Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 1/2023

kundgemacht 02.01.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 1/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 10 § 0↗RIS↗
Anl. 1/spgeändertÜberschrift, Text · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Überschrift, Text, Tabelle, Anm (entfallen) · 2. Soweit keine schulautonome Lehrplanb…: Überschrift (neu), Text (neu), Tabelle (neu) · 3. Deutschförderklassen: Überschrift, Text, Tabelle · 2. Oberstufe: Überschrift · Tabelle, Z 2 (entfallen), Z 2 sublit bb · 1. – 4. klassenübergreifende Fachkompet…: Überschrift (neu), Text (neu) · 6. Klasse: Überschrift (entfallen) · 7. Klasse: Überschrift (entfallen)
in Kraft 01.09.2022 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 267/2022 · danach: BGBl. II Nr. 1/2023 Anl. 1/sp↗RIS↗
in Kraft 01.09.2023 – 31.08.2025 · idF BGBl. II Nr. 1/2023 · danach: BGBl. II Nr. 204/2024 Anl. 1/sp↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
Anlage A/sp
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe 1)
Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I) 2)
Erste lebende Fremdsprache
12-18
(I) 2)
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
13-18
(II) 2)
Geometrisches Zeichnen
2-5
(III)
Digitale Grundbildung
mind. 1
mind. 1
mind. 1
mind. 1
4-11
III
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches und textiles Werken
3-6
IV
Bewegung und Sport
7
7
7
8
29
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
–
0-1
0-1
0-1
0-4 4)
III5)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
29-33
30-35
30-35
33-37
126-133
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Summe Unterstufe1)
Lehrverpflichtungsgruppe2)
Religion
2 – 2 – 2 – 2
(III)
Sprachen
Deutsch
mind. 15
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mind. 12
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
mind. 13
(II)
Geometrisches Zeichnen
mind. 2
(III)
Digitale Grundbildung
mind. 4
III
Chemie
mind. 2
(III)
Physik
mind. 5
(III)
Biologie und Umweltbildung
mind. 7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
mind. 5
(III)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
mind. 7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
mind. 6
(IVa)
Kunst und Gestaltung
mind. 7
(IVa)
Technik und Design
mind. 3
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
29
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
mind. 03)
III4)
Sonstige verbindliche Übungen
-5)
Schulautonome Vertiefung6)
Gesamtwochenstundenzahl
126-133
___________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe“ der Stundentafel gemäß Z 2 1 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung“ „Bildungs- Berufsorientierung“ vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
1a) 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, 3 Kann auch geblockt oder integriert in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
(Anm.: Fußnote 3) aufgehoben durch Art. 2 Z 35, BGBl. II Nr. 337/2017)
4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
(Anm.: Fußnote 6) aufgehoben durch Art. 2 Z 48, BGBl. II Nr. 267/2022)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen: 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Freigegenstände, unverbindliche Übungen:
Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Unterstufe
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I) 1)
Erste lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I) 1)
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II) 1)
Geometrisches Zeichnen
2
2
(III)
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
–
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches und textiles Werken
2
2
–
–
4
IV
Bewegung und Sport
7
7
7
8
29
(IVa)
Verbindliche Übung
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
III4)
Gesamtwochenstundenzahl
32
34
31
36
133
________________________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
(Anm.: Fußnote 2) aufgehoben durch Art. 2 Z 37, BGBl. II Nr. 337/2017)
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
(Anm.: Fußnote 5) aufgehoben durch Art. 2 Z 51, BGBl. II Nr. 267/2022)
Freigegenstände, unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Unter-stufe
Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Sprachen
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Erste Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I)
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Geometrisches Zeichnen
-
-
-
2
2
III
Digitale Grundbildung
1
1
1
1
4
III
Chemie
-
-
-
2
2
(III)
Physik
-
1
2
2
5
(III)
Biologie und Umweltbildung
2
2
1
2
7
III
Wirtschaft und Gesellschaft
Geschichte und Politische Bildung
-
2
2
2
6
(III)
Geographie und wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
2
2
2
1
7
(IVa)
Kunst und Gestaltung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technik und Design
2
2
-
2
-
IV
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
7
7
7
8
29
(IVa)
Verbindliche Übungen
Bildungs- und Berufsorientierung
x 1)
x 1)
x
III2)
Gesamtwochenstundenzahl
32
34
31
36
133
___________
1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse………….
20
(I)
Religion………………………………………
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1…………………………………….
x2
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl…………………..
x3
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Wochenstunden pro Semester
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
Religion
2
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)
x2)
Gesamtwochenstundenanzahl
x3)
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. _________________
________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Oberstufe
Religion/Ethik2 Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III)/III
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde Umweltbildung
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
2
2
2
6
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikerziehung Musik
2
1 1)
–
–
2
+1
(IVa)
Bildnerische Erziehung Kunst und Gestaltung
2
2
Bewegung und Sport * 2)
7
7
7
5
26
(IVa)
Sportkunde * Sportkunde2)
1
1
2
2
6
III 1a III3)
Summe der Pflichtgegenstände
33
30
33
33
129
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
135
_________________________ _________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III 2 Typenbildende Pflichtgegenstände.
1a) 3 In der 7. und 8. Klasse jedoch II.
2) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
bb) Wahlpflichtgegenstände:
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung" Kunst und Gestaltung ist einzufügen:
„Sportkunde Sportkunde
–
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
III“ III
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. Deutschförderklasse
20
(I)
Religion………………………………………. Religion
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1…………………….. Wahlpflichtgegenstände1)
x2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl…………………... Gesamtwochenstundenzahl
x3)
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: ____________________
Wie Anlage A.
_______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.
FÜNFTER TEIL Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Lehrplan der Oberstufe des Realgymnasiums, Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
MATHEMATIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums Realgymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie Lehrplan des Gymnasiums Realgymnasiums, Anlage A.
TECHNISCHES TECHNIK UND TEXTILES WERKEN DESIGN
Wie Lehrplan des Gymnasiums Realgymnasiums, Anlage A.
BEWEGUNG UND SPORT
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe: (1. bis 4. Klasse)
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Fähigkeit der Wahrnehmung des eigenen Körpers und des eigenen Bewegungsverhaltens; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten. Der Bewegungs- und Sportunterricht hat die Aufgabe, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft für ein achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben.1
Im Mittelpunkt stehen Der Unterricht ist von folgende Absichten geprägt:
– Erfahren Erweiterung von bewegungsreicher, freuderfüllter Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung Körperbewusstsein zu entwickeln.
– Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines – vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten – Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalte – Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln.
– Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt Übernahme von vorgegebenen und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft.2
Die Ziele sind: – reflexive Auseinandersetzung mit bewegungs- und sportbezogenen Lernanlässen.
– Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens – Entwicklung und Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben.
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens Motivation und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen Freude an Bewegung, Spiel und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil Sport erfahren.
– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten – Bereitschaften und Fähigkeiten entwickeln (auch über die Schulzeit hinaus) Spiel, Sport und Bewegung für sich und andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
– Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen; Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann, vorzusehen. – Kooperation mit und Hinführen zu außerschulischen Sporteinrichtungen (Sportvereine, Sportverbände, ...) zur Vertiefung des Sportartenkönnens sowie Kennenlernen von Funktionen (zB Übungsleiter und Übungsleiterin, Trainer und Trainerin, Funktionär und Funktionärin) als zukünftige Arbeitsmöglichkeiten im Sportvereins- bzw. verbandswesen.
– Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann – Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen)8, ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport).7
– Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in Konkurrenz der Familie) prüfen und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten weiterentwickeln.
– Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse)
Beitrag zu In den Aufgabenbereichen Kompetenzbereichen des Jahrgangs für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der Schule sportlichen Ausbildung werden jeweils jene Kompetenzziele beschrieben, deren Entwicklung bis zu einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind daher nachfolgende Hinweise für die Lern- und Aufgabenkultur bedeutsam:
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird. – Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen)
Die Anliegen – Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden: Schüler (Sammelmappe)
Sprache – Einbeziehung der Schülerinnen und Kommunikation: Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung2 (ua. Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts, auch in Fragen der Trainingsgestaltung)
Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel – Abstimmung der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel
Mensch und Gesellschaft: – Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung10
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenen Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen – Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer)
Natur – Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und Technik: zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen; Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen – Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben)1
Gesundheit und Bewegung Schulorganisatorische Hinweise:
– Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten Rahmen von Grenzbereichen besondere Bedeutung Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen.
Kreativität – Zur Unterstützung und Gestaltung: Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Burschen traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater; freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung – Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten.
Didaktische Grundsätze: – Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen.
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsegenstand „Bewegung und Sport” ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.
Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen Mensch und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein usw.) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.
Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können. Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts.
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer Sport und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. Sinn
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen. Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion:
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen – Leisten und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten. Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. – sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen
Der Zeitrahmen für die Durchführung von Schularbeiten beträgt: – sich selbst und etwas erleben und wagen
– In der 7. Klasse insgesamt drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine zweistündige Schularbeit. – um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
– In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine dreistündige Schularbeit. – Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
Lehrstoff: – gesundheitliche Wirkungen erfahren
Kernbereich: Mensch und Gesellschaft
1. und 2. Klasse:
3. und 4. Klasse:
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Vielfältige motorische Aktivitäten.
Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft (mittlere und submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.
Grundbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching.
An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.
Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen und spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching.
Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer und biomechanischer Grundstrukturen.
Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen bekannter und neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe und Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Vielfältiges Bewegen und Spielen im, unter und ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit und ohne Hilfsmittel). Schnell und ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage.
Erarbeiten von Wettkampfformen.
Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens und Spielens im, unter und ins Wasser:
Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens und Wasserspringens.
Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grundlagen des Rettungsschwimmens.
Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen.
Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen.
Partnerhilfe und Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden und an Geräten präsentieren.
Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes und des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten und präsentieren.
Sachgerechtes Sichern und Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin/beim Partner beobachten und korrigieren lernen.
Selbstständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten.
Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können.
Erlernen und Verbessern der leichtathletischen Grundformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen und Trainingsmethoden.
Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grundformen.
Selbstständiges Vorbereiten und Durchführen einfacher Wettkämpfe und Übernahme von Kampfrichtertätigkeit.
Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.
Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik und der Spielorganisation.
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.
Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.
Spielerische Bewegungshandlungen:
Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.
Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- und taktikrelevanten Aspekten.
Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.
Beherrschen der Regelanwendung und -auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw der Umsetzung von gruppen- und mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Sportspielen.
Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grundsituationen und Grundtechniken.
Taktische Maßnahmen setzen können.
Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.
Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener Form.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.
Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.
Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik und Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.
Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze.
Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Vermehrt akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.
Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.
Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.
Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.
Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.
Grundkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- und Trainingsformen.
Feststellen, gezieltes Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und/oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.
Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) erwerben.
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der Ersten Hilfe.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Gezieltes Entdecken und Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen.
Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten.
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit dem Einrad).
Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.
Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).
Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8, 11
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Der Lehrplan der Sekundarstufe I basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.
Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind:
FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.
METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2
SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren.1, 2
SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit).2
Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. – 4. Klasse)
1. – 4. klassenübergreifende Fachkompetenz:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen.
1. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schülern können
– im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben.
– grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben.
– grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen.8
– grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen.
– turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
kleine Bewegungs- und Sportspiele
– Spielobjekte auch in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
– Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspieler erkennen und darauf situationsgerecht reagieren (Taktik).
Laufen, Springen, Werfen/Stoßen
– Grobformen leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben.
– aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen.
– den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen.
– Gegenstände mit Dreischritt Anlauftechnik weit werfen.
Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste
– Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen.
– sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken.
– Gymnastik ohne und mit Handgerät ausführen.
– einfache Bewegungskünste ohne und mit verschiedenen Materialien und Geräten ausführen.
Zweikämpfe/Selbstverteidigung
– Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen.
– Grenzen erkennen und setzen; Stopp Signale setzen und beachten.12
– sicher fallen und abrollen. (Fallschule)
turnerische Grundfertigkeiten
– vielfältige Bewegungsformen am Boden, an Geräten und Gerätekombinationen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, auf stabilen und labilen Unterlagen und Geräten balancieren.
– beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen und sicher landen.
– normierte Turnelemente auf grundlegendem Niveau ausführen. (zB Turn10)
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen.
Anwendungsbereiche
– wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen).10
– Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit).
– die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren.
Anwendungsbereiche
– Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen.
– persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben.
– grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?).5
– eigene Rolle bei Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen (zB Geräteaufbau).
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen.
Anwendungsbereiche
– körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in Spielsituationen und vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen in den Bereichen Technik, Taktik und in der Regelkunde im Spiel demonstrieren.
– ihr technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf zeigen.
– einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in Gymnastik, Tanz, Bewegungskünsten ausführen.
– einfache Techniken in Kampfformen/Selbstverteidigung anwenden.
– turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben.
– einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden)
– sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden)
Anwendungsbereich
vereinfachte Sport- und Rückschlagspiele
– Spielobjekte, auch unter Wettkampfbedingungen, in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
– Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik).
Lauf, Sprung und Wurf
– vielfältige Spiel-, Trainings- und Wettkampfformen durchführen.
– variantenreiche leichtathletische Techniken auch mit alternativen Übungsgeräten erproben.
Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste
– gymnastische Elemente mit Geräten ausführen.
– einfache Tanzelemente variieren und kombinieren, erfinden und gestalten.
Kampfformen/Selbstverteidigung
– einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale erkennen und deren Wirkung reflektieren.
turnerische Grundfertigkeiten
– die Technik beim Turnen am Boden und an Geräten vorzeigen.
– normierte Turnelemente mit dem Fokus auf Technik, Haltung und Dynamik ausführen und verbinden.
– Sprungbewegungen ausführen und sicher landen.
Schwimmen
– Verhalten des Körpers im und unter Wasser wahrnehmen
– Schwimmabzeichen (zB Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) erwerben
– Wettkämpfe mit richtiger Technik bestreiten
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären.10
Anwendungsbereiche
– Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen).
– Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit).
– funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit).
– Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit).
– einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten.5, 7
Anwendungsbereiche
– an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen.
– Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren.2
– eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen.
Anwendungsbereiche
– geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen.2
– die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen.
3. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik in Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden.
– ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeits- und Leistungsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen.
– einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz und Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
– in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten.
– am Boden und an Geräten (zB Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Trampolin, Ringe) Übungsverbindungen mit richtiger Technik ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen andern Rückmeldung geben.
– einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.)
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
– in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik).
– sportspielspezifische Technikelemente mit unterschiedlichen Bällen und Übungsgeräten durchführen.
– individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik).
Boden- und Gerätturnen
– gebundene Formen (zB Turn10) und offene Formen (zB Parkour/Freerunning) des Turnens zeigen.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen.
Anwendungsbereiche
– wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen).10
– bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die Lernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen).
– Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit).
– organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen.5, 8
Anwendungsbereiche
– Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren.
– Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren.
Anwendungsbereiche
– Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen.
4. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik unter Wettkampf-/Leistungsbedingungen in Sport- und Rückschlagspielen unter Einhaltung der Regeln demonstrieren.
– im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden.
