BGBl. II Nr. 1/2023
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/lFgeändertÜberschrift, Text · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Text, Tabelle · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Text, Tabelle · 3. Deutschförderklassen: Überschrift, Text, Tabelle · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: sublit bb · Tabelle
… 5 unveränderte Absätze
Anlage A/lF
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DRITTER LEBENDER FREMDSPRACHE AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. UNTERSTUFE Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III) |
Sprachen | ||
Deutsch | mind. 15 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache | mind. 6 | (I) |
Latein | mind. 3 | (I) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||
Mathematik | mind. 13 | (II) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III) |
Physik | mind. 5 | (III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III) |
Musik, Kunst und Kreativität | ||
Musik | mind. 6 | (IVa) |
Kunst und Gestaltung | mind. 7 | (IVa) |
Technik und Design | mind. 3 | (IV) |
Gesundheit und Bewegung | ||
Bewegung und Sport | mind. 13 | (IVa) |
Verbindliche Übungen | ||
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 13) | III4) |
Sonstige verbindliche Übungen | -5) | |
Schulautonome Vertiefung6) | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 124 | |
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unter-stufe | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
Sprachen | ||||||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache | - | - | 3 | 3 | 6 | (I) |
Latein | - | - | - | 3 | 3 | (I) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||||||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | 2 | - | 2 | (III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||||||
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | (III) |
Musik, Kunst und Kreativität | ||||||
Musik | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | (IVa) |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa) |
Technik und Design | 2 | 2 | - | - | 4 | (IV) |
Gesundheit und Bewegung | ||||||
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa) |
Verbindliche Übungen | ||||||
Bildungs- und Berufsorientierung | x1) | x1) | x | III2) | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 29 | 31 | 32 | 32 | 124 | |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe):
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
Wie Anlage A.
2. OBERSTUFE
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe | Lehrverpflichtungs-gruppe | |
(III) | |||
Deutsch | mindestens 11 | (I) | |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 11 | (I) | |
Latein | mindestens 12 | (I) | |
Zweite lebende Fremdsprache | mindestens 12 | (I) | |
mindestens | |||
mindestens 6 | |||
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III) | |
Mathematik | mindestens 11 | (II) | |
Biologie und | mindestens 6 | III | |
Chemie | mindestens 4 | (III) | |
Physik | mindestens 5 | (III) | |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III | |
Informatik | mindestens 2 | II | |
alternativ ![]() ![]() | mindestens 3 | (IVa) | |
mindestens 3 | (IVa) | ||
mindestens 4 | (IVa) | ||
Bewegung und Sport | mindestens 8 | (IVa) | |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | 126 | ||
autonomer Bereich | schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände | 4-8 | |
schulautonom | höchstens 8 | ||
Summe autonomer Bereich | 10 | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 136 | ||
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
aa) Pflichtgegenstände | Summe Oberstufe | |||||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | |||||
2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III/III) | |||
Deutsch | 3 | 2 | 3 | 3 | 11 | (I) | ||
Erste lebende Fremdsprache | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | (I) | ||
Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||
Zweite lebende | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||
Dritte lebende | - | 4 | 3 | 3 | 10 | (I) | ||
Geschichte und | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | III | ||
Geographie und | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | ||
Mathematik | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | (II) | ||
Biologie und | 2 | 2 | - | 2 | 6 | III | ||
Chemie | - | - | 2 | 2 | 4 | (III) | ||
Physik | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
Psychologie und Philosophie | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||
2 | - | - | - | 2 | II | |||
2 | 1 | ![]() ![]() | 3 | ![]() +4 | (IVa) | |||
2 | 1 | 3 | (IVa) | |||||
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) | ||
Summe der Pflichtgegenstände | 29 | 31 | 34 | 36 | 130 | |||
![]() ![]() | ||||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände | 6 | 6 | ||||||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb | 136 | |||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
… 5 unveränderte Absätze
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der | 20 | (I) |
2 | (III) | |
Weitere Pflichtgegenstände und | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
x3) | ||
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände:) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:
… 4 unveränderte Absätze
LEBENDE FREMDSPRACHE (Dritte)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ „Schularbeiten“ des dritten fünften Teiles der Anlage A mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
… 7 unveränderte Absätze
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.
Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.
Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:
– in der dritten lebenden Fremdsprachen Fremdsprache dreijährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1
Hören
… 9 unveränderte Absätze
– vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen
Lesen
– einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in kurzen und einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
– in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt
Schreiben
– einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
– kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
Hören
… 12 unveränderte Absätze
– vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
– kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können
Lesen
– sehr kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
– einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
– über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können
Schreiben
– einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
– eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können
Hören
… 12 unveränderte Absätze
– die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird
Lesen
– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
– aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
– einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
– über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können
– gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können
Schreiben
– eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
– ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können
Hören
– genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
– bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
Lesen
… 10 unveränderte Absätze
– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
– aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
– Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
– Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
– zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können
Schreiben
– kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
– eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können
Hören
… 12 unveränderte Absätze
– Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
Lesen
– konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
– Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
– Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
– Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
– zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*
Schreiben
– kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können
– eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*
Hören
… 17 unveränderte Absätze
– Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
– kurze Erzählungen verstehen können
Lesen
– konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
– in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
– ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
– die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
– relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
– Vergleiche anstellen können
Schreiben
– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
– detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
MATHEMATIK
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.
PHYSIK
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.





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