BGBl. II Nr. 235/2019
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1/20geändertTabelle (neu) · H. Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · Überschrift (neu) · 1. Deutsch in der Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · 2. Religion: Überschrift (neu) · 3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbi…: Überschrift (neu), Text (neu) · Text (neu)
… 10 unveränderte Absätze
Anlage 1.20
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR METALLISCHE WERKSTOFFTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1 | |||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
3. | Englisch | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | (I) | |||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | II | |||||
9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
1. | Konstruktion4 | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 15 | I | |||||
2. | Mechanik und Werkstoffmechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||
3. | Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung | 2 | 2 | 4 | 3 | 5 | 16 | I | |||||
4. | Metallurgie | – | – | 2 | 4 | – | 6 | I | |||||
5. | Projektmanagement und Betriebstechnik | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||||
6. | Oberflächentechnik und Korrosionsschutz | – | – | – | 2 | 6 | 8 | I | |||||
7. | Schweißtechnik | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | |||||
8. | Laboratorium | – | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |||||
9. | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 5 | 3 | – | – | 16 | IV | |||||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
Soziale und personale Kompetenz5 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
6. | Schweißtechnik | – | – | 2 | – | – | IV | ||||||
7. | Logistikmanagement und Projektarbeit | – | – | – | 2 | – | II | ||||||
F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
G. | Förderunterricht7 | ||||||||||||
1. | Deutsch | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 934 unveränderte Absätze
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung, Verarbeitung, Veredelung und Prüfung von Werkstoffen auszuführen. Die Ausbildungsrichtung vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen der werkstoffspezifischen Anforderungen einer Konstruktion sowie der Interaktion zwischen Werkstoffauswahl, Werkstoffprüfung und der Verwendung von Werkstoffen. Besonderes Augenmerk wird auf die Gebiete Oberflächentechnik, Korrosionsschutz und Schweißtechnik gelegt.
Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich einerseits auf die energieeffiziente Herstellung, Verarbeitung und die Prüfung von Materialien und andererseits auf jene Bereiche, in denen geringes Gewicht bei hoher Festigkeit, Korrosions- und Alterungsbeständigkeit, thermische Beständigkeit, leichte Verarbeitbarkeit der Materialien unter Beachtung ökonomischer Erfordernisse eine zentrale Rolle spielt.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Konstruktion:
Im Bereich Bauteilgestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Vorschriften und Normen zur Darstellung einfacher technischer Körper. Sie können fachbezogene Vorschriften und Normen verwenden, Datenblätter lesen und interpretieren, aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen sowie die in der Zeichnung enthaltenen Informationen erfassen und konstruktiv verwerten. Sie können technische Bauteile im Hinblick auf ihre geometrischen Grundkörper analysieren.
Im Bereich Baugruppengestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Konstruktionslehre, die als Basis für Berechnung, Dimensionierung, Entwurf und Konstruktion von grundlegenden Bauelementen und -gruppen des Maschinen- und Anlagenbaues im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung, Auswahl von Werkstoffen und ökologische Auswirkungen eingesetzt werden. Sie können dazu mit üblichen computergestützten Arbeitshilfen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten von Anlagen darstellen, dokumentieren und präsentieren. Sie können eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit analysieren und ihre wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und gestalten sowie werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht entwickeln und konstruieren.
Mechanik und Werkstoffmechanik:
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik und können diese auf technische Probleme hinsichtlich Analyse, Berechnung, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von konkreten Fragestellungen aus den Gebieten Statik, Festigkeitslehre, Kinematik, Kinetik, Hydromechanik und Thermodynamik anwenden.
Im Bereich Werkstoffmechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Festigkeitslehre, Thermodynamik, Werkstoffmechanik und Bruchmechanik. Sie können die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Verformung eines Bauteils berechnen. Sie können ausgehend von einem vorgegebenen Belastungszustand die Veränderung eines Körpers analysieren und Bauteile ausgehend von Berechnungsmodellen hinsichtlich ihrer Verformung und Beanspruchung optimieren.
Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung:
Im Bereich Metallkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Eigenschaften und die normgerechte Bezeichnung der metallischen Werkstoffe. Sie können die Eigenschaften der Werkstoffe durch geeignete Behandlungen verändern, die Eigenschaften und Auswirkungen von Wärmebehandlungen analysieren und anwendungsorientierte Lösungskonzepte für die Entwicklung metallischer Werkstoffe erstellen.
Im Bereich Werkstoffprüfung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren sowie die wichtigsten Methoden der Materialografie und der Werkstoffauswahl. Sie können geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen, fachgerecht durchführen, die Ergebnisse analysieren und interpretieren sowie Werkstoffprüfungen bei Werkstoffentwicklungsprojekten und Schadensfallanalysen durchführen.
Im Bereich Materialografie und Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Methoden der Probenpräparation, Ätzverfahren und die wichtigsten Analysenmethoden von Werkstoffen.
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Fertigungsverfahren, die zugehörigen Maschinen und Werkzeuge sowie wichtige Verfahren der Oberflächenbehandlung. Sie kennen die für Werkzeuge gängigen Mess- und Prüfmethoden.
Im Bereich Moderne Werkstoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, Anwendung und den Aufbau von hochlegierten Stählen, technischen Nichteisenmetalllegierungen, Kunststoffen, Formgedächtnislegierungen, technischen Keramikwerkstoffen, Halbleiter- und Supraleitern, Sonderwerkstoffen sowie hochfesten und hochumformbaren Werkstoffen.
Metallurgie:
Im Bereich Metallurgische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenhänge bei Oxidations- und Reduktionsprozessen der Eisen- und Stahlerzeugung. Sie können Diagramme für Oxidations- und Reduktionsprozesse sowie thermodynamische Berechnungsprogramme und auch Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von Eisen und Stahl anwenden. Sie können Ergebnisse von Reduktions- und Oxidationsprozessen analysieren.
Im Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufbereitungstechnologien für primäre und sekundäre Rohstoffe. Sie können geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien auswählen und Ergebnisse von Aufbereitungs- und Charakterisierungsprozessen analysieren sowie Lösungskonzepte und Lösungswege für die Aufbereitung von Materialien entwickeln.
Im Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Technologien bei der Herstellung von Metallen und können Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von metallischen Werkstoffen anwenden sowie Lösungskonzepte und Lösungswege für die Herstellung von metallischen Werkstoffen mittels Verformungs- und Gießverfahren entwickeln.
Projektmanagement und Betriebstechnik:
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen. Sie können Methoden der Projektplanung, der Projektkoordination und des Projektcontrollings erklären, auf aktuelle Anforderungen reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen.
Im Bereich Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Unternehmensfunktionen und die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Fertigungsprinzipien. Sie können die wichtigsten Produktionskennzahlen ermitteln und Methoden zur Produktivitätssteigerung anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Qualitätsmanagementsysteme und Werkzeuge des Qualitätsmanagements.
Oberflächentechnik und Korrosionsschutz:
Im Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Korrosionsarten und die Grundlagen des Korrosionsschutzes. Sie können bestimmte Korrosionsschutzmaßnahmen anwenden sowie für jeden Anwendungsbereich Korrosionsschutzschichten auftragen und mittels Werkstoffprüfung und metallografischer Methoden analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen können die Verfahren zur Oberflächenveredelung anwenden und Lösungskonzepte zur Optimierung der Oberfläche und des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln.
Im Bereich Pulvertechnik können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Pulverbeschichtungen durchführen und Pulvertechniken im Bereich metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe anwenden.
Im Bereich Korrosion von Nichteisenmetallen können die Absolventinnen und Absolventen Herstellungsverfahren von Nichteisenmetallen erklären und die Korrosionsvorgänge von Leicht-, Bunt- und Edelmetallen beschreiben.
Schweißtechnik:
Im Bereich Schweißtechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Schweißverfahren und können einfache Schweißverfahren anwenden. Sie können Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren sowie normgerechte Schweißanweisungen erstellen.
Im Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundelemente der Verbindungstechnik einsetzen sowie die erforderlichen Bauelemente für schweißgerechte Konstruktionen auswählen und auslegen. Sie können die erforderlichen Bauelemente zu Schweißkonstruktionen zusammenfügen sowie Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften berechnen und auslegen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
7. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Lehrstoff:
Funktionen mit mehreren Variablen (Darstellung von Funktionen von zwei Variablen, partielle Ableitungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– partielle Ableitungen berechnen.
Lehrstoff:
Erweiterung der Infinitesimalrechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und Biege- und Schwingungsdifferenzialgleichungen lösen.
Lehrstoff:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen (Elementare Lösungsmethoden, lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung, Ableitungen in Parameterdarstellung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln.
Lehrstoff:
Anwendung der Differenzialgleichungen auf Problemstellungen aus der Technik (Taylorpolynome und deren Anwendung in der Technik).
8. NATURWISSENSCHAFTEN
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mit dem Periodensystem arbeiten;
– wichtige Säure-Basenreaktionen erklären.
– Reaktionsgleichungen aufstellen.
Lehrstoff:
Periodensystem, Säure-Basen-Reaktionen.
Stöchiometrie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Energie- und Stoffbilanzen analysieren und berechnen.
Lehrstoff:
Reaktionsgleichungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– chemische Stoffkreisläufe entwickeln.
Lehrstoff:
Chemisches Gleichgewicht.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Energie- und Stoffbilanzen analysieren und berechnen.
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen.
Lehrstoff:
Stöchiometrische Berechnungen.
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– chemische Stoffkreisläufe entwickeln.
– Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistung messen.
Lehrstoff:
Berechnen von Energie- und Stoffbilanzen.
Aktive und passive Sensoren, Dehnmessstreifen, PTC, NTC, Piezoelemente, optische Sensoren, EMK-Messungen, Thermoelemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– molekulare und genetische Vorgänge sowie Stoffwechselprozesse beschreiben.
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Lehrstoff:
Molekulare Grundlagen zu Zelle und Genetik, Stoffwechselprozesse.
Strategien zur Fehlersuche (Qualitätssicherung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Energiebereitstellung aus alternativen Energieträgern erklären und bewerten.
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Lehrstoff:
Funktionsweise und Einsatzgebiete von alternativen Energiequellen.
Strategien zur Fehlersuche (Qualitätssicherung).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Zeichnungen erstellen;
– technische Bauteile mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Konstruktion (Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte, Zeichennormen, dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen;
– ein CAD-System bedienen und einfache Bauteile darstellen.
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen.
Lehrstoff:
Funktion und Anwendungen von grundlegenden Maschinenelementen (lösbare und nichtlösbare Verbindungen, Einführung in ein CAD-Programm).
Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen sowie wirtschaftliche Auswirkungen von Fertigungsangaben.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen;
– die Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben verstehen.
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen;
– ein CAD-System bedienen und einfache Baugruppen darstellen.
Lehrstoff:
Funktion und Anwendungen von grundlegenden Maschinenelementen (lösbare und nichtlösbare Verbindungen).
Einführung in ein CAD-Programm.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen.
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen;
– ein 3D-CAD-System bedienen und Baugruppen darstellen.
Lehrstoff:
3D Modellierungen (Elemente der drehenden Bewegung, Schweiß- und Gusskonstruktionen).
3D-CAD systemgerechte Konstruktion (mindestens ein Projekte inklusive Werkstoffwahl).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– verstehen die Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen.
– ein 3D-CAD-System bedienen und Baugruppen darstellen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Baugruppen normgerecht dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
3D Modellierungen (Elemente der drehenden Bewegung, Schweiß- und Gusskonstruktionen).
Konstruktionssystematik in 3D-CADProgrammen (mindestens ein Projekt inklusive Werkstoffwahl).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre geometrischen Grundkörper analysieren;
– Bauteile berechnen und normgerecht darstellen.
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und gestalten und werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– Baugruppen 3D-CAD gerecht aufbauen.
Lehrstoff:
Ein Projekt zur Vertiefung der fachlichen Kompetenz in Verbindung und Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen.
Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen von Maschinen und Anlagen (3D-CAD-Konstruktion, Modellierung der Bauteile, Erstellung der Baugruppen, Festigkeitsberechnungen und Dokumentation des Projekts).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein Projekt zur Vertiefung der fachlichen Kompetenz in Verbindung und Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen.
Lehrstoff:
Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen von Maschinen und Anlagen, 3D-Konstruktion, Modellierung der Bauteile, Erstellung der Baugruppen, Festigkeitsberechnungen und Dokumentation des Projekts.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein komplexes Projekt zur Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes in Anlehnung an die im Lehrplan vorgegebenen Pflichtgegenstände in Teamarbeit bearbeiten;
– technische Berechnungen, Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– komplexe Aufgabenstellungen analysieren und in Teamarbeit lösen.
– Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Lehrstoff:
Komplexes Projekt zur Vertiefung der fachtheoretischen Pflichtgegenstände im Team bearbeiten (Aufbau der Projektorganisation und –struktur, Analyse und Detaillierung der Aufgabenstellung, Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen der Bauteile und Baugruppen, 3D-Konstruktionsentwürfe der Bauteile und Baugruppen, Festigkeitsberechnungen).
Aufbau der Projektorganisation und –struktur (Analyse und Detaillierung der Aufgabenstellung, Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen der Bauteile und Baugruppen, 3D-Konstruktionsentwürfe der Bauteile und Baugruppen, Festigkeitsberechnungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile werkstoff-, funktions- und montagegerecht konstruieren.
– eine 3D-Konstruktion erstellen;
– technische Berechnungen, Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– komplexe Aufgabenstellungen analysieren und in Teamarbeit lösen.
Lehrstoff:
3D-Konstruktion (Modellierung der Bauteile, Dokumentation des Projekts, Überprüfung der Bauteile an Hand der Konstruktion hinsichtlich ihrer Kosten und Wirtschaftlichkeit).
Erstellen von Baugruppen und Dokumentation eines Projekts.
2. MECHANIK UND WERKSTOFFMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Statik erklären und einfache Grundaufgaben lösen;
– die Grundgesetze der Statik anwenden;
– die Schwerpunktslagen einfacher Geometrien bestimmen;
– die verschiedenen Reibarten wiedergeben.
Lehrstoff:
Statik (ebene Kraftsysteme, Freimachen der Bauteile, Schwerpunktsberechnung, Grundlagen der Reibung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen der Festigkeitslehre wiedergeben.
Lehrstoff:
Berechnung von Auflagerreaktionen und Schnittgrößen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die verschiedenen Beanspruchungsarten und zusammengesetzte Beanspruchungen erkennen sowie einfache Dimensionierungsaufgaben lösen.
Lehrstoff:
Beanspruchungsarten, Festigkeit von Werkstoffen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären sowie den Bewegungszustand eines Körpers darstellen.
Lehrstoff:
Kinematik und Kinetik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erklären sowie grundlegende Berechnungen ausführen.
Lehrstoff:
Hydromechanik (Hydrostatik, Hydrodynamik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Zustandsänderungen der Thermodynamik verstehen.
Lehrstoff:
Spezielle Zustandsänderungen der Thermodynamik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– elastische Formänderungen berechnen und Stabilitätsprobleme analysieren.
Lehrstoff:
Elastische Formänderungen, Stabilitätsprobleme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausgehend von einem vorgegebenen Belastungszustand die Verformung eines Bauteils analysieren.
Lehrstoff:
Bauteilverformungen bei statisch bestimmten und unbestimmten Systemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile ausgehend von vereinfachten Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Lehrstoff:
Bauteilverformungen bei statisch bestimmten und unbestimmten Systemen.
Schularbeiten:
Im I. Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten, im 3. bis 10. Semester je ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf mehrstündig.
3. WERKSTOFFTECHNIK UND WERKSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen, die Eigenschaften und den Aufbau der metallischen Werkstoffe verstehen.
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren verstehen.
– die gängigen Mess- und Prüfmethoden verstehen und anwenden.
– die Grundlagen der Kunststoffe und Kunststoffverarbeitung verstehen.
Lehrstoff:
Eigenschaften, Aufbau, Einteilung und normgerechte Bezeichnung metallischer Werkstoffe.
Grundlagen allgemeiner Werkstoffprüfverfahren.
Mess- und Prüfmethoden und Grundlagen der spanenden Fertigungsverfahren.
Grundlagen der Kunststoffe und Kunststoffverarbeitung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Erstarrungsmorphologie verstehen sowie die Zustandsdiagramme verstehen und anwenden.
– die Grundlagen der Keramischen Werkstoffe verstehen.
Lehrstoff:
Erstarrungsmorphologie und Zustandsdiagramme.
Herstellung und Verwendung von keramischen Hochleistungswerkstoffen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– unterschiedliche Fertigungsverfahren verstehen und anwenden.
– die Grundlagen der magnetischen Werkstoffe verstehen.
Lehrstoff:
Grundlagen spanende und spanlose Fertigungsverfahren.
Hart- und weichmagnetische Materialien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– das Eisen-Kohlenstoff-Diagramm verstehen, anwenden und analysieren.
– die wichtigsten zerstörenden Werkstoffprüfverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
– die Grundlagen der Halbleiterwerkstoffe verstehen.
Lehrstoff:
Eisen-Kohlenstoff-Diagramm.
Zerstörende Werkstoffprüfung.
