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BGBl. II Nr. 229/2009

kundgemacht 17.07.2009 RIS↗
Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Kundmachung BGBl. II Nr. 229/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 18.07.2009 · idF BGBl. II Nr. 229/2009 Anl. 1↗RIS↗

Anhang

Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester,

Thyreostatische Stoffe,

17-β-Östradiol und seine esterartigen Derivate,

Beta-Agonisten,

Stoffe mit östrogener, androgener oder gestagener Wirkung.