BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/25geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1.25
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGUNG
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | ( | ||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2. | Entwurf und Gestaltung2 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 5 (2) | 5 (2) | 2 (1) | 23 | II bzw. I | |||
3. | Atelier und Produktion | 14 | 14 | 15 | 15 | 15 | 15 | 8 | 96 | (IV) | |||
4. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
5. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 3 | (III) | |||
6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 35 | 35 | 38 | 252 | |||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
G. | Förderunterricht5 | ||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 9 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGUNG
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
Klasse | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||
Semester | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | ( | ||||||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||||||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |||||||
2. | Entwurf und Gestaltung2 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 6 (3) | 6 (3) | 5 (2) | 7 (4) | 40 | II bzw. I | |||||||
3. | Atelier und Produktion | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 4 | 15 | 109 | (IV) | |||||||
4. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) | |||||||
5. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||||
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände4 | |||||||||||||||||
1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||
C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 38 | 38 | 38 | 37 | 37 | 38 | 32 | 296 | |||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
Klasse | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||
Semester | ||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||
E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||
F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||
G. | Förderunterricht6 | |||||||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||
2. | Englisch | |||||||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
… 5 unveränderte Absätze
… 73 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 265/2005 sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gem. Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Konstruktion, Restaurierung, Reparatur, Oberflächenbehandlung, geschichtliche Entwicklung und stilkritischer Bewertung von Streich- und Saiteninstrumenten. Sie können alle gebräuchlichen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe bewerten, selbstständig auswählen und einsetzen. Sie sind dadurch befähigt Streich- und Saiteninstrumente von Grund auf herzustellen, Reparaturarbeiten durchzuführen und diese Arbeiten wirtschaftlich abzuwägen.
Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld des Instrumentenhandels und der Fachberatung. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Entwurf und Gestaltung:
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen, komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten sowie komplexe Proportionsregeln und Formentwicklungen beschreiben und anwenden. Weiters können sie Details der Ornamentik von Chordophonen grafisch nachvollziehen und auf dieser Grundlage eigene Entwürfe anfertigen.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen, Instrumentenpläne interpretieren, alternative Darstellungstechniken anwenden sowie kreative, persönliche Entwürfe vorlegen. Sie können CAD-Zeichnungen von Instrumententeilen und instrumentenbezogenen Schablonen anfertigen und diese am Lasercutter ausschneiden. Ferner können sie bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen übliche technische Vortragsmedien im Design- und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen, digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden und klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten. Sie können vektor- und pixelorientierte Software verstehen, medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden sowie auf dieser Grundlage Flyer und Folder gestalten .
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen sämtliche, für die Arbeit relevante Zeichen- und Rissschablonen, Biegeformen, Krücken, Ausarbeitungsplatten und Hobellehren erarbeiten und herstellen.
Im Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Instrumente skizzieren, nötige Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen und normgerechte Pläne von Projekten anfertigen. Sie können weiters die Arbeiten unter Verwendung digitaler Medien und Programme präsentieren und unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen, Präsentationsmappen anfertigen.
Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente fachgerecht vermessen und in der Folge Pläne anfertigen sowie Proportionsregeln und CAD- Kenntnisse anwenden.
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Messwerkzeuge und Schablonen herstellen, welche der Erfassung von Messdaten und der Umsetzung der Pläne dienen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen akustische Analysenprogramme anwenden und die erhaltenen Messergebnisse auswerten. Sie können komplexere Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.
Im Bereich Allgemeine Werkstättenordnung können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Verhaltensregeln in punkto Arbeitssicherheit, Werkstättenordnung, Brandschutz und Unfallverhütung berücksichtigen. Sie können dabei Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen und warten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen unter Verwendung einschlägiger Handwerkzeuge und Messgeräte Instrumententeile und spielfertige Instrumente wie Gitarren, Geigen und andere Chordophone herstellen und die hiefür benötigten Materialien nach fachspezifischen Kriterien auswählen. Sie können durch ihr technologisches Wissen Einstellungsarbeiten unter dem Aspekt des Klanges und der Spielbarkeit durchführen. Sie sind in der Lage, Spezialwerkzeuge und Arbeitsbehelfe selbsttätig anzufertigen.
Im Bereich Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Zuschnitte von Klangholz mit unterschiedlichen Maschinen vornehmen sowie Arbeiten an der Drechselbank und unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache wie komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen durchführen. Sie können diese Tätigkeiten protokollieren und in einen wirtschaftlichen Kontext stellen.
Im Bereich Oberflächenbehandlung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Auftragsmethoden der Oberflächenbeschichtung. Sie sind in der Lage, die adäquaten Materialien auszuwählen und über die Auftragsart zu entscheiden.
Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen. Ferner können sie anfallende Auftragsarbeiten im Neubau durchführen. Und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.
Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Lackiertechniken eigenständig an Chordophonen durchführen sowie komplexe Retuschen an Lackschäden nach wirtschaftlichen Kriterien durchführen.
Technologie:
Im Bereich Holz können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge, Wuchsfehler, spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben. Sie können selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und physikalisch-technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden. Sie sind in der Lage heimische und ausländische Holzsorten zu erkennen und zu beschreiben sowie die optischen, physikalischen und akustischen Eigenschaften von Resonanzholz zu beschreiben und Auswahlkriterien zu erklären.
Im Bereich Kleinmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen wie Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen beschreiben sowie selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.
Im Bereich Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die geschichtliche Entwicklung von unterrichtsrelevanten Chordophonen und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben. Sie können ihre bautechnischen und stilistischen Besonderheiten benennen und unterschiedliche Konstruktionstechniken sowie die hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben.
Im Bereich Akustik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über wichtige berufsrelevante Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwingungslehre, der Saitentechnologie und der physikalischen Funktion von Chordophonen und anderen Instrumenten. Sie sind in der Lage das Verhalten schwingender Resonanz-Platten zu analysieren und dieses Wissen in der Werkstatt praktisch umzusetzen. Sie können dabei akustische Analysenprogramme und Frequenzgeneratoren bedienen.
Im Bereich Instrumentenkunde sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage die geschichtliche Entwicklung von Chordophonen zu beschreiben, Fertigungszentren und Stilelemente zu benennen sowie wichtigen Vertreter verschiedener Epochen bezüglich ihres Wirkens zu beschreiben.
Im Bereich Oberflächentechnologie können die Absolventen und Absolventinnen Beschichtungen von Instrumenten in allen Details beschreiben. Weiters können Sie die Oberflächenvorbereitung, Wachsen, Ölen und Lackieren auf Natur- und Kunstharzbasis erklären. Sie kennen dabei die ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien bezüglich der Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der verwendeten Stoffe.
Im Bereich Sonderanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Sonderanfertigungen von Chordophonen planen, selbstständig Recherchen vornehmen und die Arbeiten nach ihrer Umsetzung in allen Details dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Restaurierung und Reparatur können die Absolventinnen und Absolventen diverse berufsrelevanten Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen selbstständig planen, kalkulieren und durchführen.
Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:
Im Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen stilistische Merkmale prägender Schulen, Meisterinnen und Meister unterscheiden und benennen. Ferner können sie Aspekte der Setups von Geigen und anderen Streich- und Saiteninstrumenten bewerten, erklären und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Im Bereich Akustik können die Absolventinnen und Absolventen EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen und Rückschlüsse auf deren Qualität ziehen.
Kunstgeschichte und Designtheorie:
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 631 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2. ENTWURF UND GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe im Bereich Medienlabor:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff im Bereich Medienlabor:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Detailskizzen von Instrumententeilen anfertigen;
– stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten;
– Proportionsregeln und Formentwicklung beschreiben und anwenden.
– Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
– Instrumentenpläne interpretieren und Darstellungstechniken diskutieren.
Lehrstoff:
Grundlagen des Freihandzeichnens, Schraffuren, Perspektive, Proportionslehre.
Grundriss, Aufriss, Schnitte, Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen;
– komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnen und interpretieren;
– komplexe Proportionskonzepte beschreiben und anwenden.
– Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
– Maßtabellen erarbeiten.
– für den Zeichenunterricht und Atelierbetrieb nötige Schablonen und Arbeitsbehelfe herstellen.
Lehrstoff:
Proportionslehre.
Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen, Erarbeiten von Maßtabellen.
Herstellen von Rissschablonen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwurfsskizzen von Gitarrenwirbelplatten und Köpfen herstellen;
– Rosetten in Entwurf und Durchführung planen;
– die Geometrie von Gitarrenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen beschreiben und skizzieren;
– kreative, persönliche Entwürfe von Gitarren vorgelegen.
– normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.
– gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
– den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.
Lehrstoff:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Schablonenbau, Soleras, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwurfsskizzen von ornamentalen Details des Gitarrenbaus anfertigen;
– Entwürfe alternativer Modelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien anbieten;
– die Geometrie von Beleistungssystemen beschreiben und skizzieren.
– normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.
– gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
– den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.
Lehrstoff:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Schablonenbau, spanische Soleras, Innenformen, Außenformen, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
Bildungs- und. Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Entwurfsskizzen von Geigenschnecken und Köpfen anfertigen;
– f- Löcher unter Berücksichtigung historischer Vorgaben entwerfen.
– normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen;
– Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen verstehen und erklären;
– Entwürfe alternativer Geigenmodelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien darstellen;
– einfache Zeichnungen mittels CAD ausführen.
– geigenbezogene Schablonen erarbeiten;
– Arbeitsbehelfe wie Biegeformen, Steg-Krücken, Ausarbeitungsplatten und Griffbretthobellehren herstellen.
– übliche technische Vortragsmedien im Design Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
– digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
– einfache klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
– vektor- und pixelorientierte Software verstehen;
– medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden.
Lehrstoff:
Geigenschnecken und Köpfen in allen Ansichten, f-Löcher diverser Meister zeichnen und vergleichen.
Geigenkonstruktion und Darstellungstechniken.
Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen, spieltechnische und klanglicher Kriterien von Streichinstrumenten; CAD- Einführung.
Geigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– stilistische Details von Chordophonen skizzieren und den jeweiligen Schulen und Geigenbauzentren zuordnen;
– alternative Schalllochvarianten skizzieren und zuordnen.
– normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen und alternative Darstellungstechniken anwenden;
– bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen;
– instrumentenbezogene Schablonen mittels CAD entwerfen;
– CAD-Files am Lasercutter ausschneiden.
– Schablonen für Barockgeigen konzipieren und herstellen;
– ornamentale Gestaltungsmöglichkeiten an realen Objekten umsetzen.
– übliche technische Vortragsmedien im Design und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
– digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
– komplexere klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
– medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden;
– Flyer und Folder unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen entwerfen.
Lehrstoff:
Stilistische Details von Chordophonen, Schul- und Geigenbauzentren in stilkritischer Betrachtung, alternative Schalllochvarianten.
Alternative Darstellungstechniken von Instrumentenplänen, bautechnische und spieltechnische Besonderheiten barocker Streichinstrumente; CAD- vertiefende Übungen, Anwendung des Lasercutters.
Barockgeigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office, Layout von Werbe- und Präsentationsmaterial, Flyer, Folder.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– individuelle Instrumente skizzieren;
– normgerechte Pläne von Sonderprojekten anfertigen;
– unter Verwendung digitaler Medien und Programme die Arbeiten präsentieren;
– unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen die Arbeiten in Form einer Präsentationsmappe dokumentieren;
– die für die Arbeit nötigen Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen.
Lehrstoff:
Individuelle Betreuung der Sonderprojekte; Bau historischer Instrumente; Restaurierarbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.
– Instrumente fachgerecht Vermessen und anhand der gewonnenen Daten als normgerechten Plan darstellen;
– Proportionskonzepte an bestehenden Vorlagen erkennen und wiedergeben;
– gescannte Instrumentenskizzen mittels CAD nachzeichnen und zusammensetzen.
– Schablonen und Messbehelfe herstellen und anwenden.
– akustische Messungen durchführen und diese archivierend auswerten;
– Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.
Lehrstoff:
Spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung.
Instrumentenvermessung, Anlegen von Dokumentationen, Proportionskonzepte, Vertiefung am CAD.
Schablonen und Messbehelfe.
Akustische Messungen am „Vias“, Auswertungsmöglichkeiten; digitale Erfassung von Proportions-konzepten.
3. ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Gitarren und Geigen sowie von Sonderprojekten wie historischen und ethnologischen Instrumenten und facheinschlägiger Produkte; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis, Reparatur- und Restaurationsarbeiten und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen, für den geregelten Ablauf des Werkstättenbetriebes nötigen Verhaltensregeln berücksichtigen;
– Maßnahmen zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zur Unfallverhütung setzen;
– Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen.
– handwerkliche Übungen zur Erlernung von Grundfertigkeiten durchführen;
– Arbeitsbehelfe anfertigen;
– Instrumententeile fertigen.
– Zuschnitte von Klangholz tätigen und die Schnittware entsprechend lagern.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstättenordnung, Brandschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen).
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schneiden, Stemmen und Schleifen; Holzlagerung, Herstellung von Arbeitsbehelfen).
Werkstätte „Maschinen“ (Bandsäge, Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnitt-kreissäge, Kappsäge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler und Schülerinnen können im
– Instrumententeile lackierfertig verarbeiten;
– Instrumententeile entsprechend zusammensetzen;
– Endfertigungen und Einstellungsarbeiten durchführen und selbstständig bewerten;
– Instrumente stimmen.
– Putz- und Schleifarbeiten durchführen;
– Überzugsmaterialien auftragen;
– Poliermittel gemäß der zu behandelden Beschichtung auswählen und Poliertechniken anwenden.
– Zuschnitte an der Plattensäge vornehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (angewandte Konstruktionslehre, Biegen von Holz, Verleimungen, Setup, Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur).
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Putzen, Schleifen, Wässern, Ziehklingen).
Werkstätte „Maschinen“ (Einführung an der Plattensäge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– relevante Arbeiten zur Herstellung von Gitarrenteilen durchführen;
– relevante Arbeitsbehelfe für den Gitarrenbau fertigen;
– Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbst herstellen;
– Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbsttätig und fachgerecht einsetzen.
– Zuschnitte an der Kreissäge durchführen und alle Vorkehrungen zur Unfallverhütung treffen;
– spezielle Arbeiten an der Handoberfräse durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Biegeformen, Bauteile von Gitarren, Werkzeugbau).
Werkstätte „Maschinen“ (Kreissäge, Plattensäge, Handoberfräse, Drechselbank).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– vorgefertigte Teile von Gitarren zu spielfertigen Instrumenten zusammensetzen;
– traditionelle Schellackpoliturtechniken an unlackierten Gitarren vornehmen;
– Einstellungsarbeiten an Gitarren durchführen und deren Qualität selbstständig überprüfen.
– spezielle gitarrenbezogene Zuschnitte an Band- und Kreissäge tätigen.
– Oberflächenvorbereitungen an Gitarren durchführen;
– französische Politiertechniken anwenden;
– synthetische Lacke im Lackspritzverfahren auftragen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (gängige Konstruktionsmethoden von Konzert- und Westerngitarren, spezielle Kreissägetechniken).
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnitte von Halsrohlingen, Spalten von Decken, Böden und Zargen, Schlitzen von Griffbrettern, Zuschnitte von Leisten, Klötzen und Reifchen).
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Politieren, Lackspritztechniken, Setup an Gitarren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Biegeformen für Geigenzargenkränze herstellen;
– Geigenteile herstellen;
– spezielle Werkzeuge des Geigenbaus herstellen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
– einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.
– spezielle Arbeiten an der Drechselbank durchführen;
– Arbeiten an unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Anfertigung von Geigenteilen, Restaurier- und Reparaturtechniken, Spezialwerkzeuge).
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungen an Geigen und Gitarren).
Werkstätte „Maschinen“ (Kantenschleifmaschine, Zylinderschleifmaschine, Breitbandschleif-maschine, Handschleifmaschine).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Geigenteile zu spielfertigen Instrumenten zusammenfügen;
– Setup von Geigen durchführen und qualitativ bewerten;
– spezielle Restaurierarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
– einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.
– Geigen in mehreren traditionellen Techniken lackieren;
– Lackretuschen vornehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Konstruktionsmethoden des Geigenbaus, spezielle Setup-Techniken).
Werkstätte „Restaurierung“ (spezielle Reparatur- und Restauriertechniken von Geigen und Gitarren).
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen).
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Lackier- und Retuschetechniken).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Sonderanfertigungen weitgehend selbsttätig durchführen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
– Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und hiefür die geeigneten Methoden selbstständig wählen.
– den Maschinenpark selbstständig, sicher und rationell zur Herstellung von Sonderprojekten nutzen.
– die jeweilige, für die Sonderanfertigungen vorgesehene Oberflächenbehandlung vornehmen;
– spezielle Retuschenarbeiten an Geigen vornehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten an anfallenden Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnittsarbeiten für Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (situationsbedingte Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
– komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.
– spezielle Lackiertechniken eigenständig an Geigen durchführen;
– komplexe Retuschen an Lackschäden von Geigen durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Zusammensetzen von Geigen).
Werkstätte „Restaurierung“ (erweiterte Setup-Techniken, erweiterte Restauriertechniken).
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (angewandte Farbenlehre, erweiterte Retuschentechniken).
4. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge und Wuchsfehler benennen;
– spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben;
– selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden.
Lehrstoff:
Vorkommen, Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler, Krankheiten, Schädlinge, Holzgewinnung, Trocknung, Lagerung, Schwundmaße, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen, heimische Holzarten; Holzbewertung.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen beschreiben;
– selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.
Lehrstoff:
Anwendungsmöglichkeiten von Kleinmaschinen und deren sichere Handhabung (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen, ua).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ausländische Holzsorten erkennen und beschreiben;
– Eigenschaften von Resonanzholz beschreiben und Auswahlkriterien erklären;
– instrumentenspezifische Einschnitttechniken sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz beschreiben und deren funktionale Bedeutung im Instrumentenbau erklären;
– wichtige physikalische Eigenschaften von Klangholz benennen;
– besondere Wuchsformen und deren gezielte Auswahl beschreiben;
– spezielle Einschnitttechniken den jeweiligen Bauteilen zuordnen;
– künstliche Modifikationen von Klangholz erklären.
– die geschichtliche Entwicklung von Gitarren und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben;
– bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren benennen;
– unterschiedliche Konstruktionstechniken von Gitarren sowie hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben;
– stilistische Besonderheiten einzelner Gitarrentypen herausarbeiten.
Lehrstoff:
Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz, instrumentenspezifischer Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz.
Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau von Saiten und deren Schwingungsverhalten benennen;
– Mensurberechnungen vornehmen;
– die Bedeutung der Partialtonreihe auf die Qualität von Tönen beschreiben;
– Intervalle benennen und akustisch überprüfen;
– die klangliche Funktion von Gitarren erklären.
– die Bedeutung der Oberflächenbehandlung von Instrumenten hinsichtlich Optik, Schutz und Klang erklären;
– die grundlegenden Schritte der Oberflächenvorbereitung beschreiben und den jeweiligen Anforderungen entsprechend auswählen.
Lehrstoff:
Saitentechnologie; Stimmungen, Akustik, Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; physikalische Funktion von Gitarren.
Oberflächenvorbereitung, Beizen, Wachsen, Ölen, Politieren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den konstruktiven, statischen und technischen Aufbau einer Geige beschreiben und in seiner physikalischen Funktion erklären;
– bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe anführen.
– die geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten beschreiben;
– die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter benennen.
– berufsspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren- und Geigenbau beschreiben;
– Instandsetzungsarbeiten an Instrumenten zeitlich kalkulieren;
– Schäden an Instrumenten beurteilen und selbstständig Reparaturvarianten vorschlagen sowie diese wirtschaftlich abwägen.
Lehrstoff:
Aufbau von Instrumenten der Geigenfamilie und anderen historischen Streichinstrumenten.
Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe.
Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren und Geigenbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalische Funktion von Geigen erklären;
– Abstimmungstheorien freier Platten anhand von chladnischen Klangfiguren analysieren;
– das Resonanzverhalten unterschiedlicher Instrumente überprüfen.
– Techniken traditioneller Oberflächenbehandlung einordnen und beschreiben;
– Naturharzlacke und deren Auftragstechniken systematisieren;
– die Technik der Lackretusche chronologisch beschreiben;
– Kunstharzlacke nach chemischen und physikalischen Kriterien auswählen.
Lehrstoff:
Physik der Geige, Plattenabstimmung, Resonanz.
Traditionelle Oberflächenbehandlung, Lacke und Auftragstechniken.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Arbeiten selbstständig planen;
– Recherchen durchführen;
– das Instrument in allen Details dokumentieren und präsentieren.
– individuelle Oberflächenbehandlung der Sonderanfertigungen planen und erklären.
Lehrstoff:
Planung, Recherche und Konzipierung.
Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– stilistische Merkmale der wichtigen Geigenbauschulen unterscheiden und benennen;
– die Spielbarkeit von Geigen und anderen Streichinstrumenten bewerten.
– EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen.
Lehrstoff:
Geigenbaustile, Setup von Streichinstrumenten.
Klangmessungen.
5. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE
Gemäß Stundentafel I.1.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Epochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Kunstepochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Designtheorie:
Geschichte der angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
5. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
6. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. SPRACHTRAINING DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.