BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/18geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1.18
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafe1 der 3,5 – jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | ( | ||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2.a | Technologie – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 12 | 12 | 15 | 15 | 3 | 81 | IV | |||
2.b | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
3. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | 2 | – | – | – | 4 | (II) | |||
4. | Bildende Kunst | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III) | |||
5. | Gestalten von Flächen und Schriften | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IV) | |||
6. | Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | 1 | 13 | (IV) | |||
7. | Medienlabor3 | – | – | – | – | 1 | 1 | – | 2 | (I) | |||
8. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 33 | 249 | |||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
G. | Förderunterricht5 | ||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 9 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4 – jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
Semester | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | ( | |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
2.a | Technologie – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 12 | 12 | 14 | 14 | 1 | 3 | 80 | IV |
2.b | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) |
3. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 | 9 | (II) |
4. | Bildende Kunst | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III) |
5. | Gestalten von Flächen und Schriften | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 2 | 9 | (IV) |
6. | Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 3 | 16 | (IV) |
7. | Medienlabor2 | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | (I) |
8.a | Angewandte Malerei-Form und Farbe – Atelier und Produktion | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 2 | 5 | IV |
8.b | Angewandte Malerei-Form und Farbe | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 2 | 5 | (III) |
9.a | Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion | – | – | – | – | – | – | 1 | 4 | 5 | IV |
9.b | Technische Funktionsbeschichtungen | – | – | – | – | – | – | 1 | 4 | 5 | (I) |
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände3 | ||||||||||
1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 38 | 38 | 36 | 32 | 288 | ||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
Semester | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | |
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |
G. | Förderunterricht5 | ||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 101 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Malerei und Beschichtungstechnik. Darüber hinaus werden wie bei allen bautechnischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung im Bereich Baunebengewerbe voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der verbundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Technologie – Atelier und Produktion:
Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren. Sie können Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und -systeme und ihre Eigenschaften erfassen, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben. Sie können Beschichtungsmaterialien gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen sowie Untergrundprüfungen vornehmen, dokumentieren und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Arbeitsabläufe können eigenständig, norm- und fachgerecht ausgeführt werden. Sie können Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand einschätzen, kalkulieren und dokumentieren. Sie können Raumgestaltungskonzepte nach einem vorgegebenen Konzept umsetzen, Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären und dokumentieren. Sie können historische Mal- und Arbeitstechniken, Vergoldungstechniken, spezielle Dekorationstechniken, aktuelle Gestaltungstechniken sowie das Nacharbeiten und Veredeln von verschiedenen Oberflächen ausführen. Sie besitzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in der Architektur- und Bühnenmalerei und sind befähigt Spritz- und Lackiertechniken fachgerecht durchzuführen und können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einsetzen.
Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen, Belagstoffe normgerecht kleben und verlegen, Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen ausführen, Putztechnikverfahren anwenden, Gips- und Leichtbauplatten verlegen und beschichten sowie Arbeiten mit Zierprofilen im Wand- und Deckenbereich fachgerecht durchführen.
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik sowie Betonbeschichtung, Betonsanierung und -kosmetik, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe und Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz, den Materialtransport, der Lagerung, der Entsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.
Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und -gestaltung anwenden, die Aufbau- und Ablauforganisation für die jeweiligen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen, umsetzen und dokumentieren, die Qualitätssicherung erbringen sowie die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2
Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und vertieft einsetzen, ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen, spezifische Arbeitsabläufe analysieren und die Erkenntnisse strukturiert einsetzen.
Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ihre fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Technologie:
Im Bereich Grundlagen der Technologie können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen wiedergeben.
Im Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe können die Absolventinnen und Absolventen diese definieren und deren Aufgaben nennen, wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes anführen, den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären, eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen. Sie können Untergründe für die Beschichtung beschreiben. Sie können die Verfahren der Tapetenherstellung erklären, die Tapetenarten unterscheiden, die Tapetensymbole erkennen und die Tapetenverarbeitung erläutern. Sie können Wärmedämmverbundsysteme, die verwendeten Dämmstoffe und deren Verarbeitung erklären sowie bei Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen jeweils die Materialien und Ausführungstechniken erläutern. Im Bereich Farb- und Lackproduktion können sie eine Einteilung der Bindemittel treffen, deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung erläutern. Sie können eine Einteilung der Farbmittel treffen, Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären, eine Einteilung der Lösemittel vornehmen und deren Auswirkungen erklären. Sie können unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen, die Trocknungs- bzw. Erhärtungsmöglichkeiten der Materialien erläutern, Beschichtungsverfahren der Industrie erklären und über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben. Sie können ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften und Aufgaben nennen und über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben sowie praxisbezogene, technologische Aufgaben- und Problemstellungen verstehen und entsprechende Lösungswege unter Beachtung von ökologischen Aspekten entwickeln.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen ihre theoretischen Kenntnisse über Materialien, Arbeitstechniken und Vorschriften in einem erweiterten und vertieften Einsatzbereich (Betonbeschichtung und –sanierung, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz) verstehen und erklären.
