BGBl. I Nr. 104/2013
Agrarrechtsänderungsgesetz 2013
Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Agrarkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Börsesensale-Gesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Forstgesetz 1975 und das Weingesetz 2009 geändert werden und ein Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Produktenbörse erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1geändertTabelle
Anlage
Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des § 2 Z 1 sind die unter den folgenden KN-Codes der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, angeführten Waren:
Teil 1
KN-Code | Warenbezeichnung |
0105 | Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend |
0201 | Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt |
0202 | Fleisch von Rindern, gefroren |
0203 | Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren |
0204 | Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren |
0205 00 | Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren |
0207 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren |
0401 | Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen |
0402 | Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
0403 | Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao |
0404 | Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen |
0405 | Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette |
0406 | Käse und Quark/Topfen |
ex 0407 | Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, von Hausgeflügel einschließlich Bruteier |
0409 00 00 | Natürlicher Honig |
0601 10 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend |
0603 | Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet |
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet | |
0701 | Kartoffeln, frisch oder gekühlt |
0702 00 00 | Tomaten, frisch oder gekühlt |
0703 | Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der |
0704 | Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt |
0705 | Salate (Lactuca sativa) und Chicorée ( |
0706 | Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt |
0707 00 | Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt |
0708 | Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt |
0709 | |
0713 | Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert |
0802 | Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet |
0803 | Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet |
0804 20 10 | Feigen, frisch |
0804 30 00 | Ananas |
0804 40 00 | Avocadofrüchte |
0804 50 00 | Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte |
0805 | Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet |
0806 | Weintrauben, frisch oder getrocknet |
0807 | Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch |
0808 | Äpfel, Birnen und Quitten, frisch |
0809 | Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch |
0810 | Andere Früchte, frisch |
ex 0813 50 | Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 |
1302 13 00 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen |
1212 92 00 | Johannisbrot (Carob) |
1509 | Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
1510 00 | Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 |
ex 1517 | Fette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette |
ex 2106 | Milchfette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette |
ex 3501 | |
Teil 2
KN-Code | Warenbezeichnung |
0301 | Fische, lebend |
0302 | Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
0303 | Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
0304 | Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren |
0305 | Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar |
0306 | Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar |
0307 | Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; |
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen | |
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