BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
31
§ 0↗RIS↗
Anl. 1/13geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
Anlage 1.13
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR KUNSTSTOFFTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1 | |||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | ( | ||||||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II bzw. III | |||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
8. | Naturwissenschaften | 4 | 2 | 1 | 2 | – | 9 | II | |||||
9. | Angewandte Informatik | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
1. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||
2. | Kunststoffverarbeitung und Automatisierungstechnik | – | – | 4 | 4 | 6 | 14 | I | |||||
3. | Technische Mechanik und Maschinenelemente | 2 | 4 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||
4. | Konstruktion und Produktentwicklung4 | 4(2) | 4(3) | 3(3) | 4(4) | 3(3) | 18 | I | |||||
5. | Chemie und Umwelttechnik5 | – | 4(4) | 5(3) | 2 | 4 | 15 | I | |||||
6. | Laboratorium | – | – | – | 5 | 8 | 13 | I | |||||
7. | Werkstätte und Produktionstechnik6 | 7 | 6 | 6 | 4 | – | 23 | III bzw. IV | |||||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
Soziale und personale Kompetenz7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
6. | Moderne Produktentwicklung9 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | I | ||||||
7. | Technisches Laboratorium | – | – | – | – | 1 | I | ||||||
F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
G. | Förderunterricht10 | ||||||||||||
1. | Deutsch | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||
5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 9 unveränderte Absätze
… 53 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kunststoffverarbeitung, des Formen- und Werkzeugbaus, der Werkstoff- und Fertigungstechnik sowie der Automatisierungstechnik ausführen. Dabei stehen die Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Realisierung von kunststofftechnischen Verfahren und von Werkzeugen, die messtechnische Überprüfung, Testung sowie Werkstoffprüfung im Vordergrund. Nach einigen Jahren Praxis sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, betriebliche Prozesse zu gestalten und bestehende Systeme zu optimieren.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse:
Werkstoff- und Fertigungstechnik:
Im Bereich Grundlagen der Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der Werkstoffe erläutern und sie normgerecht bezeichnen. Sie können die Auswirkungen von Wärmebehandlungen auf das Gefüge und die daraus resultierenden Eigenschaftsänderungen des Werkstoffes erkennen, werkstoffbezogene Diagramme interpretieren und die Eigenschaften ableiten. Sie können Werkstoffe in der Produktentwicklung so einsetzen, dass sich optimale Bauteileigenschaften bei hoher Wirtschaftlichkeit ergeben und können verschiedene Werkstoffe zu Verbundwerkstoffen mit optimierten Eigenschaften kombinieren.
Im Bereich Polymere Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Eigenschaften der polymeren Werkstoffe erläutern, den geeigneten polymeren Werkstoff anhand von Datenblättern auswählen, Werkstoffe anforderungsgerecht entwickeln und bestimmte Werkstoffeigenschaften optimieren sowie den Einfluss von Kunststoffen auf das Produkt und auf die Umwelt einschätzen.
Im Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen, die geeigneten Werkstoffprüfverfahren auswählen und entsprechende Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen, produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visualisieren und Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten sowie bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren adaptieren, entwickeln und anwenden.
Im Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern und beschreiben, Fertigungsverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilen sowie Fertigungsverfahren ökonomisch und ökologisch effizient verknüpfen und optimieren.
Kunststoffverarbeitung und Automatisierungstechnik:
Im Bereich Verarbeitungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Thermoplast-, Duromer- und Elastomerverarbeitungsverfahren erläutern und spanabhebende, spanlose, umformende sowie veredelnde Kunststoffverfahren auswählen und durchführen. Sie können Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren sowie Verarbeitungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion optimieren.
Im Bereich Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Vorrichtungen der Kunststoffverarbeitung beschreiben, Maschinenelemente und Normalien im Werkzeugbau anwenden, Werkzeuge für Kunststoffverarbeitung auslegen und auswählen, Wartungs- und Instandhaltungspläne erstellen sowie das Werkzeug im Gesamtprozess optimieren.
Im Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion und die Elemente von Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären, eine Kunststoffverarbeitungsmaschine spezifizieren und auswählen sowie Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen. Sie können Produkte fachgerecht herstellen, Prozessgrößen hinsichtlich der Produktqualität optimieren, Anlagenkonzepte für die Kunststoffverarbeitung entwickeln sowie Wartungs- und Instandhaltungspläne erstellen.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Mess- und Prüfverfahren erläutern und Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen. Sie können die Ergebnisse von Messungen interpretieren, Fehlerquellen erkennen und Prüfpläne, Konzepte zur Fehlerbeseitigung und Fehlervermeidung sowie Qualitätsberichte erstellen.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik und die Eigenschaften elementarer elektronischer Bauteile erläutern, elektrische Größen messtechnisch erfassen und in den korrekten Einheiten angeben, elektrische Antriebe für die Anwendungen der Kunststofftechnik auswählen sowie einfache elektrische Schaltungen entwickeln.
Im Bereich Mess-, Steuerungs-, und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise einfacher Sensoren erläutern, einfache Regelkreise aufbauen, in Betrieb nehmen und beurteilen, Programme für steuerungstechnische Aufgaben entwickeln sowie Pflichtenhefte erstellen.
Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien der elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauelemente erklären, Bauelemente der Automatisierungstechnik auswählen, Fehler in elektromechanischen Systemen finden und beheben sowie elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen simulieren und herstellen.
Technische Mechanik und Maschinenelemente:
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe „Kraft“ und „Moment“ und die Wirkung dieser Größen sowie Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen erläutern, können Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen erläutern, können Bauteile dimensionieren, rechnergestützte Methoden anwenden, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Dynamik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Kinetik und Kinematik erläutern, können die Gesetze für Translation und Rotation anwenden und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes berechnen sowie ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren und Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Normteile anwenden und Maschinenteile auslegen.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erläutern sowie die durch den hydrostatischen Druck verursachten Kraftwirkungen und die Energiebilanz berechnen.
Im Bereich Wärmelehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern, können Kreisprozesse und deren Wirkungsgrad berechnen und die Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung thermisch analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre und Rheologie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Rheologie erläutern, können die rheologischen Kenngrößen interpretieren und eine Konstruktion dahingehend auslegen. Sie können Konstruktionsdetails mit Hilfe von Software analysieren sowie Werkzeugdetails hinsichtlich rheologischer Erfordernisse abändern und entwickeln.
Konstruktion und Produktentwicklung:
Im Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen und Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen. Sie können technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen, im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren sowie Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Im Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen können die Absolventinnen und Absolventen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben abschätzen, Maschinenelemente, Normteile, Normalien und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile normgerecht mit rechnergestützten Methoden dimensionieren und darstellen. Sie können eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen sowie Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Im Bereich Simulation können die Absolventinnen und Absolventen gängige Simulationsverfahren des Fachgebietes auswählen und anwenden, Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren und aus Ergebnissen der Simulationsrechnung Optimierungen ableiten.
Im Bereich Rapid Prototyping können die Absolventinnen und Absolventen die geeigneten Verfahren für eine Anforderung auswählen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen erläutern, auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen, Projektplanungen durchführen, entsprechende technische Produktdokumentationen erstellen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Chemie und Umwelttechnik:
Im Bereich Polymerchemie können die Absolventinnen und Absolventen die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben. Sie können aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen und können Polymere gezielt analysieren sowie Optimierungschancen erkennen.
Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung der wichtigsten Umweltschadstoffe, deren Entstehung und Möglichkeiten zu ihrer Verminderung erläutern. Sie können Möglichkeiten der fachgerechten Entsorgung oder des Recyclings von Altstoffen, Reststoffen und gefährlichen Abfällen beschreiben und Ergebnisse von Umweltuntersuchungen interpretieren und bewerten.
Im Bereich Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische, thermische, chemische und biologische Verfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten beschreiben, einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen und für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten ableiten.
Im Bereich Analytik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für Wasser-, Luft- und Bodenproben erläutern, analytische Methoden auf Umweltproben und Werkstoffe anwenden sowie Messergebnisse auswerten, interpretieren und im Hinblick auf nationale und internationale Standards vergleichen.
Im Bereich Toxikologie und Umweltchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Basiskonzepte der Ökologie, Toxikologie und der wichtigsten toxischen Stoffe erläutern. Sie können sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren, aus vorhandenen Sicherheitsdatenblättern und gesetzlichen Normen die für die Herstellung und Anwendung chemischer Stoffe wesentlichen Informationen erkennen und berücksichtigen sowie einen chemischen Stoff hinsichtlich seiner Anwendbarkeit für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, “Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 962 unveränderte Absätze
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
7. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Potenzreihen, Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– lineare Gleichungssysteme mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
– lineare Differentialgleichungen zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Lehrstoff:
Matrizen (inverse Matrix).
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. WERKSTOFF- UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die daraus resultierenden Eigenschaften polymerer Werkstoffe erläutern;
– die grundlegenden Kunststoffarten und deren Eigenschaften erläutern.
– grundlegende Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
– den Aufbau und die normgerechten Bezeichnungen der Werkstoffe erläutern;
– die Auswirkungen von Wärmebehandlungen auf das Gefüge erläutern;
– die aus der Wärmebehandlung entstehenden Eigenschaftsänderungen des Werkstoffs erkennen und erläutern.
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung beschreiben.
Lehrstoff:
Überblick und Einführung.
Grundlagen spanloser und spanender Bearbeitungsverfahren sowie der Formgebungsverfahren, kreislauforientierte Fertigungstechnik, Aufbereitung und Recycling von Metallen.
Metallische Werkstoffe (Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz).
Einführung in die zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau der Werkstoffe erläutern und sie normgerecht bezeichnen.
– den Aufbau polymerer Werkstoffe erläutern und ihre Eigenschaften bezeichnen.
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern.
Lehrstoff:
Anorganisch und organische nichtmetallische Werkstoffe (Keramik, Glas, Email, Holz- und Naturstoffe, Ingenieurkeramiken).
Kunststoffkreislauf (Bezeichnung, Erzeugung, Aufbereitung, Anwendung, Eigenschaften, Konstruktionsrichtlinien, Auswahlkriterien, Recycling).
Grundlagen Kunststoffverarbeitung (Extrudieren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
Grundlagen Kunststoffverarbeitung (sonstige Verarbeitungsverfahren), Halbzeugverarbeitung, Nachbehandlung von Kunststoffen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Einfluss von Hilfsstoffen auf die Eigenschaften polymerer Werkstoffe erläutern.
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
Additive; Hilfsstoffe.
Veredeln von Werkstoffoberflächen, Reaktionsharzverarbeitung, Verbundwerkstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsverfahren erläutern und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe beschreiben;
– Fertigungsverfahren auswählen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilen.
Lehrstoff:
Ur- und Umformen von Metallen, Verbindungstechniken, Trennverfahren, Werkstück-, und Materialtransport, Berücksichtigung prinzipieller wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen und Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Lehrstoff:
Mechanisch-technologische Prüfverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Lehrstoff:
Thermische und spezielle Prüfverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Lehrstoff:
Morphologie der Werkstoffe und deren Einfluss auf die Eigenschaften.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Lehrstoff:
Spezielle Werkstoffprüfverfahren.
2. KUNSTSTOFFVERARBEITUNG UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Thermoplast-, Duromer- und Elastomerverarbeitungsverfahren erläutern;
– spanende, umformende, fügende und veredelnde Kunststoffverfahren erklären.
– die Grundgesetze der Elektrotechnik und die Charakteristik elektrischer Antriebe erklären.
Lehrstoff:
Grundlagen der Verfahren der Kunststoffverarbeitung.
Grundbegriffe, Gleichstromtechnik, Wechselstromtechnik, Arten von elektrischen Antriebssystemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Werkzeuge und Vorrichtungen der Kunststoffverarbeitung erklären;
– Normalien im Werkzeugbau anwenden.
– die Funktionsweise von Sensoren erklären;
– elektrische und nichtelektrische Größen messtechnisch erfassen und auswerten.
– die Funktion und die Eigenschaften der wichtigsten Bauelemente der Elektronik erklären.
Lehrstoff:
Grundlagen der Werkzeugkonstruktion.
Grundlagen auf den Gebieten Sensorik, analoge und digitale Messverfahren, Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Grundlagen der Elektronik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktion und die Elemente von diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären;
– Werkzeuge für Kunststoffverarbeitung auslegen und auswählen.
– die gängigen Mess- und Prüfverfahren sowie die dazu notwendigen Messgeräte erklären.
– die Funktionsprinzipien elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Bauelemente der Automatisierungstechnik erklären;
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen zur Automatisierung mit entsprechenden Bauelementen erstellen, dimensionieren und simulieren.
Lehrstoff:
Werkzeuge der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, diskontinuierliche Verfahren der Kunststoffverarbeitung.
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, statistische Verfahren.
Arten und Funktion der wichtigsten Bauelemente für elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungen, einfache Schaltungsentwicklung, Funktionskontrolle und systematische Fehlersuche in kombinierten Systemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Prozessgrößen auf die Produktqualität optimieren;
– Verarbeitungsverfahren auswählen;
– Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren.
– einfache Regelungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Maschinen der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Anlagenkonzepte, Aufbereitung und Compoundierung von Kunststoffformmassen, kunststoffgerechte Formteilgestaltung.
Komponenten einer Regelstrecke und Arten und Funktion von Reglern.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktion und die Elemente von kontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären.
– mögliche Fehlerquellen erkennen und Prüfpläne erstellen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
– einfache Regelungen beurteilen.
– Fehler in elektromechanischen Systemen systematisch analysieren und beheben.
Lehrstoff:
Kontinuierliche Verfahren der Kunststoffverarbeitung, Verfahren und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung, Nachbehandlung, Werkzeuge und Maschinen der kontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Maschinen zur Kunststoffbearbeitung, Anlagenkonzepte.
Regelstrecken und speicherprogrammierbare Steuerungen für Kunststoffverarbeitungsmaschinen.
Systemtische Fehlersuche.
QM–Systeme, Prüfplantechnik, standardisierte Qualitätsberichte, Dokumentation und computerunterstützte Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Anlagenkonzepte für die Kunststoffverarbeitung entwickeln;
– Verarbeitungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion optimieren.
– das Werkzeug im Gesamtprozess optimieren.
– Konzepte für die Lösung von Automatisierungsaufgaben in der Kunststoffverarbeitung erstellen.
Lehrstoff:
Sonderverfahren der Kunststoffverarbeitung, Qualitätsmanagement, Prozessdatenerfassung, Mess- und Prüfwesen, Versuchsplanung, Auswertung.
Komplexe Werkzeuge der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung.
Pflichtenhefterstellung für Automatisierungslösungen.
3. TECHNISCHE MECHANIK UND MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen erklären;
– Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen erläutern.
Lehrstoff:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung.
Grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D), Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen.
– einfache Maschinenelemente nennen und beschreiben.
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen anwenden.
Lehrstoff:
Coulombsches Gesetz, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.
Überblick und Einführung.
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren.
– Normteile auswählen und Maschinenteile auslegen.
Lehrstoff:
Spannungsberechnungen (Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Torsion von Wellen, Berechnung von Verformungen und Spannungen).
Maschinenelemente (lösbare und nichtlösbare Verbindungen, Drehbewegungselemente, Zahnräder, Hülltriebe, Federelemente).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren;
– einfache Stabilitätsprobleme erkennen und berechnen.
– die Grundgesetze der Kinetik und Kinematik erklären;
– die Gesetze für Translation und Rotation anwenden;
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Lehrstoff:
Gestaltänderungsenergiehypothese, Berechnung der Formänderungen, Knickung.
Kinematik, Kinetik, Erhaltungssätze.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erklären;
– durch hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen;
– durch den hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen.
Lehrstoff:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Druck auf Wände, Kontinuitätsgleichung, Bernoulli – Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen und Werkzeugen, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung Kraftwirkungen.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern;
– Kreisprozesse und deren Wirkungsgrade berechnen.
Lehrstoff:
Thermodynamik, Kreisprozesse, thermodynamische Kennwerte der Kunststoffverarbeitung, Wärmeübertragung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung thermisch analysieren.
Lehrstoff:
Wärmeübertragung, thermische Auslegung von Werkzeugen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
– die Grundbegriffe der Rheologie erklären;
– die rheologischen Kenngrößen interpretieren und eine Konstruktion dahingehend auslegen;
– Konstruktionsdetails mit Hilfe von Software analysieren;
– Werkzeugdetails hinsichtlich rheologischer Erfordernisse abändern und entwickeln.
Lehrstoff:
Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung.
Rheologie von Flüssigkeiten, rheologische Auslegung von Maschinen und Werkzeugen, Vertiefung im Fachgebiet.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile dimensionieren und hiefür rechnergestützte Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Finite Elemente Methoden, Vertiefung im Fachgebiet.
Schularbeiten:
Im I. Jahrgang: Bis zu zwei einstündige Schularbeiten.
Im 3. bis 6. Semester: Ein bis zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Im 7. bis 10. Semester: Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, davon höchstens eine mehrstündig.
4. KONSTRUKTION UND PRODUKTENWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Zeichnungen lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Lehrstoff:
Räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden, normgerechte Zeichnungen und Stücklisten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Lehrstoff:
Darstellen und Konstruieren technischer Objekte, 3D-Modellieren von Bauteilen und Baugruppen, Erstellen und Lesen normgerechter Zeichnungen und Stücklisten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Lehrstoff:
Erstellen von Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in Baugruppen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen.
– gängige Simulationsverfahren des Fachgebiets erläutern;
– ein entsprechendes Simulationsverfahren auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von einfachen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Modellbildung, Berechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen.
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von einfachen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Interpretation, Optimierung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
– die grundlegenden Schritte des Rapid Prototyping erklären.
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären;
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von komplexen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Interpretation, Optimierung.
Methoden des Rapid Prototyping und deren Anwendung.
Definition, Projektorganisation, Ablauf und Struktur.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
– für eine gegebene Aufgabenstellung die geeigneten Verfahren auswählen.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Verwendung von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen; Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von komplexen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Interpretation. Optimierung.
Methoden des Rapid Prototyping und deren Anwendung.
5. CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die in der einschlägigen Betriebspraxis gebräuchlichen chemisch-technologischen Laborverfahren beschreiben;
– die grundlegende Methoden der Analytik erläutern.
Lehrstoff:
Grundausbildung (Laborordnung, Unfallverhütung, Umgang mit analytischen Arbeitsgeräten, grundlegende Labortechniken, Laborberichte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wechselnden Eigenschaften der Roh- und Hilfsstoffe sowie der Fertigprodukte beurteilen und anhand von Protokollen dokumentieren;
– grundlegende Methoden der Analytik von Wasser-, Luft- und Bodenproben erläutern.
Lehrstoff:
Qualitative Analysen und Reaktionen der (überwiegend) anorganischen Chemie.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Methoden der Analytik auf Umweltproben und Werkstoffe anwenden.
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben.
– die Basiskonzepte der Ökologie und Toxikologie verstehen;
– die wichtigsten toxischen Stoffe beschreiben.
Lehrstoff:
Quantitative Analytik (Einführung in die Methoden der (Umwelt-)Analytik wie der Spektroskopie, Gravimetrie, Volumetrie).
Naturstoffe und Biopolymere, exemplarische Synthesereaktionen.
Begriffe und Grundlagen der Ökologie (Ökosysteme, Kreisläufe).
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Methoden der Analytik auf Umweltproben und auf Werkstoffe anwenden;
– Messergebnisse auswerten, interpretieren und im Hinblick auf nationale und internationale Standards vergleichen.
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– Polymere mit geeigneten Methoden gezielt analysieren.
– sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren;
– die wesentlichen Informationen für die Herstellung, Anwendung und Zubereitung chemischer Stoffe aus Sicherheitsdatenblättern und Rechtsnormen herauslesen und anwenden;
– die Eignung eines chemischen Stoffs oder einer Zubereitung für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
Lehrstoff:
Anwendungen der Umweltanalytik, Nachweisreaktionen und Identifikation ausgesuchter organischer funktioneller Gruppen, Charakterisierung stofflicher Eigenschaften.
Grundlagen der Polymerchemie (Begriffe, Strukturen), Nachweisreaktionen funktioneller Gruppen und Identifikation der wichtigsten Polymere.
Toxikologie (Wirkungsweisen, Kenngrößen und Grenzwerte, Einführung in die wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetze).
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mechanische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten erläutern;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Lehrstoff:
Darstellung von Prozessen in Verfahrensfließbildern, mechanische Verfahrenstechnik (Oberflächenvergrößerung, mechanische Stofftrennung und –vereinigung).
Herstellung von künstlichen Polymeren (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).
Die Schülerinnen und Schüler können im
– thermische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten beschreiben;
– einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern erläutern, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Lehrstoff:
Thermische Verfahrenstechnik (Wärmeaustausch, Trocknen, Destillation und Rektifikation, Sorption).
Analyse von Polymeren.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen zuordnen;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
– chemische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten beschreiben;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
– die wesentlichen Informationen für die Herstellung, Anwendung und Zubereitung chemischer Stoffe aus Sicherheitsdatenblättern und Rechtsnormen herauslesen und anwenden;
– die Eignung eines chemischen Stoffs oder einer Zubereitung für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
– die wichtigsten Schadstoffe im Wasser und in der Luft, ihre Entstehung und die Möglichkeiten zu ihrer Verminderung erläutern;
– Ergebnisse von Umweltuntersuchungen interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Chemische Technologie der Polymere, deren Hilfsstoffe und Vorprodukte.
Chemische Verfahrenstechnik (Reaktionssysteme, Reaktionsapparate).
Auswirkung und Einfluss der Kunststoffe und Additive in der Umwelt.
Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, Bodensanierung, Abgasreinigung.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
– sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren.
– die Wirkung von Schadstoffen sowie die Möglichkeiten der fachgerechten Entsorgung von Reststoffen und gefährlichen Abfällen sowie des Recyclings von Altstoffen erläutern.
Lehrstoff:
Energie- und Stoffbilanzen verfahrenstechnischer Prozesse und Fließbilder.
Chemische Technologie der Polymere, deren Hilfsstoffe und Vorprodukte.
Wesentliche Bestimmungen der nationalen und internationalen Umweltgesetze und zugehörigen Regelungen.
Abfallwirtschaft (Aufkommen, Vermeidung, Verwertung und Recycling, Entsorgung).
6. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verarbeitungsverfahren im Hinblick auf eine effiziente Produktion optimieren;
– Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren;
– Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen und Produkte fachgerecht herstellen.
– die geeigneten Werkstoffprüfverfahren auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visuell darstellen und entsprechende Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen mit entsprechenden Bauelementen simulieren und realisieren sowie speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Werkzeuge, Untersuchungsmethoden, Laborübungen mit Maschinen aus den Stoffgebieten des fachtheoretischen Unterrichts, Grundlagen und Anwendung von Simulationstechniken (Strukturanalyse und Fertigungssimulation).
Einbau eines Werkzeugs in die Spritzgussmaschine und einstellen aller Grundparameter (Wege, Füllstudie, Siegelkurve), Optimierung des Spritzgussprozess (Senkung der Zykluszeit bei gleichbleibender Formteilqualität), Einfluss der Prozessparameter auf die Produktqualität und die Wirtschaftlichkeit der Maschine.
Montage und Demontage von Spritzgießwerkzeugen mit verschiedenen Entformungssystemen.
Prozessdatenerfassung, Mess- und Prüfwesen, wissenschaftliche Versuchsplanung, statistische Auswertung und Dokumentation.
Chemisch-Technologische Verfahren (Synthese und Analyse).
Hydraulische und pneumatische Steuerungen, Programmierung von Handlingsystemen und SPS.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Prozessgrößen analysieren und interpretieren sowie Auswirkungen von Maschinenparametern auf die Produktqualität analysieren und optimieren;
– Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen und Produkte fachgerecht herstellen.
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
– ein Simulationsverfahren auswählen und anwenden;
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– Simulationsberechnungen durchführen und die Ergebnisse optimieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Computergestützte Prozessdatenerfassung, Prozessvisualisierung, Versuchsauswertung, Simulation, Mess- und Prüfwesen, instrumentelle Untersuchungsmethoden, vertiefende Laborübungen zu Themen aus den Stoffgebieten des fachtheoretischen Unterrichts.
Chemisch-Technologische Verfahren und Recycling.
Projektarbeit (ein komplexes Projekt der Verarbeitung, Prüfung oder Rezyklierung von Werkstoffen), computerunterstütztes Qualitäts- und Projektmanagement (Arbeitsvorbereitung, Kontrolle, Präsentation).
Wissenschaftliche Versuchsplanung, statistische Auswertung und Dokumentation mittels Faktorenversuchsplänen.
Inbetriebnahme von Kunststoffverarbeitungsmaschinen (Einstellen aller Parameter für eine Produktfertigung, Einfluss der Prozessparameter auf die Produktqualität und die Wirtschaftlichkeit der Fertigung).
Inbetriebnahme kunststofftechnischer Bearbeitungsmaschinen.
Branchentypische Simulationsverfahren, Interpretation, Flowanalyse mit Verzugsberechnung.
Regelungen und Regelungstechnische Laboraufbauten.
7. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können:
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (IV. und V. Jahrgang).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren für metallische, nichtmetallische und polymere Werkstoffe erläutern;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und spanlosen Verfahren, Werkzeugen und Maschinen erzeugen, prüfen und dokumentieren;
– die Grundlagen des Modellbaues erläutern und einfache Modelle herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und grundlegende mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, Messen und Dokumentieren der Erzeugnisse).
Werkstätte „Holzbearbeitung und Modellbau“ (Herstellung von Modellen und Prototypen).
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung 1“ (manuelle Bearbeitung von Kunststoffen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile spanlos und spanend aufgrund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen herstellen;
– Schnittparameter bestimmen und die Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten;
– grundlegende Verarbeitungs- und Bearbeitungstechniken von Kunststoffen anwenden;
– Verbindungstechniken für Kunststoffbauteile erläutern und diese anwenden;
– die Verfahren der Blechbearbeitung anwenden.
– Vorrichtungen und Werkzeuge zur Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung erstellen;
– die für den Werkzeug- und Vorrichtungsbau relevanten Maschinenelemente und Normalien erläutern.
– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen und Maschinen der Kunststoffverarbeitung durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (Herstellung von Werkstücken und Bauteilen unter Verwendung konventioneller und gesteuerter Werkzeugmaschinen anhand von normgerechten Zeichnungen).
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung 2“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffen mit den dafür relevanten Verfahren. Klebetechnik).
Werkstätte „Kunststoffverarbeitung 1“ (manuelle und maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen mit den dafür relevanten Verfahren).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (grundlegende Techniken der Blechbearbeitung. Anfertigen von Bauteilen auf Blechbearbeitungsmaschinen; Korrosions- und Oberflächenschutz).
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 1“ (Herstellung von Vorrichtungen und Werkzeugen unter Verwendung von konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung“ (Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen und Maschinen der Kunststoffverarbeitung).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– erworbene Kenntnisse der Fertigungsverfahren zur Herstellung von Bauteilen und Baugruppen aufgrund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen und Anlagen anwenden und beachten die entsprechenden Sicherheitsvorschriften;
– die Funktionsweise von Baugruppen bewerten sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren;
– Baugruppen, Maschinen und Geräte demontieren, montieren und in Betrieb nehmen.
– Maschinenelemente und Normalien im Werkzeugbau anwenden und Werkzeuge für die Kunststoffverarbeitung herstellen.
– die relevanten Verfahren zur Herstellung von Prototypen erläutern und Prototypen für unterschiedliche Aufgabestellungen bauen.
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse erläutern;
– aus Fertigungszeichnungen Arbeitspläne erstellen und Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten und wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– die Herstellkosten von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen ermitteln.
– elektrische Größen messtechnisch erfassen und in den korrekten Einheiten angeben;
– unterschiedliche elektrische Antriebskonzepte erläutern und elektrische Antriebe für die Anwendungen der Kunststofftechnik auswählen;
– einfache elektrische Schaltungen herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kunststoffverarbeitung 2“ (Gießen und Verarbeiten von Reaktionsharzen nach unterschiedlichen Techniken und Verfahren, Grundlagen der Verbundtechnologie von Kunststoffen).
Werkstätte „Inbetriebnahme“ (Inbetriebnahme von Baugruppen, Maschinen und Geräten. Einfahren von Werkzeugen für Maschinen der Kunststoffverarbeitung).
