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BGBl. I Nr. 105/2014

kundgemacht 29.12.2014 RIS↗Parlament↗
2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014)
Kundmachung BGBl. I Nr. 105/2014× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 30.12.2014 · idF BGBl. I Nr. 105/2014 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

  • Strichaufzählung
    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
  • Strichaufzählung
    Terrorismus,
  • Strichaufzählung
    Menschenhandel,
  • Strichaufzählung
    sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  • Strichaufzählung
    Korruption,
  • Strichaufzählung
    Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften,
  • Strichaufzählung
    Wäsche von Erträgen aus Straftaten,
  • Strichaufzählung
    Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
  • Strichaufzählung
    Cyberkriminalität,
  • Strichaufzählung
    Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
  • Strichaufzählung
    Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
  • Strichaufzählung
    vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
  • Strichaufzählung
    Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
  • Strichaufzählung
    Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  • Strichaufzählung
    Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
  • Strichaufzählung
    Betrug,
  • Strichaufzählung
    Erpressung und Schutzgelderpressung,
  • Strichaufzählung
    Nachahmung und Produktpiraterie,
  • Strichaufzählung
    Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
  • Strichaufzählung
    Fälschung von Zahlungsmitteln,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
  • Strichaufzählung
    illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
  • Strichaufzählung
    Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
  • Strichaufzählung
    Vergewaltigung,
  • Strichaufzählung
    Brandstiftung,
  • Strichaufzählung
    Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
  • Strichaufzählung
    Flugzeug- und Schiffsentführung,
  • Strichaufzählung
    Sabotage,
  • Strichaufzählung
    gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts,
  • Strichaufzählung
    Warenschmuggel,
  • Strichaufzählung
    Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,
  • Strichaufzählung
    Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Sachbeschädigung,
  • Strichaufzählung
    Diebstahl,
  • Strichaufzählung
    Straftatbestände, die in Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden.