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BGBl. Nr. 102/1976

kundgemacht 23.03.1976 RIS↗
102. Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe samt Anlage und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE LEGITIMATION DURCH NACHFOLGENDE EHE
Kundmachung BGBl. Nr. 102/1976× zu Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe neu § 0↗RIS↗