BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
31
§ 0↗RIS↗
Anl. 1/28geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
Anlage 1.28
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE - TECHNISCHES MANAGEMENT
I. STUNDENTAFEL1 | |||||||||||||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | ( | ||||||||||||||||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||||||||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||||||||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||||||||||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||||||||||
6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||||||||||
7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||||||||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||||||||
1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||||||||||||||
2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||||||||||
3. | Informatik und Informationssysteme4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||||||||||||||
4. | Maschinen- und Elektrotechnik | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | I | |||||||||||||||
5. | Prozessmanagement5 | 2 | 2 | 2(1) | 4(1) | 4(2) | 14 | I | |||||||||||||||
6. | Produktmanagement5 | 2 | 3 | 2(2) | 4(2) | 3(1) | 14 | I | |||||||||||||||
7. | Anlagen- und Prüftechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | 12 | I | |||||||||||||||
8. | Laboratorium | – | – | 3 | 4 | 4 | 11 | I | |||||||||||||||
9. | Werkstätte und Produktionstechnik6 | 7 | 7 | 3 | – | – | 17 | III bzw. IV | |||||||||||||||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||||||
Soziale und personale Kompetenz7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||||
Jahrgang | |||||||||||||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||||||||||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||||||||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||||||||||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||||||||||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||||||||||
6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||||||||
F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||||||||||
G. | Förderunterricht9 | ||||||||||||||||||||||
1. | Deutsch | ||||||||||||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||||
4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||||||||||
5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||||
… 8 unveränderte Absätze
… 64 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Betreffend die allgemeinbildenden Pflichtgegenstände im Abschnitt A, siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Anlagen- und Prüftechnik unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Bereichen der Prozesstechnik, der betrieblichen Informationssysteme, des Prozess- und Produktmanagements, der Anlagen- und Prüftechnik, des Qualitätsmanagements, des Ressourcen- und Umweltmanagements, der Sicherheitstechnik, des Facility Managements und Produktentwicklung durchzuführen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht:
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Betriebstechnik:
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Informatik und Informationssysteme:
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Maschinen- und Elektrotechnik:
Im Bereich Maschinentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, der Kinematik, der Dynamik sowie der Festigkeitslehre und können Schnittgrößen und Belastungen von Bauteilen berechnen. Sie können geeignete Maschinenelemente auswählen und diese grundlegend berechnen.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise grundlegender Bauelemente. Sie können damit Schaltungen berechnen und diese aufbauen. Sie kennen die Funktionsweise elektrischer Antriebe und Transformatoren und können deren Betriebsverhalten beschreiben.
Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen messtechnische Verfahren elektrischer und nicht elektrischer Größen für die in der Industrie und Verfahrenstechnik gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung einfacher steuerungstechnischer Probleme entwickeln. Sie kennen Aufbau bzw. Arbeitsweise einer SPS und deren Einsatzmöglichkeiten. Sie kennen die Eigenschaften von Regelstrecken und Reglern sowie deren Einfluss auf die Qualität von Regelsystemen.
Prozessmanagement:
Im Bereich Prozessmanagement können die Absolventinnen und Absolventen technische Prozesse analysieren und dokumentieren. Sie kennen integrierte Managementsysteme und damit zusammenhängende Regelwerke und Normen. Sie können an der Optimierung von Prozessen mitwirken, Risikoanalysen erstellen und daraus Maßnahmen ableiten.
Im Bereich Statistische Methoden können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Verfahren statistischer Tests zur Analyse von Daten unterschiedlichster Quellen anwenden. Sie können geeignete Methoden zur statistischen Prozesslenkung auswählen und anwenden, Stichprobenprüfungen entwickeln und Zuverlässigkeitsberechnungen durchführen. Sie kennen die Grundlagen der industriellen Versuchsmethodik und der Prüfmittelüberwachung.
Im Bereich Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Stoffkreisläufe und können Stoffflussanalysen durchführen sowie einfache Bilanzen erstellen. Sie können umweltrelevante Einflüsse identifizieren und kennen die Anforderungen an ein betriebliches Umwelt-, Ressourcen-und Abfallmanagement.
Im Bereich Facility Management können die Absolventinnen und Absolventen Prozesse des Facility Managements gestalten, kennen Kernaufgaben der technischen Betriebsführung und können deren wesentliche Kennzahlen bilden und interpretieren. Sie können die Bereitstellung von Infrastruktur planen sowie deren Auslegung nach technischen, qualitätsrelevanten und kaufmännischen Gesichtspunkten bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Energiemanagements.
Produktmanagement:
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den grundlegenden Aufbau und die Eigenschaften gebräuchlicher Werkstoffe erklären und diese für Anwendungsgebiete auswählen. Sie können diese normgerecht bezeichnen. Sie können Verfahren zur Werkstoffprüfung auswählen und anwenden sowie dabei gewonnene Daten statistisch auswerten. Sie kennen relevante Fertigungsverfahren zur Herstellung von Produkten sowie die zugehörigen Maschinen und Anlagen.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen technische Zeichnungen und Pläne unter Anwendung geltender Zeichnungsnormen und Vorschriften erstellen. Sie können Berechnungen zur Dimensionierung von einfachen technischen Objekten durchführen, diese entwerfen und mit CAD-Programmen Konstruktionszeichnungen erstellen.
Im Bereich Produktentwicklung und Design können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungsprofile für Produkte und Erzeugnisse entwerfen sowie Produktdokumentationen für die Fertigung erstellen. Sie kennen die Methoden der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Beurteilungskriterien von Prototypen und serienreifen Produkten unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten und können an entsprechenden Projekten mitwirken.
Anlagen- und Prüftechnik:
Im Bereich Anlagentechnik können die Absolventinnen und Absolventen fördertechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und deren betrieblichen Einsatz beurteilen. Sie können energietechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen sowie das Betriebsverhalten von Anlagen zur Energieerzeugung beurteilen.
Im Bereich Chemische Technologie können die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf chemischer Grundoperationen erklären und verstehen die Herstellung chemischer Grundprodukte. Sie verstehen Stoffkreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik und kennen Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen. Sie kennen umweltrechtliche Anforderungen und Aspekte der Arbeitssicherheit in der Anwendung chemischer Technologien.
Im Bereich Umweltanalytik können die Absolventinnen und Absolventen qualitative und quantitative Analysemethoden beschreiben und anwenden. Sie können Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden und die Ergebnisse beurteilen sowie einfache Analysegänge für Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen entwickeln.
Im Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik können die Absolventinnen und Absolventen rechtliche Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung in technischen und chemischen Laboratorien beurteilen und anwenden. Sie können Prüf- und Analysemethoden nach Regelwerken beurteilen, auswählen und anwenden. Sie können die Ergebnisse auswerten, interpretieren und dokumentieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“ und, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 1043 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
6. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert sowie den internen Zinsfuß berechnen.
Lehrstoff:
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
Funktionen mehrerer Variablen (Partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Lehrstoff:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Matrizen (inverse Matrix); Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Lehrstoff:
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Lehrstoff:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Lehrstoff:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Lehrstoff:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten; Geschäftskennzahlen; allgemeine Geschäftskorrespondenz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Produktbeschreibung und -präsentation; Executive Summary.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung); weitere Geschäftsprozesse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Lehrstoff:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
E-Business; Cross-Culture; Projektpräsentation.
2. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Lehrstoff:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Lehrstoff:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und -verwaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA); Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten); Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung); Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Lehrstoff:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Lehrstoff:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
3. INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Lehrstoff:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnologie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Lehrstoff:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Lehrstoff:
Objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– in einer Datenbank Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Lehrstoff:
Datenmodelle (Relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Netzwerksressourcen nutzen;
– Netzwerkkomponenten einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Lehrstoff:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Lehrstoff:
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Lehrstoff:
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Lehrstoff:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Lehrstoff:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse und eines Modells).
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
4. MASCHINEN- UND ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Begriffe Kraft, Drehmoment, Druck, Energie, Leistung und Arbeit beschreiben sowie die Wirkung dieser Größen für Anwendungen der Mechanik und Maschinentechnik berechnen;
– grundlegende Berechnungen der Kinematik durchführen;
– die wesentlichen Elemente des Rohrleitungsbaues beschreiben.
– die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden und Schaltungen berechnen.
Lehrstoff:
Mechanik (Kräfte addieren und zerlegen, Auflagerkräfte und Schnittgrößen, Schwerpunkt, Flächenträgheitsmoment und Widerstandsmoment).
Kinematik (Schiebung, Drehung, zusammengesetzte Bewegungen).
Rohrleitungen und Armaturen (Rohrverbindungen, Absperr- und Regelarmaturen).
Kraft- und Arbeitsmaschinen (Energieumwandlung, Wirkungsgrad).
Grundlegende Größen und Schaltungen (Grundlegende Größen und Gesetze, Berechnung und Anwendung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maschinenelemente auswählen und grundlegende Berechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Maschinenelemente (Achsen, Wellen, Verbindungselemente, Lager, Kupplungen, Getriebe).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze des elektrischen und magnetischen Feldes sowie der Wechsel- und Drehstromtechnik erklären;
– geeignete elektrische Maschinen für den betrieblichen Einsatz auswählen und deren Betriebsverhalten beschreiben;
– Schutzmaßnahmen anwenden.
Lehrstoff:
Elektrisches und magnetisches Feld (Grundgrößen, Induktionsgesetz), Wechselstrom und Drehstrom (sinusförmige Größen, Spitzenwerte, Effektivwerte, Stern- und Dreieckschaltung).
Elektrische Maschinen (Antriebe, Generatoren und Transformatoren, Berührungs-, Überstrom- und Kurzschlussschutz).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– messtechnische Verfahren elektrischer Größen für die in der Industrie gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Messtechnik (Grundbegriffe, Messprinzip, Messkette, Messschaltungen), Messen elektrischer Größen (Strom, Spannung, Widerstand, Messbrücken, Analog- und Digitalwandler, Messverstärker, Oszilloskop).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– messtechnische Verfahren nicht elektrischer Größen für die in der Industrie gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Messen nicht elektrischer Größen (Temperaturmessung, Durchfluss- und Mengenmessung, Füllstandmessung, Druck- und Differenzdruckmessung, Positionsmessung, Wägung).
Condition monitoring (Grundlagen der Schwingungsmessung, Anwendungsgebiete).
Sensorik (kapazitive Sensoren, induktive Sensoren, optoelektronische Sensoren, elektrochemische Sensoren, RFID).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung steuerungstechnischer Probleme entwickeln.
Lehrstoff:
Grundlagen der Steuerungstechnik (Grundbegriffe, Steuerstrecke, Arten der Signalverarbeitung).
Verbindungsprogrammierte Steuerungen (Elektrische Schaltgeräte, Steuer- und Hauptstromkreis, Grundschaltungen und Anwendungen).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge, Programmierung in Funktionsbausteinsprache, Standardbausteine).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Eigenschaften von Reglern und Regelstrecken beschreiben sowie die Auswirkungen auf Regelkreise einschätzen;
– die Anwendungsgebiete von Prozessleitsystemen darstellen.
Lehrstoff:
Regelungstechnik (Grundbegriffe, Regelkreis, dynamisches Verhalten von Regelstrecken und Reglern, Auswahl und Einstellung von Reglern).
Prozessleitsysteme (Systeme, Aufbau und Funktionen).
5. PROZESSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundsätze des technischen Prozessmanagements anwenden;
– technische Prozesse analysieren und dokumentieren;
– Qualitätsbegriffe und –merkmale in Bezug auf Anforderungen festlegen und beschreiben.
Lehrstoff:
Prozessmanagement (Grundlagen technischer Prozesse, Qualitätsbegriffe und –merkmale, Definition von Prozessen, Prozessdarstellungen, Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Grundlagen von integrierten Managementsystemen beschreiben;
– Konzepte für ein integriertes Managementsystem erstellen.
Lehrstoff:
Prozessmanagement (Prozessbeschreibung, Prozesslandkarte, Prozessketten).
Managementsysteme (Übersicht über Regelwerke; Struktur, Elemente und Dokumentation, Lean-Philosophie, TQM, Normenwesen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Prozesse den betrieblichen Anforderungen zuordnen;
– Risikoanalysen ausarbeiten und Schlussfolgerungen ableiten.
Lehrstoff:
Prozessmanagement (Leistungsfähigkeit von Prozessen, Kennzahlensysteme).
