BGBl. III Nr. 7/2011
Anti-Doping-Konvention; Neue Referenzliste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden
Anti-Doping-Konvention; Neue Referenzliste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1geändertÜberschrift (neu) · 1. Anabol-androgene Steroi…: Überschrift (neu) · 2. Zu den anderen anabolen…: Überschrift (neu) · Z 1 bis Z 5 (neu), Schlussteil (neu), Text (neu), Tabelle (neu)
VERBOTSLISTE 2011
WELT-ANTI-DOPING-CODE
Inkrafttreten: 1. Januar 2011
STOFFE UND METHODEN, DIE ZU ALLEN ZEITEN (IN UND AUSSERHALB VON WETTKÄMPFEN) VERBOTEN SIND
S0. NICHT ZUGELASSENE STOFFE
VERBOTENE STOFFE
S1. ANABOLE STOFFE
1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
2. Zu den anderen anabolen Stoffen gehören unter anderem
S2. PEPTIDHORMONE, WACHSTUMSFAKTOREN UND VERWANDTE STOFFE
1. Erythropoese-stimulierende Stoffe [zum Beispiel Erythropoetin (EPO), Darbepoetin (dEPO), Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Stabilisatoren, Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta (CERA – Continuous Erythropoiesis Receptor Activator), Peginesatide (Hematide)];
2. Choriongonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH) bei Männern;
3. Insuline;
4. Corticotropine;
5. Wachstumshormon (GH), insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1 (IGF-1), Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGFs), Hepatozyten-Wachstumsfaktor (HGF), mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs), Blutplättchen-Wachstumsfaktor (PDGF), vaskulärendothelialer Wachstumsfaktor (VEGF) sowie alle anderen Wachstumsfaktoren, die in Muskeln, Sehnen oder Bändern die Proteinsynthese/den Proteinabbau, die Gefäßbildung/-versorgung, die Energieausnutzung, die Regenerationsfähigkeit oder die Umwandlung des Fasertyps beeinflussen
und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en).
S3. BETA-2-AGONISTEN
S4. HORMON-ANTAGONISTEN UND -MODULATOREN
1. Aromatasehemmer; dazu gehören unter anderem Aminoglutethimid, Anastrozol, Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion (Androstatriendion), 4-Androsten-3,6,17-trion (6-oxo), Exemestan, Formestan, Letrozol, Testolacton.
2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs); dazu gehören unter anderem Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen.
3. Andere antiestrogene Stoffe; dazu gehören unter anderem Clomifen, Cyclofenil, Fulvestrant.
4. Stoffe, welche die Myostatinfunktion(en) verändern; dazu gehören unter anderem Myostatinhemmer.
S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
VERBOTENE METHODEN
M1. ERHÖHUNG DES SAUERSTOFFTRANSFERS
1.
Blutdoping einschließlich der Anwendung von autologem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
2.
Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, unter anderem durch Perfluorchemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränderte Hämoglobinprodukte (zum Beispiel Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, mikroverkapselte Hämoglobinprodukte), außer ergänzender Sauerstoff.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
1.
Verboten ist die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die Integrität und Validität der Proben, die während der Dopingkontrolle genommen werden, zu verändern. Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Verfälschung (zum Beispiel mit Proteasen) von Urin.
2.
Verboten sind intravenöse Infusionen, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
3.
Verboten sind die sukzessive Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Vollblut in das Kreislaufsystem.
M3. GENDOPING
1.
Die Übertragung von Nukleinsäuren oder Nukleinsäuresequenzen;
2.
die Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen;
3.
die Anwendung von Stoffen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf Funktionen auswirken, von denen bekannt ist, dass sie die Leistung durch Änderung der Genexpression beeinflussen. Zum Beispiel sind PPARδ (Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPARδ-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR – aminoimidazole carboxamide riboside) verboten.
IM WETTKAMPF VERBOTENE STOFFE UND METHODEN
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten:
VERBOTENE STOFFE
S6. STIMULANZIEN
p-Methylamphetamin, Methylendioxyamphetamin, Methylendioxymethamphetamin, Modafinil, Norfenfluramin, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan.
Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe.
S7. NARKOTIKA
S8. CANNABINOIDE
S9. GLUCOCORTICOSTEROIDE
BEI BESTIMMTEN SPORTARTEN VERBOTENE STOFFE
P1. ALKOHOL
• Bogenschießen (FITA) | • Motorbootsport (UIM) |
• Karate (WKF) | • Motorradsport (FIM) |
• Kegeln und Bowling (FIQ) | • Motorsport (FIA) |
• Luftsport (FAI) |
P2. BETABLOCKER
• Billard und Snooker (WCBS) | • Motorbootsport (UIM) |
• Bob und Skeleton (FIBT) | • Motorradsport (FIM) |
• Bogenschießen (FITA) (auch | • Motorsport (FIA) |
außerhalb von Wettkämpfen | • Ringen (FILA) |
verboten) | • Schießen (ISSF, IPC) (auch |
• Boule (CMSB) | außerhalb von Wettkämpfen |
• Bridge (FMB) | verboten) |
• Curling (WCF) | • Segeln (ISAF) nur für |
• Darts (WDF) | Steuermänner beim Match Race |
• Golf (IGF) | (Boot gegen Boot) |
• Kegeln und Bowling (FIQ) | • Skifahren/Snowboarding (FIS) |
• Luftsport (FAI) | Skispringen, Freistil |
• Moderner Fünfkampf (UIPM) für | aerials/halfpipe und Snowboard |
Disziplinen, bei denen Schießen | halfpipe/big air |
eingeschlossen ist |
1
Hinzufügung des Bundesinnenministeriums: Soweit in dieser Verbotsliste von „(verbotenen) Stoffen“ die Rede ist, handelt es sich hierbei (auch) um verbotene Substanzen i.S.d. Nationalen Anti Doping-Codes (NADC 2009, Version 2.0, vgl. dort Anhang 1: Begriffsbestimmungen, S. 86).
2
Für die Zwecke dieses Abschnitts bezieht sich der Begriff „exogen“ auf einen Stoff, der vom Körper normalerweise nicht auf natürlichem Wege produziert werden kann.
3
Hinzufügung des Bundesinnenministeriums: Synonym (Freiname nach INN): Norboleton.
4
Für die Zwecke dieses Abschnitts bezieht sich der Begriff „endogen“ auf einen Stoff, der vom Körper auf natürlichem Wege produziert werden kann.
5
Hinzufügung des Bundesinnenministeriums: Synonym (Freiname nach INN): Androstanolon.
6
Die folgenden in das Überwachungsprogramm für 2011 aufgenommenen Stoffe (Bupropion, Coffein, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradol, Synephrin) gelten nicht als verbotene Stoffe.
7
Die Anwendung von Adrenalin in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum oder die lokale Anwendung (zum Beispiel an der Nase, am Auge) ist nicht verboten.
8
Cathin ist verboten, wenn seine Konzentration im Urin 5 Mikrogramm/ml übersteigt.
9
Sowohl Ephedrin als auch Methylephedrin sind verboten, wenn ihre Konzentration im Urin jeweils 10 Mikrogramm/ml übersteigt.
10
Pseudoephedrin ist verboten, wenn seine Konzentration im Urin 150 Mikrogramm/ml übersteigt.