BGBl. II Nr. 322/2008
Rindertuberkuloseverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Tuberkulose der Rinder (Rindertuberkuloseverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anhang 1
Gebiete, in denen gefallene und nicht zum Zweck der Fleischgewinnung
getötete Rinder zu untersuchen sind
Derzeit keine Gebiete.