BGBl. Nr. 244/1959
244. Abänderung der Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.
Abänderung der Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr
1
§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
ANLAGE
INTERNATIONALER EISENBAHNVERKEHR
Anmerkung, Anlage nicht darstellbar; es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)