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BGBl. II Nr. 175/2015

kundgemacht 29.06.2015 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 175/2015× zu Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 4 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändert9. Sicherung des Unterrichtsertrages un…: Text · Überschrift, Text · 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen u…: Überschrift, Text · 2. Kern- und Erweiterungsbereich: Überschrift, Text · 3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen: Überschrift, Text · 4. Leistungsfeststellung: Überschrift, Text · 5. Fächerverbindender und fächerübergre…: Überschrift, Text · 6. Gestaltung der Nahtstellen: Überschrift, Text · 7. Öffnung der Schule: Überschrift, Text · 8. Betreuungsplan für ganztägige Schulf…: Überschrift, Text · Tabelle · 1. Unterstufe: Überschrift · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Überschrift · Z 4, Z 5 · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Überschrift · Z 1, Schlussteil, Z 2, Z 7 · 2. OBERSTUFE: Überschrift · 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplan…: Tabelle · Z 6 Tabelle, Anm (entfallen), Z 3 Tabelle, Z 5a · 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrp…: Text · 1. bis 4. Klasse: Überschrift, Anm (neu) · 5. bis 8. Klasse: Überschrift, Text · Z 1 lit a, lit b, Z 2 lit a, lit b, Z 5 lit a, Z 10 bis Z 12, Z 1 lit c, lit d, lit e, Z 2 lit c, Z 3 lit a, lit b, Z 4 lit a, lit b, lit c, lit d, Z 5 lit b, lit c, Z 7 lit a, lit b, lit c, Z 8 lit a, lit b, lit c, Z 9 lit a, lit b, lit c, lit d, Z 2 lit d, lit e, Z 3 lit c, Z 6 lit a, lit b, lit c, Z 3 lit d, lit a, lit b, lit c, lit d · A. PFLICHTGEGENSTÄNDE: Überschrift · 1. UNTERSTUFE: Überschrift · 1. Klasse: Überschrift, Text · 2. Klasse: Überschrift, Text · 3. Klasse: Überschrift, Text · 4. Klasse: Überschrift, Text · 1. bis 4. Klasse: Text · 1. bis 4. Lernjahr: Überschrift, Text · 1. bis 2. Lernjahr: Überschrift, Text · 1. und 2. Klasse: Überschrift, Text · 3. und 4. Klasse: Überschrift, Text · 2. Klasse: Überschrift, Text · 3. Klasse: Überschrift, Text · 4. Klasse: Überschrift, Text · 1. und 2. Klasse: Überschrift · 3. und 4. Klasse: Überschrift, Text · 5. und 6. Klasse: Überschrift, Text · 7. und 8. Klasse: Überschrift, Text · 5. bis 8. Lernjahr: Überschrift, Text · 1. bis 4. Lernjahr: Überschrift · 3. bis 6. Lernjahr: Überschrift · 5. und 6. Klasse: Schlussteil · 5. Klasse: Überschrift, Text · 6. Klasse: Überschrift, Text · 7. Klasse: Überschrift, Text · 8. Klasse: Überschrift, Text · 7. und 8. Klasse: Überschrift, Text · 6. bis 8. Klasse: Überschrift, Text · B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN: Überschrift · C. FREIGEGENSTÄNDE: Überschrift · 2. Oberstufe: Überschrift · D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN: Überschrift · 2. Oberstufe: Text (neu) · E. FÖRDERUNTERRICHT: Überschrift (neu) · 1. Unterstufe: Schlussteil (neu) · umnummeriert: Z 5, Z 1 bis Z 4
in Kraft 25.10.2012 – 31.08.2015 · idF BGBl. II Nr. 352/2012 · danach: BGBl. II Nr. 175/2015 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft 01.09.2015 – 09.08.2016 · idF BGBl. II Nr. 175/2015 · danach: BGBl. II Nr. 219/2016 Anl. 1↗RIS↗
… 115 unveränderte Absätze
Anlage A
LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für
– die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
– die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
– die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
– die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
– das standortbezogene Bildungsangebot,
– die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.
Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (in seiner jeweiligen Bedeutung; siehe dazu Z 2 des Dritten Teiles).
In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die “Bildungs- und Lehraufgabe” festgelegt, welche sich in der Unterstufe sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt “Lehrstoff” werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte (in der Unterstufe für den Kernbereich) festgelegt.
2. Gesetzlicher Auftrag
Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen (§ 34 des Schulorganisationsgesetzes).
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
3. Leitvorstellungen
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von “Gender Mainstreaming” und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.
Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.
Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.
Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.
Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.
Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.
Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.
4. Aufgabenbereiche der Schule
Wissensvermittlung
Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.
Kompetenzen
Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken (“dynamische Fähigkeiten”).
Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.
Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.
5. Bildungsbereiche
Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiösethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten “Aufgabenbereiche der Schule” und “Leitvorstellungen” den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.
In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:
Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.
Bildungsbereich Sprache und Kommunikation
Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.
Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.
Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.
Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft
Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.
Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.
Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.
Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.
Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.
Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.
Bildungsbereich Natur und Technik
Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.
Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.
Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.
Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung
Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.
Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung
Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.
Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer
– die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
– im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
– vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
– Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler
Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden Schulen sind zweckmäßig.
2. Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
3. Integration
Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß § 34 des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schule anzustreben sind.
Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.
4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
– Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
– Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.
5. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes (“Frühwarnsystem”) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann in allen Schulstufen als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.
An der Oberstufe ist insbesondere in den Wahlpflichtgegenständen die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen sowie durch den Einsatz von Medien aller Art, durch Lehrausgänge und Exkursionen zu steigern.
Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.
Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern. Der in den Wahlpflichtgegenständen anzustrebenden Methodenvielfalt entsprechend sind in die Leistungsbeurteilung neben der fachlichen Kompetenz unter anderem Präsentationskompetenz und Teamfähigkeit einzubeziehen.
7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Dies gilt in besonderem Maße für die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Hier sind in allen Gegenständen Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.
Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten, Modellierung und Simulation, Fachbereichsarbeiten.
8. Bewusste Koedukation und Geschlechtssensible Pädagogik
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen und Umgangsformen gegenüber Mädchen und Burschen zu reflektieren, sowie sich ein Grundwissen über geschlechtsspezifische Sozialisationsprozesse im Jugendalter anzueignen.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Burschen beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der im § 8a des Schulorganisationsgesetzes sowie der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung
Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.
Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Besonders in der Oberstufe sind produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
DRITTER TEIL Besonders in der Oberstufe sind produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen.
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG DRITTER TEIL
Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.
– Konkretisierung der Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:
– Gestaltung Konkretisierung der Erweiterungsbereiche Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
– fächerverbindende Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und fächerübergreifende Maßnahmen Lehrer,
– Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw- den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
– Ergänzung des Unterrichts Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch Schulveranstaltungen die Lehrerin bzw- den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
– Gestaltung Ergänzung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und unverbindlichen Übungen Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
– schulautonome Lehrplanbestimmungen. Gestaltung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert – schulautonome Lehrplanbestimmungen.
1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes). 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer
Die Vorgaben im Abschnitt “Kernbereich” der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes).
Die standortbezogene Gestaltung Vorgaben im Abschnitt “Kernbereich” der Erweiterungsbereiche Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.
Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt “Lehrstoff” der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.
Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres. Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt “Lehrstoff” der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung.
2. Kern- und Erweiterungsbereich Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.
2. Kern- und Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe)
Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Z 2 im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen5. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert bis 8. Schulstufe)
Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt “Lehrstoff” legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern. Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Z 2 im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.
Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen. Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt “Lehrstoff” legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.
Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu berücksichtigen: planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.
regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte Bei der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen. Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche. regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.
Kernbereich (ab der 9. Schulstufe) Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.
Der Begriff des Kernbereichs an der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem an der Unterstufe. Während an der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich an der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen dem auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereich der Pflichtgegenstände undab der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich 9. Schulstufe)
3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Der Begriff des Kernbereichs an der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem an der Unterstufe. Während an der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich an der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen dem auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereich der Pflichtgegenstände und der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich.
Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen 3. Die schulautonomen Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten. Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu achten: ergänzen.
– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel Bei der allgemein bildenden höheren Schule Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt Abstimmung der Begabungen inhaltlichen Angebote und Interessen berücksichtigt der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule
– Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Berufslaufbahnen Interessen berücksichtigt
– Erhaltung der Berechtigungen Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Übertrittsmöglichkeiten Berufslaufbahnen
– Vermeidung Erhaltung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten
– Einhaltung Vermeidung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 64 des Schulunterrichtsgesetzes). Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen
Für die Unterstufe – Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (5. bis 8. Schulstufesiehe § 64 des Schulunterrichtsgesetzes) gelten weiters folgende Bestimmungen:.
Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der Für die Unterstufe ( 5. bis 8. Schulstufe zB) gelten weiters folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden Bestimmungen:
– Fremdsprachenschwerpunkt Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der 5. bis 8. Schulstufe zB folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden:
– künstlerisch-kreativer Schwerpunkt Fremdsprachenschwerpunkt
– naturkundlich-technischer künstlerisch-kreativer Schwerpunkt
– ökologischer naturkundlich-technischer Schwerpunkt
– Informatikschwerpunkt ökologischer Schwerpunkt
– gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt Informatikschwerpunkt
– interkultureller gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt
– bewegungsorientierter interkultureller Schwerpunkt
– bewegungsorientierter Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.
Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend. Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.
– schülerautonomen Bereich In der Oberstufe (Wahlpflichtgegenständeab der 9. Schulstufe) und umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen
– schulautonomen schülerautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung mit mindestens 8 Wochenstunden, beziehungsweise für die Ausweitung des KernbereichesWahlpflichtgegenstände). und einen
Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) festgelegt werden bzw. kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht bzw. vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist. – schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung mit mindestens 8 Wochenstunden, beziehungsweise für die Ausweitung des Kernbereiches).
Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden: Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) festgelegt werden bzw. kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht bzw. vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist.
– Fremdsprachen Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden:
– Mathematik, Naturwissenschaften Fremdsprachen
– humanistischer Schwerpunkt Mathematik, Naturwissenschaften
– Informations- und Kommunikationstechnologie humanistischer Schwerpunkt
– Ökologie Informations- und Kommunikationstechnologie
– Wirtschaft Ökologie
– Musisch-kreativer Schwerpunkt Wirtschaft
– Sport. Musisch-kreativer Schwerpunkt
Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen – Sport.
4. Leistungsfeststellung Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben 4. Leistungsfeststellung
In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl Die Lehrerinnen und Dauer getroffen werden, beträgt Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr: Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.
– In der 1. bis 4. Klasse insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr:
– In der 5. bis 7. Klasse in allen Sprachen insgesamt drei bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis vier; in Mathematik insgesamt vier bis acht Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten drei bis fünf. – In der 1. bis 4. Klasse insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.
– In der 7. Klasse in Darstellender Geometrie insgesamt vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei; in Physik bzw. Biologie und Umweltkunde insgesamt je drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei. – In der 5. und 6. Klasse in allen Sprachen insgesamt drei bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis vier, in der 7. Klasse in allen Sprachen insgesamt drei bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis vier; in der 5. bis 7. Klasse in Mathematik insgesamt vier bis acht Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten drei bis fünf.
– In der 5. bis 7. Klasse gilt für alle genannten Gegenstände: – In der 7. Klasse in Darstellender Geometrie insgesamt vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei; in Physik bzw. Biologie und Umweltkunde insgesamt je drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei.
mindestens eine Schularbeit je Semester; maximales Ausmaß je Schularbeit zwei Unterrichtseinheiten, minimales Ausmaß eine Unterrichtseinheit; in der 7. Klasse zumindest eine zweistündige Schularbeit. – In der 5. und 6. Klasse in allen Gegenständen mindestens eine und höchstens zwei Unterrichtseinheiten je Schularbeit und die Anzahl der Schularbeiten mindestens eine je Semester.
– In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und eine mindestens dreistündige Schularbeit. – In der 7. Klasse in allen Gegenständen mindestens eine Unterrichtseinheit, in allen Sprachen höchstens drei Unterrichtseinheiten sowie in den übrigen Gegenständen höchstens zwei Unterrichtseinheiten je Schularbeit und die Anzahl der Schularbeiten mindestens eine je Semester; mindestens eine zweistündige Schularbeit.
Die Festlegung – In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und eine mindestens dreistündige Schularbeit.
5 Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil “Allgemeines Bildungsziel”) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände. 5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen. Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil “Allgemeines Bildungsziel”) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen. Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
6. Gestaltung der Nahtstellen Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich. 6. Gestaltung der Nahtstellen
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes). Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen. Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten. Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
7. Öffnung der Schule Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde 7. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. der Schule
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). 8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Die Schülerinnen und Schüler sollen Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
– durch gezielte individuelle Förderung, durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation gefördert werden, Aufgaben des Betreuungsteils:
– mehr Gelegenheit für soziales Lernen erhalten und die Kontakte untereinander intensivieren können – über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen u.ä. hinweg, Allgemein:
– zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität erhalten, Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) geführt werden, – Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden. sprachliche Förderung
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten: – Leseförderung
Die individuelle Betreuung wird am besten durch innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen erreicht, vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist so einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen. – Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Der Zusammenarbeit der für den Betreuungsteil Zuständigen mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt besondere Bedeutung zu. Freizeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Bei schriftlichen Arbeiten ist der vollständigen sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe selbstständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers bleibt. – Erholung
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schulautonomen Regelungen nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern. – individueller Freiraum
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden: – Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
Lernzeiten
Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit
0
1
2
3
4
5
Individuelle Lernzeit
10
8
6
4
2
0
– Förderung der Kreativität
Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so – Anregung zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. sinnvoller Freizeitgestaltung
VIERTER TEIL Lernzeiten:
STUNDENTAFELN – Förderung der Lernmotivation
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) – Festigung des Unterrichtsertrages
1. Unterstufe – Unterstützung des schulischen Erfolgs
Unterstufe des Gymnasiums – Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pflichtgegenstände Pädagogisches Konzept und verbindliche Übungen Planung:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe2)
Lehrverpflich-tungsgruppe3)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Erste lebende Fremdsprache
12–18
(I)
Latein/ Zweite lebende Fremdsprache
7–11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik .
13-18
(II)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 4)
-
-
3-6
IV
Textiles Werken 4)
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 5)
III 6)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
29-33
29-33
120
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Freigegenstände Kommunikation und unverbindliche Übungen Austausch:
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Förderunterricht: Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Wie Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in Ziffer 2 ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
__________________________ Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
1) Zur Verteilung Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der Stunden auf Kern- ganztägigen Schulform und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Lernzeiten:
3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
5 Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht, die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Pflichtgegenständen geführt Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Pflichtgegenstände Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und verbindliche Übung: die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Erste lebende Fremdsprache
4
4
4
3
15
(I)
Latein/Zweite lebende Fremdsprache
4
3
7
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
2
2
-
-
4
IV
Textiles Werken 2)
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
31
31
120
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Freigegenstände Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und unverbindliche durch entsprechende Übungen: zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Individuelle Lernzeit:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 3 in Z 1
Spezielle Interessen-und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Instrumentalunterricht
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 3) in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6–12
Freigegenstand Geometrisches Zeichnen
3-6
siehe Fußnote 3 in Z 1
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 3 in Z 1
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Förderunterricht Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
__________________________
Lernzeiten
Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit
1
2
3
4
Individuelle Lernzeit
8
6
4
2
1) Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Zur Verteilung Sowohl in der Stunden auf Kern- gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil Kommunikationstechnologien genutzt werden.
2) Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Als alternativer Pflichtgegenstand Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
3) Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. Freizeit:
4) Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
5) Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
Unterstufe des Realgymnasiums An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: – Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
Pflichtgegenstände – Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und verbindliche Übungen sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
Pflichtgegenstände 1) 2)
Klassen und Wochenstunden 3)
Summe Unterstufe 4)
Lehrverpflich-tungsgruppe 5)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Erste lebende Fremdsprache
12-18
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik .
14-20
(II)
Geometrisches Zeichnen
2-5
(III)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 6)
Textiles Werken 6)
6-12
IV
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 7)
III 8)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
28-32
30-34
120
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen – Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. – Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
Förderunterricht – Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
Wie in Ziffer 2 – Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
________________________ – Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes “Zweite lebende Fremdsprache” mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand “Lebende Fremdsprache” als “Erste lebende Fremdsprache” zu bezeichnen. VIERTER TEIL
2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände “Mathematik” und “Geometrisches Zeichnen” ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. STUNDENTAFELN
3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- (Gesamtwochenstundenzahl und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:. Unterstufe
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und Unterstufe des Gymnasiums
2 1. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. verbindliche Übungen:
6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe2)
Lehrverpflich-tungsgruppe3)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Erste lebende Fremdsprache
12–18
(I)
Latein/ Zweite lebende Fremdsprache
7–11
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik .
13-18
(II)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 4)
-
-
3-6
IV
Textiles Werken 4)
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 5)
III 6)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
29-33
29-33
120
7) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen Förderunterricht:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung: Wie in Ziffer 2.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
4
3
15
(II)
Geometrisches Zeichnen
2
(III)
Biologie und Umweltkunde
2
2
2
2
8
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)
2
2
2
2
8
IV
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
30
32
120
__________________________
Freigegenstände 1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und unverbindliche Übungen: Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung 2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 5 in Z 1
Spezielle Interessen-und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 5 in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6–12
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 5 in Z 1
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
Förderunterricht: 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil. 3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
_________________________ 4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
1 5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Zur Verteilung 6) Bei integrativer Führung: Wie der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil jeweilige Pflichtgegenstand.
2). Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Als alternativer Pflichtgegenstand. Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
3)
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Erste lebende Fremdsprache
4
4
4
3
15
(I)
Latein/Zweite lebende Fremdsprache
4
3
7
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
2
2
-
-
4
IV
Textiles Werken 2)
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
31
31
120
In der 3. Freigegenstände und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. unverbindliche Übungen:
4) Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 3 in Z 1
Spezielle Interessen-und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Instrumentalunterricht
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 3) in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6–12
Freigegenstand Geometrisches Zeichnen
3-6
siehe Fußnote 3 in Z 1
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 3 in Z 1
5) Förderunterricht:
Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.
Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums __________________________
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:)
Pflichtgegenstände Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und verbindliche Übungen: Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Lebende Fremdsprache
12-18
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
13-18
(II)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
3-6
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
7-12
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 4)
7-14
IV
Textiles Werken 4)
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 5)
III 6)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
29-33
29-33
120
2)
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Als alternativer Pflichtgegenstand.
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können. 3)
Förderunterricht: In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
Wie in Ziffer 2. 4)
_____________________ Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
1 5)
Zur Verteilung der Stunden Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: Unterstufe des Realgymnasiums
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen Pflichtgegenstände und Schüler ermöglicht. verbindliche Übungen:
3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
Pflichtgegenstände 1) 2)
Klassen und Wochenstunden 3)
Summe Unterstufe 4)
Lehrverpflich-tungsgruppe 5)
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Erste lebende Fremdsprache
12-18
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik .
14-20
(II)
Geometrisches Zeichnen
2-5
(III)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
2-4
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
6-11
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 6)
Textiles Werken 6)
6-12
IV
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 7)
III 8)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
28-32
30-34
120
4) Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Als alternativer Pflichtgegenstand Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
5) Förderunterricht:
Kann auch geblockt oder integriert Wie in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden Ziffer 2.
6) ________________________
Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes “Zweite lebende Fremdsprache” mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand “Lebende Fremdsprache” als “Erste lebende Fremdsprache” zu bezeichnen.
2.) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Die Verbindung der Pflichtgegenstände “Mathematik” und “Geometrisches Zeichnen” ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.
Pflichtgegenstände 3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und verbindliche Übung: Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
3
2
8
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
4
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)
2
2
2
3
9
IV
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
31
31
120
4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
Freigegenstände 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und unverbindliche Übungen:
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 3 in Z 1
Spezielle Interessen- und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Instrumentalunterricht
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 3 in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6-12
Freigegenstand Geometrisches Zeichnen
3-6
siehe Fußnote 3 in Z 1
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 3 in Z 1
5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
Förderunterricht: 6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
7) Kann auch geblockt oder integriert in allen den Unterricht von Pflichtgegenständen angeboten geführt werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.
__________________________ 8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
1) 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Zur Verteilung der Stunden auf Kern- Pflichtgegenstände und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. verbindliche Übung:
2)
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
4
4
3
15
(II)
Geometrisches Zeichnen
2
(III)
Biologie und Umweltkunde
2
2
2
2
8
III
Chemie
2
2
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)
2
2
2
2
8
IV
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
30
32
120
Als alternativer Pflichtgegenstand. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
3) Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 5 in Z 1
Spezielle Interessen-und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 5 in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6–12
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 5 in Z 1
4) Förderunterricht:
Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.
5) _________________________
Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuellen Anlässen reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. 1)
2 Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil. OBERSTUFE
a 2) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Oberstufe des Gymnasiums Als alternativer Pflichtgegenstand.
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: 3)
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 2)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 2)
(I)
Latein
mindestens 10 2)
(I)
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache
mindestens 10 2)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 11 2)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 6
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 2)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich
112
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 3)
höchstens 14
Summe autonomer Bereich
18
Gesamtwochenstundenzahl
130
In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
______________________________________ 4)
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 5)
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
15-21
(I)
Lebende Fremdsprache
12-18
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
5-10
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
7-12
(III)
Mathematik
13-18
(II)
Biologie und Umweltkunde
7-12
III
Chemie
3-6
(III)
Physik
5-9
(III)
Musikerziehung
7-12
(IVa)
Bildnerische Erziehung
7-12
(IVa)
Technisches Werken 4)
7-14
IV
Textiles Werken 4)
Bewegung und Sport
13-19
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
-
0-1
0-1
1-2
1-4 5)
III 6)
sonstige
0-1
0-1
0-1
0-1
0-4
Gesamtwochenstundenzahl
26-30
29-32
29-33
29-33
120
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache *)
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
-
2
6
III
Chemie
-
-
2
2
4
(III)
Physik
-
3
2
2
7
(III)
Psychologie und Philosophie
-
-
2
2
4
III
Informatik
2
-
-
-
2
II
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
31
29
31
33
124
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
_______________ Förderunterricht:
*) Typenbildender Pflichtgegenstand Wie in Ziffer 2.
1) Alternative Pflichtgegenstände. _____________________
2 1) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.
Oberstufe des Realgymnasiums Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1. der Stundentafel ( Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe 1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 5)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 5)
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
mindestens 10 5)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 13 5)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 7
III 2)
Chemie
mindestens 5
(III)
Physik
mindestens 7
(III) 3)
Darstellende Geometrie 4)
(II)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 5)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
108
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 6)
höchstens 18
Summe autonomer Bereich
22
Gesamtwochenstundenzahl
130
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
___________________ 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
* 3) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungenohne Schularbeiten II) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:; mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 4)
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht Als alternativer Pflichtgegenstand.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen 5) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten Kann auch geblockt oder integriert in der 7. und 8. Klasse jedoch II den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II 6).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden 1)
Summe Unterstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
4
4
4
16
(I)
Lebende Fremdsprache
4
4
3
3
14
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
2
2
2
6
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
3
2
8
(III)
Mathematik
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
1
2
7
III
Chemie
2
2
4
(III)
Physik
1
2
2
5
(III)
Musikerziehung
2
2
2
1
7
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
2
2
2
8
(IVa)
Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)
2
2
2
3
9
IV
Bewegung und Sport
4
4
3
3
14
(IVa)
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung
x 3)
x 3)
x 3)
III 4)
Gesamtwochenstundenzahl
28
30
31
31
120
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein1)
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik *)
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde *)
2
3
-/2
2
7/9
III 4)
Chemie *)
-
-
3
2/3
5/6
(III)
Physik *)
2
3
2
2/3
9/10
(III) 5)
Darstellende Geometrie *)
-
-
2/-
2/-
4/-
II
Psychologie und Philosophie
-
-
2
2
4
III
Informatik
2
-
-
-
2
II
Musikerziehung
2
1
2 2)
2 2)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
31
28
31
32
122
III 4)
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
8
8
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
_________________________ Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
*)
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Klassen und Wochenstunden
Summe Wochenstunden
Lehrverpflich-tungsgruppe
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand
siehe Pflichtgegenstände
2-8
Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung
Einstufung: siehe Fußnote 3 in Z 1
Spezielle Interessen- und Begabungsförderung
2-8 5)
Berufsorientierung
2-8 5)
Chor
2-8 5)
Darstellendes Spiel
2-8 5)
Einführung in die Informatik
2-8 5)
Ernährung und Haushalt
2-8 5)
Instrumentalunterricht
2-8 5)
Kurzschrift
2-8 5)
Maschinschreiben
2-8 5)
Schach
2-8 5)
Spielmusik
2-8 5)
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
2-8 5)
Verkehrserziehung
2-8 5)
Freigegenstand Fremdsprachen
siehe Fußnote 3 in Z 1
Englisch
6-12
Französisch
6-12
Italienisch
6-12
Russisch
6-12
Spanisch
6-12
Tschechisch
6-12
Slowenisch
6-12
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
6-12
Ungarisch
6-12
Kroatisch
6-12
Slowakisch
6–12
Polnisch
6-12
Freigegenstand Geometrisches Zeichnen
3-6
siehe Fußnote 3 in Z 1
Muttersprachlicher Unterricht
8-21
siehe Fußnote 3 in Z 1
Typenbildende Pflichtgegenstände. Förderunterricht:
1) Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.
Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein. __________________________
2 1)
Alternative Pflichtgegenstände Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
3 2)
Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände” Als alternativer Pflichtgegenstand.
4 3)
In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5 4)
In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II). Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums 5)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuellen Anlässen reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe 1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 2)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 2)
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
mindestens 10 2)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 8
(III)
Mathematik
mindestens 11 2)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 7
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)
mindestens 4
III
Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 2)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
109
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 3)
höchstens 17
Summe autonomer Bereich
21
Gesamtwochenstundenzahl
130
2. OBERSTUFE
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen a) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und Oberstufe des Gymnasiums
2 1. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 2)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 2)
(I)
Latein
mindestens 10 2)
(I)
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache
mindestens 10 2)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 11 2)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 6
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 2)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich
112
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 3)
höchstens 14
Summe autonomer Bereich
18
Gesamtwochenstundenzahl
130
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. ______________________________________
3 *) Schulautonomer Bereich In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
2 1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde *)
2
1
3
3
9
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde *)
2
3
-
2
7
III
Chemie
-
-
2
2
4
(III)
Physik
-
3
2
2
7
(III)
Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) *)
2
2
-
-
4
III
Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) *)
-
1
2
2
5
III
Informatik
2
-
-
-
2
II
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
30
30
29
31
120
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
10
10
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
_________________ 1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
* Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II) Typenbildente Pflichtgegenstände; mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
1 2) Alternative Pflichtgegenstände Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
2 3) Siehe den Unterabschnitt Wahlpflichtgegenstände Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Wahlpflichtgegenstände 1 aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden Wochenstunden1)
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe 2)
6.Kl
7.Kl
8.Kl.
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
aa)
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Lebende Fremdsprache 2)
2
2
2
6
(I)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Darstellende Geometrie 3)
-
2
2
4
(II)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Informatik
2
2
2
6
II
Latein
3
3
3
3
12
(I)
Musikerziehung/ Bildnerische Erziehung 4)
-
2
2
4
(IVa)
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache *)
3
3
3
3
12
(I)
Ernährung und Haushalt (Praktikum) 5a)
(2)
(2)
(2)
4/2 5a)
Va
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Religion
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Deutsch
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(I)
Biologie und Umweltkunde
2
2
-
2
6
III
Fremdsprachen 7)
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(I)
Chemie
-
-
2
2
4
(III)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Physik
-
3
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Psychologie und Philosophie
-
-
2
2
4
III
Mathematik
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(II)
Informatik
2
-
-
-
2
II
Biologie und Umweltkunde
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Chemie
-
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Physik
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Darstellende Geometrie
-
(2)
(2)
4/2 6)
(II)
Summe der Pflichtgegenstände
31
29
31
33
124
Psychologie und Philosophie
(2) 5)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Musikerziehung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(IVa)
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
6
6
Bildnerische Erziehung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(IVa)
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
______________________ _______________
1 *) Typenbildender Pflichtgegenstand.
In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden 1) Alternative Pflichtgegenstände.
2) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.
Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist. Oberstufe des Realgymnasiums
3) 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe 1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 5)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 5)
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
mindestens 10 5)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 6
(III)
Mathematik
mindestens 13 5)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 7
III 2)
Chemie
mindestens 5
(III)
Physik
mindestens 7
(III) 3)
Darstellende Geometrie 4)
(II)
Psychologie und Philosophie
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 5)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
108
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 6)
höchstens 18
Summe autonomer Bereich
22
Gesamtwochenstundenzahl
130
4) ___________________
Fortsetzung des vom Schüler nach *) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der 6.Klasse nicht gewählten Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der beiden Pflichtgegenstände. Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
5) 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
5a 1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig 2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
6 3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen 4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
7 5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht 6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
b) FREIGEGENSTÄNDE 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden1)
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein1)
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik *)
4
4
3
3
14
(II)
Biologie und Umweltkunde *)
2
3
-/2
2
7/9
III 4)
Chemie *)
-
-
3
2/3
5/6
(III)
Physik *)
2
3
2
2/3
9/10
(III) 5)
Darstellende Geometrie *)
-
-
2/-
2/-
4/-
II
Psychologie und Philosophie
-
-
2
2
4
III
Informatik
2
-
-
-
2
II
Musikerziehung
2
1
2 2)
2 2)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
31
28
31
32
122
III 4)
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
8
8
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. _________________________
Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. *)
Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich Typenbildende Pflichtgegenstände.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: 1)
Freigegenstände
Summe Wochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppe
Lebende Fremdsprache
mindestens 11
(I)
Latein
mindestens 10
(I)
Griechisch
mindestens 10
(I)
Darstellende Geometrie
mindestens 4
(II)
Muttersprachlicher Unterricht
2-8
II
Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein.
c 2) Unverbindliche Übungen
Wie lit Alternative Pflichtgegenstände. b (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:
Der Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen 3) ist folgende Zeile anzufügen:
„Deutsch als Zweitsprache
2
2
2
-
II“
Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.
d 4) FÖRDERUNTERRICHT
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im Zweiten Teil. In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
FÜNFTER TEIL 5)
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
aa) PFLICHTGEGENSTAND KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
1. bis 4. Klasse:
Pflichtgegenstände (Kernbereich)
Summe
Oberstufe *)
Lehrverpflichtungs-gruppe 1)
Religion
8
(III)
Deutsch
mindestens 11 2)
(I)
Erste lebende Fremdsprache
mindestens 11 2)
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
mindestens 10 2)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
mindestens 6
III
Geographie und Wirtschaftskunde
mindestens 8
(III)
Mathematik
mindestens 11 2)
(II)
Biologie und Umweltkunde
mindestens 7
III
Chemie
mindestens 4
(III)
Physik
mindestens 5
(III)
Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)
mindestens 4
III
Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)
mindestens 4
III
Informatik
mindestens 2
II
Musikerziehung
mindestens 3
(IVa)
Bildnerische Erziehung
mindestens 3
(IVa)
alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung
mindestens 4
(IVa)
Bewegung und Sport
mindestens 8 2)
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich
109
autonomer Bereich
schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände
4-10
schulautonom 3)
höchstens 17
Summe autonomer Bereich
21
Gesamtwochenstundenzahl
130
(Anm.: siehe Anlage 1 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003)
5. bis 8. Klasse *) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der geltenden Fassung. 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
bb) 2. WAHLPFLICHTGEGENSTAND R.-k. RELIGION Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Siehe Anlage 3 zur Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der Fassung BGBl. Nr. 104/1990. 1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
b 2) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
aa 3) PFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
Unterstufe 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2002.
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe Oberstufe
Lehrverpflich-tungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
3
3
3
3
12
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein
3
3
3
3
12
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
(III)
Geographie und Wirtschaftskunde *)
2
1
3
3
9
(III)
Mathematik
3
3
3
3
12
(II)
Biologie und Umweltkunde *)
2
3
-
2
7
III
Chemie
-
-
2
2
4
(III)
Physik
-
3
2
2
7
(III)
Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) *)
2
2
-
-
4
III
Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) *)
-
1
2
2
5
III
Informatik
2
-
-
-
2
II
Musikerziehung
2
1
2 1)
2 1)
3
+4
(IVa)
Bildnerische Erziehung
2
1
3
(IVa)
Bewegung und Sport
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
30
30
29
31
120
bb) Wahlpflichtgegenstände 2)
10
10
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
130
Oberstufe _________________
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 192/2005. *) Typenbildente Pflichtgegenstände
bb 1) WAHLPFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Alternative Pflichtgegenstände
Die schulstufenübergreifende Führung des Wahlpflichtfaches Religion ist zulässig. 2) Siehe den Unterabschnitt Wahlpflichtgegenstände
Das Wahlpflichtfach evangelische Religion übernimmt die Bildungs- und Lernziele des Pflichtfaches evangelischer Religionsunterricht und dient dem Schüler zur Vertiefung, zu einem erweiterten Einblick in das Denken der evangelischen Theologie, zur Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und bietet die Möglichkeit, erlerntes Wissen zu erproben. Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
Aus den folgenden Themenbereichen können die Schüler gemeinsam mit dem Lehrer Schwerpunkte für jeweils ein Unterrichtsjahr auswählen, wobei Bedacht darauf zu nehmen ist, daß bei einem zweijährigen Lehrgang im Wahlpflichtfach evangelische Religion eine weiterführende Themenauswahl getroffen werden soll. Die in der Schule üblichen Arbeits- und Lernformen sollen nach Möglichkeit zur Gänze ausgeschöpft werden.
Wahlpflichtgegenstände 1)
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflich-tungsgruppe 2)
6.Kl
7.Kl
8.Kl.
aa)
Lebende Fremdsprache 2)
2
2
2
6
(I)
Darstellende Geometrie 3)
-
2
2
4
(II)
Informatik
2
2
2
6
II
Musikerziehung/ Bildnerische Erziehung 4)
-
2
2
4
(IVa)
Ernährung und Haushalt (Praktikum) 5a)
(2)
(2)
(2)
4/2 5a)
Va
bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:
Religion
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Deutsch
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(I)
Fremdsprachen 7)
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Geographie und Wirtschaftskunde
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Mathematik
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(II)
Biologie und Umweltkunde
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Chemie
-
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Physik
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(III)
Darstellende Geometrie
-
(2)
(2)
4/2 6)
(II)
Psychologie und Philosophie
(2) 5)
(2)
(2)
4/2 6)
III
Musikerziehung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(IVa)
Bildnerische Erziehung
(2)
(2)
(2)
4/2 6)
(IVa)
Die unter den Buchstaben angeführten Themen können sowohl als Teilaspekte des Gesamtthemas wie auch als Einzelthemen bearbeitet werden. ______________________
Themenbereich 1: Der Begriff Religion)
1. Religion als Teil der Anthropologie In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
a 2) Der Mensch als religiöses Wesen
b) Der Mensch Eine vom Schüler nicht als Mitglied in Religionsgemeinschaften Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
2. Religion als Teil der Gesellschaftstheorie 3)
a) Die Verbindung von Thron und Altar Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
b) Religion als Bestandteil der Gesellschaftskritik (Theologie der Befreiung, Ansprüche von Minderheiten, Religion als Anspruch einer „perfekten” Gesellschaft 4)
3. Die Religionskritik Fortsetzung des 19 vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände. Jahrhunderts und ihre Folgen
4. Religionsgemeinschaften und ihre Strukturen 5)
5 Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium. Religiöse Formen der Jugendkultur
a 5a) Ersatzreligionen und ihre Heilszusagen
6 Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig. Religiöse Sondergemeinschaften und ihr Anspruch auf die ganzheitliche Struktur des Menschen
7. Christentum und Religion: Die Debatte um das religionslose Christentum 6)
8. Die christlichen Konfessionen und christliche Kirchen Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
9. Die Ökumene unter den christlichen Kirchen, ihr Stand und die zukünftigen Entwicklungen 7)
10. Die Ökumene unter den Abrahams-Religionen Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
11. Die Weltreligionen im Überblick b) FREIGEGENSTÄNDE
12 1. Feste und Feiern von Religionen Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Themenbereich 2: Grundbegriffe der evangelischen Theologie Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
1. Die Rechtfertigungslehre Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
a) Die Gerechtmachung des Gottlosen Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
b) Die Freiheit eines Christen im anthropologischen und gesellschaftlichen Bereich 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
c) Widerstandsrecht und Widerstandspflicht
Freigegenstände
Summe Wochenstunden
Lehrverpflichtungsgruppe
Lebende Fremdsprache
mindestens 11
(I)
Latein
mindestens 10
(I)
Griechisch
mindestens 10
(I)
Darstellende Geometrie
mindestens 4
(II)
Muttersprachlicher Unterricht
2-8
II
d c) Normen, Werte und Moral als Begriffe der evangelischen Systematik Unverbindliche Übungen
e Wie lit. b (Freigegenstände) Die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte mit folgender Ergänzung:
2. Der freie Wille Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen:
a) Die theologische Definition des Begriffes des freien Willens
„Deutsch als Zweitsprache
2
2
2
-
II“
b d) Die philosophische Definition des Begriffes freier Wille FÖRDERUNTERRICHT
c) Freier Wille und Demokratie Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im Zweiten Teil.
3. Christ und Staatsbürger FÜNFTER TEIL
a) Die Bedeutung der Parteien LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS
b a) Die Verantwortung des Christen für seine Lebenswelt KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
4. Eschatologie aa) PFLICHTGEGENSTAND KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
a) 1. Leiden, Sterben und Tod als religiöse Fragen bis 4. Klasse:
(Anm.: siehe Anlage 1 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003)
b) 5. Leiden, Sterben und Tod als gesellschaftliche Fragen bis 8. Klasse:
c) Die Lehre von den letzten Dingen Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der geltenden Fassung.
d bb) Weiterleben, Reinkarnation und Auferstehung WAHLPFLICHTGEGENSTAND R.-k. RELIGION
5. Kursorische Lektüre von wichtigen Stellen des Alten und Neuen Testamentes unter dem Stichwort: Siehe Anlage 3 zur Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 in der Fassung BGBl. Nr. 104/1990.
a b) Prophetie EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
b aa) Nachfolge PFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
c) Verantwortung des Christen für Schöpfung und Umwelt Unterstufe
6. Lektüre eines alt- oder neutestamentlichen Buches Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2002.
7. Die Bibel und die Literatur Oberstufe
a) Religiöse Literatur Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 192/2005.
b bb) Literatur in Bezug auf die Bibel WAHLPFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
c) Christliche Trivialliteratur Die schulstufenübergreifende Führung des Wahlpflichtfaches Religion ist zulässig.
8. Die Bibel und die Kunst Das Wahlpflichtfach evangelische Religion übernimmt die Bildungs- und Lernziele des Pflichtfaches evangelischer Religionsunterricht und dient dem Schüler zur Vertiefung, zu einem erweiterten Einblick in das Denken der evangelischen Theologie, zur Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und bietet die Möglichkeit, erlerntes Wissen zu erproben.
a) Aus den folgenden Themenbereichen können die Schüler gemeinsam mit dem Lehrer Schwerpunkte für jeweils ein Unterrichtsjahr auswählen, wobei Bedacht darauf zu nehmen ist, daß bei einem zweijährigen Lehrgang im Wahlpflichtfach evangelische Religion eine weiterführende Themenauswahl getroffen werden soll. Die religiöse Kunst in der Schule üblichen Arbeits- und Lernformen sollen nach Möglichkeit zur Gänze ausgeschöpft werden.
b) Kunst Die unter den Buchstaben angeführten Themen können sowohl als Ausdruck Teilaspekte des religiösen Empfindens Gesamtthemas wie auch als Einzelthemen bearbeitet werden.
c) Bibel und Kunst im Dialog Themenbereich 1: Der Begriff Religion
9 1. Das Problem der theologischen Sprache Religion als Teil der Anthropologie
a) Die Begriffe der biblischen Sprache Der Mensch als religiöses Wesen
b) Theologische Sprache und Alltagssprache Der Mensch als Mitglied in Religionsgemeinschaften
c) Die Bedeutung 2. Religion als Teil der Sprache in den Medien Gesellschaftstheorie
d a) Die religiöse Bildsprache bzw. die Präsentation der Kirche in den Medien Verbindung von Thron und Altar
Themenbereich 3: Religiöse Erziehung b) Religion als Bestandteil der Gesellschaftskritik (Theologie der Befreiung, Ansprüche von Minderheiten, Religion als Anspruch einer „perfekten” Gesellschaft)
1 3. Der Begriff der Identität des Menschen Die Religionskritik des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen
a) Die religiöse Identität eines Menschen 4. Religionsgemeinschaften und ihre Strukturen
b) Identität als Ergebnis eigener Leistung? 5. Religiöse Formen der Jugendkultur
c a) Identität als Geschenk Ersatzreligionen und ihre Heilszusagen
2 6. Religiöse Kindererziehung Sondergemeinschaften und ihr Anspruch auf die ganzheitliche Struktur des Menschen
a) Analyse von religiöser Jugendliteratur 7. Christentum und Religion: Die Debatte um das religionslose Christentum
b) 8. Feste, Sitten und Bräuche als funktionale christliche Erziehungsmittel Die christlichen Konfessionen und christliche Kirchen
c) 9. Ansprüche an die christliche Erziehung: Glaube – Befreiung oder Disziplinierung? Die Ökumene unter den christlichen Kirchen, ihr Stand und die zukünftigen Entwicklungen
3 10. Christliche Erziehung als Dialog zwischen den Generationen Die Ökumene unter den Abrahams-Religionen
a) Was gibt eine Generation der nächsten als christliche Lebensformen mit? 11. Die Weltreligionen im Überblick
b) Schlagworte christlicher Erziehung in verschiedenen kirchengeschichtlichen Epochen 12. Feste und Feiern von Religionen
4. Der Dialog zwischen christlicher Erziehung und gesellschaftlicher Erziehung Themenbereich 2: Grundbegriffe der evangelischen Theologie
a) Christliche Erziehung in Elternhaus und Kirche 1. Die Rechtfertigungslehre
b a) Christliche Erziehung in einer säkularen Schule Die Gerechtmachung des Gottlosen
c b) Arbeit als geheimer Erzieher Die Freiheit eines Christen im anthropologischen und das christliche Menschenbild gesellschaftlichen Bereich
Themenbereich 4: Theologie c) Widerstandsrecht und Philosophie Widerstandspflicht
1. d) Das theologische Denken und seine Strukturen Normen, Werte und Moral als Begriffe der evangelischen Systematik
a e) Gott, Götter, Götzen Die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte
b) 2. Jesus der Christus: König, Priester und Prophet: Erlöser Der freie Wille
c a) Die Lehre vom Heiligen Geist: Gemeinschaft, Gemeinde theologische Definition des Begriffes des freien Willens
d b) Zuspruch und Hoffnung für den Menschen Die philosophische Definition des Begriffes freier Wille
2. Das jüdische Denken an Beispielen des Alten Testamentes c) Freier Wille und Demokratie
3. Das griechische Denken in Verbindung mit den Briefen des Apostels Paulus Christ und Staatsbürger
a) Scholastik, Reformation und Aufklärung Die Bedeutung der Parteien
b) Gegenwärtige Gesellschaftstheologien Die Verantwortung des Christen für seine Lebenswelt
4. Die Methoden der biblischen Auslegung in ihrer Geschichte Eschatologie
a) Das 19. Jahrhundert Leiden, Sterben und Tod als religiöse Fragen
b) Das 20. Jahrhundert Leiden, Sterben und Tod als gesellschaftliche Fragen
5. Der Dialog zwischen Theologie und Philosophie c) Die Lehre von den letzten Dingen
a d) Die Theologie der Hoffung Weiterleben, Reinkarnation und das Prinzip Hoffnung Auferstehung
b) Gesellschaftliche Protestbewegungen 5. Kursorische Lektüre von wichtigen Stellen des Alten und die Theologie der Befreiung Neuen Testamentes unter dem Stichwort:
Themenbereich 5: Religionen im Vergleich a) Prophetie
1. Der Stand der Bibelwissenschaften und der biblischen Archäologie b) Nachfolge
2. Antike Kulturen c) Verantwortung des Christen für Schöpfung und antike Religionen Umwelt
a) 6. Der Zusammenhang von Land, Kultur und Religion Lektüre eines alt- oder neutestamentlichen Buches
b) Der Export von religiösen Vorstellungen in andere Länder 7. Die Bibel und die Literatur
c a) Kampf der Götter als Kampf der Länder Religiöse Literatur
d b) Der Unterschied zwischen Stadt- und Landreligion Literatur in Bezug auf die Bibel
e c) Götter und Göttinnen Christliche Trivialliteratur
3 8. Die Entwicklung der Bibelwissenschaften und ihr gegenwärtiger Stand Die Bibel und die Kunst
a) Textüberlieferung Die religiöse Kunst
b) Textkritik Kunst als Ausdruck des religiösen Empfindens
c) Formen der Auslegung Bibel und Kunst im Dialog
4 9. Biblische Schriften und ihre konkreten kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründe Das Problem der theologischen Sprache
5. a) Die Entwicklungen Begriffe der christlichen Lehre biblischen Sprache
a b) Die ökumenischen Konzilien Theologische Sprache und Alltagssprache
b c) Die orthodoxe Lehrentwicklung Bedeutung der Sprache in den Medien
c d) Die katholische Lehrentwicklung religiöse Bildsprache bzw. die Präsentation der Kirche in den Medien
6. Die Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche und ihre historische Entstehungszeit Themenbereich 3: Religiöse Erziehung
a) Die reformatorische und nachreformatorische Zeit 1. Der Begriff der Identität des Menschen
b a) Der Pietismus Die religiöse Identität eines Menschen
c b) Das industrielle Zeitalter Identität als Ergebnis eigener Leistung?
Themenbereich 6: Christ und Welt c) Identität als Geschenk
1 2. Der Zusammenhang von Kirche und Gesellschaft Religiöse Kindererziehung
a) Kirche als Teil der Gesellschaft Analyse von religiöser Jugendliteratur
b) Kirche Feste, Sitten und Bräuche als Kritik an Gesellschaft funktionale christliche Erziehungsmittel
2. c) Die Wissenschaft als Gesprächspartner für Christentum und Kirche Ansprüche an die christliche Erziehung: Glaube – Befreiung oder Disziplinierung?
a) Der instrumentelle Charakter der Wissenschaft 3. Christliche Erziehung als Dialog zwischen den Generationen
b a) Der lebenserweiternde Aspekt Was gibt eine Generation der Wissenschaft nächsten als christliche Lebensformen mit?
c b) Wissenschaft als verantwortete Utopie einer zukünftigen Welt Schlagworte christlicher Erziehung in verschiedenen kirchengeschichtlichen Epochen
d) Die Zusammenhänge von wissenschaftlicher 4. Der Dialog zwischen christlicher Erziehung und theologischer Erkenntnis gesellschaftlicher Erziehung
3. Die konziliaren Bewegungen der a) Christliche Erziehung in Elternhaus und Kirche
a b) Die Mystiker des Mittelalters Christliche Erziehung in einer säkularen Schule
b c) Die Missionsbewegungen der Kirche Arbeit als geheimer Erzieher und deren heutige Gestalt das christliche Menschenbild
c) Der konziliare Prozeß für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung Themenbereich 4: Theologie und Philosophie
d) Die Struktur der Kirche als „Gemeinde von unten” 1. Das theologische Denken und seine Strukturen
4. a) Die Welt als Schöpfung Gottes Gott, Götter, Götzen
a b) Schöpfung, Umwelt und Ökologie Jesus der Christus: König, Priester und Prophet: Erlöser
b c) Der Mensch als Teil der Natur Die Lehre vom Heiligen Geist: Gemeinschaft, Gemeinde
c d) Das Problem der Arbeit als Erhaltung oder Vernichtung der Schöpfung Zuspruch und Hoffnung für den Menschen
d) 2. Das Problem der Universalität als Aufgabe der Nachfolge Christi jüdische Denken an Beispielen des Alten Testamentes
Themenbereich 7: Christentum im Nachbarschaftsbereich 3. Das griechische Denken in Verbindung mit den Briefen des Apostels Paulus
1. a) Die Besonderheiten der lokalen Kirchengeschichte Scholastik, Reformation und Aufklärung
2. Die Besonderheiten von Pfarrgemeinden, ihrer Ämter und ihrer Strukturen b) Gegenwärtige Gesellschaftstheologien
3 4. Die Lebensformen der christlichen Gemeinden, ihre Gottesdienste und die Möglichkeiten einer Mitgestaltung für Schülergottesdienste Die Methoden der biblischen Auslegung in ihrer Geschichte
4. a) Besondere diakonische Aufgabenbereiche Das 19. Jahrhundert
cc b) FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SFCHÜLER EVANGELISCHE RELIGION Das 20. Jahrhundert
5. bis 8. Klasse (je zwei Wochenstunden): Der Dialog zwischen Theologie und Philosophie
Der Freigegenstand evangelische Religion verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben a) Die Theologie der Hoffung und Erziehungsziele, die auch für den Pflichtgegenstand evangelische Religion vorliegen. das Prinzip Hoffnung
Lehr- b) Gesellschaftliche Protestbewegungen und Lernstoff: die Theologie der Befreiung
Der Lehr- und Lernstoff ist entsprechend den besonderen Begabungen der Schüler und entsprechend den lokalen Gegebenheiten so zu wählen, daß Themenbereich 5: Religionen im Vergleich
a) 1. Themenbereiche bzw. ein Themenbereich des Pflichtgegenstandes und darüber hinaus Der Stand der Bibelwissenschaften und der biblischen Archäologie
b) Themenbereiche oder ein Themenbereich des Wahlpflichtgegenstandes ausgewählt werden muß oder daß 2. Antike Kulturen und antike Religionen
c a) nur ein Themenbereich aus einem der beiden Lehrplanbereiche ausgewählt Der Zusammenhang von Land, Kultur und vertiefend behandelt wird. Religion
Bei der Auswahl und Festlegung des Lehrganges im Rahmen des Freigegenstandes evangelische Religion ist den Interessen und Begabungen der Schüler genauso Rechnung zu tragen wie einer fächerübergreifenden Einbindung des Unterrichtsstoffes. b) Der Freigegenstand evangelische Religion ist den gleichen pädagogischen und didaktischen Grundsätzen verpflichtet wie der Pflichtgegenstand bzw. das Wahlpflichtfach. Export von religiösen Vorstellungen in andere Länder
c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Kampf der Götter als Kampf der Länder
Allgemeines d) Der Unterschied zwischen Stadt- und didaktische Grundsätze: Landreligion
Der altkatholische Religionsunterricht wird maßgeblich als Gruppenunterricht gemäß den Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung geführt. e) Götter und Göttinnen
Es ist erstrebenswert, mit einer höchstmöglichen Organisationsform den größtmöglichen Bildungs- und Lehrertrag zu erzielen. 3. Die Entwicklung der Bibelwissenschaften und ihr gegenwärtiger Stand
Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt. a) Textüberlieferung
Unterstufe b) Textkritik
Allgemeines Bildungsziel: c) Formen der Auslegung
Der Religionsunterricht hat an die christlichsittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, daß eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Schüler einerseits für die Teilnahme am Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie aller Lehranstalten gleichen oder ähnlichen Ranges vorzubereiten sind; anderseits soll das Ziel der Unterstufe auch in einem Bildungsganzen gesehen werden, das bei einer anderweitig einsetzenden Berufsausbildung oder bei einer Berufsergreifung als abgeschlossene religionsunterrichtliche Bildung gelten kann. Damit sollen die Schüler zugleich befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewußt vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln. 4. Biblische Schriften und ihre konkreten kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründe
In Verbindung mit dem Lehrstoff ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten 5. Die Entwicklungen der christlichen Lehre
Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff: a) Die ökumenischen Konzilien
1. Klasse: b) Die orthodoxe Lehrentwicklung
Der Schüler ist so weit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist. c) Die katholische Lehrentwicklung
Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testamentes und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, daß der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testamentes erhält. 6. Die Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche und ihre historische Entstehungszeit
2. Klasse: a) Die reformatorische und nachreformatorische Zeit
Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahezubringen. Darauf aufbauend ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen. b) Der Pietismus
3. Klasse: c) Das industrielle Zeitalter
Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. – Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. – Die Entwicklung des Papsttums. – Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. – Die Anglikanische Kirche. – Die Kirchenversammlung zu Trient). – Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. – Die Entstehung der altkatholischen Bewegung. Themenbereich 6: Christ und Welt
4 1. Klasse: Der Zusammenhang von Kirche und Gesellschaft
Die altkatholische Kirche: Von der gegenwärtig kirchlichen Situation ausgehend ist die Lehre und Verfassung der altkatholischen a) Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in als Teil der Ökumene zu behandeln. Gesellschaft
Oberstufe b) Kirche als Kritik an Gesellschaft
Allgemeines Bildungsziel: 2. Die Wissenschaft als Gesprächspartner für Christentum und Kirche
a) Der Religionsunterricht baut auf den Bildungs- und Lernerfolg, der bis zur 8. Schulstufe erzielt wurde, auf und soll einen Einblick in das religiöse Leben der Christenheit gewähren. Dabei sind die kulturgeschichtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es soll außerdem eine Vertiefung des Verständnisses für die Lehre der Kirche erzielt werden. Auf Grund der dahin gehend angestrebten Bildung und der zu erzielenden Kenntnisse sollen die jungen Menschen in Fragen des religiösen Lebens zu einem selbständigen Urteil, zu einer duldsamen und aufgeschlossenen Haltung befähigt werden, die von einer gesicherten Einfügung in das Leben der Kirche, instrumentelle Charakter der menschlichen Gesellschaft und ihrer Ordnung ausgeht. Wissenschaft
Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff: b) Der lebenserweiternde Aspekt der Wissenschaft
5. Klasse: c) Wissenschaft als verantwortete Utopie einer zukünftigen Welt
Überblick über die religionsgeschichtliche Situation zur Zeitenwende. Jesus, sein Leben und sein Wirken, die Anfänge des Christentums. Die Entwicklung des Gemeindelebens. d) Die Persönlichkeit des Apostels Paulus; sein Leben und sein Wirken. Das nachpaulinische Zeitalter Zusammenhänge von wissenschaftlicher und die Zeit der Verfolgung bis zum „Mailänder Edikt”. theologischer Erkenntnis
6 3. Klasse: Die konziliaren Bewegungen der Kirche
a) Die Entwicklung der abendländischen Kirche vom Konzil zu Nicäa bis zur Kirchenversammlung von Konstanz unter der besonderen Beobachtung der Voraussetzungen für die Kirchenspaltung Mystiker des 11. Jahrhunderts und für die Entstehung der Kirche von England. Mittelalters
7. Klasse: b) Die Missionsbewegungen der Kirche und deren heutige Gestalt
Die Reformatoren und die Kirchen der Reformation. Die Gegenreformation. Die kirchliche Entwicklung bis zur Gegenwart. Äußerer Anlaß zu der Entstehung altkatholischer Bistümer. Der Altkatholizismus als Reform im altkirchlichen Sinn. Die Utrechter Union. Die altkatholische Kirche in Österreich. Die Kirchengemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen und die Beziehungen zu den Kirchen der Ökumene. c) Der konziliare Prozeß für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
8. Klasse: d) Die Struktur der Kirche als „Gemeinde von unten”
Lektüre und Besprechung ausgewählter Kapitel aus der Bibel. Die Auswahl hat vor allem solche Stellen zu berücksichtigen, die für den Glauben und die Lebensführung besondere Bedeutung haben. 4. Die Welt als Schöpfung Gottes
Nachstehende Themen sind dabei vorgesehen: a) Schöpfung, Umwelt und Ökologie
1. Gott und seine Offenbarung, b) Der Mensch als Teil der Natur
2. die Heilsmittel c) Das Problem der Kirche, Arbeit als Erhaltung oder Vernichtung der Schöpfung
3. die Erlösung, d) Das Problem der Universalität als Aufgabe der Nachfolge Christi
4. die Liebe als Grundlage der christlichen Sittlichkeit, mit Berücksichtigung der Situation im Alten und Neuen Testament, Themenbereich 7: Christentum im Nachbarschaftsbereich
5 1. die Bergpredigt als Fundament christlicher Sittlichkeit. Die Besonderheiten der lokalen Kirchengeschichte
d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT 2. Die Besonderheiten von Pfarrgemeinden, ihrer Ämter und ihrer Strukturen
Lehrziel: 3. Die Lebensformen der christlichen Gemeinden, ihre Gottesdienste und die Möglichkeiten einer Mitgestaltung für Schülergottesdienste
Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiössittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte. 4. Besondere diakonische Aufgabenbereiche
Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe: cc) FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SFCHÜLER EVANGELISCHE RELIGION
1 5. Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf. bis 8. Klasse (je zwei Wochenstunden):
2. Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen. Der Freigegenstand evangelische Religion verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsziele, die auch für den Pflichtgegenstand evangelische Religion vorliegen.
3. Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluß an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen Lehr- und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen. Lernstoff:
Lehrstoffverteilung: Der Lehr- und Lernstoff ist entsprechend den besonderen Begabungen der Schüler und entsprechend den lokalen Gegebenheiten so zu wählen, daß
Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen. a) Themenbereiche bzw. ein Themenbereich des Pflichtgegenstandes und darüber hinaus
1. Klasse: b) Themenbereiche oder ein Themenbereich des Wahlpflichtgegenstandes ausgewählt werden muß oder daß
a c) Aus dem Lehrbuch nur ein Themenbereich aus einem der Biblischen Geschichte „Josua” bis „Sauls Tod”. Geographie des Landes Israel beiden Lehrplanbereiche ausgewählt und vertiefend behandelt wird.
b) Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19. Bei der Auswahl und Festlegung des Lehrganges im Rahmen des Freigegenstandes evangelische Religion ist den Interessen und Begabungen der Schüler genauso Rechnung zu tragen wie einer fächerübergreifenden Einbindung des Unterrichtsstoffes. Der Freigegenstand evangelische Religion ist den gleichen pädagogischen und didaktischen Grundsätzen verpflichtet wie der Pflichtgegenstand bzw. das Wahlpflichtfach.
c) Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat”; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu. ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
d) Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht Allgemeines und Zahl des Hauptwortes. didaktische Grundsätze:
2 Der altkatholische Religionsunterricht wird maßgeblich als Gruppenunterricht gemäß den Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung geführt. Klasse:
a) Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse Es ist erstrebenswert, mit einer höchstmöglichen Organisationsform den größtmöglichen Bildungs- und Lehrertrag zu erzielen.
b) Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David” bis zum „Untergang des Reiches Juda” (586 v.). Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt.
Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11. Unterstufe
c) Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen Allgemeines Bildungsziel:
Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen. Der Religionsunterricht hat an die christlichsittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, daß eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Schüler einerseits für die Teilnahme am Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie aller Lehranstalten gleichen oder ähnlichen Ranges vorzubereiten sind; anderseits soll das Ziel der Unterstufe auch in einem Bildungsganzen gesehen werden, das bei einer anderweitig einsetzenden Berufsausbildung oder bei einer Berufsergreifung als abgeschlossene religionsunterrichtliche Bildung gelten kann. Damit sollen die Schüler zugleich befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewußt vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln.
d) Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus In Verbindung mit dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten.
3. Klasse: Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:
a) 1. Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil” bis zur „Zweiten Tempelzerstörung”. Klasse:
b) Bibellektüre: Aus „Hiob”, „Ezechiel” 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl). Der Schüler ist so weit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist.
c) Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu”). Synagogengesang. Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testamentes und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, daß der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testamentes erhält.
d) 2. Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen. Klasse:
4. Klasse: Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahezubringen. Darauf aufbauend ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen.
a) 3. Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender. Klasse:
b) Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter”. Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. – Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. – Die Entwicklung des Papsttums. – Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. – Die Anglikanische Kirche. – Die Kirchenversammlung zu Trient). – Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. – Die Entstehung der altkatholischen Bewegung.
c) 4. Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet”, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang. Klasse:
d) Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben. Die altkatholische Kirche: Von der gegenwärtig kirchlichen Situation ausgehend ist die Lehre und Verfassung der altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln.
5. Klasse: Oberstufe
Pentateuch . Fünftes Buch Mosis Allgemeines Bildungsziel: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, V. 1 — 8); die zehn Gebote (Kap. 5, V. 6—18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, V. 4—5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, V. 12—22); die Zehentpflicht (Kap. 14, V. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, V. 1 — 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, V. 1—20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, V. 10—22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, V. 1 — 14).
Gebetbuch . Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu. Der Religionsunterricht baut auf den Bildungs- und Lernerfolg, der bis zur 8. Schulstufe erzielt wurde, auf und soll einen Einblick in das religiöse Leben der Christenheit gewähren. Dabei sind die kulturgeschichtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es soll außerdem eine Vertiefung des Verständnisses für die Lehre der Kirche erzielt werden. Auf Grund der dahin gehend angestrebten Bildung und der zu erzielenden Kenntnisse sollen die jungen Menschen in Fragen des religiösen Lebens zu einem selbständigen Urteil, zu einer duldsamen und aufgeschlossenen Haltung befähigt werden, die von einer gesicherten Einfügung in das Leben der Kirche, der menschlichen Gesellschaft und ihrer Ordnung ausgeht.
Geschichte : Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte. Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:
Zusammenfassung der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie). 5. Klasse:
Hebräische Grammatik Überblick über die religionsgeschichtliche Situation zur Zeitenwende. Jesus, sein Leben und sein Wirken, die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen Anfänge des Christentums. Die Entwicklung des Gemeindelebens. Die Persönlichkeit des Apostels Paulus; sein Leben und sein Wirken. Das nachpaulinische Zeitalter und die Zeit der Verfolgung bis zum „Mailänder Edikt”.
6. Klasse:
Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93. Die Entwicklung der abendländischen Kirche vom Konzil zu Nicäa bis zur Kirchenversammlung von Konstanz unter der besonderen Beobachtung der Voraussetzungen für die Kirchenspaltung des 11. Jahrhunderts und für die Entstehung der Kirche von England.
Geschichte : Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl. 7. Klasse:
Israelkunde (Geographie) Die Reformatoren und die Kirchen der Reformation. Die Gegenreformation. Die kirchliche Entwicklung bis zur Gegenwart. Äußerer Anlaß zu der Entstehung altkatholischer Bistümer. Der Altkatholizismus als Reform im altkirchlichen Sinn. Die Utrechter Union. Die altkatholische Kirche in Österreich. Die Kirchengemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen und die Beziehungen zu den Kirchen der Ökumene.
Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen 8. Klasse:
7. Klasse: Lektüre und Besprechung ausgewählter Kapitel aus der Bibel. Die Auswahl hat vor allem solche Stellen zu berücksichtigen, die für den Glauben und die Lebensführung besondere Bedeutung haben.
Bibel im Urtext Nachstehende Themen sind dabei vorgesehen:
Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2—30; Kap. 23, Vers 1 — 17). 1. Gott und seine Offenbarung,
Geschichte : 2. die Heilsmittel der Kirche,
Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde. 3. die Erlösung,
Israel – Kunde (Geographie) 4. die Liebe als Grundlage der christlichen Sittlichkeit, mit Berücksichtigung der Situation im Alten und Neuen Testament,
Hebräische Grammatik und 5. die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen Bergpredigt als Fundament christlicher Sittlichkeit.
8. Klasse: d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Bibel im Urtext Lehrziel:
3. Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1—4, 9—18, 30-37; Kap. 26, Vers 3—13. Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiössittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.
5. Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11—20. Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe:
1. Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte :, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.
Zusammenfassung 2. Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Lehren Bibel und des Judentums Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.
3. Der heutige Staat Israel Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluß an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.
Israel – Kunde (Geographie). Lehrstoffverteilung:
Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur. Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.
e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT 1. Klasse:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983. a) Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua” bis „Sauls Tod”. Geographie des Landes Israel.
f b) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006. c) Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat”; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu.
g d) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988. 2. Klasse:
h a) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004. b) Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David” bis zum „Untergang des Reiches Juda” (586 v.).
i Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER, Sprüche Salomos (ORTHODOXERAuswahl) RELIGIONSUNTERRICHT, Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991. c) Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen:
j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008. d) Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.
SECHSTER TEIL 3. Klasse:
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE a) Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil” bis zur „Zweiten Tempelzerstörung”.
A. b) PFLICHTGEGENSTÄNDE Bibellektüre: Aus „Hiob”, „Ezechiel” 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
1. c) UNTERSTUFE Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu”). Synagogengesang.
DEUTSCH d) Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.
Bildungs- und Lehraufgabe 4. Klasse:
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. a) Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden b) Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter”.
– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen; c) Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet”, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen; d) Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.
– Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen 5. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein. Pentateuch . Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, V. 1 — 8); die zehn Gebote (Kap. 5, V. 6—18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, V. 4—5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, V. 12—22); die Zehentpflicht (Kap. 14, V. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, V. 1 — 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, V. 1—20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, V. 10—22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, V. 1 — 14).
Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Gebetbuch . Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu.
Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird. Geschichte : Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.
Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zusammenfassung der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie).
Beitrag zu Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Aufgabenbereichen der Schule: Vorkenntnissen.
Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen. 6. Klasse:
Beiträge zu den Bildungsbereichen Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93.
Sprache und Kommunikation Geschichte: Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl.
Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden Israelkunde (Geographie).
Mensch Hebräische Grammatik und Gesellschaft: die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.
Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern. 7. Klasse:
Natur und Technik Bibel im Urtext:
Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben. Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2—30; Kap. 23, Vers 1 — 17).
Kreativität und Gestaltung Geschichte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge Bis auf die Gegenwart mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde.
Gesundheit und Bewegung: Israel – Kunde (Geographie).
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- Hebräische Grammatik und Atemtechnik üben die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.
Didaktische Grundsätze 8. Klasse:
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden. Bibel im Urtext:
Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten. 3. Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1—4, 9—18, 30-37; Kap. 26, Vers 3—13.
Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben. 5. Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11—20.
Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten. Geschichte :
Einfache Methoden Zusammenfassung der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen Lehren des Judentums.
Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen Der heutige Staat Israel.
Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen Israel – Kunde (Geographie). Das betrifft
– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann, Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.
– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen, e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens, Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
– das spielerische und das schöpferische Schreiben. f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE
Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden. g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE
Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig. Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen. h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT
Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen. i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT
Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern. Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden. j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist. SECHSTER TEIL
Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist. LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen. A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: 1. UNTERSTUFE
Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch. DEUTSCH
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion Bildungs- und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu. Lehraufgabe:
Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben. Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Hörverstehen Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,
Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. – mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen;
Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren. – Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen;
Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören ( – Ausdrucksformen von Textenund Lesen) erfolgen Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.
Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.
Sprechen Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.
Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Schüler, für die Deutsch als Zweitsprache bilden Zweit-(Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten. Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist Beitrag zu achten. den Aufgabenbereichen der Schule:
Lesen Den Schülerinnen und Leseverstehen Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.
Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation Sprache und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen. Kommunikation:
– Das stille Lesen Der Deutschunterricht soll der Sinnerfassung von Texten ( beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgangmit unbekannten Elementen) und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Wortschatzerweiterung dienen Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.
Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern. Mensch und Gesellschaft:
Schreiben Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.
Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv Natur und produktiv zu gebrauchen. Technik:
Rechtschreiben Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.
Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven Kreativität und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben). Gestaltung:
Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und Schülerinnen, besonders bei: sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.
– Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Gesundheit und Bewegung:
– Abgrenzung von Wörtern, Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.
– Wortzusammensetzungen, Didaktische Grundsätze:
– Groß- Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und Kleinschreibung fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.
– Satzzeichen Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.
Kontrastive Vergleiche Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (MuttersprachePartner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Deutsch Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) können Problembereiche deutlich machen sollen die Schülerinnen und Fehlschreibungen verhindern Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.
Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.
Für die Arbeit mit österreichischen Einfache Methoden der Beobachtung und zweisprachigen Wörterbüchern Aufzeichnung sollen Nachschlagetechniken erlernt werden helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.
Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.
Sprachbetrachtung Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft
Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht – das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden: Leser ausgerichtet sein kann,
Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die – das bestehende Regelsystem einer Sprache Schreiben als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit Hilfsmittel zum Lernen, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.
Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels). – das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen – das spielerische und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen das schöpferische Schreiben.
Lehrstoff: Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.
Kernbereich: Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.
1. Klasse: Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.
Sprache als Grundlage von Beziehungen Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.
Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern. Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.
Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.
Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen. Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben. Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.
Sprache als Gestaltungsmittel Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und Diese Grundsätze gelten als Anregung Leitlinien für eigene Texte nützen den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung Hörverstehen
siehe Abschnitt 1. bis 4 Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Klasse
2. Klasse: Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Sprache als Grundlage von Beziehungen Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Sprechen
Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und erproben Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.
Sprache Der Spracherwerb ist dabei als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.
Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen. Leseverstehen
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen. – Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
Sprache als Gestaltungsmittel – Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und Das selbstständige Lesen als Anregung für eigene Texte nützen Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben. Schreiben
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung Rechtschreiben
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).
3. Klasse: Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:
Sprache als Grundlage von Beziehungen – Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse – Abgrenzung von Wörtern, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen – Wortzusammensetzungen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale – Groß- und mediale Möglichkeiten nützen. Kleinschreibung,
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen – Satzzeichen.
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und erproben. Mit Ordnungs- Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen Fehlschreibungen verhindern.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- Für die Arbeit mit österreichischen und Veranschaulichungshilfen wiedergeben zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch Grundkenntnisse aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.
Sprache als Gestaltungsmittel Sprachbetrachtung
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und als Anregung Erzeugungsgrammatik für eigene Texte nützen. den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).
Sprachbetrachtung Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Rechtschreibung Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse Lehrstoff:
4. Klasse Kernbereich:
Sprache als Grundlage von Beziehungen 1. Klasse:
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen. Sprache als Grundlage von Beziehungen
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung Sprache als Trägerin von Themen nützen. Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen. Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären. Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.
Sprache als Gestaltungsmittel Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und Sprache als Anregung für eigene Texte nützen. Gestaltungsmittel
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Sprachbetrachtung Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und Rechtschreibung mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse:
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung 2. Klasse:
(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche): Sprache als Grundlage von Beziehungen
Sprachliche Erscheinungsformen betrachten Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und anwenden Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Rechtschreiben Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.
Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit Sprache als Trägerin von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden. Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Erweiterungsbereich Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und Erweiterungsbereich” im dritten Teil) anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite) Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.
Bildungs- und Lehraufgabe: Sprache als Gestaltungsmittel
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 2. Lernjahr). Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Kommunikative Fremdsprachenkompetenz Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtsituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sozialkompetenz Sprachbetrachtung und interkulturelle Kompetenz Rechtschreibung
Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen. 3. Klasse:
Erwerb Sprache als Grundlage von Lernstrategien Beziehungen
Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Allgemeine Fachziele sind Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
– das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit mediale Möglichkeiten nützen.
– das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
– der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und Schüler relevanten Gesprächssituationen technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
– die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, d.h. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.
– eine zielorientierte, d.h. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail). Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.
Beitrag Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu den Aufgabenbereichen der Schule einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.
Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern. Sprache als Gestaltungsmittel
Beiträge zu den Bildungsbereichen Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Sprache und Kommunikation Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Mensch Sprachbetrachtung und Gesellschaft: Rechtschreibung
Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen. siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
Natur und Technik 4. Klasse:
Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation Sprache als Grundlage von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten. Beziehungen
Kreativität und Gestaltung Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Gesundheit und Bewegung Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.
Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten. Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Didaktische Grundsätze Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.
Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen. Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.
Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.
Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern. Sprache als Gestaltungsmittel
Kontextualisierung Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Wortschatz Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und Grammatik als Anregung für eigene Texte nützen.
Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln. Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen. siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen. 1. bis 4. Klasse:
Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen Sprachbetrachtung und aufgabenspezifisch zu behandeln. Rechtschreibung
Differenzierung der Arbeitsformen (bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):
Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) sowie unterschiedliche Stundendotationen müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen. anwenden
Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.
Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts Rechtschreiben
Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung. Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.
Vorrang der Zielsprache Erweiterungsbereich:
Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen; als spezielle Lern- Bildungs- und Lehrziele bleiben sie dem Fremdsprachenunterricht Lehraufgabe sowie der Oberstufe vorbehalten Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Reflektierender Sprachenvergleich LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken. (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit Bildungs- und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben. Lehraufgabe:
Zusätzliche Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprachen Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 2. Lernjahr).
Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der zweiten lebenden Fremdsprache vorzunehmen. Kommunikative Fremdsprachenkompetenz
Umgang mit Lehrmaterialien Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Lernhilfen Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtsituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- Sozialkompetenz und Online-Version) einzuführen. interkulturelle Kompetenz
Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Aussprache Schülerinnen und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.
Ganzheitlich-kreatives Lernen Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.
Der Einsatz Erwerb von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn. Lernstrategien
Vielfältige Kommunikationssituationen Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Themenbereiche Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.
Die Schülerinnen und Schüler Allgemeine Fachziele sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.
Einbettung – das Verstehen von Landes- gesprochener Sprache bei Standardaussprache und Kulturkunde durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit
Landes- – das selbstständige Erschließen und kulturkundliche Informationen sind Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen. Hilfe angemessener Lesestrategien
Förderung authentischer Begegnungen – der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen
Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers” und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen. – die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, d.h. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form
Fächerübergreifende Aktivitäten – eine zielorientierte, d.h. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail).
Das Erleben Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben. Schule
Leistungsfeststellung Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – Beiträge zu ermöglichen. den Bildungsbereichen
Lehrstoff Sprache und Kommunikation:
Kernbereich: Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.
Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER) Mensch und Gesellschaft:
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.
Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen Natur und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich. Technik:
Raster zu Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Fertigkeitsbereichen Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.
Kompetenzniveau A1 Kreativität und Gestaltung:
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter Gesundheit und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen. Bewegung:
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.
Zusammenhängendes Sprechen Didaktische Grundsätze: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Sie können auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen. Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel
Kompetenzniveau A2 Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen. Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch Kontextualisierung von Informationen und um vertraute Themen Wortschatz und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten. Grammatik
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben. Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um sich für etwas zu bedanken. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.
Kompetenzniveau B1 Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen. Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Differenzierung der Arbeitsformen
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) sowie unterschiedliche Stundendotationen müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.
Kompetenzniveaus Durch Schaffung und Lernjahre Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen. Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.
Erste lebende Fremdsprache Vorrang der Zielsprache
1. bis 4. Lernjahr Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen; als spezielle Lern- und Lehrziele bleiben sie dem Fremdsprachenunterricht der Oberstufe vorbehalten.
Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Reflektierender Sprachenvergleich
Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1 Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.
Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.
An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1 Zusätzliche lebende Fremdsprachen
Hören, Lesen, Schreiben: A2 Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der zweiten lebenden Fremdsprache vorzunehmen.
Nach dem 3. Umgang mit Lehrmaterialien und 4. Lernjahr (4. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Lernhilfen
An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2 Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.
Hören: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“ Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.
Lesen: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“ Ganzheitlich-kreatives Lernen
Schreiben: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“ Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.
Zweite lebende Fremdsprache Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche
1. bis 2. Lernjahr Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.
Nach dem 1. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache Einbettung von Landes- und Kulturkunde
Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1 Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.
Nach dem 2. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache Förderung authentischer Begegnungen
An Gesprächen teilnehmen: A1 Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers” und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.
Hören, Lesen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2 Fächerübergreifende Aktivitäten
Erweiterungsbereich: Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil). Leistungsfeststellung
LATEIN (am Gymnasium) Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.
Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff:
Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren Kernbereich:
– Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer, identitätsstiftender Prozess sein. Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)
– Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation (dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen produktiven Charakter haben. Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.
Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache gefördert erworbenen Kompetenzen zu festigen und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.
Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden. Raster zu den Fertigkeitsbereichen
Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für die Originallektüre führen. Kompetenzniveau A1
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und, Analzse und Evaluation von antiken Normen, Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Fragen. Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
Sprache und Kommunikation Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.
Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens. Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen und ihrer Konvergenz in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend fortlebt. Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Sie können auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.
Mensch und Gesellschaft: Kompetenzniveau A2
Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft. Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.
Natur und Technik Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.
Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit: An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.
Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit. Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.
Kreativität und Gestaltung Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um sich für etwas zu bedanken.
Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten. Kompetenzniveau B1
Gesundheit und Bewegung Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.
Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und Biologie. Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.
Didaktische Grundsätze An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.
Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes, andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen Textes erreicht werden. Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.
Es sind sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.
– Textrekonstruktionen, Kompetenzniveaus und Lernjahre
– Einsetzübungen, (in zusammenhängenden Texten) Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
– Zuordnen von zusammengehörigen Formen Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
– einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text. Erste lebende Fremdsprache
Der Einsatz verschiedener Lernformenmethoden (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden. 1. bis 4. Lernjahr
Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt. Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen) ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken. Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig ermöglichen. Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Lehrstoff An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1
Kernbereich Hören, Lesen, Schreiben: A2
3. Klasse
4. Klasse
Grammatische Formen und ihre Verwendung in den Sprachfunktionen
Anrede: Kontakt herstellen, beenden
Imperativ: salve, salvete, vale, valete (und vergleichbare Imperative)
Vokativ: alle Dekl.
Sachbezug: darstellende Funktion
Einfacher Satz
Kasus und Kongruenz:
Nomina
Adjektiva
Adverb
Steigerung der Adjektiva
Steigerung des Adverbs
häufige Pronomina
Pronomina (Vertiefung)
Numeralia (häufigste Kardinalia und Ordinalia)
Präpositionen (alle beim Abl., häufigste beim Akk.)
Verb:
Indikativ (Aktiv und Passiv)
Deponentia
Konjunktiv (aktiv und passiv; im Hauptsatz)
Infinitiv
Partizip
Komplexer Satz
Verb:
Indikativ (im Nebensatz)
Konjunktiv (im Nebensatz)
Infinitiv
Partizip
Gerundium/Gerundivum
Steuerung des Verhaltens: regulative Funktion
Konjunktiv in Befehlen, Wünschen und Aufforderung
Gerundivum
Abhängige Wunschsätze: ut/ne
Fragesätze: direkt
Fragesätze: indirekt
Ausrufe: expressive Funktion
Ausrufsatz (quam ... ! quantus ... !)
irreale Wunschsätze
Sprachreflexion und kontrastiver Sprachvergleich: metalinguistische Funktion
Sprachreflexion: Latein – Deutsch
kontrastiver Sprachvergleich
a)
sprachliche Kategorien
Wortstellung, Artikel
b)
Wortschatz
c)
Fortleben in den jeweils unterrichteten Sprachen (Englisch, romanische Sprachen)
Poetische Funktion
Sprichwörter
Aufzeigen rhetorischer und metrischer Erscheinungen anhand von einfachen Originalzitaten
Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Fertigkeiten An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2
Rezeptive Fertigkeiten Hören: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“
– Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen); Lesen: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“
– Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen). Schreiben: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“
Produktive Fertigkeiten: Zweite lebende Fremdsprache
– Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen; 1. bis 2. Lernjahr
– Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter und Interessenslage – zu interpretieren; Nach dem 1. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache
– Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem Text. Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1
Themen Nach dem 2. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache
– Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen, An Gesprächen teilnehmen: A1
– Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben, Hören, Lesen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
– Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien, Erweiterungsbereich:
– Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Kunst, Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).
– Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch, LATEIN (am Gymnasium)
– Rezeption Bildungs- und Lehraufgabe: Prototypen der europäischen Literatur,
– Austria Romana Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren: Inschriften (vor allem lokal-regionale).
Erweiterungsbereich: – Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer, identitätsstiftender Prozess sein.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- – Spracherwerb und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (sieheOriginal-) Texten, ihre Übersetzung in gutes (zu den Abschnitt “Kern- verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und Erweiterungsbereich” im dritten Teil ihre Interpretation (dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen produktiven Charakter haben.
Geschichte Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und Sozialkunde/Politische Bildung die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.
Bildungs- Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und Lehraufgabe: abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen. Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für die Originallektüre führen.
Grundbereiche und Dimensionen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen. Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und, Analzse und Evaluation von antiken Normen, Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Fragen.
Themenwahl Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- Sprache und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen. Kommunikation:
Global – kontinental – national – regional – lokal Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens. Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen und ihrer Konvergenz in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend fortlebt.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst) reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles Mensch und Globales Lernen in den Unterricht mit ein zu beziehen. Gesellschaft:
Gegenwartsbezug Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.
Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft Natur und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln. Technik:
Historische Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und politische Einsichten ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit:
Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext Erklärung der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und Entstehung (selbstunter Einbeziehung des Griechischen) reflexiven historischen und politischen Bewusstseins die präzise Anwendung von Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.
Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell Kreativität und zeitlich Anderen. Gestaltung:
Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer Begegnung mit den Prototypen in Literatur und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse Gesundheit und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung. Bewegung:
Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und politischen Bewusstseins Termini der Medizin und Biologie.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Didaktische Grundsätze:
Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen. Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes, andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen Textes erreicht werden.
Beiträge zu Es sind sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf die altersadäquate und den Bildungsbereichen: individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie
Sprache und Kommunikation: – Textrekonstruktionen,
Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs. – Einsetzübungen, (in zusammenhängenden Texten)
Natur und Technik: – Zuordnen von zusammengehörigen Formen,
Historische – einfache lateinische Fragen und politische Beispiele Antworten zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels einem Text.
Kreativität Der Einsatz verschiedener Lernformenmethoden (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Gestaltung: Unterrichtsmethoden soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.
Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit. Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.
Gesundheit Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und Bewegung: vermeiden lernen) ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.
Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig ermöglichen.
Mensch und Gesellschaft Lehrstoff:
Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei. Kernbereich:
Didaktische Grundsätze:
3. Klasse
4. Klasse
Grammatische Formen und ihre Verwendung in den Sprachfunktionen
Anrede: Kontakt herstellen, beenden
Imperativ: salve, salvete, vale, valete (und vergleichbare Imperative)
Vokativ: alle Dekl.
Sachbezug: darstellende Funktion
Einfacher Satz
Kasus und Kongruenz:
Nomina
Adjektiva
Adverb
Steigerung der Adjektiva
Steigerung des Adverbs
häufige Pronomina
Pronomina (Vertiefung)
Numeralia (häufigste Kardinalia und Ordinalia)
Präpositionen (alle beim Abl., häufigste beim Akk.)
Verb:
Indikativ (Aktiv und Passiv)
Deponentia
Konjunktiv (aktiv und passiv; im Hauptsatz)
Infinitiv
Partizip
Komplexer Satz
Verb:
Indikativ (im Nebensatz)
Konjunktiv (im Nebensatz)
Infinitiv
Partizip
Gerundium/Gerundivum
Steuerung des Verhaltens: regulative Funktion
Konjunktiv in Befehlen, Wünschen und Aufforderung
Gerundivum
Abhängige Wunschsätze: ut/ne
Fragesätze: direkt
Fragesätze: indirekt
Ausrufe: expressive Funktion
Ausrufsatz (quam ... ! quantus ... !)
irreale Wunschsätze
Sprachreflexion und kontrastiver Sprachvergleich: metalinguistische Funktion
Sprachreflexion: Latein – Deutsch
kontrastiver Sprachvergleich
a)
sprachliche Kategorien
Wortstellung, Artikel
b)
Wortschatz
c)
Fortleben in den jeweils unterrichteten Sprachen (Englisch, romanische Sprachen)
Poetische Funktion
Sprichwörter
Aufzeigen rhetorischer und metrischer Erscheinungen anhand von einfachen Originalzitaten
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Fertigkeiten
Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen Rezeptive Fertigkeiten:
Historische Kompetenzen – Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren – Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Historische FragekompetenzDetailverstehen).
Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz). Produktive Fertigkeiten:
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz). – Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;
Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz). – Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter und Interessenslage – zu interpretieren;
Politische Kompetenzen – Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem Text.
Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz). Themen
Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz). – Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,
Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz). – Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. – Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe römische Staat und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz). seine wichtigsten Gremien,
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden. – Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und Kunst,
Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen). – Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,
Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. – Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,
Lehrstoff – Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).
Kernbereich Erweiterungsbereich:
Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen Inhalte des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt Erweiterungsbereichs werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten unter Berücksichtigung der Bildungs- und haben, Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden. und Sozialkunde/Politische Bildung
2. Klasse Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Menschen bis zum Ende des Mittelalters Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.
Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln Grundbereiche und Dimensionen:
– Die Auseinandersetzung des Menschen Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Natur Geschichte, Sozialkunde und ihre Auswirkungen auf die Organisation Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des menschlichen Zusammenlebens historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.
– Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur). Themenwahl:
– Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte). Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.
Global – Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter). kontinental – national – regional – lokal
– Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen. Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst) reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit ein zu beziehen.
– Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike – Bezüge zu außereuropäischen Kulturen. Gegenwartsbezug
– Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen. Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.
– Grenzen und Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern Historische und Habsburgern. politische Einsichten
– Kunst Verstehen historischer und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst) reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.
3. Klasse: Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges historischen Entwicklung.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln: Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.
– Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und Renaissance) politischen Bewusstseins.
– Begegnung, Austausch und Konfrontation – Europa und die Welt von Beitrag zu den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven. Aufgabenbereichen der Schule:
– Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution. Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.
– Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat Sprache und früher Parlamentarismus. Kommunikation:
– Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress. Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.
– Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern Natur und heute. Technik:
– Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien. Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.
– Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus. Kreativität und Gestaltung:
– Die Habsburgermonarchie Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als multikulturelle Gesellschaft Ausdruck von Kreativität und supranationales Gebilde Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.
– Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung Gesundheit und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes. Bewegung:
– Kunst Bewegungskultur in historischen und Kultur als Ausdruck gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Lebensgefühls einer Epoche unter Berücksichtigung der Alltagskultur Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.
4. Klasse Mensch und Gesellschaft:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende Die Ziele und Aufgaben des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln Didaktische Grundsätze:
– Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen. Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.
– Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel). berücksichtigen:
– Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand. Historische Kompetenzen
– Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit. Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).
– Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust. Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).
– Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme. Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).
– Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen). Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).
– Österreich – die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung). Politische Kompetenzen
– Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU. Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).
– Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung). Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).
– Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen. Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).
Erweiterungsbereich: Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- historischen und Erweiterungsbereich“ politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Dritten Teil) Unterricht berücksichtigt werden.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).
Bildungs- Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und Lehraufgabe: –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.
Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln. Lehrstoff:
Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt Kernbereich:
– Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können. Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.
– Bewusstes Wahrnehmen Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der räumlichen Strukturiertheit Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Umwelt Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.
– Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen. 2. Klasse:
– Der Unterricht soll Einblick geben in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.
– Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können. Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen – Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Schule: Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens.
Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten. – Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur).
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte).
Sprache und Kommunikation: – Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).
Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur. – Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.
Mensch – Charakteristika früher Hochkulturen und Gesellschaft: der griechischen und römischen Antike – Bezüge zu außereuropäischen Kulturen.
Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums. – Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen.
Natur – Grenzen und Technik: Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.
Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch – Kunst und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.
Kreativität und Gestaltung 3. Klasse:
Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Umwelt Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.
Gesundheit und Bewegung Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen – Neue Perspektiven am Beginn der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus und Renaissance).
Didaktische Grundsätze: – Begegnung, Austausch und Konfrontation – Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven.
In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden. – Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.
In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden. – Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie.
Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden. – Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.
Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt. – Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress.
Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert – Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern und heute. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:
Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten. – Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien.
Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen. – Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus.
Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt – Die Habsburgermonarchie als multikulturelle Gesellschaft und Wirtschaftskreisläufe supranationales Gebilde.
Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden. – Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche – Kunst und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung Epoche unter Berücksichtigung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten Alltagskultur.
Lehrstoff 4. Klasse:
Kernbereich: Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.
1. und 2. Klasse Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind. – Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.
Beispiele aus Österreich und Europa sollen in – Selbstverständnis der 1. Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel).
1. Klasse: – Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.
Ein Blick auf die Erde: – Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.
Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern. – Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.
Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten – Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der Erde leben bipolaren Welt, die UNO; Die USA und wirtschaften: die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.
Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt. – Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).
Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden. – Österreich – die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).
Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen. – Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.
Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen – Medien und nutzen: deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung).
Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden. – Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.
Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet. Erweiterungsbereich:
Ein erster Überblick: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).
Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen Bildungs- und Lehraufgabe: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.
Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt. Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.
2 Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:
Leben in Ballungsräumen: – Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen – Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland. – Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
Erwerben grundlegender Informationen über Städte – Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit Hilfe kartographischer Darstellungen aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.
Gütererzeugung – Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in gewerblichen anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und industriellen Betrieben: Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.
Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden. Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.
Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse Sprache und Fähigkeiten voraussetzen. Kommunikation:
Der Dienstleistungsbereich: Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.
Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben. Mensch und Gesellschaft:
Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung Erwerb von Freizeit Urteils- und Tourismus Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.
Erwerben grundlegender Informationen Natur und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln. Technik:
Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet werden. Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.
Die Erde als Lebens- Kreativität und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau Gestaltung:
Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde. Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.
Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- Gesundheit und Ungunsträume gibt. Bewegung:
3. und 4. Klasse: Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.
Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform. Didaktische Grundsätze:
3 In der 1. und 2. Klasse: soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.
Lebensraum In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich: und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.
Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen. Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.
Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und -entwicklung erfassen Lehrern obliegt.
Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:
Die Lebenssituation Österreich wird in zentralen jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.
Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität. Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.
Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise Das Wechselspiel zwischen Produktion und Landnutzung Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.
Die Notwendigkeit regionale Zuordnung der Raumordnung begreifen einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.
Einblicke Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Arbeitswelt: Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.
Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen. Lehrstoff:
Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen. Kernbereich:
Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind. 1. und 2. Klasse:
Erfassen subjektiver Darstellung menschlichen Lebens und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und europäischer Lösungsansätze Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.
Wirtschaften im privaten Haushalt: Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.
Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen. 1. Klasse:
Erfassen von Möglichkeiten für Ein Blick auf die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft. Erde:
Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für Erwerben grundlegender Informationen über die Verbraucherinnen Erde mit Globus, Karten, Atlas und Verbraucher Bildern.
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften:
Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.
Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich, wie einfache Wirtschaftsformen von Volkswirtschaften Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden.
An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt. Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.
Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft Wie Menschen Rohstoffe und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- Energie gewinnen und Währungsunion. nutzen:
4. Klasse: Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden.
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa: Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.
Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen. Ein erster Überblick:
Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.
Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern. Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.
Zentren und Peripherien Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Weltwirtschaft: Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.
Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen 2. Klasse:
Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen. Leben in Ballungsräumen:
Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten Das Leben in Ballungsräumen und zu unterstützen peripheren Räumen vergleichen.
Leben Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in einer vielfältigen Welt: Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland.
Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.
Bereitschaft anbahnen, sich mit “dem Anderen” vorurteilsfrei auseinander zu setzen. Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben:
Leben in der “Einen Welt” – Globalisierung: Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.
Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten Erkennen, wie Güter in der Weltwirtschaft Betrieben verschiedener Art und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden.
Die Bedeutung Erfassen der “neuen Mächtigen”, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen Auswirkungen von Betrieben und anderer “global players”, erfassen Produktionsprozessen auf die Umwelt.
Die Verantwortung Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Menschen für die “Eine Erde” erkennen Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.
Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen. Der Dienstleistungsbereich:
Erweiterungsbereich: Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie Erfassen der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Erweiterungsbereich” im dritten Teil) Tourismus.
MATHEMATIK Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.
Bildungs- Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und Lehraufgabe: belastet werden.
Die Schülerinnen Erde als Lebens- und Schüler sollen Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:
– Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden Staaten, Landschaftsgürtel und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben; Wirtschaftszonen der Erde.
– mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind; Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- und Ungunsträume gibt.
– durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen 3. und Begriffe bilden; 4. Klasse:
– in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten; Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform.
– durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben; 3. Klasse:
– verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können. Lebensraum Österreich:
Unterrichtsziele Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Unterrichtsinhalte: Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten Einige Ursachen und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra Folgen der Bevölkerungsverteilung und Geometrie gewinnen -entwicklung erfassen.
– Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten Gestaltung des Rechnens kennen und anwenden können. Lebensraums durch die Menschen:
– Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke Die Lebenssituation in zentralen und Formeln bzw. Gleichungen umformen können peripheren Gebieten vergleichend erfassen.
– Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können. Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.
Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln: Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.
– Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.
– Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere Einblicke in die Arbeitswelt: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen; Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen.
Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa Den stetigen Wandel der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform) Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.
– Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen; Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.
Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden Erfassen subjektiver und Denkweisen; Überlegen gesamtwirtschaftlicher Probleme der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person Arbeitslosigkeit sowie nationaler und europäischer Lösungsansätze.
– Darstellen und Interpretieren, insbesondere Wirtschaften im privaten Haushalt: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;
geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte. Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Schule: Marktwirtschaft.
Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen: Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen, Europa:
– Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.
Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und Erkennen der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz) Volkswirtschaften.
Beiträge zu den Bildungsbereichen: An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt.
Natur Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und Technik: ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei 4. Klasse:
Sprache und Kommunikation Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:
Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen. Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.
Mensch Informationen über ausgewählte Regionen und Gesellschaft: Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten. Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.
Kreativität Zentren und Gestaltung Peripherien in der Weltwirtschaft:
Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.
Gesundheit Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Bewegung: Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen.
Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven). Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze Leben in einer vielfältigen Welt:
Jahresplanung: Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde.
Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Bereitschaft anbahnen, sich mit “dem Anderen” vorurteilsfrei auseinander zu setzen.
In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, Leben in dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen. “Einen Welt” – Globalisierung:
Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten Zunehmende Verflechtungen und Fähigkeiten Abhängigkeiten in der Schülerinnen Weltwirtschaft und Schüler deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen.
Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen: Die Bedeutung der “neuen Mächtigen”, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen und anderer “global players”, erfassen.
Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch Verantwortung der Menschen für die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen “Eine Erde” erkennen.
Unterrichtsformen: Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.
Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden. Erweiterungsbereich:
Motivierung Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Schülerinnen Bildungs- und Schüler: Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation. MATHEMATIK
Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen Bildungs- und Lehraufgabe:
Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen Die Schülerinnen und Aufgabenstellungen sind anzustreben. Schüler sollen
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen – in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Schüler sind herzustellen. Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben;
Sicherung des Unterrichtsertrages: – mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb – durch Reflektieren mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen Handelns und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen und auch zu begründen. Begriffe bilden;
Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden. – in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf. – durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben;
Individualisierung und Differenzierung – verschiedene Technologien (siehe auch Abschnitt “Förderung durch Differenzierung und Individualisierung” im zweiten TeilzB Computer): einsetzen können.
Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen Unterrichtsziele und Interessen bestmöglich gefördert werden. Unterrichtsinhalte:
Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.
Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist. – Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
Lesen mathematischer Texte, Fachsprache: – Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und Erklärungstexten). – Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können.
Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen. Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln:
Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden. – Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
Aufgabenstellungen – Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert. Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen;
Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer – Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen;
Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben. Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen. – Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;
Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen. geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.
Historische Betrachtungen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart Der Mathematikunterricht soll in den Unterricht einfließen. folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen:
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils – Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu entnehmen. verstehen,
Lehrstoff: – Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.
Kernbereich: Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).
Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden Natur und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden. Technik:
Sie sollen elektronische Hilfen Die Ziele und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen Aufgaben tragen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt ihrer Gesamtheit zu schulen diesem Bildungsbereich bei.
Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse Sprache und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen. Kommunikation:
Die Abfolge Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen.
1. Klasse Mensch und Gesellschaft:
1.1 Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.
Arbeiten mit Zahlen Kreativität und Maßen Gestaltung:
– Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können, Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien.
– Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben Gesundheit und geometrischen Berechnungen, Bewegung:
– anhand von Teilern Berechnungen, Statistiken und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen; Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven).
– Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden, Didaktische Grundsätze:
– mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein, Jahresplanung:
– einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen; Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
– mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Problemen Schülergruppen vorzusehen, in Sachsituationen vielfältig anwenden können dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.
– Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind, Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
– grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen:
– elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.
– Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern, Unterrichtsformen:
– die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können. Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.
1.2 Motivierung der Schülerinnen und Schüler:
Arbeiten mit Variablen Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation.
– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen, Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen:
– insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen, Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.
– Lösungen Querverbindungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können, anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.
– Formeln anwenden und interpretieren können. Sicherung des Unterrichtsertrages:
1.3 Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und auch zu begründen.
Arbeiten mit Figuren Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Körpern Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden.
– ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.
– aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen, Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt “Förderung durch Differenzierung und Individualisierung” im zweiten Teil):
– Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können, Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.
– Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können, Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden.
– Maßstabszeichnungen anfertigen Die Differenzierung und Längen daraus ermitteln können; Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.
– Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren) Lesen mathematischer Texte, Fachsprache:
– sowie Volums- Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Oberflächenberechnungen an Quadern Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielenund einfachen daraus zusammengesetzten Körpern Erklärungstexten) durchführen können,.
– Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können; Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen.
– Winkel im Umfeld finden Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und skizzieren der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden.
– Gradeinteilung von Winkeln kennen, Aufgabenstellungen:
– Winkel Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können; aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.
– einfache symmetrische Figuren erkennen Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und herstellen können übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.
1.4 Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer:
Arbeiten mit Modellen, Statistik Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben.
– direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg), Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen.
– entsprechende Fragestellungen finden Das kritische Vergleichen von Eingaben und Berechnungen durchführen können Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen.
– Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen, Historische Betrachtungen:
– grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Praxis anstellen, Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart soll in den Unterricht einfließen.
– Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen.
2. Klasse Lehrstoff:
2.1 Kernbereich:
Arbeiten mit Zahlen Die Schülerinnen und Maßen Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.
– Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können, Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.
– Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden, Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt zu schulen.
– diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.
– Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt, Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten.
– wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können; 1. Klasse:
– Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen; 1.1
– Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen Arbeiten mit Zahlen und Schüler entspricht. Maßen
2.2 – Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können,
Arbeiten – Rechnen mit Variablen Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen,
– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben, anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen;
– Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
– unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen der Darstellung in Dezimal- und Formeln umformen Bruchschreibweise vertraut sein,
– Formeln interpretieren. einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
2.3 – mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
Arbeiten – Rechnen mit Figuren und Körpern Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
– Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
– die Figuren skizzieren und konstruieren elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
– Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
– kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können; – die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können.
– Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen, 1.2
– und für Konstruktion anwenden können; Arbeiten mit Variablen
– Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen, – mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen,
– Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben. – insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
2.4 – Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
Arbeiten mit Modellen, Statistik – Formeln anwenden und interpretieren können.
– charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können, 1.3
– einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen Arbeiten mit Figuren und lösen können, Körpern
– Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen; ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
– relative Häufigkeiten ermitteln können aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
– entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können, – Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
– Manipulationsmöglichkeiten erkennen. Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
3. Klasse – Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
3.1 – Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren),
Arbeiten mit Zahlen – sowie Volums- und Maßen Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten Körpern) durchführen können,
– rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
– als Zustände gegenüber einem Nullpunkt Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
– als Punkte auf einer Zahlengeraden Gradeinteilung von Winkeln kennen,
– Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
– rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können;.
– die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können; 1.4
– Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch Arbeiten mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können Modellen, Statistik
– Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen; direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),
– Potenzschreibweise kennen entsprechende Fragestellungen finden und anwenden Berechnungen durchführen können,
– Zahlen, vor allem in Sachsituationen Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.
3.2 – grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
Arbeiten mit Variablen – Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.
– Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können, 2. Klasse
– mit einfachen Potenzen arbeiten können, 2.1
– Formeln in Sachsituationen Arbeiten mit Zahlen und in der Geometrie aufstellen können, Maßen
– Aufgaben aus Anwendungsbereichen Festigen und aus Vertiefen der Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
– dabei auch Aufgaben variieren Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und graphische Darstellungen nutzen können Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden,
– Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten. diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
3.3 – Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
Arbeiten mit Figuren – wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und Körpern anwenden können;
– Vergrößern und Verkleinern von Figuren, Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
– ähnliche Figuren erkennen Maße verwenden und beschreiben; Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entspricht.
– Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können, 2.2
– Umkehraufgaben lösen können, Arbeiten mit Variablen
– Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
– Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können; – Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können. unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen und Formeln umformen,
3.4 – Formeln interpretieren.
Arbeiten mit Modellen, Statistik 2.3
– lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse Arbeiten mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze), Figuren und Körpern
– funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen; – Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
– Untersuchen die Figuren skizzieren und Darstellen von Datenmengen. konstruieren können,
4. Klasse – Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können,
4.1 – kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
Arbeiten mit Zahlen – Eigenschaften von Strecken- und Maßen Winkelsymmetralen kennen,
– durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen, und für Konstruktion anwenden können;
– anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind, – Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen,
– Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel, – Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.
– bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen. 2.4
4.2 Arbeiten mit Modellen, Statistik
Arbeiten mit Variablen – charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können,
– Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern, – einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
– Arbeiten mit einfachen Bruchtermen, Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
– lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben relative Häufigkeiten ermitteln können,
– Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
– durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten Manipulationsmöglichkeiten erkennen.
4.3 3. Klasse
Arbeiten mit Figuren und Körpern 3.1
– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren Arbeiten mit Zahlen und in Körpern nutzen können, Maßen
– eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
– Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können; als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
– Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können als Punkte auf einer Zahlengeraden,
– Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen Erkennen und anwenden können, Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
– Formeln für die Länge eines Kreisbogens und rationale Zahlen für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten und anwenden Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
– Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und Drehkegeln sowie Regeln für die Kugel erarbeiten das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und nutzen bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können.;
4.4 – Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können,
Arbeiten mit Modellen, Statistik – Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
– Wachstums- Potenzschreibweise kennen und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen anwenden können,
– funktionale Abhängigkeiten untersuchen und Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen; können.
– Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm). 3.2
Erweiterungsbereich: Arbeiten mit Variablen
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt – Formeln (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil)bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
GEOMETRISCHES ZEICHNEN – mit einfachen Potenzen arbeiten können,
Bildungs- – Formeln in Sachsituationen und Lehraufgabe: in der Geometrie aufstellen können,
– Richtige Handhabung Aufgaben aus Anwendungsbereichen und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit aus der Aufgabenstellung; Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen können,
– Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten; dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
– Erkennen Lösen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte; linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.
– Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen; 3.3
– Entwickeln von Objekten durch Transformieren Arbeiten mit Figuren und Modellieren; Körpern
– Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche Vergrößern und technische Problemstellungen; Verkleinern von Figuren,
– Erkennen ähnliche Figuren erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform beschreiben;
– Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren; Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können,
– Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen; Umkehraufgaben lösen können,
– Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme). – Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können,
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: – Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können;
Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von – den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit Lehrsatz des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen Pythagoras für Berechnungen in den Dienst der Gemeinschaft stellen ebenen Figuren nutzen können.
Beiträge zu den Bildungsbereichen: 3.4
Sprache und Kommunikation: Arbeiten mit Modellen, Statistik
Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte – lineare Wachstums- und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze), Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.
Mensch – funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und Gesellschaft: graphisch darstellen;
Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit – Untersuchen und Ordnung erkennen Darstellen von Datenmengen.
Natur und Technik: 4. Klasse
Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining. 4.1
Kreativität Arbeiten mit Zahlen und Gestaltung: Maßen
Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen – durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.
Gesundheit und Bewegung: – anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind,
Entwicklung der Feinmotorik. – Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel,
Didaktische Grundsätze: – bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.
Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken. 4.2
Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden. Arbeiten mit Variablen
Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen. – Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten. – Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle – lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen Lösungen angeben können, begleitet werden.
Bei der Behandlung – Verfahren zum Lösen von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden. linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen können,
Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden – durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.
Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu. 4.3
Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten. Arbeiten mit Figuren und Körpern
Die Schülerinnen – den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten. in Körpern nutzen können,
Lehrstoff: – eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
Kernbereich: – Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
3. Klasse: – Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
Ebene Geometrie: – Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden können,
Kennenlernen – Formeln für die Länge eines Kreisbogens und Anwenden für die Flächeninhalte von geometrischen Grundelementen Kreisteilen herleiten und Grundstrukturen. anwenden können;
Eigenständiges Gestalten – Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Ornamenten Drehzylindern und Mustern. Spielerisches Experimentieren Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.
Anwendung von 2D-Systemen. 4.4
Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper: Arbeiten mit Modellen, Statistik
Kartesisches Koordinatensystem. – Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
Spezielle axonometrische Darstellungen – funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen; Sichtbarkeitsüberlegungen.
Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen. – Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).
Einführung in ein geeignetes 3D-System. Erweiterungsbereich:
Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Erkennen räumlicher Zusammenhänge. GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Hauptrisse Bildungs- und Lehraufgabe:
Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse. – Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der Aufgabenstellung;
4. Klasse: – Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
Mehrbilderverfahren: – Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge – Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen; wahre Gestalt.
Werkzeichnungen; Bemaßung – Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren; Maßstab.
Perspektive: – Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
Grundeigenschaften – Erkennen und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen. Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
Ellipse: – Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften – Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen; Anwendungen.
Krumme Flächen: – Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).
Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.
Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme. Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst der Gemeinschaft stellen.
Erweiterungsbereich Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- Sprache und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Kommunikation:
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.
Bildungs- Mensch und Lehraufgabe Gesellschaft:
Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte. Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.
Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können Natur und Technik:
– Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.
– Die Schülerinnen Kreativität und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung). Gestaltung:
– Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz). Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.
– Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches “Grundverständnis” erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte Gesundheit und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden. Bewegung:
– Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln Entwicklung der Feinmotorik.
– Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schule: Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken.
Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung. Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden.
Beiträge zu den Bildungsbereichen: Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen.
Mensch Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und Gesellschaft: intelligente Nutzung zu achten.
Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse. Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.
Natur Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Technik: Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.
Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und Arbeitsstrategien einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.
Sprache Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Kommunikation: Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu.
Förderung der Sprachkompetenz im Bereich Auf Anwendung der Alltags- und Fachsprache ist zu achten.
Kreativität Die Schülerinnen und Gestaltung: Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten.
Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden. Lehrstoff:
Gesundheit und Bewegung Kernbereich:
Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport. 3. Klasse:
Didaktische Grundsätze Ebene Geometrie:
Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen Kennenlernen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung Anwenden von geometrischen Grundelementen und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten Grundstrukturen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren. Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.
Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern Anwendung von 2D-Systemen.
Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper:
“Mensch und Gesundheit” wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen Kartesisches Koordinatensystem.
Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich “Tiere und Pflanzen” ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe “Ökologie und Umwelt”), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln. Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.
Beim Themenkreis “Ökologie und Umwelt” sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden. Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.
Lehrstoff: Einführung in ein geeignetes 3D-System.
Kernbereich: Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.
1 Erkennen räumlicher Zusammenhänge. Klasse:
Mensch und Gesundheit Hauptrisse:
Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität anzustreben. Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.
Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden. 4. Klasse:
Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln Mehrbilderverfahren: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.
Tiere Seitenrisse als Darstellungsmittel und Pflanzen Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.
An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll. Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.
Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen. Perspektive:
Ökologie Grundeigenschaften und Umwelt: ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.
Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten. Ellipse:
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden. Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.
2. Klasse Krumme Flächen:
Mensch Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Gesundheit Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.
Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.
Tiere und Pflanzen Erweiterungsbereich:
An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Funktion Lehraufgabe sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Umwelt zu erarbeiten Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Ökologie Bildungs- und Umwelt Lehraufgabe:
Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen. Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte.
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden. Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können:
3. Klasse: – Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
Mensch – Die Schülerinnen und Gesundheit: Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind – Die Schülerinnen und Schüler sollen die positiven Abhängigkeit der Menschen von Natur und negativen Auswirkungen auf Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die menschliche Gesundheit zu behandeln sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz).
Tiere – Die Schülerinnen und Pflanzen: Schüler sollen ein biologisches “Grundverständnis” erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau – Die Schülerinnen und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt zu erarbeiten entwickeln.
Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen. – Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.
Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, Beitrag zu behandeln. den Aufgabenbereichen der Schule:
Ökologie Weckung der Achtung vor Natur und Umwelt: Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung.
Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und Beiträge zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen. den Bildungsbereichen:
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- Mensch und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden. Gesellschaft:
4. Klasse Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.
Mensch Natur und Gesundheit Technik:
Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen. Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien.
Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen Sprache und Schüler sind folgende Themen zu behandeln Kommunikation: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.
Tiere Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Pflanzen: Fachsprache.
An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise Kreativität und Umwelt zu erarbeiten. Gestaltung:
Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind. Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden.
Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln Gesundheit und zu diskutieren. Bewegung:
Ökologie und Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt: und Sport.
Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen. Didaktische Grundsätze:
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden. Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.
Erweiterungsbereich Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- Fächerübergreifendes und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich”zB durch Exkursionen, Arbeiten im dritten Teil Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
CHEMIE am Gymnasium und Realgymnasium Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten:
Bildungs- “Mensch und Lehraufgabe: Gesundheit” wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.
Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen. Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich “Tiere und Pflanzen” ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe “Ökologie und Umwelt”), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.
Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch: Beim Themenkreis “Ökologie und Umwelt” sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.
– bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge; Lehrstoff:
– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente; Kernbereich:
– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen; 1. Klasse:
– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos Mensch und alltäglichem Erfahrungsbereich; Gesundheit:
– Verstehen Aufbauend auf den in der Bedeutung Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Chemie Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für alle Lebensformen den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Lebensvorgänge Sexualität anzustreben.
Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch: Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.
– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen; Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.
– Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen Tiere und unwissenschaftlichen Vorurteilen. Pflanzen:
Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch: An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.
– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung; Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.
– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns. Ökologie und Umwelt:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen Anhand von Vertretern der Schule: Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.
Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis. Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
Beiträge zu den Bildungsbereichen 2. Klasse:
Natur Mensch und Technik Gesundheit:
Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung Anhand der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in äußeren Eigenschaften physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.
Sprache Tiere und Kommunikation Pflanzen:
Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge. An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Mensch Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und Gesellschaft: weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln.
Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte Ökologie und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik. Umwelt:
Kreativität Anhand der Ökosysteme Wald und Gestaltung: heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen.
Ästhetische Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- heimisches Gewässer zu analysieren und Mitwelt zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
Gesundheit und Bewegung 3. Klasse:
Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen Mensch und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt. Gesundheit:
Didaktische Grundsätze: Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu behandeln.
Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Tiere und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Pflanzen:
Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen. An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben. Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen.
Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen. Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu behandeln.
Lehrstoff Ökologie und Umwelt:
Kernbereich: Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen.
4. Klasse: Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
Einteilung und Eigenschaften der Stoffe: 4. Klasse
Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie. Mensch und Gesundheit:
Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften. Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.
Kennenlernen von Trennverfahren Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und deren Anwendung Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.
Aufbauprinzipien der Materie Tiere und Pflanzen:
Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell. An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.
Kennenlernen Weiters sind Grundlagen der chemischen Symbol- Vererbung zu erarbeiten und Formelsprache deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe. Ökologie und Umwelt:
Erwerb Anhand von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe Stadtökologie und einfachster Struktur-Wirkungs-Beziehungen einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.
Grundmuster chemischer Reaktionen: Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird. Erweiterungsbereich:
Verstehen Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Kopplung von Oxidation Bildungs- und Reduktion anhand einfacher Beispiele Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer CHEMIE am Gymnasium und basischer Lösungen. Realgymnasium
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen Bildungs- und Salzen. Lehraufgabe:
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.
Rohstoffquellen Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:
Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits. – bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung – Kennenlernen chemischer Prinzipien und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe. Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente;
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe. – Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen – Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und deren Entsorgung oder Wiederverwertung. alltäglichem Erfahrungsbereich;
Prinzipielles – Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.
Erkennen der Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien. – Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung – Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der chemischen Industrie Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.
Biochemie Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und Gesundheitserziehung zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch:
Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen. – Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und Drogen. – Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.
Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Altersgemäße Schulung der Einschätzung Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen Gefahren für die Umwelt und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.
Erweiterungsbereich Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- Natur und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Technik:
CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.
Bildungs- Sprache und Lehraufgabe Kommunikation:
Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen. Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.
Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen Mensch und ökologischen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch Gesellschaft:
Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge; Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.
– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter, möglichst alltags- Kreativität und wirtschaftsbezogener Experimente; Gestaltung:
– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen; Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.
– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos Gesundheit und alltäglichem Erfahrungsbereich; Bewegung:
– Verstehen Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge den medizinischen Fortschritt.
Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft, Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch Didaktische Grundsätze:
– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen; Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.
– kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse Der Unterricht soll durch moderne Lern- und ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit technikfeindlichen neuen Technologien, Unterrichtssoftware und unwissenschaftlichen Vorurteilen; elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.
– Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt, Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr. Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.
Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch: Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.
– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung; Lehrstoff:
– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns. Kernbereich:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule 4. Klasse:
Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt Einteilung und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis. Eigenschaften der Stoffe:
Beiträge zu den Bildungsbereichen: Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Natur Unterscheiden können zwischen Gemengen und Technik: Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.
Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.
Sprache und Kommunikation: Aufbauprinzipien der Materie
Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge. Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Mensch und Gesellschaft: Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf Kennenlernen der Geschichte chemischen Symbol- und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik Formelsprache.
Kreativität und Gestaltung: Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Ästhetische Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- organischer Stoffe und Mitwelt einfachster Struktur-Wirkungs-Beziehungen.
Gesundheit und Bewegung Grundmuster chemischer Reaktionen:
Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt. Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Didaktische Grundsätze: Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.
Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei Alltagsbezogenes Erkennen der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Bedeutung saurer und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen basischer Lösungen.
Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen. Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Bei Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben wichtigsten funktionellen Gruppen.
Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und – Hilfen sind die Schülerinnen Rohstoffquellen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen. ihre verantwortungsbewusste Nutzung:
Lehrstoff: Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
Kernbereich: Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
3. Klasse: Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Einteilung Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und Eigenschaften der Stoffe: deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Einsicht gewinnen in die Eigenschaften Erkennen der Gemenge und Reinstoffe Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung Erwerb von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger Trenn- chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Aufbereitungsverfahren Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Aufbauprinzipien Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der Materie: chemischen Industrie.
Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell. Biochemie und Gesundheitserziehung:
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.
Kennenlernen der chemischen Symbol- Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Formelsprache Genussmittel, Medikamente und Drogen.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache Verständnis erlangen für die Vielfalt der Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.
Erwerb Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und organischer Stoffe Erlernen des verantwortungsvollen und einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.
Grundmuster chemischer Reaktionen Erweiterungsbereich:
Qualitative Erfassung Die Inhalte des Zusammenhanges zwischen Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der stofflichen Bildungs- und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Neubildung von Bindungen bedingt wird Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion. CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer Bildungs- und basischer Lösungen. Lehraufgabe:
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen. Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.
Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung und Anwendung. Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen und ökologischen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:
Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung: – Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge;
Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits. – Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter, möglichst alltags- und wirtschaftsbezogener Experimente;
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe. – Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen – Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und deren Entsorgung oder Wiederverwertung. alltäglichem Erfahrungsbereich;
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche – Verstehen der Bedeutung der chemischen Industrie Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft, Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen. – Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr – kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und neue Technologien. ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen;
4. Klasse: – Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt, Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr.
Grundmuster organischer Reaktionen Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch:
Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie – Erziehung zu Team-, Kommunikations- und der daraus resultierenden Eigenschaften Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Reaktionsweisen organischer Verbindungen. Verantwortung;
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften – Förderung der wichtigsten funktionellen Gruppen Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.
Fossile Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe. Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.
Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und den daraus resultierenden makroskopischen Eigenschaften Natur und Anwendungsmöglichkeiten. Technik:
Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien. Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.
Grundlagen der Ernährung Sprache und Kommunikation:
Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen Unterschied zwischen Alltags- und Reaktionen Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.
Erkennen der besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen wie Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung Mensch und Stoffwechsel. Gesellschaft:
Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen. Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.
Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung Kreativität und Verarbeitung von Lebensmitteln. Gestaltung:
Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln Ästhetische und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.
Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze Gesundheit und der EU-Richtlinien. Bewegung:
Reinigung Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Hygiene Ernährungs- und Gesundheitserziehung:, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.
Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung. Didaktische Grundsätze:
Erziehung Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Hygieneverhalten Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.
Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Kosmetika Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.
Altersgemäße Schulung der Einschätzung Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien – Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.
Erweiterungsbereich Lehrstoff:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Kernbereich:
PHYSIK 3. Klasse:
Bildungs- Einteilung und Lehraufgabe Eigenschaften der Stoffe:
Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird Einsicht gewinnen in die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf verschiedenen Einteilungskriterien für die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken Materie.
Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken Einsicht gewinnen in die Eigenschaften der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln Gemenge und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen Reinstoffe.
Dies geschieht durch: Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger Trenn- und Aufbereitungsverfahren.
– bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge; Aufbauprinzipien der Materie:
– Verstehen und Einsicht in ein altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik; Teilchen- bzw. Atommodell.
– Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen; Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
– eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich Kennenlernen der Schülerinnen chemischen Symbol- und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten; Formelsprache.
– Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen Erwerb von Basiswissen über die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt Strukturen ausgewählter anorganischer und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden organischer Stoffe und einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.
Dies geschieht durch Grundmuster chemischer Reaktionen:
– Erkennen Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der kulturellen stofflichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik; energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
– Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...); Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion.
– Einsicht gewinnen in die Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft saurer und Umwelt; basischer Lösungen.
– Einblicke Einsicht gewinnen in die Berufs- wichtige Eigenschaften und Arbeitswelt Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen. Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung und Anwendung.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:
– Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung Erkennen von Luft, Wasser und Weltanschauung Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
– Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und Wissen um die Entwicklung des Universums Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Beiträge zu Wissen um den Bildungsbereichen: Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Natur und Technik: Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.
Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Mensch und Gesellschaft: Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt. Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr und neue Technologien.
Sprache und Kommunikation 4. Klasse:
Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten. Grundmuster organischer Reaktionen:
Gesundheit Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie und Bewegung: der daraus resultierenden Eigenschaften und Reaktionsweisen organischer Verbindungen.
Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und Medizintechnik wichtigsten funktionellen Gruppen.
Kreativität Fossile Rohstoffquellen und Gestaltung ihre verantwortungsbewusste Nutzung:
Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design. Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Didaktische Grundsätze: Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen.
Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und beliebig kombiniert werden kann den daraus resultierenden makroskopischen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.
Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden. Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen Grundlagen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten. Ernährung:
Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen Einsicht gewinnen in Natur die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen Reaktionen.
Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben Erkennen der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden Stickstoffverbindungen wie Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung und Stoffwechsel.
Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen. Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen.
Lehrstoff: Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln.
Kernbereich: Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems.
2. Klasse: Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze und der EU-Richtlinien.
Die Physik bestimmt unser Leben Reinigung, Hygiene und Gesundheitserziehung:
Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen, soll ein “motivierender Streifzug” durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden. Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung.
– Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen; Erziehung zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- und Hygieneverhalten.
– Unterschiede zwischen physikalischen Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen Kosmetika.
Die Welt in der wir uns bewegen: Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen.
Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und Altersgemäße Schulung der Bewegungshemmungen Einschätzung von belebten Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie Erlernen des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft verantwortungsvollen und Reibungskraft sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.
– Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden. Erweiterungsbereich:
Alle Körper bestehen aus Teilchen: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden. PHYSIK
– Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren Bildungs- und verstehen; Lehraufgabe:
– grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung; Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.
– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit; Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.
– Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft. Dies geschieht durch:
Der Traum vom Fliegen: – bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen – Verstehen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip “leichter als Luft” altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und “schwerer als Luft” verständlich gemacht werden. Arbeitsweisen der Physik;
– Bewegungsmöglichkeiten Erkennen von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
– die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
– das “aktive” Fliegen Entwickeln von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen verstehen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.
3. Klasse: Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden.
Unser Leben im “Wärmebad” Dies geschieht durch:
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in – Erkennen der unbelebten kulturellen und belebten Welt gewinnen. wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
– Die Alltagsbegriffe “Wärme” und “Kälte” als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen “Wärme” Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und “Temperatur” verstehen; Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...);
– modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung Umwelt;
– die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen Einblicke gewinnen in ihrer Umwelt erkennen; die Berufs- und Arbeitswelt.
– die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und ökologischen Zusammenhang sehen; Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.
– Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können; Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme) Weltanschauung.
Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig: – Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen; Natur und Technik:
– verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom Die Ziele und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz; Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches.
– elektrische Erscheinungen in Technik Mensch und Natur erklären können. Gesellschaft:
Elektrotechnik macht vieles möglich: Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.
Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- Sprache und Sparmaßnahmen erkannt werden. Kommunikation:
– Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen; Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.
– grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen Gesundheit und Isolation); Bewegung:
– Einsicht in die ökologische Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Energiesparmaßnahmen gewinnen Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und ökologische Handlungskompetenz aufbauen Medizintechnik.
4. Klasse Kreativität und Gestaltung:
Elektrizität bestimmt unser Leben: Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design.
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen. Didaktische Grundsätze:
– Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion; Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.
– grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und “Verbrauch” elektrischer Energie erwerben (Generator und Transformator); Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.
– Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen; Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.
– Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und Schüler gewinnen grundlegende Begriffe (ElektromotorzB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.
Die Welt des Sichtbaren: Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.
Ausgehend Bei der Formulierung von Alltagserfahrungen sollen Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen. Altersgemäße Denkwege und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben Deutungsversuche der Schülerinnen und anwenden können Schüler sind zu berücksichtigen.
– Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der geradlinigen Lichtausbreitung verstehen; Lehrstoff:
– Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop); Kernbereich:
– grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben 2. Klasse:
Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall Die Physik bestimmt unser Leben:
Ausgehend vom Interesse und von Alltagserfahrungen sollen Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schüler Schülern kommen, soll ein immer tiefergehendes Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen “motivierender Streifzug” durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden.
– Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
– die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können; Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.
– Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können. Die Welt in der wir uns bewegen:
Das radioaktive Verhalten Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Materie: Natur bzw. in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.
Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen – Bewegungsfördernde und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger bewegungshemmende Vorgänge in Atomkernen erzielt werden verstehen und anwenden.
– Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der “Radioaktivität” gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen); Alle Körper bestehen aus Teilchen:
– radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen; Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.
– grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen Teilchenmodell aller Körper und bei Kernreaktionen wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).;
Erweiterungsbereich: – grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- – grundlegendes Wissen über Entstehung und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- Ausbreitung des Schalls erwerben und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
MUSIKERZIEHUNG – Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.
Bildungs- und Lehraufgabe Der Traum vom Fliegen:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis Ausgehend von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip “leichter als Luft” und Differenzierung erfahren “schwerer als Luft” verständlich gemacht werden.
Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden. – Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen;
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung. grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden. – das “aktive” Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Modellvorstellungen verstehen.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen. 3. Klasse:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Unser Leben im “Wärmebad”:
– Musik als wesentlicher Bestandteil Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in Kult der unbelebten und Religion belebten Welt gewinnen.
– Religion Die Alltagsbegriffe “Wärme” und Weltanschauung “Kälte” als Impuls für kompositorisches Schaffen. Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen “Wärme” und “Temperatur” verstehen;
– Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt. – modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
– Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes. die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
Sprache – Zustandsänderungen und Kommunikation: dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können;
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien. – Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).
Mensch und Gesellschaft Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Erleben Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz technischen Alltag und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.
Natur und Technik: – Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen;
Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien. – verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz;
Gesundheit – elektrische Erscheinungen in Technik und Bewegung: Natur erklären können.
Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung. Elektrotechnik macht vieles möglich:
Kreativität Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Gestaltung: Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und Sparmaßnahmen erkannt werden.
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik. – Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
Didaktische Grundsätze: – grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen und Isolation);
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende – Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen ökologische Handlungskompetenz aufbauen.
Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen. 4. Klasse:
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden. Elektrizität bestimmt unser Leben:
Die Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben ein immer tiefergehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. – Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen – grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen “Verbrauch” elektrischer Energie erwerben (Generator und das Gemeinschaftserlebnis fördern. Transformator);
Lehrstoff: – Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
Kernbereich: – Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).
1. und 2. Klasse Die Welt des Sichtbaren:
Vokales Musizieren: Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung – Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit geradlinigen Lichtausbreitung verstehen; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.
Instrumentales Musizieren: – Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
Handhabung – grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation Farben in der Natur erwerben.
Bewegen Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben Ausgehend von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Auswirkungen von Materialien und Instrumenten; Erfahren Kräften auf das Bewegungsverhalten von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder Körpern gewinnen.
Gestalten: – Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft;
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen – die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können; Nutzung von Medien und neuen Technologien.
Hören: – Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.
Erfahren, Beschreiben und Bewerten Das radioaktive Verhalten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren. Materie:
Grundwissen: Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde, Klangflächen; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen. – Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der “Radioaktivität” gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
3. und 4. Klasse: – radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
Vokales Musizieren: – grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke. Erweiterungsbereich:
Instrumentales Musizieren: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren. MUSIKERZIEHUNG
Bewegen Bildungs- und Lehraufgabe:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen. Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Gestalten: Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien. Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Hören: Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden.
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik. Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Grundwissen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von – Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
Erweiterungsbereich: – Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil) – Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG – Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.
Bildungs- und Lehraufgabe Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung Sprache und Alltagsästhetik zu erschließen. Kommunikation:
Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden. Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.
Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität Mensch und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen. Gesellschaft:
Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden. Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.
Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung Natur und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten. Technik:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Schule: Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.
– Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen Gesundheit und Weltanschauungen. Bewegung:
– Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse. Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Kreativität und Gestaltung:
Sprache Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation:; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.
Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen. Didaktische Grundsätze:
Mensch Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören und Gesellschaft: Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt. Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Natur Instrumente, Materialien, Medien und Technik: aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.
Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Kreativität Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Gestaltung: Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Erweiterung Projekte und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- Veranstaltungen können die Schülerinnen und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Schüler zu künstlerischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen anregen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Gesundheit und Bewegung Lehrstoff:
Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches Medium. Kernbereich:
Didaktische Grundsätze: 1. und 2. Klasse
Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB Vokales Musizieren: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).
Die vertiefende Stimmbildung und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- Sprecherziehung in Gruppen und Problemstellungen sowie Vernetzungs- chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Aufgaben Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.
Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein. Instrumentales Musizieren:
Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung Handhabung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der Schülerinnen Rhythmusinstrumenten und Schüler Stabspielen; Musizieren mit ihren eigenen Arbeiten einschließen herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.
Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden. Bewegen:
Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen. Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.
Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB Gestalten: Doppelprojektion) gewonnen werden.
Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht. Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.
Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.). Hören:
Sachgebiete: Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.
Bildende Kunst Grundwissen:
Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...); Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde, Klangflächen; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.
Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen; 3. und 4. Klasse:
Bildordnung Vokales Musizieren: Bildelemente und Struktur;
Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien; Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.
Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte; Instrumentales Musizieren:
Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien. Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.
Visuelle Medien Bewegen:
Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...); Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen.
Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design; Gestalten:
Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung; Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.
Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien Hören:
Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät; Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.
Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation); Grundwissen:
gesellschaftliche Bedeutung Anwenden, Festigen und Erweitern der Bildmedien Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.
Kunstwerke als Massenmedien. Erweiterungsbereich:
Umweltgestaltung Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Alltagsästhetik: Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
visuelle Aspekte der Architektur und des Design; BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes; Bildungs- und Lehraufgabe:
Raumgestaltung, Raumwirkung; Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.
Ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen; Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.
Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up. Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.
Lehrstoff: Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.
Kernbereich: Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.
1. und 2. Klasse Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, – Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt ethischen Grundeinstellungen und wesentlich mitbestimmt wird Weltanschauungen.
1. Klasse: – Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.
Im spielerischen Umgang mit Beiträge zu den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen. Bildungsbereichen:
2. Klasse Sprache und Kommunikation:
Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen. Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.
3. Mensch und 4. Klasse Gesellschaft:
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen. Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.
3. Klasse Natur und Technik:
Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen. Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst.
4. Klasse Kreativität und Gestaltung:
Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln. Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.
Erweiterungsbereich Gesundheit und Bewegung:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- Förderung von motorischen und Lehraufgabe sowie sensorischen Fähigkeiten; der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- menschliche Körper als Ausdrucksmittel und Erweiterungsbereich” im dritten Teil) künstlerisches Medium.
TECHNISCHES WERKEN Didaktische Grundsätze:
Bildungs- Themen und Lehraufgabe Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).
Durch die Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit den Sachbereichen “Gebaute Umwelt”, “Technik” und “Produktgestaltung/Design” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer ausgewählten Themen- und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes Problemstellungen sowie Vernetzungs- und handelndes Lernen beitragen. Dabei Transferleistungen sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.
Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen Motivation der Schülerinnen und Lösen von technischen Schüler und gestalterischen Problemen: deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.
Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und Wirkung bei technischen Sachverhalten; Förderung mit einer altersgemäßen Vermittlung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches Sachinformationen verbinden und divergierendes Denken; eigenständige Durchführung von Problemlösungs- die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von Herstellungsprozessen Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.
Entwicklung Um die Qualität von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte Anwendung von Techniken und Ergebnisse: der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.
Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen. Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen.
Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus Im Sinne der praktischen Arbeit Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.
Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten. Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.
Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung: sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.).
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen. Sachgebiete:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Bildende Kunst:
– Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns. Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...);
– Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde. Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;
Beiträge zu den Bildungsbereichen Bildordnung: Bildelemente und Struktur;
Sprache und Kommunikation Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;
Aneignung entsprechender Fachterminologie Kunst und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Werkstücken. Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;
Mensch und Gesellschaft Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.
Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung. Visuelle Medien:
Natur und Technik Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...);
Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien. Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design;
Kreativität Schrift und Gestaltung Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;
Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten. Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien:
Gesundheit und Bewegung: Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät;
Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der Feinmotorik. Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);
Didaktische Grundsätze: gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;
Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien gefördert wird Kunstwerke als Massenmedien.
Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen Umweltgestaltung und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts. Alltagsästhetik:
Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten visuelle Aspekte der Lehrkraft, situative Gegebenheiten Architektur und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich. des Design;
Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden. Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes;
Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen. Raumgestaltung, Raumwirkung;
Die kritische Reflexion von Lösungen Ästhetisch geprägte Situationen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und dienen zur Festigung des Gelernten. sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;
Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar. Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.
Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus. Lehrstoff:
Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Kernbereich:
Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen. 1. und 2. Klasse:
Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer. Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.
Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden. 1. Klasse:
Das praktische Arbeiten der Schülerinnen Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung Techniken kennen und die komplexe Auseinandersetzung zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei neuen Bildmedien erwerben; Werke der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung 2. Klasse:
Lehrstoff: Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.
Kernbereich 3. und 4. Klasse:
Gebaute Umwelt: Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.
Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten “Der Ort”, “Das Bauwerk”, “Das Wohnen” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln. 3. Klasse:
Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.
Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden 4. Klasse:
1. und 2. Klasse: Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.
Der Ort Erweiterungsbereich:
Auseinandersetzung mit Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung Bildungs- und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und geeigneten Plandarstellungen Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Das Bauwerk: TECHNISCHES WERKEN
Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach Bildungs- und Lehraufgabe:
– Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...); Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen “Gebaute Umwelt”, “Technik” und “Produktgestaltung/Design” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.
– Gestaltung Entwicklung und Form; Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen Problemen:
– Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise; Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten; Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken; eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von Herstellungsprozessen.
– Baumaterialien. Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte und Ergebnisse:
Das Wohnen: Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.
Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln Entwicklung von Fantasien und Modellen. Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit:
3. und 4. Klasse: Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.
Der Ort Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung:
Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler. Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.
Das Bauwerk Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- – Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und Energiebereich ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns.
Das Wohnen: – Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.
Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Produktgestaltung – Design Sprache und Kommunikation:
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten “Gebrauchsgut” und “Werkzeug” sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung Aneignung entsprechender Fachterminologie und Nutzung Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Produkten gewinnen Werkstücken.
Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden Mensch und zu konsumkritischem Verhalten führen. Gesellschaft:
1. und 2. Klasse: Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.
Werkzeug Natur und Technik:
Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.
Gebrauchsgut Kreativität und Gestaltung:
Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen. Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.
3. Gesundheit und 4. Klasse Bewegung:
Werkzeug: Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.
Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen. Didaktische Grundsätze:
Gebrauchsgut: Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien gefördert wird.
Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.
Technik: Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.
Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche “Mechanik”, “Strömungs- und Elektrotechnik” sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können. Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.
1. und 2. Klasse: Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.
Mechanik: Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.
Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung. Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar.
Strömungstechnik: Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.
Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden. Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Elektrotechnik: Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.
Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen. Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.
3. und 4. Klasse Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden.
Mechanik: Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.
Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.
Strömungstechnik Lehrstoff:
Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik. Kernbereich:
Elektrotechnik Gebaute Umwelt:
Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern. Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten “Der Ort”, “Das Bauwerk”, “Das Wohnen” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.
Erweiterungsbereich: Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil) Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.
TEXTILES WERKEN 1. und 2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ort:
Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei. Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.
Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten. Das Bauwerk:
Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume Kennenlernen von Kategorien zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden. Unterscheidung nach:
Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden – Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
– Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation Gestaltung und zum kritischen Konsumverhalten. Form;
Das kann unter anderem erreicht werden durch – Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
– Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten; Baumaterialien.
– Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion; Das Wohnen:
– Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung Erleben und Wohnen; verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.
– Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge 3. und für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge; 4. Klasse:
– Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen; Der Ort:
– Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung – Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse; Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.
– Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen. Das Bauwerk:
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.
– Näherbringen von Symbolen; Das Wohnen:
– Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen; Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.
Produktgestaltung – verantwortliches Handeln. Design:
Beiträge zu Bei der Auseinandersetzung mit den Bildungsbereichen: Inhalten “Gebrauchsgut” und “Werkzeug” sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.
Sprache Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Kommunikation: Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.
Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom “Be-Greifen” bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache. 1. und 2. Klasse:
Mensch und Gesellschaft Werkzeug:
Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.
Natur und Technik Gebrauchsgut:
Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling. Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.
Kreativität 3. und Gestaltung 4. Klasse:
Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts. Werkzeug:
Gesundheit und Bewegung: Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.
Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik. Gebrauchsgut:
Didaktische Grundsätze: Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung.
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Technik:
Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion. Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche “Mechanik”, “Strömungs- und Elektrotechnik” sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.
Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen 1. und zu umfassenden Lernerfahrungen führen 2. Klasse:
Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung. Mechanik:
Sowohl moderne Wahrnehmungs- Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden Bremsvorrichtung.
Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen. Strömungstechnik:
Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden. Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.
Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden. Elektrotechnik:
Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen. Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.
Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren. 3. und 4. Klasse
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden. Mechanik:
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung Gewinnen von geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.
Lehrstoff Strömungstechnik:
Kernbereich: Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.
Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie Elektrotechnik:
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge. Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern.
Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens. Erweiterungsbereich:
1. Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und 2 Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Klasse:
– Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung; TEXTILES WERKEN
– Kennenlernen Bildungs- und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren; Lehraufgabe:
– praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Fäden; Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.
– Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten. Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten.
3. und 4. Klasse: Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.
– Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren; Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden:
– Planen und Erproben der Einzel- Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und Serienfertigung; zum kritischen Konsumverhalten.
– Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen; Das kann unter anderem erreicht werden durch:
– textile Prüfverfahren anwenden Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
– Textilveredelung praktisch erfahren. Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
Design/Gestaltungstechniken: – Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien – Aufbau eines Problembewusstseins für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien gesellschaftliche und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung psychologische Zwänge und Technik von Produkten. für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
1. und 2. Klasse: – Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
– Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren; – Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung – Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse;
– einfache Schnitte entwickeln; Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.
– Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
3. und 4. Klasse: – Näherbringen von Symbolen;
– Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
– Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren; verantwortliches Handeln.
– Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Kultur/Textilgeschichte Sprache und Kommunikation:
1. bis 4. Klasse: Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom “Be-Greifen” bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.
– Kennenlernen textiler Verfahren Mensch und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte; Gesellschaft:
– Betrachten Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Analysieren textiler Kunst- Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.
– Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche; Natur und Technik:
– Erkennen ästhetischer Normen Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ihrer Wandelbarkeit ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling.
Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie Kreativität und Gestaltung:
Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen. Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.
1. Gesundheit und 2. Klasse Bewegung:
– Kenntnisse über Funktionen Sinnvolle und richtige Wahl der Kleidung erwerben Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.
– sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen; Didaktische Grundsätze:
– Herstellung oder Veränderung von Kleidung Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken Fertigkeiten aufbauen.
3. und 4. Klasse: Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.
– Erkennen Die Verflechtung von Unterschieden selbst gefertigter praktischer Arbeit und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und Kosten; emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen führen.
– Einblicke gewinnen in Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Phänomene Zusammenfassung des Lehrstoffes der Mode; 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung.
– Analyse Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Bewertung von Material, Schnitt Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Gesundheit und des Wohlbefindens; Aufgabenstellungen bilden.
– Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen spielerisches Lernen ermöglichen.
Wohnen/Raumgestaltung: Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.
Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen. Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden.
1. bis 4. Klasse: Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.
– Erwerben von Einsichten über Die Beschäftigung mit Textilien, das Wohnen als Grundbedürfnis Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Menschen; Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.
– Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole); Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden.
– Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von Gestaltungsaufgaben geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.
Erweiterungsbereich Lehrstoff:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Kernbereich:
BEWEGUNG UND SPORT Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie:
Bildungs- Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Lehraufgabe: Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis. Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.
Im Mittelpunkt stehen 1. und 2. Klasse:
– Förderung Gewinnung der Entwicklung durch ausreichende Fasern und vielfältige motorische Aktivität. ihre Verarbeitung;
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen Kennenlernen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
– Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Gestalten. Fäden;
– Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft. – Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten.
Die Ziele sind 3. und 4. Klasse:
– Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit. – Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens Planen und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen Erproben der Einzel- und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Serienfertigung;
– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten. Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
– Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten. textile Prüfverfahren anwenden;
– Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports Textilveredelung praktisch erfahren.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Design/Gestaltungstechniken:
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird. Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen 1. und 2. Klasse:
Sprache – Kennenlernen, Umsetzen und Kommunikation: praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren;
Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel – einfache Schnitte entwickeln; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.
Mensch – Grundformen und Gesellschaft: ihre Abwandlungen kennen lernen.
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. 3. und 4. Klasse:
Natur und Technik: – Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie – Schnitte aus Vorlagen gewinnen und Sport aufzeigen. einfache Abänderungen konstruieren;
Gesundheit – Reflexion der Planungs- und Bewegung: Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum. Kultur/Textilgeschichte:
Kreativität und Gestaltung 1. bis 4. Klasse:
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle – Kennenlernen textiler Verfahren und zeitgenössische Formen Sachkultur im Kontext der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung. Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
Didaktische Grundsätze: – Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung – Erschließung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen. multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und – durchführung herangezogen werden Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.
Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist. Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie:
Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und – wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...). Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen.
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. 1. und 2. Klasse:
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen. – Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
Eine angestrebte Leistungssteigerung hat – sich an von Schülerinnen mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Schülern eigen- Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen – Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. 3. und 4. Klasse:
Lehrstoff: – Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten;
Kernbereich: – Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
1. und 2. Klasse:
3. und 4. Klasse:
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Vielfältige motorische Aktivitäten.
Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.
Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.
Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkei
Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.
Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.
Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.
Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.
Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren.
Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.
Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.
Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.
Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.
Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.
Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.
Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.
Spielerische Bewegungshandlungen:
Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.
Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalte
Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.
Taktische Maßnahmen setzen können.
Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.
Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.
Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.
Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.
Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.
Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.
Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.
Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper.
Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.
Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).
Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.
Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.
– Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
Erweiterungsbereich: – Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil). Wohnen/Raumgestaltung:
2. OBERSTUFE Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen.
a) Pflichtgegenstände 1. bis 4. Klasse:
DEUTSCH – Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
Bildungs- – Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Lehraufgabe: Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen – Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Schüler Textilien des Innenraums durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler Erweiterungsbereich:
– befähigt Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden, mit Sprache Erfahrungen unter Berücksichtigung der Bildungs- und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Interessen wahrzunehmen Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
– befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen BEWEGUNG UND SPORT
– Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik Bildungs- und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln Lehraufgabe:
– befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.
– befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen Im Mittelpunkt stehen:
– befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards Förderung der Entwicklung durch ausreichende und den situativen Anforderungen entsprechen vielfältige motorische Aktivität.
– einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur erhalten Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
– befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen. – Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. – Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Die Ziele sind:
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. – Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
Beiträge zu – Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den Bildungsbereichen: persönlichen Lebensstil.
Sprache – Vielfältige Körper- und Kommunikation: Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, – Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als Untersuchungsgegenstand auch in Konkurrenz und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
Mensch – Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Gesellschaft: Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.
Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander Beitrag zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet Aufgabenbereichen der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Schule:
Natur Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und Technik: neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Kreativität Sprache und Gestaltung Kommunikation:
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.
Gesundheit Mensch und Bewegung Gesellschaft:
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.
Didaktische Grundsätze Natur und Technik:
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung ist die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- Gesundheit und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Bewegung:
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem Sport hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch eine tragende Rolle bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe Gestaltung der Aufgabenstellung abzuwägen Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt Kreativität und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Gestaltung:
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen. Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.
Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Didaktische Grundsätze:
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und – durchführung herangezogen werden.
Lehrstoff: Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.
Mündliche Kompetenz Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und – wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).
5. und 6. Klasse: Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.
Hörverständnis Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
– Gesprächen folgen Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und in sie situationsangepasst eingreifen Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
– Inhalts- Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Beziehungsebene unterscheiden Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Sprechsituationen Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Sprechanlässe Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.
– in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet und unvorbereitet sprechen Lehrstoff:
– auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten Kernbereich:
– Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten
1. und 2. Klasse:
3. und 4. Klasse:
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Vielfältige motorische Aktivitäten.
Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.
Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.
Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkei
Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.
Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.
Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.
Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.
Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren.
Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.
Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.
Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.
Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.
Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.
Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.
Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.
Spielerische Bewegungshandlungen:
Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.
Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalte
Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.
Taktische Maßnahmen setzen können.
Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.
Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.
Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.
Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.
Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.
Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.
Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.
Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.
Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper.
Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.
Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.
Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).
Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.
Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.
– Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden Erweiterungsbereich:
– Präsentationsformen anwenden Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
– Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesse wahrnehmen 2. OBERSTUFE
Kommunikatives Verhalten a) Pflichtgegenstände
Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: DEUTSCH
– Anlass Bildungs- und Intention bewusst machen; Redeumgebung erkennen Lehraufgabe:
– Thema Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Inhalt eines Gespräches festlegen Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und erfassen Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
– symmetrische Im Besonderen sollen die Schülerinnen und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schüler
– die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gesprächsteilnehmerinnen Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Interessen wahrzunehmen
7. und 8. Klasse: – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen
Hörverständnis – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
– medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen, das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören, Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
Sprechsituationen – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und Sprechanlässe deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
– in freien befähigt werden, schriftlich und formalisierten Situationen vorbereitet mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und spontan sprechen den situativen Anforderungen entsprechen
– verschiedene sprachliche Register einschließlich einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der – österreichischen – Standardsprache beherrschen Weltliteratur erhalten
– nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und nützen emotional aufzunehmen.
– Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel der Rhetorik nutzen sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
– frei vortragen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– Präsentationstechniken allein Textkompetenz und im Team zielorientiert einsetzen Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
– Kommunikationsorganisation wahrnehmen Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Kommunikatives Verhalten Sprache und Kommunikation:
Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
– Kontextbezogenheit erkennen Mensch und Gesellschaft:
– Redeumgebung nützen Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
– mediengerechtes Verhalten einnehmen Natur und Technik:
Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Schriftliche Kompetenz Kreativität und Gestaltung:
5. und 6. Klasse: Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Schreibhaltungen Gesundheit und Textsorten Bewegung:
– Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
– verschiedene Schreibhaltungen entwickeln Didaktische Grundsätze:
– Schreiben Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für sich den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
– durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung ist die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
– Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Wissensaneignung einsetzen Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.
– Lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Interaktionswege der Neuen Medien An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
– Schreiben Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für andere ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.
– Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
– Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung.
Schreibprozess Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen.
– Planen Lehrstoff:
– verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten Mündliche Kompetenz
– Zeit einteilen 5. und 6. Klasse:
– Formulieren Hörverständnis
– ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- Gesprächen folgen und Schreibnormen einhalten in sie situationsangepasst eingreifen
– Überarbeiten Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
– eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit Sprechsituationen und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Sprechanlässe
– Rechtschreiben in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet und unvorbereitet sprechen
– eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten
7. und 8. Klasse: – Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten
Schreibhaltungen und Textsorten – Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden
– Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Präsentationsformen anwenden
– Schreibhaltungen weiterentwickeln Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesse wahrnehmen
– Schreiben für sich Kommunikatives Verhalten
– poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und Umgang mit literarischen Texten aktiv mitgestalten:
– Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung Anlass und Intention bewusst machen; Redeumgebung erkennen
– eigene Thema und fremde Lernprozesse dokumentieren Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen
– Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
– Schreiben für andere die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
– Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen 7. und 8. Klasse:
Schreibprozess Hörverständnis
– Planen medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen, das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören, Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
– Gedanken strukturieren Sprechsituationen und Sprechanlässe
– Formulieren in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen
– Sprachverwendung und Ausdruck an verschiedene sprachliche Register einschließlich der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – österreichischen – Standardsprache beherrschen
– Überarbeiten nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen
– eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Mittel der Rhetorik nutzen
– Qualität eigener und fremder Texte einschätzen und beurteilen frei vortragen
– Rechtschreiben Präsentationstechniken allein und im Team zielorientiert einsetzen
– bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Kommunikationsorganisation wahrnehmen
– Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Kommunikatives Verhalten
Textkompetenz Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können:
5. und 6. Klasse: – Kontextbezogenheit erkennen
– eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Redeumgebung nützen
– Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen mediengerechtes Verhalten einnehmen
– Textinhalt erfassen, Textsinn verstehen, den Text reflektieren und bewerten Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
– verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen Schriftliche Kompetenz
– äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen 5. und den gedanklichen Aufbau erfassen 6. Klasse:
– Techniken der raschen Schreibhaltungen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Textsorten
– wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden, Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen – Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen
– den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen verschiedene Schreibhaltungen entwickeln
– verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen (zB Textvergleich) Schreiben für sich
– Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen – durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln
– Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen
– Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen – Lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Interaktionswege der Neuen Medien
– subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen Schreiben für andere
7. und 8. Klasse: – Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
– den Einfluss von Entstehungsbedingungen Texte auf die Gestaltung von Texten erkennen eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
– Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; Phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Schreibprozess
– Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen Planen
– Interpretationen entwickeln verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
– durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen Zeit einteilen
– den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen Formulieren
– die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern; moralische, ethische Fragen differenziert erfassen – ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
Literarische Bildung – Überarbeiten
5. und 6. Klasse: – eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
Texte und Kontexte – Rechtschreiben
– persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren Rechtschreibschwächen erkennen und begründen abbauen
– ästhetische Texte im historischen 7. und kulturellen Kontext erfassen 8. Klasse:
– literarische Zeugnisse unterschiedlicher Kulturen aus der Antike und dem Mittelalter kennen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Beispiele deutschsprachiger Literatur von Beginn der Neuzeit bis zur Französischen Revolution kennen Schreibhaltungen und sie in den Kontext europäischer Literatur stellen Textsorten
Werkpoetik – Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
– Kennzeichen ästhetischer Texte kennen Schreibhaltungen weiterentwickeln
– Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen Schreiben für sich
– Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich poetisches Schreiben in ihrer Funktion erfassen engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten
– Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung
– sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen, filmsprachliche Mittel erfassen eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
Rezeption und Interpretation – Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen
– den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren Schreiben für andere
– Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
– Interpretationsversuche auf Basis von Textbeschreibung und Kontexten anstellen Schreibprozess
– unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben Planen
7. und 8. Klasse: – Gedanken strukturieren
Texte und Kontexte – Formulieren
– ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen, psychologischen und philosophischen Kontext erfassen – Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
– deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Überarbeiten
– multikulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat, Exil, ethnische Minderheiten, Migration usw.) kennen lernen – eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
– Beispiele künstlerischer Filme kennen Qualität eigener und fremder Texte einschätzen und beurteilen
– das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen Rechtschreiben
Werkpoetik – bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden
– unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
– Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen Textkompetenz
– Themen, Stoffe, Motiven, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen 5. und 6. Klasse:
– Beziehungen zwischen ästhetischer Welt eigenes Leseinteresse artikulieren und Realität problematisieren begründen
– Sprache, Sprachreflexion Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und Erzählen als Thema der Literatur verstehen sie allgemeinen Problembereichen zuordnen
– Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen aufzeigen, Filmsemiotik wahrnehmen – Textinhalt erfassen, Textsinn verstehen, den Text reflektieren und bewerten
Rezeption und Interpretation – verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen
– sich im aktuellen äußere und historischen Textuniversum zurechtfinden innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen
– Rezeptionsverhalten als Identifikation, Projektion Techniken der raschen und Distanzierung erkennen zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
– unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden, Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
– Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten den Text mit dem eigenen Wissens- und Sekundärliteratur vornehmen Erfahrungssystem verknüpfen
– verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen (zB Textvergleich)
– zu einem eigenen begründeten Urteil kommen Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Mediale Bildung – Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
5. bis 8. Klasse: – Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen
Mediennutzungskompetenz entwickeln – subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen
– Wissen aus Medien erfassen: Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen 7. und 8. Klasse:
– Daten aus komplexen konventionell oder elektronisch gespeicherten Datenmengen selektieren, analysieren, strukturieren, interpretieren und online oder offline präsentieren den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen
– Fertigkeiten des Informationslesens in den Neuen Medien anwenden: Querlesen, Parallellesen, Wahrscheinlichkeitslesen, Hypertextlesen, multimediales Lesen usw. – Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; Phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
– über Orientierungskompetenz, Strategiekompetenz Wechselwirkung von Form und Entscheidungskompetenz verfügen Inhalt aufzeigen
– die Neuen Medienformate rezeptiv und produktiv nützen Interpretationen entwickeln
– Medien zur Kommunikation nützen und als Basis multikultureller Kontakte fördern durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen
Medienkulturkompetenzen entwickeln – den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen
– unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) kennen sowie ihre Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung erfassen – die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern; moralische, ethische Fragen differenziert erfassen
– historische Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben Literarische Bildung
– gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen 5. und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 6. Klasse:
– Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren Texte und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen Kontexte
– Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren und begründen
– sprachliche ästhetische Texte im historischen und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen kulturellen Kontext erfassen:
– künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien (Buch und andere Printmedien, Theater, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen – literarische Zeugnisse unterschiedlicher Kulturen aus der Antike und dem Mittelalter kennen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Beispiele deutschsprachiger Literatur von Beginn der Neuzeit bis zur Französischen Revolution kennen und sie in den Kontext europäischer Literatur stellen
Sprachreflexion Werkpoetik
5. bis 8. Klasse: – Kennzeichen ästhetischer Texte kennen
Sprachliche – Merkmale von Textarten und grammatische Phänomene Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen
– grammatische Phänomene Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrem Kontext reflektieren ihrer Funktion erfassen
– die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen – Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
– Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen, filmsprachliche Mittel erfassen
– mit Sprachwandel in verschiedenen Formen als gesellschaftlichen Wandel vertraut werden: Rezeption und Interpretation
– historische Sprachentwicklung, gegenseitige Beeinflussung von Sprachen und Varietäten, Normenwandel als Auseinandersetzung mit den Leseprozess auf dem Phänomen sprachlicher Normen Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren
– die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
– den Zusammenhang zwischen Sprache Interpretationsversuche auf Basis von Textbeschreibung und Denken überlegen Kontexten anstellen
Sprach- und Kommunikationsverhalten – unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben
– sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren 7. und 8. Klasse:
– verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen Texte und Kontexte
– öffentlichen Sprachgebrauch analysieren ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen, psychologischen und kritisieren philosophischen Kontext erfassen
– zu sprachkritischen Diskursen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) beitragen – deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
Beziehungen zwischen Sprachvarianten und Sprachen – multikulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat, Exil, ethnische Minderheiten, Migration usw.) kennen lernen
– sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen Beispiele künstlerischer Filme kennen
Literarische Sprache – das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen
– literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Werkpoetik
LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite) – unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) – Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen
Bildungs- und Lehraufgabe: – Themen, Stoffe, Motiven, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Erste lebende Fremdsprache (5. bis 8. Lernjahr) – Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und für die Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr bzw. 3. bis 6. Lernjahr). Realität problematisieren
Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz – Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen
Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. – Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen aufzeigen, Filmsemiotik wahrnehmen
Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Rezeption und Interpretation
Interkulturelle Kompetenz – sich im aktuellen und historischen Textuniversum zurechtfinden
Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. – Rezeptionsverhalten als Identifikation, Projektion und Distanzierung erkennen
Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in – unterschiedliche Ansätze der Klassengemeinschaft zu nutzen. Textanalyse erproben
Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen – Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen
Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. – verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird
Beitrag – zu den Aufgabenbereichen der Schule: einem eigenen begründeten Urteil kommen
Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Mediale Bildung
Beiträge zu den Bildungsbereichen 5. bis 8. Klasse:
Sprache und Kommunikation: Mediennutzungskompetenz entwickeln
Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. – Wissen aus Medien erfassen: Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen
Mensch – Daten aus komplexen konventionell oder elektronisch gespeicherten Datenmengen selektieren, analysieren, strukturieren, interpretieren und Gesellschaft: online oder offline präsentieren
Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. – Fertigkeiten des Informationslesens in den Neuen Medien anwenden: Querlesen, Parallellesen, Wahrscheinlichkeitslesen, Hypertextlesen, multimediales Lesen usw.
Natur – über Orientierungskompetenz, Strategiekompetenz und Technik: Entscheidungskompetenz verfügen
Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, – die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen Neuen Medienformate rezeptiv und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. produktiv nützen
Kreativität – Medien zur Kommunikation nützen und Gestaltung: als Basis multikultureller Kontakte fördern
In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (wie zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen. Medienkulturkompetenzen entwickeln
Gesundheit – unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und Bewegung: andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) kennen sowie ihre Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung erfassen
Kommunikative Anlässe – historische Grundkenntnisse über eine die Entwicklung der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Medien erwerben
Didaktische Grundsätze: – gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel – Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. – Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche – sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. – künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien (Buch und andere Printmedien, Theater, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen
Berücksichtigung der Lernersprache Sprachreflexion
Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln. 5. bis 8. Klasse:
Zielsprache als Unterrichtssprache Sprachliche und grammatische Phänomene
Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung – grammatische Phänomene in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. ihrem Kontext reflektieren
Reflektierender Sprachenvergleich – die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen
Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen – Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. semantischer Beziehungen nachvollziehen
Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen – mit Sprachwandel in verschiedenen Formen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). gesellschaftlichen Wandel vertraut werden:
Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien – historische Sprachentwicklung, gegenseitige Beeinflussung von Sprachen und Varietäten, Normenwandel als Auseinandersetzung mit dem Phänomen sprachlicher Normen
Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe – die Beziehung von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- Sprache und Lerntagebücher, Portfolios). außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen
Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in – den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen Zusammenhang zwischen Sprache und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen. Denken überlegen
Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken Sprach- und Hilfsmitteln Kommunikationsverhalten
Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern – sprachliche Strategien in Print-, Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. der persönlichen Kommunikation reflektieren
Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. – verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen
Zur Schulung von Aussprache – öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben. kritisieren
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). – zu sprachkritischen Diskursen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) beitragen
Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte Beziehungen zwischen Sprachvarianten und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen. Sprachen
Einbindung authentischer Begegnungen – sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen
Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten ermöglichen authentische Begegnungen. Literarische Sprache
Fächerübergreifende Aktivitäten – literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten
Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen LEBENDE FREMDSPRACHE (klassischen und lebendenErste, Zweite) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln.
Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes. (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Erwerb linguistischer Kompetenzen Bildungs- und Lehraufgabe:
Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen. Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Erste lebende Fremdsprache (5. bis 8. Lernjahr) und für die Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr bzw. 3. bis 6. Lernjahr).
Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz
Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und literarischer Werke auch eigenständig sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu erweitern verhalten.
Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.
Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Interkulturelle Kompetenz
Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen Durch interkulturelle Themenstellungen ist – über das Lehr- die Sensibilisierung der Schülerinnen und Lernziel Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der erfolgreichen Kommunikation hinaus Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.
Erwerb pragmatischer Kompetenzen Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.
Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen
Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Begleitend Beitrag zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen Aufgabenbereichen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen). Schule:
Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.
Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen Beiträge zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bildungsbereichen:
Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische Sprache und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen. Kommunikation:
Vielfältige Kommunikationssituationen Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.
Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen Mensch und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Gesellschaft:
Vielfältige Themenbereiche Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Textsorten Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.
Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle Natur und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.:
Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte). Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.
Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen. Kreativität und Gestaltung:
Länder In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und Kulturen inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (wie zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen.
Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur Gesundheit und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen. Bewegung:
Leistungsfeststellung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.
Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Didaktische Grundsätze:
Lehrstoff: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel
Kompetenzniveaus A1 – B2 Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Europäischen Referenzrahmens (GER) Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend Gleiche Gewichtung der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Fertigkeitsbereiche
Raster Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu den Fertigkeitsbereichen üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.
Kompetenzniveau A1 Berücksichtigung der Lernersprache
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen. Zielsprache als Unterrichtssprache
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen. Reflektierender Sprachenvergleich
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen. Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen.
Kompetenzniveau A2 Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen. Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten. Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben. Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken. Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen.
Kompetenzniveau B1 Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben.
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam Zur Schulung von Aussprache und deutlich gesprochen wird Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios).
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen. Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Einbindung authentischer Begegnungen
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten ermöglichen authentische Begegnungen.
Kompetenzniveau B2 Fächerübergreifende Aktivitäten
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen Grundlegende Charakteristika von Sprache und auch komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist. Sie können Kommunikation sind – im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und aktuellen Reportagen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln.
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes.
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachensprechern und -sprecherinnen recht gut möglich ist. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen. Erwerb linguistischer Kompetenzen
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft.
Kompetenzniveaus Schülerinnen und Lernjahre Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern.
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten.
Erste lebende Fremdsprache Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.
5. bis 8. Lernjahr: Erwerb pragmatischer Kompetenzen
Nach dem 5. Lernjahr (5. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1 Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.
Nach dem 6. Lernjahr (6. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen).
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten. Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen
Nach dem 7. und 8. Lernjahr (8. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B2 Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.
Zweite lebende Fremdsprache Vielfältige Kommunikationssituationen
1. bis 4. Lernjahr: Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).
Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache Vielfältige Themenbereiche und Textsorten
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1 Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.
Lesen, Schreiben: A2 Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte).
Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse) Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der Zweiten lebenden Fremdsprache thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche Länder und Textsorten. Kulturen
Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen.
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1 Leistungsfeststellung
3. bis 6. Lernjahr: Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
Nach dem 3. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache Lehrstoff:
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2 Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)
Lesen: B1 Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.
Nach dem 4. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache Raster zu den Fertigkeitsbereichen
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A2 Kompetenzniveau A1
Lesen, Schreiben: B1 Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
Nach dem 5. und 6. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1 An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
Lesen: B2 Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.
LATEIN Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.
Bildungs- und Lehraufgabe: Kompetenzniveau A2
Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.
– er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen Lesen: Die Schülerinnen und Interpretieren von Originaltexten Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.
– er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Sprachreflexion das Erlernen Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Fremdsprachen Informationen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.
– er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.
– er steigert somit die aktive Schreiben: Die Schülerinnen und passive Sprachkompetenz Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.
Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt: Kompetenzniveau B1
– Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.
– Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen Lesen: Die Schülerinnen und die Entwicklung der europäischen Literatur- Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Kunstgeschichte Wünschen berichtet wird.
– Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.
– Latein fördert somit das historische Denken Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die “kulturelle Erinnerung” Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.
Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Kompetenzniveau B2
Beiträge zu den Bildungsbereichen Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist. Sie können im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird.
Sprache und Kommunikation Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachensprechern und -sprecherinnen recht gut möglich ist. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen.
Mensch und Gesellschaft Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.
Natur Kompetenzniveaus und Technik: Lernjahre
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Kreativität Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Gestaltung: Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Erste lebende Fremdsprache
Gesundheit und Bewegung 5. bis 8. Lernjahr:
Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil Nach dem 5. Lernjahr (5. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Didaktische Grundsätze Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1
Unterrichten in Modulen Nach dem 6. Lernjahr (6. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.
Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von zwei Schuljahren frei wählbar mit Ausnahme des verpflichtenden Einstiegsmoduls. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte. Nach dem 7. und 8. Lernjahr (8. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache
In der Lektürephase des sechsjährigen Lateinunterrichts ist innerhalb von zwei Jahren (5. und 6. Klasse, 7. und 8. Klasse) jeweils ein Modul als Projektmodul zu gestalten. Dessen Thema ist frei wählbar, es kann aber auch eines der vorgegebenen Module als Projektmodul konzipiert werden. Im vierjährigen Lateinunterricht ist innerhalb von zwei Jahren (7. und 8. Klasse) eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten. Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B2
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zweite lebende Fremdsprache
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern. 1. bis 4. Lernjahr:
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Lesen, Schreiben: A2
Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Die Schülerinnen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten Textsorten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind. Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten. Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1
Lehrstoff (sechsjähriges Latein) 3. bis 6. Lernjahr:
5 Nach dem 3. und 6 Lernjahr (5. Klasse:) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte (verpflichtend als Einstiegsmodul) Lesen: B1
– anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben Nach dem 4. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
der Mensch in seinem Alltag Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A2
– anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen Lesen, Schreiben: B1
Eros Nach dem 5. und Amor 6. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
– mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt; sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Rolle von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1
Begegnung und Umgang mit dem Fremden Lesen: B2
– durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, ...) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren LATEIN
Herkunft, Idee Bildungs- und Bedeutung Europas Lehraufgabe:
– die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen; ausgehend vom Mythos anhand von Schlüsseltexten der Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken Sprachenlandschaft:
Austria Latina – er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten
– die Spuren der Romanisierung und Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und ausgehend Sprachreflexion das Erlernen von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen Fremdsprachen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf vertieft das heutige Österreich gewinnen Verständnis für die Muttersprache
Der Mythos und seine Wirkung – er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen
– den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und seinem Versuch einer Welterklärung begreifen er steigert somit die aktive und seine vielfältige Wirkung in allen Bereichen der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen passive Sprachkompetenz.
7. und 8. Klasse Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:
Die Schülerinnen – Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: Aufklärung bis in die Gegenwart
Suche nach Sinn – Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und Glück die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
– kritische Auseinandersetzung mit philosophischen und poetischen Texten zu Grundfragen der menschlichen Existenz und dabei Lösungsmodelle als Anregung für Latein vermittelt beispielhaft die eigene Lebensbewältigung Rezeption und Sinnfindung nutzen lernen Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins
Witz, Spott, Ironie – Latein fördert somit das historische Denken und die “kulturelle Erinnerung”.
– Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird; in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Politik Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und Gesellschaft gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
– die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen; Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen; gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Rhetorik, Propaganda, Manipulation Sprache und Kommunikation:
– grundlegende Formen und Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risken einseitige Propaganda in sich birgt Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation
“Religio” Mensch und Gesellschaft:
– Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende, Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen; im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext
Fachsprachen Natur und Fachtexte Technik:
– Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt
Rezeption in Sprache Kreativität und Literatur Gestaltung:
– Kenntnisse über die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden; ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Lehrstoff (vierjähriges Latein) Gesundheit und Bewegung:
5. Klasse: Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen Didaktische Grundsätze:
– Vertrautheit mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive und Partizipia; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen); unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen und Kenntnisse der Wortbildungslehre erwerben; Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis Unterrichten in die Gegenwart Modulen
6. Klasse: Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von zwei Schuljahren frei wählbar mit Ausnahme des verpflichtenden Einstiegsmoduls. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.
– Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen; In der Lektürephase des sechsjährigen Lateinunterrichts ist innerhalb von zwei Jahren (5. und 6. Klasse, 7. und 8. Klasse) jeweils ein Modul als Projektmodul zu gestalten. Dessen Thema ist frei wählbar, es kann aber auch eines der vorgegebenen Module als Projektmodul konzipiert werden. Im vierjährigen Lateinunterricht ist innerhalb von zwei Jahren (7. und 8. Klasse) eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten.
– in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Aus den folgenden beiden Modulen Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist eines die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu wählen: fördern.
Gestalten aus Mythologie, Legende Die Auswahl und Geschichte der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
– anhand von einfachen mythologischen, biographischen und hagiographischen Texten Gestalten und Persönlichkeiten kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
Der Mensch in seinem Alltag Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
– anhand von einfachen Texten mit dem Alltagsleben in verschiedenen Epochen vertraut werden Schülerinnen und durch Vergleich mit Schüler sind dazu anzuhalten, bei der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.
7. Die Schülerinnen und 8 Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten. Klasse:
Die Schülerinnen Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind.
Politik und Rhetorik Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.
– durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung aneignen; die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse kennen lernen Lehrstoff (sechsjähriges Latein):
Liebe, Lust und Leidenschaft 5. und 6. Klasse:
– durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe Die Schülerinnen und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Formen der Lebensbewältigung Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte (verpflichtend als Einstiegsmodul)
– sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen; Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und das Christentum bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen – anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben
Heiteres und Hintergründiges der Mensch in seinem Alltag
– am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden, und sich damit in kreativ-kritischer Weise auseinander setzen – anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen
Latein Eros und Europa Amor
– anhand von Schlüsseltexten Europas den Einfluss der Romanisierung und Christianisierung auf die Regionen Europas bis in die Gegenwart kennen lernen; fokussierend auf die Austria Latina in exemplarischer Weise archäologische und schriftliche Zeugnisse im lokalen und regionalen Kontext kennen lernen – mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt; sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Rolle von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden
Fachsprachen Begegnung und Fachtexte Umgang mit dem Fremden
– Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen – durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, ...) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren
Mythos Herkunft, Idee und Rezeption Bedeutung Europas
– wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst; ausgehend vom Mythos anhand von Beispielen nachvollziehen Schlüsseltexten der europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken
GRIECHISCH Austria Latina
Bildungs- – die Spuren der Romanisierung und Lehraufgabe: Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen und ausgehend von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf das heutige Österreich gewinnen
Der Griechischunterricht: Mythos und seine Wirkung
– eröffnet durch intensive, exemplarische den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen seinem Versuch einer Welterklärung begreifen und Textinhalten seine vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Wirkung in allen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen
– verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigeren Welt und sensibilisiert 7. und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog 8. Klasse:
– ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben Die Schülerinnen und sie bis heute bestimmen Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
– bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- Suche nach Sinn und Kunstgeschichte Glück
– befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer kritische Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit philosophischen und poetischen Texten zu gewinnen Grundfragen der menschlichen Existenz und dabei Lösungsmodelle als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen
– vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz Witz, Spott, Ironie
– macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat. – Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird; in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Politik und Gesellschaft
Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. – die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen; Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen; gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen
Beiträge zu den Bildungsbereichen: Rhetorik, Propaganda, Manipulation
Sprache – grundlegende Formen und Kommunikation: Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risken einseitige Propaganda in sich birgt
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation “Religio”
Mensch – Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und Gesellschaft: des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende, Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen; im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen
Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten Fachsprachen und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit Fachtexte
Natur – Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Technik: Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen
Förderung des analytischen Rezeption in Sprache und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen Literatur
Kreativität – Kenntnisse über die Entwicklung und Gestaltung: das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden; ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Lehrstoff (vierjähriges Latein):
Gesundheit und Bewegung 5. Klasse:
Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike Die Schülerinnen und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Didaktische Grundsätze – Vertrautheit mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive und Partizipia; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen); unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen und Kenntnisse der Wortbildungslehre erwerben; Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
Unterrichten in Modulen 6. Klasse:
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten Die Schülerinnen und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte. Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Alle Module der 7. und 8. Klasse sind zu behandeln. Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Eines der Module ist als Projektmodul zu gestalten. – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen;
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung – in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei Aus den folgenden beiden Modulen ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) eines zu fördern. wählen:
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen Gestalten aus Mythologie, Legende und Schüler zu orientieren. Geschichte
Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. – anhand von einfachen mythologischen, biographischen und hagiographischen Texten Gestalten und Persönlichkeiten kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben
In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen. Der Mensch in seinem Alltag
Die Schülerinnen – anhand von einfachen Texten mit dem Alltagsleben in verschiedenen Epochen vertraut werden und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen
Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium 7. und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten 8. Klasse:
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge Schülerinnen und Studienreisen ist anzustreben. Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
Der Zeitrahmen für Schularbeiten Politik und andere Formen der Leistungsfeststellung ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten. Rhetorik
Lehrstoff: – durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung aneignen; die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse kennen lernen
5. Klasse: Liebe, Lust und Leidenschaft
Die Schülerinnen – durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren
– Vertrautheit mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie (Verb: Verba auf -omega, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Aufbau eines Basiswortschatz unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich und Erwerb von Kenntnissen der Wortbildungslehre; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart Lebensbewältigung
6. Klasse: – sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen; Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und das Christentum bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen
Die Schülerinnen Heiteres und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: Hintergründiges
– Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf -my jota) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen – am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden, und sich damit in kreativ-kritischer Weise auseinander setzen
– in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen Latein und erweitern Europa
Als Übergangsmodule stehen zur Auswahl: – anhand von Schlüsseltexten Europas den Einfluss der Romanisierung und Christianisierung auf die Regionen Europas bis in die Gegenwart kennen lernen; fokussierend auf die Austria Latina in exemplarischer Weise archäologische und schriftliche Zeugnisse im lokalen und regionalen Kontext kennen lernen
Das Neue Testament als Basistext Europas Fachsprachen und Fachtexte
– einen Überblick über den Aufbau Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und die verschiedenen Textsorten Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der biblischen Schriften gewinnen Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen Latein als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen
Spott Mythos und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft Rezeption
– Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und ins Lächerliche gezogen worden sind sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst anhand von Beispielen nachvollziehen
Als erstes verpflichtendes Modul muss behandelt werden: GRIECHISCH
Sokrates als Typ Bildungs- und Archetyp des Philosophierens Lehraufgabe:
– die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen; mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen Der Griechischunterricht:
7. und 8. Klasse: – eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
Die – verhilft den Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen: Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigeren Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften – ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
– das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen; exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinander setzen; Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes bietet einen Einblick in die Grundlagen und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse Entwicklung der griechischen Antike nachvollziehen europäischen Literatur- und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen Kunstgeschichte
Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur – befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
– anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs; einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln – vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
Die griechische Lyrik als Impuls für – macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die Darstellung subjektiven Empfindens den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.
– Beitrag zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen den Aufgabenbereichen der Schule:
Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
– Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln; Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen; durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang Beiträge zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden den Bildungsbereichen:
Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens Sprache und Kommunikation:
– die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen; sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation
GESCHICHTE Mensch und SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG Gesellschaft:
Bildungs- Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und Lehraufgabe: politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit
Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. Natur und 8. Klasse) zusammen. Technik:
Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen. Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen Kreativität und Schüler notwendig ist. Gestaltung:
Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind. Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen Gesundheit und Schüler. Bewegung:
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Religionen und Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen Sport und über politische Probleme urteilen des agonalen Gedankens in der Antike und entsprechend handeln können. ihrer Wirkung bis in die Gegenwart
Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert Didaktische Grundsätze:
– Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse, internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.); Unterrichten in Modulen
– Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche aus unterschiedlichen Quellen usw.); Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.
– Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein, Reflexionsfähigkeit usw.). Alle Module der 7. und 8. Klasse sind zu behandeln. Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Eines der Module ist als Projektmodul zu gestalten.
Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander, die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen. Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.
Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, Die Auswahl und der analytisch drei Dimensionen unterscheidet: Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
– Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln, Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
– Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von In die Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele, Lösungen, Ergebnisse aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der Politik großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.
– Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte, Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse, Interessen Die Schülerinnen und ihre Durchsetzung Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.
Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.
Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen. Der Zeitrahmen für Schularbeiten und andere Formen der Leistungsfeststellung ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Lehrstoff:
Sprache und Kommunikation 5. Klasse:
– Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
– Förderung kritischer Reflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von Quellen (Texte, Bilder, Diagramme, Statistiken und Karten ua.) unter Einbeziehung der modernen Medien – Vertrautheit mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie (Verb: Verba auf -omega, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Aufbau eines Basiswortschatz unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich und Erwerb von Kenntnissen der Wortbildungslehre; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
– Aufbau einer demokratischen Kommunikationskultur 6. Klasse:
Mensch Die Schülerinnen und Gesellschaft Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
– Stellenwert Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf -my jota) und Stellung von Frauen Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und Männern als Individuen vertiefen; den Basiswortschatz festigen und Sozialwesen im jeweiligen historischen Kontext erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen
– Kollektivismus versus Individualismus in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
– Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Herrschaft Als Übergangsmodule stehen zur Auswahl:
– massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen Das Neue Testament als Basistext Europas
Natur – einen Überblick über den Aufbau und Technik: die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen
– natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen Spott und Vorgänge Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft
– Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft – Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind
– gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen Als erstes verpflichtendes Modul muss behandelt werden:
– Grenzen Sokrates als Typ und Archetyp des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts Philosophierens
– nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen; mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die Natur prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen
Kreativität 7. und Gestaltung 8. Klasse:
– simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte Die Schülerinnen und Politischen Bildung Schüler sollen folgende Ziele erreichen:
– kreative und vielfältige Formen Das griechische Denken als Fundament der Präsentation Wissenschaften
– Auswirkung von Kunst das Denken der jonischen Naturphilosophen und Kultur auf Politik ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Gesellschaft Naturwissenschaft kennen lernen; exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinander setzen; Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen
Gesundheit und Bewegung: Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur
– soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt – anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs; einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln
– gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens
Didaktische Grundsätze: – zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen
Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln. Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters
Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als nahe liegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht – unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung – umgesetzt werden. – Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln; Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen; durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens
Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen. – die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen; sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen
Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen GESCHICHTE und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen. SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG
Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Schülerinnen Bildungs- und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst. Lehraufgabe:
Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden: Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen.
– reales Handeln: Erkundigungen, Befragungen von Expertinnen und Experten, Straßeninterviews, Projekte / Initiativen, Fall-, Sozialstudien, Wahl von Schulsprecherinnen und Schulsprechern, Schülerzeitung usw. Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.
– simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen und Schüler notwendig ist.
– produktives Gestalten: Tabellen / Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage, Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel, Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw. Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind.
Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt wird (Sachkompetenz). Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.
Lehrstoff (in Klammer Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt):, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.
5. und 6. Klasse Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert:
Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters – Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse, internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.);
– politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Imperium Romanum) – Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche aus unterschiedlichen Quellen usw.);
– Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte; geistiges Leben, antike Philosophie) – Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein, Reflexionsfähigkeit usw.).
– Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen (griechische und römische Expansionen; Barbarei; Völkerwanderungen; Zerfall des Römischen Reiches) Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden.
– die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen; Ständegesellschaft; Frauen und Männer im jeweiligen System; Verwaltungsentwicklung, Entwicklung der Territorialstaaten) Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander, die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen.
Vom Beginn Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg analytisch drei Dimensionen unterscheidet:
– die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen) – Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln, Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen
– die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in neuzeitlichen Staaten und Bündnissystemen (Hausmachtpolitik; habsburgische Reformpolitik; napoleonisches Hegemonialsystem; Der Wiener Kongress und das System der Restauration; Bündnisse bis 1918) – Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele, Lösungen, Ergebnisse der Politik
– Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; englischer Parlamentarismus; zentralistischer Nationalstaat) – Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte, Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse, Interessen und ihre Durchsetzung
– kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Nachwirkungen (Frühkolonialismus; Merkantilismus; Kolonialismus; Imperialismus) Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution; Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung) Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar.
– gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis 1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; industrielle Revolution; Frauenemanzipationsbewegungen; Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges) Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.
– Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft (Geschichtsbilder und -mythen; historische Legitimationen) Beiträge zu den Bildungsbereichen:
7. Sprache und 8. Klasse Kommunikation:
Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik – Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen
7. Klasse: – Förderung kritischer Reflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von Quellen (Texte, Bilder, Diagramme, Statistiken und Karten ua.) unter Einbeziehung der modernen Medien
– kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Ursachen und Verlauf des Zweiten Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen) Aufbau einer demokratischen Kommunikationskultur
– demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme Mensch und ihre Ideologien (Systemvergleiche; Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich 1918-1938) Gesellschaft:
– nationalsozialistisches System Stellenwert und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands- Stellung von Frauen und Freiheitsbewegungen) Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen Kontext
– das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, z. B. Vertreibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung neuer Demokratien) Kollektivismus versus Individualismus
– soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung Konzepte der Rechtfertigung von nachhaltigen Lösungsstrategien (Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich) der Auflehnung gegen Herrschaft
– die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallsprozesse (Zerfall der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945) massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen
– emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 (Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen; Demokratisierungswellen; Friedens- Natur und Anti-Atom-Bewegung; Neokonservativismus, Neoliberalismus) Technik:
– politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen natürliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Konfliktlösungsprozesse Vorgänge
8. Klasse: – Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft
– Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-, Kleinstaatorientierung nach 1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration; internationale Politik) gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen
– das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischem System, Verwaltung und Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäischen Union; Europarat; Demokratiemodelle) Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts
– europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale (Demokratiegewinn, Demokratieverlust; globale Akteure; Regionalisierung) nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur
– Rolle der Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur Kreativität und Gesellschaft (Medienpolitik, Medienstrukturen; Neue Medien; Cyberdemokratie) Gestaltung:
– Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und neue Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen (Vereinte Nationen, Militär- und Wirtschaftsbündnisse; Weltwirtschaftsorganisationen; OSZE; aktuelle Konflikte; Formen nationaler simulative und internationaler Friedens- handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Sicherheitspolitik) Politischen Bildung
GEOGRAPHIE – kreative und WIRTSCHAFTSKUNDE vielfältige Formen der Präsentation
Bildungs- – Auswirkung von Kunst und Lehraufgabe: Kultur auf Politik und Gesellschaft
Der Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht soll Motive und Auswirkungen, Regelhaftigkeiten und Probleme menschlichen Handelns in den eng miteinander verflochtenen Aktionsbereichen “Raum, Gesellschaft und Wirtschaft” sichtbar Gesundheit und unter dem Gesichtspunkt der Politischen Bildung verständlich machen. Der Fachunterricht soll sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet fühlen Bewegung: einer menschenwürdigen Gesellschaft, einer intakten Umwelt und nachhaltigen Wirtschaft.
Darüber hinaus soll der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde den Schülerinnen und Schülern jene Qualifikationen vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen. – soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt
Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben zielt der Unterricht aus Geographie – gesellschaftliche und Wirtschaftskunde auf drei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen ab, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind: politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen
Methodenkompetenz Didaktische Grundsätze:
– geographisch – wirtschaftskundliche Informationen mit Hilfe bewährter und auch mit dem Einsatz computergestützter Verfahren gewinnen, analysieren und zielgruppenorientiert darstellen können Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln.
– Nutzung Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und Auswertung topographischer regionale Ebene soll als nahe liegendes Erfahrungs- und thematischer Karten sowie von Weltraumbildern Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht – unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung – umgesetzt werden.
Orientierungskompetenz Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.
– Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen, politischen und berufsbezogenen Entscheidungen anzuwenden Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen.
– Verdichtung Historisches und Sicherung eines weltweiten topographischen Rasters politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um raumbezogene Informationen selbständig einordnen das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.
Synthesekompetenz Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst.
– Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie in die zugrunde liegenden Machtstrukturen vermitteln Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden:
– die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen – reales Handeln: Erkundigungen, Befragungen von Expertinnen und Experten, Straßeninterviews, Projekte / Initiativen, Fall-, Sozialstudien, Wahl von Schulsprecherinnen und Schulsprechern, Schülerzeitung usw.
– die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw.
– Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können – produktives Gestalten: Tabellen / Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage, Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel, Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw.
Umweltkompetenz Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt wird (Sachkompetenz).
– die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen Lehrstoff (in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt):
– Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes aus betriebs- 5. und volkswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung technologischer Aspekte 6. Klasse:
– Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen; Interessensgegensätze bei Von der Nutzung von Räumen erkennen und somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters
– Festigung der Erziehung zur globalen Verantwortung für die “eine Welt” politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Imperium Romanum)
Gesellschaftskompetenz – Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte; geistiges Leben, antike Philosophie)
– Aspekte geschlechtsspezifischer Unterschiede in verschiedenen sozioökonomischen Systemen analysieren Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen (griechische und römische Expansionen; Barbarei; Völkerwanderungen; Zerfall des Römischen Reiches)
– die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich, Europa und die Welt kritisch zu beurteilen – die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen; Ständegesellschaft; Frauen und Männer im jeweiligen System; Verwaltungsentwicklung, Entwicklung der Territorialstaaten)
– die persönliche Rolle als Konsument bzw. Konsumentin kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg
– Motivation zur persönlichen Auseinandersetzung mit lokalen, regionalen und globalen Fragestellungen – die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen)
– die Qualifikationen erwerben, an der Entwicklung des “Neuen Europa” aktiv mitzuwirken – die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in neuzeitlichen Staaten und Bündnissystemen (Hausmachtpolitik; habsburgische Reformpolitik; napoleonisches Hegemonialsystem; Der Wiener Kongress und das System der Restauration; Bündnisse bis 1918)
Wirtschaftskompetenz – Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; englischer Parlamentarismus; zentralistischer Nationalstaat)
– Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme – kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Nachwirkungen (Frühkolonialismus; Merkantilismus; Kolonialismus; Imperialismus)
– Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können – die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution; Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung)
– Erwerb grundlegender Kenntnisse und konkreter Einblicke gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in innerbetriebliches Geschehen Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis 1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; industrielle Revolution; Frauenemanzipationsbewegungen; Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges)
– Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse Instrumentalisierungen von Kultur und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- Ideologie in Politik und Berufswelt unter dem Einfluss wachsender Technisierung Gesellschaft (Geschichtsbilder und Globalisierung -mythen; historische Legitimationen)
– Interesse wecken für ein Erwerbsleben im selbständigen Bereich 7. und 8. Klasse:
Mit seinen grundlegenden Zielen soll der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde die Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule sowie den einzelnen Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation, Mensch und Gesellschaft, Natur und Technik, Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Bewegung, die bereits im Lehrplan der Unterstufe definiert wurden, leisten. Die dort definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik
Didaktische Grundsätze 7. Klasse:
Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler führen sollen. – kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Ursachen und Verlauf des Zweiten Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen)
Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: die Schüler- und Klassensituation, der aktuelle Bezug, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit, die fächerübergreifenden Aspekte. – demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien (Systemvergleiche; Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich 1918-1938)
Die Themen sind einheitlich für alle Schulstufen durchstrukturiert. Das jeweils erste Thema bietet einen allgemeinen Einstieg in die Problematik der Raumstrukturierung. Es folgen Themen die den Kompetenzbereichen Umwelt – Wirtschaft – Gesellschaft zugeordnet werden können. – nationalsozialistisches System und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands- und Freiheitsbewegungen)
Im jeweils letzten Einzelthema und in den Themen der 8. Klasse wird verstärkt die Synthesekompetenz, beim letzten Einzelthema in der 7. Klasse verstärkt Berufsorientierung eingefordert. – das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, z. B. Vertreibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung neuer Demokratien)
Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen – soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten und die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen. Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien (Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich)
In der Oberstufe werden höhere Anforderungen an die Orientierung und Selbständigkeit gestellt als in der Unterstufe. Es soll in jeder Klasse Unterrichtseinheiten geben, in denen die Schülerinnen und Schüler durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Realität lernen. – die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallsprozesse (Zerfall der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945)
Im Unterricht soll die Aktivität der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen. Daher sind verstärkt Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind neben traditionellen geographischen Arbeitsformen insbesondere die Möglichkeiten der IKT zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftskundlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerübergreifenden Projekten und didaktischen Spiele in jeder Klasse besondere Bedeutung zu. – emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 (Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen; Demokratisierungswellen; Friedens- und Anti-Atom-Bewegung; Neokonservativismus, Neoliberalismus)
Lehrstoff: – politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse
5. und 6 8. Klasse:
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt – Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-, Kleinstaatorientierung nach 1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration; internationale Politik)
Gliederungsprinzipien – das politische und rechtliche System Österreichs und der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischem System, Verwaltung und Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäischen Union; Europarat; Demokratiemodelle)
– Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen aufzeigen – europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale (Demokratiegewinn, Demokratieverlust; globale Akteure; Regionalisierung)
– Einsicht gewinnen, dass Gliederungen immer einem bestimmten Zwecken dienen, dass Grenzen Übergangszonen und die so abgegrenzten Gebiete meist nicht einheitlich sind – Rolle der Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft (Medienpolitik, Medienstrukturen; Neue Medien; Cyberdemokratie)
Landschaftsökologische Zonen – Akteure der Erde internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und neue Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen (Vereinte Nationen, Militär- und Wirtschaftsbündnisse; Weltwirtschaftsorganisationen; OSZE; aktuelle Konflikte; Formen nationaler und internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik)
– Wechselwirkung von Relief, Klima, Boden, Wasser GEOGRAPHIE und Vegetation verstehen WIRTSCHAFTSKUNDE
– Klimadaten in Diagramme umsetzen Bildungs- und daraus eine Klimagliederung der Erde ableiten Lehraufgabe:
Bevölkerung Der Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht soll Motive und Auswirkungen, Regelhaftigkeiten und Probleme menschlichen Handelns in den eng miteinander verflochtenen Aktionsbereichen “Raum, Gesellschaft und Wirtschaft” sichtbar und unter dem Gesichtspunkt der Politischen Bildung verständlich machen. Der Fachunterricht soll sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet fühlen: einer menschenwürdigen Gesellschaft, einer intakten Umwelt und nachhaltigen Wirtschaft.
– die Dynamik Darüber hinaus soll der Weltbevölkerung unter Bezugnahme auf das Modell des demographischen Überganges analysieren Unterricht aus Geographie und ihre heutige Wirtschaftskunde den Schülerinnen und Schülern jene Qualifikationen vermitteln, die mögliche zukünftige Verteilung darstellen den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen.
