Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 111/2010

kundgemacht 30.12.2010 RIS↗Parlament↗
Budgetbegleitgesetz 2011
Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetz 1986, das Vereinsgesetz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Stabilitätsabgabegesetz, ein Flugabgabegesetz, ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011)
Kundmachung BGBl. I Nr. 111/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vermarktungsnormengesetz (VNG) 115 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, Tabelle, Überschrift
in Kraft 02.10.2007 – 31.12.2010 · idF BGBl. I Nr. 68/2007 · danach: BGBl. I Nr. 111/2010 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 01.01.2011 – 20.06.2013 · idF BGBl. I Nr. 111/2010 · danach: BGBl. I Nr. 104/2013 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des § 2 Z 1 sind die unter den folgenden KN-Codes der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1930/2006, ABl. Nr. L 406 vom 30.12.2006 S. 9, angeführten Waren:
Teil 1
KN-Code Warenbezeichnung
KN-Code
Warenbezeichnung
0105
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
0201
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202
Fleisch von Rindern, gefroren
0203
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0204
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
0205
Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
0207
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0401
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
0402
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
0403
Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
0404
Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
0405
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
0406
Käse und Quark/Topfen
ex 0407
Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, von Hausgeflügel einschließlich Bruteier
0409
Natürlicher Honig
0601 10
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend
0603
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
ex 0604 91
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
0701
Kartoffeln, frisch oder gekühlt
0702
Tomaten, frisch oder gekühlt
0703
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
0704
Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
0706
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
0709
Andere Gemüse, frisch oder gekühlt
0713
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
0802
Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
0803
Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet
0804 20 10
Feigen, frisch
0804 30
Ananas
0804 40
Avocadofrüchte
0804 50
Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
0806
Weintrauben, frisch oder getrocknet
0807
Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
0808
Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809
Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
0810
Andere Früchte, frisch
ex 0813 50
Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802
1212 99 30
Johannisbrot
1509
Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1510 00
Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
ex 1517
Fette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette
ex 2106
Milchfette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette
ex 3501
Kasein und Kaseinat
ex 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Teil 2
Perlhühner), lebend, mit einem Gewicht von 185 g oder
KN-Code
Warenbezeichnung
0301
Fische, lebend
0302
Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position 0304
0303
Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0304
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0305
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
0306
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
0307
Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstiere, genießbar
ex 1604
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
weniger
0201      Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202      Fleisch von Rindern, gefroren
0203      Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0204      Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder
gefroren
0205      Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln,
frisch, gekühlt oder gefroren
ex 2106      Milchfette, gemischte pflanzliche und/oder tierische
Fette
0207      Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von
Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder
gefroren
0401      Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßmitteln
0405      Butter und andere Fettstoffe aus der Milch;
Milchstreichfette
ex 0407      Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder
gekocht, von Hausgeflügel einschließlich Bruteier
0409      Natürlicher Honig
0601 10    Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, ruhend
0603      Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch
ex 0604 91    Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile,
ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch
0701      Kartoffeln, frisch oder gekühlt
0702      Tomaten, frisch oder gekühlt
0703      Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch
und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder
gekühlt
0704      Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und
ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica,
frisch oder gekühlt
0705      Salate (Lactuca sativa) und Chicorée
(Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
0706      Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben,
Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche
genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707      Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708      Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
0709      Andere Gemüse, frisch oder gekühlt
0713      Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält
oder zerkleinert
0802      Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch
ohne Schalen oder enthäutet
0803      Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder
getrocknet
0804 20 10    Feigen, frisch
0804 30    Ananas
0804 40    Avocadofrüchte
0804 50    Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805      Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
0806      Weintrauben, frisch oder getrocknet
0807      Melonen (einschließlich Wassermelonen) und
Papaya-Früchte, frisch
0808      Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809      Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche
(einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen
und Schlehen, frisch
0810      Andere Früchte, frisch
ex 0813 50    Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der
Positionen 0801 und 0802
1212 99 30    Johannisbrot
1509      Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch
nicht chemisch modifiziert
ex 1517      Fette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette
1510 00      Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus
Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht
chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser
Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der
Position 1509
Teil 2
KN-Code    Warenbezeichnung
0301          Fische, lebend
0302          Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen
Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position
0304
0303          Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und
anderes Fischfleisch der Position 0304
0304          Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein
zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0305          Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;
Fische, geräuchert, auch vor oder während des
Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von
Fischen, genießbar
0306          Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser
oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren,
getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl,
Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
0307          Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als
Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen
Wassertieren, anderen als Krebstiere, genießbar
ex 1604          Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar
und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen