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BGBl. I Nr. 3/2008

kundgemacht 04.01.2008 RIS↗Parlament↗
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG sowie Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 3/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.03.2008 · idF BGBl. I Nr. 3/2008 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

  • Strichaufzählung
    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
  • Strichaufzählung
    Terrorismus,
  • Strichaufzählung
    Menschenhandel,
  • Strichaufzählung
    sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  • Strichaufzählung
    Korruption,
  • Strichaufzählung
    Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften,
  • Strichaufzählung
    Wäsche von Erträgen aus Straftaten,
  • Strichaufzählung
    Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
  • Strichaufzählung
    Cyberkriminalität,
  • Strichaufzählung
    Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
  • Strichaufzählung
    Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
  • Strichaufzählung
    vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
  • Strichaufzählung
    Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
  • Strichaufzählung
    Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
  • Strichaufzählung
    Betrug,
  • Strichaufzählung
    Erpressung und Schutzgelderpressung,
  • Strichaufzählung
    Nachahmung und Produktpiraterie,
  • Strichaufzählung
    Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
  • Strichaufzählung
    Fälschung von Zahlungsmitteln,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
  • Strichaufzählung
    Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
  • Strichaufzählung
    Vergewaltigung,
  • Strichaufzählung
    Brandstiftung,
  • Strichaufzählung
    Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
  • Strichaufzählung
    Flugzeug- und Schiffsentführung,
  • Strichaufzählung
    Sabotage,
  • Strichaufzählung
    gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts,
  • Strichaufzählung
    Warenschmuggel,
  • Strichaufzählung
    Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,
  • Strichaufzählung
    Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Sachbeschädigung,
  • Strichaufzählung
    Diebstahl,
  • Strichaufzählung
    Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels römisch sechs des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben.