Anlage 1.8
-------------- HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 2 2 2 2 2 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *1) *3) - - 2 2 2 (I)
5. Geschichte und Kultur - - 2 2 - III
6. Wirtschaftsgeographie 2 2 - - - III
7. Biologie und Ökologie 2 - - - - III
8. Mathematik und
angewandte Mathematik - 2 2 2 2 (I)
9. Physik .............. - - 1 1 - (III)
10. Chemie .............. - 1 1 - - (III)
11. Kommunikation und
Marketing ........... - - - - 2 III
12. Betriebswirtschaft .. - - 2 2 2 II
13. Rechnungswesen *2) .. 2 2 2 2 2 I
14. Wirtschaftsinformatik 1 - - - - I
15. Textverarbeitung *2) 1 - - - - III
16. Politische Bildung
und Recht ........... - - - - 3 III
17. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation
*2) ................. - 2 2 2 - II
18. Textiltechnologie ... 1 1 1 2 2 III
19. Entwurf- und
Modezeichnen ........ 2 3 - - - (IVa)
20. Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................. 2 2 2 2 2 II
21. Technologie der
Bekleidungsmaschinen 1 1 - - - II
22. Werkstätte und
Fertigungstechnik ... 15 13 8 - - V
23. Bewegung und Sport .. 2 2 2 2 2 (IVa)
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Lehr-
Wochenstunden ver-
Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V. STUNDENTAFEL1
--------------------------------------------------------------------- (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
ERWEITERUNGSBEREICH
| | Wochenstunden | | Lehrver-pflichtungs- |
A. Pflichtgegenstände | | | | | | | pflich- |
| | Jahrgang | Summe | tungs- |
| | I. | II. | III. | IV. | V. | | gruppe |
A.1. | Stammbereich | | | | | | | |
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
2. | Sprache und Kommunikation: | | | | | | | |
| 2.1 Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 2.2 Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 2.3 Zweite lebende Fremdsprache2 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) |
| 2.4 Kommunikation und Präsentation3 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | III |
| 2.5 Informations- und Officemanagement4 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 | 5 | III |
3. | Human- und Naturwissenschaften: | | | | | | | |
| 3.1 Geschichte und Kultur | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 4 | III |
| 3.2 Naturwissenschaften | 2 | 1 | 2 | 2 | 0 | 7 | III |
| 3.3 Mathematik und angewandte Mathematik | 0 | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | (I) |
4. | Wirtschaft, Politik und Recht: | | | | | | | |
| 4.1 Wirtschaftsgeographie | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | III |
| 4.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 4.3 Politische Bildung und Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | III |
| 4.4 Rechnungswesen5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 4.5 Betriebswirtschaftliche Übungen3 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | I |
5. | Produktentwicklung und Produktion: | | | | | | | |
| 5.1 Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 3 | III |
| 5.2 Projekt- und Qualitätsmanagement | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | I |
| 5.3 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement3 | 0 | 2 | 1 | 2 | 0 | 5 | II |
| 5.4 Textiltechnologie | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III |
| 5.5 Entwurf- und Modezeichnen3 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 6 | III |
| 5.6 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II |
| 5.7 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3 | 8 | 8 | 4 | 4 | 6 | 30 | IV |
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 36 | 37 | 29 | 30 | 28 | 160 | |
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 38 | 37 | 38 | 35 | 185 | |
| | | | | | | |
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich3 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | | | | | | | |
1. | Ausbildungsschwerpunkte:6 | | | | | | | |
| Mode und Produktionstechniken | | | | | | | |
| | Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II |
| | Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV |
| Modedesign und Grafik | | | | | | | |
| | Modegrafik3 | 0 | 0 | 6 | 3 | 3 | 12 | II |
| | Experimentelles Design | 0 | 0 | 1 | 4 | 4 | 9 | IV |
| Modemarketing und Visual Merchandising | | | | | | | |
| | Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II |
| | Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV |
| Angewandte Betriebsführung | | | | | | | |
| | Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | II |
| | Projektwerkstätte | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | IV |
| Supply Chain Management3 | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | II |
| Modemanagement und Design | | | | | | | |
| | Modemanagement3 | | | 4 | 4 | 4 | 12 | II |
| | Kreativwerkstätte und Planungsatelier | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV |
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | |
2. | Seminare:7 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 4 | |
| Fremdsprachenseminar | I |
| IT-Seminar | I |
| Allgemein bildendes Seminar | III |
| Naturwissenschaftliches Seminar | III |
| Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa |
| Persönlichkeitsbildendes Seminar | III |
| Fachtheoretisches Seminar | III |
| Praxisseminar | IV |
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |
| | | | | | | | | | | |
a) Ausbildungsschwer-
punkte *3)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement ... - - 4 4 4 II
Projektwerkstätte ... - - - 8 8 V
Modedesign
Projektmanagement ... - - 4 4 4 II
Projektwerkstätte ... - - - 8 8 V
Modemarketing
Wirtschaftssprache .. - - 2 2 2 I
Projektmanagement ... - - 2 5 5 II
Projektwerkstätte ... - - - 5 5 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) 2 2 2 2 2
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß I-V *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar
*1) ................. I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar ... I
Allgemeinbildendes
Seminar ............. III
Fachtheoretisches
Seminar ............. III
Praxisseminar ....... IV
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Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 33-39 33-39 185 *3)
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B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen IV. und V. Jahrgang.
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C. Freigegenstände und Unverbindliche unverbindliche Übungen *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Spielmusik .............. 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang .............. 1 1 1 1 1 5 V
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D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang.
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E. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: __________________________________________
--------------------------------------------------------------------- 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
Deutsch ................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
Lebende Fremdsprache .... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I) 3 Mit Computerunterstützung.
Mathematik und angewandte 4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
Mathematik ............ (-) (2) (2) (2) (-) (6) (I) 5 Mit Computerunterstützung und Controlling.
Rechnungswesen .......... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I 6 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 21 Wochenstunden zu führen.
Schnittkonstruktion, 7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) II
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*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik dient im Sinne der §§ 65 und 72 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung mit besonderer Ausrichtung auf dem Gebiet der Bekleidungswirtschaft Mode und Textilwirtschaft.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Bekleidungswirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen. Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben. Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen. Die Säulen des Curriculum bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Politik und Recht, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen. Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.
Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union und mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken.
Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein Die Absolventinnen und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen. Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
– mobil,
– flexibel und
– kritisch und kritikfähig sein sowie
– kreativ und innovativ,
– eigenverantwortlich,
– sozial und ökologisch engagiert,
– geschlechtergerecht,
– selbsttätig und
– problemlösungsorientiert
– unter Bereitschaft zur Weiterbildung
– die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich Zur Optimierung der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden Abstimmung der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl enthaltene Verteilung der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Abweichend davon kann schulautonom festgelegt werden, dass statt des Pflichtgegenstandes “Zweite Lebende Fremdsprache” das Stundenausmaß in “Deutsch” und/oder “Englisch” entsprechend erhöht wird. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt vermindert werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 25 um insgesamt bis zu vier Wochenstunden betragen aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 21 Wochenstunden betragen.
5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich Schulautonome Lehrstoffverteilung
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (inden einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
IIId. Allfällige Freigegenstände, und unverbindliche Übungen und sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Dem Der Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie z. B. die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil. Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neusten technischen Entwicklungen (zB. CAD) einzubeziehen. Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen, sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
… 3 unveränderte Absätze
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH A.1. Stammbereich
2. DEUTSCH SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe: 2.1. Deutsch
Der Schüler soll Bildungs- und Lehraufgabe:
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben Die Schülerinnen und es mitgestalten können; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können im inter- und zu dessen Bewertung fähig sein intrakulturellen Bereich begreifen;
- mündliche – ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen Schüler lesen und beruflichen Bereich bewältigen verstehen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mit gestalten können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- – mündliche und Schreibrichtigkeit entwickeln schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können – sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können – sprachliche Kreativität entwickeln;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein. – Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
Lehrstoff: – Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter Mündliche und fachsprachlicher Ausdrücke. schriftliche Kommunikation:
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze). Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.
Mündliche Kommunikation Literatur und Kultur:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Literarische Gattungen.
Medien:
Massenmedien (Arten Grundlagen und Funktionen Verwendung der Printmedien) Medien.
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Referat. Diskussion Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Lesen Mündliche und Vortragen von Texten. schriftliche Kommunikation:
Darstellung von problemorientierten Standpunkten Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.
Schriftliche Kommunikation Literatur und Kultur:
Freies Mitschreiben. Praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Charakteristik, Beschreibung) Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Kritische Betrachtung der Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
III. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Referat Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Lesen Literatur und Vortragen von Texten. Kultur:
Schriftliche Kommunikation: Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Freies Mitschreiben.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Medien als Informationsquellen (Werke, Institutionen, Bibliotheksnutzung).
IV. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Referat. Diskussion Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Rede und Vortrag. Statement. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Kommunikationstechniken. Literatur und Kultur:
Schriftliche Kommunikation: Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien.
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Referat. Diskussion. Interview Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Präsentation. Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Gesprächs- Anspruchsvolle mündliche und Fragetechnik schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.
Schriftliche Kommunikation Literatur und Kultur:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren, Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Kommentieren Medien.
Interpretation und Textkritik.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themen kreisen.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 zwei einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH 2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß Kommunikationsprozess in englischer Sprache situationsgerecht der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem gegebenen vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in englischer Sprache der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren – zur Selbsttätigkeit und adäquat darauf reagieren Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist; soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb – ihr Verständnis für die Vielfalt von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- zu internationaler – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein. auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
Lehrstoff: – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– das Niveau des Independent Users B2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
– die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
– sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachler ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
– sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.
Die englischsprachige Welt, kulturelle. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Themen im Zusammenhang mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache.
V. Jahrgang:
Themen im Zusammenhang mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich Mode.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische
Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache.
Schularbeiten:
I. - IV bis III. Jahrgang: je 2 zwei einstündige Schularbeiten;
IV. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE 2.3. Zweite lebende Fremdsprache
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Der Schüler soll – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten Geschäftsfälle mündlich und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen schriftlich abwickeln können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können; – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- politische, – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind; soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können einer globalisierten Welt vertiefen;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können. – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können. – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
Lehrstoff: – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– zumindest das Niveau des Elementary Users A2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
– mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.
soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
III. - V und IV. Jahrgang: je 2 zwei einstündige Schularbeiten.;
5 V. GESCHICHTE UND KULTUR Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
Bildungs- 2.4. Kommunikation und Lehraufgabe: Präsentation
Der Schüler soll Bildungs- und Lehraufgabe:
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches Die Schülerinnen und soziales Handeln nutzen können; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft – Reden und Kultur erforderlich sind, beschaffen Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen und auswerten strukturieren können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren – die geeigneten Medien kompetent auswählen und kritisch beurteilen einsetzen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen – verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer – Interventionstechniken kennen und sozialer Verantwortung bereit sein; anwenden können.
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein. Lehrstoff:
Lehrstoff II. Jahrgang:
Grundlagen der Kommunikation:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.
Vorbereitung eines Gesprächs:
Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.
Grundlagen der Präsentation:
Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.
III. Jahrgang:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernene (Anm.: richtig: modernen) Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit. Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:
Frühe Neuzeit: Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation
Erfindungen und Entdeckungen. Gesprächsführung:
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen
Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft (Renaissance, Humanismus, Reformation) Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
Entwicklungen in Österreich 2.5. Informations- und Officemanagement
Zeitalter des Absolutismus Bildungs- und Lehraufgabe:
Politische Die Schülerinnen und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Dreißigjähriger Krieg – den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und osmanische Expansion. die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
Kultur und Gesellschaft. Mode (Barock, Rokoko). – ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
Entwicklungen in Österreich. – Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Bildbearbeitung zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen: – Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution. Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage. – auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Mode (Klassizismus, Biedermeier), – selbstständig Schriftstücke zielgruppengerecht, formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
Wissenschaft – die aktuellen Mittel der Büro- und Technik. Arbeiterbewegung. Kommunikationstechnologie einsetzen können;
Entwicklungen in Österreich. – über die Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung Bescheid wissen;
Zeitalter des Imperialismus: – die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg. Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen – über Kenntnisse der Frau) Datensicherung und Datensicherheit verfügen.
Ideologien und politische Bewegungen. Lehrstoff:
Wirtschaft, Wissenschaft. Kultur. Mode.
Entwicklungen in Österreich.
IV. Jahrgang:
Russische Revolutionen. Neuordnung Europas.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand).
Krise der Demokratien. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg. Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur, Mode.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Wirtschaftliche Bedeutung der Mode.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration. Migrationsprobleme.
Rollenbild der Frau.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Raum und Gesellschaft Grundlagen der Informationstechnologie:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum Aufbau eines Computers.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume: Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Wirtschaftsregionen. Standardsoftware:
Regionalisierung der Erde: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief)
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung. Textgestaltung:
Länder Richtlinien (Normen) der Dritten Welt: Texterstellung.
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Subsistenzwirtschaft Selbstständige Formatierung und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer Gestaltung privater sowie inner- und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen außerbetrieblicher Schriftstücke.
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und -prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.
II. Jahrgang:
Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs Standardsoftware:
Typen, Merkmale, Probleme. Präsentationsprogramm. Datenbankanwendungen. Einführung in ein Desktop-Publishing Programm.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten. Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft. Textgestaltung:
Veränderung städtischer Erstellen und ländlicher Regionen Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.
Umwelt-, Natur- Büro- und Landschaftsschutz. Kommunikationsmittel:
Wirtschaftsstrukturen Aufgaben- und -prozesse: Terminverwaltung.
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes. Rechtliche Bestimmungen:
Weltwirtschaft und Weltpolitik: Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.
Globalisierung Datensicherung und Regionalisierung; Datensicherheit:
Integrations- und Desintegrationsprozesse Maßnahmen.
7. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE Bildbearbeitung:
Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in ein Grafikprogramm.
Der Schüler soll Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.
- die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen; Online Inhalte:
- den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen; Grundlagen der Websitegestaltung.
- die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen; Schularbeiten:
- grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben; I. und II. Jahrgang.: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
- Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten; 3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur 3.1. Geschichte und in das System der Gesellschaft verstehen; Kultur
- der Natur positiv gegenüberstehen Bildungs- und zu aktivem Umweltschutz bereit sein; Lehraufgabe:
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden; Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen – über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- – sich Informationen, die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und diese auswerten können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können; – aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen – über grundlegende kulturpolitische Kenntnisse verfügen, um Bekleidung in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit – Veränderungen der Lebenssituation und für die Gesundheit anderer übernehmen. der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
Lehrstoff: – zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
– Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Absolutismus und Aufklärung:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.
Wichtige Strömungen und Entwicklungen im 19. Jahrhundert:
Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Erster Weltkrieg und seine Folgen.
Aktuelle Geschehnisse.
II. Jahrgang:
Nachkriegsordnung:
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg. Österreich in der Ersten Republik. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit). Krise der Demokratien.
Die Zwischenkriegszeit:
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Zweiter Weltkrieg und Nachkriegsordnung:
Die UNO. Die Zweite Republik. Zeitalter des Pluralismus. Der Kalte Krieg und seine Schauplätze. Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa. Globalisierung. Europäische Integration. Entwicklung der Menschenrechte. Wahlrecht. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Aktuelle Geschehnisse.
3.2. Naturwissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– naturwissenschafttliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen,
– zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können und für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein;
– jene chemischen und physikalischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis und Verständnis für den privaten und beruflichen sowie den Umweltbereich notwendig sind;
– Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze verstehen und beschreiben können;
– gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
– den chemischen Aufbau, die Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern kennen und dieses Wissen im Arbeitsbereich anwenden können;
– jene biologischen und ökologischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis zum Verständnis der belebten und unbelebten Umwelt sowie der Beziehungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Systemteile notwendig sind;
– grundlegende Kenntnisse über den menschlichen Körper besitzen;
– die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen können;
– bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
– Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten können;
– das vermittelte Wissen fächerübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine und anorganische Chemie:
Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.
Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere). Elemente (zB Luft, Wasser).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Proteine:
Eiweißfasern (Wolle, Seide).
II. Jahrgang:
Synthetische Chemiefasern. Fette. Seifen. Waschmittel. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell). Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Farbstoffe.
Oberflächentechniken.
III. Jahrgang:
Mechanik:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.
Optik:
Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.
Akustik. (Lärm und Lärmschutz)
Radioaktivität und Strahlenschutz:
Atomkraft und Kernenergie.
IV. Jahrgang:
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschl. Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Humanökologie; Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme. Entwicklung des Menschen. Sexualität. Ontogenese des Kindes. Immunsystem. Hormonsystem. Körperbewusstsein – gesunde Ernährung und gesunder Lebensstil/Bewegungsschule. Zivilisationskrankheiten. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Erste Hilfe.
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Lernbiologie und Ergonomie.
Erste Hilfe.
Mikrobiologie:
Krankheitserreger ( Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.
Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Genetik:
Mendelsche Regeln;. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation;. Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer;. Eugenik.
Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Arbeitshygiene:
Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Humanökologie (Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz).
und seine Beeinflussung durch Aktuelle Entwicklungen in den Menschen Naturwissenschaften.
Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. 3.3. Mathematik und angewandte Mathematik
8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Der Schüler soll – die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen – selbstständig logisch denken und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis mathematische Methoden anwenden können;
- Vorgänge – sprachlich formulierte Probleme in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben mathematische Symbole umsetzen können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis – Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und für das Studium an einer Universität erforderlich sind selbstständig Lösungswege finden;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu – allgemeine Rechenverfahren anwenden können;
- bereit – mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele aus verschiedenen Bereichen numerisch lösen und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen: Aussagen und Mengen. Zahlenmengen. Rechengesetze für Grundrechnungsarten und für Potenzen. Rechnen mit Termen. Gleichungen und Ungleichungen. Lineare Funktionen. Elementare Geometrie.
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
III. Jahrgang:
Rechengesetze für Potenzen mit rationalen Exponenten. Potenz- und Wurzelfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Ungleichungen: Logarithmusfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur. Winkelfunktionen und Dreiecksberechnungen. Berechnung von Oberfläche und Volumen (Raum- und Materialbedarf).
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftsmathematik: Folgen und Reihen. Differentialrechnung. Kosten- und Preistheorie. Extremwertprobleme. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft unter Einsatz moderner Technologien. Zinseszins. Renten. Schuldtilgung. Kredite. Leasing.
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
V. Jahrgang:
Integralrechnung:. Statistik. Wahrscheinlichkeitsrechnung. Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten. Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Schularbeiten:
II. - V und III. Jahrgang: je 2 zwei einstündige Schularbeiten.;
9 IV. PHYSIK und V. Jahrgang: je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe: 4. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
Der Schüler soll 4.1. Wirtschaftsgeographie
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten Bildungs- und beschreiben können; Lehraufgabe:
- physikalische Methoden beherrschen Die Schülerinnen und kausale Zusammenhänge beschreiben können; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung – über topografische Kenntnisse und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen regionale und Verfahren bedeutsam sind, kennen globale Raumvorstellungen für Beruf und anwenden können Alltag sicher verfügen;
- die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können; – die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen – wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
- – die Möglichkeiten Natur- und Grenzen Humanfaktoren auf der technischen, ökonomischen Welt erklären und ökologischen Bewertung von Produkten kennen ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft erläutern können;
- seine Kenntnisse – die Ressourcen der Erde und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können.;
Lehrstoff: – über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
III. Jahrgang: – befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Mechanik starrer Körper Lehrstoff:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.
IV. Jahrgang:
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Kernphysik:
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
10. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
- die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie:
Aufbau der Materie:
Atome; Periodensystem, Formelsprache.
Chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen;
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Reaktionsarten.
III. Jahrgang:
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren
Derivate.
Kohlenhydrate.
Amine, Aminosäuren, Proteine.
Kunststoffe.
Oberflächentechniken:
Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.
11. KOMMUNIKATION UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
V I. Jahrgang:
Individuum: Orientierung im Raum.
Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen. Physiogeografie:
Werte, Einstellungen. Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.
Herstellen von Beziehungsgefügen. Humangeografie:
Lerntechniken Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.
Gruppe Ressourcen:
Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik. Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.