– komplexe Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
– einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen/Selbstverteidigung/Kampfsport regelgerecht und fair anwenden.
– Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn10 auf technisch korrektem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren.
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
– wettkampfnahes Technik- und Taktiktraining durchführen; an Wettkämpfen teilnehmen
– Selbständig Spiele durchführen; Spiele leiten.
Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünste
– Einzel- und Gruppenchoreografie, Vorführungen; tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen zeigen.
Boden- und Gerätturnen
– an Wettkämpfen teilnehmen und Übungen formvoll präsentieren.
– gegenseitig sichern und Hilfestellung leisten.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten.
Anwendungsbereiche
– die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen).
– angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit).
– geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit).
– Bei Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren.5, 7
Anwendungsbereiche
– eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben.
– in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben.
Anwendungsbereiche
– eigene Bewegungsvorlieben erkennen.
– Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren.
– Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen.12
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2Entrepreneurship Education
3Gesundheitsförderung
4Informatische Bildung
5Interkulturelle Bildung
6Medienbildung
7Politische Bildung
8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9Sexualpädagogik
10Sprachliche Bildung und Lesen
11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Oberstufe
… 25 unveränderte Absätze
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
SPORTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können.
Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden.
Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird:
– Bewegung und sportliche Techniken
– Optimierung sportlicher Leistung
– Themen und Wertfragen des Sports
– Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden.
Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann.
Beitrag zu den Bildungsbereichen der Schule (5. bis 8. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei.
– Sprache und Kommunikation:
Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua.
– Mensch und Gesellschaft:
Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua.
– Natur und Technik:
Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua.
– Gesundheit und Bewegung:
Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua.
– Kreativität und Gestaltung:
Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Gegenstandes Unterrichtsgegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden.
Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten.
… 26 unveränderte Absätze
Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden:
– Handlungs- und problemorientiertes Lernen:
Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht.
Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder.
– Wissenschaftsorientierung:
Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden.
– Fachlicher und fächerübergreifender Unterricht:
Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor.
Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden.
– Theorie-Praxis-Verbindung:
Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt.
Unterrichtsmethodische Hinweise (5. bis 8. Klasse):
Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen.
Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben.
Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt.
Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei.
Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen.
Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst.
Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.
Kompetenzmodell (5. bis 8. Klasse):
Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können.
Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt:
1. Im ersten Anforderungsbereich geht es vorrangig um das WIEDERGEBEN UND VERSTEHEN von Wissen (A1). Die entsprechenden Fähigkeiten reichen vom bloßen Wiedergeben von Informationen über deren Zuordnung zu vorgegebenen Kategorien und das korrekte Anführen passender Beispiele bis zum Herstellen von Bezügen, in denen beispielsweise Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkannt werden.
2. Das ÜBERTRAGEN UND ANWENDEN von Wissen (A2) als zweiter Anforderungsbereich besteht aus den Kompetenzen, Fragen zu stellen und aufzubereiten, Lösungswege zu finden und geeignete Verfahren anzuwenden, Ergebnisse zu präsentieren und Resultate zu begründen.
3. Zum BEGRÜNDEN UND BEWERTEN (A3) als drittem Bereich gehören das Differenzieren von Inhalten, das Systematisieren von Fakten, das Reflektieren von Normen und das Argumentieren eigener Urteile.
Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 18 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
– einfache Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen bestimmen und einordnen; (A2)
– taktische Fähigkeiten beschreiben und Grundlagen des Taktiktrainings in verschiedenen Sportdisziplinen erklären; (A1)
– sportliche Taktiken und Strategien entwickeln und situationsgemäß anpassen. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
– Berufsfelder im System Sport nennen und Qualifikationen für sportbezogene Berufe beschreiben; (A1)
– Kennzeichen des Systems Sport (Strukturen, Funktionen, Trends) beschreiben und miteinander vergleichen; (A1)
– Erscheinungsformen von Diversität im Sport erkennen und Lösungsansätze zur Gleichstellung bewerten. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– Bezüge zwischen Merkmalen des Sports und sozialhistorischen Epochen herstellen. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme).
Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung.
Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings.
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende).
Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen.
Körperliche und geistige Beeinträchtigung Behinderung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 11 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
– grundlegende Funktionen des Bewegungsapparates und der Organsysteme wiedergeben; (A1)
– den Zusammenhang von sportlicher Belastung und Anpassung des Organismus begründen. (A2)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– Formen der Darstellung des Sports in den Medien kritisch vergleichen. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem.
Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter).
6. Klasse
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 15 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
– Innovationspotenziale in der Entwicklung des Sports erläutern und beurteilen. (A3)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
– allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Trainings- und Belastungssteuerung charakterisieren sowie Trainingsprinzipien begründen; (A2)
– Besonderheiten des Nachwuchs- und Hochleistungstrainings darstellen. (A1)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– Ideen für Sportveranstaltungen finden, medial aufbereiten und umsetzen. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung).
Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage);
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 23 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
– komplexe Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen analysieren und vergleichen. (A2)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
– Methoden des Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauertrainings erläutern und nutzen; (A2)
– Methoden des Beweglichkeits- und Koordinationstrainings erklären und anwenden. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
– Wirkungen und Gefahren von Doping im Sport begründen. (A1)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– wirtschaftliche Faktoren des Sports und deren Entwicklung erläutern; (A1)
– die Kommerzialisierung des Sports und deren Folgen kritisch diskutieren. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode).
Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor.
Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte.
Schularbeiten
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
7. Klasse
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 23 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
– die Mechanismen der Bewegungssteuerung erklären und Fehlerkorrekturen vornehmen; (A2)
– Theorien und Modelle des motorischen Lernens unterscheiden und erklären. (A1)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
– Trainingseinheiten zu vorgegebenen Schwerpunkten planen und durchführen; (A2)
– kurz-, mittel- und langfristige Trainingsprozesse planen, dokumentieren und auswerten. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
– sportpraktische und -theoretische Fragestellungen formulieren, Lösungen präsentieren und argumentieren. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– aktuelle sportliche Ereignisse und Entwicklungen auf sozialhistorischer und politischer Grundlage interpretieren. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch).
Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung).
Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie.
Schularbeiten
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
8.Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 24 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken
– psychische und soziale Anforderungen sportlichen Handelns (Sportarten) beschreiben; (A1)
– psychologische Verfahren zur Optimierung sportlichen Handelns erklären und anwenden. (A2)
Bereich Optimierung sportlicher Leistung
– Planungs- und Durchführungsschritte sportspezifischer Tests beschreiben und systematisch ordnen; (A1)
– Ergebnisse sportspezifischer Tests bei der Trainingsplanung nutzen. (A2)
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
– Wagnis und Gefahrensituationen im sportlichen Kontext sicher gestalten; (A2)
– kulturelle Aspekte von Bewegung und Sport analysieren und bewerten. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– Ursachen und Auswirkungen der Umweltbelastung (zB Energie, Müll) durch sportliches Handeln reflektieren; (A3)
– Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität zielgruppenorientiert anwenden. (A2)
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport.
Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren.
Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion).
Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung).
Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität,ua Aktivität, ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten.
Schularbeiten
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 11 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Themen und Wertfragen des Sports
– eigene Positionen zu Normen und Werten im Sport beziehen und hinterfragen. (A3)
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports
– Auswirkungen von Bewegung und Sport auf die Gesundheit abwägen und entsprechende Maßnahmen beurteilen. (A3)
Lehrstoff:
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich.
Schularbeiten
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
b) Wahlpflichtgegenstände
SPORTKUNDE
(Wahlpflichtgegenstand)
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
… 4 unveränderte Absätze
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Lehrstoff:
Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden.
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgender Abweichung:.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Abschnitt anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.