Risikomanagement (Risikoevaluierung, Maßnahmenpläne, Abweichungsmanagement, Arbeits- und Maschinensicherheit).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Funktionen, mit denen Wahrscheinlichkeiten durch statistische Verteilungen beschrieben werden, anwenden.
Lehrstoff:
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung, Parameter statistischer Verteilungen und ihre Schätzwerte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden zur Auswertung und Darstellung von Prüfergebnissen anwenden.
Lehrstoff:
Zufallsstreu- und Vertrauensbereiche, Auswertung und Darstellung von Prüfergebnissen, Lebensdauerverteilungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Daten mit statistischen Tests analysieren;
– geeignete Stichprobenprüfungen auswählen und anwenden.
– die grundlegenden Anforderungen des betrieblichen Umweltmanagements erkennen sowie Stoffflussanalysen und Ökobilanzen erstellen.
Lehrstoff:
Statistische Tests, Annahmestichprobenprüfung.
Grundlagen der betrieblichen Umweltprüfung, Stoffflussanalyse und Ökobilanzen, Anforderungen an Umwelt-, Ressourcen- und Abfallmanagement.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– statistische Merkmalswerte von Produkten und Prozessen mit geeigneten Methoden analysieren sowie daraus betrieblich relevante Beurteilungen und Maßnahmen ableiten.
– betriebliche Problemstellungen mit Methoden des Umweltmanagements analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Statistische Prozesslenkung, Prozessfähigkeit.
Umweltrecht, Werkzeuge und Methoden des Umweltmanagements.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– industrielle Versuchsmethoden für spezifische Aufgabenstellungen entwickeln und Ergebnisse beurteilen.
– die grundlegenden Aufgaben des technischen Facility Managements festlegen und beurteilen;
– Instandhaltungstätigkeiten planen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Planung und Beurteilung industrieller Versuchsmethoden.
Technische Betriebsführung (Bereitstellung und Betrieb von Infrastruktur, Instandhaltungsstrategien, Arbeitssicherheit).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Zuverlässigkeit von Systemen analysieren.
– Energiebilanzen erstellen und Schlussfolgerungen ableiten.
Lehrstoff:
Zuverlässigkeit von Systemen.
Managementsysteme (Facility Management, Energiemanagement).
6. PRODUKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den grundlegenden Aufbau sowie die Eigenschaften gebräuchlicher Werkstoffe erklären und diese Anwendungsgebieten zuordnen;
– unterschiedliche Methoden der Werkstoffprüfung erklären;
– Beanspruchung von Werkstoffen in ihrer Auswirkung erklären.
Lehrstoff:
Metalle, Kunststoffe und textile Werkstoffe (Einteilung, Aufbau, Eigenschaften und Einsatzgebiete, Werkstoffbezeichnungen, Behandlung und Veredlung), Verbundwerkstoffe (Zweck von Verbundwerkstoffen und Einsatzgebiete).
Beanspruchung von Werkstoffen (Spannungsarten, Formänderung, Werkstofffestigkeiten).
Werkstoffprüfung (Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
– die Phasen des Produktlebenszyklus sowie die Teilprozesse der Produktentwicklung erklären und dokumentieren;
– Anforderungsprofile und Lastenhefte für einfache Erzeugnisse erstellen;
– die Aufgaben und Ziele von Marktanalyse und Zielkostenrechnung erklären.
Lehrstoff:
Verfahren und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen und Produkten (textile Herstellungsverfahren, Verfahren zum Urformen von Werkstoffen).
Grundlagen der Produktentwicklung (Produktanforderungen, Produktmerkmale, Produktlebenszyklus).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
Lehrstoff:
Verfahren und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen und Produkten (Umformen, spanende Verfahren, Trennen, Fügen und Beschichten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Regeln zur Anfertigung von technischen Zeichnungen nach einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der darstellenden Geometrie (Darstellung von Körpern, Schnitten und Abwicklungen).
Technisches Zeichnen (Zeichnungsnormen, Darstellungs- und Bemaßungsregeln, Skizzieren und normgerechte Darstellung von einfachen Objekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mit CAD-Programmen technische Bauteile und Objekte zeichnen und bemaßen.
Lehrstoff:
CAD (Grundfunktionen von CAD-Programmen, Darstellung und Bemaßung einfacher technischer Bauteile und Objekte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mit CAD-Programmen aufwendige technische Objekte und Bauteile zeichnen und bemaßen.
– Prozesse der Produktentwicklung sowie deren Aufgaben, Ziele und Werkzeuge erklären und dokumentieren;
– praxisübliche Werkzeuge für die Optimierung des Entwurfes auswählen und anwenden;
– die Entwicklung neuer Produkte planen.
Lehrstoff:
CAD (erweiterte Funktionen von CAD-Programmen, Darstellung und Bemaßung aufwendiger technischer Objekte und Bauteile nach einschlägigen Normen und Vorschriften).
Prozesse der Produktentwicklung (Projektorganisation, Ideenfindung, Analysemethoden und Entscheidungstechniken).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Normbauteile auswählen, Berechnungen zur Dimensionierung von technischen Objekten durchführen und mit CAD-Programmen Konstruktionszeichnungen erstellen.
– Produktdokumentationen für die Fertigung von einfachen Funktionsmodellen im Rahmen von Produktentwicklungsprojekten planen und erstellen;
– Methoden der Fehleranalyse und der Produktoptimierung auswählen und Produktdokumentationen für die Fertigung entwickeln.
Lehrstoff:
Auswahl von Normbauteilen und Konstruktionsberechnungen; rechnergestützte Konstruktion und Bemaßung von technischen Objekten.
Methoden der Produktoptimierung (Funktionsmodelle, Prototypen, Fehlerbereinigung, Entwicklung zur Serienreife).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Möglichkeiten des Designs und der Farbgebung erkennen und beurteilen;
– die Aufgaben des Designmanagements erklären;
– den Aufbau von Spezifikationen für die Ausschreibung einfacher Produkte planen und entwickeln.
Lehrstoff:
Designmanagement (Designressourcen und Designumsetzung).
Produktästhetik (Proportions- und Farbenlehre).
Ausschreibungsverfahren und Spezifikation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– im Team ein Produkt entwickeln;
– Unterlagen für die Materialbeschaffung und für die Fertigung von Prototypen erstellen.
Bereich Produktentwicklung und Design:
Entwickeln eines Produktes von der Produktidee bis zur Prototypenplanung (Lastenheft, Materialbeschaffungs-, Fertigungs- und Prüfunterlagen, Produkt- und Fertigungsoptimierungen).
7. ANLAGEN- UND PRÜFTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– fördertechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen;
– das Betriebsverhalten von Förderanlagen beurteilen.
– verschiedene Aspekte zur Arbeitssicherheit in der chemischen Technologie interpretieren und analysieren.
Lehrstoff:
Fördertechnik (Grundlagen der Strömungsmechanik, hydraulische und pneumatische Fördersysteme, Fördereinrichtungen zur Stück- und Schüttgutförderung).
Grundbegriffe der Reaktionskinetik (Reaktionsgrößen und –gesetze, Reaktionsordnung, Katalysatoren), Chemische Grundoperationen (Bilanzierung, Trennverfahren, Trocknen, Zerkleinern, Mischen, Osmose).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– energietechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen;
– das Betriebsverhalten von Anlagen zur Energieerzeugung beurteilen.
Lehrstoff:
Energietechnik (Grundlagen der Thermodynamik, Kreisprozesse, Energieträger, Energieerzeugungsanlagen, Energieverteilsysteme, erneuerbare Energien, Wärmetauscher, Dampferzeuger, Klimaanlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundprinzipien der physikalischen Prüftechnik anwenden;
– Prüfgeräte zur Durchführung von physikalischen Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten;
– Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren;
– Mess- und Auswertefehler beurteilen.
– grundlegende Begriffe der Reaktionskinetik verstehen und erklären;
– den Ablauf chemischer Grundoperationen erklären und auf ausgewählte Beispiele anwenden;
– Stoffkreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik verstehen und beschreiben;
– die Herstellung chemischer Grundprodukte erklären;
– umweltrechtliche Anforderungen in der chemischen Technologie anwenden.
Lehrstoff:
Mess- und Prüftechnik (Grundlagen der Mess- und Prüftechnik, Messfehler und Messunsicherheit, analoge und digitale Messwertanzeige, Auswertung und Dokumentation, Zuverlässigkeit von Messsystemen).
Physikalische Prüftechnik (Prüfnormen, Sensoren und Messgeräte zur Bestimmung mechanischer, optischer und textiler Größen, Kalibrierung und Prüfmittelüberwachung).
Grundbegriffe der Reaktionskinetik (Reaktionsgrößen und Reaktionsgesetze, Reaktionsordnung, Katalysatoren), chemische Grundoperationen (Trennverfahren, Trocknen, Zerkleinern, Mischen, Osmose), Stoffkreisläufe (Kreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik).
Produktionsverfahren (Herstellung von chemischen Grundprodukten und Makromolekülen, umweltrechtliche Anforderungen in der chemischen Technologie).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundprinzipien der chemischen Prüftechnik anwenden;
– Prüf- und Analysegeräte zur Durchführung von chemischen Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten;
– Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren;
– Mess- und Auswertefehler beurteilen.
– die Unterschiede zwischen qualitativer und quantitativer Analyse beschreiben;
– die wichtigsten Methoden der Probenahme und Probenvorbereitung anwenden;
– verschiedene Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden.
Lehrstoff:
Chemische Prüftechnik (Grundlagen der instrumentellen Analytik, Prüfnormen, Sensoren und Messgeräte, Prüfmittelüberwachung).
Vorortanalytik, Schnelltests, Grundlagen der qualitativen und quantitativen Analyse, Probenahme und Probenvorbereitung (Kriterien für feste, flüssige und gasförmige Proben, Probengröße, Rückstellproben, Aufbereitungsmöglichkeiten), instrumentelle Analytik (Überblick über die wichtigsten Analysegeräte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden des Prüfmanagements anwenden und bewerten;
– Analyse- und Prüfgeräte zur Durchführung von Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten.
– Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen anwenden;
– die Auswirkungen verschiedener Einflüsse auf die Umwelt beurteilen.
– die verschiedenen Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden;
– einfache Analysengänge für ausgewählte Problemstellungen bei Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen entwickeln.
Lehrstoff:
Prüfmanagement (Prüfplanung; Prüfanweisung; Prüfbericht und Gutachten; Zertifizierung und Akkreditierung von Prüflaboratorien); Prüfverfahren und -methoden zur Bestimmung physikalischer und chemischer Größen.
Umwelttechnologie (Kläranlage, Sortier- und Recyclinganlage, Thermische Verwertung, Biogasanlage, Trinkwasseraufbereitung, Deponien); Umweltschutz (Anthropogene Einflüsse auf die Umwelt, Klimawandel, Ökobilanzen, ökologischer Fußabdruck).
Messverfahren und Grenzwerte (Bestimmungs- und Nachweisgrenzen), Instrumentelle Analytik (Vertiefung in ausgewählten Bereichen der instrumentellen Analyse).
Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen (Vorschriften, Normen und Bestimmungsmethoden), qualitative und quantitative Bestimmungsmethoden ausgewählter Elemente und Verbindungen, insbesondere Schwermetalle und organische Schadstoffe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– normkonforme Prüfverfahren auswählen, an den Prüfprozess anpassen und durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und dokumentieren.
– Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen anwenden;
– die Auswirkungen verschiedener Einflüsse auf die Umwelt beurteilen.
– Messergebnisse der wichtigsten Analyseverfahren analysieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Prüfverfahren und –prozesse anpassen; Prüfsoftware.
Moderne Technologien (Gentechnik, Nanotechnologie).
Prozesskontrolle (Einsatz analytischer Methoden zur Erfassung prozessrelevanter Daten anhand ausgewählter Beispiele).
8. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und dokumentieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– physikalische Messtechniken auswählen und anwenden;
– Methoden der Werkstoff- und Produktprüfung auswählen, anwenden und interpretieren;
– Methoden des Prüfmanagements durchführen und bewerten.
– chemische Laborgeräte und Einrichtungen richtig verwenden;
– einfache maßanalytische Verfahren durchführen und auswerten;
– Methoden der Boden-, Wasser-, Abwasser- und Luftanalyse anwenden und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren.
