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BGBl. III Nr. 173/2005

kundgemacht 09.09.2005 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 173/2005× zu Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 173/2005 Anl. 1↗RIS↗

ANHANG römisch eins

Europäische Schulen, für die diese Satzung gilt:

Europäische Schule Bergen

Europäische Schule Brüssel römisch eins

Europäische Schule Brüssel römisch zwei

Europäische Schule Brüssel römisch drei (1*)

Europäische Schule Culham

Europäische Schule Karlsruhe

Europäische Schule Luxemburg

Europäische Schule Mol

Europäische Schule München

Europäische Schule Varese.

(1*) Der Oberste Rat hat die Gründung dieser Schule auf seiner Tagung am 27. bis 29. Oktober 1992 beschlossen.