Elektrische Leitung (Halbleiterstrukturen, optische Eigenschaften von Halbleitern).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Wärmebehandlung von Eisenbasiswerkstoffen verstehen, anwenden und analysieren.
– die Materialografie verstehen und anwenden.
– die Schwingfestigkeitsprüfung verstehen, anwenden und analysieren.
– die Funktion von Formgedächtnislegierungen verstehen.
Lehrstoff:
Wärmebehandlung von Eisenbasiswerkstoffen.
Materialografie.
Schwingfestigkeitsprüfung.
Formgedächtnislegierungen (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Form- und Gießverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
– die Kristallografie verstehen.
– die Grundlagen der piezoelektrischen Materialien verstehen.
Lehrstoff:
Form- und Gießverfahren.
Kristallografie.
Piezoelektrische Materialien (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Eisen–Gusswerkstoffe verstehen und anwenden.
– die wichtigsten zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
– die Grundlagen der Supraleitung verstehen.
Lehrstoff:
Eisen–Gusswerkstoffe.
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Theorie und Anwendung der Supraleitung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Bildsame Formgebung verstehen, anwenden und analysieren.
– die Schadensanalytik verstehen und anwenden.
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Nanowerkstoffen verstehen.
Lehrstoff:
Bildsame Formgebung.
Schadensanalytik.
Anwendung der Nanowerkstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen der Bruchmechanik verstehen.
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Werkstoffen für die Luft- und Raumfahrt verstehen, anwenden und analysieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der Bruchmechanik.
Werkstoffe für die Luft- und Raumfahrt (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
4. METALLURGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Aufbereitungstechnologien für primäre und sekundäre Rohstoffe erklären;
– geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien auswählen.
Lehrstoff:
Aufbereitungsverfahren für primäre und sekundäre Rohstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Metalle nach verschiedenen Kriterien einteilen.
– Verfahrensrouten der Stahlerzeugung erklären.
Lehrstoff:
Metallstatistik.
Verfahrensrouten der Stahlerzeugung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– elektrometallurgische Verfahren erklären und zuteilen.
Lehrstoff:
Elektrolyseverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– metallurgische Herstellungsverfahren erklären.
– verfahrenstechnische Fließbilder lesen und analysieren.
Lehrstoff:
Metallgewinnung und Raffination mittels pyrometallurgischen Methoden.
Anwendung von verschiedenen verfahrenstechnischen Fließbildern.
5. PROJEKTMANAGEMENT UND BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Projekte von Routineaufgaben unterscheiden sowie Aufgaben und Ziele des Projektmanagements beschreiben;
– den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen erklären;
– die unterschiedlichen Aufgaben, die mit den Rollen innerhalb eines Projektteams verbunden sind, erklären;
– Projektmanagement als Geschäftsprozess verstehen.
Lehrstoff:
Aufgaben und Ziele des Projektmanagements, Projektorganisation, Projektrollen, Projektmanagement als Geschäftsprozess.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen beurteilen;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen;
– die wesentlichen Aufgaben der Betriebsstättenplanung beschreiben;
– die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Fertigungsprinzipien erläutern;
– die Elemente des Arbeitssystems entsprechend der Arbeitsaufgabe beschreiben;
– die Aufgabenbereiche der einzelnen Unternehmensfunktionen benennen.
Lehrstoff:
Aufbau- und Ablauforganisation, Elemente des Arbeitssystems; Unternehmensfunktionen, Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, IT-Management (ERP- und BDE-Systeme).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren;
– Leitungsaufgaben in einem Projekt übernehmen;
– Maßnahmen zur Projektsteuerung und zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Projekt treffen.
Lehrstoff:
Werkzeuge der Projektplanung, Methoden der Projektkoordination und des Projektcontrollings, Aufgaben der Projektleitung, Darstellung von Projektergebnissen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden betriebswirtschaftlichen Analysen durchführen;
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Lehrstoff:
Betriebswirtschaftliche Analyse (ausgewählte Produktionskennzahlen, ABC-Analyse), Arbeitsplatzorganisation (5S-Methode), Methoden der Fehlervermeidung (Poka Yoke), Problemlösungsmethoden (Ursache-Wirkungs-Diagramm), kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Zeitwirtschaft, ausgewählte Qualitätsmanagementsysteme (Prozesse, Zertifizierung und Audits, Werkzeuge des Qualitätsmanagements).
