BGBl. Nr. 177/1961
177. Verordnung: Gewässeraufsichtsorgane.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Juni 1961 über die Gewässeraufsichtsorgane.
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage A
Eidesformel
Ich gelobe, den mir übertragenen Gewässeraufsichtsdienst stets sorgfältig und treu auszuüben, insbesondere wahrgenommene Schädigungen bekanntzugeben und Übertretungen anzuzeigen.