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BGBl. III Nr. 301/2013

kundgemacht 08.11.2013 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Kundmachung BGBl. III Nr. 301/2013× zu Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 301/2013 Anl. 1↗RIS↗

Anhang römisch eins

Berechnung des Steuerbetrages

wobei

K9' = Kr + Kr ・ r

K10' = Kr + Kr ・ 2 ・ r

___________________________________________________________________

Um Negativsteuern zu verhindern, gilt:

              Falls , wird diese Größe gleich null gesetzt.

Der erhöhte Steuerbetrag SB' errechnet sich wie folgt:

Falls sl 0.30 (d.h. 30 %) und:
falls 2 Mio. Kr 4 Mio., dann gilt sl' = 0.32
falls 4 Mio. Kr 6 Mio., dann gilt sl' = 0.34
falls 6 Mio. Kr 8 Mio., dann gilt sl' = 0.36
falls 8 Mio. Kr, dann gilt sl' = 0.38
Es gilt SB' = sl'Kr.

Artikel 8 Absatz 5 legt fest, dass die Einmalzahlung in Euro berechnet wird. Alle Betrage in diesem Anhang sind somit in Euro.

SB

Steuerbetrag

SB'

Erhöhter Steuerbetrag

s

Steuersatz (30 %)

sl

Steuerbelastung

sl'

Erhöhte Steuerbelastung

Kr

Relevantes Kapital

n

Anzahl Jahre der Bankbeziehung vor dem 31.12.2011, 0 n 8

Kb

Kapitalbestand am Ende des Jahres, in dem die Bankbeziehung eröffnet wurde. Für Bankbeziehungen, die vor dem 01.01.2004 eröffnet wurden, ist der Kapitalbestand am 31.12.2003 maßgebend.

i

Jahr i, 1 i 10, wobei das Jahr 1 am 01.01.2004 beginnt

Ki

Kapitalbestand am Ende des Jahres i

K8

Kapitalbestand am Ende des achten Jahres (31.12.2011)

K10

Kapitalbestand am Ende des zehnten Jahres (31.12.2013)

K9', K10'

Fiktives Kapital am Ende des neunten (31.12.2012), resp. des zehnten Jahres (31.12.2013)

R

Rendite (3 % per annum)

Smin

Minimalsteuersatz (15 %)