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BGBl. II Nr. 239/2023

kundgemacht 11.08.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 239/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 29 § 0↗RIS↗
Anl. 1/m3geändertText, Überschrift · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Überschrift, Text, Tabelle, Anm (entfallen) · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Überschrift, Text, Tabelle, Anm (entfallen) · 3. Deutschförderklassen: Überschrift, Text, Tabelle · 2. Oberstufe: Überschrift · Tabelle, lit a · 5. Klasse, 1. und 2. Semester: Überschrift, lit b, Schlussteil (entfallen), Text (entfallen) · 6. Klasse: Überschrift (entfallen) · 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Überschrift (entfallen), lit a (entfallen), Schlussteil (entfallen), lit b, Text · 6. Klasse, 3. Semester: Überschrift (neu), lit a, lit b, Text · 6. Klasse, 4. Semester: Überschrift, Text (entfallen) · 7. Klasse: Überschrift (entfallen) · 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Überschrift (entfallen), Text · 7. Klasse, 5. Semester: Überschrift · 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Überschrift (entfallen), Text · 8. Klasse: Überschrift (entfallen) · 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Überschrift (entfallen), lit a (entfallen), Schlussteil (entfallen), lit b (entfallen), Text · 7. Klasse, 6. Semester: Überschrift, Text (entfallen) · 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Überschrift (entfallen), lit a, lit b, Text · 8. Klasse, 7. Semester: Überschrift, Text (entfallen) · 9. Klasse – Kompetenzmodul 9: Überschrift (entfallen) · 9. Semester: Überschrift (entfallen), lit a, lit b, Schlussteil (entfallen), Text · 8. Klasse, 8. Semester: Überschrift, Text (entfallen) · 10. Semester: Überschrift (entfallen), lit a, lit b, Text
in Kraft 01.09.2022 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 267/2022 · danach: BGBl. II Nr. 239/2023 Anl. 1/m3↗RIS↗
in Kraft 01.09.2023 – 31.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 239/2023 · danach: BGBl. II Nr. 204/2024 Anl. 1/m3↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
Anlage A/m3
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem vollen Musikstudium Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
KOMPTENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums um Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe 1)
Lehrverpflichtungsgruppe 1a)
Pflichtgegenstände
Summe Unterstufe1)
Lehrverpflichtungsgruppe2)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
Religion
2 – 2 – 2 – 2
(III)
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Deutsch
15-21
(I) 2)
Deutsch
mind. 15
(I)
Erste lebende Fremdsprache
12-18
(I) 2)
Lebende Fremdsprache
mind. 13
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Mathematik und Naturwissenschaften
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
mind. 13
(II)
Mathematik
13-18
(II) 2)
Geometrisches Zeichnen3)
mind. 2
(III)
Geometrisches Zeichnen
2-5
(III)
Digitale Grundbildung
mind. 4
III
Digitale Grundbildung
mind. 1
mind. 1
mind. 1
mind. 1
4-11
III
Chemie
mind. 2
(III)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Physik
mind. 5
(III)
Chemie
2-4
(III)
Biologie und Umweltbildung
mind. 7
III
Physik
5-9
(III)
Wirtschaft und Gesellschaft
Musikkunde
4
4
4
3
15
III
Geschichte und Politische Bildung
mind. 5
(III)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mind. 7
(III)
Technisches und textiles Werken
7-12
IV
Musik, Kunst und Kreativität
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Musikkunde
mind.15
III
Verbindliche Übungen
Kunst und Gestaltung
mind. 7
(IVa)
Berufsorientierung
–
0-1
0-1
1-2
1-4 4)
III 5)
Technik und Design
mind. 4
IV
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesundheit und Bewegung
Gesamtwochenstundenzahl
29-32
30-34
30-34
32-36
125-131
Bewegung und Sport
mind. 13
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
mind. 14)
III5)
Sonstige verbindliche Übungen
–6)
Schulautonome Vertiefung7)
Gesamtwochenstundenzahl
125-131
_____________________ ____________________________
1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Stundentafel Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereicheder einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.
