BGBl. II Nr. 321/2006
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/m2geändert
… 44 unveränderte Absätze
Anlage A/m2
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LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER
MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
--------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe *1) pflich-
Unter- tungs-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe gruppe
--------------------------------------------------------------------
Religion ........... 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ............ 15-21 (I) *2)
Erste lebende
Fremdsprache ..... 12-18 (I) *2)
Geschichte und
Sozialkunde ...... 5-10 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde . 7-12 (III)
Mathematik ......... 13-18 (II) *2)
Geometrisches
Zeichnen ......... 2-5 (III)
Biologie und
Umweltkunde ...... 7-12 III
Chemie ............. 2-4 (III)
Physik ............. 5-9 (III)
Musikerziehung ........ 3/2 3/2 4/2 4/2 ) (IVa)
Instrumental-
unterricht ............. 2/- 2/- 2/- 2/- ) 30 *3) IV
Bildnerische Erziehung . 2/5 2/5 2/6 2/6 (IVa)
Technisches )
Werken *4) ..... ) 7-12 IV
Textiles Werken *4) )
--------------------------------------------------------------------
… 51 unveränderte Absätze
Lehrver-
Verbindliche Übungen Klassen und Wochenstunden Summe *1) pflich-
Unter- tungs-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe gruppe
*1a)
--------------------------------------------------------------------
Berufsorientierung .. - 0-1 0-1 1-2 1-4 *5) III *6)
sonstige ............ 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 29-32 30-33 31-33 34-37 125-133
---------------------------------------------------------------------
*3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
Pflichtgegenständen geführt werden.
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
____________________________________________________________________
Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Unter- verpflich-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 4 4 4 4 16 (I) *1)
Lebende Fremd-
sprache ......... 4 4 3 3 14 (I) *1)
Geschichte und
Sozialkunde ..... 2 2 2 6 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik ...... 4 4 3 3 14 (II) *1)
Geometrisches
Zeichnen ........ - - - 2 2 III
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 1 2 7 III
Chemie .......... - - - 2 2 (III)
Physik .......... - 1 2 2 5 (III)
Musikerziehung .. 3/2 3/2 4/2 4/2 ) (IVa)
Instrumental-
unterreicht ..... 2/- 2/- 2/- 2/- ) 30 *2) IV
Bildnerische
Erziehung ....... 2/5 2/5 2/6 2/6 ) (IVa)
Technisches )
Werken *3) .....)
Textiles )
Werken *3) .....) 2 2 2 2 8 IV
Verbindliche
… 46 unveränderte Absätze
Übung
Berufs-
orientierung x *4) x *4) III *5)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl 31 33 32 37 133
--------------------------------------------------------------------
*2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
Wie Anlage A.
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 3 3 3 3 12 (I)
Erste lebende
Fremdsprache .... 3 3 3 3 12 (I)
Zweite lebende
Fremdsprache/
Latein .......... 3 3 3 3 12 (I)
Geschichte und
Sozialkunde ..... 1 2 2 2 7 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik ...... 3 3 3 3 12 (II)
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 - 2 6 III
Chemie .......... - - 2 2 4 (III)
Physik .......... - 2 2 2 6 (III)
Psychologie und
Philosophie ..... - - 2 2 4 III
Informatik ...... 2 - - - 2 II
Musikerziehung
*) .............. 4/2 4/2 5/5/2/- 4/4/2/- (IVa) *2)
Instrumental-
unterreicht ..... 2/- 2/- 2/-/-/- 2/-/-/- 29 *1) IV
Bildnerische
Erziehung ....... 2/6 2/6 -/2/5/7 -/2/4/6 (IVa) *2)
____________________________________________________________________
… 133 unveränderte Absätze
Summe der
Pflichtgegen-
stände 31 31 33 34 129
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahlpflicht-
gegenstände ..... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 135
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b) FREIGEGENSTÄNDE
bb) Wahlpflichtgegenstände
7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
d) FÖRDERUNTERRICHT
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE:
Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:
MATHEMATIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe,
Volksharfe, Akkordeon, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett,
Unter- und Oberstufe
Das Angebot im Instrumentalunterricht richtet sich nach den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Schule.
Der Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch unter fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Instrumentales und vokales Musizieren soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die Berufswahl erkannt werden.
Innerhalb dieser Aufgaben sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen:
- Prozess- und zielorientierter Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf Grundlage der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
- Aneignung und Anwendung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
- bewusster und reflektierender Umgang mit Musik
- kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instruments bzw. der Stimme
- Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des praktischen Musizierens in verschiedenen Stilen und Besetzungen
- Fähigkeit zu musikspezifischer Teamarbeit
- über die Schule hinausgehende aktive Teilnahme am regionalen Musikleben
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Die technisch -musikalischen Anforderungen für die einzelnen Instrumente sind den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend in einzelnen Leistungsstufen und Literatur-Schwierigkeitsgraden zu definieren.
Im Instrumentalunterricht bzw. Vokalunterricht ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler einer Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen; dies ist auch schulstufenübergreifend möglich.
Auf den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musikerziehung ist praktisch Bezug zu nehmen.
Spielerische und kreative Elemente sind einzubringen. Bewegung, rhythmische Übungen und Singen (im Vokalunterricht ein Instrument) sind als Lernhilfen einzusetzen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
Übetechniken zum eigenständigen Erarbeiten von Literatur sind zu vermitteln. Gemeinsames Musizieren, auch in gemischten Besetzungen, ist im Unterricht umzusetzen. Die Literatur ist so zu wählen, dass sie fordert, aber nicht überfordert. Auf musikalische Genauigkeit in Verbindung mit künstlerischem Ausdruck und stilistischem Verständnis ist besonderer Wert zu legen.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz. Begegnungen mit Kunstschaffenden und die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen sind wahrzunehmen. Schulveranstaltungen wie insbesondere Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage ergänzen die Unterrichtsarbeit.
1. bis 8. Klasse:
Allgemeiner Teil
- Erwerb und Erweiterung technischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens als Grundlage für Solo- und Ensembleliteratur
- Tonbildung, Atmung, Haltung, stilgerechte Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik; Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
- auswendiges Musizieren und Blattspiel bzw. Blattsingen
- rhythmische, melodische und harmonische Improvisation
- Musizieren in verschiedenen Notationsformen, Transponieren
- dem technischen Können angepasste Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen, Kulturkreisen und möglichst vielen Stilrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik
- Aufbau eines persönlichen Repertoires
- Pflege des Instruments bzw. der Stimme
- Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
- physiologische Grundlagen der Stimme und historische Entwicklung des Gesangs
- bewusstes und kritisches Hören des eigenen und gemeinsamen Musizierens
- Schulung der musikalischen Vorstellungskraft
- Hinführung zu selbstständiger und selbstbewusster Interpretation
- Üben von Auftrittssituationen
- Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen auch in Zusammenarbeit mit Bewegung
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune,
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Anschlag - Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die individuellen musikpraktischen Fertigkeiten und künstlerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die musikalischen Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer sind in Themenwahl und Unterricht zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Qualität und die Vielfalt des musikalischen Geschehens zu legen. Musizieren in gemischten Besetzungen (vokal bzw. instrumental) sowie die Verknüpfung mit anderen künstlerischen Disziplinen soll ist umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen, mit Kunstschaffenden und Fachleuten ist verstärkt wahrzunehmen.
Schulinterne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalunterricht.