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BGBl. II Nr. 485/2009

kundgemacht 23.12.2009 RIS↗
Änderung der Suchtgiftverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 485/2009× zu SV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Suchtgiftverordnung (SV) 24 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertÜberschrift, Z 3, Text
in Kraft 16.06.2009 – 23.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 173/2009 · danach: BGBl. II Nr. 485/2009 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 24.12.2009 – 20.08.2010 · idF BGBl. II Nr. 485/2009 · danach: BGBl. II Nr. 264/2010 Anl. 1↗RIS↗
… 7 unveränderte Absätze
Anhang I
I.1. Stoffe und Zubereitungen gemäß § 2 Abs. 1 Suchtmittelgesetz:
I.1.a. Folgende Drogen und daraus hergestellte Extrakte, Tinkturen und andere Zubereitungen:
Cannabis (Marihuana)
Blüten- oder Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist ausgenommen sind
- jene der Verwendung für gewerbliche Zwecke dienenden Blüten- und Fruchtstände jener Hanfsorten, die
1. im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß Artikel 18 der Richtlinie 70/457/EWG des Rates vom 29. September 1970, ABl. Nr. L 225 S 1, in der geltenden Fassung oder
2. in der geltenden Fassung des Anhangs B zu Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1164/1989 der Kommission vom 28. April 1989, ABl. Nr. L 121 S 4, oder
3. in der Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997, in der geltenden Fassung, angeführt sind und deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3% nicht übersteigt, sofern ein Mißbrauch als Suchtgift ausgeschlossen ist, sowie
angeführt sind und deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3% nicht übersteigt, sofern ein Mißbrauch als Suchtgift ausgeschlossen ist, sowie - die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden (Anm.: richtig: gehörenden) Pflanzen
- die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden Cannabisharz (Anm.: richtig: gehörendenHaschisch) Pflanzen
Cannabisharz (Haschisch) das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen
das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen Cocablätter; ausgenommen sind jene zur Aromatisierung von Lebensmitteln dienenden Extrakte aus Cocablättern, denen das Cocain, Ecgonin und alle anderen Ecgonin-Alkaloide entzogen worden sind (decocainierte Extrakte). Als decocainiert gilt ein Extrakt, dessen Gehalt an Cocain, Ecgonin oder anderen Ecgonin-Alkaloiden in Summe 1,25 ppm oder 1,25 Milligramm pro Liter oder Kilogramm nicht übersteigt. Ausgenommen sind ferner die mit einem decocainierten Extrakt aromatisierten Lebensmittel, wenn der Gehalt an Cocain, Ecgonin oder anderen Ecgonin-Alkaloiden in Summe 1,25 ppm oder 1,25 Milligramm pro Liter oder Kilogramm des Lebensmittels nicht übersteigt
Hanf siehe Cannabis
Mohnstrohkonzentrat
das Produkt, das bei der Behandlung von Mohnstroh zum Zwecke der Konzentration seiner Alkaloide erhalten wurde
Opium, Rohopium
:: der geronnene Saft der zur Art Papaver somniferum gehörenden Pflanzen
Pflanzen I.1.b. Folgende Stoffe:
I.1.b. Folgende Stoffe: Acetorphin
Acetorphin Acetyl-alpha-methylfentanyl
Acetyl-alpha-methylfentanyl Acetylmethadol
Acetylmethadol Alfentanil
Alfentanil Allylprodin
Allylprodin Alphacetylmethadol
Alphacetylmethadol Alphameprodin
Alphameprodin Alphamethadol
Alphamethadol Alpha-methylfentanyl
Alpha-methylfentanyl Alpha-methylthiofentanyl
Alpha-methylthiofentanyl Alphaprodin
Alphaprodin Anileridin
Anileridin Benzethidin
Benzethidin Benzylmorphin
Benzylmorphin Betacetylmethadol
Betacetylmethadol Beta-hydroxyfentanyl
Beta-hydroxyfentanyl Beta-hydroxy-3-methylfentanyl
Beta-hydroxy-3-methylfentanyl Betameprodin
Betameprodin Betamethadol
