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BGBl. I Nr. 153/2004

kundgemacht 30.12.2004 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G-Novelle 2004)
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004)
Kundmachung BGBl. I Nr. 153/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) 1361 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, lit b, Schlussteil, lit e, lit f, lit c, lit d, Z 1 bis Z 3
in Kraft 11.08.2000 – 30.12.2004 · idF BGBl. I Nr. 89/2000 · danach: BGBl. I Nr. 153/2004 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 31.12.2004 – 31.12.2004 · idF BGBl. I Nr. 153/2004 Anl. 1↗RIS↗
… 900 unveränderte Absätze
Anhang 1
Der Anhang enthält die gemäß § 3 UVP-pflichtigen Vorhaben.
In Spalte 1 und 2 finden sich jene Vorhaben, die jedenfalls UVP-pflichtig sind und einem UVP-Verfahren (Spalte 1) oder einem vereinfachten Verfahren (Spalte 2) zu unterziehen sind. Bei in Anhang 1 angeführten Änderungstatbeständen ist ab dem angeführten Schwellenwert eine Einzelfallprüfung durchzuführen; sonst gilt § 3a Abs. 2 und 3, außer es wird ausdrücklich nur die “Neuerrichtung”, der “Neubau” oder die “Neuerschließung” erfasst.
In Spalte 3 sind jene Vorhaben angeführt, die nur bei Zutreffen besonderer Voraussetzungen der UVP-Pflicht unterliegen. Für diese Vorhaben hat ab den angegebenen Mindestschwellen eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Ergibt diese Einzelfallprüfung eine UVP-Pflicht, so ist nach dem vereinfachten Verfahren vorzugehen.
Die in der Spalte 3 genannten Kategorien schutzwürdiger Gebiete werden in Anhang 2 definiert. Gebiete der Kategorien A, C und D sind für die UVP-Pflicht eines Vorhabens jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Tag der Antragstellung ausgewiesen sind.
____________________________________________________________________
UVP UVP im vereinfachten Verfahren
________________________________________________________________
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
____________________________________________________________________
Abfallwirtschaft
____________________________________________________________________
Z 1 a) Untertage-
deponien für
gefährliche
Abfälle;
Berechnungs-
grundlage
(§ 3a Abs. 2)
für Änderungen
ist das
bescheidmäßig
genehmigte
Gesamtvolumen;
b) Anlagen zur
biologischen
oder
mechanisch-
biologischen
Behandlung
von
gefährlichen
Abfällen oder
von Altölen
mit einer
Kapazität von
mindestens
20 000 t/a;
c) sonstige
Anlagen zur
Behandlung
(thermisch,
chemisch,
physikalisch)
von
gefährlichen
Abfällen oder
von Altölen
mit einer
Kapazität von
mindestens
1 000 t/a;
ausgenommen
sind Anlagen
zur
ausschließlich
stofflichen
Verwertung;
Änderungen ab
einer
Kapazitäts-
ausweitung
von mindestens
10 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 2 a) Massenabfall- d) Baurestmassen-
oder deponien mit
Reststoff- einem
deponien mit Gesamtvolumen
einem von mindestens
Gesamtvolumen 1 000 000 m3;
von mindestens e) Anlagen zur
500 000 m3; Aufbereitung
b) Untertage- von
deponien für Baurestmassen
nicht mit einer
gefährliche Kapazität von
Abfälle mit mindestens
einem 200 000 t/a.
Gesamtvolumen
von mindestens
500 000 m3;
c) sonstige
Anlagen zur
Behandlung
(thermisch,
chemisch,
physikalisch,
biologisch,
mechanisch-
biologisch)
von nicht
gefährlichen
Abfällen mit
einer
Kapazität von
mindestens
35 000 t/a,
ausgenommen
sind Anlagen
zur
ausschließlich
stofflichen
Verwertung
oder
mechanischen
Sortierung;
____________________________________________________________________
Z 3 a) Anlagen zur c) Anlagen zur
Lagerung von Lagerung von
Alt-Kraftfahr- Alt-Kraftfahr-
zeugen zeugen
einschließlich einschließlich
Einrichtungen Einrichtungen
zum Zerteilen zum Zerteilen in
mit einer schutzwürdigen
Gesamtlager- Gebieten der
kapazität von Kategorie C mit
mindestens einer
10 000 t; Gesamtlager-
b) Anlagen zur kapazität von
Lagerung von mindestens
Eisenschrott 5 000 t.
und Alteisen
mit einer
Gesamtlager-
kapazität von
mindestens
30 000 t;
____________________________________________________________________
Energiewirtschaft
____________________________________________________________________
Z 4 a) Thermische b) thermische
Kraftwerke Kraftwerke oder
oder andere andere
Feuerungs- Feuerungsanlagen
anlagen mit in schutzwürdigen
einer Brenn- Gebieten der
stoffwärme- Kategorie D mit
leistung von einer Brennstoff-
mindestens wärmeleistung von
200 MW; mindestens 100 MW.
____________________________________________________________________
Z 5 Kernkraftwerke
oder andere
Kernreaktoren,
sofern sie nicht
vom
Atomsperrgesetz
(BGBl. Nr.
676/1978)
verboten sind,
einschließlich
der Demontage
oder Stilllegung
solcher
Kraftwerke oder
Reaktoren;
ausgenommen sind
Reaktoren in
Forschungsein-
richtungen für
die Herstellung
und Bearbeitung
von spaltbaren
und
brutstoffhaltigen
Stoffen, deren
Höchstleistung
1 kW thermische
Dauerleistung
nicht übersteigt.
____________________________________________________________________
Z 6 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Nutzung von Nutzung von
Windenergie Windenergie in
mit einer schutzwürdigen
elektrischen Gebieten der
Gesamtleistung Kategorie A mit
von mindestens einer elektrischen
20 MW oder mit Gesamtleistung von
mindestens mindestens 10 MW
20 Konvertern; oder mit mindestens
10 Konvertern.
____________________________________________________________________
Umgang mit
radioaktiven
Stoffen
____________________________________________________________________
Z 7 a) Anlagen zur
Herstellung
oder
Anreicherung
von
Kernbrenn-
stoffen oder
zur Wieder-
aufbereitung,
Aufarbeitung
oder
Beseitigung von
bestrahlten
Kernbrenn-
stoffen;
b) Anlagen zur
Aufarbeitung
oder
Endlagerung von
hochradio-
aktiven
Abfällen;
c) Anlagen zur
Endlagerung
schwach- und
mittelradio-
aktiver
Abfälle;
d) Anlagen mit dem
ausschließ-
lichen Zweck
der für mehr
als zehn Jahre
geplanten
Lagerung
bestrahlter
Kernbrennstoffe
oder
radioaktiver
Abfälle an einem
anderen als dem
Produktionsort
(ausgenommen
Lagerung von
Abfällen von
radioaktiven
Stoffen
natürlichen
Ursprungs wie
zB Granit).
Berechnungsgrund-
lage (§ 3a Abs. 2)
für Änderungen der
lit. a bis d ist
die bescheidmäßig
genehmigte
Produktions- bzw.
Lagerkapazität.
____________________________________________________________________
Z 8 Bau von Teilchen-
beschleunigern ab
50 MeV.
____________________________________________________________________
Infrastruktur-
projekte
____________________________________________________________________
Z 9 a) Neubau von d) Neubau e) Ausbaumaßnahmen
Schnellstraßen sonstiger sonstiger Art an
*1) oder ihrer Straßen oder Schnellstraßen oder
Teilabschnitte; ihrer Neubau sonstiger
als Neubau gilt Teilabschnitte Straßen oder ihrer
auch die mit einer Teilabschnitte,
Zulegung von durchgehenden wenn ein
zwei oder mehr Länge von schutzwürdiges
Fahrstreifen mindestens Gebiet der
auf einer 5 km, wenn auf Kategorien A, B
durchgehenden der neuen oder D berührt wird
Länge von Straße eine und eine
mindestens durchschnitt- durchschnittliche
10 km; liche tägliche tägliche
b) Neubau Verkehrsbe- Verkehrsbelastung
sonstiger lastung (DTV) (DTV) von
Straßen oder von mindestens mindestens
ihrer 15 000 Kraft- 2 000 Kraftfahr-
Teilabschnitte fahrzeugen in zeugen in einem
mit einer einem Prognose- Prognosezeitraum
durchgehenden zeitraum von von fünf Jahren zu
Länge von fünf Jahren zu erwarten ist;
mindestens erwarten ist; ausgenommen ist die
10 km; als Berührung von
Neubau gilt Schutzgebieten
auch die ausschließlich
Zulegung von durch Schutzbauten
zwei oder mehr zur Beseitigung von
Fahrstreifen; Gefahrenbereichen
c) Errichtung oder durch auf
einer zweiten Grund von
Richtungsfahr- Katastrophenfällen,
bahn auf einer durch die
durchgehenden Niveaufreimachung
Länge von von
mindestens Eisenbahnkreuzungen
10 km; oder durch
Brückenneubauten
bedingte Umlegungen
von bestehenden
Straßen.
Bei lit. e ist § 3a
Abs. 5 nicht
anzuwenden.
Von Z 9 sind
Bundesstraßen,
Forststraßen und
Güterwege nicht
erfasst.
____________________________________________________________________
Z 10 a) Neubau von d) Neubau von
Eisenbahn-Fern- Eisenbahnstrecken
verkehrs- oder ihrer
strecken oder Teilabschnitte auf
ihrer einer durchgehenden
Teilabschnitte; Länge von
b) Neubau von mindestens 5 km,
sonstigen sofern ein
Eisenbahn- schutzwürdiges
strecken oder Gebiet der
ihrer Kategorien A oder B
Teilabschnitte berührt wird;
auf einer e) Änderung von
durchgehenden Eisenbahnstrecken
Länge von oder ihrer
mindestens Teilabschnitte auf
10 km; einer durchgehenden
c) Änderung von Länge von
Eisenbahn- mindestens 5 km,
strecken oder wenn die Mitte des
ihrer äußersten Gleises
Teilabschnitte der geänderten
auf einer Trasse von der
durchgehenden Mitte des äußersten
Länge von Gleises der
mindestens bestehenden Trasse
10 km, sofern mehr als 100 m
die Mitte des entfernt ist und
äußersten ein schutzwürdiges
Gleises der Gebiet der
geänderten Kategorien A oder B
Trasse von der berührt wird;
Mitte des
äußersten ausgenommen ist die
Gleises der Berührung von
bestehenden Schutzgebieten der
Trasse mehr als Kategorie B
100 m entfernt ausschließlich durch
ist; Schutzbauten zur
Beseitigung von
Gefahrenbereichen oder
durch auf Grund von
Katastrophenfällen
bedingte Umlegungen.
Bei lit. c und e ist
§ 3a Abs. 5 nicht
anzuwenden. Von Z 10
sind
Hochleistungsstrecken
(§ 23b) nicht erfasst.
____________________________________________________________________
Z 11 a) Verschubbahn-
höfe mit einer
Flächeninan-
spruchnahme von
mindestens
75 ha;
b) Frachtenbahn-
höfe,
Güterterminals
oder Güterver-
kehrszentren
mit einer
Flächeninan-
spruchnahme von
mindestens
50 ha.
____________________________________________________________________
Z 12 a) Neuerschließung c) Neuerschließung
von Gletscher- oder Änderung
schigebieten; (Erweiterung) von
b) Neuerschließung Schigebieten durch
oder Änderung Errichtung von
(Erweiterung) Seilförderanlagen
von zur
Schigebieten Personenbeförderung
durch oder Schleppliften
Errichtung von oder Errichtung von
Seilförder- Pisten in
anlagen zur schutzwürdigen
Personenbeför- Gebieten der
derung oder Kategorie A, wenn
Schleppliften damit eine Flächen-
oder Errichtung inanspruchnahme
von Pisten, durch Pistenneubau
wenn damit eine oder durch
Flächeninan- Lifttrassen von
spruchnahme mit mindestens 10 ha
Geländeverän- verbunden ist.
derung durch
Pistenneubau
oder durch
Lifttrassen von
mindestens
20 ha verbunden
ist;
____________________________________________________________________
Z 13 a) Rohrleitungen b) Rohrleitungen für
für den den Transport von
Transport von Öl, Erdölprodukten,
Öl, Chemikalien oder
Erdölprodukten, Gas in
Chemikalien schutzwürdigen
oder Gas mit Gebieten der
einem Innen- Kategorie A mit
durchmesser von einem
mindestens Innendurchmesser
800 mm und von mindestens
einer Länge von 500 mm und einer
mindestens Länge von
40 km; mindestens 25 km.
Berechnungsgrundlage
für Änderungen (§ 3a
Abs. 2 und 3) der
lit. a und b ist die
Leitungslänge.
____________________________________________________________________
Z 14 a) Neubau von
Flugplätzen,
ausgenommen
Segelflugfelder
und Flugplätze
für
Hubschrauber,
die überwiegend
Rettungsein-
sätzen,
Einsätzen der
Sicherheitsver-
waltung, der
Erfüllung von
Aufgaben der
Landesverteidi-
gung oder der
Verkehrsüber-
wachung mit
Hubschraubern
dienen;
b) Neuerrichtung
von Pisten mit
einer
Grundlänge von
mindestens
2 100 m;
c) Änderungen von
Flugplätzen
durch
Neuerrichtung
oder
Verlängerung
von Pisten,
wenn durch die
Neuerrichtung
oder
Verlängerung
die Gesamt-
pistenlänge um
mindestens 25%
erweitert wird;
d) Änderungen von
Flugplätzen,
wenn dadurch
eine Erhöhung
der Anzahl der
Flugbewegungen
(mit Motorflug-
zeugen,
Motorseglern im
Motorflug oder
Hubschraubern)
um mindestens
20 000 pro Jahr
oder mehr zu
erwarten ist.
Von lit. b, c und
d ausgenommen ist
die Errichtung von
Pisten für Zwecke
der
Militärluftfahrt
aus Anlass eines
Einsatzes des
Bundesheeres gemäß
§ 2 Abs. 1 des
Wehrgesetzes 1990
(WG), BGBl.
Nr. 305.
Von lit. c
ausgenommen sind
weiters Vorhaben,
die ausschließlich
der Erhöhung der
Flugsicherheit
dienen.
____________________________________________________________________
Z 15 a) Häfen, Kohle-
oder Ölländen,
die Schiffen
mit einer
Tragfähigkeit
von mehr als
1 350 t
zugänglich
sind;
b) Neubau von
Wasserstraßen,
die Schiffen
mit einer
Tragfähigkeit
von mehr als
1 350 t
zugänglich
sind.
Berechnungsgrund-
lage für
Änderungen (§ 3a
Abs. 2) von lit. a
ist die
bescheidmäßig
genehmigte
Umschlagkapazität.
____________________________________________________________________
Z 16 a) Starkstromfrei- b) Starkstromfrei-
leitungen mit leitungen in
einer schutzwürdigen
Nennspannung Gebieten der
von mindestens Kategorien A oder B
220 kV und mit einer
einer Länge von Nennspannung von
mindestens mindestens 110 kV
15 km; und einer Länge von
mindestens 20 km.
Berechnungsgrundlage
für Änderungen (§ 3a
Abs. 2 und 3) von
lit. a und b ist die
Leitungslänge.
____________________________________________________________________
Z 17 a) Freizeit- oder b) Freizeit- oder
Vergnügungs- Vergnügungsparks *2)
parks *2) mit in
einer Flächen- schutzwürdigen
inanspruchnahme Gebieten der
von mindestens Kategorien A oder D
10 ha oder mit einer Flächen-
mindestens inanspruchnahme von
1 500 von mindestens
Stellplätzen 5 ha oder
für mindestens
Kraftfahrzeuge; 750 Stellplätzen
für Kraftfahrzeuge.
____________________________________________________________________
Z 18 Industrie- oder
Gewerbeparks *3)
mit einer
Flächeninan-
spruchnahme von
mindestens 50 ha.
____________________________________________________________________
Z 19 Einkaufszentren *4)
mit einer Flächen-
inanspruchnahme
von mehr als 10 ha
oder mit mehr als
1 000 Stellplätzen
für
Kraftfahrzeuge.
____________________________________________________________________
Z 20 a) Beherbergungs- b) Beherbergungs-
betriebe, wie betriebe, wie
Hotels oder Hotels oder
Feriendörfer, Feriendörfer, samt
samt Neben- Nebeneinrichtungen
einrichtungen in schutzwürdigen
mit einer Gebieten der
Bettenzahl von Kategorien A oder B
mindestens mit einer
500 Betten oder Bettenzahl von
einer Flächen- mindestens
inanspruchnahme 250 Betten oder
von mindestens einer Flächeninan-
5 ha, außerhalb spruchnahme von
geschlossener mindestens 2,5 ha,
Siedlungs- außerhalb
gebiete; geschlossener
Siedlungsgebiete.
____________________________________________________________________
Z 21 a) Öffentlich b) öffentlich
zugängliche zugängliche
Parkplätze oder Parkplätze oder
Parkgaragen für Parkgaragen für
Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge in
mit mehr als schutzwürdigen
1 500 Gebieten der
Stellplätzen Kategorie A, B oder
für D mit mehr als
Kraftfahrzeuge; 750 Stellplätzen
für Kraftfahrzeuge.
____________________________________________________________________
Z 22 a) Jachthäfen b) Jachthäfen
(einschließlich (einschließlich
Bojenfelder) Bojenfelder) in
mit mindestens schutzwürdigen
300 Gebieten der
Liegeplätzen Kategorie A mit
für Sportboote; mindestens
150 Liegeplätzen
für Sportboote.
____________________________________________________________________
Z 23 a) Campingplätze b) Campingplätze in
außerhalb schutzwürdigen
geschlossener Gebieten der
Siedlungs- Kategorie A mit
gebiete mit mindestens
mindestens 500 250 Stellplätzen,
Stellplätzen; außerhalb
geschlossener
Siedlungsgebiete.
____________________________________________________________________
Z 24 Ständige
Freiluftanlagen
für Motorsport-
veranstaltungen ab
2 km Länge.
____________________________________________________________________
Bergbau
____________________________________________________________________
Z 25 a) Entnahme von c) Entnahme von
mineralischen mineralischen
Rohstoffen im Rohstoffen im
Tagbau Tagbau
(Lockergestein, (Lockergestein,
Festgestein im Festgestein im
Trichterabbau Trichterabbau
mit mit
Sturzschacht, Sturzschacht,
plattenförmige plattenförmige
Festgesteins- Festgesteins-
vorkommen) oder vorkommen) oder
Torfgewinnung Torfgewinnung in
mit einer schutzwürdigen
Fläche *5) von Gebieten der
mindestens Kategorie A oder in
20 ha; oder nahe
b) Erweiterungen Siedlungsgebieten
einer Entnahme *6) mit einer Fläche
von *5) von mindestens
mineralischen 10 ha;
Rohstoffen im d) Erweiterungen einer
Tagbau Entnahme von
(Lockergestein, mineralischen
Festgestein im Rohstoffen im
Trichterabbau Tagbau
mit (Lockergestein,
Sturzschacht, Festgestein im
plattenförmige Trichterabbau mit
Festgesteins- Sturzschacht,
vorkommen) oder plattenförmige
einer Festgesteins-
Torfgewinnung, vorkommen) oder
wenn die Fläche einer Torfgewinnung
*5) der in den in schutzwürdigen
letzten zehn Gebieten der
Jahren Kategorie A oder in
bestehenden oder nahe
oder Siedlungsgebieten
genehmigten *6), wenn die Fläche
Abbaue und der *5) der in den
beantragten letzten Jahren
Erweiterung bestehenden oder
mindestens genehmigten Abbau
20 ha und die und der beantragten
zusätzliche Erweiterung
Flächeninan- mindestens 10 ha
spruchnahme *5) und die zusätzliche
mindestens 5 ha Flächeninanspruch-
beträgt; nahme *5) mindestens
2,5 ha beträgt;
ausgenommen von Z 25
sind die unter den
Z 37 und 38 erfassten
Tätigkeiten.
____________________________________________________________________
Z 26 a) Entnahme von c) Entnahme von
mineralischen mineralischen
Rohstoffen im Rohstoffen im
Tagbau Tagbau
(Festgestein) (Festgestein) in
mit einer schutzwürdigen
Fläche *5) von Gebieten der
mindestens Kategorie A oder in
10 ha; oder nahe
b) Erweiterungen Siedlungsgebieten
einer Entnahme *6) mit einer Fläche
von *5) von mindestens
mineralischen 5 ha;
Rohstoffen im d) Erweiterungen einer
Tagbau Entnahme von
(Festgestein), mineralischen
wenn die Fläche Rohstoffen im
*5) der in den Tagbau
letzten zehn (Festgestein) in
Jahren schutzwürdigen
bestehenden Gebieten der
oder Kategorie A oder in
genehmigten oder nahe
Abbaue und der Siedlungsgebieten
beantragten *6), wenn die Fläche
Erweiterung *5) der in den
mindestens letzten zehn Jahren
13 ha und die bestehenden oder
zusätzliche genehmigten Abbaue
Flächeninan- und der beantragten
spruchnahme *5) Erweiterung
mindestens 3 ha mindestens 7,5 ha
beträgt; und die zusätzliche
Flächeninan-
spruchnahme *5)
mindestens 1,5 ha
beträgt.
____________________________________________________________________
Z 27 a) Untertagebau b) Untertagebau in
mit einer schutzwürdigen
Flächeninan- Gebieten der
spruchnahme für Kategorie A mit
zusammenhängen- einer Flächeninan-
de obertägige spruchnahme für
Anlagen und zusammenhängende
Betriebsein- obertägige Anlagen
richtungen von und Betriebsein-
mindestens richtungen von
10 ha; mindestens 5 ha.
____________________________________________________________________
Z 28 Neuerrichtung von
Anlagen für
Tiefbohrungen ab
1 000 m Teufe in
schutzwürdigen
Gebieten der
Kategorie A;
ausgenommen sind
Probe- und
Erkundungsbohrungen,
Bohrlochbergbau auf
Salz sowie die unter
Z 29 und 33 erfassten
Tätigkeiten.
____________________________________________________________________
Z 29 a) Förderung von c) Förderung von Erdöl
Erdöl oder Erdgas in
Erdgas mit schutzwürdigen
einer Kapazität Gebieten der
von mindestens Kategorie A mit
500 t/d pro einer Kapazität von
Sonde bei Erdöl mindestens 250 t/d
und von pro Sonde bei Erdöl
mindestens und von mindestens
500 000 m3/d 250 000 m3/d pro
pro Sonde bei Sonde bei Erdgas;
Erdgas; d) Gewinnungsstationen
b) Gewinnungssta- des Kohlenwasser-
tionen des stoffbergbaus in
Kohlenwasser- schutzwürdigen
stoffbergbaus Gebieten der
mit einer Kategorie A mit
Verarbeitungs- einer Verarbei-
kapazität von tungskapazität von
mindestens mindestens 750 t/d
2 000 t/d bei bei Erdöl und von
Erdöl und von mindestens
mindestens 1 000 000 m3/d bei
2 000 000 m3/d Erdgas.
bei Erdgas; oder
(Mengen bzw.
Volumenangaben bei
atmosphärischem
Druck.)
____________________________________________________________________
Wasserwirtschaft
____________________________________________________________________
Z 30 Wasserkraftanlagen
(Talsperren,
Flussstaue,
Ausleitungen) mit
einer
Engpassleistung
von mindestens
15 MW sowie
Kraftwerke in
Kraftwerksketten
*7) ab 2 MW.
____________________________________________________________________
Z 31 a) Stauwerke und b) Stauwerke und
sonstige sonstige Anlagen
Anlagen zur zur Zurückhaltung
Zurückhaltung oder dauerhaften
oder Speicherung von
dauerhaften Wasser in
Speicherung von schutzwürdigen
Wasser, in Gebieten der
denen über Kategorie A mit
10 000 000 m3 einer
Wasser neu oder Speicherkapazität
zusätzlich von mindestens
zurückgehalten 2 000 000 m3.
oder
gespeichert
werden;
____________________________________________________________________
Z 32 a) Grundwasserent-
nahme- oder
künstliche
Grundwasseran-
reicherungs-
projekte mit
einem
jährlichen
Entnahme- oder
Anreicherungs-
volumen von
mindestens
10 000 000 m3;
b) andere Grund-
wasserentnahme-
projekte *8),
wenn im
Jahresmittel
mehr als 90%
des ersten
Grundwasser-
horizontes des
im langjährigen
Mittel sich neu
bildenden
Grundwasser-
dargebotes des
von der
Entnahme
betroffenen
Einzugsgebietes
beansprucht
werden sollen;
c) andere
künstliche
Grundwasseran-
reicherungspro-
jekte *9), wenn
im Jahresmittel
mehr als 90%
des ersten
Grundwasser-
horizontes des
im langjährigen
Mittel sich neu
bildenden
Grundwasserdar-
gebotes im
Abströmbereich
dotiert werden
sollen.
____________________________________________________________________
Z 33 Neuerrichtung von
Anlagen für
Tiefbohrungen im
Zusammenhang mit der
Wasserversorgung ab
1 000 m Teufe in
schutzwürdigen
Gebieten der
Kategorien A oder C;
ausgenommen sind
Probe- und
Erkundungsbohrungen.
____________________________________________________________________
Z 34 Wasserfernleitungen
mit einer Länge von
mindestens 100 km in
schutzwürdigen
Gebieten der
Kategorie C.
____________________________________________________________________
Z 35 Anlagen zur
Bodenentwässerung
mit einer Fläche
von mindestens
300 ha.
____________________________________________________________________
Z 36 Anlagen zur
Bodenbewässerung
mit einer
jährlichen
Bewässerungsfläche
von mindestens
2 500 ha.
____________________________________________________________________
Z 37 Gewinnung von
Mineralien durch mineralischen
Baggerung in einem Rohstoffen durch
Fluss Baggerung in einem
schutzwürdigen Fluss in
Gebieten der schutzwürdigen
Kategorie A mit einer Gebieten der
Entnahmemenge von mehr Kategorie A mit einer
als insgesamt Entnahmemenge von mehr
400 000 m3 oder mehr als insgesamt
als 100 400 000 m3/a, m3 oder mehr
ausgenommen als 100 000 m3/a,
flussbauliche ausgenommen
Erhaltungsmaßnahmen an flussbauliche
diesem Fluss. Erhaltungsmaßnahmen an
____________________________________________________________________ diesem Fluss.
Z 38 a) Nassbaggerungen b) Nassbaggerungen in ____________________________________________________________________
mit einer schutzwürdigen Z 38 a) Nassbaggerungen b) Nassbaggerungen in
Flächeninan- Gebieten der mit einer schutzwürdigen
spruchnahme Kategorien A oder C Flächeninan- Gebieten der
(für die oder in spruchnahme Kategorien A oder nahe C
Baggerung und Siedlungsgebieten (für die oder in oder nahe
die *6) mit einer Baggerung und Siedlungsgebieten
Transportwege die *6) Flächeninanspruch- mit einer
von mehr als nahme (für die Transportwege) Flächeninanspruch-
25 ha; Baggerung und von mehr als nahme (für die
Transportwege) von 25 ha; Baggerung und die
mehr als 10 ha. Transportwege) von
____________________________________________________________________ mehr als 10 ha.
Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur ____________________________________________________________________
Umleitung von Umleitung von Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur
Wasserressour- Wasserressourcen Umleitung von Umleitung von
cen von einem von einem Wasserressour- Wasserressourcen
Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet cen von einem von einem
biet in ein in ein anderes in Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet
biet in ein in ein anderes, wenn schutzwürdigen in
durch die Gebieten der anderes, wenn schutzwürdigen
Umleitung Kategorie A, wenn durch die Gebieten der
Wassermangel durch die Umleitung Kategorie A, wenn
verhindert Wassermangel durch die Umleitung
werden soll und verhindert werden Wassermangel
mehr als werden soll und mehr als verhindert werden
100 000 000 25 000 000 m3/a an mehr als soll und mehr als
100 000 000 25 000 000 m3/a an Wasser Wasser umgeleitet
m3/a an Wasser Wasser umgeleitet werden;
umgeleitet werden;
b) andere von Z 39 ausgenommen werden;
Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur b) andere von Z 39 ausgenommen
Umleitung von Umleitung von Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur
Wasserressour- Wasserressourcen zur Umleitung von Umleitung von
cen von einem Trinkwasserversorgung. Wasserressour- Wasserressourcen zur
Flusseinzugsge- cen von einem Trinkwasserversorgung.
biet in ein Flusseinzugsge-
anderes, wenn biet in ein
der langjährige anderes, wenn
durchschnitt- der langjährige
liche Wasser- durchschnitt-
durchfluss des liche Wasser-
Flusseinzugsge- durchfluss des
biets, dem Flusseinzugsge-
Wasser biets, dem
entnommen wird, Wasser
2 000 000 000 entnommen wird,
m3/a übersteigt 2 000 000 000
und mehr als 5% m3/a übersteigt
dieses und mehr als 5%
Durchflusses dieses
umgeleitet Durchflusses
werden; umgeleitet
____________________________________________________________________ werden;
Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini- ____________________________________________________________________
gungsanlagen gungsanlagen in Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini-
mit einem schutzwürdigen gungsanlagen gungsanlagen in
Bemessungswert Gebieten der mit einem schutzwürdigen
von mindestens Kategorien A oder Bemessungswert Gebieten der
150 000 Einwoh- C mit einem von mindestens Kategorien A oder
nerwerten *10); Bemessungswert von 150 000 Einwoh- C mit einem
mehr als nerwerten *10); Bemessungswert von
100 000 Einwohner- mehr als
werten *10), wenn 100 000 Einwohner-
die Bemessungs- werten *10), wenn
wassermenge der die Bemessungs-
Abwasserreinigungs- wassermenge der
anlage größer ist Abwasserreinigungs-
als Q tief 95% des anlage größer ist
Vorfluters an der als Q tief 95% des
Einleitungsstelle. Vorfluters an der
____________________________________________________________________ Einleitungsstelle.
Z 41 Anlegung oder ____________________________________________________________________
Verlegung von Z 41 Anlegung oder
Fließgewässern mit Verlegung von
einem mittleren Fließgewässern mit
Durchfluss (MQ) einem mittleren
von mehr als Durchfluss (MQ)
1 m3/s auf einer von mehr als
Baulänge von 1 m3/s auf einer
mindestens 3 km; Baulänge von
ausgenommen sind mindestens 3 km;
Maßnahmen zur ausgenommen sind
Verbesserung der Maßnahmen zur
ökologischen Verbesserung der
Funktionsfähigkeit ökologischen
der Gewässer Funktionsfähigkeit
(Renaturierungen). der Gewässer
____________________________________________________________________ (Renaturierungen).
Z 42 Schutz- und ____________________________________________________________________
Regulierungsbauten Z 42 Schutz- und
mit einer Baulänge Regulierungsbauten
von mehr als 3 km mit einer Baulänge
an Fließgewässern von mehr als 3 km
mit einem an Fließgewässern
mittleren mit einem
Durchfluss (MQ) mittleren
von mehr als Durchfluss (MQ)
5 m3/s; von mehr als
ausgenommen sind 5 m3/s;
Maßnahmen zur ausgenommen sind
Verbesserung der Maßnahmen zur
ökologischen Verbesserung der
Funktionsfähigkeit ökologischen
der Gewässer Funktionsfähigkeit
(Renaturierungen). der Gewässer
____________________________________________________________________ (Renaturierungen).
Land- und ____________________________________________________________________
Forstwirtschaft Land- und
____________________________________________________________________ Forstwirtschaft
Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten ____________________________________________________________________
Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten oder zur oder zur Aufzucht
Halten oder zur oder zur Aufzucht von von Tieren in
Aufzucht von von Tieren ab schutzwürdigen in
folgender Gebieten der Tieren ab schutzwürdigen
Größe: Kategorie C oder folgender Gebieten der
48 000 Lege- in bzw. nahe Größe: Kategorie C oder
hennen-, Siedlungsgebieten 48 000 Lege- in bzw. nahe
Jung- *11) ab folgender hennen-, Siedlungsgebieten
hennen- Größe: Jung- *11) ab folgender
oder 40 000 Lege- hennen- Größe:
Trut- hennen-, oder 40 000 Lege-
hühner- Junghennen- Trut- hennen-,
plätze oder Trut- hühner- Junghennen-
65 000 Mastge- hühnerplätze plätze oder Trut-
flügel- 42 500 Mastgeflü- 65 000 Mastge- hühnerplätze
plätze gelplätze flügel- 42 500 Mastgeflü-
2 500 Mast- 1 400 Mastschwei- plätze gelplätze
schwei- neplätze 2 500 Mast- 1 400 Mastschwei-
schwei- neplätze 450 Sauenplätze;
700 Sauen- betreffend lit. a neplätze 450 Sauenplätze;
plätze; und b gilt: bei 700 Sauen- betreffend lit. a
gemischten Beständen plätze; und b gilt: bei
werden die gemischten Beständen
Prozentsätze der werden die
jeweils erreichten Prozentsätze der
Platzzahlen addiert, jeweils erreichten
ab einer Summe von Platzzahlen addiert,
100% ist eine UVP bzw. ab einer Summe von
100% ist eine Einzelfallprüfung UVP bzw.
durchzuführen; eine Einzelfallprüfung
Bestände bis 5% der durchzuführen;
Platzzahlen bleiben Bestände bis 5% der
unberücksichtigt. Platzzahlen bleiben
____________________________________________________________________ unberücksichtigt.
Z 44 a) Intensive b) intensive ____________________________________________________________________
Fischzucht *12 Z 44 a) Fischzucht *12 Intensive b) in intensive
mit einer schutzwürdigen Fischzucht *12) Fischzucht *12) in
Produktions- Gebieten der mit einer schutzwürdigen
kapazität von Kategorie A mit Produktions- Gebieten der
mindestens einer Produktions- kapazität von Kategorie A mit
300 t/a; kapazität von mindestens einer Produktions-
mindestens 150 300 t/a.; kapazität von
____________________________________________________________________ mindestens 150 t/a.
Z 45 a) Umwandlung von b) Umwandlung von ____________________________________________________________________
Ödland *13 Z 45 a) oder Ödland *13 Umwandlung von b) der Umwandlung von
naturnahen naturnahen Flächen Ödland *13) oder Ödland *13) der
naturnahen naturnahen Flächen für für Zwecke der
Flächen für für Zwecke der intensiven Land-
Zwecke der intensiven wirtschaftsnutzung Land-
Landwirt- *14) in intensiven wirtschaftsnutzung
schaftsnutzung schutzwürdigen Landwirt- *14) in
*14) mit einer Gebieten der schaftsnutzung schutzwürdigen
Fläche von Kategorie A *14) mit einer Gebieten der
mindestens einer Fläche von Kategorie A mit
70 ha; mindestens 35 ha; einer Fläche von
sofern für Vorhaben 70 ha; mindestens 35 ha;
dieser Ziffer nicht sofern für Vorhaben
das Flurverfassungs- dieser Ziffer nicht
Grundsatzgesetz 1951 das Flurverfassungs-
gilt. Grundsatzgesetz 1951
____________________________________________________________________ gilt.
Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen ____________________________________________________________________
einer Fläche mit nicht Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen
von mindestens standortgerechten einer Fläche mit nicht
20 ha; Holzarten in von mindestens standortgerechten
b) Erweiterungen schutzwürdigen 20 ha; Holzarten in
von Rodungen, Gebieten der b) Erweiterungen schutzwürdigen
wenn das Kategorie A auf von Rodungen, Gebieten der
Gesamtausmaß einer Fläche von wenn das Kategorie A auf
der in den mindestens 15 ha; Gesamtausmaß einer Fläche von
letzten zehn d) Erweiterungen von der in den mindestens 15 ha;
Jahren Erstaufforstungen letzten zehn d) Erweiterungen von
genehmigten mit nicht Jahren Erstaufforstungen
Flächen *15) und standortgerechten genehmigten mit nicht
der beantragten Holzarten in Flächen *15) und standortgerechten
Erweiterung schutzwürdigen der beantragten Holzarten in
mindestens Gebieten der Erweiterung schutzwürdigen
20 ha und die Kategorie A, wenn mindestens Gebieten der
zusätzliche das Gesamtausmaß 20 ha und die Kategorie A, wenn
Flächeninan- der in den letzten zusätzliche das Gesamtausmaß
spruchnahme zehn Jahren Flächeninan- der in den letzten
mindestens 5 ha genehmigten Flächen spruchnahme zehn Jahren
beträgt; und der beantragten mindestens 5 ha genehmigten Flächen
Erweiterung beträgt; und der beantragten
mindestens 15 ha Erweiterung
und die zusätzliche mindestens 15 ha
Flächeninanspruch- und die zusätzliche
nahme mindestens Flächeninanspruch-
3,5 ha beträgt; nahme mindestens
e) Rodungen in 3,5 ha beträgt;
schutzwürdigen e) Rodungen in
Gebieten der schutzwürdigen
Kategorie A auf Gebieten der
einer Fläche von Kategorie A auf
mindestens 10 ha; einer Fläche von
f) Erweiterungen von mindestens 10 ha;
Rodungen in f) Erweiterungen von
schutzwürdigen Rodungen in
Gebieten der schutzwürdigen
Kategorie A, wenn Gebieten der
das Gesamtausmaß Kategorie A, wenn
der in den letzten das Gesamtausmaß
zehn Jahren der in den letzten
genehmigten Flächen zehn Jahren
*15) und der genehmigten Flächen
beantragten *15) und der
Erweiterung beantragten
mindestens 10 ha Erweiterung
und die zusätzliche mindestens 10 ha
Flächeninanspruch- und die zusätzliche
nahme mindestens Flächeninanspruch-
2,5 ha beträgt; nahme mindestens
sofern für Vorhaben 2,5 ha beträgt;
dieser Ziffer nicht sofern für Vorhaben
das Flurverfassungs- dieser Ziffer nicht
Grundsatzgesetz 1951 das Flurverfassungs-
oder das Grundsatzgesetz 1951
Grundsatzgesetz 1951 oder das
über die Behandlung Grundsatzgesetz 1951
der Wald- und über die Behandlung
Weidenutzungsrechte der Wald- und
gilt. Weidenutzungsrechte
____________________________________________________________________ gilt.
Z 47 a) Neuerrichtung ____________________________________________________________________
von Z 47 a) Neuerrichtung
integrierten von
chemischen integrierten
Werken, dh. chemischen
Anlagen zur Werken, dh.
industriellen Anlagen zur
Herstellung von industriellen
Stoffen durch Herstellung von
chemische Stoffen durch
Umwandlung *16), chemische
die mindestens Umwandlung *16),
mit einer die mindestens
weiteren mit einer
derartigen weiteren
Anlage in einem derartigen
Verbund Anlage in einem
funktioneller Verbund in
Hinsicht *17) funktioneller
stehen; Hinsicht *17)
b) Erweiterung stehen;
eines b) Erweiterung
integrierten eines
chemischen integrierten
Werkes durch chemischen
Neuerrichtung Werkes durch
von Anlagen zur Neuerrichtung
industriellen von Anlagen zur
Herstellung von industriellen
Stoffen durch Herstellung von
chemische Stoffen durch
Umwandlung *16), chemische
die mit einem Umwandlung *16),
bestehenden die mit einem
integrierten bestehenden
chemischen Werk integrierten
in einem chemischen Werk
Verbund in einem
funktioneller Verbund in
Hinsicht *17) funktioneller
stehen *18 Hinsicht *17).
____________________________________________________________________ stehen *18).
Z 48 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 48 Anlagen zur
organischen Herstellung von
Grundchemikalien organischen
durch chemische Grundchemikalien
Umwandlung, durch chemische
insbesondere Umwandlung,
- zur Herstellung insbesondere
von einfachen - zur Herstellung
Kohlenwasser- von einfachen
stoffen (lineare Kohlenwasser-
oder stoffen (lineare
ringförmige, oder
gesättigte oder ringförmige,
ungesättigte, gesättigte oder
aliphatische ungesättigte,
oder aliphatische
aromatische), oder
- zur Herstellung aromatische),
von sauerstoff- - zur Herstellung
haltigen Kohlen- von sauerstoff-
wasserstoffen, haltigen Kohlen-
wie Alkohole wasserstoffen,
Aldehyde wie Alkohole,
Ketone Aldehyde,
Carbonsäuren Ketone,
Ester, Acetate Carbonsäuren,
Ether, Peroxide, Ester, Acetate,
Epoxide Ether, Peroxide,
- zur Herstellung Epoxide,
schwefelhaltiger - zur Herstellung
Kohlenwasser- schwefelhaltiger
stoffe, Kohlenwasser-
- zur Herstellung stoffe,
stickstoffhal- - zur Herstellung
tiger Kohlen- stickstoffhal-
wasserstoffe, tiger Kohlen-
insbesondere wasserstoffe,
Amine, Amide, insbesondere
Nitrose-, Nitro- Amine, Amide,
oder Nitratver- Nitrose-, Nitro-
bindungen, oder Nitratver-
Nitrile bindungen,
Cyanate Nitrile,
Isocyanate Cyanate,
- zur Herstellung Isocyanate,
phosphorhaltiger - zur Herstellung
Kohlenwasser- phosphorhaltiger
stoffe, Kohlenwasser-
- zur Herstellung stoffe,
halogenhaltiger - zur Herstellung
Kohlenwasser- halogenhaltiger
stoffe, Kohlenwasser-
- zur Herstellung stoffe,
von Tensiden, - zur Herstellung
- zur Herstellung von Tensiden,
von metall- - zur Herstellung
organischen von metall-
Verbindungen, organischen
- zur Herstellung Verbindungen,
von anderen - zur Herstellung
organischen von anderen
Grundchemikalien organischen
mit mehr als Grundchemikalien
einem mit mehr als
Heteroatomtyp, einem
mit einer Produk- Heteroatomtyp,
tionskapazität von mit einer Produk-
mehr als tionskapazität von
150 000 t/a *19). mehr als
____________________________________________________________________ 150 000 t/a *19).
Z 49 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 49 Anlagen zur
anorganischen Herstellung von
Grundchemikalien anorganischen
durch chemische Grundchemikalien
Umwandlung, durch chemische
insbesondere Umwandlung,
- zur Herstellung insbesondere
von Gasen, wie - zur Herstellung
Ammoniak, Chlor von Gasen, wie
und Chlorwasser- Ammoniak, Chlor
stoff, Fluor und Chlorwasser-
Fluorwasser- stoff, Fluor und
stoff, Kohlen- Fluorwasser-
stoffoxiden stoff, Kohlen-
Schwefelverbin- stoffoxiden,
dungen, Stick- Schwefelverbin-
stoffoxiden dungen, Stick-
Wasserstoff stoffoxiden,
Schwefeldioxid Wasserstoff,
Phosgen Schwefeldioxid,
- zur Herstellung Phosgen,
von Säuren, wie - zur Herstellung
Chromsäure von Säuren, wie
Flusssäure Chromsäure,
Phosphorsäure Flusssäure,
Salpetersäure Phosphorsäure,
Salzsäure Salpetersäure,
Schwefelsäure Salzsäure,
Oleum Schwefelsäure,
schwefelige Oleum,
Säure, schwefelige
- zur Herstellung Säure,
von Basen wie - zur Herstellung
Ammonium- von Basen wie
hydroxid, Ammonium-
- zur Herstellung hydroxid,
von Wasserstoff- - zur Herstellung
peroxid, von Wasserstoff-
- mittels Chlor- peroxid,
Alkali- - mittels Chlor-
Elektrolyse, Alkali-
- zur Herstellung Elektrolyse,
von Salzen, wie - zur Herstellung
Ammoniumchlorid von Salzen, wie
Kaliumchlorat Ammoniumchlorid,
Kaliumkarbonat Kaliumchlorat,
Natriumkarbonat Kaliumkarbonat,
Perborat Natriumkarbonat,
Silbernitrat Perborat,
- zur Herstellung Silbernitrat,
von - zur Herstellung
Nichtmetallen von
oder Nichtmetallen
Metalloxiden, oder
mit einer Metalloxiden,
Produktions- mit einer
kapazität von mehr Produktions-
als 150 000 t/a kapazität von mehr
*19). als 150 000 t/a
____________________________________________________________________ *19).
Z 50 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 50 a) Anlagen zur
Wirkstoffen für Herstellung von
Pflanzenschutz- Wirkstoffen für
mittel oder Pflanzenschutz-
Biozide mit mittel oder
einer Produk- Biozide mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
5 000 t/a; von mehr als
b) Anlagen, in 5 000 t/a;
denen Pflanzen- b) Anlagen, in
schutzmittel denen Pflanzen-
oder Biozide schutzmittel
oder ihre Biozide
Wirkstoffe oder ihre
gemahlen oder Wirkstoffe
maschinell gemahlen oder
gemischt, maschinell
abgepackt oder gemischt,
umgefüllt abgepackt oder
werden, mit umgefüllt
einer Produk- werden, mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
10 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 10 000 t/a.
Z 51 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 51 Anlagen zur
Wirkstoffen für Herstellung von
Arzneimittel unter Wirkstoffen für
Verwendung eines Arzneimittel unter
chemischen oder Verwendung eines
biologischen chemischen oder
Verfahrens mit biologischen
einer Produktions- Verfahrens mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 5 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 5 000 t/a.
Z 52 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 52 Anlagen zur
organischen Herstellung von
Feinchemikalien organischen
durch chemische Feinchemikalien
Umwandlung, durch chemische
insbesondere Umwandlung,
- zur Herstellung insbesondere
von aromatischen - zur Herstellung
Verbindungen, von aromatischen
- zur Herstellung Verbindungen,
von organischen - zur Herstellung
Farbmitteln, von organischen
- zur Herstellung Farbmitteln,
von Duftstoffen, - zur Herstellung
- zur Herstellung von Duftstoffen,
von Polymer- und - zur Herstellung
Beschichtungs- von Polymer- und
stoff-Additiven, Beschichtungs-
soweit nicht durch stoff-Additiven,
Z 57 erfasst, mit soweit nicht durch
einer Produktions- Z 57 erfasst, mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 50 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 50 000 t/a.
Z 53 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 53 Anlagen zur
anorganischen Herstellung von
Feinchemikalien anorganischen
durch chemische Feinchemikalien
Umwandlung, durch chemische
insbesondere Umwandlung,
- zur Herstellung insbesondere
von - zur Herstellung
Kalziumkarbid, von
Silizium Kalziumkarbid,
Siliziumkarbid Silizium,
oder Pigmenten, Siliziumkarbid
soweit nicht durch oder Pigmenten,
Z 57 erfasst, mit soweit nicht durch
einer Produktions- Z 57 erfasst, mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 50 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 50 000 t/a.
Z 54 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 54 Anlagen zur
phosphor-, Herstellung von
stickstoff- oder phosphor-,
kaliumhaltigen stickstoff- oder
Düngemitteln kaliumhaltigen
(Einnährstoff- Düngemitteln
oder (Einnährstoff-
Mehrstoffdünger) oder
mit einer Produk- Mehrstoffdünger)
tionskapazität mit einer Produk-
von mehr als tionskapazität
150 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 150 000 t/a.
Z 55 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 55 Anlagen zur
Polymeren Herstellung von
(Kunststoffen, Polymeren
Kunstharzen (Kunststoffen,
Chemiefasern) oder Kunstharzen,
zur Herstellung Chemiefasern) oder
von synthetischen zur Herstellung
Kautschuken oder von synthetischen
Elastomeren mit Kautschuken oder
einer Produktions- Elastomeren mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 150 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 150 000 t/a.
Z 56 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 56 Anlagen zur
Biotreibstoffen Herstellung von
durch chemische Biotreibstoffen
Umwandlung mit durch chemische
einer Produktions- Umwandlung mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 100 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 100 000 t/a.
Z 57 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung Z 57 a) Anlagen zur
organischer Herstellung
oder organischer
anorganischer oder
Feinchemikalien anorganischer
in Mehrzweck- Feinchemikalien
oder Mehrpro- in Mehrzweck-
dukteanlagen oder Mehrpro-
*20) mit einer dukteanlagen
Produktions- *20) mit einer
kapazität von Produktions-
mehr als kapazität von
15 000 t /a; mehr als
b) Anlagen zur 15 000 t /a;
Herstellung von b) Anlagen zur
Wirkstoffen für Herstellung von
Arzneimittel, Wirkstoffen für
Pflanzenschutz- Arzneimittel,
mittel oder Pflanzenschutz-
Biozide in mittel oder
Mehrzweck- oder Biozide in
Mehrproduktean- Mehrzweck- oder
lagen *20) mit Mehrproduktean-
einer Produk- lagen *20) mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
5 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 5 000 t/a.
Z 58 Anlagen zur ____________________________________________________________________
industriellen Z 58 Anlagen zur
Herstellung, industriellen
Bearbeitung Herstellung,
Verarbeitung Bearbeitung,
Wiedergewinnung Verarbeitung,
oder Vernichtung Wiedergewinnung
von oder Vernichtung
Explosivstoffen. von
____________________________________________________________________ Explosivstoffen.
Z 59 a) Neuerrichtung ____________________________________________________________________
von Anlagen für Z 59 a) Neuerrichtung
Arbeiten von Anlagen für
(beabsichtigte Arbeiten
Verwendung (beabsichtigte
gemäß § 1 Verwendung
Abs. 3 VbA, gemäß § 1
BGBl. II Abs. 3 VbA,
Nr. 237/1998) BGBl. II
mit Nr. 237/1998)
biologischen mit
Arbeitsstoffen biologischen
der Arbeitsstoffen
Risikogruppen 3 der
oder 4 (§ 40 Risikogruppen 3
Abs. oder 4 Z 3 und (§ 40
4 ASchG, BGBl. Abs. 4 Z 3 und
Nr. 450/1994), 4 ASchG, BGBl.
die für Produk- Nr. 450/1994),
tionszwecke die für Produk-
bestimmt sind tionszwecke
und ein bestimmt sind
Arbeitsvolumen und ein
von mehr als Arbeitsvolumen
10 l aufweisen; von mehr als
b) Neuerrichtung 10 l aufweisen;
von Anlagen für b) Neuerrichtung
Arbeiten mit von Anlagen für
gentechnisch Arbeiten mit
veränderten gentechnisch
Mikroorganismen veränderten
ab der Sicher- Mikroorganismen
heitsstufe 3 ab der Sicher-
(§ 5 Z 2 GTG, heitsstufe 3
BGBl. Nr. (§ 5 Z 2 GTG,
510/1994) in BGBl. Nr.
großem Maßstab 510/1994) in
(§ 4 Z 11 GTG, großem Maßstab
BGBl. Nr. (§ 4 Z 11 GTG,
510/1994) BGBl. Nr.
____________________________________________________________________ 510/1994).
Z 60 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 60 a) Anlagen zur
Zellstoff, Herstellung von
Zellulose oder Zellstoff,
Holzstoff, Zellulose oder
ausgenommen Holzstoff,
Holzschliff; ausgenommen
b) Anlagen zur Holzschliff;
Herstellung von b) Anlagen zur
Holzschliff mit Herstellung von
einer Produk- Holzschliff mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
100 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 100 000 t/a.
Z 61 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 61 a) Anlagen zur
Papier, Pappe Herstellung von
oder Karton mit Papier, Pappe
einer Produk- oder Karton mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
72 000 t/a; von mehr als
b) sonstige 72 000 t/a;
Anlagen zur b) sonstige
Verarbeitung Anlagen zur
von Zellstoff Verarbeitung
oder Zellulose von Zellstoff
mit einer oder Zellulose
Produktions- mit einer
kapazität von Produktions-
mehr als kapazität von
100 000 t/a. mehr als
____________________________________________________________________ 100 000 t/a.
Z 62 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Vorbehandlung, wie Z 62 Anlagen zur
Bleichen, Waschen, Vorbehandlung, wie
Mercerisieren Bleichen, Waschen,
oder zum Färben Mercerisieren,
von Fasern oder zum Färben
Textilien mit von Fasern oder
einer Verarbei- Textilien mit
tungskapazität von einer Verarbei-
mehr als tungskapazität von
20 000 t/a. mehr als
____________________________________________________________________ 20 000 t/a.
Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben ____________________________________________________________________
Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben von von Tierhäuten oder
Gerben von von Tierhäuten oder Tierfellen in oder
Tierhäuten oder Tierfellen mit nahe in oder
einer Verarbei- Siedlungsgebieten Tierfellen mit nahe
tungskapazität *21) mit einer Verarbei- Siedlungsgebieten
von mehr als Verarbeitungs- tungskapazität *21) mit einer
20 000 t/a; kapazität von mehr als Verarbeitungs-
als 10 20 000 t/a.; kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 10 000 t/a.
Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur ____________________________________________________________________
von Herstellung von Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur
integrierten Roheisen oder von Herstellung von
Hüttenwerken Rohstahl in integrierten Roheisen oder
zur Herstellung schutzwürdigen Hüttenwerken Rohstahl in
von Roheisen Gebieten der zur Herstellung schutzwürdigen
oder Rohstahl; Kategorie D mit von Roheisen Gebieten der
b) Anlagen zum einer Produktions- oder Rohstahl; Kategorie D mit
Rösten und kapazität von mehr b) Anlagen zum einer Produktions-
Sintern Rösten und kapazität von als 250 000 t/a. mehr
Erzen; Sintern von als 250 000 t/a.
c) Anlagen zur Erzen;
Herstellung von c) Anlagen zur
Roheisen oder Herstellung von
Rohstahl mit Roheisen oder
einer Produk- Rohstahl mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
500 000 t/a; von mehr als
d) Anlagen zur 500 000 t/a;
Verarbeitung d) Anlagen zur
von Verarbeitung
Eisenmetallen von
(Warmwalzen, Eisenmetallen
Schmieden mit (Warmwalzen,
Hämmern) Schmieden mit
einer Produk- Hämmern) mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
500 000 t/a; von mehr als
____________________________________________________________________ 500 000 t/a;
Z 65 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Gewinnung von Z 65 Anlagen zur
Nichteisenroh- Gewinnung von
metallen aus Nichteisenroh-
Erzen, metallen aus
Konzentraten oder Erzen,
sekundären Konzentraten oder
Rohstoffen durch sekundären
metallurgische, Rohstoffen durch
chemische oder metallurgische,
elektrolytische chemische oder
Verfahren. elektrolytische
____________________________________________________________________ Verfahren.
Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall- ____________________________________________________________________
gießereien mit gießereien in Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall-
einer Produk- schutzwürdigen gießereien mit gießereien in
tionskapazität Gebieten der einer Produk- schutzwürdigen
von mehr als Kategorie D mit tionskapazität Gebieten der
100 000 t/a; einer Produktions- von mehr als Kategorie D mit
b) Nichteisenme- kapazität von mehr 100 000 t/a; einer Produktions-
tallgießereien als 50 000 t/a; b) Nichteisenme- kapazität von mehr
oder Anlagen d) Nichteisenmetall- tallgießereien als 50 000 t/a;
zum Schmelzen gießereien oder Anlagen d) Nichteisenmetall-
von Nichteisen- Anlagen zum Schmelzen gießereien oder
metallen Schmelzen von Nichteisen- Anlagen zum
einschließlich Nichteisenmetallen metallen Schmelzen von
Legierungen, einschließlich Nichteisenmetallen
darunter auch Legierungen, einschließlich
Wiedergewin- darunter auch Legierungen,
nungsprodukte Wiedergewinnungs- Wiedergewin- darunter auch
(Raffination) produkte nungsprodukte Wiedergewinnungs-
mit einer (Raffination) in produkte
Produktions- schutzwürdigen mit einer (Raffination) in
kapazität von Gebieten der Produktions- schutzwürdigen
mehr als Kategorie D mit kapazität von Gebieten der
50 000 t/a; einer Produktions- mehr als Kategorie D mit
kapazität von mehr 50 000 t/a; einer Produktions-
als 25 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 25 000 t/a.
Z 67 Anlagen zur Ober- ____________________________________________________________________
flächenbehandlung Z 67 Anlagen zur Ober-
von Metallen oder flächenbehandlung
Kunststoffen durch von Metallen oder
ein Kunststoffen durch
elektrolytisches ein
oder chemisches elektrolytisches
Verfahren mit oder chemisches
einem Verfahren mit
Jahresverbrauch einem
von mehr als Jahresverbrauch
3 000 t an von mehr als
Beschichtungs- 3 000 t an
stoffen, im Fall Beschichtungs-
der Aufbringung stoffen, im Fall
von der Aufbringung
schmelzflüssigen von
metallischen schmelzflüssigen
Schutzschichten metallischen
auf Schutzschichten
Metalloberflächen auf
mit einem Metalloberflächen
Jahresverbrauch mit einem
von mehr als Jahresverbrauch
15 000 t an von mehr als
Beschichtungs- 15 000 t an
stoffen. Beschichtungs-
____________________________________________________________________ stoffen.
Z 68 a) Anlagen zu Bau ____________________________________________________________________
und Montage von Z 68 a) Anlagen zu Bau
Kraftfahrzeugen und Montage von
mit einer Kraftfahrzeugen
Produktions- mit einer
kapazität von Produktions-
mehr als kapazität von
200 000 mehr als
Stück/a; 200 000
b) Anlagen zum Bau Stück/a;
von Kfz-Motoren b) Anlagen zum Bau
mit einer von Kfz-Motoren
Produktions- mit einer
kapazität von Produktions-
mehr als kapazität von
600 000 mehr als
Stück/a. 600 000
____________________________________________________________________ Stück/a.
Z 69 Schiffswerften mit ____________________________________________________________________
einer Slipanlage Z 69 Schiffswerften mit
von mehr als 150 m einer Slipanlage
Länge. von mehr als 150 m
____________________________________________________________________ Länge.
Z 70 Anlagen für den ____________________________________________________________________
Bau und die Z 70 Anlagen für den
Instandsetzung Bau und die
von Instandsetzung
Luftfahrzeugen mit von
einer Schubkraft Luftfahrzeugen mit
von mehr als einer Schubkraft
100 kN. von mehr als
Berechnungsgrund- 100 kN.
lage (§ 3a Abs. 3) Berechnungsgrund-
für Änderungen ist lage (§ 3a Abs. 3)
die bescheidmäßig für Änderungen ist
genehmigte die bescheidmäßig
Anlagenfläche in genehmigte
Hektar. Anlagenfläche in
____________________________________________________________________ Hektar.
Z 71 Anlagen für den ____________________________________________________________________
Bau von Z 71 Anlagen für den
schienengebundenen Bau von
Fahrzeugen mit schienengebundenen
einer Produktions- Fahrzeugen mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 200 Stück/a kapazität von mehr
für den als 200 Stück/a
Eisenbahnbetrieb für den
oder mehr als Eisenbahnbetrieb
400 Stück/a für oder mehr als
den Straßenbahn- 400 Stück/a für
betrieb. den Straßenbahn-
____________________________________________________________________ betrieb.
Z 72 Anlagen mit mehr ____________________________________________________________________
als 60 Prüfständen Z 72 Anlagen mit mehr
für Motoren, als 60 Prüfständen
Turbinen oder für Motoren,
Reaktoren, Turbinen oder
ausgenommen Reaktoren,
Kaltprüfstände. ausgenommen
____________________________________________________________________ Kaltprüfstände.
Z 73 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Sprengverformung Z 73 Anlagen zur
oder zum Sprengverformung
Plattieren mit oder zum
Sprengstoffen bei Plattieren mit
einem Einsatz von Sprengstoffen bei
10 kg Sprengstoff einem Einsatz von
oder mehr je 10 kg Sprengstoff
Schuss. oder mehr je
____________________________________________________________________ Schuss.
Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Herstellung von Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Zementklinker Zementklinker oder Herstellung von Herstellung von
Zementklinker Zementklinker oder Zementen Zementen in
mit einer schutzwürdigen oder Zementen Zementen in
Produktions- Gebieten der mit einer schutzwürdigen
kapazität von Kategorie D mit Produktions- Gebieten der
mehr als einer Produktions- kapazität von Kategorie D mit
300 000 t/a; kapazität von mehr als einer Produktions-
als 150 300 000 t/a.; kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 150 000 t/a.
Z 75 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Gewinnung, Be- und Z 75 Anlagen zur
Verarbeitung von Gewinnung, Be- und
Asbest und Asbest- Verarbeitung von
erzeugnissen, bei Asbest und Asbest-
der Asbestzement- erzeugnissen, bei
herstellung mit der Asbestzement-
einer Produktions- herstellung mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 10 000 t kapazität von mehr
Fertigprodukten/a, als 10 000 t
bei Fertigprodukten/a,
Reibungsbelägen bei
mit einer Produk- Reibungsbelägen
tionskapazität von mit einer Produk-
mehr als 10 t Fer- tionskapazität von
tigerzeugnissen/a, mehr als 10 t Fer-
bei anderen tigerzeugnissen/a,
Verwendungen mit bei anderen
einem Einsatz von Verwendungen mit
mehr als 50 t/a. einem Einsatz von
____________________________________________________________________ mehr als 50 t/a.
Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Herstellung von Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Glas oder Glas oder Herstellung von Herstellung von
Glasfasern mit Glasfasern in Glas oder Glas oder
einer Produk- schutzwürdigen Glasfasern mit Glasfasern in
tionskapazität Gebieten der einer Produk- schutzwürdigen
von mehr als Kategorie D mit tionskapazität Gebieten der
200 000 t/a; einer Produktions- von mehr als Kategorie D mit
kapazität von mehr 200 000 t/a; einer Produktions-
als 100 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 100 000 t/a.
Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum ____________________________________________________________________
Schmelzen Schmelzen Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum
mineralischer mineralischer Schmelzen Schmelzen
Stoffe Stoffe mineralischer mineralischer
einschließlich einschließlich Stoffe Stoffe
Anlagen zur Anlagen zur einschließlich einschließlich
Herstellung von Herstellung von Anlagen zur Anlagen zur
Mineralfasern Mineralfasern in Herstellung von Herstellung von
mit einer schutzwürdigen Mineralfasern Mineralfasern in
Produktions- Gebieten der mit einer schutzwürdigen
kapazität von Kategorie D mit Produktions- Gebieten der
mehr als einer Produktions- kapazität von Kategorie D mit
200 000 t/a; kapazität von mehr als einer Produktions-
als 100 200 000 t/a.; kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 100 000 t/a.
Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Herstellung von Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
keramischen keramischen Herstellung von Herstellung von
Erzeugnissen Erzeugnissen durch keramischen keramischen
Erzeugnissen Erzeugnissen durch Brennen, Brennen,
insbesondere insbesondere von durch Brennen, Brennen,
insbesondere insbesondere von Dachziegeln,
von Dachziegeln, Ziegelsteinen,
Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten
feuerfesten Steinen, Fliesen, Ziegelsteinen, feuerfesten
feuerfesten Steinen, Steinzeug oder Fliesen,
Fliesen, Porzellan, in Steinen, Steinzeug oder
Steinzeug oder schutzwürdigen Fliesen, Porzellan, in
Porzellan, mit Gebieten der Steinzeug oder schutzwürdigen
einer Kategorie D Porzellan, mit Gebieten der
Produktions- einer Produktions- Kategorie D mit
kapazität von kapazität von mehr Produktions- einer Produktions-
kapazität von kapazität von mehr als als 150 000 t/a.
300 mehr als als 150 000 t/a;.
____________________________________________________________________ 300 000 t/a;
Z 79 Raffinerien für ____________________________________________________________________
Erdöl (ausgenommen Z 79 Raffinerien für
Anlagen, die Erdöl (ausgenommen
ausschließlich Anlagen, die
Schmierstoffe ausschließlich
herstellen). Schmierstoffe
Berechnungsgrund- herstellen).
lage für Berechnungsgrund-
Änderungen (§ 3a lage für
Abs. 3) ist die Änderungen (§ 3a
Verarbeitungs- Abs. 3) ist die
kapazität an Rohöl Verarbeitungs-
in Tonnen. kapazität an Rohöl
____________________________________________________________________ in Tonnen.
Z 80 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Lagerung von Z 80 a) Anlagen zur
Erdöl, Lagerung von
petrochemischen Erdöl,
oder chemischen petrochemischen
Erzeugnissen oder chemischen
mit einer Erzeugnissen
Gesamtlager- mit einer
kapazität von Gesamtlager-
mehr als kapazität von
200 000 t; mehr als
b) Anlagen zur 200 000 t;
Lagerung von b) Anlagen zur
Erdgas oder Lagerung von
brennbaren Erdgas oder
Gasen in brennbaren
Behältern mit Gasen in
einer Gesamt- Behältern mit
lagerkapazität einer Gesamt-
von mehr als lagerkapazität
200 000 m3 von mehr als
(bezogen auf 200 000 m3
0 ºC , (bezogen auf
1,013 hPa); 0 ºC ,
c 1,013 hPa) oberirdische;
Lagerung von c) oberirdische
festen fossilen Lagerung von
Brennstoffen festen fossilen
mit einer Brennstoffen
Gesamtlager- mit einer
kapazität von Gesamtlager-
mehr als kapazität von
500 000 t. mehr als
____________________________________________________________________ 500 000 t.
Z 81 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Brikettierung Z 81 a) Anlagen zur
von Stein- und Brikettierung
Braunkohle mit von Stein- und
einer Kapazität Braunkohle mit
von mehr als einer Kapazität
250 000 t/a; von mehr als
b) Anlagen zur 250 000 t/a;
Vergasung und b) Anlagen zur
Verflüssigung Vergasung und
von täglich Verflüssigung
mehr als 500 t von täglich
Kohle oder mehr als 500 t
bituminösem Kohle oder
Schiefer; bituminösem
c) Anlagen zur Schiefer;
Trockendestil- c) Anlagen zur
lation von Trockendestil-
täglich mehr lation von
als 500 t täglich mehr
Kohle. als 500 t
____________________________________________________________________ Kohle.
Z 82 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Beseitigung oder Z 82 Anlagen zur
Verwertung von Beseitigung oder
Tierkörpern oder Verwertung von
tierischen Tierkörpern oder
Abfällen. tierischen
____________________________________________________________________ Abfällen.
Z 83 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 83 a) Anlagen zur
Fetten oder Herstellung von
Ölen aus Fetten oder
tierischen Ölen aus
Rohstoffen mit tierischen
einer Produk- Rohstoffen mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
75 000 t/a; von mehr als
b) Anlagen zur 75 000 t/a;
Herstellung von b) Anlagen zur
Fetten oder Herstellung von
Ölen aus Fetten oder
pflanzlichen Ölen aus
Rohstoffen mit pflanzlichen
einer Produk- Rohstoffen mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
150 000 t/a; von mehr als
c) Anlagen zur 150 000 t/a;
Herstellung von c) Anlagen zur
Fischmehl oder Herstellung von
Fischöl mit Fischmehl oder
einer Produk- Fischöl mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
10 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 10 000 t/a.
Z 84 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 84 Anlagen zur
Konserven Herstellung von
(einschließlich Konserven
Tierfutter) sowie (einschließlich
von Tiefkühl- Tierfutter) sowie
erzeugnissen aus von Tiefkühl-
pflanzlichen oder erzeugnissen aus
tierischen pflanzlichen oder
Rohstoffen mit tierischen
einer Produktions- Rohstoffen mit
kapazität von mehr einer Produktions-
als 100 000 t/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 100 000 t/a.
Z 85 Anlagen zur ____________________________________________________________________
Behandlung oder Z 85 Anlagen zur
Verarbeitung von Behandlung oder
Milch mit einer Verarbeitung von
Verarbeitungs- Milch mit einer
kapazität von mehr Verarbeitungs-
als 2,5 Mio. hl/a. kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 2,5 Mio. hl/a.
Z 86 a) Brauereien mit ____________________________________________________________________
einer Produk- Z 86 a) Brauereien mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
100 000 t/a; von mehr als
b) Mälzereien mit 100 000 t/a;
einer Produk- b) Mälzereien mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
100 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 100 000 t/a.
