BGBl. II Nr. 1/2023
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/m1geändertText, Überschrift · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Überschrift, Text, Tabelle, Anm (entfallen) · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Überschrift, Text, Tabelle, Anm (entfallen) · 3. Deutschförderklassen: Überschrift, Text, Tabelle · 2. Oberstufe: Überschrift · Tabelle · 1. und 2. Klasse: Überschrift (entfallen) · umnummeriert: Überschrift
Anlage A/m 1 A/m1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
… 3 unveränderte Absätze
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
VIERTER TEIL
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) | |||||
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III) | |||||
Sprachen | |||||||
Deutsch | mind. 15 | (I) | |||||
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I) | |||||
Latein/Zweite lebende Fremdsprache | mind. 7 | (I) | |||||
Mathematik und Naturwissenschaften | |||||||
Mathematik | mind. 13 | (II) | |||||
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III | |||||
Chemie | mind. 2 | (III) | |||||
Physik | mind. 5 | (III) | |||||
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III | |||||
Wirtschaft und Gesellschaft | |||||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | |||
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (III) | |||||
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III) | |||||
Musik, Kunst und Kreativität | |||||||
Musik Kunst und Gestaltung | ![]() | (IVa) (IVa) | |||||
Technik und Design | mind. 7 | IV | |||||
Gesundheit und Bewegung | |||||||
Bewegung und Sport | mind. 12 | (IVa) | |||||
Verbindliche Übungen | |||||||
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 14) | III5) | |||||
Sonstige verbindliche Übungen | -6) | ||||||
Schulautonome Vertiefung7) | |||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 128-136 | ||||||
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | ||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | (III) | |
Sprachen | ||||||
4 | 4 | (I) | ||||
3 | (I) | |||||
- | ( | |||||
Mathematik und Naturwissenschaften | ||||||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
2 | ( III) | |||||
- | 1 | 2 | 2 | (III) | ||
2 | 2 | |||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ||
Wirtschaft und Gesellschaft | ||||||
2 | 2 | 2 | ||||
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Musik, Kunst und Kreativität | ||||||
Musik Kunst und Gestaltung | 1) | 1) | 1) | 1) | 1) | (IVa) (IVa) |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Gesundheit und Bewegung | ||||||
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (IVa) |
Verbindliche Übungen | ||||||
Bildungs- und Berufsorientierung | x2) | x2) | x | III3) | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 32 | 35 | 37 | 136 | |
Freigegenstände:
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne den Freigegenstand Technisches Technik und textiles Werken Design.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | ||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe | ||
2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III | |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Latein | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | |
Geschichte und | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Geographie und | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II) |
Biologie und | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | ( | ||
2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | ( | ||
2 | 2 | – | – | 4 | IV | |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 | |
![]() ![]() | ||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände | 6 | 6 | ||||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 | |||||
– | (2) | 2 | 2 | 4/2 | ||
b) FREIGEGENSTÄNDE
… 4 unveränderte Absätze
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I) |
Religion………………………………………. | 2 | (III) |
Weitere Pflichtgegenstände und | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3) | |
Wie Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A.) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a.) Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- „Bildungs- und Lehraufgabe” Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” „Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse)” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A.
DIGITALE GRUNDBILDUNG
Wie Anlage A.
BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen;10
– Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen;10
– mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten;
– grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern;
– freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen;
– Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben;
– ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben;
– Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte.10
– Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe.11
– freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele.
– musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe.
– rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.
– Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag.
– musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten.
– Alltag und Berufsleben.1, 2
– Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken.
– rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Hören: und Erfassen
– ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
– Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten;
– Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation.10
– Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen.6
– gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze.
– Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.
– Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus.
– äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken.
– Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten.
– Kunstkonsum und Medienrummel.1, 2, 13
– Musikwelten – Weltmusik5
– formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen
3. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
– außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten;10
– unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen;7
– mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
– zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen;
– mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten;
– Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren;
– ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
– Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme.10
– Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen.
– komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen.
– Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen.
– rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken.
– äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen.
– Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht.
– von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion.1, 2, 6
– gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen.
– Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden.
4. Klasse:
– mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten;6
– im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern;
– außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen;1, 2
– eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
– sich in Partituren orientieren;
– Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen;
– ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6
Anwendungsbereiche
– Vokaltraditionen im Kontext.1, 2, 10
– elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien.6
– Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart.
– Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen.
– rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.
– formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.
– Musik und Musiktheater auf der Bühne.1, 2, 6, 7
– gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge.1, 2, 7
– Musikgeschmack und Toleranz.5
– Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem.
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung Musik (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
… 5 unveränderte Absätze
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
– Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
– Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
– Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
– Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
– Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ „Schularbeiten“ des dritten fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Kompetenzmodell
… 10 unveränderte Absätze
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
a) Soziale Kompetenzen:
– einander zuhören;
– den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
– unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
– gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
– Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
– sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
– mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
– konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
– sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.
b) Personale Kompetenzen:
– eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
– Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
– Eigeninitiative entwickeln;
– sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
– selbstständig und eigenverantwortlich üben;
– sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
– die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
– künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
– Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
– Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.
c) Kommunikative Kompetenzen:
– Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
– gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
– Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
– Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
– sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
– eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.
d) Methodenkompetenzen:
– Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
– Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
– aktuelle Technologien und Medien nutzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
– Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.
a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
– ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
– traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
– Stimmtypen erkennen und beschreiben;
– Instrumente erkennen und beschreiben;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
– die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
– einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
– Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
– Stars und Virtuosen;
– Gebrauchsmusik;
– Filmmusik;
– Bausteine der Musik;
– Musik und Technik;
– Songwriting;
– Urheberrecht.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
– Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.
a) Vokales und instrumentales Gestalten
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
– verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
– musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
– Formen des Musiktheaters;
– weltliche und geistliche Vokalformen;
– Textvertonungen;
– Wort-Ton-Verhältnis;
– polyphone Gestaltungsprinzipien;
– formale Zusammenhänge.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
– Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.
a) Vokales und instrumentales Gestalten
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
– Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
– verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
– Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
– musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
– Kompositionstechniken;
– Klangkörper im Wandel der Zeit;
– formale Zusammenhänge;
– Instrumentation und Arrangement;
– zyklische Formen;
– Instrumentalgattungen;
– polyphone Gestaltungsprinzipien.
7. Klasse:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
– Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.
a) Vokales und instrumentales Gestalten
– ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
– Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– gängige Musiksoftware einsetzen.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
– sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.
– Interpretinnen und Interpreten;
– Volksmusik;
– Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
– außereuropäische Musikkulturen;
– World-Music;
– Festivals;
– Entwicklung des Jazz;
– formale und harmonische Strukturen des Jazz;
– Musik und Business;
– Musiksoftware.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
– Wirkung und Effekt.
a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
– Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– gängige Musiksoftware einsetzen.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
– Wirkung von Musik erfassen und erklären.
– absolute Musik;
– Programmmusik;
– Musikpsychologie;
– Medien und Publikum;
– Musiksoftware;
– synästhetische Phänomene;
– Wirkung von Akkordverbindungen;
– Spannung und Lösung;
– Affektenlehre.
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
– Musik und Gesellschaft.
a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
– Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
– Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
– stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
– sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.
– Musik und andere Kunstformen;
– Musik und Politik;
– Musik und Religion;
– Musik in ihrer Zeit;
– musikbezogene Berufe;
– Original und Bearbeitung;
– Interpretationen.
8. Semester:
– Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.
a) Vokales und instrumentales Gestalten:
– ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
– Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:;
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
– musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
– stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.
– Musikalische Eigenproduktion;
– Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
– Themenzentrierte Querschnitte.
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.
Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.
Wahrnehmen und Reflektieren
Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.
Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.
Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben;
– verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
– ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;
– unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen;
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
– anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren;
– unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben;
– eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Das alles bin ich – ich stelle mich vor;8
– Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen;
– Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt;5
– Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben;
– verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
– ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;1, 2
– unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
– anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren;
– unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen;
– sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Schriftbild und Schriftgestaltung;
– Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen;6, 10
– Vervielfältigung und Variation;
– Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung.7, 11, 12
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben;
– vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
– ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1, 2
– komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Die Schülerinnen und Schüler können
– Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren;
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen;
– anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen;
– unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
– eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Figuren und Charaktere;
– Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen;6, 5, 10
– Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums;2, 13
– Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung.7, 8
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben;
– vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
– ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1
– komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Die Schülerinnen und Schüler können
– Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren;
– sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
– anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen;
– unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
– eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort;6, 7, 13
– Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton;6, 10
– Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern;2, 6, 7
– Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren;8, 10
– Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung.7, 11
1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium/Realgymnasium Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
– die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
– die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
– in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
– vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
– durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
– das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
– in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
– über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
– in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
– Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
– differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
– das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
– über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
– die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
– die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
– individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
– die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
– eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
– zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
– die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
– die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
– zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
– auf fachspezifische Studien vorbereiten;
– Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
… 12 unveränderte Absätze
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
– Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
– Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
– Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
– Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
– Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
– Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
– Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
– Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
– Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
– Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
– Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
– Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
– Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
– Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
– Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
– Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
– Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
– Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
– Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
– In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildnerische Praxis
– die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
– Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
– über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
– Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
– das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.
Reflexion
– die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
– mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
– Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
– Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
– Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
– Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
– Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.
Dokumentation und Präsentation
– eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
– unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildnerische Praxis
– gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
– durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
– das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
– thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
– gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
– Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
– die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
– exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
– zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
– Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
– Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
– Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.
Dokumentation und Präsentation
– Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
– unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
– Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildnerische Praxis
– Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
– Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
– Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
– zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
– digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
– Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
– bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
– die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
– Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
– Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.
Dokumentation und Präsentation
– Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
– persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
– Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildnerische Praxis
– die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
– in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
– künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
– eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
– digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
– Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
– die gegenwärtige gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
– Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
– sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
– verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
– Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
– Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.
Dokumentation und Präsentation
– Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
– künstlerische Prozesse dokumentieren;
– Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildnerische Praxis
– Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
– Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
– sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
– Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
– technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
– Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
– Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.
Reflexion
– ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
– Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
– Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
– Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
– Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
– Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
– Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.
Dokumentation und Präsentation
– Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
– Architektur und Designobjekte visualisieren;
– Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
– Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
– öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
– Raum als Präsentationsort nutzen.
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildnerische Praxis
– Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
– Arbeitsprozesse planen und durchführen;
– Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
– durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiter entwickeln weiterentwickeln.
Reflexion
– Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
– künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
– zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
– Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
– verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
– eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
– Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
– persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
8. Semester:
Bildnerische Praxis
– Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
– einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
– Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.
Reflexion
– eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
– Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
– das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.
Dokumentation und Präsentation
– Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b.) Wahlpflichtgegenstände
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
… 5 unveränderte Absätze
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
– die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen;
– individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln,;
– Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten.
– fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen;
– theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen.
– Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
– Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren.
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen.
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur.
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen.
B.) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
C.) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
D.) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
E.) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
2. Oberstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Freigegenstände und unverbindliche Übungen











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