66. Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
WIENER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIPLOMATISCHE BEZIEHUNGEN
Kundmachung
BGBl. Nr. 66/1966× zu Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll
neu
§ 0↗RIS↗