Physik des Fachgebietes:
Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegendes physikalisches Wissen des Fachbereichs wiedergeben, die wichtigsten Bereiche der Physik nennen, einfache physikalische Vorgänge beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären, wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls, der visuellen Wahrnehmung und der Optik und des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.
Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen und deren Zusammenhänge beschreiben, den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen und wichtige Tragwerke an einem Gebäude bezeichnen. Sie können die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2
Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.
Im Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.
Bildende Kunst:
Im Bereich Theorie der Kunst können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben, die Terminologie in den Bereichen Baukunst, Bildhauerkunst, Malerei, Grafik und Zeichnung sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden. Sie können die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären, die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.
Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen. Sie können die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den relevanten Stilepochen und Zeiträumen erkennen und beschreiben. Sie können Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben, wichtige gegenwärtige Kunstströmungen erläutern und die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren sowie typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben, die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden, verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.
Gestalten von Flächen und Schriften:
Im Bereich Grundlagen der Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen die historische Schriftentwicklung wiedergeben, die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären, wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben sowie Gebrauchsschriften erkennen.
Im Bereich Angewandte Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen Zier- und Gebrauchsschriften schreiben, den Funktions- und Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden. Sie können Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.
Im Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.
Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren, erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen einsetzen, Grafiksoftware anwenden sowie die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.
Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung:
Im Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben, Formen und Körper in der Natur unter Berücksichtigung von Licht und Schatten zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können Naturstudien anfertigen und gestalterisch abstrahieren sowie gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.
Im Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären und diese anwenden. Sie können die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen sowie Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.
Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entsprechend darstellen, themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwickeln sowie perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Raum-Environments entwickeln, mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren sowie die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.
Medienlabor:
Im Bereich Hard und Software können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen. Sie können ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten sowie Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.
Im Bereich Grafik und Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.
Im Bereich Licht und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen und kreative Konzepte für Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.
Im Bereich Mediale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.
Angewandte Malerei – Form und Farbe – Atelier und Produktion – gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen. Sie können die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen, kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken sowie die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung ausführen. Sie können Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen. Weiters sind sie in der Lage, verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden, für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte zu entwickeln und zu realisieren.
Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen, die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen, ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit einsetzen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen und mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.
Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen. Sie können ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit einsetzen, historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend anwenden. Sie können Beschichtungsstoffe und –mittel nach historischen Rezepturen anfertigen und erworbene Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.
Im Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen, in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen und die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Angewandte Malerei – Form und Farbe – gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben und charakterisieren, Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären. Sie können die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in die Gestaltung einbringen, die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.
Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion – gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen im fachpraktischen Tätigkeitsbereich fachliche Dokumentationen anlegen.
Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen. Sie können weiters Korrosionsschäden und -arten beurteilen, dem Korrosionsgrad zuordnen, Korrosionsschutzmaßnahmen und –verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.
Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz auswählen und durchführen. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.
Technische Funktionsbeschichtungen – gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen fachliche Dokumentationen anlegen.
Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.
Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen die Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen. Sie können häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern, dem Korrosionsgrad zuordnen und Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.
Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und Erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen auswählen.
Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 875 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2.a TECHNOLOGIE – ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren;
– Grundbegriffe der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen;
– die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe; Beschichtungsträger und –systeme sowie ihre Eigenschaften erfassen und erläutern und weiters einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben und zuordnen.
– Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen.
– die Grundbegriffe der Sicherheit am Arbeitsplatz verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (praktischer Umgang mit den grundlegenden Materialien des Fachbereiches; Grundlagen der verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; normgerechte Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Einführung und Unterweisung in den Werkstättenbetrieb und –ordnung; Sicherheitsunterweisung, Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen.
– Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen;
– Belagstoffe norm- und fachgerecht kleben und verlegen.
– die Grundbegriffe der Materialentsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.
– grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und Arbeitsplatzgestaltung anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Zubereiten und Mischen gebrauchsfertiger und selbst hergestellter Materialien; Mischen, Nachmischen und Nuancieren von Farbtönen).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Metall, Kunststoffen und Sondermaterialien; Wand- und Deckenbelebungen; Kleben und Verlegen von Belagstoffen).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Problemstoffe; Recycling).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Untergrund- und Beschichtungsmängel erkennen und beseitigen;
– grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
– ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
– Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand für einzelne fachliche Tätigkeiten vorweg einschätzen und in einfachen Kategorien kalkulieren und dokumentieren.
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– grundlegende Putztechnikverfahren anwenden.
– einfache Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen der Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik, Betonsanierung und -kosmetik sowie Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.
– geltende Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
– die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Untergrund- und Beschichtungsmängel; Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; fachliches Berichtwesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Werkzeug- und Gerätekunde, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Gerüste und branchenübliche Aufstiegshilfen; Grundlagen der angewandten Aufmaßermittlung und Kalkulation im Fachbereich).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Aufbringen von Armierungen und Oberflächenbeschichtungen im Putzverfahren).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (technische Funktionsbeschichtungen wie Aufbringen von wärmedämmenden, akustikfördernden und schalldämmenden Baustoffen; Betonsanierung und –kosmetik, Hygienemaßnahmen; Sanierung von Schimmelschäden).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
– ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
– praktische Arbeiten der Raumgestaltung erläutern und fachgerecht durchführen;
– elementare Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären, die erforderliche Dokumentation erstellen und ausführen.
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren ausführen;
– Gips- und Leichtbauplatten verlegen und fachgerecht beschichten;
– Zierprofile im Wand- und Deckenbereich fachgerecht verlegen.
– geltenden Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
– die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumgestaltung).
Werkstätte „ Historische Maltechniken und Restauration“ (Konservierungs- und Restaurierungs-techniken in der Denkmalpflege).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren; Verlegen und Beschichten von Gips- und Leichtbauplatten; Verlegen von Zierprofilen).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
– branchenübliche Untergrundprüfungen selbstständig vornehmen, die Ergebnisse bewerten und dokumentieren;
– ein Raumgestaltungskonzept mit der fachlich relevanten Raumausstattung umsetzen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
– kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
– historische Mal- und Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
– ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einbringen;
– wichtige Spritz- und Lackiertechniken erklären und ausführen.
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Untergrundprüfung mit Bewertung und Dokumentation; Spritz- und Lackiertechniken).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumausstattung; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Werbetechnik und Schriftgestaltung).
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (historische Mal- und Arbeitstechniken).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
Lehrstoff:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen;
– ihre Grundkenntnisse in den Bereichen Architektur- und Bühnenmalerei anwenden und praktisch umsetzen;
– die fachlichen Tätigkeiten im Bereich Vergoldungsarbeiten erläutern und durchführen;
– Maler- und Beschichtungsarbeiten mit speziellen Dekorationstechniken planen und umsetzen;
– aktuelle Gestaltungstechniken des Fachbereiches im jeweiligen Tätigkeitsfeld anwenden;
– spezifische handwerkliche Fertigkeiten wie das Nachbearbeiten und das Veredeln von verschiedenen Oberflächen erfolgreich einbringen.
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Entwurfsumsetzung; Beschichtungsarbeiten).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Dekorationstechniken; aktuelle Gestaltungstechniken; Serigrafie; Grundkenntnisse Architektur und Bühnenmalerei).
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Nachbearbeitung und Veredeln von verschiedenen Oberflächen; Vergoldungstechniken).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz. Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
– die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen;
– generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von Projekten die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
– Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen.
– technische Funktionsbeschichtungen planen und die Arbeitsschritte verstehen und ausführen.
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrosionsschutz, Betonbeschichtung und –sanierung, vorbeugender Brandschutz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
Gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen.
– selbstständig Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen planen und durchführen;
– Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten projektbezogen planen, den Arbeitsaufwand und Materialverbrauch einschätzen sowie in Grundzügen kalkulieren und ausführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen zu Funktionsbeschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen; projektbezogene Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
– generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von vertiefenden Aufgaben die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
– Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– technische Funktionsbeschichtungen in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.
– diese in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrisionsschutz, Betonbeschichtung und -sanierung, vorbeugender Brandschutz).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
2.b TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen des Fachgebietes wiedergeben.
– diese definieren und deren Aufgaben nennen;
– wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes und deren Wirkung nennen;
– den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären;
– eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen.
Lehrstoff:
Einteilungen, Definitionen und Einsatzgebiete im Fachbereich.
Einteilung der anorganischen Bindemittel (Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der mineralischen Bindemittel); Kalk, Zement und Wasserglas.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Einteilung der organischen Bindemittel treffen und von ausgewählten organischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen;
– die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
– die einzelnen angewandten Druckverfahren bei der Herstellung von Tapeten erklären;
– die verschiedenen Tapetensymbole erkennen, deren Bedeutung erklären und die gebräuchlichsten Tapetenarten unterscheiden;
– die grundlegenden Arbeitsschritte der Tapetenverarbeitung nennen.
Lehrstoff:
Einteilung der organischen Bindemittel (Herstellung, Eigenschaften und Verwendung); Leime; Kunststoffdispersionen; Eigenschaften und Behandlung von Untergründen; anorganische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine), Werkstoffe für den Trockenausbau; metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle); organische Untergründe (Holz und Holzwerkstoffe); Kunststoffe; Tapeten ( Untergrundanforderungen); Herstellung von Tapeten; Tapetensymbole und –arten; Tapetenverarbeitung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– bei der technischen Funktionsbeschichtung Wärmedämmverbundsysteme sowie die verwendeten Dämmstoffe nennen und beschreiben und deren Verarbeitung erklären;
– bei der technischen Funktionsbeschichtung Hygienemaßnahmen und die Ursachen von Schimmelbildungen erklären sowie Maßnahmen zur Sanierung von Schimmelschäden erläutern;
– eine Einteilung der organischen Bindemittel für die Farb- und Lackproduktion treffen, deren Gewinnung bzw. Herstellung beschreiben, wichtige Eigenschaften nennen und deren Verwendung und Verarbeitung erklären;
– die einzelnen Stationen der Lackherstellung verstehen und erklären.
Lehrstoff:
Vollwärmeschutz (natürliche und künstliche Dämmstoffe; Systemaufbau); Hygienemaßnahmen (Schimmelbildung und Sanierungsmöglichkeiten der Schimmelschäden).
Grundlagen der Farb- und Lackproduktion (Einteilung der organischen Bindemittel); Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der organischen Bindemittel; Öle, Kunstharze einschließlich wichtiger Reaktionsharze.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Einteilung der Farbmittel treffen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären und Beispiele nennen;
– eine Einteilung der Lösemittel treffen;
– die physikalischen Parameter in Bezug auf die verwendeten Lösemittel erklären;
– die Auswirkung der im Fachgebiet eingesetzten Lösemittel auf die eigene Person und die Umwelt in den Grundzügen verstehen und bei der praktischen Tätigkeit entsprechend berücksichtigen;
– eine Einteilung der Farbmittel treffen.
Lehrstoff:
Farbmittel wie Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich); Löse- und Verdünnungsmittel wie Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung); reaktive Löse- und Verdünnungsmittel; Gesundheitsgefährdungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– verschiedene Prüfmethoden des Fachbereiches nennen und erklären;
– unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen;
– die Trocknungs- und Erhärtungsmöglichkeiten der gebräuchlichen Materialien nennen und erklären;
– Beschichtungsverfahren der Industrie erklären;
– über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben.
Lehrstoff:
Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen sowie Beschichtungen und Belägen; Trocknung – Erhärtung (handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen); industrielle Beschichtungsverfahren; Blattmetalle und Effektpigmente (Eigenschaften und Anwendung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe definieren und deren Eigenschaften und Aufgaben nennen;
– über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben und den Unterschied zwischen deren Beschichtungsaufbau und –system erklären.
Lehrstoff:
Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe (Kitte und Spachtelmassen); Schleif- und Poliermittel; technische Funktionsbeschichtungen (Betonbeschichtung einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf Auswahl und Einsatz von Beschichtungs- und Belagstoffen erklären und Problemstellungen lösen;
– Beschichtungen und Belagstoffe für technische Funktionsbeschichtungen (Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz) anführen und erklären;
– grundlegende ökologische Aspekte der im Fachbereich eingesetzten Produkte nennen und erklären;
– gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet beschreiben;
– zu aktuellen Problemstellungen Stellung nehmen.