Betamethadol Betaprodin
Betaprodin Bezitramid
Bezitramid Clonitazen
Clonitazen Cocain
Cocain Codein-N-oxid
Codein-N-oxid Codoxim
Codoxim Desomorphin
Desomorphin Dextromoramid
Dextromoramid Diacetylmorphin, Heroin
Diacetylmorphin, Heroin Diampromid
Diampromid Diethylthiambuten
Diethylthiambuten Difenoxin
Difenoxin Dihydromorphin
Dihydromorphin Dimenoxadol
Dimenoxadol Dimepheptanol
Dimepheptanol Dimethylthiambuten
Dimethylthiambuten Dioxaphetylbutyrat
Dioxaphetylbutyrat Diphenoxylat
Diphenoxylat Dipipanon
Dipipanon Drotebanol
Drotebanol Ecgonin, seine Ester und Derivate, die in Ecgonin und Cocain
Ecgonin, seine Ester und Derivate, die in Ecgonin und Cocain gewandelt werden können
gewandelt werden können Ethylmethylthiambuten
Ethylmethylthiambuten Etonitazen
Etonitazen Etorphin
Etorphin Etoxeridin
Etoxeridin Fentanyl
Fentanyl Furethidin
Furethidin Heroin, Diacetylmorphin
Heroin, Diacetylmorphin Hydrocodon
Hydrocodon Hydromorphinol
Hydromorphinol Hydromorphon
Hydromorphon Hydroxypethidin
Hydroxypethidin Isomethadon
Isomethadon Ketobemidon
Ketobemidon Levacetylmethadol
Levacetylmethadol Levomethorphan, ausgenommen Dextromethorphan
Levomethorphan, ausgenommen Dextromethorphan Levomoramid
Levomoramid Levophenacylmorphan
Levophenacylmorphan Levorphanol
Levorphanol Metazocin
Metazocin Methadon
Methadon Methadon-Zwischenprodukt
Methadon-Zwischenprodukt Methyldesorphin
Methyldesorphin Methyldihydromorphin
Methyldihydromorphin 3-Methylfentanyl
3-Methylfentanyl 3-Methylthiofentanyl
3-Methylthiofentanyl Metopon
Metopon Moramid-Zwischenprodukt
Moramid-Zwischenprodukt Morpheridin
Morpheridin Morphin
Morphin Morphinmethobromid und andere quartäre Salze des Morphins
Morphinmethobromid und andere quartäre Salze des Morphins Morphin-N-oxid
Morphin-N-oxid MPPP
MPPP Myrophin
Myrophin Nicomorphin
Nicomorphin Noracymethadol
Noracymethadol Norlevorphanol
Norlevorphanol Normethadon
Normethadon Normorphin
Normorphin Norpipanon
Norpipanon Oripavin
Oripavin Oxycodon
Oxycodon Oxymorphon
Oxymorphon Para-fluorofentanyl
Para-fluorofentanyl PEPAP
PEPAP Pethidin
Pethidin Pethidin-Zwischenprodukt A
Pethidin-Zwischenprodukt A B
Pethidin-Zwischenprodukt B C
Pethidin-Zwischenprodukt C Phenadoxon
Phenadoxon Phenampromid
Phenampromid Phenazocin
Phenazocin Phenomorphan
Phenomorphan Phenoperidin
Phenoperidin Piminodin
Piminodin Piritramid
Piritramid Proheptazin
Proheptazin Properidin
Properidin Racemethorphan
Racemethorphan Racemoramid
Racemoramid Racemorphan
Racemorphan Sufentanil
Sufentanil Thebacon
Thebacon Thebain
Thebain Thiofentanyl
Thiofentanyl Tilidin
Tilidin Trimeperidin
Trimeperidin I.1.c. Weiters:
I.1.c. Weiters: die Isomere der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte
die Isomere der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte die Salze der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
die Salze der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
sämtliche Zubereitungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt I.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach I.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
I.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach I.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz): Levacetylmethadol
Levacetylmethadol Monoacetylmorphin, 6-Acetyl-Morphin
Remifentanil
die Isomere der unter I.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter I.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter I.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
die Salze der unter I.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der unter I.2. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
sämtliche Zubereitungen der unter I.2. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt