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BGBl. III Nr. 244/2013

kundgemacht 05.09.2013 RIS↗Parlament↗
Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006), samt Erklärungen und Vorbehalten
Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006), samt Erklärungen und Vorbehalten
Kundmachung BGBl. III Nr. 244/2013× zu Internationale Fernmeldeunion - Änderung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Fernmeldeunion - Änderung neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2012 · idF BGBl. III Nr. 244/2013 Anl. 1↗RIS↗

(Übersetzung)

ÄNDERUNGSURKUNDE DER SATZUNG

DER INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION

GENF 1992

geändert durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994),

durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998)

und durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002)

und durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006)

(Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Guadalajara 2010)

angenommene Änderung)

SATZUNG DER

INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION1

GENF 1992

TEIL römisch eins – Vorwort

Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, in der von den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2010) geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 55, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) die nachstehenden Änderungen der genannten Satzung beschlossen:

__________

1 Die Grundsatzdokumente der Union (Satzung und Vertrag) gelten als in einer geschlechtsneutralen Sprache abgefasst.

CS/"Art". 28

KAPITEL römisch fünf

Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise

der Union

ARTIKEL 28

Finanzen der Union

MOD 165 PP-98

5 Bei der Wahl seiner Beitragsklasse darf ein Mitgliedstaat diese für Beiträge von drei oder mehr Einheiten nicht um mehr als 15 % der vom Mitgliedstaat gewählten Anzahl der Einheiten für die vorhergehende Periode vermindern, abgerundet zur nächsten niedrigeren Anzahl von Einheiten in der Tabelle oder nicht mehr als um eine Beitragsklasse für Beiträge unter drei Einheiten. Der Rat gibt ihm die Modalitäten für die schrittweise Realisierung dieser Verminderung in der Zeit zwischen den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten vor. Unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Naturkatastrophen, die den Einsatz von internationalen Hilfsprogrammen erfordern, kann die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten jedoch eine stärkere Verminderung der Anzahl der Beitrageinheiten zulassen, wenn ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellt und beweist, dass er seinen Beitrag in der ursprünglich gewählten Klasse nicht mehr beibehalten kann.

TEIL römisch zwei – Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die in dieser Urkunde niedergelegten Änderungen treten in ihrer Gesamtheit als eine einzige Urkunde zum 1. Januar 2012 zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft, die dann Vertragsparteien der Satzung und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) sind und bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde dieser Urkunde bzw. ihre Beitrittsurkunde hinterlegt haben.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Regierungsbevollmächtigten die Urschrift dieser Änderungsurkunde der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) geänderten Form unterzeichnet.

Geschehen zu Guadalajara, den 22. Oktober 2010