BGBl. II Nr. 235/2019
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1/27geändertTabelle (neu) · H. Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · Überschrift (neu) · 1. Deutsch in der Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · 2. Religion: Überschrift (neu) · 3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbi…: Überschrift (neu), Text (neu) · Text (neu)
… 12 unveränderte Absätze
Anlage 1.27
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – MASCHINENBAU
I. STUNDENTAFEL1 | |||||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
Jahrgang | Summe | ||||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||
6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||
7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||
1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||||||
2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
3. | Informatik und Informationssysteme4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||||||
4. | Konstruktion und Berechnung5 | 7(4) | 7(4) | 5(3) | 5(3) | 3(3) | 27 | I | |||||||
5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |||||||
6. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | – | – | 3 | 2 | 4 | 9 | I | |||||||
7. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
8. | Werkstätte und Produktionstechnik6 | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 22 | III bzw. IV | |||||||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||
Soziale und personale Kompetenz7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||
6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||
F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||
G. | Förderunterricht9 | ||||||||||||||
1. | Deutsch | ||||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||
4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||
5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 976 unveränderte Absätze
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure-Maschinenbau sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Maschinenbaus unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Bereichen der Konstruktion und der Fertigung sowie auf den Gebieten des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Materialwirtschaft, der Arbeitsvorbereitung, der Produktionsplanung und –steuerung, der Kostenrechnung und des Controllings, des Marketings, der betrieblichen Informationssysteme und des Qualitätsmanagements durchzuführen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht:
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Betriebstechnik:
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Informatik und Informationssysteme:
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Konstruktion und Berechnung:
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen, verstehen Abbildungsmethoden sowie Transformationen und können technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) darstellen. Sie können unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Baugruppen strukturgerecht aufbauen und im CAD abbilden.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen sowie die grundlegenden Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen anwenden. Sie können die wichtigsten lösbaren und unlösbaren Verbindungen, die unterschiedlichen Lagerarten sowie die wichtigsten technischen Federn, Federsysteme und Übertragungselemente auslegen und einsetzen. Sie können Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Im Bereich Konstruktion und Projektabwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Vorschriften zur Erstellung einer normgerechten Zeichnung anwenden, normgerechte Zeichnungen lesen und Fertigungszeichnungen unter Anwendung von Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen erstellen. Sie können EDV-Systeme zur Bearbeitung der Aufgabenstellung auswählen und komplexere Baugruppen im 3D-CAD-System strukturgerecht aufbauen. Sie können unter Anwendung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse ein Projekt analysieren und hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Inhalte abwickeln. Sie können Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren, dimensionieren und dokumentieren sowie dafür erforderliche Projekt- und Produktdokumentationen erstellen.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, der Festigkeitslehre, der Dynamik, der Hydromechanik, der Wärmelehre und der Thermodynamik anwenden. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie die Spannungen und Verformungen von Bauteilen berechnen und beurteilen. Sie können Berechnungen in der Hydromechanik, der Wärmelehre und in der Thermodynamik durchführen.
Werkstoff- und Fertigungstechnik:
Im Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der Werkstoffe erläutern, verstehen deren Eigenschaften und können eine grundlegende Werkstoffauswahl (Metalle und Kunststoffe) treffen sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen. Sie kennen die Wirkung von Legierungselementen und verstehen die daraus resultierenden Eigenschaften. Sie kennen die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die häufigsten Ursachen der Korrosion und können entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Sie können die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung anwenden und die Ergebnisse analysieren.
Im Bereich Fertigungsverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie können Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und die dazu geeigneten Werkzeuge festlegen. Sie kennen die wesentlichen automatisierten Fertigungsverfahren, Beschichtungsverfahren und Sonderbearbeitungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen der Handhabungstechnik und deren Einsatzgebiete. Sie wissen über die grundlegenden Verfahren der Kunststoffverarbeitung und deren Einsatzgebiete Bescheid.
Im Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen und können diese nach technisch wirtschaftlichen Kriterien analysieren und auswählen sowie in einem Produktionsprozess verknüpfen und optimieren. Sie kennen den Aufbau und die Einsatzgebiete von Werkzeugen und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen sowie einfache Werkzeuge entwickeln und entwerfen. Sie kennen die Grundlagen des Vorrichtungsbaus und können Vorrichtungen entsprechend technisch-wirtschaftlicher Anforderungen auswählen, analysieren, entwickeln und entwerfen. Sie kennen die wesentlichen Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Kunststoffen und Schmiedeerzeugnissen.
Maschinen, Anlagen, Automatisierung:
Im Bereich Elektrotechnik, Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Komponenten sowie typischer Kenndaten und Kennlinien anwenden. Sie können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen elektrischer Antriebe und Anlagen sowie deren Betriebsverhalten. Sie können Sensoren anwendungsgerecht auswählen sowie analoge und digitale Prozesssignale erfassen. Sie können technische Prozesse darstellen und die Funktionsweise von Anlagen anhand der technischen Dokumentation ermitteln. Sie können die wichtigsten Handhabungstechniken erklären und deren Komponenten auswählen.
Im Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen, Vorschriften, Richtlinien und Einflussgrößen für die Projektierung und Auslegung von Förderanlagen anwenden. Sie können Transport-, Förder- und Verkehrstechniken nach ihrer Funktion beurteilen und geeignete Antriebe auswählen. Sie können Funktionen und Wirkungsweisen der Kraft- und Arbeitsmaschinen erklären und diese aufgrund des Einsatzgebietes und der Bauart auswählen. Sie können die Arten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichtern und Druckluftanlagen erklären.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten und die Einsatzbereiche von herkömmlichen und alternativen Energieanlagen sowie von Luftreinhaltungsanlagen erklären. Sie können die Verfahren der Abwasserbehandlung erklären, Müllarten sowie grundlegende Recycling- und Entsorgungsverfahren unterscheiden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1 und mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erreicht werden.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“ und „Naturwissenschaften“.
Siehe Anlage 1.
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
6. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert und den internen Zinsfuß berechnen.
Lehrstoff:
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Lehrstoff:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Matrizen (inverse Matrix); Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Lehrstoff:
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Lehrstoff:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Lehrstoff:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Lehrstoff:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten; Geschäftskennzahlen; allgemeine Geschäftskorrespondenz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Produktbeschreibung und -präsentation; Executive Summary.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung); weitere Geschäftsprozesse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
E-Business; Cross-Culture; Projektpräsentation.
2. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Lehrstoff:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Lehrstoff:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und -verwaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA); Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten); Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung); Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Lehrstoff:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Lehrstoff:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
3. INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Lehrstoff:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnologie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Lehrstoff:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Lehrstoff:
Objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– in einer Datenbank Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Lehrstoff:
Datenmodelle (Relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Netzwerksressourcen nutzen;
– Netzwerkkomponenten einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Lehrstoff:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Lehrstoff:
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Lehrstoff:
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Lehrstoff:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Lehrstoff:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse und eines Modells).
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
4. KONSTRUKTION UND BERECHNUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normgerechte Zeichnungen lesen und verstehen Abbildungsmethoden und Transformationen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie darstellen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Baugruppen strukturgerecht aufbauen und im CAD abbilden.
– die wichtigsten Normen und Richtlinien anwenden;
– die grundlegenden Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Anwendungen auswählen und anwenden;
– die wichtigsten lösbaren und unlösbaren Verbindungen hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen.
– die grundlegenden Vorschriften zur Erstellung einer normgerechten Zeichnung anwenden;
– normgerechte Zeichnungen lesen sowie Fertigungszeichnungen unter Anwendung von Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen erstellen.
– die Begriffe Kraft, Moment und die Wirkung dieser Größen sowie die Systeme des zentralen und allgemeinen Kraftsystems praktisch anwenden;
– den Zusammenhang zwischen Belastung und Beanspruchung sowie den Zusammenhang der Kennwerte aus dem σ-ε Diagramm herstellen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme ermitteln.
Lehrstoff:
Grundlagen der Darstellung (Koordinatensysteme, Projektion und Bildebene, Grundregeln der Konstruktion, geometrische Primitive, Punkte, Linien, Flächen, Körper, Körper in den Hauptrissen, räumliche Transformationen, Darstellung von Körpern in allgemeiner Lage, Darstellung Normalprojektion, Freihand-Grundriss, Aufriss, Seitenriss), räumliche Darstellung (Durchdringungen, Verschneidungen, Axonometrie, 3D-CAD).
Normung (Normen), Toleranzen, Passungen, Oberflächenbeschaffenheit (Grundbegriffe Toleranzen, Maß- und Formtoleranzen, Passungen, ISO-Passsysteme, Passungsauswahl, Oberflächenbeschaffenheit), lösbare und unlösbare Verbindungen (Klebeverbindungen, Lötverbindungen, Gestaltung Schweißverbindungen, Nietverbindungen, Ausführung von Schraubenverbindungen).
Zeichnungsnormen (Zeichnungsformate, Maßstäbe, Strichstärken, Stricharten, Normschrift, Anordnung der Risse und Schnitte, Schnittführung, Bemaßung, Beschriftung), Skizzieren einfacher technischer Objekte (Freihandskizzen: Entwürfe, Maßskizzen, grafische Ausführung unter Einbeziehung einfacher Normteile, Fertigungszeichnungen einfacher Bauteile unter Hinweis auf die Fertigung, Toleranzen und Passungen, Oberflächenzeichen).
Statik (Grundlagen, Größen und Einheiten, Kraft und Moment, Freimachen, Kraftzerlegung, Kräfte am Balken, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf), Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten, σ-ε Diagramm).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren;
– die unterschiedlichen Wälzlagerarten hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen und dimensionieren.
– Fertigungsunterlagen einfacher Baugruppen in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang erstellen.
– die grundlegenden Begriffe der Festigkeitslehre und deren Ermittlung anwenden;
– die Auswirkung von Kräften und Belastungen sowie die daraus resultierenden Beanspruchungen analysieren.
Lehrstoff:
Festigkeit von Bauteilen (Grundbegriffe der Festigkeitslehre, Beanspruchungs- und Belastungsarten, Werkstoffverhalten, Festigkeitskenngrößen, Spannungsarten, Dimensionierung von Schraubenverbindungen); Übertragungselemente (Achsen, Wellen, Zapfen, Welle-Nabe-Verbindungen); Lagerungselemente (Wälzlager und Wälzlagerungen, Übersicht über Gleitlager).
Zusammenstellungszeichnungen, Fertigungsunterlagen (Freihandskizzen: Entwürfe, Maßskizzen, grafische Ausführung unter Einbeziehung von Normteilen und Zukaufteilen, Stücklisten, Fertigungszeichnungen unter Berücksichtigung von konventionellen Fertigungsverfahren aus der Fachpraxis vom I. Jahrgang, Materialauswahl).
Festigkeitslehre (Flächenträgheitsmoment, Widerstandsmomente), Statik (Superposition, Reibung, Seilreibung, Rollwiderstand).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten technischen Federn hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen;
– die wichtigsten Übertragungselemente hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen.
– unter Anwendung von Unterlagen die Dimensionierung von einfachen Bauteilen durchführen;
– mit CAD-Unterstützung einfache Modelle erstellen und Fertigungszeichnungen ableiten.
– die Zusammenhänge mehrerer Beanspruchungen auf einen Bauteil analysieren können diesen festigkeitstechnisch dimensionieren.
Lehrstoff:
Federn (technische Federn und Federsysteme), Übertragungselemente (Übersicht über Riementriebe und Kettentriebe, Überblick über Zahnräder und Getriebebauarten, Überblick über Kupplungen).
Dimensionierung (statische Dimensionierung einfacher Normteile unter Anwendungen von Normen, Tabellen, Fachbüchern und Firmendatenblättern), Konstruktionslehre, 3D-CAD (Aufgaben und Funktionsanalyse, Modellerstellung einfacher Bauteile und Baugruppen, Zeichnungsableitung, Schnittdarstellung und Detailansicht).
Festigkeitslehre (zusammengesetzte Beanspruchung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Baugruppen im CAD-System unter vorhergehender Einbeziehung von Lösungsfindungsmethoden strukturgerecht aufbauen.
– die Begriffe der Dynamik sowie deren Einfluss auf translatorische und rotatorische Bewegungsvorgänge anwenden.
Lehrstoff:
Konstruktionslehre, 3D-CAD (Methoden zur Lösungsfindung, Lasten-, Pflichtenheft und Anforderungsliste.
Dynamik (Massenkräfte Linearbewegung, Massenkräfte Drehbewegung, v-t Diagramm).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit entwerfen und beurteilen.
– die Bergriffe Energie und Leistung sowie die Wirkung dieser Größen analysieren und anwenden.
Lehrstoff:
Projekte (die die wesentlichen fächerübergreifenden Inhalte des bisher Erlernten aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht enthalten: Maschinenelemente, Mechanik, Werkstoff- und Fertigungstechnik, KOPA, Arbeitsvorbereitung).
Dynamik (Leistung, Energie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexere Baugruppen im CAD-System strukturgerecht aufbauen;
– EDV-Systeme zur Bearbeitung der Aufgabenstellung auswählen und anwenden;
– die Aufgabenstellung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Anwendungen analysieren und diese anwenden.
– die Grundbegriffe der Schwingungslehre anwenden;
– die Begriffe der Hydrostatik sowie die Wirkung dieser Größen anwenden;
– die bernoullische Energiegleichung (verlustfrei, verlustbehaftet) anwenden.
Lehrstoff:
3D-CAD, Konstruktion mit computerunterstützten Arbeitshilfen (zB Excel, Mathcad), Einbindung der Kenntnisse aus der Betriebstechnik (Projektmanagement, Kostenrechnung, Arbeitsvorbereitung, Prozesse mit ERP-Systemen).
Dynamik (Schwingung, Dämpfung), Hydrostatik (Hydrostatik, Auftrieb), Hydrodynamik (Anwendung Hydraulik, Bernoulli).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– unter Anwendung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse ein Projekt analysieren sowie hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Inhalte abwickeln.
– die Begriffe Wärmeübergang und Wärmeleitung sowie deren Abhängigkeit von den Parametern analysieren und daraus den Wärmedurchgang ermitteln;
– die grundlegenden thermodynamischen Zustandsänderungen im Diagramm darstellen;
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen.
Lehrstoff:
Projekte (komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der Fachausbildung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht beinhalten).
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang), Thermodynamik (Zustandsänderungen, Kreisprozesse, ideale und reale Gase).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren und dokumentieren sowie dafür erforderliche Projekt- und Produktdokumentation erstellen.
Lehrstoff:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der Fachausbildung (technisch und wirtschaftlich) beinhalten.
5. WERKSTOFF- UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau der Werkstoffe beschreiben, verstehen deren Eigenschaften und können eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
– den Aufbau, die Eigenschaften, die Herstellung der Eisenwerkstoffe erklären und anwendungsgerecht auswählen.
– die grundlegenden Fertigungsverfahren beschreiben;
– die wichtigsten Gießverfahren und deren Einsatzgebiete erläutern;
– die wichtigsten Umformverfahren und deren Einsatzgebiete erläutern.
Lehrstoff:
Grundlagen Werkstoffe (Begriffsbestimmungen, Einteilung der Werkstoffe, Gewinnung, Aufbau, Verwendung, Eigenschaften der Metalle, Bezeichnung von Werkstoffen, Zugversuch und Materialkennwerte, Wärmebehandlung – Übersicht), Eisenwerkstoffe (Stahl, Gusseisen).
Grundlagen Fertigungsverfahren (Begriffsbestimmungen, Einteilung der Fertigungsverfahren), Urformen (verfahrenstechnische Grundlagen, Gießverfahren, Feinguss, Vollformguss, Druckguss, Formen), Umformen (verfahrenstechnische Grundlagen, Einteilung der Umformverfahren, Kaltumformen, Warmumformen, Schmieden, Walzen, Strangpressen, Innenhochdruckumformen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die zerspanungstechnischen Verfahren erläutern und Zerspanungskräfte berechnen;
– Zerspanungsverfahren und die dazu geeigneten Werkzeuge auswählen;
– die bedeutendsten Fügeverfahren und deren Einsatzgebiete beschreiben sowie anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Trenntechniken beschreiben und anforderungsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
Zerspanungstechnik (Grundlagen, Werkzeuggeometrie, Zerspanungskräfte, Spanbildung, Schneidstoffe, Verschleiß, Drehen, Bohren, Fräsen), Fügeverfahren (technologische Grundlagen des Schweißens, Schweißverfahren, Löten, Kleben), Trenntechnik (Scherschneiden, Strahlschneiden).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und Eigenschaften der Nichteisenwerkstoffe beschreiben und anforderungsgerecht auswählen;
– den Aufbau und die Eigenschaften der Sinterwerkstoffe beschreiben.
Lehrstoff:
Nichteisenwerkstoffe (Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Keramik, Glas, Holz, Verbundwerkstoffe), Sinterwerkstoffe (Grundlagen der Sintertechnik, Eigenschaften und Anwendungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau der Werkstoffe und die Wirkung von Legierungselementen erläutern;
– die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
– Verfahren der Fein- und Feinstbearbeitung erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Verfahren der Blechbearbeitung erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
Legierungen und Eisen-Kohlenstoff Zustandsschaubild (Gefügebildung und -aufbau, Einfluss von Legierungselementen, Zustandsschaubilder, Eisen-Kohlenstoff Diagramm), Wärmebehandlung (Schaubilder, Härten und Vergüten, Glühen).
Zerspanungstechnik, Schleifen, Erodieren, Feinstbearbeitung, Blechbearbeitung (Einführung in die Blechbearbeitung, Biegeverfahren, Tiefziehverfahren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die häufigsten Ursachen der Korrosion erläutern und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen;
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung anwenden und die Ergebnisse analysieren.
– die wesentlichsten Verfahren und Werkzeuge der Blechbearbeitung beschreiben und diese anforderungsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
Korrosion (Korrosionsursachen, Korrosionsschutz), zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Zugversuch, Dauerfestigkeitsprüfung, Zähigkeitsprüfung, Härteprüfung, Farbeindringverfahren, Magnetpulverprüfung, Wirbelstromprüfung, Ultraschallprüfung, Röntgenprüfung).
Blechbearbeitung (Tiefziehwerkzeuge, Tiefziehen mit Wirkmedien), Stanztechnik (Grundlagen, Werkzeuge, Verbundwerkzeuge, Trennverfahren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Prinzipien des Vorrichtungsbaus anwenden und Vorrichtungen anforderungsgerecht auswählen;
– den Aufbau von Werkzeugmaschinen erläutern und Werkzeugmaschinen anforderungsgerecht auswählen;
– Werkzeugmaschinen in einem Produktionsprozess verknüpfen und optimieren.
Lehrstoff:
Vorrichtungen (Bestimmen, Spannen, Toleranzüberlegungen, Spannkräfte, Spannelemente, Vorrichtungskörper, Vorrichtungsbaukasten, systemtechnische Überlegungen, Werkzeug- und Werkstücktransport, Handhabungseinrichtungen).
Werkzeugmaschinen (Bauarten und Funktionseinheiten von Werkzeugmaschinen, Aufstellung und Montage, konventionelle Werkzeugmaschinen, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichsten automatisierten Fertigungsverfahren und Sonderbearbeitungsverfahren erläutern und anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Beschichtungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Verfahren und Anlagen zur Herstellung von Stahlrohren beschreiben.
Lehrstoff:
CNC-Technik, Erodieren, Elysieren, Rapid Prototyping, Laserbearbeitung, Oberflächentechnik (Grundlagen, Beschichten mit Lack, Kunststoffen und Metallen), Stahlrohrherstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Anwendungen der Handhabungstechnik und deren Einsatzgebiete erläutern;
– die grundlegenden Verfahren der Kunststoffverarbeitung und deren Einsatzgebiete erklären.
Lehrstoff:
Handhabungstechnik (Grundlagen der Handhabungs- und Montageoperationen, manuelle und maschinelle Montage, Einführung in die Robotik), Kunststoffverarbeitung (Spritzgießen, Extrudieren, Blasen von Hohlkörpern, Laminieren, Recyclingverfahren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Einsatzgebiete von Werkzeugen erläutern und anforderungsgerecht auswählen;
– einfache Werkzeuge entwickeln und entwerfen;
– Vorrichtungen anforderungsgerecht entwickeln und entwerfen;
– die wesentlichen Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Kunststoff-, Stahl- und Schmiedeerzeugnissen beschreiben.
Lehrstoff:
Werkzeuge (Normalien im Werkzeugbau, Zerspanungswerkzeuge, Spritz- und Druckgießwerkzeuge, Extrudierwerkzeuge, Schmiedewerkzeuge, Tiefziehwerkzeuge, Stanz- und Schneidwerkzeuge, Verbundwerkzeuge), Vorrichtungen (Vertiefung Vorrichtungen, Schweiß-, Bohr-, Fräsvorrichtungen, spezielle Vorrichtungen), Maschinen- und Produktionsanlagen (Kunststoffverarbeitungsmaschinen, Pressen- und Schmiedemaschinen, sonstige Maschinen und Produktionsanlagen).
6. MASCHINEN, ANLAGEN, AUTOMATISIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Gleichstromschaltungen berechnen;
– die magnetischen Kenngrößen und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftsgemäß umsetzen.
– Förder- und Verkehrstechniken erläutern;
– die wichtigsten Normen, Vorschriften und Richtlinien für die Projektierung benennen.
Lehrstoff:
Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen), elektrisches Feld und magnetisches Feld, Schutzmaßnahmen.
Überblick über die Methoden der Transporttechnik, Planungs- und Konstruktionsgrundsätze (Normen, Sicherheitsrichtlinien, Maschinenrichtlinie, CE-Konformität).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Kenngrößen der Wechselstromtechnik interpretieren;
– Pneumatik-Schaltungen entwerfen.
– die wichtigsten Bauelemente der Fördertechnik nach deren Funktionen und Einsatzgebieten auswählen und auslegen.
Lehrstoff:
Wechselspannung und -strom, Spitzenwert, Effektivwert, Leistung, Arbeit, Erzeugung von Drehstrom, Sternschaltung, Dreieckschaltung, Frequenzumformung, Leistung.
Pneumatik (Drucklufterzeugung, Ventile und Zylinder, Symbole und Schaltpläne).
Bauelemente der Fördermittel.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen.
– Stetig- und Unstetigförderer auslegen.
Lehrstoff:
Sensorik (Sensor, Messkette, Genauigkeit, Analog- und Digitalwandler, Messverstärker, Störeinflüsse, Messverfahren).
Leistungsermittlung, Durchsatzermittlung, Umschlagermittlung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Steuerungsbaugruppen auswählen;
– Grundlagen der speicherprogrammierbaren Steuerung erläutern.
– geeignete Antriebe auswählen;
– die Einteilung und Funktion der Kraft- und Arbeitsmaschinen erklären.
Lehrstoff:
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge, Sonderbaugruppen), Programmstrukturen, Algorithmen der Steuerungstechnik.
Auswahl von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Antrieben.
Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Verbrennungskraftmaschinen (Begriffsbestimmungen, Aufbau und Arbeitsweise, Kennlinien).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Arten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichtern und Druckluftanlagen erklären und auswählen.
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Energieerzeugungsanlagen erklären;
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Luftreinhaltungsanlagen unterscheiden;
– Müllarten und Entsorgungsverfahren unterscheiden.
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe beschreiben und elektrische Antriebe auswählen;
– Roboter für typische Einsatzbereiche auswählen;
– die Elemente und die Funktionsweise eines Regelkreises beschreiben;
– Systeme zur berührungslosen Identifikation beschreiben.
Lehrstoff:
Bauarten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichter und Druckluftanlagen.
Solarenergie, Windenergie, Bioenergie, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Kraft-Wärmekopplung, Luftreinhaltung, Müll (Müllarten, Müllbehandlung).
Antriebstechnik (Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen), Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Sensorik, Sicherheitseinrichtungen), Regelungstechnik (Strecke, Regler, Signale, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Reglertypen), berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Einsatzbereiche).
7. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und dokumentieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
– Prüfpläne erstellen und mögliche Fehlerquellen erkennen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen;
– Werkstoffprüfverfahren nach gegebenen Anforderungen auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren sowie die Fehlerursachen erkennen.
– Methoden zur Ermittlung von mechanischen Belastungen und Beanspruchungen auswählen und anwenden sowie Messungen durchführen und analysieren.
– Messmethoden zur Leistungs- und Wirkungsgradermittlung von Antrieben auswählen und anwenden sowie Messungen durchführen;
– die Auswirkungen von Massenkräften messtechnisch erfassen und deren Einflüsse analysieren;
– Betriebsparameter von Maschinen- und Anlagen ermitteln, diese messtechnisch erfassen und deren Einflüsse analysieren.
– anhand von Schaltplänen entsprechende Komponenten der Antriebstechnik anschließen;
– elektrische Antriebe in Betrieb nehmen und konfigurieren;
– Betriebsverhalten von elektrischen Anlagen ermitteln, messtechnisch erfassen und analysieren.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
– Sensoren auswählen und anschließen;
– analoge und digitale Prozesssignale erfassen;
– einfache Steuerungsprogramme realisieren;
– pneumatische und elektrische Aktoren ansteuern.
– Messverfahren für Prüfaufgaben auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren sowie den Zusammenhang zu fertigungs- und produktionstechnischen Verfahren herstellen und Fehler analysieren.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
8. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen, Oberflächenschutzverfahren).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen für die gängigen Werkstoffe herstellen.
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen entwerfen, berechnen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
– die IT-Infrastruktur nutzen sowie das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Schweißtechnik 1“ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische und abrassive Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Kunststofftechnik 1“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen).
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen).
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Aufbau und Inbetriebsetzung von Computersystemen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und einfache Werkstücke anfertigen;
– computerunterstützte Werkzeugmaschinen programmieren und rüsten sowie Bauteile fertigen;
– Maschinen, Geräte und Anlagen montieren, in Betrieb nehmen und warten.
– für eine vorgegebene einfache Baugruppe den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und die Materialbeschaffung durchführen;
– einfache Arbeitspläne erstellen, einzelne Arbeitsvorgänge festlegen und Methoden der Zeitermittlung anwenden.
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen entwerfen, berechnen, aufbauen und in Betrieb nehmen;
– auf Basis von Stromlaufplänen Schaltungen aus der Installations- und Antriebstechnik aufbauen und in Betrieb setzen.
Lehrstoff:
Werkstätte „CNC-Technik 1“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Arbeitsplanung an einfachen Teilen, Planung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen einfacher Teile und Baugruppen, Materialbeschaffung).
Werkstätte „Werkzeugvorrichtungsbau, Montage 1“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien und Einsatz verschiedener Normalien, Oberflächenveredelungsverfahren, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von Geräten, Baugruppen und Maschinen).
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik, Entwerfen von Stromlaufplänen, Bussysteme aus der Installationstechnik, Dokumentation, Messmethoden und Messen elektrischer Größen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile und Baugruppen aus CAD Dateien auf computerunterstützten Werkzeugmaschinen programmieren, rüsten und fertigen;
– ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für automatisierte Fertigungsverfahren einsetzen.
– Fertigungseinrichtungen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen;
– Arbeitspläne für Baugruppen und Produkte erstellen sowie einzelne Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– für vorgegebene Baugruppen und Produkte den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen Fertigungsterminplan erstellen.
– Sensoren, Aktuatoren und Steuerungen auswählen und an einfachen Automatisierungsaufgaben anwenden;
– die Funktionsweise technischer Komponenten anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (rechnerunterstützte Programmierung, herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Werkstättenlaboratorium „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 2“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen, Verwendung verschiedener Normalien, Wärmebehandlungsverfahren, Oberflächenveredelungsverfahren).
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (Planung und Steuerung anhand eines konkreten Fertigungsbeispiels).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 3“ (planen und aufbauen von Schaltungen mit Sensoren und Aktuatoren unter Verwendung von Steuerungen, Darstellung von Bewegungsabläufen, Sensorik, Aufbau und Programmierung von Steuerungen, Automation von Fertigungsabläufen, Analyse und Interpretation von Schaltplänen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Beschaffungs- und Produktionsprozess für Baugruppen und Produkte planen und umsetzen;
– Teile und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen und optimieren sowie technische Dokumentationen erstellen.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Teilefertigung“ (Herstellen von Teilen und Baugruppen mit verschiedenen Verfahren aus allen Bereichen der Fertigung).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Inbetriebnahme“ (Assemblierung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 4“ (Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen).
Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung“ (Messen und Prüfen von Bauteilen, Geräten, Maschinen und Anlagen, Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung, Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1 und weiters:
6. WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Lehrstoff:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Lehrstoff:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Lehrstoff:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Lehrstoff:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.