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BGBl. III Nr. 123/2013

kundgemacht 18.04.2013 RIS↗
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 123/2013× zu Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.11.2012 · idF BGBl. III Nr. 123/2013 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

VON DIESEM ÜBEREINKOMMEN BETROFFENE LUFTFAHRZEUGE

Luftfahrzeug Typ

Reg. No.

Betreiber

MSN

Leasing Dauer

Bombardier CL600-2B16

OE-INY

Avia Management Group J.S.C.

5644

bis 31. Mai 2015

Bombardier CL600-2B16

OE-INS

Avia Management Group J.S.C.

5707

bis 31. Mai 2015