– Ursachen und Auswirkungen Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben zielt der räumlichen Unterricht aus Geographie und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften erkennen Wirtschaftskunde auf drei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen ab, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind:
Die Menschen und ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse Methodenkompetenz
– die Bedeutung der Märkte geographisch – wirtschaftskundliche Informationen mit Hilfe bewährter und der Preisbildung für die Verteilung knapper Güter auch mit dem Einsatz computergestützter Verfahren gewinnen, analysieren und für die grenzenlosen Bedürfnisse erkennen zielgruppenorientiert darstellen können
– wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde anhand der Verfügbarkeit an Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital, Humanressourcen) Nutzung und Auswertung topographischer und thematischer Karten sowie als Folge politischen Handelns erklären können von Weltraumbildern
Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen Orientierungskompetenz
– regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären können – Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen, politischen und berufsbezogenen Entscheidungen anzuwenden
– Erfassen, wie sich Naturereignisse aufgrund des sozialen Verdichtung und ökonomischen Gefüges unterschiedlich auswirken Sicherung eines weltweiten topographischen Rasters um raumbezogene Informationen selbständig einordnen zu können
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa Synthesekompetenz
Raumbegriff – Einsicht in das Wirkungsgefüge und Strukturierung Europas die Dynamik des Raumes, der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie in die zugrunde liegenden Machtstrukturen vermitteln
– unterschiedliche Gliederungskonzepte Europas nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen begreifen; Erfassen des Europa-Begriffes – die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen
– die wichtigsten räumlichen Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und ökonomischen Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union kennen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können
Produktionsgebiete im Wandel – Außerwert- Raum, Gesellschaft und Inwertsetzung als sozioökonomische Problemstellungen Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können
– die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential und den agrarsozialen Verhältnissen erkennen Umweltkompetenz
– die Eignung Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Naturräumen Umwelt im weitesten Sinn für die Tourismusentwicklung sowie die Folgen der Erschließung vergleichend bewerten das menschliche Handeln erkennen
Konvergenzen – Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes aus betriebs- und Divergenzen europäischer Gesellschaften volkswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung technologischer Aspekte
– die europäische Dimension für die Gesellschaftsentwicklung erfassen und die Chancen für die eigene Lebens- Landschaften als Lebensräume ökonomisch und Berufsplanung ökologisch einschätzen; Interessensgegensätze bei der Nutzung von Räumen erkennen. und somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen
– Erkennen, dass sich Europa zum Einwanderungskontinent entwickelt hat Festigung der Erziehung zur globalen Verantwortung für die “eine Welt”
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik Gesellschaftskompetenz
– Einsichten Aspekte geschlechtsspezifischer Unterschiede in die Maßnahmen und Auswirkungen der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik der Europäischen Union gewinnen. Deren Träger, Instrumente und Funktionsweise kennen lernen und kritisch bewerten verschiedenen sozioökonomischen Systemen analysieren
– regionale Disparitäten an ausgewählten Staaten und überstaatlichen Gebilden erkennen und analysieren, sowie die Bedeutung der Regionalpolitik für den Abbau derselben erfassen – die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich, Europa und die Welt kritisch zu beurteilen
Regionale Entwicklungspfade im Vergleich – die persönliche Rolle als Konsument bzw. Konsumentin kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen
– anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Beitritt zur Europäischen Union aufzeigen – Motivation zur persönlichen Auseinandersetzung mit lokalen, regionalen und globalen Fragestellungen
– Erfassen der Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung Qualifikationen erwerben, an der Entwicklung des “Neuen Europa” aktiv mitzuwirken
7. Klasse: Wirtschaftskompetenz
Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar. – Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können
Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs – Erwerb grundlegender Kenntnisse und konkreter Einblicke in innerbetriebliches Geschehen
– die unterschiedliche Qualität Einsicht in den Wandel der politischen Grenzen Österreichs seit Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt unter dem 20. Jahrhundert in ihrer Wirkung auf Verkehr, Wirtschaft Einfluss wachsender Technisierung und Migration erfassen Globalisierung
– Möglichkeiten Interesse wecken für grenzüberschreitende Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration erkennen ein Erwerbsleben im selbständigen Bereich
Naturräumliche Chancen Mit seinen grundlegenden Zielen soll der Unterricht in Geographie und Risken Wirtschaftskunde die Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule sowie den einzelnen Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation, Mensch und Gesellschaft, Natur und Technik, Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Bewegung, die bereits im Lehrplan der Unterstufe definiert wurden, leisten. Die dort definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
– geoökologische Faktoren und Prozesse am Beispiel eines alpinen sowie eines außeralpinen österreichischen Landschaftsraumes aufzeigen und in ihrem Zusammenwirken erklären Didaktische Grundsätze:
– Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die naturräumlichen Gegebenheiten als Ansatzpunkt für zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Regionalentwicklung bewerten können Schülerinnen und Schüler führen sollen.
– naturräumliche Voraussetzungen sowie wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: die Schüler- und Klassensituation, der aktuelle Bezug, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit, die fächerübergreifenden Aspekte.
– Bereitschaft entwickeln für einen sorgsamen Umgang mit den knappen Ressourcen Luft, Wasser und Boden Die Themen sind einheitlich für alle Schulstufen durchstrukturiert. Das jeweils erste Thema bietet einen allgemeinen Einstieg in die Problematik der Raumstrukturierung. Es folgen Themen die den Kompetenzbereichen Umwelt – Wirtschaft – Gesellschaft zugeordnet werden können.
Demographische Entwicklung Im jeweils letzten Einzelthema und gesellschaftspolitische Implikationen in den Themen der 8. Klasse wird verstärkt die Synthesekompetenz, beim letzten Einzelthema in der 7. Klasse verstärkt Berufsorientierung eingefordert.
– die Entwicklung Das intensive Befassen mit den Inhalten der österreichischen Bevölkerung (zeitliche und räumliche Dimension) darstellen können sowie mögliche Folgen ableiten einzelnen Themen und beurteilen die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen.
– In der Oberstufe werden höhere Anforderungen an die Lebenssituation ausgewählter Bevölkerungsgruppen vor dem Hintergrund des Phänomens “Fremdsein” analysieren Orientierung und bewerten können Selbständigkeit gestellt als in der Unterstufe. Es soll in jeder Klasse Unterrichtseinheiten geben, in denen die Schülerinnen und Schüler durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Realität lernen.
– Im Unterricht soll die gesellschaftspolitischen Herausforderungen einer alternden Aktivität der Schülerinnen und multikulturellen Gesellschaft erfassen Schüler im Vordergrund stehen. Daher sind verstärkt Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind neben traditionellen geographischen Arbeitsformen insbesondere die Möglichkeiten der IKT zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftskundlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerübergreifenden Projekten und didaktischen Spiele in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.
Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme – Wirtschafts- und Sozialpolitik Lehrstoff:
– aus dem Magischen Vieleck Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik ableiten 5. und unterschiedliche Positionen formulieren 6. Klasse:
– die Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- Die soziale, ökonomisch und Sozialpolitik erfassen ökologisch begrenzte Welt
– anhand des Budgets wirtschafts- und sozialpolitische Absichten sowie Maßnahmen Gliederungsprinzipien der Bundesregierung besprechen und analysieren Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen
– das Zustandekommen wichtiger wirtschaftlicher Daten kennen lernen Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und deren Aussagekraft beurteilen ökonomischen Merkmalen aufzeigen
Wirtschaftsstandort Österreich – Einsicht gewinnen, dass Gliederungen immer einem bestimmten Zwecken dienen, dass Grenzen Übergangszonen und die so abgegrenzten Gebiete meist nicht einheitlich sind
– die Vor- und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen Landschaftsökologische Zonen der Erde
– die Entstehung regionaler Disparitäten erklären und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Alltagsleben Wechselwirkung von Relief, Klima, Boden, Wasser und die Wirtschaft erläutern Vegetation verstehen
– außenwirtschaftliche Verknüpfungen im Zuge der EU-Mitgliedschaft bzw. des Globalisierungsprozesses erkennen Klimadaten in Diagramme umsetzen und analysieren daraus eine Klimagliederung der Erde ableiten
– Industrie und Dienstleistung (Tourismus, Handel usw.) als wesentliche Basis der Wertschöpfung erkennen Bevölkerung und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder aufzeigen Gesellschaft
Unternehmen – die Dynamik der Weltbevölkerung unter Bezugnahme auf das Modell des demographischen Überganges analysieren und Berufsorientierung ihre heutige und die mögliche zukünftige Verteilung darstellen
– von Ursachen und Auswirkungen der Produkt- oder Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen – ein fiktives Unternehmen gründen räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften erkennen
– die Einnahmen- und Ausgabenrechnung bei Unternehmen Die Menschen und privaten Haushalten in ihren Grundprinzipien verstehen ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse
– die Vielfalt Bedeutung der Bildungswege kennen lernen Märkte und die eigene Positionierung in der Berufswelt finden Preisbildung für die Verteilung knapper Güter und für die grenzenlosen Bedürfnisse erkennen
– betriebliche Kennzahlen wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde anhand der Verfügbarkeit an Hand von Beispielen interpretieren Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital, Humanressourcen) sowie als Folge politischen Handelns erklären können
– Erfassung und Bewertung von innerbetrieblichen Entscheidungen im Spannungsfeld von Konkurrenz, ökologischen und ökonomischen Notwendigkeiten Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen
– Veränderungen regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von Strukturen innerhalb und im Umfeld der Unternehmen erkennen knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze usw.) und ihre Folgen abschätzen dahinter stehende politische Interessen erklären können
– Erkundung eines Dienstleistungsbetriebes Erfassen, wie sich Naturereignisse aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges unterschiedlich auswirken
8. Klasse: Vielfalt und Einheit – Das neue Europa
Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar. Raumbegriff und Strukturierung Europas
Lokal -regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte – unterschiedliche Gliederungskonzepte Europas nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen begreifen; Erfassen des Europa-Begriffes
Globalisierung – Chancen die wichtigsten räumlichen und Gefahren ökonomischen Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union kennen
Produktionsgebiete im Wandel – die Prozesse der Globalisierung und ihre unterschiedlichen Interpretationen erkennen Außerwert- und bewerten Inwertsetzung als sozioökonomische Problemstellungen
– den globalen Klimawandel in seinen möglichen Auswirkungen auf Lebenssituationen die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential und Wirtschaft charakterisieren können den agrarsozialen Verhältnissen erkennen
– lokale Betroffenheit durch globale Probleme erkennen und Verantwortungsbewusstsein die Eignung von Naturräumen für die gesamte Erde entwickeln Tourismusentwicklung sowie die Folgen der Erschließung vergleichend bewerten
– die Chancen flexibler “Kleiner” in der globalen Wirtschaft erkennen Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften
– traditionelle und künstliche Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen die europäische Dimension für die Gesellschaftsentwicklung erfassen und hinsichtlich ihrer sozialen die Chancen für die eigene Lebens- und ökologischen Auswirkungen bewerten Berufsplanung erkennen.
Politische und ökonomische Systeme im Vergleich – Erkennen, dass sich Europa zum Einwanderungskontinent entwickelt hat
– Zusammenhänge zwischen der sozialen und politischen Entwicklung unterschiedlicher Kulturräume und ihre Auswirkungen auf Weltpolitik Wettbewerbspolitik und Weltwirtschaft erkennen können Regionalpolitik
– Einsichten in die Asymmetrie zwischen Maßnahmen und Auswirkungen der ökonomischen Macht auf Verkehrs- und Wirtschaftspolitik der einen Seite Europäischen Union gewinnen. Deren Träger, Instrumente und den sozialen Funktionsweise kennen lernen und politischen Interessen auf der anderen Seite erkennen kritisch bewerten
– Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer regionale Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen an ausgewählten Staaten und Möglichkeiten von Verbesserungen durch Entwicklungszusammenarbeit diskutieren überstaatlichen Gebilden erkennen und analysieren, sowie die Bedeutung der Regionalpolitik für den Abbau derselben erfassen
– Zusammenschlüsse auf wirtschaftlicher und politischer Ebene vergleichen Regionale Entwicklungspfade im Vergleich
Städte als Lebensräume – anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und ökonomische Zentren Gesellschaft nach einem Beitritt zur Europäischen Union aufzeigen
– den Prozess Erfassen der Verstädterung und dessen wichtigste Ursachen verstehen Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung
– Erfassen der Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft und als Orte der sozialen Differenzen 7. Klasse:
– Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die Vielfalt der lebensräumlichen Wirklichkeiten der Stadt vergleichen können verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.
Österreich – Umweltprobleme expandierender Stadtregionen erkennen Raum – Gesellschaft – Wirtschaft
Geld- und Währung Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs
– die internationalen Geldströme analysieren und ihre Bedeutung für die unterschiedliche Entwicklung von Regionen Qualität der politischen Grenzen Österreichs seit dem 20. Jahrhundert in ihrer Wirkung auf Verkehr, Wirtschaft und Migration erfassen
– wichtige Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten Möglichkeiten für grenzüberschreitende Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration erkennen
Politische Gestaltung von Räumen Naturräumliche Chancen und Risken
– die Raumordnung als gestalterisches Element auf kommunalpolitischer Ebene kennen lernen geoökologische Faktoren und ihre Auswirkungen beurteilen Prozesse am Beispiel eines alpinen sowie eines außeralpinen österreichischen Landschaftsraumes aufzeigen und in ihrem Zusammenwirken erklären
– Erfassen wie durch Zuweisung von Symbolen und Images neue Räume geschaffen und wie dadurch die Raumwahrnehmung sowie räumliche Identität nachhaltig verändert wird naturräumlichen Gegebenheiten als Ansatzpunkt für die Regionalentwicklung bewerten können
– Bereitschaft entwickeln zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken naturräumliche Voraussetzungen sowie wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen
MATHEMATIK – Bereitschaft entwickeln für einen sorgsamen Umgang mit den knappen Ressourcen Luft, Wasser und Boden
Bildungs- Demographische Entwicklung und Lehraufgabe: gesellschaftspolitische Implikationen
Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die für viele Lebensbereiche grundlegende Bedeutung haben. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler – die vielfältigen Aspekte Entwicklung der Mathematik österreichischen Bevölkerung (zeitliche und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen. räumliche Dimension) darstellen können sowie mögliche Folgen ableiten und beurteilen
Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, – die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen Lebenssituation ausgewählter Bevölkerungsgruppen vor dem Hintergrund des Mathematikunterrichts. Phänomens “Fremdsein” analysieren und bewerten können
Mathematische Kompetenzen – die gesellschaftspolitischen Herausforderungen einer alternden und multikulturellen Gesellschaft erfassen
Kompetenzen, die sich auf Kenntnisse beziehen: Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme – Wirtschafts- und Sozialpolitik
Sie äußern sich im Vertrautsein mit mathematischen Inhalten – aus den Bereichen Zahlen, Algebra, Analysis, Geometrie dem Magischen Vieleck Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik ableiten und Stochastik. unterschiedliche Positionen formulieren
Kompetenzen, – die sich auf Begriffe beziehen: Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik erfassen
Sie äußern sich in der Fähigkeit, mathematische Begriffe mit adäquaten Grundvorstellungen zu verknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Mathematik als spezifische Sprache zur Beschreibung von Strukturen und Mustern, zur Erfassung von Quantifizierbarem – anhand des Budgets wirtschafts- und logischen Beziehungen sozialpolitische Absichten sowie zur Untersuchung von Naturphänomenen erkennen. Maßnahmen der Bundesregierung besprechen und analysieren
Kompetenzen, die sich auf mathematische Fertigkeiten – das Zustandekommen wichtiger wirtschaftlicher Daten kennen lernen und Fähigkeiten beziehen, äußern sich im Ausführen der folgenden mathematischen Aktivitäten: deren Aussagekraft beurteilen
– Darstellend – interpretierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik und zurück zu tun haben; auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten Wirtschaftsstandort Österreich
– Formal – operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken Vor- und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen
– Experimentell – heuristisches Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die etwa mit zielgerichtetem Suchen nach Gesetzmäßigkeiten, mit Variation von Parametern oder dem Aufstellen von induktiv gewonnenen Vermutungen zu tun haben; auch das Ausführen von Simulationen, das Untersuchen von Grenz- Entstehung regionaler Disparitäten erklären und Spezialfällen sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Übergehen zu Verallgemeinerungen gehören in der experimentellen Phase zu diesen Aktivitäten Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern
– Kritisch – argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben; das Beweisen heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs – außenwirtschaftliche Verknüpfungen im Zuge der EU-Mitgliedschaft bzw. des Globalisierungsprozesses erkennen und analysieren
Aspekte – Industrie und Dienstleistung (Tourismus, Handel usw.) als wesentliche Basis der Mathematik Wertschöpfung erkennen und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder aufzeigen
Schöpferisch – kreativer Aspekt: Unternehmen und Berufsorientierung
Mathematik ist eine Schulung des Denkens, in – von der Arbeitstechniken vermittelt, Strategien aufgebaut, Phantasie angeregt und Kreativität gefördert werden Produkt- oder Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen – ein fiktives Unternehmen gründen
Sprachlicher Aspekt: – die Einnahmen- und Ausgabenrechnung bei Unternehmen und privaten Haushalten in ihren Grundprinzipien verstehen
Mathematik ist ein elaboriertes Begriffsnetz, ein ständiges Bemühen um exakten Ausdruck, in dem – die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren Vielfalt der Bildungswege kennen lernen und Urteilen entwickelt sowie die sprachliche Ausdrucksfähigkeit gefördert werden eigene Positionierung in der Berufswelt finden
Erkenntnistheoretischer Aspekt: – betriebliche Kennzahlen an Hand von Beispielen interpretieren können
Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt; sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen; Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen – Erfassung und Bewertung von innerbetrieblichen Entscheidungen im Spannungsfeld von Konkurrenz, ökologischen und ökonomischen Notwendigkeiten
Pragmatisch- anwendungsorientierter Aspekt: – Veränderungen von Strukturen innerhalb und im Umfeld der Unternehmen erkennen und ihre Folgen abschätzen können
Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien bzw. Berufsfelder – Erkundung eines Dienstleistungsbetriebes
Autonomer Aspekt 8. Klasse:
Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können; Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern und fördert so den demokratischen Prozess Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.
Kulturell Lokal -regional – historischer Aspekt global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte
Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- Globalisierung – Chancen und Geisteslebens macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung Gefahren
Beitrag zu den Aufgabenbereichen – die Prozesse der Schule: Globalisierung und ihre unterschiedlichen Interpretationen erkennen und bewerten
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln – den globalen Klimawandel in seinen möglichen Auswirkungen auf Lebenssituationen und zu vertiefen. Wirtschaft charakterisieren können
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – lokale Betroffenheit durch globale Probleme erkennen und Verantwortungsbewusstsein für die gesamte Erde entwickeln
Sprache und Kommunikation: – die Chancen flexibler “Kleiner” in der globalen Wirtschaft erkennen
Mathematik ergänzt – traditionelle und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Symbole künstliche Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und ihre Darstellungen, sie präzisiert Aussagen globalen Angebots- und verdichtet sie; neben der Muttersprache Nachfragestrukturen erfassen und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten
Mensch Politische und Gesellschaft: ökonomische Systeme im Vergleich
Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin usw.) eine wichtige Rolle spielt – Zusammenhänge zwischen der sozialen und politischen Entwicklung unterschiedlicher Kulturräume und ihre Auswirkungen auf Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen können
Natur – die Asymmetrie zwischen der ökonomischen Macht auf der einen Seite und Technik: den sozialen und politischen Interessen auf der anderen Seite erkennen
Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben – Ursachen und damit auch verstehen; Die Mathematik stellt eine Fülle Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen und Möglichkeiten von Lösungsmethoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden Verbesserungen durch Entwicklungszusammenarbeit diskutieren
Kreativität – Zusammenschlüsse auf wirtschaftlicher und Gestaltung: politischer Ebene vergleichen
Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite; vor allem das Experimentieren an neuen Aufgabenstellungen und Problemen macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität Städte als Lebensräume und Einfallsreichtum gefördert werden ökonomische Zentren
Gesundheit – den Prozess der Verstädterung und Bewegung: dessen wichtigste Ursachen verstehen
Durch die Bearbeitung mathematisch beschreibbarer Phänomene aus dem Gesundheitswesen – Erfassen der Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft und dem Sport können Beiträge zu diesem Bildungsbereich geleistet werden als Orte der sozialen Differenzen
Didaktische Grundsätze: – die Vielfalt der lebensräumlichen Wirklichkeiten der Stadt vergleichen können
Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen. – Umweltprobleme expandierender Stadtregionen erkennen
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für die Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“, wobei letztere durch weitere Kompetenzen zur vollständigen Abdeckung des Lehrplans ersetzt oder ergänzt werden können, in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Ab der 9. Schulstufe des Schuljahrs 2014/15 sind im Hinblick auf die Reifeprüfung die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden Geld- und Verfahren in der Stochastik. Währung
Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – zu erfolgen hat. Wenn von minimaler internationalen Geldströme analysieren und maximaler Realisierung ihre Bedeutung für die Rede ist, ist dies nicht im Sinne einer Wertung zu verstehen. unterschiedliche Entwicklung von Regionen erfassen
Lernen in anwendungsorientierten Kontexten – wichtige Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten
Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte innerhalb der Mathematik und durch geeignete fächerübergreifende Unterrichtssequenzen sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen. Politische Gestaltung von Räumen
Lernen in Phasen – die Raumordnung als gestalterisches Element auf kommunalpolitischer Ebene kennen lernen und ihre Auswirkungen beurteilen
Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung – Erfassen wie durch Zuweisung von Begriffen über intuitive Symbolen und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze Images neue Räume geschaffen und Methoden. wie dadurch die Raumwahrnehmung sowie räumliche Identität nachhaltig verändert wird
Lernen im sozialen Umfeld – Bereitschaft entwickeln zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken
Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Hilfreich für jeden Lernprozess ist ein konstruktives Klima zwischen den Schülerinnen und Schülern einerseits sowie den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern andererseits. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten. MATHEMATIK
Lernen unter vielfältigen Aspekten Bildungs- und Lehraufgabe:
Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen. Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die für viele Lebensbereiche grundlegende Bedeutung haben. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.
Lernen mit instruktionaler Unterstützung Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.
Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – ineffektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden. Mathematische Kompetenzen
Lernen mit medialer Unterstützung Kompetenzen, die sich auf Kenntnisse beziehen:
Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte und Facharbeiten reichen. Sie äußern sich im Vertrautsein mit mathematischen Inhalten aus den Bereichen Zahlen, Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik.
Lernen mit technologischer Unterstützung Kompetenzen, die sich auf Begriffe beziehen:
Mathematiknahe Technologien wie Computeralgebra-Systeme, dynamische Geometrie-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme sind im heutigen Mathematikunterricht unverzichtbar. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen der Programme durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Kennenlernen derartiger Technologien, das über exemplarische Einblicke hinausgeht und zumindest gelegentlich eine wesentliche Rolle beim Erarbeiten und Anwenden von Inhalten spielt. Bei der maximalen Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien ein ständiger und integraler Bestandteil des Unterrichts. Sie äußern sich in der Fähigkeit, mathematische Begriffe mit adäquaten Grundvorstellungen zu verknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Mathematik als spezifische Sprache zur Beschreibung von Strukturen und Mustern, zur Erfassung von Quantifizierbarem und logischen Beziehungen sowie zur Untersuchung von Naturphänomenen erkennen.
Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jeder Schulstufe aus. Bei mehr als drei Wochenstunden ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind für alle Schulstufen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch. Kompetenzen, die sich auf mathematische Fertigkeiten und Fähigkeiten beziehen, äußern sich im Ausführen der folgenden mathematischen Aktivitäten:
Das Verwenden von Symbolen für logische Begriffe und Beziehungen und das Beschreiben von Gesamtheiten – Darstellend – interpretierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Hilfe der Übersetzung von Mengen Situationen, Zuständen und Mengenoperationen hat Prozessen aus der Alltagssprache in die Basis für exaktes Formulieren Sprache der Mathematik und Arbeiten zurück zu legen. tun haben; auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten
Die im Lehrstoff formulierten Tätigkeiten und Inhalte sind zwar bestimmten Bereichen zugeordnet, können aber auch in anderen Bereichen angewendet werden. – Formal – operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken
Lehrstoff: – Experimentell – heuristisches Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die etwa mit zielgerichtetem Suchen nach Gesetzmäßigkeiten, mit Variation von Parametern oder dem Aufstellen von induktiv gewonnenen Vermutungen zu tun haben; auch das Ausführen von Simulationen, das Untersuchen von Grenz- und Spezialfällen sowie das Übergehen zu Verallgemeinerungen gehören in der experimentellen Phase zu diesen Aktivitäten
5. Klasse: – Kritisch – argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben; das Beweisen heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs
Zahlen und Rechengesetze Aspekte der Mathematik
Schöpferisch – Reflektieren über das Erweitern von Zahlenmengen an Hand von natürlichen, ganzen, rationalen und irrationalen Zahlen kreativer Aspekt:
– Darstellen von Zahlen im dekadischen und Mathematik ist eine Schulung des Denkens, in einem nichtdekadischen Zahlensystem der Arbeitstechniken vermittelt, Strategien aufgebaut, Phantasie angeregt und Kreativität gefördert werden
– Verwenden von Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen Sprachlicher Aspekt:
– bewusstes und sinnvolles Umgehen mit Mathematik ist ein elaboriertes Begriffsnetz, ein ständiges Bemühen um exakten Werten Ausdruck, in dem die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Näherungswerten Urteilen entwickelt sowie die sprachliche Ausdrucksfähigkeit gefördert werden
– Aufstellen und Interpretieren von Termen und Formeln, Begründen von Umformungsschritten durch Rechengesetze Erkenntnistheoretischer Aspekt:
– Arbeiten mit Primzahlen und Teilern, Untersuchen von Teilbarkeitsfragen Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt; sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen; Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen
Gleichungen und Gleichungssysteme Pragmatisch- anwendungsorientierter Aspekt:
– Lösen von linearen Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und quadratischen Gleichungen in einer Variablen Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien bzw. Berufsfelder
– Lösen von linearen Gleichungssystemen in zwei Variablen, Untersuchen der Lösbarkeit dieser Gleichungssysteme, geometrische Interpretation Autonomer Aspekt:
– Anwenden der oben genannten Gleichungen Mathematische Gegenstände und Gleichungssysteme auf inner- Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können; Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern und außermathematische Probleme fördert so den demokratischen Prozess
Funktionen Kulturell – historischer Aspekt:
– Beschreiben von Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in einer Variablen erfassbar sind (mittels Termen, Tabellen der Entwicklung des europäischen Kultur- und Graphen), Reflektieren über den Modellcharakter von Funktionen Geisteslebens macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung
– Beschreiben und Untersuchen von linearen und einfachen nichtlinearen Funktionen (zB a/x, a/x2, ax2+bx+c, abschnittweise definierte Funktionen) Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– Untersuchen von Formeln Die bereits im Hinblick auf funktionale Aspekte, Beschreiben von direkten Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und indirekten Proportionalitäten mit Hilfe von Funktionen zu vertiefen.
– Arbeiten mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Trigonometrie Sprache und Kommunikation:
– Definieren von sin , cos , tan für 0° 360° Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Symbole und ihre Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie; neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache
– Durchführen von Berechnungen an rechtwinkligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- Mensch und Kosinussatz) Gesellschaft:
– Kennenlernen von Polarkoordinaten Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin usw.) eine wichtige Rolle spielt
Vektoren Natur und analytische Geometrie der Ebene Technik:
– Addieren von Vektoren und Multiplizieren von Vektoren mit reellen Zahlen, geometrisches Veranschaulichen dieser Rechenoperationen Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen; Die Mathematik stellt eine Fülle von Lösungsmethoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden
– Ermitteln von Einheitsvektoren Kreativität und Normalvektoren Gestaltung:
– Arbeiten mit dem skalaren Produkt, Ermitteln des Winkels zweier Vektoren Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite; vor allem das Experimentieren an neuen Aufgabenstellungen und Problemen macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden
– Beschreiben von Geraden durch Parameterdarstellungen Gesundheit und durch Gleichungen, Schneiden von Geraden Bewegung:
– Lösen von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie Durch die Bearbeitung mathematisch beschreibbarer Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können Beiträge zu diesem Bildungsbereich geleistet werden
6. Klasse Didaktische Grundsätze:
Potenzen, Wurzeln, Logarithmen Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.
– Definieren von Potenzen mit natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Exponenten, Definieren von Wurzeln und Logarithmen Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für die Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“, wobei letztere durch weitere Kompetenzen zur vollständigen Abdeckung des Lehrplans ersetzt oder ergänzt werden können, in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Ab der 9. Schulstufe des Schuljahrs 2014/15 sind im Hinblick auf die Reifeprüfung die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik.
– Formulieren und Beweisen von Rechengesetzen für Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Umformen entsprechender Terme Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – zu erfolgen hat. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, ist dies nicht im Sinne einer Wertung zu verstehen.
Folgen Lernen in anwendungsorientierten Kontexten
– rekursives Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und explizites Darstellen von Folgen motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte innerhalb der Mathematik und durch geeignete fächerübergreifende Unterrichtssequenzen sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.
– Untersuchen von Folgen auf Monotonie, Beschränktheit und Konvergenz, intuitives Erfassen und Definieren des Begriffes Grenzwert Lernen in Phasen
– Definieren Unter Beachtung der Eulerschen Zahl Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.
– Arbeiten mit arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen, Erkennen des Zusammenhangs zwischen arithmetischen Folgen und linearen Funktionen sowie zwischen geometrischen Folgen und Exponentialfunktionen Lernen im sozialen Umfeld
– Verwenden von Folgen zur Beschreibung diskreter Prozesse Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Hilfreich für jeden Lernprozess ist ein konstruktives Klima zwischen den Schülerinnen und Schülern einerseits sowie den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern andererseits. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in anwendungsorientierten Bereichen (insbesondere Geldwesen) der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.
Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme Lernen unter vielfältigen Aspekten
– Arbeiten mit einfachen Ungleichungen (Abschätzungen, Umformungen, Fallunterscheidungen) Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.
– Lösen von linearen Gleichungssystemen Lernen mit drei Gleichungen in drei Variablen instruktionaler Unterstützung
Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – Kennenlernen von Näherungsverfahren zum Lösen insbesondere in Mathematik – ineffektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von Gleichungen schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.
Reelle Funktionen Lernen mit medialer Unterstützung
– Definieren, Darstellen und Untersuchen von Potenzfunktionen, von Exponential- und Logarithmusfunktionen sowie von Winkelfunktionen (Bogenmaß) Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte und Facharbeiten reichen.
– Untersuchen von Eigenschaften reeller Funktionen (Monotonie, globale und lokale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität) und von Beziehungen zwischen Funktionen (Umkehrfunktionen) Lernen mit technologischer Unterstützung
– Beschreiben von Änderungen durch Änderungsmaße (absolute und relative Änderung, Differenzenquotient) Mathematiknahe Technologien wie Computeralgebra-Systeme, dynamische Geometrie-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme sind im heutigen Mathematikunterricht unverzichtbar. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen der Programme durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Kennenlernen derartiger Technologien, das über exemplarische Einblicke hinausgeht und zumindest gelegentlich eine wesentliche Rolle beim Erarbeiten und Anwenden von Inhalten spielt. Bei der maximalen Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien ein ständiger und integraler Bestandteil des Unterrichts.
