BGBl. II Nr. 235/2019
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1/12geändertTabelle (neu) · H. Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · Überschrift (neu) · 1. Deutsch in der Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · 2. Religion: Überschrift (neu) · 3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbi…: Überschrift (neu), Text (neu) · 4. Pflichtgegenstände der alternativen …: Überschrift (neu), Text (neu) · Text (neu)
… 13 unveränderte Absätze
Anlage 1.12
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNOLOGIEN
I. STUNDENTAFEL1 | |||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
Jahrgang | |||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |
9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
1. | Konstruktion4 | 5(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 7(3) | 28 | I | |
2. | Darstellungstechniken1 | 4(2) | 4(2) | 3(1) | – | – | 11 | I bzw. III | |
3. | Gestaltung4 | 1 | 1 | 4(2) | 4(4) | 6(5) | 16 | I | |
4. | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 4 | 4(2) | 7(2) | 19 | I | |
5. | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
6. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
7. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
C. | Verbindliche Übung | ||||||||
Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 36 | 39 | 37 | 36 | 185 | |||
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
Jahrgang | |||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
B.1 | Holztechnik | ||||||||
1.1 | Konstruktion4 | 4(2) | 5(2) | 5 | 6(3) | 7(3) | 27 | I | |
1.2 | Darstellungstechniken5 | 4(2) | 4(2) | 3 | – | – | 11 | I bzw. III | |
1.3 | Gestaltung | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 7 | I | |
1.4 | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 6(3) | 8(4) | 11(4) | 29 | I | |
1.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
1.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
1.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
B.2 | Raum- und Objektgestaltung | ||||||||
2.1 | Konstruktion4 | 4(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 6(3) | 26 | I | |
2.2 | Darstellungstechniken5 | 4(2) | 4(3) | 5(3) | – | – | 13 | I bzw. III | |
2.3 | Gestaltung4 | 1 | 1 | 4(2) | 6(5) | 10(7) | 22 | I | |
2.4 | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3(1) | 13 | I | |
2.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 4 | 4 | 3 | 22 | IV | |
2.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
2.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Jahrgang | |||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
E. | Freigegenstände | ||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
G. | Förderunterricht10 | ||||||||
1. | Deutsch | ||||||||
2. | Englisch | ||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
4. | Naturwissenschaften | ||||||||
5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 1548 unveränderte Absätze
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und –wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien im Besonderen
– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Konstruktion:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Darstellungstechniken:
Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Gestaltung:
Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.
Materialien und Prozesse:
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Fertigung und Produktion:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren, alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen sowie um Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.
Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
3. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:
Konstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen durchführen, Tragwerke berechnen sowie Einzelelemente bemessen und planlich (auch computerunterstützt) darstellen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Konstruktionsaufgaben des Rohbaues lösen, die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend konzipieren sowie bauphysikalische Berechnungen und Messungen durchführen und interpretieren.
Darstellungstechniken:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Materialien und Prozesse:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Materialtechnologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können sie den Anwendungsbereichen zuordnen sowie ihren Einsatz beurteilen, optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Sie verstehen die Entstehung, Herstellung (chemisch und physikalisch) und Verarbeitungsmethoden der marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie der Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff anwenden und durch Modifikationen der Herstellung und Verarbeitung Verbesserungsmöglichkeiten erzielen.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die ökologischen Eigenschaften und Bewertungskriterien der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie ihre Anwendung und Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage, Ökobilanzen zu erstellen.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen kennen die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifischen Werkzeuge und Maschinen und verstehen ihre Anwendung und Funktionsweisen. Sie können den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen prozessbezogen beurteilen sowie flexible Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination verstehen die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung. Sie können präventive Maßnahmen ergreifen sowie getroffene Maßnahmen analysieren, bewerten und verbessern.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze und können sie anwenden, analysieren und bewerten. Sie verstehen Qualitätssicherungssysteme und können Methoden zur Qualitätsbestimmung und Sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Fertigung und Produktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
4. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:
Konstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Konstruktionsaufgaben des Ausbaues lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Darstellungstechniken:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Freihanddarstellung können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze von komplexen Räumen und Objekten proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können ihre Vorstellungen und ihre Entwurfsgedanken darstellen sowie die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Kulturelle Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen kulturgeschichtliche Zusammenhänge miteinander vergleichen und bewerten.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden interpretieren und vergleichen sowie Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum aufgabenspezifisch anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant bewerten sowie Gestaltungsaufgaben hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bearbeiten. Sie können auf Grund eines Anforderungsprofils Gestaltungskonzepte entwerfen sowie aus funktionellen, konstruktiven, ergonomischen und widmungsrelevanten Zusammenhängen Entwurfskonzepte entwickeln.
Materialien und Prozesse:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Fertigung und Produktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern in den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Fertigung und Produktion“ mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch eine schulautonome Lehrplanbestimmung bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
7. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;
– Schnittpunkte berechnen.
Lehrstoff:
Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.
Lehrstoff:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Lehrstoff:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz).
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues, Möbelteile und ihre Beschläge); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau-Korpusbau).
Fachbegriffe und Definitionen.
Objektkonstruktionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Objektteile sowie ihre Beschläge (zB formgebende Bauteile).
Bauelemente des Ausbaues (Zwischenwände).
Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Innentüren).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundbegriffe der Statik erfassen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bauelemente des Innenausbaues (abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (Treppen).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statische Zusammenhänge verstehen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Einbruch- und Sonnenschutz).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.
Bauelemente des Innenausbaues (Trennwandsysteme).
Bauelemente des Ausbaues (Grundlagen der Haustechnik); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Fassaden, Portale).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Raumakustik.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).
Ausbau- und Umbaukonzepte (Bau, Raum, Objekt).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Sanierungskonzepte (Bau, Raum, Objekt).
2. DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, händische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden sowie diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (zeichnerisches Studium von Objekten).
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Händische Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; Schrift; händische Beschriftung und Bemaßung.
Arbeitsmodelle.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Objekte mit Hilfe von CAD.
Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; computerunterstützte Beschriftung und Bemaßung.
Präsentationsmodelle.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen.
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren.
Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
3. GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum und die sensorischen Dimensionen erfassen;
– intuitiv die funktionellen, konstruktiven, ergonomischen und widmungsrelevanten Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben aus dem persönlichen Umfeld erkennen.
– intuitiv Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Lehrstoff:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen); Funktionen (intuitives Erfassen der Zusammenhänge zwischen Mensch und Umfeld).
Intuitive Raum- und Objektgestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Proportionsmethoden sowie Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum erklären und die sensorischen Dimensionen vergleichen;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben beschreiben.
– intuitiv Materialien auswählen und damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Lehrstoff:
Gestaltungslehre; Entwurfslehre für Räume und Objekte des persönlichen Umfelds.
Intuitive Raum- und Objektgestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Lehrstoff:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Lehrstoff:
Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
4. MATERIALIEN UND PROZESSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen sowie die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Lehrstoff:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien) sowie deren Hilfsstoffe (Leime und Klebstoffe); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend ua.).
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden sowie die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Stationäre Maschinen (Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.
Lehrstoff:
Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Fertigungsanlagen.
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff den Anwendungsbereichen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Lehrstoff:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen).
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.
Lehrstoff:
Anorganisch basierende Werkstoffe; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft ua.).
Gestaltung von Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Organisch basierende Werkstoffe; Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Ökologische Bewertung (Kennzahlen).
Betriebsanlagen und -ausstattung (Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
Gestaltung von Baustellen; sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen beurteilen und gewerbliche Fertigungskonzepte erstellen.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen).
Ökobilanz.
Gewerbliche Anlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften (prozessbezogen).
Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
5. FERTIGUNG UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Werkstättenordnung; händische Erfassung von Produktionsdaten.
Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.
Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
Fertigung einfacher Werkstücke.
Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten.
Bedienung von analogen Maschinen und Geräten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben.
Lehrstoff:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Fertigung von Einzelobjekten.
Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen (spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen.
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe.
Grundlagen der CNC-Technik.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.
Lehrstoff:
Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken.
Fertigung von Objekten.
Innentüren.
Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten.
Nichttragende Trennelemente.
Grundlegende und komplexe Holzverbindungen im statischen Bereich; Einsatz von Verbindungsmitteln.
Sicherheitsregeln; Standardkomponenten und Leitungen; Grundschaltungen der Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik; grundlegende Installationsbussysteme; grundlegende elektrische Anschlüsse, Antriebe und steuerungstechnische Schaltungen stationärer Maschinen; Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen.
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen.
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende und nicht holzbasierende Werkstoffe. Holzbauwerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten zur Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Handhabung der grundlegenden Werkzeuge und Arbeitsbehelfe.
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Bautischlerarbeiten (zB Außentüren und Fenster).
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebes; technische Anlagen in der Sägeindustrie.
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Einschnittsoptimierung von Rundholz; Ausbeuteoptimierung; Sortierung und Vermessung.
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Lehrstoff:
Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz.
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien.
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung.
6. FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.
– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.