– elektrische und elektropneumatische Schaltungen entwickeln;
– Schaltungen computerunterstützt entwerfen und dokumentieren;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“. Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Produktaudits planen und geeignete Prüfmethoden zur Produktprüfung auswählen;
– Methoden der Werkstoff- und Produktprüfung auswählen, anwenden und interpretieren;
– Messtechniken des Facility Managements auswählen und durchführen.
– einfache Methoden zur Herstellung, zur Reinigung und zum Nachweis von chemischen Stoffen anwenden;
– anhand eines ausgewählten Beispiels eine Prozesskontrolle mittels chemischer Analysenmethoden durchführen;
– verschiedene chemische Stoffe in unterschiedlichen Proben nachweisen;
– einfache Prüfungen nach Norm durchführen.
– Aufgabenstellungen der Automatisierungstechnik analysieren und Lösungen entwickeln;
– speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren.
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten sowie einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden zum Nachweis der Prüfmittelfähigkeit anwenden;
– statistische Versuchsplanungen durchführen;
– elektronenmikroskopische Untersuchungen bewerten;
– unter Anwendung von Prüfsoftwareprogrammen Messungen und Auswertungen durchführen;
– Messmethoden der Prozesstechnik auswählen, anwenden und interpretieren.
– die Methoden der instrumentellen Analyse an ausgewählten Beispielen anwenden;
– anhand ausgewählter Proben die Messergebnisse der angewandten Analyseverfahren analysieren und interpretieren;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse fachlich interpretieren.
– Produktionsabläufe analysieren und bewerten;
– technische Prozesse mit geeigneten Simulationsprogrammen analysieren und optimieren.
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Lehrstoff:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
9. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegende Fertigungstechniken anwenden;
– Werkstücke fertigen und überprüfen.
– aus Roh- und Zwischenprodukten Fertigprodukte herstellen;
– Produkte nach vorgegebenen Parametern bewerten und analysieren.
– manuelle Fertigungsprozesse der Farbgebung und der Drucktechnik auswählen und anwenden.
– grundlegende Prinzipien der Wartung und Instandhaltung nachvollziehen;
– Maschinenelemente und deren Funktionen benennen.
– Prüfgeräte der physikalischen Prüftechnik auswählen und handhaben;
– Prüfmethoden der Werkstoff- und Produktprüfung anwenden.
– die sicherheitstechnischen Einrichtungen im chemischen Laboratorium richtig handhaben;
– Laborgeräte und Einrichtungen sachgemäß verwenden;
– verschiedene einfache chemische Grundoperationen und Analysenmethoden anwenden.
– elektrische Grundschaltungen der Gleichstromtechnik planen und aufbauen;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Metalltechnik 1“ (grundlegende manuelle und maschinelle Bearbeitung von Metallen in Verbindung mit anderen Werkstoffen).
Werkstätte „Holz- und Kunststofftechnik 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holzwerkstoffen und Kunststoffen).
Werkstätte „Färbe-, Veredlungs- und Verfahrenstechnik 1“ (manuelle Färbeübungen), Werkstätte „Drucktechnik 1“ (manuelle Herstellung von Drucken).
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 1“ (Wartung, Montage- und Demontage von Maschinenteilen).
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Prüftechnik 1“ (statistische Auswertung von Messergebnissen, Längenmessung mit manuellen Messgeräten, Mikroskopie, Härteprüfung und Dichtebestimmung von Metallen und Kunststoffen, Produktprüfung, Strukturanalysen von textilen Grundmaterialien und Flächengebilden).
Werkstättenlaboratorium „Chemie 1“ (Sicherheit im chemischen Laboratorium; Handhabung von Laborgeräten; einfache qualitative Analysen und Trennmethoden).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 1“ (Funktion und Kennwerte einfacher Bauelemente im Gleichstromkreis; Aufbau einfacher Schaltungen; Messungen im Gleichstromkreis).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– mechanische Fertigungstechniken mit steigendem Schwierigkeitsgrad durchführen;
– Fehleranalysen anhand vorgegebener Parameter durchführen.
– textile Fertigungstechniken anwenden;
– Produkte mit steigendem Schwierigkeitsgrad fertigen.