6. OBERFLÄCHENTECHNIK UND KORROSIONSSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die verschiedenen Oberflächenbehandlungsarten auswählen und die Grundlagen des Korrosionsschutzes verstehen.
Lehrstoff:
Verfahren der Oberflächenhärtung, Vorbehandeln der Oberfläche, Aufbringen von Korrosionsschutzschichten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– verschiedene Korrosionsarten verstehen und die Grundlagen der Korrosion anwenden.
Lehrstoff:
Entstehung verschiedener Korrosionsarten (physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– verschiedene Korrosionsarten anwenden und Korrosionsschutzschichten analysieren.
– verschiedene Pulverbeschichtungen durchführen.
Lehrstoff:
Korrosion von unlegierten und chemisch beständigen Stählen, Anwendung und Auswirkung von Korrosionsschutzmaßnahmen.
Pulvermetallurgie (Anwendungen von Pulvertechniken im Bereich metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe),
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Lösungskonzepte zur Optimierung des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln.
– Herstellungsverfahren von Nichteisenmetallen erklären.
Lehrstoff:
Korrosionsschutzmaßnahmen (Auswirkung von Legierungselementen auf metallische Werkstoffe, Normen und Vorschriften, Charakterisierung von Schadensfällen).
Herstellungsverfahren und Korrosion von Leicht-, Bunt- und Edelmetallen.
7. SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Grundelemente der Verbindungstechnik einsetzen.
Lehrstoff:
Toleranzen und Passungen, Schweißverbindungen, andere nicht lösbare Verbindungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Schweißverbindungen mit anderen Verbindungsarten vergleichen.
Lehrstoff:
Lösbare Verbindungen im Maschinen- und Stahlbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die erforderlichen Bauelemente für schweißgerechte Konstruktionen auswählen und auslegen.
– die Schweißbarkeit von Werkstücken und Bauteilen beurteilen.
Lehrstoff:
Bauelemente des Stahl- und Maschinenbaus.
Schweißbarkeit, Schweißeignung, Schweißmöglichkeit, Schweißsicherheit, Schweißanweisungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauelemente zu Schweißkonstruktionen zusammenfügen.
– einen elektrischen Lichtbogen charakterisieren;
– Schweißnahtverbindungen in Zeichnungen richtig darstellen.
Lehrstoff:
Schweißgerechtes Konstruieren.
Lichtbogen, Lichtbogenkennlinie, Statische und dynamische Kennlinien von Schweißstromquellen, Darstellung und Ausführung von Schweißverbindungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die am häufigsten angewendeten Schweißverfahren charakterisieren und über ihre sinnvolle Anwendung entscheiden.
Lehrstoff:
Elektrisches Lichtbogenschweißen, Autogentechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die charakteristischen Merkmale und Anwendungsgebiete von Sonderschweiß- und Fügeverfahren auswählen.
Lehrstoff:
Elektrisches Widerstandsschweißen, Stumpf- und Reibschweißverfahren, Sonderschweißverfahren, Thermisches Spritzen, Kunststoffschweißen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften auslegen.
– die Quellen für Fehler und Ungänzen beim Schweißen erkennen und vermeiden;
– die Schweißeignung unterschiedlicher Konstruktionswerkstoffe analysieren.
Lehrstoff:
Berechnung von Schweißkonstruktionen im Stahlbau.
Fehler, Risse und Ungänzen beim Schweißen, Schweißeignung unlegierter und legierter Stähle, Schweißeignung von Eisen-Gusswerkstoffen, Schweißen von Nichteisenmetallen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften auslegen.
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung beurteilen;
– eine normgerechte Schweißanweisung erstellen.
Lehrstoff:
Berechnung von Schweißverbindungen in Stahlbaukonstruktionen.
Qualitätssicherung in der Schweißtechnik, Prüfung von Schweißverbindungen, Wahl der richtigen Schweißparameter, Normen und Vorschriften.
8. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Metallische und nichtmetallische Werkstoffe erkennen;
– physikalische Kennwerte an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen ermitteln;
– Werkstoffprüfungen aus dem Bereich der Qualitätssicherung durchführen.
– einfache Misch- und Trennmethoden anwenden sowie einfache qualitative Nachweise durchführen;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden der maschinellen Schliffprobenpräparation und qualitative Gefügeauswertungen an metallografischen Schliffproben durchführen;
– mechanische Werkstoffprüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen;
– physikalische Kennwerte von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen bestimmen und interpretieren.
– quantitative Nachweise durchführen und verschiedene quantitative Analysemethoden anwenden.
– Projekte mit Softwareunterstützung planen und durchführen.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mechanische Werkstoffprüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen;
– spezielle zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen;
– spezielle physikalische Eigenschaften von Werkstoffen bestimmen;
– physikalische Kennwerte von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen bestimmen und interpretieren.
– physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge der Korrosion durchführen;
– verschiedene Korrosionsarten entwickeln.
– Prüfkonzepte für metallische Werkstoffe erstellen, durchführen und analysieren;
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren.
– die Grundlagen der Finiten Elemente Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– spezielle zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen;
– Werkstoffprüfkonzepte für die Entwicklung und werkstofftechnische Untersuchung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kompetenz- und fachbereichsübergreifend durchführen;
– quantitative Gefügeauswertungen an metallischen Schliffproben durchführen;
– spezielle technologische Werkstoffprüfungen durchführen.
– Lösungskonzepte zur Optimierung des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln;
– Legierungselemente hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit unter Berücksichtigung von Korrosionsnormen und Vorschriften prüfen;
– Schadensfälle mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren sowie charakterisieren.
– Prüfkonzepte für metallische Werkstoffe entwickeln;
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren und entwickeln.
– Verformungs- und Beanspruchungsoptimierungen mittels Finite Elemente Methoden entwickeln.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
9. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Fertigung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Projekte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– keramische Werkstoffe und deren Rohstoffe analysieren.
– Kunststoffe erkennen.
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe für die entsprechenden Bearbeitungsverfahren an Werkstoffen beschreiben und zuordnen.
– unterschiedliche Holzarten bearbeiten.
– Werkstoffe mit einfachen Werkzeugen und Maschinen umformen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Silikatverarbeitung“ (Aufbereitung und Verarbeitung plastischer Massen).
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung“ (manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen).
Mechanische „Werkstätte“ (Grundausbildung durch manuelle und mechanische Bearbeitung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Holzeigenschaften, Holzverbindungen und Anwendungen im technischen Bereich).
Schmieden mit einfachen Werkzeugen und Maschinen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Fertigung von Werkstücken und Bauteilen auf Grund von erstellten Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen Maschinen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.
– einfache Gussstücke herstellen.
– Fertigungsverfahren auswählen, mögliche Fehlerquellen erkennen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen.
– einfache Schweißverfahren anwenden.
Lehrstoff:
„Mechanische Werkstätte“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen).
Werkstätte „Gießerei“ (Gießen nach unterschiedlichen Techniken und Verfahren).
Werkstätte „Formenbau“ (Herstellen von Formen).
Werkstätte „Schweißerei“ (Schweiß- und Lötverfahren).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Arbeitsanweisungen durchführen.
– metallische und nichtmetallische Überzüge auftragen.
– computergesteuerte Werkzeugmaschinen bedienen.
– Schweißverfahren anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Kalkulation; Materialwirtschaft und Lagerhaltung).
Werkstätte „Galvanik“ (Oberflächenbeschichtungen von metallischen und nichtmetallischen Überzügen).
Werkstätte „CNC-Technik“ (Anwendung computergesteuerter Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Schweißerei“ (Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1 und weiters:
6. SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausgewählte Schweißverfahren durchführen.
Lehrstoff:
Vorbereitung und Ablegung der Schweißerprüfung nach ÖNORM EN ISO 9606-1.
7. LOGISTIKMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die unterschiedlichen Teilbereiche der Logistik unterscheiden;
– die Bedarfsermittlung für unterschiedliche Materialarten ermitteln;
– eine entsprechende Beschaffungsart vorschlagen;
– die Kapazitätsplanung und Bedarfsplanung erklären;
– Methoden zur Produktivitätssteigerung anwenden.
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären;
– Projektarbeiten vorbereiten und durchführen;
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren;
– Projektergebnisse zusammenfassen und präsentieren.
Lehrstoff:
ABC- und XYZ-Analyse, Bedarfs- und Kapazitätsplanung, 5A-Methode, Kanban, Lagerarten, Cross Docking, 7 Verschwendungsarten, KVP.
Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit, formale Richtlinien, Quellennachweise und Zitierregeln; Projektplanung, Projektdurchführung, Projektabschluss und Visualisierung der Projektergebnisse.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.