Rhetorik Wirtschaftsräume:
Techniken, Führungsstile. Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
Kommunikation: 4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement
Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten. Bildungs- und Lehraufgabe:
Persönlichkeitstypen. Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Moderation. Informationsmanagement. – wirtschaftliche Grundbegriffe verstehen;
Interaktion: – betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation. – die Bedeutung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung erläutern können;
Kreativität: – Kenntnis von Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben;
Kreativitätstechniken, Umsetzung. – die für den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die wesentlichen Bestimmungen anwenden können;
Managementtechniken: – Unterschiede in den Finanzierungsformen begreifen und Investitionsentscheidungen vorbereiten und beurteilen können;
Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken. – relevante Fragestellungen hinsichtlich der Gründung eines Unternehmens beantworten können und diese in einem Businessplan umsetzen können;
Marktwirtschaftliche Prozesse: – unter Einbeziehung der im Gegenstand Informations- und Officemanagement gelernten Inhalte die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke erstellen können;
Unternehmensphilosophie, Corporate Identity. – Ziele, Aufgaben und Probleme im Modemarketing sach- und zielorientiert beurteilen und Entscheidungen ergebnisorientiert treffen können;
Marktforschung. – die Gestaltungsmöglichkeiten des Verkaufsmanagements kennen und praxisgerecht anwenden können;
Beschaffungsmarketing: – in betriebswirtschaftlichen Situationen angemessen kommunizieren können;
Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden. – Instrumente zur Steuerung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkaufsmanagement kennen;
Absatzplanung: – betriebliche Abläufe verstehen, sowie flexibel auf Marktveränderungen reagieren können;
Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung. – über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen als wichtige Managementaufgabe Bescheid wissen;
Projektorganisation: – aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können;
Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung, – Inhalte fachtheoretischer und fachpraktischer Gegenstände mit branchenbezogener Software aufbereiten können.
Öffentlichkeitsarbeit. Lehrstoff:
Marketing-Mix:
Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,
Verkaufsförderung, Public Relations.
Werbung:
Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.
Verkauf:
Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.
12. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
III I. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug); Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Grundlagen der Wirtschaft:
Konsumentenschutz Markt. Angebot und Nachfrage.
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Arbeitszeugnis).
Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen.
IV. Jahrgang:
Wechsel:
Regelmäßiger Wechselumlauf.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen;. Produktionsfaktoren;. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität Aktuelle Medienberichte.
II. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.
Personalwesen:
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.
Arten von Betrieben:
Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren. Gewerbeordnung. Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.
Aktuelle Medienberichte.
III. Jahrgang:
Einsatz einer branchenbezogenen integrierten Software zur Auftragsbearbeitung.
Marketing:
Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.
Strategisches Modemarketing:
Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.
Operatives Modemarketing:
Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).
Kaufentscheidungsprozess:
Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässen, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).
Projekt(e) zu Themen des III. Jahrganges.
IV. Jahrgang:
Verkaufsmanagement.
Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.
Kundenmanagement:
Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme. Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center – Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.
Vertriebscontrolling:
Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse. Kennzahlen. Balanced Scorecard. Benchmarking.
Aktuelle Medienberichte.
Projekt(e) zu Themen des III. und IV. Jahrgangs.
V. Jahrgang:
Absatz:
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Instrumentarium.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung. Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation, Humanisierung der Arbeitswelt. Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.
13. RECHNUNGSWESEN Unternehmensführung:
Bildungs- und Lehraufgabe: Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).
Der Schüler soll Gender Mainstreaming im Betrieb.
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen; Volkswirtschaft:
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können; Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements Wirtschaftspolitik im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können; europäischen Wirtschaftsraum.
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können; Aktuelle Medienberichte.
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können; Projekt(e) zu Themen des IV. und V. Jahrgangs.
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- 4.3. Politische Bildung und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können; Recht
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern Bildungs- und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können; Lehraufgabe:
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen Die Schülerinnen und die Ergebnisse präsentieren können. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Lehrstoff: – die wichtigsten Grundzügen des politischen und rechtlichen Systems Österreichs kennen;
I. Jahrgang: – die Grundstrukturen der Europäischen Union kennen;
Wirtschaftliches Rechnen: – anhand von ausgewählten Fallbeispielen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen können;
Prozentrechnung, Zinsenrechnung. – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigsten Rechtsvorschriften kennen und über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
Grundlagen des Rechnungswesens: – andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme – politische, rechtliche, wirtschaftliche und soziokulturelle Prozesse in ihrem gemeinsamen Kontext begreifen können.
(Überblick). Lehrstoff:
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
II. Jahrgang:
Jahresabschluß:
Summen- und Saldenbilanz;
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Organisation:
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
III. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
IV. Jahrgang:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.
V. Jahrgang:
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Jahresabschlüsse:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung (Anm.: richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
14. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum und Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums. 2 einstündige Schularbeiten.
15. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung:
Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich. Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.
2 einstündige Schularbeiten.
16. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Staat:
Grundsätzliche Definitionen politischer und rechtlicher Begrifflichkeiten. Staatselemente,. Aufgaben des Staates,. Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa. Menschen- und Grundrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Verwaltung (Bundes- und Landesverwaltung, Selbstverwaltung). Politische Willensbildung. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen.
Politische Willensbildung Österreich und Europa:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien. Österreich als Mitgliedsland. EU – Organe und deren Kompetenzen.
Völkerrecht:
Globalisierung. Internationale Organisationen. Konflikte und Friedenssicherung.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Zugang zu Recht. Gerichtsbarkeit.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Exekution:
Insolvenz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;. Sozialversicherung. Vergleich mit ausgewählten internationalen Bestimmungen des Strafrechts.
Grundzüge Grundlagen des Strafrechts Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens.
17. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION 4.4. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- Einblick in – die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren – praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Methoden kennen, um die Fertigungs- Ausgabenrechnung und Arbeitsplanung durchführen zu der doppelten Buchführung führen können;
- Kenntnis – über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung grundlegende Kenntnisse hinsichtlich Steuern und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen Abgaben verfügen;
- – die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen Finanzbuchführung und anwenden Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden – selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können.;
Lehrstoff: – die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
– die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
– die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
– Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse beurteilen können;
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens.
Kostenrechnung:
Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Voll- und Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Einsatz entsprechender Software.
II. Jahrgang:
Lernen und Lerntechniken. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Arbeitsstudium: Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen. Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Ziele und Grundlagen; Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung. Umsatzsteuer:
Ergonomie: System und gesetzliche Bestimmungen. Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse; Arbeitsplatzgestaltung. Personalverrechnung:
Betriebsorganisation: Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen.
Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- Kostenrechnung und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.
Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:
Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).
III. Jahrgang:
Arbeitsablaufgestaltung System der doppelten Buchführung:
Bewegungsstudium Bilanz. Bilanzzerlegung. Konteneröffnung. Verbuchung. Kontenabschluss. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanz und Erfolgsrechnung. Veränderungen der Bilanz. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.
Analyse Organisation:
Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Buchführungsvorschriften. Bücher der doppelten Buchführung.
Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei
der Wertanalyse.
Synthese:
Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad. Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen.
Computerunterstützte Datenauswertung:
Erfassen und Bearbeiten von Daten (Zeitaufnahme und Vorgabezeitermittlung).
IV. Jahrgang:
Synthese: Finanzbuchführung (inkl. Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluss) mit entsprechender Standardsoftware.