Z 87 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 87 a) Anlagen zur
Süßwaren oder Herstellung von
Sirup mit einer Süßwaren oder
Produktions- Sirup mit einer
kapazität von Produktions-
mehr als kapazität von
100 000 t/a; mehr als
b) Anlagen zur 100 000 t/a;
industriellen b) Anlagen zur
Herstellung von industriellen
Stärke mit Herstellung von
einer Produk- Stärke mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
150 000 t/a; von mehr als
c) Anlagen zur 150 000 t/a;
Herstellung c) Anlagen zur
oder Herstellung
Raffination von oder
Zucker mit Raffination von
einer Produk- Zucker mit
tionskapazität einer Produk-
von mehr als tionskapazität
200 000 t/a. von mehr als
____________________________________________________________________ 200 000 t/a.
Z 88 Anlagen zum ____________________________________________________________________
Schlachten von Z 88 Anlagen zum
Tieren und Schlachten von
Bearbeiten von Tieren und
Fleisch mit einer Bearbeiten von
Schlachtkapazität Fleisch mit einer
(Tierkörper) von Schlachtkapazität
mehr als (Tierkörper) von
40 000 t/a. mehr als
____________________________________________________________________ 40 000 t/a.
*1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975. ____________________________________________________________________
*2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen. *1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975.
*3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter und Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen. *3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter und Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*6) Als Nahebereich eines Siedlungsgebietes gilt ein Umkreis von 300 m um das Vorhaben, in dem Grundstücke wie folgt festgelegt oder ausgewiesen sind: *5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen.
1. Bauland, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen (ausgenommen Einzelgehöfte oder Einzelbauten), *6) Als Nahebereich eines Siedlungsgebietes gilt ein Umkreis von 300 m um das Vorhaben, in dem Grundstücke wie folgt festgelegt oder ausgewiesen sind:
2 1. erweitertes Wohngebiet: das sind Bauhoffnungsgebiete und Flächen für die künftige Errichtung von Wohnhäusern, Appartementhäusern, Ferienhäusern, Wochenendhäusern und Wochenendsiedlungen, Garten- und Kleingartensiedlungen, Bauland, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen (ausgenommen Einzelgehöfte oder Einzelbauten),
3 2. Gebiete für Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Schulen oder ähnliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Kuranstalten, Seniorenheime, Friedhöfe, Kirchen und gleichwertige Einrichtungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Parkanlagen, Campingplätze und Freibeckenbäder. erweitertes Wohngebiet: das sind Bauhoffnungsgebiete und Flächen für die künftige Errichtung von Wohnhäusern, Appartementhäusern, Ferienhäusern, Wochenendhäusern und Wochenendsiedlungen, Garten- und Kleingartensiedlungen,
*7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, aus welchem Horizont das Grundwasser entnommen werden soll. 3. Gebiete für Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Schulen oder ähnliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Kuranstalten, Seniorenheime, Friedhöfe, Kirchen und gleichwertige Einrichtungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Parkanlagen, Campingplätze und Freibeckenbäder.
*9 *7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher aus welchem Horizont mit das Grundwasser dotiert entnommen werden soll.
*10) Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag. *9) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher Horizont mit Grundwasser dotiert werden soll.
*11 *10) Siehe Fußnote Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag.
*12 *11) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird Siehe Fußnote 6.
*13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte. *12) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird.
*14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen. *13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte.
*15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung (§ 18 Abs. 1 lit. a ForstG) zum Antragszeitpunkt erloschen ist, sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen. *14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen.
*16) Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen. *15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung (§ 18 Abs. 1 lit. a ForstG) zum Antragszeitpunkt erloschen ist, sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen.
*18 *16) Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen.
*19 *18) Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst.
*21 *19) Siehe Fußnote 6 Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen.
Schlagworte
*21) Siehe Fußnote 6.
BGBl. Nr. 305/1990 Schlagworte
BGBl. Nr. 305/1990
Anl. 1geändertText, lit b, Schlussteil, lit c, lit d, lit lit, lit h, lit e, lit f, lit a (neu)
in Kraft 31.12.2004 – 31.12.2004 · idF BGBl. I Nr. 153/2004 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 01.01.2005 – 31.03.2005 · idF BGBl. I Nr. 153/2004 · danach: BGBl. I Nr. 14/2005 Anl. 1↗RIS↗
… 3 unveränderte Absätze
Anhang 1
Der Anhang enthält die gemäß § 3 UVP-pflichtigen Vorhaben.
In Spalte 1 und 2 finden sich jene Vorhaben, die jedenfalls UVP-pflichtig sind und einem UVP-Verfahren (Spalte 1) oder einem vereinfachten Verfahren (Spalte 2) zu unterziehen sind. Bei in Anhang 1 angeführten Änderungstatbeständen ist ab dem angeführten Schwellenwert eine Einzelfallprüfung durchzuführen; sonst gilt § 3a Abs. 2 und 3, außer es wird ausdrücklich nur die “Neuerrichtung”, der “Neubau” oder die “Neuerschließung” erfasst.
In Spalte 3 sind jene Vorhaben angeführt, die nur bei Zutreffen besonderer Voraussetzungen der UVP-Pflicht unterliegen. Für diese Vorhaben hat ab den angegebenen Mindestschwellen eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Ergibt diese Einzelfallprüfung eine UVP-Pflicht, so ist nach dem vereinfachten Verfahren vorzugehen.
Die in der Spalte 3 genannten Kategorien schutzwürdiger Gebiete werden in Anhang 2 definiert. Gebiete der Kategorien A, C und, D und E sind für die UVP-Pflicht eines Vorhabens jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Tag der Antragstellung ausgewiesen sind.
____________________________________________________________________ ___________________________________________________________________
UVP UVP im vereinfachten Verfahren
________________________________________________________________ ___________________________________________________________________
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
____________________________________________________________________ ___________________________________________________________________
Abfallwirtschaft
____________________________________________________________________ ___________________________________________________________________
Z 1 a) Untertage- Deponien für
deponien für gefährliche
gefährliche Abfälle;
Abfälle; Berechnungsgrundlage
Berechnungs- (§ 3a Abs. 3) für
grundlage Änderungen ist
(§ 3a Abs. 2) das bescheidmäßig
für Änderungen genehmigte
ist das Gesamtvolumen;
bescheidmäßig b) Anlagen zur
genehmigte biologischen,
Gesamtvolumen; physikalischen
b) Anlagen zur oder
biologischen mechanisch-biologischen
oder Behandlung von
mechanisch- gefährlichen Abfällen
biologischen mit einer Kapazität
Behandlung von mindestens
von 20 000 t/a;
gefährlichen c) sonstige Anlagen
Abfällen oder zur Behandlung
von Altölen (thermisch, chemisch)
mit einer von gefährlichen
Kapazität von Abfällen;
mindestens ausgenommen sind
20 000 t/a; Anlagen zur
c) sonstige ausschließlich
Anlagen zur stofflichen
Behandlung Verwertung.
(thermisch, ____________________________________________________________________
chemisch, Z 2 a) Massenabfall- d) Baurestmassen-
physikalisch) oder deponien mit
von Reststoff- einem
gefährlichen deponien mit Gesamtvolumen
Abfällen oder einem von mindestens
von Altölen Gesamtvolumen 1 000 000 m3;
mit einer von mindestens e) Anlagen zur
Kapazität von 500 000 m3; Aufbereitung
mindestens b) Untertage- von
1 000 t/a; deponien für Baurestmassen
ausgenommen nicht mit einer
sind Anlagen gefährliche Kapazität von
zur Abfälle mit mindestens
ausschließlich einem 200 000 t/a.
stofflichen Gesamtvolumen
Verwertung; von mindestens
Änderungen ab 500 000 m3;
einer c) sonstige
Kapazitäts- Anlagen zur
ausweitung Behandlung
von mindestens (thermisch,
10 000 t/a. chemisch,
____________________________________________________________________ physikalisch,
Z 2 a) Massenabfall- d) Baurestmassen- biologisch,
oder deponien mit mechanisch-
Reststoff- einem biologisch)
deponien mit Gesamtvolumen von nicht
einem von mindestens gefährlichen
Gesamtvolumen 1 000 000 m3; Abfällen mit
von mindestens e) Anlagen zur einer
500 000 m3; Aufbereitung Kapazität von
b) Untertage- von mindestens
deponien für Baurestmassen 35 000 t/a
nicht mit einer oder 100 t/d,
gefährliche Kapazität von ausgenommen
Abfälle mit mindestens sind Anlagen
einem 200 000 t/a. zur
Gesamtvolumen ausschließlich
von mindestens stofflichen
500 000 m3; Verwertung
c) sonstige oder
Anlagen zur mechanischen
Behandlung Sortierung;
(thermisch, ____________________________________________________________________
chemisch, Z 3 a) Anlagen zur c) Anlagen zur
physikalisch, Lagerung von Lagerung von
biologisch, Alt-Kraftfahr- Alt-Kraftfahr-
mechanisch- zeugen zeugen
biologisch) einschließlich einschließlich
von nicht Einrichtungen Einrichtungen
gefährlichen zum Zerteilen zum Zerteilen in
Abfällen mit einer schutzwürdigen
einer Gesamtlager- Gebieten der
Kapazität kapazität von Kategorie C mit
mindestens einer
35 10 000 t/a, t; Gesamtlager-
ausgenommen b) Anlagen zur kapazität von
sind Anlagen Lagerung von mindestens
zur Eisenschrott 5 000 t.
ausschließlich und Alteisen
stofflichen mit einer
Verwertung Gesamtlager-
oder kapazität von
mechanischen mindestens
Sortierung 30 000 t;
____________________________________________________________________
Z 3 a) Anlagen zur c) Anlagen zur Energiewirtschaft
Lagerung von Lagerung von ____________________________________________________________________
Alt-Kraftfahr- Alt-Kraftfahr- Z 4 a) Thermische b) thermische
zeugen zeugen Kraftwerke Kraftwerke oder
einschließlich einschließlich oder andere andere
Einrichtungen Einrichtungen Feuerungs- Feuerungsanlagen
zum Zerteilen zum Zerteilen anlagen mit in schutzwürdigen
mit einer schutzwürdigen Brenn- Gebieten der
Gesamtlager- Gebieten der stoffwärme- Kategorie D mit
kapazität leistung von Kategorie C mit einer Brennstoff-
mindestens einer wärmeleistung von
10 000 t; Gesamtlager- 200 MW; mindestens 100 MW.
b) Anlagen zur kapazität von ____________________________________________________________________
Lagerung von mindestens Z 5 Kernkraftwerke
Eisenschrott 5 000 t. oder andere
und Alteisen Kernreaktoren,
mit einer sofern sie nicht
Gesamtlager- vom
kapazität von Atomsperrgesetz
mindestens (BGBl. Nr.
30 000 t; 676/1978)
____________________________________________________________________ verboten sind,
Energiewirtschaft einschließlich
____________________________________________________________________ der Demontage
Z 4 a) Thermische b) thermische oder Stilllegung
Kraftwerke Kraftwerke oder solcher
Kraftwerke oder andere andere
Feuerungs- Feuerungsanlagen Reaktoren;
anlagen mit in schutzwürdigen ausgenommen sind
einer Brenn- Gebieten der Reaktoren in
stoffwärme- Kategorie D mit Forschungsein-
leistung von einer Brennstoff- richtungen für
mindestens wärmeleistung von die Herstellung
200 MW; mindestens 100 MW. und Bearbeitung
____________________________________________________________________ von spaltbaren
Z 5 Kernkraftwerke und
oder andere brutstoffhaltigen
Kernreaktoren Stoffen, deren
sofern sie nicht Höchstleistung
vom 1 kW thermische
Atomsperrgesetz Dauerleistung
(BGBl. Nr nicht übersteigt.
676/1978) ____________________________________________________________________
verboten sind, Z 6 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
einschließlich Nutzung von Nutzung von
der Demontage Windenergie Windenergie in
oder Stilllegung mit einer schutzwürdigen
solcher elektrischen Gebieten der
Kraftwerke oder Gesamtleistung Kategorie A mit
Reaktoren; von mindestens einer elektrischen
ausgenommen sind 20 MW oder mit Gesamtleistung von
Reaktoren in mindestens mindestens 10 MW
Forschungsein- 20 Konvertern; oder mit mindestens
richtungen für 10 Konvertern.
die Herstellung ____________________________________________________________________
und Bearbeitung Umgang mit
von spaltbaren radioaktiven
und Stoffen
brutstoffhaltigen ____________________________________________________________________
Stoffen, deren Z 7 a) Anlagen zur
Höchstleistung Herstellung
1 kW thermische oder
Dauerleistung Anreicherung
nicht übersteigt. von
____________________________________________________________________ Kernbrenn-
Z 6 a) Anlagen zur b) Anlagen zur stoffen oder
Nutzung von Nutzung von zur Wieder-
Windenergie Windenergie in aufbereitung,
mit einer schutzwürdigen Aufarbeitung
elektrischen Gebieten der oder
Gesamtleistung Kategorie A mit Beseitigung von
von mindestens einer elektrischen bestrahlten
20 MW oder mit Gesamtleistung von Kernbrenn-
mindestens mindestens 10 MW stoffen;
20 Konvertern; oder mit mindestens b) Anlagen zur
10 Konvertern. Aufarbeitung
____________________________________________________________________ oder
Umgang mit Endlagerung von
radioaktiven hochradio-
Stoffen aktiven
____________________________________________________________________ Abfällen;
Z 7 a c) Anlagen zur
Herstellung Endlagerung
oder schwach- und
Anreicherung mittelradio-
von aktiver
Kernbrenn- Abfälle;
stoffen oder d) Anlagen mit dem
zur Wieder- ausschließ-
aufbereitung, lichen Zweck
Aufarbeitung der für mehr
oder als zehn Jahre
Beseitigung von geplanten
bestrahlten Lagerung
Kernbrenn- bestrahlter
stoffen; Kernbrennstoffe
b) Anlagen zur oder
Aufarbeitung radioaktiver
oder Abfälle an einem
Endlagerung von anderen als dem
hochradio- Produktionsort
aktiven (ausgenommen
Abfällen; Lagerung von
c) Anlagen zur Abfällen von
Endlagerung radioaktiven
schwach- und Stoffen
mittelradio- natürlichen
aktiver Ursprungs wie
Abfälle; zB Granit).
d) Anlagen mit dem Berechnungsgrund-
ausschließ- lage (§ 3a Abs. 2)
lichen Zweck für Änderungen der
der für mehr lit. a bis d ist
als zehn Jahre die bescheidmäßig
geplanten genehmigte
Lagerung Produktions- bzw.
bestrahlter Lagerkapazität.
Kernbrennstoffe ____________________________________________________________________
oder Z 8 Bau von Teilchen-
radioaktiver beschleunigern ab
Abfälle an einem 50 MeV.
anderen als dem ____________________________________________________________________
Produktionsort Infrastruktur-
(ausgenommen projekte
Lagerung von ____________________________________________________________________
Abfällen Z 9 a) Neubau von d) Neubau g) Ausbaumaßnahmen
radioaktiven Schnellstraßen zusätzlicher sonstiger Art an
Stoffen oder ihrer Anschluss- Schnellstraßen *1)
natürlichen Teilabschnitte, stellen an oder Neubau
Ursprungs wie ausgenommen Schnellstraßen sonstiger Straßen
zB Granit zusätzliche *1)., wenn auf oder ihrer
Berechnungsgrund- Anschluss- allen Rampen Teilabschnitte,
lage (§ 3a Abs. 2) stellen; insgesamt eine wenn ein
für Änderungen der als Neubau durchschnitt- schutzwürdiges
lit. a bis d ist gilt auch liche tägliche Gebiet der
die bescheidmäßig Zulegung Verkehrsbe- Kategorien A oder C
genehmigte von zwei auf lastung (DTV) berührt wird und
Produktions- bzw. vier oder von mindestens eine
Lagerkapazität. mehr 8 000 Kraft- durchschnittliche
____________________________________________________________________ Fahrstreifen fahrzeugen in tägliche
Z 8 Bau von Teilchen- auf einer einem Progno- Verkehrsbelastung
beschleunigern ab durchgehenden sezeitraum von (DTV) von
50 MeV. Länge von fünf Jahren zu mindestens
____________________________________________________________________ mindestens erwarten ist; 2 000 Kraftfahr-
Infrastruktur- 10 km; e) Neubau zeugen in einem
projekte b) Neubau sonstiger Prognosezeitraum
____________________________________________________________________ sonstiger Straßen oder von fünf Jahren zu
Z 9 a) Neubau von d) Neubau e) Ausbaumaßnahmen Straßen oder ihrer Teilab- erwarten ist;
Schnellstraßen sonstiger sonstiger Art an ihrer Teilab- schnitte mit h) Ausbaumaßnahmen
*1) oder ihrer Straßen oder Schnellstraßen oder schnitte mit einer sonstiger Art an
Teilabschnitte; ihrer Neubau sonstiger einer durchgehenden Schnellstraßen *1),
als durchgehenden Länge von Neubau gilt Teilabschnitte Straßen oder ihrer sonstiger
auch die mit einer Teilabschnitte, Länge von mindestens Straßen oder ihrer
Zulegung von durchgehenden mindestens 5 km, wenn ein auf Teilabschnitte mit
zwei oder mehr Länge von schutzwürdiges 10 km, wenn der neuen einer durchgehenden
Fahrstreifen mindestens Gebiet auf der neuen Straße eine Länge von
auf einer 5 km, wenn auf Kategorien A Straße eine durchschnitt- mindestens 500 m, B
durchgehenden der neuen oder D berührt wird durchschnitt- liche tägliche jeweils wenn ein
Länge von Straße eine und eine liche tägliche Verkehrsbe- schutzwürdiges
mindestens durchschnitt- durchschnittliche Verkehrsbe- lastung (DTV) Gebiet der
10 km; liche tägliche tägliche lastung (DTV) von mindestens Kategorien B oder D
b) Neubau Verkehrsbe- Verkehrsbelastung von mindestens 15 000 Kraft- berührt wird und
sonstiger lastung (DTV) (DTV) von 2 000 Kraft- fahrzeugen in eine
Straßen oder von mindestens mindestens fahrzeugen in einem Progno- durchschnittliche
ihrer 15 000 Kraft- 2 000 Kraftfahr- einem Progno- sezeitraum von tägliche
Teilabschnitte fahrzeugen in zeugen in einem sezeitraum von fünf Jahren zu Verkehrsbelastung
mit einer einem Prognose- Prognosezeitraum fünf Jahren zu erwarten ist; (DTV) von
durchgehenden zeitraum von von fünf Jahren zu erwarten ist; f) Vorhaben der mindestens
Länge von fünf Jahren zu erwarten ist; als Neubau gilt lit. a, b, c 2 000 Kraftfahr-
mindestens erwarten ist; ausgenommen ist die auch die oder e, wenn zeugen in einem
10 km; als Berührung Zulegung von das Längenkri- Prognosezeitraum
Neubau gilt Schutzgebieten zwei auf vier terium der von fünf Jahren
auch die ausschließlich oder mehr jeweiligen lit. zu erwarten ist;
Zulegung von durch Schutzbauten Fahrstreifen; nur gemeinsam i) Neubau sonstiger
zwei c) Neuerrichtung mit daran Straßen oder mehr zur Beseitigung von ihrer
Fahrstreifen; Gefahrenbereichen einer zweiten unmittelbar Teilabschnitte,
c) Errichtung oder durch auf Richtungsfahr- angrenzenden, wenn ein
bahn auf einer zweiten Grund von noch nicht oder schutzwürdiges
Richtungsfahr- Katastrophenfällen, durchgehenden in den letzten Gebiet der
bahn auf einer durch die Länge von 10 Jahren dem Kategorie E berührt
durchgehenden Niveaufreimachung mindestens Verkehr frei wird und eine
Länge von von 10 km; gegebenen durchschnittliche
mindestens Eisenbahnkreuzungen Teilstücken tägliche
10 km; oder durch erreicht wird; Verkehrsbelastung
Brückenneubauten (DTV) von
bedingte Umlegungen mindestens
von bestehenden 15 000 Kraftfahr-
Straßen. zeugen in einem
Bei lit. e ist § 3a Prognosezeitraum
Abs. 5 nicht von fünf Jahren zu
anzuwenden. erwarten ist;
Von Z 9 sind Als Neubau im Sinn
Bundesstraßen, der lit. g bis i gilt
Forststraßen und auch die Zulegung von
Güterwege nicht zwei auf vier oder
erfasst. mehr Fahrstreifen;
____________________________________________________________________ ausgenommen von lit. g
Z 10 a) Neubau von d) Neubau von bis i ist die
Eisenbahn-Fern- Eisenbahnstrecken Berührung von
verkehrs- oder ihrer schutzwürdigen
strecken oder Teilabschnitte auf Gebieten
ihrer einer durchgehenden ausschließlich durch
Teilabschnitte; Länge von Schutzbauten zur
b) Neubau Beseitigung von mindestens 5 km,
sonstigen sofern ein Gefahrenbereichen oder
Eisenbahn- schutzwürdiges durch auf Grund von
strecken oder Gebiet der Katastrophenfällen,
ihrer Kategorien A oder B durch die
Teilabschnitte berührt wird; Niveaufreimachung von
auf einer e) Änderung von Eisenbahnkreuzungen
durchgehenden Eisenbahnstrecken oder durch
Länge von oder ihrer Brückenneubauten
mindestens Teilabschnitte auf bedingte Umlegungen
10 km; einer durchgehenden von bestehenden
c) Änderung von Länge von Straßen.
Eisenbahn- mindestens 5 km, Bei lit. g und h ist
strecken oder wenn die Mitte des § 3a Abs. 5 nicht
ihrer äußersten Gleises anzuwenden.
Teilabschnitte der geänderten Von Z 9 sind
auf einer Trasse von der Bundesstraßen (§ 23a)
durchgehenden Mitte des äußersten nicht erfasst.
Länge von Gleises der ____________________________________________________________________
mindestens bestehenden Trasse Z 10 a) Neubau von d) Vorhaben der e) Neubau von
10 km, sofern mehr als 100 m Eisenbahn-Fern- lit. b und c, Eisenbahnstrecken
die Mitte des entfernt ist und verkehrs- wenn das oder ihrer
äußersten ein schutzwürdiges strecken oder Längenkriterium Teilabschnitte wenn
Gleises der Gebiet der ihrer nur gemeinsam ein schutzwürdiges
geänderten Kategorien A oder B Teilabschnitte; mit daran Gebiet der
Trasse b) Neubau von der berührt wird; unmittelbar Kategorien A, B, C
Mitte des sonstigen angrenzenden, oder E berührt
äußersten ausgenommen ist die Eisenbahn- noch nicht oder wird;
Gleises der Berührung strecken oder in den letzten f) Änderung von
bestehenden Schutzgebieten der ihrer 10 Jahren dem Eisenbahnstrecken
Trasse mehr als Kategorie B Teilabschnitte Verkehr frei oder ihrer
100 m entfernt ausschließlich durch auf einer gegebenen Teilabschnitte wenn
ist; Schutzbauten zur durchgehenden Teilstücken die Mitte des
Beseitigung Länge von erfüllt ist und äußersten Gleises
Gefahrenbereichen oder mindestens die Behörde im der geänderten
durch auf Grund 10 km; Einzelfall Trasse von der
Katastrophenfällen c) Änderung von feststellt, Mitte des äußersten
bedingte Umlegungen. Eisenbahn- dass auf Grund Gleises der
Bei lit. c und e ist strecken oder einer bestehenden Trasse
§ 3a Abs. 5 nicht ihrer Kumulierung der mehr als 100 m
anzuwenden. Von Z 10 Teilabschnitte Auswirkungen entfernt ist und
sind auf einer der Teilstücke ein schutzwürdiges
Hochleistungsstrecken durchgehenden mit erheblichen Gebiet der
(§ 23b) nicht erfasst. Länge von schädlichen, Kategorien A, B, C
____________________________________________________________________ mindestens belästigenden oder E berührt
Z 11 a) Verschubbahn- 10 km, sofern oder wird;
höfe mit einer die Mitte des belastenden g) Änderung von
Flächeninan- äußersten Auswirkungen Eisenbahnstrecken
spruchnahme von Gleises der auf die Umwelt durch Zulegung
mindestens geänderten zu rechnen und eines Gleises auf
75 ha; Trasse von der daher eine einer durchgehenden
b) Frachtenbahn- Mitte des Umweltverträg- Länge von
höfe äußersten lichkeitsprü- mindestens 2,5 km,
Güterterminals Gleises der fung für das wenn ein
oder Güterver- bestehenden geplante schutzwürdiges
kehrszentren Trasse mehr als Vorhaben Gebiet der
mit einer 100 m entfernt durchzuführen Kategorien A, B
Flächeninan- ist; ist; oder C berührt
spruchnahme von wird;
mindestens h) Änderung von
50 ha. Eisenbahnstrecken
____________________________________________________________________ oder ihrer
Z 12 a) Neuerschließung c) Neuerschließung Teilabschnitte mit
von Gletscher- oder Änderung einem
schigebieten; (Erweiterung) von Verkehrsaufkommen
b) Neuerschließung Schigebieten durch (vor oder nach der
oder Änderung Errichtung von Kapazitätserhöhung)
(Erweiterung) Seilförderanlagen von mindestens
von zur 60 000 Zügen/Jahr
Schigebieten Personenbeförderung durch Erhöhung der
durch oder Schleppliften Zugkapazität um
Errichtung von oder Errichtung von mindestens 25%,
Seilförder- Pisten in wenn ein
anlagen zur schutzwürdigen schutzwürdiges
Personenbeför- Gebieten Gebiet der
derung oder Kategorie A, wenn E berührt
Schleppliften damit eine Flächen- wird.
oder Errichtung inanspruchnahme Ausgenommen von
von Pisten, durch Pistenneubau lit. e bis h sind
wenn damit eine oder durch Straßenbahnen,
Flächeninan- Lifttrassen von Stadtschnellbahnen
spruchnahme mit mindestens 10 ha in Hochlage,
Geländeverän- verbunden ist. Untergrundbahnen,
derung durch Hängebahnen und
Pistenneubau ähnliche Bahnen
oder durch besonderer Bauart,
Lifttrassen von die ausschließlich
mindestens oder vorwiegend
20 ha verbunden der Personenbeför-
ist; derung dienen,
____________________________________________________________________ innerhalb
Z 13 a) Rohrleitungen b) Rohrleitungen für geschlossener
für den den Transport von Siedlungsgebiete,
Transport von Öl, Erdölprodukten, sowie
Öl, Chemikalien oder Anschlussbahnen;
Erdölprodukten, Gas in ausgenommen ist
Chemikalien schutzwürdigen auch die Berührung
oder Gas mit Gebieten der von schutzwürdigen
einem Innen- Kategorie A mit Gebieten
durchmesser von einem ausschließlich
mindestens Innendurchmesser durch Schutzbauten
800 mm und von mindestens zur Beseitigung
einer Länge von 500 mm und einer
mindestens Länge von Gefahrenbereichen
40 km; mindestens 25 km. oder durch auf
Berechnungsgrundlage Grund von
für Änderungen (§ 3a Katastrophenfällen
Abs. 2 und 3) der bedingte
lit Umlegungen. a und b ist die
Leitungslänge Bei lit. c, f, g
____________________________________________________________________ und h ist § 3a
Z 14 a) Neubau von Abs. 5 nicht
Flugplätzen, anzuwenden. Von
ausgenommen Z 10 sind Hoch-
Segelflugfelder leistungsstrecken
und Flugplätze (§ 23b) nicht
für erfasst.
Hubschrauber, ____________________________________________________________________
die überwiegend Z 11 a) Verschubbahn- c) Verschubbahnhöfe in
Rettungsein- höfe mit einer schutzwürdigen
sätzen, Flächeninan- Gebieten der
Einsätzen der spruchnahme von Kategorien A oder C
Sicherheitsver- mindestens mit einer Flächen-
waltung, der 75 ha; inanspruchnahme von
Erfüllung von b) Frachtenbahn- mindestens 30 ha;
Aufgaben der höfe, d) Frachtenbahnhöfe,
Landesverteidi- Güterterminals Güterterminals oder
gung oder der Güterver- Güterverkehrs-
Verkehrsüber- kehrszentren zentren in
wachung mit einer schutzwürdigen
Hubschraubern Flächeninan- Gebieten der
dienen; spruchnahme von Kategorien A oder C
b) Neuerrichtung mindestens mit einer Flächen-
50 ha; inanspruchnahme von Pisten mit
einer mindestens 25 ha.
Grundlänge von ____________________________________________________________________
mindestens Z 12 a) Neuerschließung c) Neuerschließung
2 100 m; oder Änderung oder Änderung
c (Erweiterung) Änderungen (Erweiterung) von
Flugplätzen von Gletscher- Schigebieten *1a)
schigebieten, durch Errichtung
Neuerrichtung wenn damit von
oder eine Flächenin- Seilförderanlagen
Verlängerung anspruchnahme zur
von Pisten, durch Personenbeförderung
wenn durch die Pistenneubau oder Schleppliften
Neuerrichtung oder durch oder Errichtung von
oder Lifttrassen Pisten in
Verlängerung verbunden ist; schutzwürdigen
die Gesamt- b) Neuerschließung Gebieten der
pistenlänge um oder Änderung Kategorie A, wenn
mindestens 25% (Erweiterung) damit eine Flächen-
erweitert wird; von inanspruchnahme
d) Änderungen von Schigebieten durch Pistenneubau
Flugplätzen, *1a) durch oder durch
wenn dadurch Errichtung von Lifttrassen von
eine Erhöhung Seilförder- mindestens 10 ha
der Anzahl der anlagen zur verbunden ist.
Flugbewegungen Personenbeför-
(mit Motorflug- derung oder Bei Z 12 sind § 3
zeugen, Schleppliften Abs. 2 und § 3a Abs. 6
Motorseglern im oder Errichtung mit der Maßgabe
Motorflug oder von Pisten, anzuwenden, dass die
Hubschraubern) wenn damit eine Behörde im Einzelfall
um mindestens Flächeninan- festzustellen hat, ob
20 000 pro Jahr spruchnahme mit auf Grund einer
oder mehr zu Geländeverän- Kumulierung der
erwarten ist. derung durch Auswirkungen mit
Von lit. b, c und Pistenneubau erheblichen
d ausgenommen ist oder durch schädlichen,
die Errichtung Lifttrassen von belästigenden oder
Pisten für Zwecke mindestens belastenden
der 20 ha verbunden Auswirkungen auf die
Militärluftfahrt ist; Umwelt zu rechnen und
aus Anlass eines daher eine Umweltver-
Einsatzes des träglichkeitsprüfung
Bundesheeres gemäß durchzuführen ist,
§ 2 Abs. 1 des wenn mit dem
Wehrgesetzes 1990 beantragten Vorhaben
(WG), BGBl. oder der beantragten
Nr. 305. Änderung eine
Von lit. c Flächeninanspruchnahme
ausgenommen sind durch Pistenneubau
weiters Vorhaben, oder durch Lifttrassen
die ausschließlich von mindestens 5 ha
der Erhöhung der verbunden ist und
Flugsicherheit dieses Vorhaben mit
dienen. einem oder mehreren
____________________________________________________________________ anderen derartigen
Z 15 a) Häfen, Kohle- Vorhaben in einem
oder Ölländen, räumlichen
die Schiffen Zusammenhang steht.
mit einer ____________________________________________________________________
Tragfähigkeit Z 13 a) Rohrleitungen b) Rohrleitungen für
für den den Transport von mehr als
1 350 t Transport von Öl, Erdölprodukten,
zugänglich Öl, Chemikalien oder
sind; Erdölprodukten, Gas in
b) Neubau von Chemikalien schutzwürdigen
Wasserstraßen, oder Gas mit Gebieten der
die Schiffen einem Innen- Kategorien A oder C
durchmesser von mit einer einem
Tragfähigkeit mindestens Innendurchmesser
800 mm und von mehr als mindestens
1 350 t einer Länge von 500 mm und einer
zugänglich mindestens Länge von
sind 40 km; mindestens 25 km.
Berechnungsgrund- Berechnungsgrundlage
lage für Änderungen (§ 3a
Änderungen (§ 3a Abs. 2 und 3) der
Abs. 2) von lit. a und b ist die
ist die Leitungslänge.
bescheidmäßig ____________________________________________________________________
genehmigte Z 14 a) Neubau von e) Neuerrichtung von
Umschlagkapazität. Flugplätzen, Pisten in
____________________________________________________________________ ausgenommen schutzwürdigen
Z 16 a) Starkstromfrei- b) Starkstromfrei- Segelflugfelder Gebieten der
leitungen mit leitungen in und Flugplätze Kategorien A, D
für oder E mit einer schutzwürdigen
Nennspannung Gebieten der Hubschrauber, Grundlänge von
von die überwiegend mindestens Kategorien A oder B 1 050 m;
220 kV und mit einer Rettungsein- f) Änderungen von
einer Länge von Nennspannung von sätzen, Flugplätzen durch
mindestens mindestens 110 kV Einsätzen der Neuerrichtung oder
15 km; und einer Länge Sicherheitsver- Verlängerung von
mindestens 20 km. waltung, der Pisten in
Berechnungsgrundlage Erfüllung von schutzwürdigen
für Änderungen (§ 3a Aufgaben der Gebieten der
Abs. 2 und 3) von Landesverteidi- Kategorien A, D
lit. a und b ist die gung oder der oder E, wenn durch
Leitungslänge. Verkehrsüber- die Neuerrichtung
____________________________________________________________________ wachung mit oder Verlängerung
Z 17 a) Freizeit- oder b) Freizeit- oder Hubschraubern die
Vergnügungs- Vergnügungsparks *2) dienen; Gesamtpistenlänge
parks *2 b) mit in Neuerrichtung um mindestens 12,5%
einer Flächen- schutzwürdigen von Pisten mit erweitert wird;
inanspruchnahme Gebieten der einer g) Änderungen von
Grundlänge von mindestens Kategorien A oder D Flugplätzen in
10 ha oder mit einer Flächen- mindestens schutzwürdigen
mindestens inanspruchnahme von 2 100 m; Gebieten der
1 500 c) Änderungen von mindestens Kategorien A, D
Stellplätzen 5 ha Flugplätzen oder E, wenn
für mindestens durch dadurch eine
Kraftfahrzeuge; 750 Stellplätzen Neuerrichtung Erhöhung der Anzahl
für Kraftfahrzeuge. oder der Flugbewegungen
____________________________________________________________________ Verlängerung (mit
Z 18 Industrie- oder von Pisten, Motorflugzeugen,
Gewerbeparks *3) wenn durch die Motorseglern im
mit einer Neuerrichtung Motorflug oder
Flächeninan- oder Hubschraubern) um
spruchnahme von Verlängerung mindestens 12,5% in
mindestens 50 ha. die Gesamt- einem
____________________________________________________________________ pistenlänge um Prognosezeitraum
Z 19 Einkaufszentren *4) mindestens 25% von 5 Jahren zu
mit einer Flächen- erweitert wird; erwarten ist.
inanspruchnahme d) Änderungen von
von mehr als 10 ha Flugplätzen, Von lit. b bis g
oder mit mehr als wenn dadurch ausgenommen ist die
1 000 Stellplätzen eine Erhöhung Errichtung von Pisten
der Anzahl der für Zwecke der
Kraftfahrzeuge. Flugbewegungen Militärluftfahrt aus
____________________________________________________________________ (mit Motorflug- Anlass eines Einsatzes
Z 20 a) Beherbergungs- b) Beherbergungs- zeugen, des Bundesheeres gemäß
betriebe, wie betriebe, wie Motorseglern im § 2 Abs. 1 des
Hotels oder Hotels Motorflug oder Wehrgesetzes 2001
Feriendörfer, Feriendörfer, samt Hubschraubern) (WG 2001), BGBl. I
samt Neben- Nebeneinrichtungen um mindestens Nr. 146.
einrichtungen 15.000 in schutzwürdigen einem
mit einer Gebieten der Prognosezeit- Von lit. c und f
Bettenzahl raum von Kategorien A oder B ausgenommen sind
mindestens mit einer 5 Jahren zu weiters Vorhaben, die
500 Betten oder Bettenzahl von erwarten ist. ausschließlich der
einer Flächen- mindestens Erhöhung der
inanspruchnahme 250 Betten oder Flugsicherheit dienen.
von mindestens einer Flächeninan- ____________________________________________________________________
5 ha, außerhalb spruchnahme Z 15 a) Neubau von d) Neubau von
geschlossener mindestens 2,5 ha Häfen, Kohle- Häfen, Kohle- oder
Siedlungs- außerhalb oder Ölländen, Ölländen in
gebiete; geschlossener die Schiffen schutzwürdigen
Siedlungsgebiete. mit einer Gebieten der
____________________________________________________________________ Tragfähigkeit Kategorien A
Z 21 a) Öffentlich b) öffentlich von mehr als oder C;
zugängliche zugängliche 1 350 t e) Änderungen von
Parkplätze oder Parkplätze oder zugänglich Häfen in
Parkgaragen für Parkgaragen für sind; schutzwürdigen
Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge in b) Änderungen von Gebieten der
mit mehr als schutzwürdigen Häfen durch Kategorien A oder C
1 500 Gebieten Erweiterung der durch Erweiterung
Stellplätzen Kategorie A, B oder Wasserfläche der Wasserfläche
für D mit mehr als oder Vertiefung oder Vertiefung
Kraftfahrzeuge; 750 Stellplätzen jeweils um jeweils um
für Kraftfahrzeuge. mindestens 25%; mindestens 12,5%;
____________________________________________________________________ c) Neubau von f) Neubau von
Z 22 a) Jachthäfen b) Jachthäfen Wasserstraßen, Wasserstraßen in
(einschließlich (einschließlich die Schiffen schutzwürdigen
Bojenfelder) Bojenfelder) in mit einer Gebieten der
mit mindestens schutzwürdigen Tragfähigkeit Kategorien A
300 Gebieten der von mehr als oder C.
Liegeplätzen Kategorie A mit 1 350 t
für Sportboote; mindestens zugänglich
150 Liegeplätzen sind.
für Sportboote. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 16 a) Starkstromfrei- b) Starkstromfrei-
Z 23 a) Campingplätze b) Campingplätze leitungen mit leitungen in
außerhalb einer schutzwürdigen
geschlossener Nennspannung Gebieten der
Siedlungs- Kategorie von mindestens Kategorien A mit oder B
gebiete 220 kV und mit mindestens einer
mindestens 500 250 Stellplätzen, einer Länge von Nennspannung von
Stellplätzen; außerhalb mindestens mindestens 110 kV
geschlossener 15 km; und einer Länge von
Siedlungsgebiete mindestens 20 km.
____________________________________________________________________ Berechnungsgrundlage
Z 24 Ständige für Änderungen (§ 3a
Freiluftanlagen Abs. 2 und 3) von
für Motorsport- lit. a und b ist die
veranstaltungen ab Leitungslänge.
2 km Länge. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 17 a) Freizeit- oder b) Freizeit- oder
Bergbau Vergnügungs- Vergnügungsparks
____________________________________________________________________ parks *2), *2), Sportstadien
Z 25 a) Entnahme von c) Entnahme von Sportstadien oder Golfplätze in
mineralischen mineralischen oder Golfplätze schutzwürdigen
Rohstoffen im Rohstoffen im mit einer Gebieten der
Tagbau Tagbau Flächeninan- Kategorien A oder D
(Lockergestein, (Lockergestein, spruchnahme von mit einer Flächen-
Festgestein im Festgestein im mindestens inanspruchnahme
Trichterabbau Trichterabbau 10 ha oder von mindestens 5 ha
mit mit mindestens oder mindestens
Sturzschacht, Sturzschacht, 1 500 750 Stellplätzen
plattenförmige plattenförmige Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.
Festgesteins- Festgesteins- für
vorkommen) oder vorkommen) oder Kraftfahrzeuge; Bei lit. a und b ist
Torfgewinnung Torfgewinnung in § 3a Abs. 5 mit der
mit einer schutzwürdigen Maßgabe anzuwenden,
Fläche *5) von Gebieten der dass die beantragte
mindestens Kategorie A oder in Änderung eine Kapazi-
20 ha; oder nahe tätsausweitung von 25%
b) Erweiterungen Siedlungsgebieten des Schwellenwertes
einer Entnahme *6) mit einer Fläche nicht erreichen muss.
von *5) von mindestens ____________________________________________________________________
mineralischen 10 ha; Z 18 a) Industrie- oder c) Industrie- oder
Rohstoffen im d Gewerbeparks Gewerbeparks *3) Erweiterungen einer in
Tagbau Entnahme von *3) mit einer schutzwürdigen
(Lockergestein, mineralischen Flächeninan- Gebieten der
Festgestein im Rohstoffen im spruchnahme von Kategorien A oder D
Trichterabbau Tagbau mindestens mit einer Flächen-
mit (Lockergestein, 50 ha; inanspruchnahme von
Sturzschacht, Festgestein im b) Städtebauvor- mindestens 25 ha.
plattenförmige Trichterabbau haben *3a) mit
Festgesteins- Sturzschacht, einer
vorkommen) oder plattenförmige Nutzfläche von
einer Festgesteins- mehr als
Torfgewinnung, vorkommen) oder 100.000 m2;
wenn die Fläche einer Torfgewinnung ____________________________________________________________________
*5 Z 19 a) der in den in schutzwürdigen Einkaufszentren b) Einkaufszentren
letzten zehn Gebieten der *4) mit einer *4) in
Jahren Kategorie A oder in Flächeninan- schutzwürdigen
bestehenden oder nahe spruchnahme von Gebieten der
mindestens Kategorien A oder Siedlungsgebieten D
genehmigten *6), wenn die Fläche 10 ha oder mit einer Flächen-
Abbaue und der *5) der in den mindestens inanspruchnahme von
beantragten letzten Jahren 1 000 Stell- mindestens 5 ha
Erweiterung bestehenden plätzen für oder mindestens
mindestens genehmigten Abbau Kraftfahrzeuge; 500 Stellplätzen
20 ha und die und der beantragten für Kraftfahrzeuge.
zusätzliche Erweiterung Bei lit. a und b ist
Flächeninan- mindestens 10 ha § 3a Abs. 5 mit der
spruchnahme *5) und die zusätzliche Maßgabe anzuwenden,
mindestens 5 ha Flächeninanspruch- dass die beantragte
beträgt; nahme *5) mindestens Änderung eine Kapazi-
2,5 ha beträgt; tätsausweitung von 25%
ausgenommen von Z 25 des Schwellenwertes
sind die unter den nicht erreichen muss.
Z 37 und 38 erfassten ____________________________________________________________________
Tätigkeiten. Z 20 a) Beherbergungs- b) Beherbergungs-
____________________________________________________________________ betriebe, wie betriebe, wie
Z 26 a) Entnahme von c) Entnahme von Hotels oder Hotels oder
mineralischen mineralischen Feriendörfer, Feriendörfer, samt
Rohstoffen im Rohstoffen im samt Neben- Nebeneinrichtungen
Tagbau Tagbau einrichtungen in schutzwürdigen
(Festgestein) (Festgestein) in mit einer Gebieten der
mit einer schutzwürdigen Bettenzahl von Kategorien A oder B
Fläche *5) von Gebieten der mindestens mit einer
mindestens Kategorie A 500 Betten oder in Bettenzahl von
10 ha; oder nahe einer Flächen- mindestens
b) Erweiterungen Siedlungsgebieten inanspruchnahme 250 Betten oder
einer Entnahme *6) mit von mindestens einer Fläche Flächeninan-
von *5) 5 ha, außerhalb spruchnahme von mindestens
mineralischen 5 geschlossener mindestens 2,5 ha;,
Rohstoffen im d) Erweiterungen einer Siedlungs- außerhalb
Tagbau Entnahme von gebiete; geschlossener
(Festgestein), mineralischen Siedlungsgebiete.
wenn die Fläche Rohstoffen im ____________________________________________________________________
*5 Z 21 a) der in den Tagbau Öffentlich b) öffentlich
letzten zehn (Festgestein) in zugängliche zugängliche
Jahren schutzwürdigen Parkplätze oder Parkplätze oder
bestehenden Gebieten der Parkgaragen *4a) Parkgaragen *4a)
oder Kategorie A oder in für für Kraftfahrzeuge
genehmigten oder nahe Kraftfahrzeuge in schutzwürdigen
Abbaue und mit mindestens Gebieten der Siedlungsgebieten
beantragten *6), wenn die Fläche 1 500 Stell- Kategorie A, B
Erweiterung *5) der in den plätzen für oder D mit
Kraftfahrzeuge; mindestens letzten zehn Jahren
13 ha und die bestehenden oder 750 Stellplätzen
zusätzliche genehmigten Abbaue für Kraftfahrzeuge.
Flächeninan- und der beantragten ____________________________________________________________________
spruchnahme *5 Z 22 a) Erweiterung Jachthäfen b) Jachthäfen
mindestens 3 ha mindestens 7,5 ha (einschließlich (einschließlich
beträgt; und die zusätzliche Bojenfelder) Bojenfelder) in
Flächeninan- mit mindestens schutzwürdigen
spruchnahme *5) 300 Gebieten der
mindestens 1,5 ha Liegeplätzen Kategorie A mit
beträgt. für Sportboote; mindestens
____________________________________________________________________ 150 Liegeplätzen
Z 27 a) Untertagebau b) Untertagebau in für Sportboote.
mit einer schutzwürdigen ____________________________________________________________________
Flächeninan- Gebieten der Z 23 a) Campingplätze b) Campingplätze in
spruchnahme für Kategorie A mit außerhalb schutzwürdigen
zusammenhängen- einer Flächeninan- geschlossener Gebieten der
de obertägige spruchnahme für Siedlungs- Kategorie A mit
Anlagen und zusammenhängende gebiete mit mindestens
Betriebsein- obertägige Anlagen mindestens 500 250 Stellplätzen,
richtungen von und Betriebsein- Stellplätzen; außerhalb
mindestens richtungen von geschlossener
10 ha; mindestens 5 ha Siedlungsgebiete.
____________________________________________________________________
Z 28 Neuerrichtung von 24 a) Ständige Renn- b) ständige Renn- oder
Anlagen oder Teststrecken für
Tiefbohrungen ab Teststrecken Kraftfahrzeuge in
1 000 m Teufe in für schutzwürdigen
schutzwürdigen Kraftfahrzeuge Gebieten der
Gebieten der ab 2 km Länge; Kategorie A.
Kategorie A; ____________________________________________________________________
ausgenommen sind Bergbau
Probe- und ____________________________________________________________________
Erkundungsbohrungen, Z 25 a) Entnahme von c) Entnahme von
Bohrlochbergbau auf mineralischen mineralischen
Salz sowie die unter Rohstoffen im Rohstoffen im
Z 29 und 33 erfassten Tagbau Tagbau
Tätigkeiten. (Lockergestein (Lockergestein -
____________________________________________________________________ - Nass- oder - Nass- oder
Z 29 a) Förderung von c) Förderung von Erdöl Trocken- Trocken-
Erdöl oder Erdgas in baggerung, baggerung,
Erdgas mit schutzwürdigen Festgestein im Festgestein im
einer Kapazität Gebieten der Kulissenabbau Kulissenabbau
von mindestens Kategorie A mit mit
500 t/d pro einer Kapazität von Sturzschacht, Sturzschacht,
Sonde bei Erdöl mindestens 250 t/d Schlauchband- Schlauchband-
und von pro Sonde bei Erdöl förderung oder förderung oder
mindestens und von mindestens einer in ihren einer in ihren
500 000 m3/d 250 000 m3/d pro Umweltaus- Umweltaus-
pro Sonde bei Sonde bei Erdgas; wirkungen wirkungen
Erdgas; d) Gewinnungsstationen gleichartigen gleichartigen
b Fördertechnik) Gewinnungssta- des Kohlenwasser- Fördertechnik)
tionen des stoffbergbaus in oder oder
Kohlenwasser- schutzwürdigen Torfgewinnung Torfgewinnung
stoffbergbaus Gebieten der mit einer in schutzwürdigen
mit einer Kategorie A mit Fläche *5) von Gebieten der
Verarbeitungs- einer Verarbei- mindestens Kategorien A oder E
kapazität von tungskapazität von 20 ha; und für
mindestens mindestens 750 t/d b) Erweiterungen Nassbaggerung und
2 000 t/d bei bei Erdöl und von einer Entnahme Torfgewinnung auch
Erdöl und von mindestens Kategorie C, mit
mindestens 1 000 000 m3/d bei mineralischen einer Fläche *5)
2 000 000 m3/d Erdgas. Rohstoffen im von mindestens
bei Erdgas Tagbau 10 ha; oder
(Mengen bzw.Lockergestein d) Erweiterungen einer
Volumenangaben bei - Nass- oder Entnahme von
atmosphärischem Trocken- mineralischen
Druck.) baggerung, Rohstoffen im
____________________________________________________________________ Festgestein im Tagbau
Wasserwirtschaft Kulissenabbau (Lockergestein -
____________________________________________________________________ mit Nass- oder
Z 30 Wasserkraftanlagen Sturzschacht, Trockenbaggerung,
(Talsperren, Schlauchband- Festgestein im
Flussstaue, förderung oder Kulissenabbau mit
Ausleitungen) mit einer in ihren Sturzschacht,
einer Umweltaus- Schlauchbandförde-
Engpassleistung wirkungen rung oder einer in
von mindestens gleichartigen ihren
15 MW sowie Fördertechnik) Umweltauswirkungen
Kraftwerke in oder einer gleichartigen
Kraftwerksketten Torfgewinnung, Fördertechnik) oder
*7) ab 2 MW. wenn die Fläche einer Torfgewinnung
____________________________________________________________________ *5) der in den in schutzwürdigen
Z 31 a) Stauwerke und b) Stauwerke und letzten Gebieten der
sonstige sonstige Anlagen 10 Jahren Kategorien A oder E
Anlagen zur zur Zurückhaltung bestehenden und für
Zurückhaltung oder dauerhaften Nassbaggerung und
oder Speicherung von genehmigten Torfgewinnung auch
dauerhaften Wasser in Abbaue und der Kategorie C, wenn
Speicherung von schutzwürdigen beantragten die Fläche *5) der
Wasser, Erweiterung in Gebieten der den letzten
denen über Kategorie A mit mindestens 10 Jahren
10 000 000 m3 einer 20 ha und die bestehenden oder
Wasser neu oder Speicherkapazität zusätzliche genehmigten Abbaue
zusätzlich von mindestens Flächeninan- und der beantragten
zurückgehalten 2 000 000 m3. spruchnahme *5) Erweiterung
oder mindestens 5 ha mindestens 10 ha
gespeichert beträgt; und die zusätzliche
werden; Flächeninanspruch-
____________________________________________________________________ nahme *5)
Z 32 a) Grundwasserent- mindestens 2,5 ha
nahme- oder beträgt;
künstliche Ausgenommen von Z 25
Grundwasseran- sind die unter Z 37
reicherungs- erfassten Tätigkeiten.
projekte mit ____________________________________________________________________
einem Z 26 a) Entnahme von c) Entnahme von
jährlichen mineralischen mineralischen
Entnahme- oder Rohstoffen im Rohstoffen im
Anreicherungs- Tagbau Tagbau
volumen von (Festgestein) (Festgestein) in
mindestens mit einer schutzwürdigen
10 000 000 m3; Fläche *5) von Gebieten der
b) andere Grund- mindestens Kategorie A oder E
wasserentnahme- 10 ha; mit einer Fläche
projekte *8 b), Erweiterungen *5) von mindestens
wenn im einer Entnahme 5 ha;
Jahresmittel von d) Erweiterungen einer
mehr als 90% mineralischen Entnahme von
des ersten Rohstoffen im mineralischen
Grundwasser- Tagbau Rohstoffen im
horizontes des (Festgestein), Tagbau
im langjährigen wenn die Fläche (Festgestein) in
Mittel sich neu *5) der in den schutzwürdigen
bildenden letzten zehn Gebieten der
Grundwasser- Jahren Kategorie A oder E,
dargebotes des bestehenden wenn die Fläche *5)
von oder der in den letzten
Entnahme genehmigten zehn Jahren
betroffenen Abbaue und der bestehenden oder
Einzugsgebietes beantragten genehmigten Abbaue
beansprucht Erweiterung und der beantragten
werden sollen; mindestens Erweiterung
c) andere 13 ha und die mindestens 7,5 ha
künstliche zusätzliche und die zusätzliche
Grundwasseran- Flächeninan- Flächeninanspruch-
reicherungspro- spruchnahme *5) nahme *5)
jekte *9), wenn mindestens 3 ha mindestens 1,5 ha
im Jahresmittel beträgt; beträgt.
mehr als 90% ____________________________________________________________________
des ersten Z 27 a) Untertagebau b) Untertagebau in
Grundwasser- mit einer schutzwürdigen
horizontes des Flächeninan- Gebieten der
im langjährigen spruchnahme für Kategorie A mit
Mittel sich neu zusammenhängen- einer Flächeninan-
bildenden de obertägige spruchnahme für
Grundwasserdar- Anlagen und zusammenhängende
gebotes im Betriebsein- obertägige Anlagen
Abströmbereich richtungen von und Betriebsein-
dotiert werden mindestens richtungen von
sollen 10 ha; mindestens 5 ha.
____________________________________________________________________
Z 33 28 Neuerrichtung von
Anlagen für
Tiefbohrungen im ab
Zusammenhang mit der 1 000 m Teufe in
Wasserversorgung ab schutzwürdigen
1 000 m Teufe in Gebieten der
schutzwürdigen Kategorie A;
Gebieten der ausgenommen sind
Kategorien A oder C; Probe- und
ausgenommen sind Erkundungsbohrungen,
Probe- und Bohrlochbergbau auf
Erkundungsbohrungen. Salz sowie die unter
____________________________________________________________________ Z 29 und 33 erfassten
Z 34 Wasserfernleitungen Tätigkeiten.
mit einer Länge von ____________________________________________________________________
mindestens 100 km in Z 29 a) Förderung von c) Förderung von Erdöl
schutzwürdigen Erdöl oder Erdgas in
Gebieten der Erdgas mit schutzwürdigen
Kategorie C. einer Kapazität Gebieten der
____________________________________________________________________ von mindestens Kategorie A mit
Z 35 Anlagen zur 500 t/d pro einer Kapazität von
Bodenentwässerung Sonde bei Erdöl mindestens 250 t/d
mit einer Fläche und von pro Sonde bei Erdöl
mindestens und von mindestens
300 ha. 500 000 m3/d 250 000 m3/d pro
____________________________________________________________________ pro Sonde bei Sonde bei Erdgas;
Z 36 Anlagen zur Erdgas; d) Gewinnungsstationen
Bodenbewässerung b) Gewinnungssta- des Kohlenwasser-
mit einer tionen des stoffbergbaus in
jährlichen Kohlenwasser- schutzwürdigen
Bewässerungsfläche stoffbergbaus Gebieten der
von mindestens mit einer Kategorie A mit
2 500 ha. Verarbeitungs- einer Verarbei-
____________________________________________________________________ kapazität von tungskapazität von
Z 37 Gewinnung von mindestens mindestens 750 t/d
mineralischen 2 000 t/d bei bei Erdöl und von
Rohstoffen durch Erdöl und von mindestens
Baggerung in einem mindestens 1 000 000 m3/d bei
Fluss in 2 000 000 m3/d Erdgas.
schutzwürdigen bei Erdgas; oder
Gebieten der (Mengen bzw.
Kategorie A mit einer Volumenangaben bei
Entnahmemenge von mehr atmosphärischem
als insgesamt Druck.)
400 000 m3 oder mehr ____________________________________________________________________
als 100 000 m3/a, Wasserwirtschaft
ausgenommen ____________________________________________________________________
flussbauliche Z 30 Wasserkraftanlagen
Erhaltungsmaßnahmen an (Talsperren,
diesem Fluss. Flussstaue,
____________________________________________________________________ Ausleitungen) mit
Z 38 a) Nassbaggerungen b) Nassbaggerungen in einer
mit einer schutzwürdigen Engpassleistung
Flächeninan- Gebieten der von mindestens
spruchnahme Kategorien A oder C 15 MW sowie
(für die oder Kraftwerke in oder nahe
Baggerung und Siedlungsgebieten Kraftwerksketten
die *6 *7) mit einer ab 2 MW.
Transportwege) Flächeninanspruch- ____________________________________________________________________
von mehr als nahme (für die Z 31 a) Stauwerke und b) Stauwerke und
25 ha; Baggerung und die sonstige sonstige Anlagen
Transportwege) von Anlagen zur zur Zurückhaltung
mehr als 10 ha. Zurückhaltung oder dauerhaften
____________________________________________________________________ oder Speicherung von
Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur dauerhaften Wasser in
Umleitung von Umleitung Speicherung von schutzwürdigen
Wasserressour- Wasserressourcen Wasser, in Gebieten der
cen von einem von einem denen über Kategorie A mit
Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet 10 000 000 m3 einer
biet in ein in ein anderes in Wasser neu oder Speicherkapazität
anderes, wenn schutzwürdigen zusätzlich von mindestens
durch die Gebieten der zurückgehalten 2 000 000 m3.
Umleitung Kategorie A, wenn oder
Wassermangel durch die Umleitung gespeichert
verhindert Wassermangel werden;
werden soll und verhindert werden ____________________________________________________________________
mehr als soll und mehr als Z 32 a) Grundwasserent-
100 000 000 25 000 000 m3/a an nahme- oder
m3/a an Wasser Wasser umgeleitet künstliche
umgeleitet werden; Grundwasseran-
werden; reicherungs-
b) andere von Z 39 ausgenommen projekte mit
Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur einem
Umleitung von Umleitung von jährlichen
Wasserressour- Wasserressourcen zur Entnahme- oder
cen von einem Trinkwasserversorgung. Anreicherungs-
Flusseinzugsge- volumen von
biet in ein mindestens
anderes, wenn 10 000 000 m3;
der langjährige b) andere Grund-
durchschnitt- wasserentnahme-
liche Wasser- projekte *8),
durchfluss des wenn im
Flusseinzugsge- Jahresmittel
biets, dem mehr als 90%
Wasser des ersten
entnommen wird, Grundwasser-
2 000 000 000 horizontes des
m3/a übersteigt im langjährigen
und mehr als 5% Mittel sich neu
dieses bildenden
Durchflusses Grundwasser-
umgeleitet dargebotes des
werden; von der
____________________________________________________________________ Entnahme
Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini- betroffenen
gungsanlagen gungsanlagen in Einzugsgebietes
mit einem schutzwürdigen beansprucht
Bemessungswert Gebieten der werden sollen;
von mindestens Kategorien A oder c) andere
150 000 Einwoh- C mit einem künstliche
nerwerten *10); Bemessungswert von Grundwasseran-
mehr als reicherungspro-
100 000 Einwohner- jekte *9), wenn
werten *10), wenn im Jahresmittel
die Bemessungs- mehr als 90%
wassermenge der des ersten
Abwasserreinigungs- Grundwasser-
anlage größer ist horizontes des
als Q tief 95% des im langjährigen
Vorfluters an der Mittel sich neu
Einleitungsstelle. bildenden
____________________________________________________________________ Grundwasserdar-
Z 41 Anlegung oder gebotes im
Verlegung von Abströmbereich
Fließgewässern mit dotiert werden
einem mittleren sollen.
Durchfluss (MQ) ____________________________________________________________________
Z 33 Neuerrichtung von mehr als
1 m3/s auf einer Anlagen für
Baulänge von Tiefbohrungen im
mindestens 3 km; Zusammenhang mit der
ausgenommen sind Wasserversorgung ab
Maßnahmen zur 1 000 m Teufe in
Verbesserung der schutzwürdigen
ökologischen Gebieten der
Funktionsfähigkeit Kategorien A oder C;
der Gewässer ausgenommen sind
(Renaturierungen). Probe- und
____________________________________________________________________ Erkundungsbohrungen.
Z 42 Schutz- und ____________________________________________________________________
Regulierungsbauten Z 34 Wasserfernleitungen
mit einer Baulänge Länge von
von mehr als 3 mindestens 100 km in
an Fließgewässern schutzwürdigen
mit einem Gebieten der
mittleren Kategorie C.
Durchfluss (MQ) ____________________________________________________________________
von mehr als Z 35 Anlagen zur
5 m3/s; Bodenentwässerung
ausgenommen sind mit einer Fläche
Maßnahmen zur von mindestens
Verbesserung der 300 ha.
ökologischen ____________________________________________________________________
Funktionsfähigkeit Z 36 Anlagen zur
der Gewässer Bodenbewässerung
(Renaturierungen). mit einer
____________________________________________________________________ jährlichen
Land- und Bewässerungsfläche
Forstwirtschaft von mindestens
____________________________________________________________________ 2 500 ha.
Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten ____________________________________________________________________
Halten oder zur oder zur Aufzucht Z 37 Gewinnung von
Aufzucht von von Tieren in mineralischen
Tieren ab schutzwürdigen Rohstoffen durch
folgender Gebieten der Baggerung in einem
Größe: Kategorie C oder Fluss in
48 000 Lege- in bzw. nahe schutzwürdigen
hennen-, Siedlungsgebieten Gebieten der
Jung- *11) ab folgender Kategorie A mit einer
hennen- Größe: Entnahmemenge von mehr
oder 40 000 Lege- als insgesamt
Trut- hennen-, 400 000 m3 oder mehr
hühner- Junghennen- als 100 000 m3/a,
plätze oder Trut- ausgenommen
65 000 Mastge- hühnerplätze flussbauliche
flügel- 42 500 Mastgeflü- Erhaltungsmaßnahmen an
plätze gelplätze diesem Fluss.
2 500 Mast- 1 400 Mastschwei- ____________________________________________________________________
schwei- neplätze Z 38 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
neplätze 450 Sauenplätze; ____________________________________________________________________
700 Sauen- betreffend lit. Z 39 a) Bauvorhaben zur c) Bauvorhaben zur
plätze; und b gilt: bei Umleitung von Umleitung von
gemischten Beständen Wasserressour- Wasserressourcen
werden die cen von einem von einem
Prozentsätze der Flusseinzugsge- Flusseinzugsgebiet
jeweils erreichten biet in ein in ein anderes in
Platzzahlen addiert anderes, wenn schutzwürdigen
ab einer Summe von durch die Gebieten der
100% ist eine UVP bzw. Umleitung Kategorie A, wenn
eine Einzelfallprüfung Wassermangel durch die Umleitung
durchzuführen; verhindert Wassermangel
Bestände bis 5% der werden soll und verhindert werden
Platzzahlen bleiben mehr als soll und mehr als
unberücksichtigt. 100 000 000 25 000 000 m3/a an
____________________________________________________________________ m3/a an Wasser Wasser umgeleitet
Z 44 a) Intensive b) intensive umgeleitet werden;
Fischzucht *12) Fischzucht *12) in werden;
mit einer schutzwürdigen b) andere von Z 39 ausgenommen
Produktions- Gebieten der Bauvorhaben zur sind Bauvorhaben zur
kapazität Umleitung von Kategorie A mit Umleitung von
mindestens einer Produktions- Wasserressour- Wasserressourcen zur
300 t/a; kapazität cen von einem Trinkwasserversorgung.
mindestens 150 t/a. Flusseinzugsge-
____________________________________________________________________ biet in ein
Z 45 a) Umwandlung von b) Umwandlung von anderes, wenn
Ödland *13) oder Ödland *13) der langjährige
naturnahen naturnahen Flächen durchschnitt-
Flächen für für Zwecke der liche Wasser-
Zwecke der intensiven Land- durchfluss des
intensiven wirtschaftsnutzung Flusseinzugsge-
Landwirt- *14) in biets, dem
schaftsnutzung schutzwürdigen Wasser
*14) mit einer Gebieten der entnommen wird,
Fläche von Kategorie A mit 2 000 000 000
mindestens einer Fläche von m3/a übersteigt
70 ha; mindestens 35 ha; und mehr als 5%
sofern für Vorhaben dieses
dieser Ziffer nicht Durchflusses
das Flurverfassungs- umgeleitet
Grundsatzgesetz 1951 werden;
gilt. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 40 a) Abwasserreini- b) Abwasserreini-
Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen gungsanlagen gungsanlagen in
einer Fläche mit nicht einem schutzwürdigen
von mindestens standortgerechten Bemessungswert Gebieten der
20 ha; Holzarten in von mindestens Kategorien A oder C
b) Erweiterungen schutzwürdigen 150 000 Einwoh- mit einem
von Rodungen, Gebieten der nerwerten *10); Bemessungswert von
wenn das Kategorie A auf mehr als
Gesamtausmaß einer Fläche von 100 000 Einwohner-
der in den mindestens 15 ha; werten *10), wenn
letzten zehn d) Erweiterungen von die Bemessungs-
Jahren Erstaufforstungen wassermenge der
genehmigten mit nicht Abwasserreinigungs-
Flächen *15) und standortgerechten anlage größer ist
der beantragten Holzarten in als Q tief 95% des
Erweiterung schutzwürdigen Vorfluters an der
mindestens Gebieten der Einleitungsstelle.
20 ha und die Kategorie A, wenn ____________________________________________________________________
zusätzliche das Gesamtausmaß Z 41 Anlegung oder
Flächeninan- der in den letzten Verlegung von
spruchnahme zehn Jahren Fließgewässern mit
mindestens 5 ha genehmigten Flächen einem mittleren
beträgt; und der beantragten Durchfluss (MQ)
Erweiterung von mehr als
mindestens 15 ha 1 m3/s auf einer
und die zusätzliche Baulänge von
Flächeninanspruch- mindestens 3 km;
nahme mindestens ausgenommen sind
3,5 ha beträgt; Maßnahmen zur
e) Rodungen in Verbesserung der
schutzwürdigen ökologischen
Gebieten der Funktionsfähigkeit
Kategorie A auf der Gewässer
einer Fläche von (Renaturierungen).
mindestens 10 ha; ____________________________________________________________________
f) Erweiterungen von Z 42 Schutz- und
Rodungen in Regulierungsbauten
schutzwürdigen mit einer Baulänge
Gebieten der von mehr als 3 km
Kategorie A, wenn an Fließgewässern
das Gesamtausmaß mit einem
der in den letzten mittleren
zehn Jahren Durchfluss (MQ)
genehmigten Flächen von mehr als
*15) und der 5 m3/s;
beantragten ausgenommen sind
Erweiterung Maßnahmen zur
mindestens 10 ha Verbesserung der
und die zusätzliche ökologischen
Flächeninanspruch- Funktionsfähigkeit
nahme mindestens der Gewässer
2,5 ha beträgt; (Renaturierungen).
sofern für Vorhaben ____________________________________________________________________
dieser Ziffer nicht Land- und
das Flurverfassungs- Forstwirtschaft
Grundsatzgesetz 1951 ____________________________________________________________________
oder das Z 43 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Halten
Grundsatzgesetz 1951 Halten oder zur oder zur Aufzucht
über die Behandlung Aufzucht von von Tieren in
der Wald- und Tieren ab schutzwürdigen
Weidenutzungsrechte folgender Gebieten der
gilt. Größe: Kategorie C
____________________________________________________________________ 48 000 Lege- oder E ab folgender
Z 47 a) Neuerrichtung hennen-, Größe:
von Jung- 40 000 Lege-
integrierten hennen-, hennen-,
chemischen Mast- Junghennen-,
Werken, dh. eltern- Masteltern-
Anlagen zur tier- tier- oder
industriellen oder Truthühner-
Herstellung von Trut- plätze
Stoffen durch hühner- 42 500 Mastgeflü-
chemische plätze gelplätze
Umwandlung *16), 65 000 Mastge- 1 400 Mastschwei-
die mindestens flügel- neplätze
mit einer plätze 450 Sauenplätze
weiteren 2 500 Mast-
derartigen schweine- Betreffend lit. a
Anlage in einem plätze und b gilt: Bei
Verbund in 700 Sauen- gemischten Beständen
funktioneller plätze; werden die
Hinsicht *17) Prozentsätze der
stehen; jeweils erreichten
b) Erweiterung Platzzahlen addiert,
eines ab einer Summe von
integrierten 100% ist eine UVP bzw.
chemischen eine Einzelfallprüfung
Werkes durch durchzuführen;
Neuerrichtung Bestände bis 5% der
von Anlagen zur Platzzahlen bleiben
industriellen unberücksichtigt.
Herstellung von ____________________________________________________________________
Stoffen durch Z 44 a) Intensive b) intensive
chemische Fischzucht *12) Fischzucht *12) in
Umwandlung *16), mit einer schutzwürdigen
die mit einem Produktions- Gebieten der
bestehenden kapazität von Kategorie A mit
integrierten mindestens einer Produktions-
chemischen Werk 300 t/a; kapazität von
in einem mindestens 150 t/a.
Verbund in ____________________________________________________________________
funktioneller Z 45 a) Umwandlung von b) Umwandlung von
Hinsicht *17 Ödland *13) oder Ödland *13) der
stehen *18). naturnahen naturnahen Flächen
____________________________________________________________________ Flächen für für Zwecke der
Z 48 Anlagen zur Zwecke der intensiven Land-
Herstellung von intensiven wirtschaftsnutzung
organischen Landwirt- *14) in
Grundchemikalien schaftsnutzung schutzwürdigen
durch chemische *14) mit einer Gebieten der
Umwandlung, Fläche von Kategorie A mit
insbesondere mindestens einer Fläche von
- zur Herstellung 70 ha; mindestens 35 ha;
von einfachen sofern für Vorhaben
Kohlenwasser- dieser Ziffer nicht
stoffen (lineare das Flurverfassungs-
oder Grundsatzgesetz 1951
ringförmige, gilt.
gesättigte oder ____________________________________________________________________
ungesättigte, Z 46 a) Rodungen auf c) Erstaufforstungen
aliphatische einer Fläche mit nicht
oder von mindestens standortgerechten
aromatische), 20 ha; Holzarten in
- zur Herstellung b) Erweiterungen schutzwürdigen
von sauerstoff- Rodungen, Gebieten der
haltigen Kohlen- wenn das Kategorie A auf
wasserstoffen, Gesamtausmaß einer Fläche von
wie Alkohole, der in den mindestens 15 ha;
Aldehyde, letzten zehn d) Erweiterungen von
Ketone, Jahren Erstaufforstungen
Carbonsäuren, genehmigten mit nicht
Ester, Acetate, Flächen *15) und standortgerechten
Ether, Peroxide, der beantragten Holzarten in
Epoxide, Erweiterung schutzwürdigen
- zur Herstellung mindestens Gebieten der
schwefelhaltiger 20 ha und die Kategorie A, wenn
Kohlenwasser- zusätzliche das Gesamtausmaß
stoffe, Flächeninan- der in den letzten
- zur Herstellung spruchnahme zehn Jahren
stickstoffhal- mindestens 5 ha genehmigten Flächen
tiger Kohlen- beträgt; und der beantragten
wasserstoffe, Erweiterung
insbesondere mindestens 15 ha
Amine, Amide, und die zusätzliche
Nitrose-, Nitro- Flächeninanspruch-
oder Nitratver- nahme mindestens
bindungen, 3,5 ha beträgt;
Nitrile, e) Rodungen in
Cyanate, schutzwürdigen
Isocyanate, Gebieten der
- zur Herstellung Kategorie A auf
phosphorhaltiger einer Fläche von
Kohlenwasser- mindestens 10 ha;
stoffe, f) Erweiterungen von
- zur Herstellung Rodungen in
halogenhaltiger schutzwürdigen
Kohlenwasser- Gebieten der
stoffe Kategorie A, wenn
- zur Herstellung das Gesamtausmaß
von Tensiden, der in den letzten
- zur Herstellung zehn Jahren
von metall- genehmigten Flächen
organischen *15) und der
Verbindungen, beantragten
- zur Herstellung Erweiterung
von anderen mindestens 10 ha
organischen und die zusätzliche
Grundchemikalien Flächeninanspruch-
mit mehr als nahme mindestens
einem 2,5 ha beträgt;
Heteroatomtyp, sofern für Vorhaben
mit einer Produk- dieser Ziffer nicht
tionskapazität von das Flurverfassungs-
mehr als Grundsatzgesetz 1951
150 000 t/a *19). oder das
____________________________________________________________________ Grundsatzgesetz 1951
Z 49 Anlagen zur über die Behandlung
Herstellung von der Wald- und
anorganischen Weidenutzungsrechte
Grundchemikalien gilt.
durch chemische ____________________________________________________________________
Umwandlung, Z 47 a) Neuerrichtung
insbesondere von
- zur Herstellung integrierten
von Gasen, wie chemischen
Ammoniak, Chlor Werken, dh.
und Chlorwasser- Anlagen zur
stoff, Fluor und industriellen
Fluorwasser- Herstellung von
stoff, Kohlen- Stoffen durch
stoffoxiden, chemische
Schwefelverbin- Umwandlung *16),
dungen, Stick- die mindestens
stoffoxiden, mit einer
Wasserstoff, weiteren
Schwefeldioxid, derartigen
Phosgen, Anlage in einem
- zur Herstellung Verbund in
von Säuren, wie funktioneller
Chromsäure, Hinsicht *17)
Flusssäure, stehen;
Phosphorsäure, b) Erweiterung
Salpetersäure, eines
Salzsäure, integrierten
Schwefelsäure, chemischen
Oleum, Werkes durch
schwefelige Neuerrichtung
Säure, von Anlagen zur
- zur Herstellung industriellen
Herstellung von Basen wie
Ammonium- Stoffen durch
hydroxid, chemische
- zur Herstellung Umwandlung *16),
von Wasserstoff- die mit einem
peroxid, bestehenden
- mittels Chlor- integrierten
Alkali- chemischen Werk
Elektrolyse, in einem
- zur Herstellung Verbund in
von Salzen, wie funktioneller
Ammoniumchlorid, Hinsicht *17)
Kaliumchlorat, stehen *18).
Kaliumkarbonat, ____________________________________________________________________
Natriumkarbonat, Z 48 Anlagen zur
Perborat, Herstellung von
Silbernitrat, organischen
- zur Herstellung Grundchemikalien
von durch chemische
Nichtmetallen Umwandlung,
oder insbesondere
Metalloxiden, - zur Herstellung
mit einer von einfachen
Produktions- Kohlenwasser-
kapazität von mehr stoffen (lineare
als 150 000 t/a oder
*19). ringförmige,
____________________________________________________________________ gesättigte oder
Z 50 a) Anlagen zur ungesättigte,
Herstellung von aliphatische
Wirkstoffen für oder
Pflanzenschutz- aromatische),
mittel oder - zur Herstellung
Biozide mit von sauerstoff-
einer Produk- haltigen Kohlen-
tionskapazität wasserstoffen,
von mehr als wie Alkohole,
5 000 t/a; Aldehyde,
b) Anlagen Ketone, in
denen Pflanzen- Carbonsäuren,
schutzmittel Ester, Acetate,
oder Biozide Ether, Peroxide,
oder ihre Epoxide,
Wirkstoffe - zur Herstellung
gemahlen oder schwefelhaltiger
maschinell Kohlenwasser-
gemischt stoffe,
abgepackt oder - zur Herstellung
umgefüllt stickstoffhal-
werden, mit tiger Kohlen-
einer Produk- wasserstoffe,
tionskapazität insbesondere
von mehr als Amine, Amide,
10 000 t/a. Nitrose-, Nitro-
____________________________________________________________________ oder Nitratver-
Z 51 Anlagen zur bindungen,
Herstellung von Nitrile,
Wirkstoffen für Cyanate,
Arzneimittel unter Isocyanate,
Verwendung eines - zur Herstellung
chemischen oder phosphorhaltiger
biologischen Kohlenwasser-
Verfahrens mit stoffe,
einer Produktions- - zur Herstellung
kapazität von mehr halogenhaltiger
als 5 000 t/a. Kohlenwasser-
____________________________________________________________________ stoffe,
Z 52 Anlagen - zur Herstellung
Herstellung von Tensiden,
organischen - zur Herstellung
Feinchemikalien von metall-
durch chemische organischen
Umwandlung Verbindungen,
insbesondere - zur Herstellung
- zur Herstellung von anderen
von aromatischen organischen
Verbindungen, Grundchemikalien
- zur Herstellung mit mehr als
von organischen einem
Farbmitteln Heteroatomtyp,
- zur Herstellung mit einer Produk-
tionskapazität von Duftstoffen,
- zur Herstellung mehr als
von Polymer- und 150 000 t/a *19).
Beschichtungs- ____________________________________________________________________
stoff-Additiven, Z 49 Anlagen zur
soweit nicht durch Herstellung von
Z 57 erfasst, mit anorganischen
einer Produktions- Grundchemikalien
kapazität von mehr durch chemische
als 50 000 t/a. Umwandlung,
____________________________________________________________________ insbesondere
Z 53 Anlagen - zur Herstellung
Herstellung von Gasen, wie
anorganischen Ammoniak, Chlor
Feinchemikalien und Chlorwasser-
durch chemische stoff, Fluor und
Umwandlung, Fluorwasser-
insbesondere stoff, Kohlen-
- zur Herstellung stoffoxiden,
von Schwefelverbin-
Kalziumkarbid dungen, Stick-
Silizium stoffoxiden,
Siliziumkarbid Wasserstoff,
oder Pigmenten Schwefeldioxid,
soweit nicht durch Phosgen,
Z 57 erfasst, mit - zur Herstellung
einer Produktions- von Säuren, wie
kapazität von mehr Chromsäure,
als 50 000 t/a. Flusssäure,
____________________________________________________________________ Phosphorsäure,
Z 54 Anlagen zur Salpetersäure,
Herstellung von Salzsäure,
phosphor- Schwefelsäure,
stickstoff- oder Oleum,
kaliumhaltigen schwefelige
Düngemitteln Säure,
(Einnährstoff- - zur Herstellung
oder von Basen wie
Mehrstoffdünger) Ammonium-
mit einer Produk- hydroxid,
tionskapazität - zur Herstellung
von mehr als Wasserstoff-
150 000 t/a. peroxid,
____________________________________________________________________ - mittels Chlor-
Z 55 Anlagen zur Alkali-
Herstellung von Elektrolyse,
Polymeren - zur Herstellung
(Kunststoffen von Salzen, wie
Kunstharzen Ammoniumchlorid,
Chemiefasern) oder Kaliumchlorat,
zur Herstellung Kaliumkarbonat,
von synthetischen Natriumkarbonat,
Kautschuken oder Perborat,
Elastomeren mit Silbernitrat,
einer Produktions- - zur Herstellung
kapazität von mehr
als 150 000 t/a. Nichtmetallen
____________________________________________________________________ oder
Z 56 Anlagen zur Metalloxiden,
Herstellung von mit einer
Biotreibstoffen Produktions-
durch chemische kapazität von mehr
Umwandlung mit als 150 000 t/a
einer Produktions- *19).
kapazität von mehr ____________________________________________________________________
als 100 000 t/a. Z 50 a) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Herstellung von
Z 57 a) Anlagen zur Wirkstoffen für
Herstellung Pflanzenschutz-
organischer mittel oder
oder Biozide mit
anorganischer einer Produk-
Feinchemikalien tionskapazität
in Mehrzweck- von mehr als
oder Mehrpro- 5 000 t/a;
dukteanlagen b) Anlagen, in
*20) mit einer denen Pflanzen-
Produktions- schutzmittel
kapazität von oder Biozide
mehr als oder ihre
15 000 t /a; Wirkstoffe
b) Anlagen zur gemahlen oder
Herstellung von maschinell
Wirkstoffen für gemischt,
Arzneimittel, abgepackt oder
Pflanzenschutz- umgefüllt
mittel oder werden, mit
Biozide in einer Produk-
Mehrzweck- oder tionskapazität
Mehrproduktean- von mehr als
lagen *20) mit 10 000 t/a.
einer Produk- ____________________________________________________________________
tionskapazität Z 51 Anlagen zur
Herstellung von mehr als
5 000 t/a. Wirkstoffen für
____________________________________________________________________ Arzneimittel unter
Z 58 Anlagen zur Verwendung eines
industriellen chemischen oder
Herstellung, biologischen
Bearbeitung, Verfahrens mit
Verarbeitung, einer Produktions-
Wiedergewinnung kapazität von mehr
oder Vernichtung als 5 000 t/a.
von ____________________________________________________________________
Explosivstoffen. Z 52 Anlagen zur
____________________________________________________________________ Herstellung von
Z 59 a) Neuerrichtung organischen
von Anlagen für Feinchemikalien
Arbeiten durch chemische
(beabsichtigte Umwandlung,
Verwendung insbesondere
gemäß § 1 - zur Herstellung
Abs. 3 VbA, von aromatischen
BGBl. II Verbindungen,
Nr. 237/1998) - zur Herstellung
mit von organischen
biologischen Farbmitteln,
Arbeitsstoffen - zur Herstellung
der von Duftstoffen,
Risikogruppen 3 - zur Herstellung
oder 4 (§ 40 von Polymer- und
Abs. 4 Z 3 und Beschichtungs-
4 ASchG stoff-Additiven, BGBl.
Nr. 450/1994), soweit nicht durch
die für Produk- Z 57 erfasst, mit
tionszwecke einer Produktions-
bestimmt sind kapazität von mehr
und ein als 50 000 t/a.
Arbeitsvolumen ____________________________________________________________________
von mehr als Z 53 Anlagen zur
10 l aufweisen; Herstellung von
b) Neuerrichtung anorganischen
von Anlagen für Feinchemikalien
Arbeiten mit durch chemische
gentechnisch Umwandlung,
veränderten insbesondere
Mikroorganismen - zur Herstellung
ab der Sicher- von
heitsstufe 3 Kalziumkarbid,
(§ 5 Z 2 GTG Silizium,
BGBl. Nr. Siliziumkarbid
510/1994) in oder Pigmenten,
großem Maßstab soweit nicht durch
(§ 4 Z 11 GTG 57 erfasst, mit
BGBl. Nr. einer Produktions-
510/1994). kapazität von mehr
____________________________________________________________________ als 50 000 t/a.
Z 60 a) Anlagen zur ____________________________________________________________________
Herstellung von Z 54 Anlagen zur
Zellstoff, Herstellung von
Zellulose oder phosphor-,
Holzstoff, stickstoff- oder
ausgenommen kaliumhaltigen
Holzschliff; Düngemitteln
b) Anlagen zur (Einnährstoff-
Herstellung von oder
Holzschliff mit Mehrstoffdünger)
mit einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
100 150 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 61 a) 55 Anlagen zur
Herstellung von
Papier, Pappe Polymeren
oder Karton mit (Kunststoffen,
einer Produk- Kunstharzen,
tionskapazität Chemiefasern) oder
von mehr als zur Herstellung
72 000 t/a; von synthetischen
b) sonstige Kautschuken oder
Anlagen zur Elastomeren mit
Verarbeitung einer Produktions-
kapazität von Zellstoff mehr
oder Zellulose als 150 000 t/a.
mit einer ____________________________________________________________________
Produktions- Z 56 Anlagen zur
kapazität Herstellung von
mehr als Biotreibstoffen
100 000 t/a. durch chemische
____________________________________________________________________ Umwandlung mit
Z 62 Anlagen zur einer Produktions-
Vorbehandlung, wie kapazität von mehr
Bleichen, Waschen, als 100 000 t/a.
Mercerisieren, ____________________________________________________________________
oder zum Färben Z 57 a) Anlagen zur
von Fasern oder Herstellung
Textilien mit organischer
einer Verarbei- oder
tungskapazität von anorganischer
mehr als Feinchemikalien
20 000 t/a. in Mehrzweck-
____________________________________________________________________ oder Mehrpro-
Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben dukteanlagen
Gerben von von Tierhäuten oder *20) mit einer
Tierhäuten oder Tierfellen in oder Produktions-
Tierfellen mit nahe kapazität von
einer Verarbei- Siedlungsgebieten mehr als
tungskapazität *21) mit einer 15 000 t /a;
von mehr als Verarbeitungs- b) Anlagen zur
20 000 t/a; kapazität Herstellung von mehr
als 10 000 t/a. Wirkstoffen für
____________________________________________________________________ Arzneimittel,
Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur Pflanzenschutz-
von Herstellung von mittel oder
integrierten Roheisen oder Biozide in
Hüttenwerken Rohstahl in Mehrzweck- oder
zur Herstellung schutzwürdigen Mehrproduktean-
von Roheisen Gebieten der lagen *20) mit
oder Rohstahl; Kategorie D mit einer Produk-
b) Anlagen zum einer Produktions- tionskapazität
Rösten und kapazität von mehr als
Sintern von als 250 5 000 t/a.
Erzen; ____________________________________________________________________
c) Z 58 Anlagen zur
Herstellung von industriellen
Roheisen oder Herstellung,
Rohstahl mit Bearbeitung,
einer Produk- Verarbeitung,
tionskapazität Wiedergewinnung
von mehr als oder Vernichtung
500 000 t/a; von
d) Anlagen zur Explosivstoffen.
Verarbeitung ____________________________________________________________________
von Z 59 a) Neuerrichtung
Eisenmetallen von Anlagen für
(Warmwalzen, Arbeiten
Schmieden mit (beabsichtigte
Hämmern) mit Verwendung
einer Produk- gemäß § 1
tionskapazität Abs. 3 VbA,
von mehr als BGBl. II
500 000 t/a; Nr. 237/1998)
____________________________________________________________________ mit
Z 65 Anlagen zur biologischen
Gewinnung von Arbeitsstoffen
Nichteisenroh- der
metallen aus Risikogruppen 3
Erzen, oder 4 (§ 40
Konzentraten oder Abs. 4 Z 3 und
sekundären 4 ASchG, BGBl.
Rohstoffen durch Nr. 450/1994),
metallurgische, die für Produk-
chemische oder tionszwecke
elektrolytische bestimmt sind
Verfahren. und ein
____________________________________________________________________ Arbeitsvolumen
Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall- von mehr als
gießereien mit gießereien in 10 l aufweisen;
einer Produk- schutzwürdigen b) Neuerrichtung
tionskapazität Gebieten der von Anlagen für
von mehr als Kategorie D Arbeiten mit
100 000 t/a; einer Produktions- gentechnisch
b) Nichteisenme- kapazität von mehr veränderten
tallgießereien als 50 000 t/a; Mikroorganismen
oder Anlagen d) Nichteisenmetall- ab der Sicher-
zum Schmelzen gießereien oder heitsstufe 3
von Nichteisen- Anlagen zum (§ 5 Z 2 GTG,
metallen Schmelzen von BGBl. Nr.
einschließlich Nichteisenmetallen 510/1994) in
Legierungen, einschließlich großem Maßstab
darunter auch Legierungen (§ 4 Z 11 GTG,
Wiedergewin- darunter auch BGBl. Nr.
nungsprodukte Wiedergewinnungs- 510/1994).
(Raffination) produkte ____________________________________________________________________
mit einer (Raffination Z 60 a) in Anlagen zur
Produktions- schutzwürdigen Herstellung von
kapazität von Gebieten der Zellstoff,
mehr als Kategorie D mit Zellulose oder
50 000 t/a; einer Produktions- Holzstoff,
kapazität von mehr ausgenommen
als 25 000 t/a. Holzschliff;
____________________________________________________________________ b) Anlagen zur
Z 67 Anlagen zur Ober- Herstellung von
flächenbehandlung Holzschliff mit
von Metallen oder einer Produk-
Kunststoffen durch tionskapazität
ein von mehr als
elektrolytisches 100 000 t/a.
oder chemisches ____________________________________________________________________
Verfahren mit Z 61 a) Anlagen zur
einem Herstellung von
Jahresverbrauch Papier, Pappe
von mehr als oder Karton mit
3 000 t an einer Produk-
Beschichtungs- tionskapazität
stoffen, im Fall von mehr als
der Aufbringung 200 t/d oder
von 72 000 t/a;
schmelzflüssigen b) sonstige
metallischen Anlagen zur
Schutzschichten Verarbeitung
auf von Zellstoff
Metalloberflächen oder Zellulose
mit einem einer
Jahresverbrauch Produktions-
kapazität von mehr als
15 000 t an mehr als
Beschichtungs- 100 000 t/a.
stoffen. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 62 Anlagen zur
Z 68 a) Anlagen zu Bau Vorbehandlung, wie
und Montage von Bleichen, Waschen,
Kraftfahrzeugen Mercerisieren,
mit einer oder zum Färben
Produktions- von Fasern oder
kapazität von Textilien mit
mehr als einer Verarbei-
200 000 tungskapazität von
Stück/a; mehr als
b) Anlagen zum Bau 20 000 t/a.
von Kfz-Motoren ____________________________________________________________________
mit einer Z 63 a) Anlagen zum b) Anlagen zum Gerben
Produktions- Gerben von von Tierhäuten oder
kapazität von Tierhäuten oder Tierfellen in
mehr als Tierfellen mit schutzwürdigen
600 000 einer Verarbei- Gebieten der
Stück/a. tungskapazität Kategogorie E mit
____________________________________________________________________ von mehr als einer Verarbei-
Z 69 Schiffswerften mit 20 000 t/a; tungskapazität von
einer Slipanlage mehr als
von mehr als 150 m 10 000 t/a.
Länge. ____________________________________________________________________
____________________________________________________________________ Z 64 a) Neuerrichtung e) Anlagen zur
Z 70 Anlagen für den von Herstellung von
Bau und die integrierten Roheisen oder
Instandsetzung Hüttenwerken Rohstahl in
von zur Herstellung schutzwürdigen
Luftfahrzeugen mit von Roheisen Gebieten der
einer Schubkraft oder Rohstahl; Kategorie D mit
von mehr als b) Anlagen zum einer Produktions-
100 kN. Rösten und kapazität von mehr
Berechnungsgrund- Sintern von als 250 000 t/a;
lage (§ 3a Abs. 3) Erzen; f) Anlagen zur
für Änderungen ist c) Anlagen zur Verarbeitung von
die bescheidmäßig Herstellung von Eisenmetallen
genehmigte Roheisen oder (Warmwalzen,
Anlagenfläche in Rohstahl mit Schmieden mit
Hektar. einer Produk- Hämmern) in
____________________________________________________________________ tionskapazität schutzwürdigen
Z 71 Anlagen für den von mehr als Gebieten der
Bau von 500 000 t/a; Kategorie D mit
schienengebundenen d) Anlagen zur einer Produktions-
Fahrzeugen mit Verarbeitung kapazität von mehr
einer Produktions- von als 250 000 t/a.
kapazität von mehr Eisenmetallen
als 200 Stück/a (Warmwalzen,
für den Schmieden mit
Eisenbahnbetrieb Hämmern) mit
oder mehr als einer Produk-
400 Stück/a für tionskapazität
den Straßenbahn- von mehr als
betrieb. 500 000 t/a;
____________________________________________________________________
Z 72 65 Anlagen mit mehr zur
als 60 Prüfständen Gewinnung von
für Motoren, Nichteisenroh-
Turbinen oder metallen aus
Reaktoren Erzen,
ausgenommen Konzentraten oder
Kaltprüfstände. sekundären
____________________________________________________________________ Rohstoffen durch
Z 73 Anlagen zur metallurgische,
Sprengverformung chemische oder
oder zum elektrolytische
Plattieren mit Verfahren.
