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BGBl. Nr. 623/1995

kundgemacht 14.09.1995 RIS↗Parlament↗
623. Änderungen der Anlagen des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
Änderungen der Anlagen des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)
Kundmachung BGBl. Nr. 623/1995× zu Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP) 6 § 0↗RIS↗
Anl. 1/3neu
in Kraft ab 13.02.1983 · idF BGBl. Nr. 623/1995 Anl. 1/3↗RIS↗

Anlage 1 – Anhang 3

A. Muster einer Bescheinigung über die Übereinstimmung der Beförderungsmittel mit den Normen des ATP gemäß Anlage 1 – Anhang 1 Ziffer 4
Muster einer Bescheinigung für die für internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel zu Lande verwendeten Beförderungsmittel mit Wärmedämmung, mit Kältespeicher, mit Kältemaschinen oder mit Heizanlage

Anmerkung, Anlage 1 – Anhang 3 als PDF dokumentiert)