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BGBl. Nr. 164/1964

kundgemacht 23.07.1964 RIS↗
164. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich
Kundmachung BGBl. Nr. 164/1964× zu Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 23.07.1964 · idF BGBl. Nr. 164/1964 Anl. 1↗RIS↗

Anlage römisch zehn

Anmerkung, Anlage römisch zehn als PDF dokumentiert

Ziffer 6, der Druckfehlerberichtigung Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1965, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1964,, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph 7, der Anlage römisch zehn hat es statt „Streitgkeiten“ richtig „Streitigkeiten“ zu lauten.“)