Verteilzeitermittlung, Vergleichen Waren und Schätzen. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Anforderungsermittlung. Entgeltdifferenzierung. Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde): Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Bearbeiten und Auswerten von Daten (Verteilzeitermittlung, Erstellen von Planzeitkatalogen, Multimomentauswertung). Jahresabschluss:
18. TEXTILTECHNOLOGIE Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Bildungs- und Lehraufgabe V. Jahrgang:
Der Schüler soll Jahresabschluss:
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen; Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben; Bilanz:
- die Herstellung textiler Zwischen- Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und Fertigprodukte beschreiben können; steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.
- Veredlungen Steuern und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können; Abgaben:
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können; Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung.
- seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können. Schularbeiten:
Lehrstoff I. bis IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.5. Betriebswirtschaftliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen können;
– organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und den spezifischen Aufgabenstellungen anpassen können;
– ihre persönlichen Erfahrungen und ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können;
– Verantwortung für eigene Arbeiten übernehmen sowie Eigenständigkeit, Flexibilität und Kreativität entwickeln und vernetzt anwenden können;
– Teamfähigkeit erlangen;
– Kommunikationstechniken situationsspezifisch beurteilen und anwenden können;
– zeitgemäße Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen können;
– Konfliktsituationen erkennen und bewältigen können;
– das Berufsbild der Projektmanagerin und des Projektmanagers kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.
5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– den Begriff Design ganzheitlich definieren können;
– über grundlegendes Wissen über den historischen Hintergrund von Design verfügen;
– Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen können;
– die theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Entwurf- und Modezeichnen, Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren vernetzen können;
– einen Überblick über die Geschichte des Kostüms und die Entwicklung der Mode haben;
– zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Modetrends, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Geschlechterbildern, fähig sein;
– die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen können;
– die historische Entwicklung als Grundlage für die Trendforschung erkennen;
– Basiswissen über gesellschaftliche Strukturen haben und dieses für die Trendforschung anwenden können;
– die Verbindung von Theorie und Praxis in der Trendforschung herstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte. Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer.
III. Jahrgang:
Kostümkunde. Epochencharakteristiken. Re-design. Retrodesign. Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.
IV. Jahrgang:
Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.
5.2. Projekt- und Qualitätsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– einen Projektaufbau analysieren und bewerten können;
– über die Rollen im Projekt Bescheid wissen;
– den Ablauf eines Projektes kennen und anwenden können;
– über projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen Bescheid wissen;
– in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte vernetzt mit den Gegenständen Betriebswirtschaftliche Übungen und/oder Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken ausführen können;
– die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben können;
– die Methoden des Qualitätsmanagements kennen;
– die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;
– die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können – vernetzt mit den Gegenständen Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken und Betriebswirtschaftliche Übungen;
– über Normenreihen, das QM-Handbuch und Audits Bescheid wissen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Definition. Aufbau und Rollen:
Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Arbeitshilfen für Projekte. Fachspezifische Software. Fächerübergreifende Projekte (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
IV. Jahrgang:
Qualitätsmanagement:
Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Quality Awards. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM – Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
5.3. Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Einblick in die vernetzten Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten der Textilwirtschaft haben;
– unterschiedliche Methoden zur Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements anwenden können;
– Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kennen;
– die Zusammenhänge von Arbeitsgestaltung und wirtschaftlicher Betriebsführung kennen;
– die systematische Vorgangsweise im Rahmen der Prozessgestaltung und des Prozessmanagements kennen und in der wirtschaftlichen Praxis anwenden können;
– Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen können und die dafür erforderlichen Arbeitspapiere erstellen können;
– die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen können und für den Erwerb des REFA Grundscheins nutzen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Arbeitssystem. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitssicherheit. Belastung und Beanspruchung. Ergonomie. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung. Arbeitsplatzgestaltung).
III. Jahrgang:
Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.
IV. Jahrgang:
Verteilzeit – computerunterstützt.
Materialflussgestaltung. Arbeitspädagogik und Qualifizierung.
5.4. Textiltechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über ganzheitliche Wahrnehmungen im textilen Bereich verfügen und diese zielorientiert anwenden können;
– textile Flächen nach Rohstoffen analysieren, zuordnen und beurteilen können;
– aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Veredelungsmaßnahmen verstehen, erklären und zuordnen können;
– Kenntnisse über die Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien haben;
– umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen können;
– textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:
Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften. Ökologische Fragen der Produktion von Naturfasern. Pflege und möglicher Eigenschaftsveränderungen Funktionalität der Naturfasern.
Naturfasern Textilkennzeichnung und Pflegekennzeichnung. Grundbindungen.
Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.
II. Jahrgang:
Chemiefasern: Spezialfasern. High-Tech-Fasern.
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Fasern Spinnverfahren (Überblick). Garne – Zwirne – Effektzwirne. Stoff- und Materialanalysen.
aus dem High-Tech-Bereich.
Material- und Stoffsammlung.
III. Jahrgang:
Textile Fäden: Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Bindungslehre. Stoff- und Materialanalysen.
Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.
Textile Flächen:
Bindungen. Webvorbereitung; Weben.
Material- und Stoffsammlung.
IV. Jahrgang:
Textile Flächen: – Maschenwaren, durchbrochene textile Flächen. Ökologie in der textilen Kette. Schadstoffe in Textilien. Stoff- und Materialanalysen. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter. Schutzvorrichtungen.
Fadenverbundstoffe. Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.
Veredlung:
Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung.
Material- und Stoffsammlung.
V. Jahrgang:
Veredlung Textilveredelung:
Ausrüstung. Vollendungsarbeiten. Rohstofftypische Veredlung. Farbgebung – Färben – Drucken. Nassappreturen. Trockenappreturen. Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder).
Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung - Umweltproblematik. Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik. aktuelle Textilentwicklungen.
Qualitätsbestimmung: 5.5. Entwurf- und Modezeichnen
Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen. Bildungs- und Lehraufgabe:
Material- Die Schülerinnen und Stoffsammlung. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
19. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN – die menschliche Figur proportional skizzieren bzw. darstellen können;
Bildungs- – Darstellungstechniken beherrschen und Lehraufgabe: adäquat einsetzen können;
Der Schüler soll – Inspirationsthemen erfassen und analysieren können;
- Linien, Formen und Details erfassen – kreative und proportionalgerecht darstellen innovative Designlösungen entwickeln können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden – Modell bzw. Entwurf in technische Zeichnungen umsetzen können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen – facheinschlägige Software einsetzen können;
- Werkzeichnungen erstellen – Trend, Anmutung und Stil erfassen und in den Entwurf einbringen können;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen – Kenntnisse der Farbtheorien auf den Bekleidungssektor gezielt einsetzen können.;
Lehrstoff: – Farbkonzepte erstellen können;
– Grundlagen der Kollektionsplanung kennen und (computerunterstützt) umsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Proportionslehre. Bekleidungsgrundformen. Natur- und Detailstudien. Figurales Zeichnen. Mal- und Zeichentechniken. Spezielle Mal- und Zeichentechniken. Entwurfsarbeiten. Technische Zeichnung. Inspirationscollagen. Farbenlehre:.
Farbkreis und Farbkompositionen. CAD:
Naturstudien: Grundlagen. Anwendungen.
Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische
Details.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
II. Jahrgang:
Figurales Zeichnen: Designentwicklungen. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnungen. Bewegungslehre. Bewegungsstudien. Zielgruppenanalyse. Kollektionsentwicklungen. Auftrags- und kundenorientierte Kollektionskonzepte.
Proportionsstudien für die Modefigur, Bewegungsstudien - Umsetzung für die Modezeichnung. CAD:
Aktuelle Details; Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte. Technische Zeichnung. Vertiefende Anwendungen.
20. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD 5.6. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- die – Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen durchführen können;
- fähig sein, Entwürfe – zwei- und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu dreidimensionales Denken als Basis für die Schnitterstellung nutzen und praktisch anwenden können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln – Maß nehmen können;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten – Grundschnitte konstruieren können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren – Verständnis für Linienführung und auswerten können Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
- optimale – über Größensätze und Schnittlagenbilder erstellen können Bescheid wissen;
- serienreife Größensätze entwickeln – CAD unterstützt konstruieren und gradieren können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln können;
- die Fachsprache beherrschen. – Modellbilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen können;
Lehrstoff: – die Fachsprache beherrschen;
– das Wissen fächerübergreifend mit Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken sowie Entwurf- und Modezeichnen anwenden können;
– fachspezifische Anwendersoftware nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Maßnehmen: Maß nehmen. Maßtabellen. Körpermaße. Proportionslinien.
Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.
Schnittkonstruktion: CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.
Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.
II. Jahrgang:
Schnittkonstruktion Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit CAD-Unterstützung: entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen.
Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte. CAD:
Ärmel- Gradieren. Erweiterte Grundfunktionen und Kragenformen Anwendungen.
Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradiertechnik.
Gradieren von Grundformen.
III. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung: Modellschnitte. Drapierungen. Raffungen. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA.
Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen. CAD:
Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen. Gradieren. Modellschnitte. Modifizieren von Grundschnitten. Erweiterte Anwendungen.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Blusen, Kleider, Jacken.
IV. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung: Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA. Ärmelanlagen.
Schnitte für DOB und HAKA. CAD:
Gradieren mit CAD-Unterstützung:. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.
Gradieren und Modifizieren für DOB und HAKA.
V. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung: Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Asymmetrie. Selbstständige Problemlösungen.
Erstellen und Gestalten von Modellschnitten Unterstützung mit CAD.
Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Aktuelle Modellschnitte.
Schularbeiten:
I. - bis IV. Jahrgang: je 4 zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.;
V. Jahrgang: 3 zwei- oder je zwei dreistündige Schularbeiten.
21. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN 5.7. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- Grundkenntnisse über Maschinen- – Eigenkreationen, Modelle und/oder Serien nach aktuellen, rationellen Verfahren für DOB und/oder HAKA vorbereiten und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben fertigen können;
- Kenntnisse über die Zuschneide- – Verarbeitungstechniken und Nähtechniken haben Arbeitsmethoden qualitätsbewusst anwenden können;
- einfache Nähstörungen erkennen – die Produktionspapiere unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und beheben Prozessdatenmanagement erstellen können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit – Betriebsmittel und Unfallverhütung kennen Geräte material- und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben können;
- seine Kenntnisse projektbezogen – über technisches Fachwissen verfügen und die Fachsprache einsetzen können.;
Lehrstoff: – die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgaben anwenden können.
I. Jahrgang Lehrstoff:
Nähtechnik:
Nähstich, Nähstichtypen.
Einteilung der Stichtypen und Nähnähte.
Technologie der Nähmaschinen:
Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Transporteinrichtungen.
Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.
Maschinenantriebe und Automation.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Technologie der Bügelmaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
II. Jahrgang:
Technologie der Nähmaschinen:
Problemlösungen im Nähprozeß.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz von Zuschneideautomaten.
Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:
Bügel- und Fixierfaktoren.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
22. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining. Basis und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln. Werkstücke in entsprechenden Verarbeitungstechniken aus einfach zu verarbeitenden Materialien. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Bluse und/oder Hemd.
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz bei der Fertigung:
Doppelsteppnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.
Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.
II. Jahrgang:
Werkstücke aus unterschiedlichen verschiedenen Materialien in Einzel- anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und industrieller Fertigung: Modellgestaltung).
Rock, Kleid, Hose, modische Kombination, Herrenbekleidung. Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen) entsprechend den Verarbeitungstechniken.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.
Fixiertechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
III. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvollen Stoffen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit höheren technischen CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung IV. Jahrgang:
Festliche Kleidungsstücke, Jacke. Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken V. Jahrgang:
Fertigungstechnik: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.
Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.
Verarbeitung schwieriger Stoffe.
Fixier- und Bügeltechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
23 6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung idgF.
ERWEITERUNGSBEREICH A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
a (Schulautonome Pflichtgegenstände) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe: soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Der Schüler soll In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können; Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können; Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können; Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können; 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit Bildungs- und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können; Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
- die Fachsprache beherrschen; Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – aufbauend auf den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Produktionsplanung verstehen können Fertigkeiten verfügen;
- nach technischen, wirtschaftlichen – Aufgaben des Managements kennen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen wahrnehmen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen – theoretische Grundlagen selbstständig und nachvollziehen im Team praktisch anwenden können.;
Lehrstoff: – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
– berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
– den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Mode und Produktionstechniken
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– anspruchsvolle Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
– Schnitte zur Produktionsreife bringen können;
– industrielle Verarbeitungstechniken produktgerecht anwenden können;
– Kenntnisse über Fertigungsverfahren anwenden können;
– Qualitätskriterien festlegen und kontrollieren können;
– Werkzeichnungen mit CAD erstellen können;
– Zusammenhänge der Arbeitsvorbereitung erkennen;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV: Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.
Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung. Projektwerkstätte:
Erstellen von Produktionspapieren Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Steuerungstechnik.
Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.
Justier- und Umrüstarbeiten.
Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV: Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).
Organisation der Stammdaten.
Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,
Kundenauftragsbearbeitung.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.
Fördertechnik.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und Praxisbezogene Projekte.
maschinentechnischer Grundlagen.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV: Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder.. Werkzeichnungen mit CAD.
Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.
Verfahrensvergleiche.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte:.
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements. Modedesign und Grafik
MODEDESIGN Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Der Schüler soll – innovative Ideen (Material – Form – Technik) entwickeln und als Werkstücke realisieren;
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen – verschiedenste textile Techniken an textilen Produkten anwenden können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten – Kollektionsideen nach künstlerischen, technischen und zeitgemäßer Arbeitsmethoden wirtschaftlichen Aspekten umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können; – themenorientierte, experimentelle Gestaltungen durchführen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben – kreative Lösungen entwickeln können;
- die Fachsprache beherrschen – unterschiedliche Grafik- und Illustrationstechniken anwenden können;
- Qualitätsanforderungen erstellen – die Ergebnisse der Arbeiten in geeigneter Form dokumentieren und nachvollziehen präsentieren können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten – Entwurfsarbeiten aus dem Bereich Grafik eigenständig erstellen können;
- Modepräsentationen vorbereiten – das Spektrum neuer Technologien für Kommunikation und durchführen Präsentation nutzen können.;
Lehrstoff: – Kenntnisse aus dem Bereich der visuellen und medialen Kommunikation umsetzen können;
– Informationen digitalisieren und aufbereiten können;
– fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
– die Grundlagen digitaler Fotografie und Bildbearbeitung kennen und anwenden können;
– die Besonderheiten der Mode- und Objektfotografie kennen;
– sich urheberrechtlicher Problemstellungen bewusst sein;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektmanagement Experimentelles Design:
Entwurf- Oberflächengestaltung. Formen und Modezeichnen Gestalten von Modellen nach Themen mit CAD: Bezug auf das Designmodell.
