BGBl. Nr. 102/1977
102. Kundmachung: Die in Artikel 2 des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Feber 1977 betreffend die in Art. 2 des Übereinkommens vom 26. September 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1geändert