(Anm.: Fußnote 3) aufgehoben durch Art. 2 Z 31, BGBl. II Nr. 337/2017)
4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
(Anm.: Fußnote 6) aufgehoben durch Art. 2 Z 42, BGBl. II Nr. 267/2022) 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Unterstufe
Lehrverpflichtungsgruppe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I) 1)
Sprachen
Erste lebende Fremdsprache Deutsch
4
4
3 4
3 4
14 16
(I) 1)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung Lebende Fremdsprache
– 4
2 4
2 3
2 3
6 14
(IIII)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
4
4
3
3
14
(II) 1)
Geometrisches Zeichnen
– -
– -
– -
2
2
(III)
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Biologie und Umweltkunde Chemie
2 -
2 -
2 -
2
8 2
( III)
Chemie Physik
– -
– 1
– 2
2
2 5
(III)
Physik Biologie und Umweltbildung
– 2
1 2
2
2
5 8
(III)
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
-
2
2
2
6
(III)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musikkunde
4
4
4
3
15
III
Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Technik und textiles Werken Design
2
2
2
2
8
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übung
Berufsorientierung4)
–
–
x 3)
x 3)
III
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
-
-
x1)
x1)
III2)
Gesamtwochenstundenzahl
31
33
32
35
131
________________________ ______________________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III. 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht vonPflichtgegenständen.
(Anm.: Fußnote 2) aufgehoben durch Art. 2 Z 33, BGBl. II Nr. 337/2017)
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
(Anm.: Fußnote 5) aufgehoben durch Art. 2 Z 45, BGBl. II Nr Wie Anlage A für das Realgymnasium. 267/2022)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..
20
(I)
Religion……………………………………….
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1……………………………………..
x2
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl…………………...
x3
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
Religion
2
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)
x2)
Gesamtwochenstundenanzahl
x3)
Wie Anlage A.
______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
9. Kl.
Oberstufe
Religion/Ethik1)
2
2
2
2
2
10
(III)/III
Deutsch
3
2
3
2
3
13
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
2
2
3
13
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein
3
2
2
3
3
13
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
–
2
2
2
2
8
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
2
2
1
–
7
(III)
Mathematik
3
2
2
3
3
13
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
2
–
–
6
III
Chemie
–
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
–
2
2
2
6
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
–
2
II
Musikkunde *)
5
5
5
5
5
25
III
Bewegung und Sport
2
2
2
–
–
6
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
27
24
26
26
27
130
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
____________________
Pflichtgegenstände
Summe
Oberstufe1)
Lehrverpflichtungsgruppe2)
Religion/Ethik3)
2 – 2 – 2 – 2
(III)/III
Deutsch
mindestens 124)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 124)
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
mindestens 124)
(I)
Geschichte und Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 124)
(II)
Biologie und Umweltbildung
mindestens 6
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 6
(III)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikkunde5)
mindestens 20
III
Kunst und Gestaltung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 84)
(IVa)
Gesamtwochenstundenzahl
122-130
*) Typenbildender Pflichtgegenstand. ___________________________
1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Typenbildender Pflichtgegenstand.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III)/III
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltbildung
2
3
–
2
7
III
Chemie
–
–
3
2
5
(III)
Physik
–
2
3
2
7
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikkunde2)
5
5
5
5
20
III
Kunst und Gestaltung
2
2
–
–
4
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Gesamtwochenstundenzahl
32
32
33
33
130
____________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildender Pflichtgegenstand.
b) FREIGEGENSTÄNDE
… 5 unveränderte Absätze
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse…………..
20
(I)
Religion……………………………………….
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände1………………… Pflichtgegenstände1)…………………
x2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl…………………..
x3)
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: ___________________________
Wie Anlage A 1 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.
FÜNFTER TEIL Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Wie Anlage A.
SECHSTER ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A.) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgender Abweichung folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.
DEUTSCH
Lehrstoff:
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)
Wie Anlage B/m2. Didaktische Grundsätze:
LATEIN Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Lehrstoff: Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A für die 5., 6. und 8. Klasse des Gymnasiums.
CHEMIE
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums das Gymnasium.
PHYSIK
Wie Anlage A für die 6., 7. und 8. Klasse des Gymnasiums das Gymnasium.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse des Gymnasiums das Gymnasium.
MUSIKKUNDE
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Der Musikkundeunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials besonders zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Ziel ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen und deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Studien- und Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Dadurch werden Schülerinnen und Schüler befähigt, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Die Aufgabe des Gegenstandes Musikkunde ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen sowie deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der erhöhten Belastungen durch die gleichzeitige Schul- und Instrumental-/Gesangsausbildung zu legen. Letztere findet in Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde vermittelten Inhalte ermöglichen eine Abdeckung der an diesen Institutionen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer.
Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung zu legen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesem Institut obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden jedoch an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Beitrag zu Ausgehend von den Aufgabenbereichen unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schule Schülerinnen und Beiträge zu Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Bildungsbereichen: Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Die Vernetzung der Unterrichtstätigkeit mit der in den Musikkundeunterricht integrierten Chorarbeit und dem Musizieren in Instrumentalensembles trägt zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik bei. Aktuelle Medien und Technologien sowie die Arbeit mit Notentexten sind in den Unterricht einzubeziehen.
Wie Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere durch die Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht. Die im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A) Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen den Fortschritt in der individuellen Instrumental- und Gesangsausbildung. Die dabei erworbenen künstlerischen Fertigkeiten bereichern ihrerseits wiederum die Lernprozesse des Musikkundeunterrichts.
Didaktische Grundsätze: Dies führt zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Die Lehrplanbereiche Chor, Instrumentalensemble, Bewegen, Gestalten, Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen. Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen.
Lehrstoff Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.
Kernbereich Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
1. und 2. Klasse: Der Unterrichtsgegenstand Musikkunde orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Chor: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten Kinder und Üben ein- Jugendlichen und mehrstimmiger Lieder thematisiert unterschiedliche Musikstile und Sprechstücke Aufführungspraktiken im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen kulturgeschichtlichen Kontext und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Instrumentalensemble: Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Grundlagen des Zusammenspiels: gemeinsames Stimmen, Intonationsübungen, Bedeutung von Stricharten bei Streichinstrumenten; auf die Zeichen des Dirigenten reagieren lernen; Einstudierung und Musizieren von einfachen Ensemblestücken in verschiedenen Besetzungen Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Bewegen Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder Im Zentrum des Musikkundeunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Gestalten: Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden und zunehmend anspruchsvollen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Gehörbildung: Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist dabei die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln.
Erfahren, Beschreiben und Bewerten Im Sinne der akustischen Umwelt; Entwicklung Vorgaben von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen Medienbildung und instrumentalen Musizieren; Solmisation informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und Blattsingübungen; einstimmige Melodiediktate in verschiedenen Tonarten; Hören von Dur-Dreiklängen zur Unterstützung individueller und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; rhythmische Übungen kooperativer Lern- und Rhythmusdiktate mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Erkennen von Taktarten Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre: Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musikkunde zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung damit neben der Entwicklung einer Fachsprache durch Sprecherziehung, Stimmbildung und Singen auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Insbesondere die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.10 Die intensive Auseinandersetzung mit Musik fördert die Erkenntnis der künstlerischen Dimension von Sprache sowie des Sprachaspekts musikalischer Strukturen.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre: Violin- und Bassschlüssel, Notenwerte, Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern, Pentatonik, Dreiklänge (Dur, Moll), Metrum, Takt, Rhythmus, Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Umkehrung, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen Kompetenzbereich Vokales und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
– Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
– mit Tonmaterial, Klängen, Geräuschen und Instrumenten improvisieren sowie Vokal- und Instrumentalstücke gestalten.
– grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
– Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum erleben und bewusst steuern.
– freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren insbesondere mit Blick auf rhythmische und melodische Strukturen sowie andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
– Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen erkennen und hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen sowie zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
– Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10
– Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11
– Von Alltagsbewegungen zur Performance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele
– Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe
– Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
– Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag
– Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten
– Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben1, 2
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken
– Musikhören vom Handwerk zur Kunst: rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge
2. Klasse:
Alle Dur- und Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig), Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; Rhythmus: spezielle Rhythmusbildungen (punktierte, Synkopen), Takt, Auftakt; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente Kompetenzbereich Vokales und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; instrumentales Musizieren
Musikerinnen Die Schülerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen Schüler können
3. und 4. Klasse: – stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
Chor: – rhythmische und melodische Strukturen Motive erfinden, bearbeiten und sowohl stimmlich als auch instrumental umsetzen.
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; ein- und mehrstimmige Lieder und Chorsätze aus verschiedenen Kulturkreisen und Epochen in möglichst stilgerechter Umsetzung unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit – eine Auswahl von regionalen, internationalen und anlassbezogenen Liedern und Stücken (auch auswendig) singen und musizieren.
Instrumentalensemble: – Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand und der Verfügbarkeit von Besetzungen; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen unter praktischer Umsetzung von musikkundlichen Inhalten; musikalisches Gestalten und technische Umsetzung von Phrasierung, Artikulation, Dynamik – Außermusikalisches mit musikalischen Mitteln umsetzen und Agogik klanglich darstellen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen: und Darstellen
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; kinesiologische Übungen; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Erfassen Die Schülerinnen und Darstellen musikalischer Gestaltungsprinzipien durch Bewegung Schüler können
Gestalten: – sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten – einfache Tänze und Bewegungsabläufen; musikalische Umsetzung von Stimmungen, Gefühlen Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe; Einbeziehung aktueller Medien im Team erfinden.
Gehörbildung: Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen; ein- und zweistimmige Melodiediktate; Erkennen von Kirchentonarten und Molltonarten; Blattsingen von Melodien in allen Dur- und Molltonarten; Erkennen von harmonischen Funktionen, Chromatik, Solmisation; Singen und Erkennen von Intervallen, Dreiklängen (Dur, Moll, übermäßig und vermindert) Die Schülerinnen und ihren Umkehrungen; Arbeit mit der Stimmgabel; Übungen in verschiedenen Taktarten, Rhythmusdiktate Schüler können
Allgemeine Musiklehre/Harmonielehre: – rhythmische, melodische und harmonische Klangstrukturen erfassen, beschreiben und in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
– Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
– Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10
– Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6
– Von Alltagsbewegungen zur Performance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze
– Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
– Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus
– Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken
– Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten
– Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikwelten – Weltmusik5
– Musikhören vom Handwerk zur Kunst: formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen
3. Klasse:
Intervalle mit Feinbestimmung; harmonische Funktionen; Festigung des Dur/Moll Bereichs; komplexere rhythmische Strukturen, Notation in verschieden Taktarten; Lied, Oper, Oratorium, Musical, Suite, Konzert, Programmmusik; Musik und Biografien von Musikerinnen Kompetenzbereich Vokales und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien, Arbeit mit dem Computer instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Vokalstücke unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Texte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
– zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
– mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen.
– mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
– Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Dreiklänge und ihre Umkehrungen erkennen, benennen und notieren.
– komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
– Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
– Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
– Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10
– Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen
– Von Alltagsbewegungen zur Performance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen
– Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen
– Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken
– Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen
– Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht
– Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem: gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen
– Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden
4. Klasse:
Alt- und Tenorschlüssel, modale Tonarten; alle Dreiklangsarten mit ihren Umkehrungen; Funktionen in Dur und Moll; Ganztonleiter; unregelmäßige Taktarten; polyphone Formen und Techniken, Sonatenhauptsatzform, Sonate und Symphonie, exemplarische Kompositionen der zeitgenössischen Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen Kompetenzbereich Vokales und wirtschaftlichen Umfeld; Arbeit mit dem Computer instrumentales Musizieren
Erweiterungsbereich: Die Schülerinnen und Schüler können
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- – Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- Kulturen mehrstimmig a cappella und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil) mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
– einfache Vokal- und Instrumentalstücke vom Blatt umsetzen und Melodien transponieren.
– mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.
– im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
– außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und andere künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten.1, 2
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
– sich in Partituren orientieren.
– Hörbeispiele hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5, anhand ihrer Stilmerkmale einordnen und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
– ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6
Anwendungsbereiche
– Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10
– Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6
– Von Alltagsbewegungen zur Performance: Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart
– Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen
– Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
– Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
– Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7
– Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7
– Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikgeschmack und Toleranz5
– Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2Entrepreneurship Education
3Gesundheitsförderung
4Informatische Bildung
5Interkulturelle Bildung
6Medienbildung
7Politische Bildung
8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9Sexualpädagogik
10Sprachliche Bildung und Lesen
11Umweltbildung
12Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musikerziehung Musik (Anlage A) und Musikerziehung Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.
Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an Musikinstituten einer Universität für Musik oder an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Instituten Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und –praktischen -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 9 8. Klasse)
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musikerziehung Musik (Anlage A) sowie Musikerziehung Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
… 3 unveränderte Absätze
Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.
Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.
Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.
Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.
Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und -innen Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.
Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.
Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ „Schularbeiten“ des dritten fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ Gestalten, „Improvisieren Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie und „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung:
Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, Erfassen, Lesen und Notieren erfassen, lesen und notieren:
Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.
Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:
Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
a) Soziale Kompetenzen:
– einander zuhören
… 31 unveränderte Absätze
– dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
– unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
– gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
– Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
– sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
– mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
– konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
– sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
b) Personale Kompetenzen:
– eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
– Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
– Eigeninitiative entwickeln
– sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
– selbstständig und eigenverantwortlich üben
– sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
– die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
– künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
– Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
– Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
c) Kommunikative Kompetenzen:
– Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
– gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
– Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
– Stimme und Instrument differenziert einsetzen
– sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
– eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
d) Methodenkompetenzen:
– Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
– Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
– aktuelle Technologien und Medien nutzen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Semesterübergreifende Kompetenzen
Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der des oder der jeweiligen Semesters/Schulstufe Semester/s bzw. Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jeden Jahrgang jede Klasse und jedes Semester formuliert.
Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung
… 6 unveränderte Absätze
– die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
– einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen
– das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen
– ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren
– beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren
– mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten
– grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden
5. Klasse (,1. und 2. Semester)
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– Tonsysteme, Intervalle und Akkorde erkennen und umsetzen (z. B. singen, spielen, mit der Stimmgabel angeben etc.)
– Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
– gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen
Inhalte:
– Tonsysteme – Intervalle – Akkordlehre
– Musik und Computer – Musikinformatik
Musikrezeption:
Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:
– grundlegende musikalische Fachbegriffe erklären und anwenden
– verschiedene Notationsformen erkennen, unterscheiden und anwenden
– Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
– Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen
Inhalte:
– Musikalische Grundbegriffe aus der allgemeinen Musiklehre
– Notationskunde
– Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
– Grundlagen der musikalischen Akustik
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
– Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und bearbeiten Musikrezeption nutzbar machen
Inhalte:
– Musik und Computer – Musikinformatik
– Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
– Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
– Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
– melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick
– Formenlehre: Gestaltungsprinzipien, Grundbegriffe (Gestaltungsprinzipien,Motiv, Phrase, Thema etc.)
4. Semester – Kompetenzmodul 4 Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
– Grundlagen der musikalischen Akustik
6. Klasse, 3. Semester
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien
Musikrezeption
– Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, und musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
… 3 unveränderte Absätze
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance
– Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance Liedformen, Rondo
– Formenlehre und Werkanalyse: 6. Klasse, 4. Semester
– Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Musikpraxis
… 5 unveränderte Absätze
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
… 4 unveränderte Absätze
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock
– Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Barock vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik
– Formenlehre und Werkanalyse: 7. Klasse, 5. Semester
– Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik Musikpraxis:
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
… 4 unveränderte Absätze
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
– kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde:
– Schwerpunkt auf Wiener Klassik
– Formenlehre und Werkanalyse:
– Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
– Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
… 4 unveränderte Absätze
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik
– Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate
– Formenlehre und Werkanalyse: 7. Klasse, 6. Semester
– Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied
8. Klasse
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden
– Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken
Musikrezeption
… 4 unveränderte Absätze
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) und der Jahrhundertwende
– Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Musik um 1900 symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied
– Formenlehre und Werkanalyse: 8. Klasse, 7. Semester
– Werkanalysen, Querschnitte
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
- Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
… 5 unveränderte Absätze
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts
– Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte
– Formenlehre und Werkanalyse: 8. Klasse, 8. Semester
– Werkanalysen, Querschnitte
10. Semester
Musikpraxis
a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
– Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
– Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken
Musikrezeption:
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
… 6 unveränderte Absätze
– Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
– Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
– Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
– Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
– Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
– formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
Inhalte:
– Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen
– Vertiefungen Formenlehre und persönliche Schwerpunktsetzungen Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte
– Formenlehre und Werkanalyse:
– Werkanalysen, Querschnitte
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 277/2004 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:
„Der Lehrstoff ist bzw. die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sind nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muss der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der Übungsbedarf und im Besonderen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Da es sich um Studierende der Musik handelt, müssen alle Übungen und Anforderungen vermieden werden, die die Ausübung ihres Musikstudiums gefährden könnten.“
B.) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Wie Anlage A.
C.) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.
D.) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.
E. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1.
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
2. Oberstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1.
Weitere Pflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.