Angewandte Farbenlehre. Modegrafik:
Entwürfe Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Werkzeichnungen für die Werkstätte Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Bildbearbeitung:
Umsetzbarkeit Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).
Historische Entwicklung der Mode.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren von Grundformen.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
IV. Jahrgang:
Projektmanagement Experimentelles Design:
Entwurf- und Modezeichnen Gestalten mit CAD: verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.
Aktuelle Farbkompositionen. Modegrafik:
Kollektionserstellung unter dem Aspekt Auswerten der betrieblichen Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.
Umsetzbarkeit Fotografie: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD: Praxisbezogene Projekte.
Modellschnitte, Schablonenerstellung. V. Jahrgang:
Modellieren. Experimentelles Design:
Modepräsentation: Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.
Präsentation von Kollektionen. Modegrafik:
Vorführtechnik Projektorientierte Entwürfe. CAD.
Praxisbezogene Projekte.
Modemarketing und Visual Merchandising
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– alle Elemente des Modemarketing(mix) computerunterstützt umsetzen und anwenden können;
– fächerübergreifend und marketingtechnisch im Bereich der Modewirtschaft denken können;
– Marketingstrategien kennen, entwickeln und anwenden können und Marketingkonzepte umsetzen können;
– zu Selbstorganisation und Zeitmanagement fähig sein;
– soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit besitzen;
– die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
– die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
– die Funktion von Logistik und deren Aufgaben und Ziele in Bereichen der globalen Modewirtschaft kennen;
– über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
– eine Fremdsprache als Fachsprache bezogen auf den Ausbildungsschwerpunkt verwenden können;
– Eventmanagement im Mode- und Textilbereich planen und durchführen können;
– Öffentlichkeitsarbeit und Corporate Identity umsetzen können;
– Gestaltungsprojekte im Bereich des Visual Merchandisings (Schauräume, Messestände, Ausstellungsräume, …) planen und durchführen können;
– innerbetriebliche Produktionsunterlagen erstellen können;
– Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens entsprechend den Grundsätzen des Projektmanagements umsetzen können;
– Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
– Produktionsgestaltung unter Einbeziehung von Design und Trends, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
– Betriebsmittel entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Produktion anwenden können;
– die Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen können;
– Fertigungspläne und Materialbedarf unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen bzw. festlegen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.
Fallstudien.
Visual Merchandising – Grundbegriffe.
Wirtschaftssprache:
Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.
Visual Merchandising:
Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.
Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekt:
Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Kollektion.
Industrielle Fertigung.
Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.
Adäquate technische Detailarbeiten.
Kriterien der Qualitätssicherung.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit CAD: gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Entwürfe Projekte zu Themen des III., IV. oder V. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte im Team.
Kollektionsgestaltung.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.
Schnittlagenbild-Erstellung.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken aus Erstellen einer Entwurfskollektion Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Industrielle Fertigung. Angewandte Betriebsführung
Umfassende Arbeitsplanung. Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Adäquate technische Detailarbeiten. Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Projekte: – im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen;
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements. – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
MODEMARKETING – über eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen verfügen;
Bildungs- und Lehraufgabe: – einen Auftrag in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
Wirtschaftssprache: – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
Der Schüler soll – die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können; Lehrstoff:
- die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
- die für das Modemarketing erforderliche fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- Marktstrategien kennen und anwenden können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betriebliche Entscheidungen analysieren können;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
- Veranstaltungen organisieren können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
- in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
- den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Wirtschaftssprache Angewandtes Projektmanagement:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte: eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Bericht und Zusammenfassung. Projektwerkstätte:
Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle). Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung Produktion auf Grundlage der betrieblichen Verwertbarkeit erstellten Arbeitsunterlagen.
Projektmanagement IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Supply Chain Management
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Techniken und Methoden der Logistik anwenden und definieren können;
– Verständnis für die Komplexität ganzheitlicher logistischer Abläufe besitzen;
– Materialmanagement, Lagerorganisation und Transportlogistik optimal planen und steuern können;
– positive und negative ökologische Auswirkungen des Materialmanagements kennen, die Rahmenbedingungen erörtern können sowie die Arbeitsbedingungen in der globalisierten Textilindustrie erkennen;
– Kenntnisse hinsichtlich Führung und Organisation sowie des Projektmanagements besitzen;
– Wert- und Verbrauchsanalysen im ökonomischen Sinne selbsttätig und problemlösungsorientiert durchführen können;
– operative Abläufe simulieren können;
– Kulturräume kennen und die Veränderungen durch Migration verstehen;
– die Hintergründe und Zusammenhänge der eigenen Kultur kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Logistik:
Ziele, Aufgaben. Umfang und Teilaktivitäten der Logistik und SCM – Einführung, Funktionsweisen und Produktionsstrategien. Integrierter Warenfluss und Organisationssysteme. Technische Lagersysteme und Einrichtungen. Lagerhausprozesse anhand von Beispielen. Bereiche des Lagerhauses. Einführung in das Bestandscontrolling.
Auftragsabwicklung mit EDV.
Lager:
Lagerklassen. Registrierte Einlagerungen. Wareneingänge. Gebuchte Einlagerungsvorschläge. Warenausgänge. Gebuchte Warenausgänge. Lagerplatzinhalte. Fallbeispiele.
Interkulturelles Training mit Persönlichkeitsbildung:
Zeit- und Selbstmanagement. Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Eisenhower Prinzip. Motivation. Stress und Stresskontrolle. Mentales Training. Selbstorganisation und Zielverwirklichung. Rollenspiele.
Projekte zu Themen des III. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
IV. Jahrgang:
Logistik:
Lagerlayout. Planung des Platzbedarfs. Transport. Logistikplanung und -steuerung anhand eines realen Logistikablaufes. Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Ermittlung der Durchlaufzeiten innerhalb der Supply Chain. Auswirkungen von Nachfragesteigerungen innerhalb der Supply Chain. Gestaltungsmöglichkeiten der Aktivitäten innerhalb der Supply Chain (Re-design. Continuous Improvement). Material Management.
Auftragsabwicklung mit EDV:
Beschaffungs- und Produktionslogistik.
Lager:
Lagerplatzumlagerungen. Interne Einlagerung.
Kommissionierung:
Kommissionsvorschläge interner Kunden und externer Kunden. Registrierte Kommissionierung. Interne Kommissionsanforderungen. Fallbeispiele.
Teambildung und Kommunikation:
Kulturelle Vielfalt bei geschäftlichen Beziehungen. Begriffsdefinition. Erfolgsfaktor Teamarbeit. Phasen und Methoden der Teamentwicklung. Rollen im Team. Kommunikationsregeln. Entscheidungsfindung im Team. Projekte.
Projekte zu Themen des III. und IV. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
V. Jahrgang:
Logistik:
Logistische Ziele und Kerngrößen. Ursachen und Merkmale von Angebot und Nachfrage. Nachfrageverlauf und Rolle von Beständen. Logistikstrategien. Optimierung des Lagerlayouts. Lager – Steuerung. Bedarfsrechnung. Prognosetechniken. Verbrauchsverfahren. Gesamtes Core Management.
Auftragsabwicklung mit EDV:
Periodische Aktivitäten. Diverse Buchblätter. Berichte. Belege. Journale. Inventur. Fallbeispiele.
Konfliktmanagement:
Konfliktbegriffe. Erkennen von Konflikten. Differenzierte Innen- und Außenwahrnehmung. Konfliktanalysen. Kulturelle Paradigmen des Business.
Coaching:
Schulung. Fachberatung und Fachtraining. Persönlichkeitsberatung und -entwicklung. Train the Trainer.
Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements im Team, vorzugsweise mit Wirtschaftspartnern.
Modemanagement und Design
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– das Zusammenwirken von Design-, Produktions- und Marketingaufgaben praxisnah berücksichtigen können;
– ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen in diesen Aufgabenbereichen weiterentwickeln und in Teamarbeit mit den anderen Bereichen in Projekten effizient einsetzen können;
– die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft für sich erkennen und über unternehmerisches Denken und Handeln verfügen;
– innovative Ideen in Design, Produktion und Marketing entwickeln können;
– nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsbereich einfließen lassen können;
– verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen können;
– vorhandene Ressourcen (zB Maschinen) effizient nutzen können;
– traditionelle Techniken in rationeller Arbeitsweise innovativ, ressourcenschonend und umweltbewusst einsetzen können;
– Arbeitsprozesse für das Team dokumentieren und im Team kommunizieren können;
– Planungsunterlagen interpretieren und auf Grund von Arbeitsergebnissen korrigieren können;
– Teamprojekte mit externen Auftraggeberinnen bzw. Arbeitgebern und europäischen Partnerinnen bzw. Partnern bearbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Modemanagement:
Projektmanagement in Klein- und Mittelbetrieben der Mode- und Textilbranche bzw. im kreativwirtschaftlichen Bereich.
Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung extern erteilter Aufträge (Stoffsponsoring, Kostüme für Ausstellungen, Auftritte, etc.) Projektmarketing, -sponsoring.
Design:
Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche, etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Farbe – Form – Licht. Digitale Bildbearbeitung.
Marketing:
Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.
Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse. Produktion:
Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion. Schnittkonstruktion und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. Zwei- und dreidimensionale Schnittentwicklung. Kostenkalkulation (Material, Zeitvorgaben, etc.). Qualitätskriterien.
Beschaffungspolitik der Modebranche Kreativwerkstätte und Planungsatelier:
Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation. Ausgewählte Projekte. Werkstücke in rationeller Arbeitsweise und unter Anleitung. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit unter Anleitung. Experimentelle Gestaltung von textilen Oberflächen.
Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time”-Beschaffung.
Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.
Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:
Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.
Modepräsentation:
Gestaltung von Accessoires.
Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen. Vorführtechnik.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftssprache Modemanagement:
Mündliche und schriftliche Organisation von Teamprojekten. (extern erteilte/eingeholte Aufträge; EU-Projekt) Bearbeitung berufsbezogener Texte: von externen Aufträgen. Projektregeln. Projektumwelten.
Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle). Design:
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit Entwurf. Umsetzung einer Innovationsidee. Experimentieren mit Medien.
Projektmanagement:
Marketing:
Innerbetriebliche Logistik: Kundenpräsentation.
Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung. Produktion:
Absatzpolitik Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der Modebranche: Planungsunterlagen inkl. Kalkulation und Qualitätskriterien.
Marktforschung Kreativwerkstätte und Analyse von Modetrends. Planungsatelier:
Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung; Umsetzung von Projekten aus dem Projektmanagement in rationeller und möglichst eigenständiger Arbeitsweise. Evaluierung der Planungsunterlagen und Qualitätskriterien. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit in eigenständiger Arbeitsweise. Gezielte Gestaltung von textilen Oberflächen.
Marktsegmentierung; Positionierung).
Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).
Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.
Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle. Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity. Verkaufsförderung, Public Relations.
Verkaufsmanagement, Direct Marketing.
Entwicklung des Marketing Mix.
Internationales Marketing: Export, Joint Venture.
Modepräsentation:
- aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
- Plazierung von Werbemitteln;
- Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
V. Jahrgang:
Wirtschaftssprache Modemanagement:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte. Erstellen von Kurzberichten, Protokollen u.a. in der Mutter- bzw. Fremdsprache. Organisation von Teamprojekten (externe selbstständig eingeholte Aufträge). Projektdokumentation. Darstellung des Projektumfeldes.
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit. Design:
Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe in geeigneten Techniken.
Projektmanagement Marketing:
EDV-unterstütztes Marketing: Selbst-, Produkt- und Projektmarketing.
EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente Produktion:
Fallstudien, Planspiele. Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung von Marketing-Plänen, der produktionsreifen Planungsunterlagen.
Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativwerkstätte und Planungsatelier:
Kreativitätstechniken (zB Brainstorming) Umsetzung der Projekte in rationeller und eigenständiger Arbeitsweise. Erstellung der Planungsunterlagen. Kooperation mit dem Projektteam. Selbstständige Modellarbeit und Oberflächengestaltung.
Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von
Verkaufsgesprächen.
Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).
Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:
Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.
Modepräsentation:
- Organisation von Veranstaltungen;
- Moderation;
- Präsentation von Produkten;
- Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
b) Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen sich zusätzlich zu den im Kernbereich Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines ihres kreativen und kommunikativen Potentials Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß Abschluss der Schule in seinem ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können. Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs. Schularbeiten:
Betriebsorganisatorisches Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten. IT-Seminar:
Allgemeinbildendes Seminar: Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene naturwissenschaftliche Bildung im Theoriebereich erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu Künstlerisch-kreatives Seminar:
nehmen Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Praxisseminar Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- – ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können` können;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- – über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- – sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient selbstsicher verhalten können;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll ist auf Grund einer möglichst präzise gefaßten gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler den Schülerinnen und Schülern bzw. seinen den Erziehungsberechtigten abgeleistet werden abzuleisten.
Die Schule soll hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll hat darauf hinwirken hinzuwirken, daß dass beim Abschluß Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber. Praktika können im Inland und Arbeitnehmervertretungen auch im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten Ausland durchgeführt werden.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen mit Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und Unverbindliche unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Freigegenstände und Lehraufgabe: unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel Eine Blockung in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder bestimmten Teilen des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, Unterrichtsjahres ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß möglich.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum kann - – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien - – vor dem Eintritt in den V. Jahrgang in der Dauer von 4 vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler soll sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.