BGBl. III Nr. 91/2011
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
ANHANG:
Die Republik Österreich vertritt die Republik Ungarn in:
Addis Abeba (Äthiopien)
Astana (Kasachstan)
Dakar (Senegal)
Harare (Simbabwe)
Von der Vertretung ausgenommen sind Visumanträge von Staatsangehörigen von Algerien, Marokko oder Tunesien. Antragsteller, die Staatsangehörige der genannten Staaten sind, werden an die nächstgelegene ungarische Vertretung verwiesen.
Die Republik Ungarn vertritt die Republik Österreich in:
Almaty (Kasachstan)
Chisinau (Moldau)
Jekaterinburg (Russische Föderation).