BGBl. II Nr. 250/2021
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, der Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, der Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten 2016, die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/7geändertTabelle · A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände: Text
… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1.7
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | ( | ||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 34 | IV | |||
2.b | Elektronik Design2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 2 | 16 | I | |||
2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 26 | I | |||
3.a | Netzwerktechnik – Werk-stätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 30 | IV | |||
3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | I | |||
3.c | Computer- und Netzwerktechnik | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 11 | I | |||
4. | Softwaretechnik3 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | 8 | I | |||
5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 8 | I | |||
6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 36 | 36 | 37 | 253 | |||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
Semester | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
G. | Förderunterricht5 | ||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
… 4 unveränderte Absätze
… 9 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt2
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
Klasse | |||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
Semester | |||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
1. | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | ( | |||||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||||||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||||||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||||||
B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||
1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||||||
2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 5 | 39 | IV | ||||||
2.b | Elektronik Design3 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 | 2 | 15 | I | ||||||
2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 3 | 27 | I | ||||||
3.a | Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 4 | 34 | IV | ||||||
3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 13 | I | ||||||
3.c | Computer- und Netzwerk-technik | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 15 | I | ||||||
4. | Softwaretechnik 4 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | – | 8 | I | ||||||
5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | I | ||||||
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1–B.4 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände5 | ||||||||||||||||
1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||||||
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||||||
C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||
1. | Soziale und personale Kompetenz6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||||||
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 30 | 288 | ||||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||||||
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte | Klasse | Summe | |||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
Semester | |||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
B.1 | Mikroelektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
B.2 | Multimedia- und Kommunikationselektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
B.3 | Computer- und Informationstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
B.4 | Automatisierung | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
Klasse | |||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
Semester | |||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | |||||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | |||||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||||||
5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | III | |||||||
F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||
1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||||||
G. | Förderunterricht7 | ||||||||||||||||
1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
… 6 unveränderte Absätze
… 104 unveränderte Absätze
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2011 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektronik und Technische Informatik können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Elektronik, Elektronik Design, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik und Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung von Abläufen und Projekten, die Fertigung und Wartung elektronischer Geräte, die Anpassung von Softwarelösungen, die messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund. Sie sind in der Lage, eigenständig Fehler systematisch zu erkennen, aufzusuchen, einzugrenzen und zu beheben.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Elektronik Design:
Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkstoffe der Elektronik und können deren Eigenschaften beurteilen sowie deren mechanische Komponenten normgerecht darstellen.
Im Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden sowie die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
Im Bereich Fertigungsunterlagen können die Absolventinnen und Absolventen die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen. Sie können Fertigungsunterlagen lesen und erstellen sowie die fachspezifischen Normen und Vorschriften anwenden.
Im Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauformen und können Bauteile zu Baugruppen zusammenschalten.
Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen. Sie können Leiterplatten designen und die Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren. Die Absolventinnen und Absolventen können vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen. Sie kennen die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion und können designte Leiterplatten für die automatische Fertigung vorbereiten.
Im Bereich Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen Workflows erfassen und dokumentieren. Sie kennen Bussysteme und können sie anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen sowie ausgewählte Bussysteme konfigurieren. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen und einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements und können es anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Im Bereich Produktentwicklung und Wartung können die Absolventinnen und Absolventen Mess-, Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie Unterlagen auch in englischer Sprachen lesen und verstehen.
Angewandte Elektronik:
Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Leistungselektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen.
Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen. Sie können einfache Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen und einsetzen. Sie können einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Kommunikationselektronik:
Im Bereich Elektroakustik kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche akustische Wandler und deren Eigenschaften und können die Wandlerprinzipien sowie Mess- und Aufzeichnungsverfahren anwenden.
Im Bereich Signale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Signalkennwerte für die Audio- und Videosignalverarbeitung und können die Anwendung in einfachen Beispielen darstellen.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden.
Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.
Im Bereich Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip der Darstellung von Ortskurven und können Resonanzschaltungen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Theoreme der Informationstheorie und der Übertragungstechnik und können einfache Verfahren der Codierung und das Prinzip der Modulation erklären.
Im Bereich Vermittlungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die vermittlungstechnischen Komponenten und Verfahren und können deren Einsatz anwenden.
Im Bereich Funktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Radio- und Fernsehtechnik und können die Vor- und Nachteile der Verfahren beschreiben.
Im Bereich Modulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von einfachen analogen und digitalen Modulationsverfahren und können die Verfahren in bestehenden Anwendungen beschreiben.
Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale erfassen und auswerten sowie für Anwendungen geeignete Komponenten auswählen.
Im Bereich Leitungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Grundfunktion von praktischen Leitungsbauformen und können den Einsatz von Leitungsbauformen anhand von Beispielen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen Wellenausbreitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wellenbereiche und die wichtigsten Grundbegriffe der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Sie können das Prinzip der Wellenausbreitung in den Wellenbereichen in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Antennen kennen die Absolventinnen und Absolventen einfache Antennenbauformen und können die Funktion für verschiedene Anwendungen beschreiben.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Mobilkommunikation kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Verfahren und Systeme und können den Einsatz der Verfahren in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Einflussgrößen und können Abhilfemaßnahmen zur Störungsbeseitigung beschreiben.
Computer- und Netzwerktechnik:
Im Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden, selbstständig Digitalbausteine auswählen sowie den Entwurf dokumentieren.
Im Bereich Computertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer. Sie können Geräte instandsetzen, tauschen, auswählen und zusammenbauen sowie Fehler beheben.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig fachgerechte Komponenten auswählen. Sie können die Eigenschaften von Digitalbausteinen zuordnen sowie diese kombinieren.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
Softwaretechnik:
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen Standardfunktionen und können Bibliotheken in Programmen einbeziehen und anwenden. Sie können Entwickler und Benutzerdokumentationen für eigene Programmentwicklungen benutzen, Basisfunktionen implementieren und testen.
Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen statische Webseiten benutzerfreundlich gestalten und anpassen. Sie können Netzwerke konfigurieren und warten.
3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.4:
B.1 Mikroelektronik:
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke – mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik – einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
B.2 Multimedia- und Kommunikationselektronik:
Im Bereich Multimedia kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Signalquellen für den Licht-, Audio- und Videobereich mit deren Steuerung und können Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen erforderliche elektrische und mechanische Betriebsmittel und können Geräte für Multimediaanwendungen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Multimediageräten und bühnentechnischen Aufbauten und können diese anwenden.
Im Bereich Kommunikationselektronik kennen Absolventinnen und Absolventen netzwerktechnische Komponenten, Schnittstellen und Methoden zur Optimierung von Übertragungskanälen und können komplexere Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen das Verhalten von Funktionsbaugruppen für höhere Frequenzen und können den Einsatz der Funktionsbaugruppen beschreiben.
Sie kennen Begriffe und Einflüsse des Rauschens in elektronischen Schaltungen und können diese zur Betrachtung von Empfangssystemen anwenden.
Sie kennen grundlegende Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kommunikationsgeräten und können diese auf die Stör- und Feldstärkemesstechnik anwenden.
B. 3 Computer- und Informationstechnik:
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen sowohl serverseitig als auch clientseitig Dienste, Sicherheitssysteme installieren, warten und konfigurieren.
Im Bereich Programmiersprachen können die Absolventinnen und Absolventen Informationen in Dateien speichern, lesen und weiterverarbeiten.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen serverseitige Technologien konfigurieren und einsetzen, Netzwerke betreuen und warten.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor und Nachteile unterschiedlicher Mikrocontrollerkonzepte, können geeignete Lösungen auswählen und Programme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten für diese erstellen, testen und dokumentieren sowie Kommunikation zwischen einzelner Systeme einrichten.
Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Methoden der Softwareentwicklung, können diese anwenden und dokumentieren.
B. 4 Automatisierung:
Im Bereich Messtechnik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Messwertumformern und können einfache Messschaltungen dimensionieren.
Im Bereich Bussysteme kennen Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von gängigen Bussystemen und können Bussysteme für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung kennen Absolventinnen und Absolventen Logik und programmierbare Bausteine und können für einfache Anwendungen eine speicherprogrammierbare Steuerung konfigurieren und programmieren.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Sensoren und Aktoren. Sie können Sensoren und Aktoren für einfache Anwendungen auswählen.
Im Bereich Steuer- und Regelungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften von Regelkreisgliedern und können diese auf Regelstrecken und Bemessung von Reglern anwenden.
Im Bereich Systeme kennen Absolventinnen und Absolventen die Darstellung der Automatisierungspyramide und können den Einsatz der Techniken in den Ebenen beschreiben.
Im Bereich Antriebstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten und die Kennlinien von Antrieben und können Antriebe für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen.
Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“ und, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
… 986 unveränderte Absätze
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2.a ELEKTRONIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen.
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– grundlegende Schaltungen der Elektrotechnik und Elektronik sowie Elektroinstallationen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen; Handhabung und Anwendung von Messwerkzeugen).
Werkstätte „Elektronik“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten).
Werkstätte „Elektronik“ (Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Anfertigen von facheinschlägigen Bauteilen und Baugruppen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digital-schaltungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
– elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Gerätebau“ (Anwendung von SMD-Bauteilen und Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Gehäusetechnik).
Werkstätte „Elektronik“ (Herstellen von Grundschaltungen; Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
– elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte und Systeme; Anwendung von SMT).
Werkstätte „Elektronik“ (Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe digitale Baugruppen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Mikrocontrollerkomponenten aufbauen und eine Fehlersuche durchführen;
– festverdrahtete und programmierbare Steuerungen aufbauen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Baugruppen sowie von Mikrocontrollerkomponenten).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Elektropneumatik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Arbeitsplanungen und Fertigungssteuerungen erstellen;
– Fertigungsunterlagen, Zeiterfassungen und Kalkulationen erstellen;
– Qualitätsprüfungen und Qualitätssicherungen durchführen.
– komplexe digitale Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Mikrocontrollersysteme und Mikrocomputer aufbauen und anwenden;
– steuerungs- und regelungstechnische Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Fertigungssteuerung und Überwachung“ (Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Zeiterfassung; Kalkulation; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung).
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Systeme sowie von Mikrocontrollersystemen und Mikrocomputern; Fehlersuche).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen).
2.b ELEKTRONIK DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
– die mechanischen Komponenten normgerecht darstellen.
– die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden;
– die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
– die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen;
– die Fertigungsunterlagen erstellen und lesen;
– die fachspezifischen Vorschriften und Normen anwenden.
Lehrstoff:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.
Schraub-, Klemm- und Klebetechnik; Schweiß- und Löttechnik.
Technische Freihandzeichnungen, CAD-Konstruktion.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– elektronische Bauelemente zu Baugruppen zusammenschalten;
– die gängigen Bauformen benennen.
– vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen;
– Leiterplatten designen und Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren.
Lehrstoff:
Kenngrößen, Einsatzbereich und Toleranzen von Bauteilen.
Leiterplattenentwurf mit rechnergestützten Systemen; Simulation; Bestückungs- und Löttechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion nennen;
– Leiterplatten designen und für die automatische Fertigung vorbereiten.
Lehrstoff:
Leiterplattendesign, Bestückungs- und Löttechnik, Kunststofftechnik; Dokumentation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Workflows erfassen und dokumentieren;
– Bussysteme anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen;
– ausgewählte Bussysteme konfigurieren.
– vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen.
Lehrstoff:
Dokumentation; Fehlererfassung und -verfolgung, Fernwartung, Supportlevel; Arbeitsablaufverwaltung; Bussysteme.
Mikroelektronik, SMD-Technik, SMT-Technik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen;
– einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Lehrstoff:
Entwurf von Mikrocontrollerschaltungen; Konzepte und Bauformen, SPS – Grundlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagement anwenden.
– Mess- und Prüf- sowie Wartungspläne erstellen;
– die technischen Unterlagen, auch in englischer Sprache lesen und verstehen.
Lehrstoff:
Qualitätsprüfung und –kontrolle; Methoden zur Fehlersuche; Evaluation.
Garantie und Gewährleistung; Betriebskostenkalkulation; Abnutzung und Verschleiß; Wartungsplanung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren;
– die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Lehrstoff:
Projekte planen und steuern, Terminmanagement.
2.c ANGEWANDTE ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Schaltungen beschreiben und einfache Gleichstromnetzwerke berechnen;
– fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen benennen und anwenden.
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente anhand von Datenblättern beschreiben.
Lehrstoff:
Elektrotechnische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Gleichstromtechnik, Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung, Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Grundgrößen und Gesetze des stationären Magnetfeldes erklären;
– Grundgrößen und Gesetze des stationären elektrischen Feldes erklären.
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
– den Aufbau und die Funktion gebräuchlicher Messgeräte der Elektronik nennen.
Lehrstoff:
Magnetisches Feld, Elektrisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.
Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Kapazität; Kondensator; Induktivität; Spule.
Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundbegriffe der Wechselstromtechnik verstehen und anwenden.
– das Verhalten von aktiven Bauelementen beschreiben.
– Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
– die grundsätzliche Funktionsweise von Wechselstrommessgeräten verstehen.
Lehrstoff:
Wechselstromtechnik (Grundbegriffe, Kennwerte, Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Grundfunktionen von Transistoren.
Grenzwerte und Kennwerte von elektronischen Bauteilen.
Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegende Kennwerte von Operationsverstärkern beschreiben.
– die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren.
– die grundsätzliche Funktionsweise und die Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Lehrstoff:
Operationsverstärker, Komparatoren.
OPV-Grundschaltungen.
Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Prinzipien und Kennwerte der AD- und DA Wandler benennen.
– einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
– die Grundschaltungen der Elektronik und Leistungselektronik verstehen sowie einschlägige Dimensionierungen durchführen.
Lehrstoff:
AD-Wandler, DA-Wandler.
Verstärkerschaltungen; Spannungs- und Stromquellen.
Leistungsverstärker.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
– die grundsätzliche Funktionsweise von analoger Regelungstechnik verstehen und einfache Regler dimensionieren.
– grundlegende Entstörmaßnahmen benennen.
– Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik auswählen.
Lehrstoff:
Filter, Oszillatoren.
Analoge Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern.
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Electrostatic Discharge (ESD).
Sensoren und Aktoren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache automatisierte Messdatenverarbeitungen erstellen.
– die grundsätzliche Funktionsweise von digitaler Regelungstechnik verstehen;
– die Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik benennen.
– einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Lehrstoff:
Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.
Digitale Regelungstechnik (Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik).
Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.
3.a NETZWERKTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Schaltungen und Baugruppen der Kommunikationselektronik aufbauen, in Betrieb nehmen und Messungen durchführen.
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Herstellen elektronischer Schaltungen und Anfertigung von Baugruppen).
Werkstätte „Computertechnik“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
– stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
– Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
– Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
– Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Anwendung von Baugruppen der Kommunikations-elektronik; Verkabelungssysteme; Verteileranschlusstechniken).
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (zurichten, verlegen und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
– Stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
– Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
– Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
– Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Aufbau, Konfiguration und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Auswahl von Komponenten und Aufbau sowie Inbetriebnahme eines Basisnetzwerkes).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
– Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
– Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
– Netzwerkkomponenten konfigurieren;
– Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
– Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Grundlagen von Kommunikationssystemen; Mobil- und Festnetzkommunikation).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (parametrieren und prüfen von Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik).
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration von Netzwerkkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
– Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
– Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
– Netzwerkkomponenten konfigurieren;
– Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
– Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik; Voice over IP).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Messungen an Schaltungen der NF- und HF-Technik; Anfertigen von Baugruppen unter Berücksichtigung von HF- und EMV-Eigenschaften).
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Geräte der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik aufbauen, reparieren und warten.
Lehrstoff:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Systeme der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik anwenden und warten;
– die elektromagnetische Verträglichkeit von elektronischen Geräten untersuchen und optimieren.
– komplexe Netzwerke konfigurieren, administrieren, warten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Anwendung und Wartung von Systemen der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik; SAT-Anlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit).
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration, Administration, Wartung und Dokumentation von komplexen Netzwerken).
3.b KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Wandlerprinzipien, Mess- und Aufzeichnungsverfahren erklären.
– grundlegende Verfahren der analogen und digitalen Signalverarbeitung für Audio und Video darstellen.
Lehrstoff:
Wandler (Mikrofon, Lautsprecher), Pegelmessung, Aufzeichnungsverfahren.
Signalkennwerte, Signalverarbeitung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– passive Schaltungen in der praktischen Anwendung beschreiben.
– das Verfahren Bodediagramm anwenden und Resonanzvorgänge beschreiben.
Lehrstoff:
Filterschaltungen.
Bodediagramm, Resonanz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Verfahren der Codierung und Modulation erklären.
– für die jeweilige Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen.
– Verfahren der analogen und digitalen Funktechnik beschreiben und die Vor- und Nachteile darstellen.
– die grundlegenden Eigenschaften der Modulationsverfahren erklären.
Lehrstoff:
Multiplexverfahren, Zeitmultiplexsysteme.
Grundlegende vermittlungstechnische Prinzipien.
Radio- und Fernsehtechnik.
Analoge und digitale Verfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
– Aufbau und Grundfunktion von Leitungen beschreiben und für Anwendungen auswählen.
– grundlegende Hochfrequenz-Schaltungen und deren Anwendung in der Empfangstechnik erklären.
Lehrstoff:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Symmetrische und unsymmetrische Leitungen.
Empfangstechnik, Verstärker, Oszillatoren, Filter.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen in verschiedenen Frequenzbereichen erklären und gängigen Anwendungen zuordnen.
– die grundlegenden Antennenformen in der Wirkungsweise beschreiben und für Anwendungen auswählen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Frequenzbereiche.
Antennenbauformen, Antennenanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Verfahren und Systeme der Mobilkommunikation beschreiben.
– grundlegende Zusammenhänge der Entstehung und Beseitigung von Störungen in elektronischen Schaltungen darstellen.
Lehrstoff:
Aktuelle Verfahren und deren Einsatzbereiche.
Kopplungsmechanismen, Störquellen, Abhilfemaßnahmen, Messtechnik.
3.c COMPUTER- UND NETZWERKTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Zahlen in wichtigen Zahlensystemen darstellen und in diese umwandeln;
– kombinatorische Schaltungen entwerfen.
Lehrstoff:
Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Darstellung boolescher Verknüpfungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden.
– die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Lehrstoff:
Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolesche Verknüpfungen; Anwendungen.
Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen der sequentiellen Logik beherrschen sowie die Grundlagen der Datendarstellung und Codierung kennen.
– Kenngrößen und Eigenschaften zuordnen und Bauelemente der Digitaltechnik zu Baugruppen verschalten.
Lehrstoff:
Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltwerken; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.
Begriffe, Kenngrößen, Technologien; Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Anwendungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die theoretischen Grundlagen der Netzwerktechnik kennen.
Lehrstoff:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Lehrstoff:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen kennen und deren Einsatzgebiete benennen.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung. Datensicherheit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Schnittstellen und Peripheriegeräte konfigurieren und ins Betriebssystem integrieren.
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Lehrstoff:
Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
4. SOFTWARETECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen können im
– die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
– die Aufgaben und Prinzipien von Programmiersprachen erklären und deren Anwendungsbereiche nennen;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
– Standardfunktionen aus Bibliotheken integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Lehrstoff:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– anhand eines Quellcodes Funktionalität nachvollziehen.
– Basisfunktionen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Lehrstoff:
Programm- und Datenstrukturen.
Basisfunktionen implementieren und testen. Entwickler- und Benutzerdokumentation verwenden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
– Datenstrukturen definieren, anwenden.
– strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen.
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten;
– Netzwerke konfigurieren und warten.
Lehrstoff:
Anwendung von Systemsoftware.
Datenstrukturen.
Mikrocontroller-Programmierung wiederverwendbarer Module.
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS, Netzwerkkonfiguration, Netzwerkwartung.
5. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Lehrstoff:
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Einführung in die elektronische Messtechnik, Messungen an einfachen passiven Schaltungen, Wechselstrommesstechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Lehrstoff:
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messungen an aktiven Bauteilen und Baugruppen, Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Logikschaltungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Regelungstechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik, Hochfrequenzmesstechnik.
6. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte
Gemäß Stundentafel I.2.
B.1 MIKROELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Netzwerke planen und konfigurieren;
– Netzwerksoftware auswählen.
Lehrstoff:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Lehrstoff:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung; Datensicherheit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Lehrstoff:
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
B.2 MULTIMEDIA- UND KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Signalquellen (Licht-, Ton-, Video- und Multimediasteuerungen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver, Multimediaserver) beschreiben und auswählen.
– für komplexere Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen;
– Netzwerktechnikkomponenten für kommunikationstechnische Anwendungen einsetzen.
Lehrstoff:
Licht-, Ton-, Videosignalquellen. Akustik.
Schnittstellen, Verbindungs- und Paketorientierung, Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen. Netzwerktechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Eigenschaften von elektrischen, elektromechanischen und mechanischen Geräte und Betriebsmittel beschreiben;
– aufnahmetechnische und übertragungstechnische Geräte für Bild und Ton aufbauen, einrichten und bedienen.
– das Verhalten von Hochfrequenz-Funktionsbaugruppen beschreiben und für Anwendungen auswählen;
– komplexere Netzwerkkomponenten auswählen, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Geräte für Multimediaanwendungen.
Verstärker, Oszillatoren, Filter für höhere Frequenzen. Netzwerktechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– beleuchtungstechnische Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
– die grundlegenden Rauschparameter beschreiben und auf Kommunikationssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Geräte und Betriebsmittel für Beleuchtungstechnik und Bühnentechnik.
Rauschgrößen, Signal-Rauschverhältnis, Rauschen in Empfangssystemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften betreffend die Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie die Instandhaltung von veranstaltungstechnischen Einrichtungen wiedergeben und anwenden.
– die grundlegenden Normen und Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden;
– gängige Verfahren der Stör- und Feldstärkemesstechnik beschreiben.
Lehrstoff:
Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.
EMV-Normen und Vorschriften, Störmesstechnik, Feldstärkemesstechnik.
B.3 COMPUTER- UND INFORMATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren, warten und konfigurieren.
– Datenstrukturen speichern.
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Lehrstoff:
Konfiguration, Installation und Wartung eines Betriebssystems.
Dateiverwaltung.
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Mikrocontrollerprogramme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten erstellen.
– client- und serverseitige Technologien einsetzen.
Lehrstoff:
Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten.
Client-Server-Technologie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Software für Mikrocontroller erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren;
– Software zur Kommunikation zwischen Systemen entwickeln.
Lehrstoff:
Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Methoden der Softwareentwicklung anwenden sowie diese dokumentieren.
Lehrstoff:
Projektmanagement, Softwaredokumentation.
B.4 AUTOMATISIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Messschaltungen dimensionieren, die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehler beschreiben.
– grundlegende Funktionsweise von gängigen Bussystemen beschreiben für Anwendungen auswählen.
Lehrstoff:
Begriffe der Messtechnik, Verfahren, Messwertaufnehmer, Messwertumformer.
Standardbussysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise einer speicherprogrammierbaren Steuerung beschreiben.
– das Verhalten von Sensoren und Aktoren beschreiben und anwendungsorientiert auswählen.
Lehrstoff:
Kombinatorische und Sequentielle Logik, programmierbare Bausteine, Konfiguration, SPS-Programmierung.
Sensoren und Aktoren, hydraulische und pneumatische Systeme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Arten und Realisierungsmöglichkeiten von Steuerungen und Regelungen beschreiben.
– die Automatisierungspyramide darstellen und den Einsatz von Techniken in den verschiedenen Ebenen beschreiben;
– die wichtigsten sicherheitstechnischen Maßnahmen anwenden;
– Simulationssoftware anwenden.
Lehrstoff:
Regelkreisglieder, Kennzeichnung von Strecken und Reglern.
Automatisierungspyramide, Industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Simulationssoftware.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Betriebsverhalten von Antrieben und deren Kennlinien beschreiben.
– die grundlegenden Normen und Vorschriften der Automatisierung darstellen und die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen;
– Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
Lehrstoff:
Rotierende und lineare Antriebe.
Normen und Vorschriften, Einführung in Prozessvisualisierung.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und -ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
5. TECHNIK KREATIV
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– bereits erworbene Fachkenntnisse kombinieren und Lösungen für technische Fragestellungen finden;
– Lösungen für technische Aufgaben durch Literatur- und Internetrecherche finden, bewerten und weiterentwickeln.
Lehrstoff aller Bereiche:
Darstellung von Fragestellungen, Pflichten/Lastenheft, Mind Map, Internet- und Literaturrecherche, Adaptierung von Schaltungen, Softwarelösungen finden, installieren und adaptieren.
Entwurf und Bau von selbst geplanten Schaltungslösungen, Programmierung eigener Softwarelösungen für konkrete Aufgabenstellungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
– bestehendes Fachwissen anwenden und einfache Hardwarelösungen anpassen.
Lehrstoff:
Internet und Fachliteratur.
Einfache Schaltungsanalyse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen adaptieren, Simulationswerkzeuge kennenlernen.
Lehrstoff:
Internet und Fachliteratur; Nutzung von Foren.
Schaltungsanalyse II; Einführung in die Schaltungssimulation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Bau von Hardware planen und organisieren; Projektbegleitung und -überwachung.
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Projektmanagement-Tools, Kenngrößen des Projektmanagements.
Schaltungsanalyse III.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Planung und Organisation von Projekten.
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Projektorganisation und -begleitung.
Entwurf, Layout und Prüfplan für einen Gerät.
F. Unverbindliche Übungen
1. Bewegung und Sport
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. Sprachtraining Deutsch
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.