Lehrstoff:
Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen anwenden.
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Branchenspezifische Software; Datentransfer.
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.
Branchenspezifische Software; Datentransfer; Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren sowie deren Verfahrensparameter analysieren und Varianten erarbeiten.
Lehrstoff:
Projektbezogener Einsatz branchenspezifischer Software und Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
7. BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Ablauf einer Unternehmensgründung erfassen;
– die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen.
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle erfassen.
– Managementmethoden anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Unternehmensgründung; Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen.
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Projektmanagement bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensorganisation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden für Produktionsplanung anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens erfassen.
– den Managementzyklus verstehen.
– Managementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Produktionsplanung und Schnittstellen zur Beschaffung und dem Absatz; Grundlagen des Rechnungswesens.
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Projektmanagement in Produktionsplanung und Rechnungswesen; Dokumentation von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden im Supply-Chain-Management anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
– Managementtechniken verstehen.
– Projektmanagementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Supply-Chain-Management; Kostenrechnung in Gewerbe.
Methoden und Techniken des Managements; Dokumentationsmethoden von Managementprozessen (zB Organigramme, Flussdiagramme, Netzplan ua.).
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis; Dokumentation von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung.
Qualitäts- und Umweltmanagement.
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden;
– Zusammenhänge zwischen Betriebswirtschaft, Gesellschaft und Ökologie verstehen.
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement; Nachhaltigkeit.
Integrierte Managementsysteme; Dokumentation ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams; Konfliktlösungsstrategien.
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Koordination und Leitung von Projekten.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Holztechnik
1.1 KONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.
– einfache Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Lehrstoff:
Grundlagen und Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente.
Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauweisen und Konstruktionsregeln verstehen.
– Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Lehrstoff:
Bauelemente des Holzbaues.
Bauelemente des Holzbaues.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statische Zusammenhänge an Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).
Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen (Dächer).
Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statische Zusammenhänge erkennen und an Einzelelementen von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.
– Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).
Bauelemente Gebäudehülle (Dachdeckungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
– Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.
Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Schularbeiten (über die Bereiche „Grundlagen der Konstruktion“ und „Bauwerkskonstruktionen"):
5. bis 10. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
1.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 MATERIALIEN UND PROZESSE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen.
Lehrstoff:
Holzbiologie; Holzanatomie (Makro-, Mikro- und Nanostruktur).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte, Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung); Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (technische Trocknung, Pyrolyse).
Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Gewerbliche Fertigungskonzepte; Grundlagen der Elektrotechnik, numerisch gesteuerter Maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).
Werkzeuge und Maschinen (spanabhebende, zerspanende); Bearbeitungszentren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Lehrstoff:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe).
Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.
Industrielle Anlagen.
Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Lehrstoff:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte; Biochemie.
Industrielle Anlagen.
Projektbezogene Qualitätsentwicklung.
1.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Elektrowerkstätte
Handwerkstätte
Holzbauwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Sägewerk
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Zuschnittwerkstätte
1.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.2 Raum- und Objektgestaltung
2.1 KONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Einzelmöbel, starre und bewegliche Bauteile).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Möbelkombinationen, starre und bewegliche Bauteile).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 4 und 5.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten und bewerten.
Lehrstoff:
Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 5 und 6.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 6 und 7.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen, und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodul 9.
2.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen.
Lehrstoff:
Intuitives Zeichnen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Intuitives Zeichnen.
Freiformkurven.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
– die gebräuchlichen Grundtechniken für die farbliche Darstellung erkennen und sie für verschiedene Inhalte und Anforderungen anwenden.
Lehrstoff:
Intuitives Zeichnen; figurales Darstellen.
Freiformflächen.
Gebräuchliche Grundtechniken für die farbliche Darstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Räumen (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Perspektivische Darstellung und Visualisierung von Innenräumen und Objekten der Raumgestaltung.
2.3 GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum anwenden.
Lehrstoff:
Gestaltungslehre; Entwurfslehre für Räume und Objekte des persönlichen Umfelds.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Lehrstoff:
Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohnbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.
Gestaltungslehre (Farbe und Licht); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohn- und Objektbereichs).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.
Gestaltungslehre (Belichtung und Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Objektbereichs).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Lehrstoff:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Lehrstoff:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Räume und Objekte aus dem Wohnbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Räume und Objekte aus dem Objektbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
2.4 MATERIALIEN UND PROZESSE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Furnier- und Beschichtungswerkstätte
Handwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Werkstätte für Innenausbau
Werkstätte zur Oberflächenbehandlung
Zuschnittwerkstätte
2.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.