– Reinigungsprozesse auswählen, anwenden und beurteilen;
– maschinelle Fertigungsprozesse der Drucktechnik auswählen und durchführen.
– Revisionsarbeiten an Maschinen durchführen;
– Arbeitsaufträge erstellen.
– Prüfgeräte der physikalischen Prüftechnik auswählen und handhaben;
– Prüfmethoden der Werkstoff- und Produktprüfung anwenden;
– Materialkennwerte bewerten.
– verschiedene einfache chemische Grundoperationen und Analysenmethoden anwenden;
– verschiedene quantitative Analysenmethoden auf ausgewählte Proben anwenden;
– anhand einer Arbeitsanleitung/Norm eine Prüfung durchführen;
– physikalische Kenndaten ermitteln.
– elektrische Grundschaltungen der Wechselstromtechnik planen und aufbauen;
– pneumatische Schaltungen planen und aufbauen;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Metalltechnik 2“ (Umformen und spanende Bearbeitung von Halbzeugen, mechanische und thermische Verbindungstechniken).
Werkstätte „Textiltechnik 1“ (Gewebe- und Maschentechnik, manuelle und maschinelle Herstellung von textilen Produkten aus unterschiedlichsten Materialien).
Werkstätte „Reinigungs- und Facilitytechnik 1“ (Verfahren zur Nassreinigung und Trocknung, Energieversorgungssysteme).
Werkstätte „Drucktechnik 2“ (Druckmittelherstellung, Kopiervorlagenerstellung, industrielle Drucktechniken).
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 2“ (Instandhaltungsarbeiten an ausgewählten Maschinenteilen und Produktionsmaschinen, Fehleranalyse und Fehlerbehebung).
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Prüftechnik 2“ (Dickenprüfung, Analyse von Oberflächenstrukturen, Rauigkeits- und Festigkeitsprüfung von Metallen und Kunststoffen, Festigkeits- und Verschleißprüfungen an textilen Produkten, Lärmmessung).
Werkstättenlaboratorium „Chemie 2“ (Prozesskontrolle, Quantitative Analyse, Bestimmung chemisch-physikalischer Kenndaten).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 2“ (Funktion und Kennwerte einfacher Bauelemente im Wechselstromkreis; Aufbau einfacher Schaltungen; Messungen im Wechselstromkreis).
Werkstättenlaboratorium „Pneumatik 1“ (Funktionsweise und Kennwerte pneumatischer Bauelemente; Aufbau einfacher Schaltungen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Prototypen von Werkstücken nach Planungsvorgaben fertigen;
– automatisierte und spezielle Fertigungstechniken auswählen und durchführen.
– fächerübergreifend Prototypen in mehreren Werkstätten fertigen;
– einfache Programme von speicherprogrammierbaren Steuerungen erstellen.
– Prozesse der Facilitytechnik anwenden und beurteilen;
– industrielle und digitale Drucktechniken auswählen und durchführen;
– verfahrenstechnische Prozesssteuerungen anwenden.
– Wartungs- und Instandhaltungspläne für Maschinen und Haustechnikanlagen erstellen;
– Reparaturarbeiten mit Hilfe moderner Fügetechniken durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Metalltechnik 3“ (Fertigung von Prototypen nach Planungsvorgaben, automatisierte und spezielle Fertigungstechniken).
Werkstätte „Textiltechnik 2“ (Programmieren und Fertigen auf CNC-gesteuerten Maschinen in Verbindung mitverschiedenen Materialien und Technologien).
Werkstätte „Reinigungs- und Facilitytechnik 2“ (Detachur, Trockenreinigung);
Werkstätte „Färbe-, Veredlungs- und Verfahrenstechnik 2“ (industrielle Färbetechnik und Veredlungstechniken; Prozesssteuerung verfahrenstechnischer Anlagen).
Werkstätte „Drucktechnik 3“ (industrielle und digitale Drucktechniken).
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 3“ (Sicherheitsüberprüfungen an Produktionsmaschinen und der Haustechnikanlage);
Werkstätte „Schweißtechnik 1“ (Elektrolichtbogen- und Schutzgasschweißen).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1 und weiters:
6. WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Lehrstoff:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Lehrstoff:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Lehrstoff:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Lehrstoff:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.