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BGBl. Nr. 72/1984

kundgemacht 17.02.1984 RIS↗
72. Vereinbarung zur Ergänzung des Abschnittes I der Anlage I zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben
Vereinbarung zur Ergänzung des Abschnittes I der Anlage I zum Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben
Kundmachung BGBl. Nr. 72/1984× zu Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD) 1 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertI. Staustufen: Z 1b (neu), Schlussteil (neu)