
- Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- unterschiedlich Kulturen und Lebenswelten beschreiben,
- über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
- zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen,
- den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht bewerten.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Anwendung von rhetorischen Kenntnissen in Sprech- und Präsentationssituationen unter besonderer Berücksichtigung von para- und nonverbalen Äußerungen
Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren, Moderieren
Lesen:
Sicherung der Lesekompetenz und des Textsortenwissens, Lesestrategien
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Offener Brief, Kommentar, Textanalyse, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Informieren, Analysieren, Argumentieren, Kommentieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der grundlegenden Kommaregeln, Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache, sicherer Umgang mit Fremdwörtern, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen.
Bereich Sprechen
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches Umfeld beschreiben und analysieren,
- über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen,
- den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien erkennen.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen verstehen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, gegensätzliche Standpunkte vorbringen und verteidigen
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Gespräche moderieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, Lesestrategien, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Kommentar, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mit Hilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, Beiträge für Medien gestalten, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio
Sprachbewusstsein:
Vertiefung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Erkennen von Satzstrukturen, Beherrschung der Zeichensetzung, Einsatz des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
im Bereich „Sprechen“
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppenorientierung einsetzen.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Weltwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches und aktuelles Umfeld beschreiben und analysieren,
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen,
- über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren,
- typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen einsetzen, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) nützen, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, Argumente abwägen, Argumentationsstrategien entwickeln
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Interpretieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung und -auswertung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Erörterung, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Analysieren, Erörtern, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachigen Literatur, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Beherrschung komplexer Satzstrukturen, Vertiefung von Ausdruck und Stil, sicherer Umgang mit verschiedenen Mitteln der Redewiedergabe, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Weltwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerecht appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
- zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
- durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
- Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
- den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
- innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
- die deutsche Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen anwenden, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) gezielt einsetzen, Kommunikations- und Argumentationsstrategien anwenden
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Appellieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung)
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Textinterpretation, Meinungsrede, kreative Textformen, Einführen in das wissenschaftliche Schreiben (Umgang mit Fachsprache, richtiges Zitieren, Anwenden elaborierter Schreibstrategien, Einsatz wissenschaftlicher Textsorten wie Exzerpt, wissenschaftliches Protokoll, Rezension, Mitschrift usw.), Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Erörtern, Interpretieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Medienkompetenz, sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter Berücksichtigung der slowenischsprachigen Literatur vornehmlich des 19. Und 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Einsatz von Wissenschaftssprache, sicherer Umgang mit Ausdruck und Stil, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
- zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
- durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
- Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
- den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
- innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
- die slowenische Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Argumentationsstrategien gezielt einsetzen
Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren
Lesen:
Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Textinterpretation, Leserbrief, Zusammenfassung, Empfehlung, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Analysieren, Interpretieren, Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
- Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
- öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
- sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
- Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
- Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
- Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
- Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
- typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
- zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
- durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
- Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
- den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
- Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
- Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
- Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
- innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
- die slowenische Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, gezielter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken
Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren, Präsentieren
Lesen:
Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten, Informationsbeschaffung und -auswertung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Kommentar, offener Brief, Meinungsrede, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt sowie aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachigen Gegenwartsliteratur, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine dreistündige Schularbeit
2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.3 Lebende Fremdsprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3. WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.1 Betriebswirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.2 Unternehmensrechnung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.4 Wirtschaftsinformatik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.6 Recht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.7 Volkswirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
4. GESELLSCHAFT UND KULTUR
4.1 Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
4.2 Geografie (Wirtschaftsgeografie)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
4.3 Internationale Wirtschafts- und Kulturräume
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
5. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 Mathematik und angewandte Mathematik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
5.2 Naturwissenschaften
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
5.3 Technologie, Ökologie und Warenlehre
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt
2.1.1 Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.2 Management, Controlling und Accounting
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.3 Finanz- und Risikomanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.4 Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.5 Entrepreneurship und Management
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.6 Internationale Wirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.7 Kommunikationsmanagement und Marketing
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.8 Logistikmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.9 Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.10 Ökologisch orientierte Unternehmensführung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.11 Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2 Seminare
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.1 Softwareentwicklung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.2 Applikationsentwicklung für mobile Geräte
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.3 Desktop Publishing und Film
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.4 Netzwerkmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.5 Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.6 Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.7 Enterprise Resource Planning – Fertigung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.8 Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.9 Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.10 Enterprise Resource Planning – Controlling, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.11 Enterprise Resource Planning – Controlling, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.12 Enterprise Resource Planning – Reporting
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.13 Enterprise Resource Planning – Customizing und Programmierung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.14 Kreditmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.15 Risiko- und Bedarfsmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.16 Private Banking
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.17 Kostenrechnung in der Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.18 Unternehmensgründung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.19 Unternehmensführung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.20 Strategisches Controlling
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.21 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.22 Arbeits- und Sozialrecht – Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.23 Entrepreneurship und Management – Sustainability und vernetztes Denken
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.24 Argumentationstraining für Wirtschaft und Gesellschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.25 Interkulturelles Seminar
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.26 Internationale Messen und Ausstellungen in der Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.27 Kommunikation in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.28 Kommunikation in der Lebenden Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.29 Präsentation, Moderation und Verkauf
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.30 Journalistische Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.31 Betriebswirtschaftliche Simulation
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.32 Internationale Logistik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.33 Abfallmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.34 Sicherheitsvertrauensperson
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.35 Qualitätsauditorin und Qualitätsauditor
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.36 Wissensmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 3 Verbindliche Übungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt V.
B. Pflichtpraktikum
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
C. Freigegenstände
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt V.
D. Unverbindliche Übungen
1. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2. Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
E. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Schlagworte
Informationsauswertung, Lehrgegenstand, Wirtschaftsgeschichte, Reifeprüfung, Informationstechnologie, Fortbildungsmaßnahme, Lebensplanung, Inland, Leistungssituation, Darstellungsmöglichkeit, Lösungsorientiertheit, Marktwissen, Lohnabrechnung, Finanzmanagement, Investitionsentscheidung, Bankgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kostenkalkulation, Naturwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Lehrziel, Bildungsaufgabe, Fachlehrerkonferenz, Sprachrichtigkeit, Sprechrichtigkeit, Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Schulebene, Landesebene, Naturschutz, Lernform, Wunschvorstellung, Lehrerinnenstunde, Redeverlauf, Interessensgebiet, Vorteil, Alltagssituation, Ausbildungssituation, Berufswelt, Textgrammatik, Sachtext, Stilebene, Informationswert, Lesekompetenz, Standardsprache, Weltwissen, Kunstbetrieb, Kommunikationsstrategie, Zielgruppenorientierung, Risikomanagement