Sprengstoffen bei ____________________________________________________________________
einem Einsatz von Z 66 a) Eisenmetall- c) Eisenmetall-
10 kg Sprengstoff gießereien mit gießereien in
oder mehr je einer Produk- schutzwürdigen
Schuss. tionskapazität Gebieten der
____________________________________________________________________ von mehr als Kategorie D mit
Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur 100 000 t/a; einer Produktions-
Herstellung von Herstellung b) Nichteisenme- kapazität von mehr
Zementklinker Zementklinker oder tallgießereien als 50 000 t/a;
oder Zementen Zementen in Anlagen d) Nichteisenmetall-
mit einer schutzwürdigen zum Schmelzen gießereien oder
Produktions- Gebieten der von Nichteisen- Anlagen zum
kapazität metallen Schmelzen von Kategorie D mit
mehr als einer Produktions- einschließlich Nichteisenmetallen
300 000 t/a; kapazität von mehr Legierungen, einschließlich
als 150 000 t/a. darunter auch Legierungen,
____________________________________________________________________ Wiedergewin- darunter auch
Z 75 Anlagen zur nungsprodukte Wiedergewinnungs-
Gewinnung, Be- und (Raffination) produkte
Verarbeitung von mit einer (Raffination) in
Asbest und Asbest- Produktions- schutzwürdigen
erzeugnissen, bei kapazität von Gebieten der
der Asbestzement- mehr als Kategorie D mit
herstellung mit 50 000 t/a; einer Produktions-
einer Produktions- kapazität von mehr
kapazität von mehr als 25 000 t/a.
als 10 000 t ____________________________________________________________________
Fertigprodukten/a, Z 67 Anlagen zur Ober-
bei flächenbehandlung
Reibungsbelägen von Metallen oder
mit einer Produk- Kunststoffen durch
tionskapazität von ein
mehr als 10 t Fer- elektrolytisches
tigerzeugnissen/a, oder chemisches
bei anderen Verfahren mit
Verwendungen mit einem
einem Einsatz von Jahresverbrauch
von mehr als 50 t/a.
____________________________________________________________________ 3 000 t an
Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur Beschichtungs-
Herstellung von Herstellung von stoffen, im Fall
Glas oder Glas oder der Aufbringung
Glasfasern mit Glasfasern in von
einer Produk- schutzwürdigen schmelzflüssigen
tionskapazität Gebieten der metallischen
von mehr als Kategorie D mit Schutzschichten
200 000 t/a; einer Produktions- auf
kapazität von mehr Metalloberflächen
als 100 000 t/a. mit einem
____________________________________________________________________ Jahresverbrauch
Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum von mehr als
Schmelzen Schmelzen 15 000 t an
mineralischer mineralischer Beschichtungs-
Stoffe Stoffe stoffen.
einschließlich einschließlich ____________________________________________________________________
Anlagen zur Z 68 a) Anlagen zur zu Bau
Herstellung von Herstellung und Montage von
Mineralfasern Mineralfasern in Kraftfahrzeugen
mit einer schutzwürdigen
Produktions- Gebieten der
kapazität von Kategorie D mit
mehr als einer Produktions-
200 000 t/a; kapazität von mehr
als 100 000 t/a. Stück/a;
____________________________________________________________________ b) Anlagen zum Bau
Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur von Kfz-Motoren
Herstellung von Herstellung von mit einer
keramischen keramischen Produktions-
Erzeugnissen Erzeugnissen durch kapazität von
durch Brennen, Brennen, mehr als
insbesondere insbesondere von 600 000
von Dachziegeln, Stück/a.
Dachziegeln, Ziegelsteinen, ____________________________________________________________________
Ziegelsteinen, feuerfesten Z 69 Schiffswerften mit
feuerfesten Steinen, Fliesen, einer Slipanlage
Steinen, Steinzeug oder von mehr als 150 m
Fliesen, Porzellan, in Länge.
Steinzeug oder schutzwürdigen ____________________________________________________________________
Porzellan, mit Gebieten der Z 70 Anlagen für den
einer Kategorie D mit Bau und die
Produktions- einer Produktions- Instandsetzung
kapazität von kapazität von mehr
mehr als als 150 000 t/a. Luftfahrzeugen mit
300 000 t/a; einer Schubkraft
____________________________________________________________________ von mehr als
Z 79 Raffinerien für 100 kN.
Erdöl (ausgenommen Berechnungsgrund-
Anlagen, die lage (§ 3a Abs. 3)
ausschließlich für Änderungen ist
Schmierstoffe die bescheidmäßig
herstellen). genehmigte
Berechnungsgrund- Anlagenfläche in
lage für Hektar.
Änderungen (§ 3a ____________________________________________________________________
Abs. 3) ist die Z 71 Anlagen für den
Verarbeitungs- Bau von
kapazität an Rohöl schienengebundenen
in Tonnen. Fahrzeugen mit
____________________________________________________________________ einer Produktions-
Z 80 a) Anlagen zur kapazität von mehr
Lagerung von als 200 Stück/a
Erdöl, für den
petrochemischen Eisenbahnbetrieb
oder chemischen mehr als
Erzeugnissen 400 Stück/a für
mit einer den Straßenbahn-
Gesamtlager- betrieb.
kapazität von ____________________________________________________________________
Z 72 Anlagen mit mehr als
200 000 t; als 60 Prüfständen
b) Anlagen zur für Motoren,
Lagerung von Turbinen oder
Erdgas oder Reaktoren,
brennbaren ausgenommen
Gasen in Kaltprüfstände.
Behältern mit ____________________________________________________________________
einer Gesamt- Z 73 Anlagen zur
lagerkapazität Sprengverformung
von mehr als oder zum
200 000 m3 Plattieren mit
(bezogen auf Sprengstoffen bei
0 ºC , einem Einsatz von
1,013 hPa); 10 kg Sprengstoff
c) oberirdische oder mehr je
Lagerung von Schuss.
festen fossilen ____________________________________________________________________
Brennstoffen Z 74 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
mit einer Herstellung von Herstellung von
Gesamtlager- Zementklinker Zementklinker oder
kapazität von oder Zementen Zementen in
mehr als mit einer schutzwürdigen
500 000 t. Produktions- Gebieten der
____________________________________________________________________ kapazität von Kategorie D mit
Z 81 a) Anlagen zur mehr als einer Produktions-
Brikettierung 300 000 t/a; kapazität von mehr
von Stein- und als 150 000 t/a.
Braunkohle mit ____________________________________________________________________
einer Kapazität Z 75 Anlagen zur
von mehr als Gewinnung, Be- und
250 000 t/a; Verarbeitung von
b) Anlagen zur Asbest und Asbest-
Vergasung und erzeugnissen, bei
Verflüssigung der Asbestzement-
von täglich herstellung mit
mehr als 500 t einer Produktions-
Kohle oder kapazität von mehr
bituminösem als 10 000 t
Schiefer; Fertigprodukten/a,
c) Anlagen zur bei
Trockendestil- Reibungsbelägen
lation von mit einer Produk-
täglich mehr tionskapazität von
mehr als 500 10 t Fer-
Kohle. tigerzeugnissen/a,
____________________________________________________________________ bei anderen
Z 82 Anlagen zur Verwendungen mit
Beseitigung oder einem Einsatz von
Verwertung von mehr als 50 t/a.
Tierkörpern oder ____________________________________________________________________
tierischen Z 76 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
Abfällen. Herstellung von Herstellung von
____________________________________________________________________ Glas oder Glas oder
Z 83 a) Anlagen zur Glasfasern mit Glasfasern in
Herstellung von einer Produk- schutzwürdigen
Fetten oder tionskapazität Gebieten der
Ölen aus von mehr als Kategorie D mit
tierischen 200 000 t/a; einer Produktions-
Rohstoffen mit kapazität von mehr
einer Produk- als 100 000 t/a.
tionskapazität ____________________________________________________________________
von mehr als Z 77 a) Anlagen zum b) Anlagen zum
75 000 t/a; Schmelzen Schmelzen
b) Anlagen zur mineralischer mineralischer
Herstellung von Stoffe Stoffe
Fetten oder einschließlich einschließlich
Ölen aus Anlagen zur Anlagen zur
pflanzlichen Herstellung von Herstellung von
Rohstoffen mit Mineralfasern Mineralfasern in
mit einer Produk- schutzwürdigen
tionskapazität Produktions- Gebieten der
kapazität von mehr als Kategorie D mit
150 000 t/a; mehr als einer Produktions-
c) Anlagen zur 200 000 t/a; kapazität von mehr
Herstellung von als 100 000 t/a.
Fischmehl oder ____________________________________________________________________
Fischöl mit Z 78 a) Anlagen zur b) Anlagen zur
einer Produk- Herstellung von Herstellung von
tionskapazität keramischen keramischen
von mehr als Erzeugnissen Erzeugnissen durch
10 000 t/a. durch Brennen, Brennen,
____________________________________________________________________ insbesondere insbesondere von
Z 84 Anlagen zur von Dachziegeln,
Herstellung von Dachziegeln, Ziegelsteinen,
Konserven Ziegelsteinen, feuerfesten
(einschließlich feuerfesten Steinen, Fliesen,
Tierfutter) sowie Steinen, Steinzeug oder
von Tiefkühl- Fliesen, Porzellan, in
erzeugnissen aus Steinzeug oder schutzwürdigen
pflanzlichen oder Porzellan, mit Gebieten der
tierischen einer Kategorie D mit
Rohstoffen mit Produktions- einer Produktions-
einer Produktions- kapazität von kapazität von mehr
kapazität von mehr als als 150 000 t/a.
als 100 300 000 t/a.;
____________________________________________________________________
Z 85 Anlagen zur 79 a) Raffinerien für b) Neuerrichtung von
Behandlung oder Erdöl Anlagen in einer
Verarbeitung von (ausgenommen Raffinerie für
Milch mit einer Anlagen, die Erdöl (ausgenommen
Verarbeitungs- ausschließlich Anlagen, die
kapazität von mehr Schmierstoffe ausschließlich
als 2,5 Mio. hl/a. herstellen); Schmierstoffe
____________________________________________________________________ herstellen) in
Z 86 a) Brauereien mit Berechnungs- schutzwürdigen
einer Produk- grundlage für Gebieten der
tionskapazität Änderungen der Kategorie D.
von mehr als lit. a (§ 3a
100 000 t/a; Abs. 3) ist die
b) Mälzereien mit Verarbeitungs-
einer Produk- kapazität an Rohöl
tionskapazität in Tonnen;
von mehr als ____________________________________________________________________
100 000 t/a. Z 80 a) Anlagen zur
____________________________________________________________________ Lagerung von
Z 87 a) Anlagen zur Erdöl,
Herstellung von petrochemischen
Süßwaren oder chemischen
Sirup mit einer Erzeugnissen
Produktions- mit einer
kapazität von Gesamtlager-
mehr als kapazität von
100 000 t/a; mehr als
b) Anlagen zur 200 000 t;
industriellen b) Anlagen zur
Herstellung Lagerung von
Stärke mit Erdgas oder
einer Produk- brennbaren
tionskapazität Gasen in
von mehr als Behältern mit
150 000 t/a; einer Gesamt-
c) Anlagen zur lagerkapazität
Herstellung von mehr als
oder 200 000 m3
Raffination von (bezogen auf
Zucker mit 0 ºC ,
einer Produk- 1,013 hPa);
tionskapazität c) oberirdische
Lagerung von mehr als
200 000 t/a. festen fossilen
____________________________________________________________________ Brennstoffen
Z 88 Anlagen zum mit einer
Schlachten von Gesamtlager-
Tieren und kapazität von
Bearbeiten von mehr als
Fleisch mit einer 500 000 t;
Schlachtkapazität d) Anlagen zur
(Tierkörper) Lagerung von
mehr als Erdöl,
40 000 t/a. petrochemischen
____________________________________________________________________ oder chemischen
*1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975. Erzeugnissen in
*2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen. schutzwürdigen
*3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter und Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung Gebieten der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen. Kategorie C mit
*6) Als Nahebereich eines Siedlungsgebietes gilt ein Umkreis von 300 m um das Vorhaben, in dem Grundstücke wie folgt festgelegt oder ausgewiesen sind: einer Gesamt-
1. Bauland, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen (ausgenommen Einzelgehöfte oder Einzelbauten), lagerkapazität
2. erweitertes Wohngebiet: das sind Bauhoffnungsgebiete und Flächen für die künftige Errichtung von Wohnhäusern, Appartementhäusern, Ferienhäusern, Wochenendhäusern und Wochenendsiedlungen, Garten- und Kleingartensiedlungen, mehr als
3. Gebiete für Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Schulen oder ähnliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Kuranstalten, Seniorenheime, Friedhöfe, Kirchen und gleichwertige Einrichtungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Parkanlagen, Campingplätze und Freibeckenbäder 100 000 t.
*7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, aus welchem Horizont das Grundwasser entnommen werden soll. ____________________________________________________________________
*9 Z 81 a) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher Horizont mit Grundwasser dotiert werden soll. Anlagen zur
*10) Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag. Brikettierung
*11) Siehe Fußnote 6. von Stein- und
*12) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird. Braunkohle mit
*13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte. Kapazität
*14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen. mehr als
*15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung (§ 18 Abs. 1 lit. a ForstG) zum Antragszeitpunkt erloschen ist, sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen. 250 000 t/a;
*16) Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen b) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen. zur
*18) Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, dh. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst. Vergasung und
*19) Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen. Verflüssigung
*21) Siehe Fußnote 6. von täglich
Schlagworte
mehr als 500 t
BGBl. Nr. 305/1990
Kohle oder
bituminösem
Schiefer;
c) Anlagen zur
Trockendestil-
lation von
täglich mehr
als 500 t
Kohle.
____________________________________________________________________
Z 82                    Anlagen zur
Beseitigung oder
Verwertung von
Tierkörpern oder
tierischen
Abfällen mit einer
Verarbeitungskapa-
zität von mehr als
10 t/d.
____________________________________________________________________
Z 83                    a) Anlagen zur
Herstellung von
Fetten oder
Ölen aus
tierischen
Rohstoffen mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
75 000 t/a;
b) Anlagen zur
Herstellung von
Fetten oder
Ölen aus
pflanzlichen
Rohstoffen mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
150 000 t/a;
c) Anlagen zur
Herstellung von
Fischmehl oder
Fischöl mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
10 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 84                    Anlagen zur
Herstellung von
Konserven
(einschließlich
Tierfutter) sowie
von Tiefkühl-
erzeugnissen aus
pflanzlichen oder
tierischen
Rohstoffen mit
einer Produktions-
kapazität von mehr
als 100 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 85                    Anlagen zur
Behandlung oder
Verarbeitung von
Milch mit einer
Verarbeitungs-
kapazität von mehr
als 2,5 Mio. hl/a.
____________________________________________________________________
Z 86                    a) Brauereien mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
100 000 t/a;
b) Mälzereien mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
100 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 87                    a) Anlagen zur
Herstellung von
Süßwaren oder
Sirup mit einer
Produktions-
kapazität von
mehr als
100 000 t/a;
b) Anlagen zur
industriellen
Herstellung von
Stärke mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
150 000 t/a;
c) Anlagen zur
Herstellung
oder
Raffination von
Zucker mit
einer Produk-
tionskapazität
von mehr als
200 000 t/a.
____________________________________________________________________
Z 88                    Anlagen zum
Schlachten von
Tieren und
Bearbeiten von
Fleisch mit einer
Schlachtkapazität
(Tierkörper) von
mehr als
40 000 t/a.
____________________________________________________________________
*1) Schnellstraßen gemäß den Begriffsbestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975.
*1a) Ein Schigebiet umfasst einen Bereich aus einzelnen oder zusammenhängenden technischen Aufstiegshilfen und dazugehörigen präparierten oder gekennzeichneten Schipisten, in dem ein im Wesentlichen durchgehendes Befahren mit Wintersportgeräten möglich ist und das eine Grundausstattung mit notwendiger Infrastruktur (wie z. B. Verkehrserschließung, Versorgungsbetriebe, Übernachtungsmöglichkeiten, Wasserversorgung und Kanalisation usw.) aufweist.
Begrenzt wird das Schigebiet entweder
a) morphologisch nach Talräumen: Bei Talräumen handelt es sich um
geschlossene, durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen (z. B. Grate, Kämme usw.) abgrenzbare Landschaftsräume, die in sich eine topographische Einheit darstellen. Ist keine eindeutige Abgrenzung durch markante natürliche Geländelinien und Geländeformen möglich, so kann ein Schigebiet auch mehrere Talräume umfassen; oder
b) nach Einzugs- bzw. Teileinzugsgebieten der Fließgewässer: Dieses Wassereinzugsgebiet ist bis zum vorhandenen Talsammler zu berücksichtigen.
*2) Freizeit- oder Vergnügungsparks sind dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung verschiedener Stände, Buden und Spiele bestehen (klassische Vergnügungsparks mit Ringelspielen, Hochschaubahnen, Schießbuden u. dgl.) oder unter ein bestimmtes Thema gestellt sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*3) Industrie- oder Gewerbeparks sind Flächen, die von einem Errichter oder Betreiber zum Zweck der gemeinsamen industriellen oder gewerblichen Nutzung durch mehrere Betriebe aufgeschlossen und mit der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. *3a) Städtebauvorhaben sind Wohn- oder Geschäftsbauten einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufszentren, Einrichtungen zur Nahversorgung, Kindergärten, Schulen, Veranstaltungsflächen, Hotels und Gastronomie, Parkplätze udgl.
*4) Einkaufszentren sind Gebäude und Gebäudekomplexe mit Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handels- und Gewerbebetrieben samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen, die in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden. Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die überdachte Grundfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen.
*4a) Öffentlich zugängliche Parkplätze sind solche, die ausschließlich für Parkzwecke (wie Parkhaus, Park- and Rideanlage) oder im Zusammenhang mit einem anderen Vorhaben errichtet werden (wie Kundenparkplätze zu einem Einkaufszentrum, Besucherparkplätze eines Freizeitparks etc.), und ohne weitere Zugangsbeschränkung der Allgemeinheit zugänglich sind (auch beispielsweise wenn eine Parkgebühr zu entrichten ist oder Parkplätze auf Dauer an jedermann vermietet werden). Parkplätze, die hingegen nur einem von vornherein eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sind (etwa für Lieferanten/Lieferantinnen oder Beschäftigte des Betriebes – d.h. es muss eine Zugangsbeschränkung vorgesehen sein, die die Allgemeinheit von der Benutzung dieses Parkplatzes ausschließt), sind demnach nicht öffentlich zugängliche Parkplätze.
*5) Bei Entnahmen von mineralischen Rohstoffen im Tagbau sind zur Berechnung der Fläche die in den Lageplänen gemäß § 80 Abs. 2 Z 8 bzw. 113 Abs. 2 Z 1 MinroG (BGBl. I Nr. 38/1999) bekannt zu gebenden Aufschluss- und Abbauabschnitte heranzuziehen.
*6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
*7) Unter einer Kraftwerkskette ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen. *8) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, aus welchem Horizont das Grundwasser entnommen werden soll.
*9) Die Berechnung hat unabhängig davon zu erfolgen, welcher Horizont mit Grundwasser dotiert werden soll.
*10) Definition Einwohnerwert (EW) gemäß Art. 2 Pkt. 6 der Richtlinie des Rates 91/271/EWG: 1 EW entspricht der organisch-biologisch abbaubaren Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen [BSB tief 5] von 60 g Sauerstoff pro Tag.
*11) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
*12) Unter intensiver Fischzucht sind Fischhaltungen zu verstehen, bei denen durch Maßnahmen wie kohlenhydratreiche Beifütterung, Belüftung oder Begasung oder durch Wasseraufbereitung die Fischproduktion erhöht wird.
*13) Unter Ödland ist ein offenes, nicht unter Kultur genommenes Land zu verstehen, das wegen seiner ungünstigen ökologischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlich nicht genutzt wird, das aber durch Kultivierung und Melioration einer ökonomischen Nutzung zugeführt werden könnte.
*14) Unter intensiver Landwirtschaftsnutzung ist eine Form der Landwirtschaft mit hohem Einsatz von Produktionsmitteln je Flächeneinheit (dh. meist hohem Düngemitteleinsatz, relativ großem Aufwand an synthetisch hergestellten Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Unkrautbekämpfungsmitteln und intensiven künstlichen Bewässerungsmethoden) zu verstehen.
*15) Flächen, auf denen eine Rodungsbewilligung zum Antragszeitpunkt erloschen ist (§ 18 Abs. 1 Z 1 ForstG) sowie Flächen, für die Ersatzaufforstungen gemäß § 18 Abs. 2 ForstG vorgeschrieben wurden, sind nicht einzurechnen.
*16) Hier sind Anlagen gemeint, die stabile chemische Zwischen- oder Endprodukte (insbesondere marktfähige Produkte) herstellen. *17) Unter Verbund in funktioneller Hinsicht ist zu verstehen, dass der Output einer Anlage als Input einer weiteren Anlage dient (unabhängig von der Art der Beförderung zwischen den Anlagen). Infrastrukturleitungen sowie ein Rohstoff- oder Reststoffverbund stellen keinen Verbund in funktioneller Hinsicht dar. Als Rohstoffe gelten typischerweise Erdöl (zB Naphtha), Erdgas, Erze, Luft, Mineralien, Kohle. Chemische Grundstoffe (zB Ammoniak, Schwefelsäure, Ethylen) gelten nicht als Rohstoffe, dh. Anlagen, die chemische Grundstoffe herstellen, sind bei der Prüfung des Verbundes in funktioneller Hinsicht zu berücksichtigen. Als Reststoffe gelten Stoffe, deren Herstellung nicht primärer Zweck der Anlage ist, die jedoch verfahrenstechnisch bedingt (zB durch unvollständige Umsetzung) anfallen.
*18) Sonstige Änderungen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, dh. Kapazitätserweiterungen von Einzelanlagen innerhalb eines integrierten chemischen Werkes, sind durch die Tatbestände der Z 48 bis 57 erfasst.
*19) Die Produktionskapazitäten dieser Ziffer sind jeweils auf die in den Unterpunkten genannten Stoffgruppen zu beziehen, dh. die Produktionskapazitäten von Chemikalien ein und derselben Stoffgruppe sind zu addieren (zB sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe). *20) Hier sind jene Mehrzweck- bzw. Mehrprodukteanlagen erfasst, die Feinchemikalien bzw. Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel herstellen. Die Produktionskapazitäten sind auf Einzelanlagen zu beziehen.
*21) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2004)
Schlagworte
BGBl. I Nr. 146/2001