Lehrstoff:
Fachliche Aspekte der Ökologie – berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden; Abfallbehandlung; Abwasserbehandlung; Abluftbehandlung; gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die technischen Normen und Regelwerke für die technischen Funktionsbeschichtungen nennen;
– die Grundlagen der verschiedenen technischen Funktionsbeschichtungen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären;
– Untergründe und Beschichtungsträger für die technischen Funktionsbeschichtungen prüfen und beurteilen.
Lehrstoff:
Technische Funktionsbeschichtungen wie Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.
3. PHYSIK DES FACHGEBIETES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegendes physikalisches Wissen aus wichtigen Bereichen des Fachgebietes wiedergeben;
– die wichtigsten Bereiche der Physik nennen;
– einfache physikalische Vorgänge, beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären;
– wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls verstehen;
– wichtige Zusammenhänge der visuellen Wahrnehmung und der Optik verstehen;
– wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.
Lehrstoff:
Einteilungen und Definitionen; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten; Messen von physikalischen Größen; Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Körper- und Luftschall); Grundlagen der Optik (Licht und Optik); Reflexion, Remission und Glanz; Grundlagen der Bauphysik (Wärme- und Feuchtigkeitsschutz); Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen benennen;
– wichtige Zusammenhänge, die durch Einwirkungen entstehen, beschreiben;
– den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen;
– wichtige Tragwerke an einem Gebäude deuten und bezeichnen.
– die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.
Lehrstoff:
Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre (Einwirkungen und Lasten, Eigen- und Nutzlasten); atmosphärische Einwirkungen; Materialeigenschaften wie Festigkeiten (Druck-, Zug-, Schub- und Biegefestigkeit); Bauweisen (Massiv- und Skelettbauweise); wichtige Tragwerksformen.
Physikalische Grundlagen der Beschichtungstechnik (Härte, Elastizität und Plastizität); Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie); Beschichtungseigenschaften; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Untergrund und Beschichtungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.
Lehrstoff:
Einteilungen und Definitionen; physikalische Materialeigenschaften und Kennwerte im Fachbereich; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.
Lehrstoff:
Einteilungen und Definitionen; Wärme- und Feuchtigkeitsschutz; Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.
Lehrstoff:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.
Lehrstoff:
Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte.
4. BILDENDE KUNST
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben;
– die Terminologie in den Bereichen Architektur, Bildhauerkunst, Malerei und Grafik sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden;
– die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären.
Lehrstoff:
Definition der Kunstgattungen und des Kunsthandwerkes; Grundlagen der Profan- und Sakralkunst; vergleichende Stilkunde; Bauweisen und -formen in der Baukunst; Techniken der bildenden Kunst, des Designs und des Kunsthandwerks.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.
– die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen.
Lehrstoff:
Geschichtliche und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf Kultur und Kunst einer Epoche.
Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur von den Anfängen bis zu den frühen Hochkulturen (prähistorisches Kunstschaffen, Mesopotamien, Ägypten sowie Minoische und Mykenische Kultur).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen der Antike, Spätantike und frühes Christentum sowie frühes Mittelalter erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur der klassischen Antike, der Spätantike, des beginnenden Christentums und des frühes Mittelalters.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen der Romanik, der Gotik, der Renaissance, des Barock und die Kunstströmungen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des 19. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen des Klassizismus, der Romantik, des Historismus und den Kunstströmungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und der Jahrhundertwende.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 20. Jahrhundert.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
– die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren;
– typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.
Lehrstoff:
Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
– die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden;
– verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.
Lehrstoff:
Architektur, Malerei, Plastik und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst aus deren Wurzeln in historischen Epochen.
5. GESTALTEN VON FLÄCHEN UND SCHRIFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die historische Schriftentwicklung wiedergeben;
– die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären;
– wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben und Gebrauchsschriften erkennen.
Lehrstoff:
Historische Schriftentwicklung; Aufgabe und Funktion der Schrift; Kalligrafische Arbeitsmittel wie Schreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge; Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Zier- und Gebrauchsschriften schreiben;
– den Funktions- und den Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden;
– Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.
Lehrstoff:
Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften; kalligrafische Komposition mit Zier- und Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich); Zeichnen von Gebrauchsschriften; Techniken des Zeichnens (Leitlinien und Typografie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.
Lehrstoff:
Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Format, Form und Wirkung; Kontrast. Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Grundlagen der Bildkomposition.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren;
– erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
– die Grafiksoftware anwenden;
– die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben.
Lehrstoff:
Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline); angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament); Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen; Bedienung der Software am Grafikcomputer; Arbeiten mit Klebefolien; Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge und Untergründe); Grundlagen der Serigrafie (Geräte und Techniken).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
– kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.
Lehrstoff:
Angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament mit einer Flächengestaltung; Schrift und Flächengestaltung mit Software und Ausführung mit der Serigrafie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.
Lehrstoff:
Angewandte Werbegrafik – Gestaltungslehre (Bild- und Flächenkomposition), Gestaltungsmöglichkeiten unter Nutzung von grafischer Gestaltungssoftware.
6. KREATIVES GESTALTEN – MALEREI UND ZEICHNUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben;
– Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.
Lehrstoff:
Licht und Farbe (Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz); Farbordnungen und Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese unter Berücksichtigung von Licht und Schatten entsprechend zeichnerisch und malerisch wiedergeben;
– Naturstudien anfertigen und das Vorbild gestalterisch abstrahieren;
– gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.
Lehrstoff:
Licht und Farbe (Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien); Dunkelheitsstufen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen; Abstraktion von Naturstudien; Übertragen von Gestaltungen auf Bauelemente, Fassaden, ebene und gekrümmte Flächen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären, zuordnen und diese kreativ anwenden.
Lehrstoff:
Gestaltungsgesetze (geometrische Gebilde – Formen und Darstellungsmöglichkeiten); Grundlagen der Gestaltungslehre (Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster und Rhythmus).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– wichtige Gestaltungsgesetze erklären und diese kreativ anwenden;
– die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen;
– Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.
Lehrstoff:
Harmonielehre (Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen). Farbenpsychologie (Empfindungs- und Symbolwerte von Farben, Farbbeziehungen und Farbauswahl); Farbe in der Stilgeschichte und Gegenwartsgestaltung, Farben in der Mode.
Licht und Schatten als Mittel der Räumlichkeit und Plastizität in der Malerei; psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Farbgestaltung von Gebäuden, Räumen und Fassaden in Theorie und Praxis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entwerfen und entsprechend darstellen.
Lehrstoff:
Farbe in der Architektur – Farbentwürfe für den Fachbereich (Außen-, Fassaden- sowie Baukörpergestaltung mit den Mitteln der Malerei); Fassaden und Ensemblegestaltung; themenorientierte Raumgestaltung mit den Mitteln der Malerei und Beschichtungstechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwerfen;
– perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.
Lehrstoff:
Thematisch orientierte Raum- und Farbentwürfe; Farbgestaltungskonzepte; perspektive und Darstellungsmethoden für Entwurfspräsentationen im Fachbereich.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Raum-Environments entwickeln;
– mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren;
– die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.
Lehrstoff:
Thematisch motivierte Raum- und Farbentwürfe; Rauminstallation mit den Mitteln der Malerei; Maltechniken und Bildgattungen.
7. MEDIENLABOR
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen;
– ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten;
– Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.
Lehrstoff:
Funktionalitäten, Dateiformate; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in vektororientierten Programmen; Grundlagen der computerunterstützten Gestaltung von Schrift und Typografie; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in pixelorientierten Programmen; Druckvorstufe; facheinschlägige vektor- und pixelorientierte Software; digitale Fotografie (Gerätehandhabung und Aufnahmetechnik; Bearbeitung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.
– Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen;
– kreative Konzepte für entsprechende Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.
– Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Facheinschlägige 3D-Software; digitale Bildzusammenstellung.
Instrumente und Geräte im Farb- und Lichtstudio; digitale Farb- und Raumgestaltung.
Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
8. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
8.a ANGEWANDTE MALEREI – FORM UND FARBE – ATELIER UND PRODUKTION
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
– bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
– kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
– die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung fachgerecht im Atelier ausführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Grundlagen der Theatermalerei und Bühnengestaltung und deren Materialien, Techniken, Malweisen; Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen;
– Arbeitstechniken anwenden um verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden;
– für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte entwickeln und fachgerecht im Atelier realisieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Farbsysteme und Farbmischungen; Ausführen von Farbmischungen manuell und mit einer technischen Farbmischanlage im Atelier).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Verbindung von Grundmaterialien wie Holz, Textilien, Metalle und Kunststoffe; Techniken der Illusions- und Imitationsmalerei; Anfertigen von Vorzeichnungen aller Art auf einen Malgrund oder Beschichtungsobjekt übertragen mittels Raster- und Vergrößerungstechniken; Übungen mit gegenstandsübergreifende Projekte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
– die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen;
– wichtige ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit entsprechend einsetzen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
– mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen; Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen; Einsatz und Anwendung von Farbordnungssystemen).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Serigrafie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen;
– ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit projektbezogen einsetzen;
– historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend berücksichtigen und anwenden;
– handwerkliche Beschichtungsstoffe und –mittel nach einfachen historischen Rezepturen anfertigen;
– die erworbenen Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte; Technologie im Fachbereich Konservierung und Restauration; Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen; restaurative Vergoldungstechniken; Arbeiten mit historischen Gestaltungstechniken wie Pinsel-, Spachtel- und Spritztechniken sowie Putzmaltechniken, Secco- und Freskomalerei und Sgraffito).
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; fachpraktische Dokumentation von Prüf- und Messergebnissen, Befunden und Maßnahmen; Qualitätssicherung; Materialentsorgung und Recycling).
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Recycling).
8.b ANGEWANDTE MALEREI – FORM UND FARBE
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben, unterscheiden und charakterisieren;
– Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären;
– die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in eine Gestaltung entsprechend einbringen.
Lehrstoff:
Materialien und Werkzeuge der angewandten Dekor- und Bühnenmalerei; Techniken der Dekor- und Imitationsmalerei; Arbeiten mit Licht und Farbe im Farb- und Lichtstudio; projektbezogene Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.
Lehrstoff:
Schablonenmalerei; Illusionsmalerei; Holz- und Marmorimitation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen;
– die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe darlegen und anwenden;
– ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden und präsentieren;
– den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.
Lehrstoff:
Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen entwickeln (Entwurfsprozess); Arbeiten im Farb-Licht-Studio; Farbordnungssysteme im Fachbereich; angewandte grafische Techniken (Serigrafie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen;
– die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen;
– historische Arbeitstechniken und -mittel erkennen und dokumentieren;
– eine entsprechende Arbeitsdokumentation (Befund, Prüf- und Messdokumentation) für ein Projekt erstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Denkmalpflege; Fachterminologie; kompetente Kommunikation mit Fachleuten (Denkmalamt und Restauratoren); Systematik der Techniken und Arbeitsmittel bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitung an historischen Bauwerken; historische Rezepturen (Pigmente, Bindemittel, Zusatzstoffe und –mittel); Arbeitsdokumentation.
9.a TECHNISCHE FUNKTIONSBESCHICHTUNGEN – ATELIER UND PRODUKTION
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– im fachpraktischen Tätigkeitsbereich grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.
– Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte projektbezogen fach- und normgerecht ausführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Anlegen von projektbezogenen fachlichen Dokumentationen wie Prüfen, Messen, Analysieren und Maßnahmen).
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (norm- und fachgerechtes Planen und Ausführen von Wärmedämmverbundsystemen wie Systemaufbauten und Arbeitsschritte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen;
– Korrosionsschäden und -arten beurteilen und den Korrosionsgrad zuordnen;
– Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.
– gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden;
– industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz projektbezogen auswählen und die praktischen Arbeiten fachgerecht durchführen;
– die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen projektbezogen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
– die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, projektbezogen zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Untergrund- und Oberflächenprüfung; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten, und –grad; Korrosionsschutz- und Instandsetzungsverfahren mit Einbezug von Regelwerken).
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Beton- und Stahlbetonbauteilen; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen).
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Anwendungssysteme und –techniken; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz).
9.b TECHNISCHE FUNKTIONSBESCHICHTUNGEN
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.
– die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.
Lehrstoff:
Anlegen von fachlichen Dokumentationen (Schadensdiagnosen, Mess- und Prüfergebnisse, Festhalten von Maßnahmen und durchgeführten Arbeiten).
Wärmedämmverbundsysteme (Systemaufbauten und Arbeitsschritte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die betreffenden Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen;
– häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern und den Korrosionsgrad zuordnen;
– Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.
– gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen;
– industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und -erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind;
– die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen erklären und auswählen.
– die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.
Lehrstoff:
Erkennen, Prüfen und Beurteilen von Untergründen; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten und –grad; Korrosionsschutzmaßnahmen und –techniken; Instandsetzungsverfahren.
Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Stahlbetonbauteilen; Betondeckung und Bewehrung; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen.
Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. SPRACHTRAINING DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.