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 2“ (Optimierung und Überarbeitung von Werkzeugen und Vorrichtungen mit konventionellen und computergesteuerten Werkzeugmaschinen, Wärmebehandlung).
Werkstätte „Prototypenbau 1“ (Bau von Prototypen mit den gängigen Verfahren und Verwendung von konventionellen und computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Ermittlung der Herstellkosten von Bauteilen und Baugruppen).
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Verwendung von Standardkomponenten der Elektrotechnik und Elektronik, Planung und Erstellung von Grundschaltungen, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von Computersystemen, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Normalien im Formenbau auswählen und auf gesteuerten Werkzeugmaschinen bearbeiten;
– Werkzeuge und Formen von kunststoffverarbeitenden Maschinen einfahren und optimieren.
– Verfahren des Rapid Prototyping erläutern und projektbezogene Bauteile mit dem geeigneten Verfahren erstellen;
– grundlegende Oberflächenveredelungsverfahren erläutern und können diese anwenden.
– Produktions- und Prüfabläufe optimieren und deren Wirksamkeit überprüfen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
– die verantwortlichen Fehlerursachen erkennen und auf diese einwirken.
– die Bauelemente der Fluidtechnik erläutern;
– elektrische und fluidtechnische Grundschaltungen aufbauen;
– Sensoren und Aktuatoren in Schaltungen integrieren;
– Steuerungen erstellen und programmieren.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Werkzeug- und Formenbau 1“ (Verwendung und Bearbeitung von Normalien unter Verwendung der CAM-Technik auf rechnergestützten Werkzeugmaschinen, Einfahren von Werkzeugen für Maschinen der Kunststoffverarbeitung, Generierung und Programmierung von CNC-Programmen aus CAD-Files Erzeugen von Formteilen mit numerisch gesteuerten Maschinen, Einfahren und optimieren von Formen für die Kunststoffverarbeitung).
Werkstättenlaboratorium „Prototypenbau 2“ (Aufbringen funktioneller und dekorativer Schichten auf unterschiedliche Basiswerkstoffe, Planung, Herstellung und Prüfung funktioneller Bauteile mit den Rapid Prototyping Verfahren).
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (Erstellen von Wartungs- und Prüfplänen, Lagerhaltung und Beschaffungswesen, projektbezogene Umsetzung von Projekten nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik“ (Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen, Planung, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und fluidtechnischen Schaltungen und Steuerungen unter Einsatz von Sensoren und Aktuatoren, Automatisierung von Fertigungsabläufen).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1 und weiters:
6. MODERNE PRODUKTENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, normgerechte Zeichnungsableitung, Explosionszeichnungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen, CAD-Schnittstellen nutzen und Berechnungen in das CAD-Modell integrieren;
– Bauteile fotorealistisch darstellen und einfache Bewegungsabläufe simulieren.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Integration von Berechnungen in die CAD-Konstruktion, CAD-Schnittstellen, Rendering, Bewegungsabläufe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– Baugruppen fotorealistisch darstellen sowie komplexe Bewegungsabläufe simulieren.
– Grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Toleranzanalysen, Rendering von Baugruppen, normgerechte Zeichnungsableitung, Bewegungsabläufe.
Ideenfindungsmethoden (klassische Kreativitätstechniken, Variantenauswahl).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– CAD Daten an die Fertigung über verschiedene Schnittstellen weitergeben;
– Baugruppen und Umgebungen fotorealistisch darstellen sowie Bewegungsabläufe im zeitlichen Zusammenhang simulieren.
– Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Lehrstoff:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, CAD-Schnittstellen für die Fertigung, Rendering, Bewegungsabläufe.
Ideenfindungsmethoden (Wertanalyse, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Lehrstoff:
Ideenfindungsmethoden (Bionik, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Lehrstoff:
Ideenfindungsmethoden (Risk-Management).
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Lehrstoff:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Lehrstoff:
Fertigungssimulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
7. TECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– können Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– sind durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen befähigt, an Diskussionen auf Industrieniveau teilzunehmen.
Lehrstoff:
Laborordnung und Sicherheit in Entwicklungslaboratorien; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten und Maschinen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen eines vertiefenden Fachbereichs.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.