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BGBl. II Nr. 219/2016

kundgemacht 09.08.2016 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 219/2016× zu Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 113 § 0↗RIS↗
Anl. 1/m1geändertÜberschrift, Text, lit a, lit b (neu), lit c (neu), lit d (neu) · 5. Klasse (1. und 2. Semester): Überschrift, Text, lit a, lit b · 6. Klasse: Überschrift (neu) · 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Überschrift (neu), Text (neu), lit a (neu), lit b (neu) · 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Überschrift (neu), Text (neu), lit a (neu), lit b (neu) · 7. Klasse: Überschrift, Text (entfallen) · 5. Semester –Kompetenzmodul 5: Überschrift, Text, lit a, lit b (neu) · 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Überschrift (neu), Text (neu), lit a (neu), lit b (neu) · 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: Überschrift (neu) · 7. Semester: Überschrift, Text, lit a, lit b · 8. Semester: Überschrift, Text, lit a, lit b · 1. bis 4. Klasse: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Überschrift (neu) · B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN: Text
in Kraft 01.09.2015 – 31.08.2017 · idF BGBl. II Nr. 175/2015 · danach: BGBl. II Nr. 219/2016 Anl. 1/m1↗RIS↗
in Kraft 01.09.2017 – 31.08.2018 · idF BGBl. II Nr. 219/2016 · danach: BGBl. II Nr. 230/2018 Anl. 1/m1↗RIS↗
… 168 unveränderte Absätze
Anlage A/m 1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
1.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe 1)
Lehrverpflich-tungsgruppe2a)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I) 2)
Erste lebende Fremdsprache
12-18
(I) 2)
Latein
7-11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
13-18
(II) 2)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
Bildnerische Erziehung
(IVa)
(IVa)
Technisches Werken 4)
Textiles Werken 4)
7-12
IV
Bewegung und Sport
12-16
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
–
0-1
0-1
1-2
1-45)
III6)
sonstige.
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
30-32
30-32
31-35
33-36
124-132
_________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrververpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
Religion
2
2
2
2
2
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I) 1)
Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I) 1)
Latein
-
-
4
3
7
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II) 1)
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
Bildnerische Erziehung
(IVa)
(IVa)
Technisches Werken 3)
Textiles Werken 3)
2
2
2
2
8
IV
Bewegung und Sport
3
3
3
3
12
(IVa)
Verbindliche Übung
Berufsorientierung
x 4)
x 4)
III 5)
Gesamtwochenstundenzahl
31
31
34
36
132
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände :
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne die Freigegenstände Technisches Werken und Textiles Werken.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrververpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Unterstufe
Religion
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Latein
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
3
2
2
7
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikerziehung *)
4/2
3/2
4/2
3/2
14/8
(IVa) 3)
Bildnerische Erziehung *)
2/4
2/3
2/4
2/3
8/14
(IVa) 3)
Technisches Werken/Textiles Werken *)
2
2
–
–
4
IV
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
32
31
32
33
128
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
134
________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
bb) Wahlpflichtgegenstände:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung” ist folgende Zeile einzufügen:
„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung ..
–
(2)
2
2
4/2
IV.“
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte.
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende – ausgehend von den Vorkenntnissen – Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion
– Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen
– Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt
– Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
1. und 2. Klasse
Vokales Musizieren:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Instrumentales Musizieren:
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundwissen:
1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
2. Klasse:
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse:
Vokales Musizieren:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Instrumentales Musizieren:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalischen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Grundwissen:
3. Klasse:
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
4. Klasse:
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil)
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Wie im Pflichtgegenstand Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Ziel muss der Transfer vom Tun zum Wissen in musikpraktischer, musiktheoretischer, multimedialer und fächerübergreifender Form sein. Das erworbene Wissen soll umgekehrt zum kreativen Umgang mit Musik anregen. Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst- und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich. Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Beiträge zu Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bildungsbereichen: Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Didaktische Grundsätze: Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Oberstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben Beiträge zu berücksichtigen ist. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: den Bildungsbereichen
Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Training ist Voraussetzung für Es gelten die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck besonderer Wert im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A) definierten Beiträge zu legen den Bildungsbereichen.
Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponisten und Komponistinnen und Interpreten und Interpretinnen ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Zeit einzubinden. musischen Ausbildung:
Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dies gilt sowohl für das eigene Musizierrepertoire als auch für das Hörrepertoire. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlern und Künstlerinnen im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Damit ist den Schülerinnen und Schülern sowohl das sinnliche Erleben als auch das intellektuelle Erfassen von Musik zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichem Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik zu fördern. Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Spezifisch musikalische Aspekte sind mit dem gesamten künstlerischen Bereich (Querverbindungen zu und Gemeinsamkeiten mit Bildnerischem Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film, Gebrauchsmusik usw.) zu vernetzen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Für die Sicherung des Unterrichtsertrages sind Hausübungen vorzusehen. In der 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je zwei pro Semester, davon zwei zweistündige), in der 8. Klasse drei Schularbeiten (zwei zweistündige im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten Semester) durchzuführen. Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Lehrstoff Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Musikpraxis – Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern
Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires – Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar
5. – Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und 6. Klasse: die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben
– rhythmische, melodische und harmonische Übungen mit Stimme, Körper und Instrument Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen
– Stimmbildungsübungen im Hinblick auf Tonumfang, Registerausgleich, Klangentwicklung Die Anzahl und -differenzierung der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen.
– Gehörtraining als Basis für das Erfassen formaler, melodischer, harmonischer und rhythmischer Klangabläufe Kompetenzmodell
– Verknüpfen von Sprache, Rhythmus, Klang und Bewegung Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
– Gestalten freier und programmatischer Improvisationen, Umsetzen von Musik in Tanz und Bewegungsgestaltungen, Klangexperimente Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
– Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten musikalischer Elemente und Formen Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
– Singen und Musizieren in unterschiedlichen Tonsystemen nach Gehör Vokales und Notation instrumentales Gestalten
– Singen in mehrstimmigen Sätzen – Repertoireerwerb österreichischer, europäischer und außereuropäischer Lieder sowie verschiedener Stile und Epochen in variablen Besetzungen Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
– Aktionen zur Vernetzung von Musik mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen Hören, erfassen, lesen und notieren
– differenziertes und individuelles Einsetzen Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Instrumenten Musik sowohl im Bereich des vokalen und musikspezifischer Software instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
– Präsentieren des erarbeiteten Repertoires Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
7. und 8. Klasse: Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
– Weiterführung der Musikpraxis mit gesteigerten Anforderungen Fachspezifische dynamische Kompetenzen
– Erweiterung des Repertoires unter Berücksichtigung stilistischer Gesichtspunkte Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Musikkunde a) Soziale Kompetenzen:
Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde – einander zuhören
– den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
– unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
– gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
– Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
– sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
– mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
– konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
– sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
b) Personale Kompetenzen:
– eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
– Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
– Eigeninitiative entwickeln
– sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
– selbstständig und eigenverantwortlich üben
– sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
– die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
– künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
– Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
– Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
c) Kommunikative Kompetenzen:
– Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
– gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
– Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
– Stimme und Instrument differenziert einsetzen
– sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
– eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
d) Methodenkompetenzen:
– Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
– Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
– aktuelle Technologien und Medien nutzen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. und 6. Klasse: Klasse (1. und 2. Semester)
– anhand des instrumentalen und vokalen Repertoires zusammenfassende Wiederholung der allgemeinen Musiklehre Thematischer Bezugsrahmen
– Notation als Schlüssel zum Musikverständnis, Kennenlernen historischer und aktueller Notationsformen, notieren und realisieren von Musik in bzw. nach verschiedenen Notationsformen Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik
– Grundlagen des vierstimmigen Satzes ausgehend sowohl von Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Bass- als auch von Musik im Wandel der Melodiestimme Zeit, Funktion von Musik“
– Grundtechniken der motivisch – thematischen Arbeit a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– zweistimmige polyphone Satztechniken die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
– Tonsysteme ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
– Stimmphysiologie Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– akustische Grundlagen, Instrumentenkunde mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren
– Klang und Funktion von Instrumenten und Ensembles in verschiedenen Epochen b) Hören, erfassen, lesen und Kulturkreisen notieren:
– Systematik der vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen aller Stilepochen unter Berücksichtigung der praktischen vokalen einfache melodische und instrumentalen Kenntnisse; ausgewählte Literatur im entsprechenden musikhistorischen harmonische Strukturen erkennen und biographischen Kontext anwenden
– einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
– traditionelle Notenschrift lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
– Stimmtypen erkennen und beschreiben
– Instrumente erkennen und beschreiben
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
– die Funktionen von Musik erfassen und erklären
– einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
– Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen
– Stars und Virtuosen
– Gebrauchsmusik
– Filmmusik
– Bausteine der Musik
– Musik und Technik
– Songwriting
– Urheberrecht
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
– verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
– musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
– Formen des Musiktheaters
– weltliche und geistliche Vokalformen
– Textvertonungen
– Wort-Ton-Verhältnis
– polyphone Gestaltungsprinzipien
– formale Zusammenhänge
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
– verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
– Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
– musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
– Kompositionstechniken
– Klangkörper im Wandel der Zeit
– formale Zusammenhänge
– Instrumentation und Arrangement
– zyklische Formen
– Instrumentalgattungen
– polyphone Gestaltungsprinzipien
7. und 8. Klasse:
– Erweiterung homophoner und polyphoner Satztechniken
– Anregung zu eigenen Arrangements und Kompositionsversuchen auch unter Einbeziehung musikspezifischer Software
– Entwicklungslinien der abendländischen Musikgeschichte in Verbindung mit Werkkunde
– Erkennen und Vergleichen zeitbedingter musikalischer Gestaltungsprinzipien sowie typischer stilistischer Merkmale verschiedener Epochen und Kulturen
Musikrezeption:
Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen – und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern
5. und 6. Klasse: Semester –Kompetenzmodul 5
– Erfassen motivisch-thematischer Strukturen in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen Thematischer Bezugsrahmen
– Hören und Erkennen grundlegender musikalischer Formstrukturen und ihrer Entwicklung auch mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
– Erwerb eines grundlegenden Hörrepertoires Musikpraxis aus allen Epochen dem Bereich „Regionale, nationale und Musikrichtungen internationale Ausprägungen der Musik“
– kritische Auseinandersetzung mit Musikangebot a) Vokales und Musikkonsum instrumentales Gestalten
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
– Klassenensembles leiten
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
– sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
Exemplarische Inhalte
– Interpretinnen und Interpreten
– Volksmusik
– Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen
– außereuropäische Musikkulturen
– World-Music
– Festivals
– Entwicklung des Jazz
– formale und harmonische Strukturen des Jazz
– Musik und Business
– Musiksoftware
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Thematischer Bezugsrahmen
Wirkung und Effekt
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
– Klassenensembles leiten
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
– Wirkung von Musik erfassen und erklären
Exemplarische Inhalte
– absolute Musik
– Programmmusik
– Musikpsychologie
– Medien und Publikum
– Musiksoftware
– synästhetische Phänomene
– Wirkung von Akkordverbindungen
– Spannung und Lösung
– Affektenlehre
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. und 8. Klasse: Semester
– Hören und Erfassen komplexer motivisch-thematischer Strukturen sowie musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien Thematischer Bezugsrahmen
– Verstehen von Informations- und Aussagegehalt von Musik und ihren Wirkungen auf die Hörerin bzw. den Hörer Gesellschaft
– Unterscheiden von Möglichkeiten der Beeinflussung menschlichen Befindens durch Musik Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
– Erkennen der Zusammenhänge zwischen Komposition und soziokulturellem, politischem, religiösem a) Vokales und philosophischem Umfeld instrumentales Gestalten:
– Vergleichen von Interpretationen ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
– Bewusstmachen Melodieverlauf, Rhythmus und Interpretieren musikhistorischer Entwicklungen aus der Sicht der Gegenwart Dynamik erfassen und umsetzen
– Entwickeln eines ästhetischen Bewusstseins in der Vernetzung von musikpraktischen und kognitiven Inhalten Klassenensembles leiten
CHOR b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
Bildungs- – komplexe melodische und Lehraufgabe: harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer, musikalischer Äußerung; das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblemusizieren eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. verbalisieren
Im Besonderen sind zu fördern: Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
– richtige Atmung in Verbindung mit Körpergefühl und Körperbewusstsein Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– ökonomischer Gebrauch der Stimme Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
– reine Intonation musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
– klangvolles Singen stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und Sprechen zuordnen
– die stimmliche Entwicklung (Registerausgleich, Tonumfang) – sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen
– stimmliche und sprachliche Ausdrucksfähigkeit Exemplarische Inhalte
– Entwicklung der inneren Tonvorstellung Musik und andere Kunstformen
– die Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen formaler Verläufe, harmonischer Bezüge Musik und stilistischer Merkmale Politik
Didaktische Grundsätze: – Musik und Religion
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Schonung während der Mutationsphase bzw. bei Erkältung oder während der Regeltage zu verstehen. – Musik in ihrer Zeit
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten zu ermöglichen. – musikbezogene Berufe
Vielfältige Auftritte des Chores zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern – Original und Wettbewerben sind vorzusehen sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen. Bearbeitung
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen. – Interpretationen
Lehrstoff: 8. Semester
1. bis 4. Klasse: Thematischer Bezugsrahmen
– spielerische Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem Einsatz und Registerausgleich, auch in Verbindung mit Körperlockerungs- und Körperhaltungsübungen Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
– Vokalbildungs- und Artikulationsübungen Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
– Vokalausgleichsübungen a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– textierte Übungen ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
– Resonanzübungen Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
– geistliche und weltliche Chor- und Ensembleliteratur aus allen Epochen b) Hören, erfassen, lesen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten notieren:
– Gestaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Texten, Bewegung komplexe melodische und Instrumentalspiel harmonische Strukturen erkennen und anwenden
ORCHESTER Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Bildungs- und Lehraufgabe Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Unter Berücksichtigung des Lehrplans aus Musikerziehung soll das Musizieren im Ensemble zu einem fundierten Musikverständnis führen und darüber hinaus Freude am gemeinsamen Tun vermitteln. Ziel ist die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles. – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
Vielfältige Musiziermöglichkeiten sollen das Auftreten der Schülerinnen und Schüler schulen – musikalische Strukturen analysieren und so zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. in Fachsprache beschreiben
Didaktische Grundsätze: – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Bei der Auswahl der Literatur ist auf Stilvielfalt unter Einbeziehung der Interessensbereiche und der Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist die ständige Verbindung zu den Lehrplaninhalten aus Musikerziehung und gegebenenfalls Chor herzustellen. Exemplarische Inhalte
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen des Orchesters auch solistische Auftritte zu ermöglichen. – Musikalische Eigenproduktion
Präsentationen sowohl in als auch außerhalb – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Schule sind regelmäßig vorzusehen. Dabei soll auch die Kooperation mit örtlichen oder regionalen Kulturinstitutionen oder Partnerschulen bereichernd wirken und das Repertoire erweitern helfen. Oberstufe
Lehrstoff: – Themenzentrierte Querschnitte
1. bis 4. Klasse:
– dem technischen Können angepasste Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und möglichst vielen Stilrichtungen unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik
– Erwerb musikkundlichen Wissens anhand des Repertoires
– Tonbildung, Atmung, Haltung, Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik
– Entwicklung von Stilbewusstsein und Klangempfindung
– Schulung der musikalischen Vorstellungskraft
– Üben von Auftrittssituationen
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
… 32 unveränderte Absätze
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen – zu entwickeln und zu fördern.
Sachgebiete:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Kernbereich:
1.-4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– bildnerische Gestaltungsmittel aus allen Sachbereichen systematisch kennen und erproben lernen
– sich mit der Vielfalt an Ausdrucksformen der bildenden Kunst vertieft auseinandersetzen
– vertieftes und differenziertes Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
– das Fachvokabular kennen und konsequent anwenden lernen
– sich mit selbst gewählten bildnerischen Themen und Inhalten sowie mit einzelnen Techniken aus dem visuellen und haptischen Bereich vertieft auseinandersetzen
– sich mit Gestaltungsaufgaben aus ihrem persönlichen Lebensbereich verstärkt auseinandersetzen
– elementare Einsichten betreffend Einsatz der digitalen Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben gewinnen
– im Rahmen konkreter bildnerischer Gestaltungsaufgaben die Effizienz klassischer und digitaler Bild- und Schrifttechniken vergleichen und abschätzen lernen
– bildnerische Projekte mit angewandten Aufgabenstellungen im Rahmen von Wettbewerben, Ausstellungen, Schulveranstaltungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Projekten durchführen lernen (Filmprojekte, Theater- und Musikveranstaltungen, Modeschauen, Feste und Feiern sowie andere ästhetisch geprägte Situationen)
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel haptischen Lebenswelt.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
– über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
– eine gesteigerte die an der Unterstufe erworbenen Sach- und differenzierte Fähigkeit zum Erfassen Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
– die Auseinandersetzung mit der Qualität der eigenen Arbeit ua. auch in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
– persönliche bildnerische Schwerpunkte in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
– die Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
– eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstarten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
– die Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Theorien Rollenbilder schärfen
– eigenverantwortliches in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und selbstständiges Nutzen von Medien die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und Einrichtungen der Kunstvermittlung emotionale Potential von Kunst erschließen
– über die schöpferischen Kräfte strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und Verständnis für künstlerische Leistungen die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln
– Freude an in der eigenen Arbeit Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Leistung Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
entwickeln – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und fördern Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie einen wesentlichen Beitrag die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
– zur Profilierung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
– zur Identitätsfindung das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und Persönlichkeitsentwicklung dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen
– zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
– für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und dynamischen Fähigkeiten der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln
– zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren
– zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen
– zur Entwicklung von Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Studien individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und Berufen vertiefen
leisten. – die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen: – eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). – zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen
Didaktische Grundsätze: – die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer – die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern
Berücksichtigung – zu sachkompetenter Mitwirkung bei der musischen Ausbildung: Gestaltung der Lebensumwelt beitragen
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen. – auf fachspezifische Studien vorbereiten
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. – Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln
Themen und Inhalte “aktueller Anlässe” sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele Beitrag zu nutzen. den Aufgabenbereichen der Schule
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in Die bereits im Lehrplan der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen entwickeln und Berufe sind zu ermöglichen vertiefen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts. Beiträge zu den Bildungsbereichen
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten Sprache und aktuellen Anlässen. Kommunikation
Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur Analysieren und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung Beurteilen der ästhetischen Strukturen von geeignetem Bildmaterial Schrift- und das Sammeln Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen Anwenden rhetorischer und Schüler zu fördern. textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten Mensch und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten. Gesellschaft
In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen. Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Lehrstoff: Natur und Technik
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Bildnerisches Gestalten Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
– Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
– Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
– Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
– Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
– Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
– Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
– Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
– Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
– Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
– Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
– Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern
– Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen
– Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden
– Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen
– Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen
– Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
– Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen
– Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern
– Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten
– In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. bis 8. Klasse: (1. und 2. Semester)
Die Schülerinnen und Schüler sollen Bildnerische Praxis
– Gestaltungsaufgaben in angewandten Zusammenhängen aus allen bildnerischen Bereichen, die eine zielorientierte Auseinandersetzung mit den bildnerischen Mitteln ermöglichen und Arbeitsfelder in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Typografie, Layout, digitale Medien erschließen, bearbeiten – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
– zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte und zur Entwicklung der persönlichen Bildsprache freies Arbeiten praktizieren Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten
– thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte über Material- und Gestaltungserfahrungen zum Ziel haben (zB literarische Inhalte, Tagesthemen, Werbebotschaften, Signet) sowie zweckgebundene Gestaltungsaufgaben mit technischen Vorgaben (zB Denkmal, Werbespot, Architekturmodelle, Produktdesign) bearbeiten zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen
– Arbeitsaufträge und individuelle Studien, die Material- und Gestaltungserfahrungen aufbauen und zu einer Perfektionierung im Einsatz der bildnerischen Mittel führen, realisieren – Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen
– gezieltes Naturstudium, das die intensive Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten ermöglicht (zB auch Anatomiestudien unter besonderen Voraussetzungen) Repertoire eigener Bildvorstellungen und gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer größeren Arbeit steht (zB Themenzyklen), durchführen Darstellungsmöglichkeiten erweitern
– Sachzeichnungen und Werkzeichnungen digitale Medien im Dienste komplexer Projekte sowie Studien bzw. Skizzen zu bestimmten Gestaltungsaufgaben (Naturstudien, Personendarstellungen, Architekturstudien, Planzeichnungen, Darstellungsformen räumlicher Sachverhalte usw.) herstellen fachspezifischer Aufgaben einsetzen
– sich mit Typografie, Schriftgestaltung, Layout in angewandten Zusammenhängen auseinandersetzen Reflexion
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen die eigenen Gestaltungsabsichten und als Werkzeug der Produktion, Präsentation Arbeitsergebnisse reflektieren und Kommunikation kennen lernen bewerten
– die aktive Planung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen bildnerischen Projekten sowie die Teilnahme an Wettbewerben mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und Ausstellungen erproben verantwortungsvoll umgehen
– Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
– Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
– Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen
– Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
– Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen
Dokumentation und Präsentation
5. bis 8. Klasse: – eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren
Die Schülerinnen – Ergebnisse der praktischen Arbeit und Schüler sollen der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren
– sowohl Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit als auch theoretisch-reflektorische Auseinandersetzungen in repräsentativer und exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren zu lernen – unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
– unterschiedliche Formen der Präsentation ihrer Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf)
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet)
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Bildnerische Praxis
– gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben
– durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern
– das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln
– thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen
– gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
– Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen
– die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
– exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
– zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen
– Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind
– Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen
– Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen
Dokumentation und Präsentation
– Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
– unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden
– Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Bildnerische Praxis
– Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren
– Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren
– Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen
– zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
– Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
– bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen
– die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren
– Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen
– Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
Dokumentation und Präsentation
– Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden
– persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
– Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Bildnerische Praxis
– die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern
– in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen
– künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
– eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln
– digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
5. bis 8. Klasse: – Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen
Die Schülerinnen – die gegenwärtige Kunstentwicklungen kennen lernen und Schüler sollen mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen
– Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte (zB bedeutende Künstlerinnen und Künstler und Werke, thematische und stilistische Besonderheiten, personenbezogene spezielle Werkstoffe und zeitbedingte Schwerpunkte, chronologische Einordnung in den gesellschaftspolitischen Kontext) gewinnen Arbeitsmittel erwerben
– Kenntnisse über Werkstoffe sich eigenständig mit bildender und Arbeitsmittel erwerben angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen
– Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in der Kunst (zB Gestaltungsanlass, persönliche und zeitbedingte Formvorstellungen, Werkstoffe und Arbeitsverfahren, Einsatz der bildnerischen Mittel im Hinblick auf Inhalt und Form) erhalten – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
– Funktion verschiedene Einrichtungen und Bedeutung Medien der Kunst Kunstvermittlung nützen und der Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext (zB hedonistische, therapeutische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion) erfahren damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten
– Kenntnisse über kunstwissenschaftliche Aussagen und Theorien gewinnen Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen
– Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben
– Interpretationsversuche von Kunstwerken anstellen Dokumentation und Präsentation
– Einsichten in den Kunst- Bildersammlungen erweitern und Kulturbetrieb bekommen strukturieren
– künstlerische Prozesse dokumentieren
– Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Bildnerische Praxis
– Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen
– Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen
– sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen
– Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen
– technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen
– Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen
– Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben
Reflexion
– ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen
– Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren
– Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
– Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
– Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten
– Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen
– Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern
Dokumentation und Präsentation
– Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln
– Architektur und Designobjekte visualisieren
– Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
– Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen
– Raum als Präsentationsort nutzen
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Bildnerische Praxis
– Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
– Arbeitsprozesse planen und durchführen
– Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden
– durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiter entwickeln
Reflexion
– Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen
– künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen
– zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen
– Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen
– verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen
– eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
– Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
– persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
8. Semester
Bildnerische Praxis
– Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen
– Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen
Reflexion
– eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
– Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
– das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
TECHNISCHES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 6. Klasse):
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
– Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme eröffnen
– Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen ermöglichen
– zu Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse führen
– Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen bringen
– sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln entwickeln
– den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte fördern
– die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
– die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
– Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext vermitteln
– Qualitätsbewusstein zu Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen hinführen
– den Gestaltungswillen und die Freude an der eigenen Arbeit und Leistung sowie einen wesentlichen Beitrag zur Orientierung in der technischen Umwelt entwickeln und fördern
– die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag pflegen
– zur Orientierung in der technischen Umwelt Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung beitragen
– zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses dynamischen Fähigkeiten führen
– zur Identitätsfindung die kritische Auseinandersetzung mit Klischées und Persönlichkeitsbildung Rollenbildern fördern
– für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums ermutigen
– zur kritischen Auseinandersetzung zum verantwortungsvollen Umgang mit Klischees und Rollenbildern den zur Verfügung stehenden Ressourcen hinführen
– zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein entwickeln
– zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.) – die Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe befördern
– zur Entwicklung von Gesundheits- sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Sicherheitsbewusstsein Berufsorientierung beitragen.
– zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen);, Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft:
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik:
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit (“Bionik”„Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung:
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung:
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze (5. bis 6. Klasse):
– Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt “Lehrstoff” „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche “Gebaute Umwelt” „Gebaute Umwelt“, “Technik” „Technik“ und „Produktgestaltung“ bzw. „Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen
und “Produktgestaltung bzw. Design” (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen. – Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen. – Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. – Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen (“Lernen mit allen Sinnen”) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen. – Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Werkstättenbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen – Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen infolge der Interessen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung Fähigkeiten der Schülerinnen und angewandte Einbettung Schüler sowie der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) Lehrerinnen und das Einbeziehen aktueller Anlässe Lehrer sind wichtige Bestandteile des Unterrichts. möglich
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen Bildungs- und Lehrer sind möglich. Lehraufgabe, Lehrstoff:
Lehrstoff: Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Technisches Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. Die Kompetenzen werden zwischen Werkpraxis und Reflexion verschränkt entwickelt.
Aufbauend auf die Unterstufe sind die drei Inhaltsbereiche „Gebaute Umwelt“, „Produktgestaltung/Design“ und „Technik“ im gleichen Ausmaß auch an der Oberstufe umzusetzen. In der 6. Klasse steht der Prozess des Problemlösens im Vordergrund.
5. und 6. Klasse: Klasse (1. und 2. Semester)
Die Schülerinnen und Schüler sollen Werkpraxis
– sich praktisch mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen – Problemstellungen erkennen, formulieren und lösen
– Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren Werkstücke/Arbeitsaufträge praktisch umsetzen
– Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen – manuelle, serielle oder automatisierte Fertigungsabläufe planen und durchführen
– funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.) fachgerecht einsetzen
– funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich- perspektivische Darstellungsformen usw.) – klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
– zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
– Erfahrungen Werkzeuge und Maschinen in der Verarbeitung und Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe machen praktischen Arbeit sicher handhaben
– funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren Aufgaben nach dem Prinzip „Experimentieren, Forschen, Erfinden“ lösen
– klassische Handwerkstechniken Raum nach funktionalen, ästhetischen Aspekten und Konstruktionsprinzipien kennen lernen individuellen Bedürfnissen gestalten
– Einsichten in das Wesen den Aufbau technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen Systeme kennen
– Einsichten in einfache serielle kinetische Vorgänge experimentell und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen konstruktiv umsetzen
– den bewussten Vollzug der Realisierung eines Objekts Zusammenhänge von der Idee bis zur Verwirklichung erleben Form/Funktion und von Konstruktion/Statik wahrnehmen und anwenden
Die Schülerinnen – Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Schüler sollen Werkzeugen erwerben
– sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen Reflexion
– Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen – Inhalte von anderen Fachbereichen (zB naturwissenschaftlichen Fächern) zielführend in Planungs-, Konstruktions- oder Fertigungsprozesse einbinden
– klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen Probleme durch Anwenden von Lösungsstrategien aus anderem Kontext bewältigen, zB durch das Finden von Analogien
– Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug Transfer zwischen Modell und Maschinen erwerben realer Welt herstellen
– Einblicke in Gegebenheiten Verflechtungen von Kultur, Konsumwelt, Technik, Wirtschaft, Ökologie und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe Gesellschaft erkennen und Technologien erhalten reflektieren
– Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen – Fachvokabular im Zusammenhang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Technologien und Prozessen verwenden
– die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen in Konstruktions-, Planungs- und Entwicklungsvorgängen den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung wahrnehmen und umsetzen
– Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik serielle und Kultur erwerben automatisierte Fertigungsabläufe verstehen und planen
– manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen verschiedene Arbeitsformen organisieren
Die Schülerinnen – Wohnen und Schüler sollen stadtplanerische Aspekte der gebauten Umwelt reflektieren
– sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen Gegebenheiten und informativen Darstellung Entwicklungen der Werkstücke auseinandersetzen technisch geprägten Umwelt analysieren und bewerten
– mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback Dokumentation und Reflexion erfahren können Präsentation
– Ergebnis und Entwicklung der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Gebaute Umwelt
– Ideenskizzen, Werk- und Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen, dreidimensionale Funktions- und Verständigungsmodelle, Objekte in verschiedenen Maßstäben
– funktionale und ästhetische Aspekte von Raum (Wohnformen und Architektur verschiedener Epochen und Kulturen)
– Stadt-, Regionalplanung, Infrastruktur
Design und Produktentwicklung
– Möbel, Leuchtobjekte, Brillen, Geräte
– Produktanalyse
– praktische, ästhetische und symbolische Funktion
– Produktionsaufwand, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen
– klassisches und zeitgenössisches Design
– innovative Produkte und Designlösungen in ihrer soziokulturellen Einbettung
Technik
– funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen, Bau von Maschinen, Robotern, Elektronik, Elektrotechnik
– Unfallverhütung
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Werkpraxis
– individuelle Lösungen für vorgegebene Probleme aus den drei Fachbereichen „Gebaute Umwelt“, „Produktgestaltung/Design“ und „Technik“ entwickeln
– Probleme wahrnehmen, Ursachen eines Problems erkennen und Lösungswege finden, bewerten und auswählen
– Arbeitsabläufe strukturieren
– Arbeitsprozesse organisieren (Kommunikation, Auslagerung, Teambildung, Kooperationen)
– praktische Hilfsmitte wie Werkzeuge, Materialien und Technologien sinnvoll auswählen
– technisch-, technologische bzw. gestalterische Prozesse nachvollziehen und realisieren
– Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und fachgerecht einsetzen
– klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
– die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
– Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Werkzeugen erwerben
Reflexion
– Inhalte von anderen Fachbereichen (zB naturwissenschaftlichen Fächern) zielführend in Planungs-, Konstruktions- oder Fertigungsprozesse einbinden
– vernetzt denken
– Ziele formulieren, Ideen entwickeln, Methoden auswählen
– Bewertungskriterien kennen und Ergebnisse evaluieren
– die eigene und die Arbeiten anderer kritisch reflektieren und bewerten
– Kritik annehmen und reflektieren
– Probleme analysieren
– Teilprobleme gliedern und ordnen
– die eigene Arbeit optimieren
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnis und Entwicklung der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Gebaute Umwelt
– stadtplanerische Aspekte gebauter Umwelt (Stadt-Regionalplanung, Infrastruktur, stadtplanerische Einrichtungen, Straßenbau, öffentlicher Verkehr, Kultur und Kunst, Sport, Bildung, Jugend)
– Skizzen, Modelle, Fotomontagen, Raummodelle, Architekturmodelle
– funktionale und ästhetische Aspekte von Räumen
Produktgestaltung/Design
– Geräte, Gebrauchsgegenstände, Möbel, Werkzeuge (Aufbewahrungsmöbel, Sitzmöbel, Lampen, Leuchtobjekte)
– serielle und automatisierte Fertigungsabläufe
– klassische Handwerkstechniken
Technik
– funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge (mechanische Spielzeuge, einfache Maschinen, elektronische Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände)
– mechanische Übertragungssysteme (Licht-, Geräusch,- Klangmaschinen)
– Bionik
Forschungs- und Experimentiermethoden, Unfallverhütung, Designgeschichte, Konstruktionslehre, Ideenfindungsprozesse (Brainstorming, Delphimethode, Analogienbildung, divergierendes Denken), Lehrausgänge in technische Betriebe, Produktanalysen, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Werkpraxis
– Werkstoffe/Werkzeuge/Technologien kennen und fachgerecht einsetzen
– klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien verstehen und anwenden, mit neuen Technologien und Anwendungsbereichen verknüpfen
– die motorischen/manuellen/handwerklichen Fähigkeiten perfektionieren und gezielt einsetzen
– Ursachen eines Problems wahrnehmen
– individuelle Lösungen zu selbst gefundenen Problemen aus den drei Fachbereichen entwickeln
– die eigene Arbeit optimieren
– Sicherheit im Umgang mit Maschinen, Materialien und Werkzeugen erwerben
Reflexion
– Problemstellungen analysieren
– gliedern und ordnen der Teilprobleme
– die eigene und die Arbeiten anderer kritisch reflektieren und bewerten
– Kritikpunkte in die Produktoptimierung aufnehmen
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse und Entwicklungen der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form zusammenstellen, reflektieren und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Persönliche Schwerpunkte der Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Gebaute Umwelt, Produktgestaltung/Design, Technik
Forschungs- und Experimentiermethoden, Bewertungsmethoden, Konsumverhalten, Produktanalysen, Lehrausgänge in technische Betriebe, Museums und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
TEXTILES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 6. Klasse):
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Produkten und textiler Kultur verbindet der Unterricht aus Textilem Werken handlungsorientiertes mit kognitivem Lernen und vermittelt Kompetenzen und Qualifikationen, die auch in anderen Bildungsbereichen genutzt werden können.
Durch selbsttätiges, erforschendes und problemlösendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, durch Erweiterung und Differenzierung der individuellen Wahrnehmungsfähigkeit, durch Einbeziehung der emotionalen Dimension in Lernprozesse trägt Textiles Werken zur Steigerung der Innovationsbereitschaft sowie zur Lern- und Studierfähigkeit bei.
Damit leistet der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung, zur Persönlichkeitsfindung und Berufsvorbereitung sowie lebensbegleitend auch zu sinnvoller Freizeitgestaltung.
Die Schülerinnen praktische und Schüler sollen theoretische Auseinandersetzung mit textilen Produkten und Bildungsinhalten soll:
– an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen vermitteln, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist (interkulturelle Bildung)
– durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke ästhetisch erleben können erlebbar machen
– Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen geben, insbesondere durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen
– spezifische Eigenschaften wie Farbe und Textur an ausgewählten Materialien im Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung, auch im Hinblick auf Funktion und Formgebung, einsetzen können benennen
– Einblicke in die Probleme und Möglichkeiten der Herstellung textiler Produkte gewinnen ermöglichen (Einzel-, Serien -und Serien- und Massenproduktion), zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie der Gestaltung ihrer persönlichen und auch beruflichen Umwelt fähig werden
– Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden – zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie der Gestaltung ihrer persönlichen und auch beruflichen Umwelt befähigen
– das räumliche Vorstellungsvermögen durch Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf trainieren – Probleme der Produktgestaltung vermitteln und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung aufzeigen
– Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten festigen – das räumliche Vorstellungsvermögen durch Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf entwickeln
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen: – lehren, Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einzusetzen und so die zur Herstellung textiler Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten festigen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 6. Klasse):
– Die Intentionen des Lehrplanes der Unterstufe sind als Grundlage für die Unterrichtstätigkeit an der Oberstufe heran zu ziehen. Bei der Vertiefung und Festigung der Lehrstoffinhalte ist der exemplarischen Konfrontation gegenüber einer überblicksmäßigen Gewichtung der Vorzug zu geben.
– Den individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung zu tragen. Weiters ist durch Durch flexible und projektorientierte sowie fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung sind die Selbstkompetenz und die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Im Sinne einer Erweiterung der Sprachkompetenz sind die rhetorischen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Fachterminologie im Unterricht zu schulen.
– Die besonderen Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse legt die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens nahe.
– Themen, die aktuelle Anlässe aufgreifen, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters in den Unterricht einzubeziehen.
– Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und Produkten hat die praktische Tätigkeit zu begleiten bzw. von dieser auszugehen.
– Durch die Beschäftigung mit textiler Kultur als wesentlichem Teil der Gesamtkultur ist die interkulturelle Bildung zu fördern.
– Die Begegnung mit Originalen ist jeder Darbietung von der Arbeit mit Reproduktionen vorzuziehen.
– Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen, speziell der Besuch handwerklicher und industrieller Produktionsstätten, richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
– Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über das Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten sowie Institutionen zugänglich zu machen.
– Die Schülerinnen und Schüler sind anzuleiten, sich mit einschlägiger Fachliteratur und dem Angebot von Museen, Ausstellungen usw. selbstständig auseinander zu setzen. Apparative Medien, Arbeitshilfen und neue Technologien sind sinnvoll einzusetzen.
– Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sind die Ergebnisse der praktischen Arbeiten als auch deren theoretisch-reflektorische Aufarbeitung in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke vorzusehen. Die öffentliche Präsentation textiler Produkte ist zu unterstützen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Textiles Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in der aufsteigenden Klasse vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Aufbauend auf die Unterstufe sind vom Inhalt her die Fachbereiche „Kleidung/Mode/Bekleidungspsychologie“, „Wohnen/Raumgestaltung“, „Kultur/Textilgeschichte“ und „Produktgestaltung/Design“ in der Oberstufe umzusetzen, wobei in vorgegebenen Problemfeldern individuelle Fragestellungen gefunden und diese in eigenständigen Gestaltungsprozessen selbstorganisiert umgesetzt werden.
In der 6. Klasse stehen der Prozess des Lösens von individuellen Fragestellungen und die selbstständige Umsetzung eigener Gestaltungsprozesse im Mittelpunkt.
5. und 6. Klasse: Klasse (1. und 2. Semester)
Die Aufgaben- und Themenstellungen aus dem Lehrplan der Unterstufe sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Dafür stehen folgende Bereiche zur Verfügung: Werkpraxis
– Faser-Faden-Textile Flächen bzw. Textiltechnologie Kenntnisse und Fertigkeiten flächengestaltender und flächenbildender Textiltechniken erweitern und festigen
– Design bzw. Gestaltungstechniken körper- und raumbildende textile Verfahren und Techniken zur Herstellung von dreidimensionalen Produkten anwenden
– Kultur bzw. Textilgeschichte durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im visuellen und haptischen Bereich erproben
– Kleidung, Mode das Vorstellungsvermögen steigern und Bekleidungsphysiologie eine entsprechende persönlich differenzierte Ausdrucksweise entwickeln
– Wohnen, Wohnerziehung, Wohnobjekte, Raumgestaltungen und Raumobjekte – Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
Reflexion
– die Bedeutung des Textilen als einen wesentlichen Teil der Gesamtkultur erkennen
– Erscheinungsformen und Wirkung von Kleidung, Mode und Wohnumfeld im gesellschaftlichen und historischen Kontext erkennen und reflektieren
– politische, ökonomische und ökologische Aspekte der Textilwirtschaft verstehen und bewerten
– spezifische Eigenschaften von textilen Materialien erkennen und sie in Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung hinsichtlich Funktion und Formgebung setzen
Dokumentation und Präsentation
– textiles Arbeiten und Gestalten als Grundlage für Präsentation und Dokumentation verwenden
– Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
– persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Kleidung, Mode, Wohnen, Raum- und Produktgestaltung, textile Verfahren und Techniken, auch mit nichttextilen Materialien, Entwurf und Schnitttechnik, Massen- und Serienproduktion, Redesign und Upcycling
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Kleidung, Mode und Bekleidungsphysiologie, Konsumverhalten, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio, Blog), Gestaltung von Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang (Mode, Schmuck, Raum)
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Werkpraxis
– Frage- und Problemstellungen eigenständig beantworten und lösen
– Aufgaben zur Produktgestaltung analysieren und selbstständig in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen umsetzen
– die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Materialien, Techniken und Verfahren zur Gestaltung nützen
– individuelle Arbeitsprozesse und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen
– Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
– Kenntnisse und Fertigkeiten körperbildender Textiltechniken erweitern
– körper- und raumbildende textile Verfahren und Techniken zur Herstellung von dreidimensionalen Produkten oder Objekten individuell anwenden
Reflexion
– Bedeutung des Textilen als einen wesentlichen Teil der Gesamtkultur erkennen
– Probleme der Produktgestaltung aus den drei Fachbereichen „Kleidung/Mode/Bekleidungspsychologie“, „Wohnen/Raumgestaltung“ und „Produktgestaltung/Design“ erkennen und deren kunsthistorische und kulturpolitische Zusammenhänge kennen und bewerten
– ökonomische und ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen analysieren und in andere Bildungsbereiche transferieren
Dokumentation und Präsentation
– individuelle Ergebnisse und Entwicklungen der praktischen Arbeit und theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in adäquater Form gestalten und präsentieren
Exemplarische Inhalte
Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen, Schmuck- und Objektdesign, Rauminstallation, flächenbildende und flächengestaltende Textiltechniken
Kleidung und Mode, Architektur und Raum, Konsumverhalten und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, Museums- und Ausstellungsbesuche, Analyse von Zeitschriften und Werbung, Recherche, Kultur- bzw. Textilgeschichte
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio), Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Werkpraxis
– in vorgegebenen Problemfeldern individuelle Fragestellungen finden und diese in eigenständigen Gestaltungsprozessen selbstorganisiert umsetzen
– erreichte Kompetenzen, die selbstständiges Problemlösen ermöglichen, weiter entwickeln und anwenden
– Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel einsetzen
– umfangreiche individuelle Arbeitsprozesse eigenständig planen und durchführen
– in der Auseinandersetzung mit Objekten und Kunstwerken Anregungen für die eigene gestalterische Arbeit finden
– das Vorstellungsvermögen steigern und eine entsprechende persönlich differenzierte Ausdrucksweise entwickeln
– Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren fachgerecht, ökologisch und ökonomisch einsetzen
Reflexion
– Bedeutung und Ausdruck des Textilen als einen wesentlichen Teil von Kunst und Kultur erkennen
– sich mit der eigenen Arbeit kritisch auseinandersetzen und diese mit dem erworbenen Wissen aus unterschiedlichen Bereichen vernetzen und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
– persönliche Leistungen und Entwicklungen fachgerecht dokumentieren
– Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden
– Denk- und Gestaltungsprozesse adäquat visualisieren und dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Praktische Aufgabenstellungen aus dem Bereich Textilkunst, Architektur und Raum, Produktgestaltung und Design, fächerübergreifende Projekte
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Architektur und Raum, Kleidung und Kostüm, Museums- und Ausstellungsbesuche, Alltagskultur
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Installation, Performance
BEWEGUNG UND SPORT
… 4 unveränderte Absätze
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b. Wahlpflichtgegenstände
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Didaktische Hinweise Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des zweiten Teiles zu entnehmen in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Lehrstoff: Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung. Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
– praktische Arbeiten aus den drei Fachbereichen des Pflichtgegenstandes (Anlage B) Bildnerische/Textile/Technische Praxis
– die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen
– individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln,
– Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten
Reflexion
– fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen
– theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
– Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Wie Anlage A.
C. FREIGEGENSTÄNDE
… 3 unveränderte Absätze
Wie Anlage A.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.