– Anwenden von Funktionen zur Beschreibung kontinuierlicher Prozesse, Vergleichen von Modellen, Erkennen der Grenzen von Modellbildungen Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jeder Schulstufe aus. Bei mehr als drei Wochenstunden ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind für alle Schulstufen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.
– Kennenlernen Das Verwenden von Verallgemeinerungen des Funktionsbegriffs Symbolen für logische Begriffe und Beziehungen und das Beschreiben von Gesamtheiten mit Hilfe von Mengen und Mengenoperationen hat die Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten zu legen.
– Verketten von Funktionen Die im Lehrstoff formulierten Tätigkeiten und Inhalte sind zwar bestimmten Bereichen zugeordnet, können aber auch in anderen Bereichen angewendet werden.
Analytische Geometrie des Raumes Lehrstoff:
– Übertragen bekannter Begriffe und Methoden aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie, Erkennen der Grenzen dieser Übertragbarkeit 5. Klasse:
– Ermitteln von Normalvektoren, Definieren des vektoriellen Produkts Zahlen und Rechengesetze
– Beschreiben von Geraden und Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen – Reflektieren über das Erweitern von Zahlenmengen an Hand von natürlichen, ganzen, rationalen und irrationalen Zahlen
– Schneiden Darstellen von Geraden Zahlen im dekadischen und Ebenen, Untersuchen von Lagebeziehungen in einem nichtdekadischen Zahlensystem
– Lösen Verwenden von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und der Trigonometrie sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen
Stochastik – bewusstes und sinnvolles Umgehen mit exakten Werten und Näherungswerten
– Arbeiten mit Darstellungsformen Aufstellen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik Interpretieren von Termen und Formeln, Begründen von Umformungsschritten durch Rechengesetze
– Kennen des Begriffes Zufallsversuch, Beschreiben von Ereignissen durch Mengen – Arbeiten mit Primzahlen und Teilern, Untersuchen von Teilbarkeitsfragen
– Kennen der Problematik des Wahrscheinlichkeitsbegriffs; Auffassen von Wahrscheinlichkeiten als relative Anteile, als relative Häufigkeiten Gleichungen und als subjektives Vertrauen Gleichungssysteme
– Berechnen Lösen von Wahrscheinlichkeiten aus gegebenen Wahrscheinlichkeiten; Arbeiten mit der Multiplikations- linearen und der Additionsregel; Kennen des Begriffs der bedingten Wahrscheinlichkeit quadratischen Gleichungen in einer Variablen
– Arbeiten mit dem Satz Lösen von Bayes linearen Gleichungssystemen in zwei Variablen, Untersuchen der Lösbarkeit dieser Gleichungssysteme, geometrische Interpretation
7. Klasse: – Anwenden der oben genannten Gleichungen und Gleichungssysteme auf inner- und außermathematische Probleme
Algebraische Gleichungen und komplexe Zahlen Funktionen
– Abspalten reeller Linearfaktoren Beschreiben von Polynomen Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen in einer Variablen erfassbar sind (mittels Termen, Tabellen und Graphen), Reflektieren über den Modellcharakter von Funktionen
– Reflektieren über die Zweckmäßigkeit des Erweiterns der reellen Zahlen Beschreiben und Untersuchen von linearen und einfachen nichtlinearen Funktionen (zB a/x, a/x2, ax2+bx+c, abschnittweise definierte Funktionen)
– Rechnen Untersuchen von Formeln im Hinblick auf funktionale Aspekte, Beschreiben von direkten und indirekten Proportionalitäten mit komplexen Zahlen Hilfe von Funktionen
– Kennenlernen des Fundamentalsatzes der Algebra Arbeiten mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen
Differentialrechnung Trigonometrie
– Definieren des Differentialquotienten (Änderungsrate), ausgehend vom Differenzenquotienten (mittlere Änderungsrate), Deuten dieser Begriffe als Sekantensteigung bzw. Tangentensteigung, weiteres Deuten in außermathematischen Bereichen – Definieren von sin , cos , tan für 0° 360°
– Kennen des Begriffes Ableitungsfunktion, Berechnen von Ableitungen elementarer Funktionen – Durchführen von Berechnungen an rechtwinkligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- und Kosinussatz)
– Deuten der zweiten Ableitung in inner- und außermathematischen Bereichen Kennenlernen von Polarkoordinaten
– Herleiten von Differentiationsregeln zur Ableitung von Polynomfunktionen, Kennen weiterer Differentiationsregeln (sofern sie für Funktionsuntersuchungen verwendet werden) Vektoren und analytische Geometrie der Ebene
– Untersuchen einfacher und im Hinblick auf Anwendungen sinnvoller Funktionen bezüglich Monotonie und Krümmungsverhalten, Ermitteln von Extrem- und Wendestellen – Addieren von Vektoren und Multiplizieren von Vektoren mit reellen Zahlen, geometrisches Veranschaulichen dieser Rechenoperationen
– Lösen Ermitteln von Extremwertaufgaben Einheitsvektoren und Normalvektoren
– Präzisieren einiger Grundbegriffe und Methoden der Differentialrechnung (insbesondere des Begriffes Grenzwert) unter Einbeziehung Arbeiten mit dem skalaren Produkt, Ermitteln des Begriffes Stetigkeit Winkels zweier Vektoren
– Kennenlernen weiterer Anwendungen der Differentialrechnung Beschreiben von Geraden durch Parameterdarstellungen und durch Gleichungen, Schneiden von Geraden
Nichtlineare analytische Geometrie – Lösen von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie
– Beschreiben von Kreisen, Kugeln und Kegelschnittslinien durch Gleichungen 6. Klasse:
– Schneiden von Kreisen bzw. Kegelschnittslinien mit Geraden, Ermitteln von Tangenten Potenzen, Wurzeln, Logarithmen
– Beschreiben Definieren von ebenen Kurven durch Parameterdarstellungen Potenzen mit natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Exponenten, Definieren von Wurzeln und Logarithmen
– Beschreiben Formulieren und Beweisen von Raumkurven Rechengesetzen für Potenzen, Wurzeln und Flächen durch Parameterdarstellungen Logarithmen; Umformen entsprechender Terme
Stochastik Folgen
– Kennen der Begriffe diskrete Zufallsvariable rekursives und diskrete Verteilung explizites Darstellen von Folgen
– Kennen der Zusammenhänge von relativen Häufigkeitsverteilungen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen; von Mittelwert und Erwartungswert sowie von empirischer Varianz und Varianz – Untersuchen von Folgen auf Monotonie, Beschränktheit und Konvergenz, intuitives Erfassen und Definieren des Begriffes Grenzwert
– Arbeiten mit diskreten Verteilungen (insbesondere mit Definieren der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen Eulerschen Zahl
8. Klasse: – Arbeiten mit arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen, Erkennen des Zusammenhangs zwischen arithmetischen Folgen und linearen Funktionen sowie zwischen geometrischen Folgen und Exponentialfunktionen
Integralrechnung – Verwenden von Folgen zur Beschreibung diskreter Prozesse in anwendungsorientierten Bereichen (insbesondere Geldwesen)
– Ermitteln von Stammfunktionen Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme
– Definieren des bestimmten Integrals, Deuten einer Summe von “sehr kleinen Produkten” der Form f(x) . x als Nährungswert des bestimmten Integrals – Arbeiten mit einfachen Ungleichungen (Abschätzungen, Umformungen, Fallunterscheidungen)
– Kennen des Zusammenhangs zwischen Differenzieren und Integrieren sowie des Hauptsatzes der Differential- und Integralrechnung Lösen von linearen Gleichungssystemen mit drei Gleichungen in drei Variablen
– Berechnen Kennenlernen von bestimmten Integralen mit Hilfe Näherungsverfahren zum Lösen von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln Gleichungen
– Arbeiten mit verschiedenen Deutungen des Integrals (insbesondere Flächeninhalt, Volumen, physikalische Deutungen) Reelle Funktionen
Dynamische Prozesse – Definieren, Darstellen und Untersuchen von Potenzfunktionen, von Exponential- und Logarithmusfunktionen sowie von Winkelfunktionen (Bogenmaß)
– Beschreiben von Systemen mit Hilfe von Wirkungsdiagrammen, Flussdiagrammen, Differenzengleichungen oder Differentialgleichungen – Untersuchen von Eigenschaften reeller Funktionen (Monotonie, globale und lokale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität) und von Beziehungen zwischen Funktionen (Umkehrfunktionen)
– Untersuchen des dynamischen Verhaltens Beschreiben von Systemen Änderungen durch Änderungsmaße (absolute und relative Änderung, Differenzenquotient)
– Lösen von einfachen Differentialgleichungen, insbesondere y` = ky – Anwenden von Funktionen zur Beschreibung kontinuierlicher Prozesse, Vergleichen von Modellen, Erkennen der Grenzen von Modellbildungen
Stochastik – Kennenlernen von Verallgemeinerungen des Funktionsbegriffs
– Kennen der Begriffe stetige Zufallsvariable und stetige Verteilung Verketten von Funktionen
– Arbeiten mit der Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen Analytische Geometrie des Raumes
– Kennen und Interpretieren von statistischen Hypothesentests Übertragen bekannter Begriffe und von Konfidenzintervallen Methoden aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie, Erkennen der Grenzen dieser Übertragbarkeit
Wiederholung – Ermitteln von Normalvektoren, Definieren des vektoriellen Produkts
– umfassendes Wiederholen, Vertiefen und Vernetzen von Stoffgebieten – Beschreiben von Geraden und Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen
BIOLOGIE – Schneiden von Geraden und UMWELTKUNDE Ebenen, Untersuchen von Lagebeziehungen
Bildungs- – Lösen von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie und Lehraufgabe: der Trigonometrie
Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sieht in der Oberstufe die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Weltverständnis und Naturerkenntnis, Ökologie und Umwelt sowie Biologie und Produktion vor. Stochastik
Der Biologie- und Umweltkundeunterricht hat, aufbauend auf dem Wissen und den Kompetenzen, die die Schülerinnen – Arbeiten mit Darstellungsformen und Schüler in Kennzahlen der Unterstufe erworben haben, folgende Ziele: beschreibenden Statistik
Die Schülerinnen und Schüler sollen – im Sinne biologischer Grundbildung – zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten in lebenden Systemen sehen lernen und damit Grundzüge eines biologischen bzw. naturwissenschaftlichen Weltverständnisses erwerben. – Kennen des Begriffes Zufallsversuch, Beschreiben von Ereignissen durch Mengen
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in ausgewählte Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften erhalten und damit auch Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Sie sollen – auch im Sinne einer Studienvorbereitung für naturwissenschaftliche Fachrichtungen – verstehen, welche Aussagekraft biologische bzw. naturwissenschaftliche Experimente besitzen und wo deren Grenzen liegen. – Kennen der Problematik des Wahrscheinlichkeitsbegriffs; Auffassen von Wahrscheinlichkeiten als relative Anteile, als relative Häufigkeiten und als subjektives Vertrauen
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr Verständnis und die Wahrnehmung für den eigenen Körper vertiefen und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen befähigt werden (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung, Suchtprophylaxe, Umgang mit behinderten Menschen, Humangenetik). – Berechnen von Wahrscheinlichkeiten aus gegebenen Wahrscheinlichkeiten; Arbeiten mit der Multiplikations- und der Additionsregel; Kennen des Begriffs der bedingten Wahrscheinlichkeit
Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang – Arbeiten mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen. Die Bedeutung des Arten- und des Biotopschutzes soll erkannt werden. dem Satz von Bayes
Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie in Hinblick auf zukünftige Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen qualifizieren. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung (Bioethik) bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden. 7. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur Algebraische Gleichungen und Umwelt entwickeln. komplexe Zahlen
Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie emotionale Intelligenz sollen erworben und gefördert werden. – Abspalten reeller Linearfaktoren von Polynomen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen – Reflektieren über die Zweckmäßigkeit des Erweiterns der Schule: reellen Zahlen
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. – Rechnen mit komplexen Zahlen
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – Kennenlernen des Fundamentalsatzes der Algebra
Mensch und Gesellschaft: Differentialrechnung
Menschen als biologische und soziale Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen, Arbeitswelt, Gestaltung von Freizeit, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse, lebenslanges Lernen – Definieren des Differentialquotienten (Änderungsrate), ausgehend vom Differenzenquotienten (mittlere Änderungsrate), Deuten dieser Begriffe als Sekantensteigung bzw. Tangentensteigung, weiteres Deuten in außermathematischen Bereichen
Natur und Technik: – Kennen des Begriffes Ableitungsfunktion, Berechnen von Ableitungen elementarer Funktionen
Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- – Deuten der zweiten Ableitung in inner- und Arbeitsstrategien außermathematischen Bereichen
Sprache und Kommunikation: – Herleiten von Differentiationsregeln zur Ableitung von Polynomfunktionen, Kennen weiterer Differentiationsregeln (sofern sie für Funktionsuntersuchungen verwendet werden)
Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache, Einbeziehung englischer Fachliteratur – Untersuchen einfacher und im Hinblick auf Anwendungen sinnvoller Funktionen bezüglich Monotonie und Krümmungsverhalten, Ermitteln von Extrem- und Wendestellen
Kreativität und Gestaltung: – Lösen von Extremwertaufgaben
Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen – Präzisieren einiger Grundbegriffe und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden, Entwicklung von Modellen der Differentialrechnung (insbesondere des Begriffes Grenzwert) unter Einbeziehung des Begriffes Stetigkeit
Gesundheit und Bewegung: – Kennenlernen weiterer Anwendungen der Differentialrechnung
körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport Nichtlineare analytische Geometrie
Didaktische Grundsätze: – Beschreiben von Kreisen, Kugeln und Kegelschnittslinien durch Gleichungen
Trotz spezifischer Bildungsziele unterschiedlicher Schulformen ist der Lehrstoff in den einzelnen Schulstufen für alle Schulformen gleich formuliert. Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern diesen entsprechend dem Stundenangebot der jeweiligen Schulform umzusetzen. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen: – Schneiden von Kreisen bzw. Kegelschnittslinien mit Geraden, Ermitteln von Tangenten
– Auswahl von Inhalten, die maximalen Erkenntnisgewinn im Sinne Beschreiben von biologischem Basiswissen und zentralen Kompetenzen (zB vernetztes Denken) bringen und als Grundlage für lebenslanges Lernen dienen können ebenen Kurven durch Parameterdarstellungen
– Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler, Integration ihres Vorwissens, ihrer Erfahrungen Beschreiben von Raumkurven und Interessen Flächen durch Parameterdarstellungen
– Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimensionen der Biowissenschaften im historischen wie auch zukünftigen Kontext, Diskussion der ethischen Dimension biowissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Anwendung auch im Hinblick auf die europäische Situation Stochastik
– Vermittlung eines Grundverständnisses für naturwissenschaftliches Denken Kennen der Begriffe diskrete Zufallsvariable und experimentelles Vorgehen, Grundverständnis für biologische Fachsprache diskrete Verteilung
– Schaffung problemorientierter Lernumgebungen, die selbstständiges Lernen fördern – Kennen der Zusammenhänge von relativen Häufigkeitsverteilungen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen; von Mittelwert und Erwartungswert sowie von empirischer Varianz und Varianz
– Methodische Vielfalt Arbeiten mit diskreten Verteilungen (praktische Tätigkeiten, Projekte, fachübergreifender Unterricht, Experimente, Freilandarbeit, Betriebserkundungen, offene und soziale Lernformen ua.insbesondere mit der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen
– Aufbau von Medienkompetenz durch aktive Auseinandersetzung mit modernen Medien und deren Nutzung (Internet, multimediale Lern-Software usw.) 8. Klasse:
– besondere Berücksichtigung der Anwendung des Wissens und der Problemlösung Integralrechnung
Der Unterricht gliedert sich in vier zentrale Bereiche, die miteinander verschränkt und kombiniert sowie in methodisch vielfältiger Weise bearbeitet werden müssen. – Ermitteln von Stammfunktionen
Mensch und Gesundheit – Definieren des bestimmten Integrals, Deuten einer Summe von “sehr kleinen Produkten” der Form f(x) . x als Nährungswert des bestimmten Integrals
Es ist die Einsicht zu vertiefen, dass der menschliche Körper ein System von in Wechselbeziehung stehenden Organen ist und gesundheitsfördernde Lebensweisen durch individuelle Entscheidungen (persönliche Verantwortung) und durch Umwelteinflüsse mitbestimmt sind. Biologisches Wissen ist in Bezug zu gegenwärtigem – Kennen des Zusammenhangs zwischen Differenzieren und zukünftigem Verhalten Integrieren sowie des Hauptsatzes der Differential- und Handeln zu setzen. Integralrechnung
Weltverständnis und Naturerkenntnis – Berechnen von bestimmten Integralen mit Hilfe von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln
Einblicke in die modernen Biowissenschaften einschließlich aktueller Forschungsthemen sind zu geben. In der 5. Klasse ist eine einfache Modellvorstellung der Zelle zu erarbeiten, in der 6. Klasse (Sexualität, Embryonalentwicklung des Menschen) und 8. Klasse (Genetik) sind die Kenntnisse auszubauen und zu vertiefen. Bei der Behandlung aller Themen ist darauf zu achten, dass eine prägnante, exemplarische Auswahl getroffen wird. Weiters sind die zahlreichen Anknüpfungspunkte für Diskussionen zu Fragen der Ethik (Was kann der Mensch? Was darf der Mensch?) zu nutzen. – Arbeiten mit verschiedenen Deutungen des Integrals (insbesondere Flächeninhalt, Volumen, physikalische Deutungen)
Ökologie und Umwelt Dynamische Prozesse
Es hat eine stärker theoretisch orientierte Beschäftigung mit Ökosystemen stattzufinden, die praktische Tätigkeit (Freilandarbeit ua.) ist aber nicht zu vernachlässigen. Naturerfahrung ist ein wesentlicher Erlebnis- und Lernbereich. An konkreten Beispielen hat nachhaltige Entwicklung (vgl. Agenda 21, Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu Umwelt- und Entwicklungsvorhaben aus 1992) als zentrale Perspektive zukünftiger Entscheidungen deutlich zu werden. Aktivitäten im fachübergreifenden Kontext bieten sich hier besonders an. – Beschreiben von Systemen mit Hilfe von Wirkungsdiagrammen, Flussdiagrammen, Differenzengleichungen oder Differentialgleichungen
Biologie und Produktion – Untersuchen des dynamischen Verhaltens von Systemen
Problemorientierte Fragestellungen und Betriebserkundungen haben deutlich zu machen, welch zentrale wirtschaftliche Bedeutung die Biologie als Produktionsfaktor in den modernen Industriegesellschaften hat. Die Auseinandersetzung mit kontroversiell diskutierten Themen ist zu trainieren. – Lösen von einfachen Differentialgleichungen, insbesondere y` = ky
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu entnehmen. Stochastik
Lehrstoff: – Kennen der Begriffe stetige Zufallsvariable und stetige Verteilung
5. Klasse: – Arbeiten mit der Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen
Mensch – Kennen und Gesundheit Interpretieren von statistischen Hypothesentests und von Konfidenzintervallen
Erkennen der Bedeutung einer gesunden Ernährung; Essstörungen auch als psychische Erkrankungen (Suchtverhalten) verstehen und über Therapiemöglichkeiten Bescheid wissen Wiederholung
Weltverständnis – umfassendes Wiederholen, Vertiefen und Naturerkenntnis Vernetzen von Stoffgebieten
Zelle BIOLOGIE und UMWELTKUNDE
Wissen um die Zelle als Grundbaustein und Informationsträger der Organismen und modellhaftes Verstehen der Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen Bildungs- und bestimmten Zellstrukturen Lehraufgabe:
Biodiversität Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sieht in der Oberstufe die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Weltverständnis und Naturerkenntnis, Ökologie und Umwelt sowie Biologie und Produktion vor.
– am Beispiel Mikroorganismen: An Hand ausgewählter Beispiele die Unterschiede zwischen Pro- und Eukaryoten erfassen; Mikroorganismen als Besiedler aller, auch extremer Lebensräume kennen lernen und ihre zentrale Bedeutung für die Natur verstehen Der Biologie- und Umweltkundeunterricht hat, aufbauend auf dem Wissen und den Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe erworben haben, folgende Ziele:
– am Beispiel Pflanzen: An Hand ausgewählter Beispiele Wissen über Entwicklung, Keimung und Wachstum sowie mögliche Anpassungen an unterschiedliche Standorte erwerben und grundlegendes Verständnis für Stoffwechselvorgänge (Fotosynthese, Dissimilation) gewinnen Die Schülerinnen und Schüler sollen – im Sinne biologischer Grundbildung – zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten in lebenden Systemen sehen lernen und damit Grundzüge eines biologischen bzw. naturwissenschaftlichen Weltverständnisses erwerben.
– am Beispiel Tiere: An Hand ausgewählter Beispiele Zusammenhänge von Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Ernährung, Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen erarbeiten Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in ausgewählte Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften erhalten und damit auch Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Sie sollen – auch im Sinne einer Studienvorbereitung für naturwissenschaftliche Fachrichtungen – verstehen, welche Aussagekraft biologische bzw. naturwissenschaftliche Experimente besitzen und wo deren Grenzen liegen.
Ökologie Die Schülerinnen und Umwelt Schüler sollen ihr Verständnis und die Wahrnehmung für den eigenen Körper vertiefen und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen befähigt werden (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung, Suchtprophylaxe, Umgang mit behinderten Menschen, Humangenetik).
Verständnis für die Probleme der Welternährung, der Ressourcenverteilung und der verschiedenen Formen der Landwirtschaft (intensiv und extensiv) erwerben, Ursachen für den Nord-Süd-Konflikt erkennen und Zukunftsszenarien entwickeln Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen. Die Bedeutung des Arten- und des Biotopschutzes soll erkannt werden.
Biologie Die Schülerinnen und Produktion Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie in Hinblick auf zukünftige Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen qualifizieren. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung (Bioethik) bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
Einblick in biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion gewinnen Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
6. Klasse: Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie emotionale Intelligenz sollen erworben und gefördert werden.
Mensch und Gesundheit Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Sexualität Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Verständnis von Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen vertiefen und Beiträge zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Sexualität anregen (Sexualethik); Wissen über Möglichkeiten der Fortpflanzungsmanipulationen und über die Embryonalentwicklung beim Menschen erwerben den Bildungsbereichen:
Immunsystem des Menschen Mensch und Gesellschaft:
Einblicke in die grundlegende Funktionsweise des Immunsystems gewinnen und die Auswirkungen von Störungen erkennen (Allergien, AIDS ua.) Menschen als biologische und soziale Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen, Arbeitswelt, Gestaltung von Freizeit, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse, lebenslanges Lernen
Drogen Natur und Technik:
Gründe für Suchtverhalten erfassen und verschiedene Möglichkeiten der Suchtprophylaxe vor allem im Hinblick Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf aktuelle Jugenddrogen erarbeiten Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien
Weltverständnis Sprache und Naturerkenntnis Kommunikation:
Zelle Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache, Einbeziehung englischer Fachliteratur
Wissen um die Bedeutung der Mitose für Wachstum, Zelldifferenzierung Kreativität und die Entstehung vielzelliger Lebewesen sowie der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung Gestaltung:
Information Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Kommunikation in biologischen Systemen Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden, Entwicklung von Modellen
Grundlagen von Information und Kommunikation in Nervensystemen (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung; moderne Hirnforschung) Gesundheit und im Hormonsystem des Menschen (Regelkreise) verstehen; Begreifen, dass diese Mechanismen dem Verhalten zu Grunde liegen; Überblick über zentrale Positionen der Verhaltensforschung Bewegung:
Bioplanet Erde körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport
Einblick in die Stellung der Erde im Weltall, Wissen um Aufbau und Struktur der Erde und der geodynamischen Formungskräfte als Grundlage der Entstehung ausgewählter österreichischer Landschaften Didaktische Grundsätze:
Ökologie Trotz spezifischer Bildungsziele unterschiedlicher Schulformen ist der Lehrstoff in den einzelnen Schulstufen für alle Schulformen gleich formuliert. Es obliegt den Lehrerinnen und Umwelt Lehrern diesen entsprechend dem Stundenangebot der jeweiligen Schulform umzusetzen. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:
Vertiefung und Erweiterung des Wissens über Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen); Umweltprobleme und deren Ursachen am Beispiel Klimawandel diskutieren und Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzeigen; Einblick in das Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie – Auswahl von Inhalten, die maximalen Erkenntnisgewinn im Sinne von biologischem Basiswissen und zentralen Kompetenzen (zB vernetztes Denken) bringen und als Grundlage für lebenslanges Lernen dienen können
7. Klasse (nur am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie): – Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler, Integration ihres Vorwissens, ihrer Erfahrungen und Interessen
Mensch – Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimensionen der Biowissenschaften im historischen wie auch zukünftigen Kontext, Diskussion der ethischen Dimension biowissenschaftlicher Erkenntnisse und Gesundheit deren Anwendung auch im Hinblick auf die europäische Situation
Psychosomatik – Vermittlung eines Grundverständnisses für naturwissenschaftliches Denken und experimentelles Vorgehen, Grundverständnis für biologische Fachsprache
Einsicht in das Zusammenspiel von Körper und Psyche gewinnen und dessen Auswirkungen auf das Wohlbefinden unter Einbeziehung der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler erarbeiten; Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Freizeit aufzeigen – Schaffung problemorientierter Lernumgebungen, die selbstständiges Lernen fördern
Krankheit – Methodische Vielfalt (praktische Tätigkeiten, Projekte, fachübergreifender Unterricht, Experimente, Freilandarbeit, Betriebserkundungen, offene und soziale Lernformen ua.)
Kenntnisse über Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten) an Hand ausgewählter Beispiele erlangen; Maßnahmen zur Hygiene und Reiseprophylaxe; Moderne Zivilisationskrankheiten, Krebs – Aufbau von Medienkompetenz durch aktive Auseinandersetzung mit modernen Medien und deren Nutzung (Internet, multimediale Lern-Software usw.)
Weltverständnis – besondere Berücksichtigung der Anwendung des Wissens und Naturerkenntnis der Problemlösung
Systematik Der Unterricht gliedert sich in vier zentrale Bereiche, die miteinander verschränkt und kombiniert sowie in methodisch vielfältiger Weise bearbeitet werden müssen.
Erfassen möglicher Ordnungsprinzipien der Organismen unter Heranziehung moderner Forschungsergebnisse Mensch und Gesundheit
Bewegung Es ist die Einsicht zu vertiefen, dass der menschliche Körper ein System von in biologischen Systemen Wechselbeziehung stehenden Organen ist und gesundheitsfördernde Lebensweisen durch individuelle Entscheidungen (persönliche Verantwortung) und durch Umwelteinflüsse mitbestimmt sind. Biologisches Wissen ist in Bezug zu gegenwärtigem und zukünftigem Verhalten und Handeln zu setzen.
Wissen über Bewegung als Kennzeichen des Lebens und über die biologischen Strukturen bei Tieren Weltverständnis und Pflanzen, die Bewegungen ermöglichen Naturerkenntnis
Ökologie Einblicke in die modernen Biowissenschaften einschließlich aktueller Forschungsthemen sind zu geben. In der 5. Klasse ist eine einfache Modellvorstellung der Zelle zu erarbeiten, in der 6. Klasse (Sexualität, Embryonalentwicklung des Menschen) und Umwelt 8. Klasse (Genetik) sind die Kenntnisse auszubauen und zu vertiefen. Bei der Behandlung aller Themen ist darauf zu achten, dass eine prägnante, exemplarische Auswahl getroffen wird. Weiters sind die zahlreichen Anknüpfungspunkte für Diskussionen zu Fragen der Ethik (Was kann der Mensch? Was darf der Mensch?) zu nutzen.
An Hand eines ausgewählten regionalen oder globalen Beispiels betreffend Energie, Verkehr oder Tourismus die Charakteristika nachhaltiger Entwicklung kennen lernen Ökologie und Realisierungsmöglichkeiten diskutieren Umwelt
8. Klasse: Es hat eine stärker theoretisch orientierte Beschäftigung mit Ökosystemen stattzufinden, die praktische Tätigkeit (Freilandarbeit ua.) ist aber nicht zu vernachlässigen. Naturerfahrung ist ein wesentlicher Erlebnis- und Lernbereich. An konkreten Beispielen hat nachhaltige Entwicklung (vgl. Agenda 21, Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu Umwelt- und Entwicklungsvorhaben aus 1992) als zentrale Perspektive zukünftiger Entscheidungen deutlich zu werden. Aktivitäten im fachübergreifenden Kontext bieten sich hier besonders an.
Mensch Biologie und Gesundheit Produktion
Prinzipien moderner Gesundheitsförderung am Beispiel Stress darstellen und ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bearbeiten (Ursachen, Auswirkungen, Stressbewältigung); Einblicke in Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften (Stammzellenforschung, neue Reproduktionsmethoden usw.) Problemorientierte Fragestellungen und Betriebserkundungen haben deutlich zu machen, welch zentrale wirtschaftliche Bedeutung die Biologie als Produktionsfaktor in den modernen Industriegesellschaften hat. Die Auseinandersetzung mit kontroversiell diskutierten Themen ist zu trainieren.
Weltverständnis Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und Naturerkenntnis 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu entnehmen.
Zelle Lehrstoff:
Vertiefung des Wissens über die zytologischen und molekularen Grundlagen der Vererbung 5. Klasse:
Genetik Mensch und Gesundheit
Verstehen der biochemischen Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität); Kennen der Vererbungsregeln; Einblick in die Humangenetik; Wissen um gentechnische Verfahren und deren mögliche Auswirkungen (Landwirtschaft, Medizin, Gesellschaft ua.) erwerben; Entwicklung einer verantwortungsbewussten Haltung gegenüber gentechnischen Eingriffen (Wissenschaftsethik, Bioethik) fördern Erkennen der Bedeutung einer gesunden Ernährung; Essstörungen auch als psychische Erkrankungen (Suchtverhalten) verstehen und über Therapiemöglichkeiten Bescheid wissen
Evolution Weltverständnis und Naturerkenntnis
Grundlagen chemischer und biologischer Evolution erwerben; Einblick in Evolutionstheorien. Überblick über den Ablauf der Entwicklungsgeschichte Zelle
Biologie Wissen um die Zelle als Grundbaustein und Produktion Informationsträger der Organismen und modellhaftes Verstehen der Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und bestimmten Zellstrukturen
Einblicke in die Anwendung der genetischen Forschung in Tier- und Pflanzenzucht sowie in gentechnische Verfahren (ausgewählte Beispiele aus Medizin, Landwirtschaft ua.) gewinnen Biodiversität
CHEMIE – am Beispiel Mikroorganismen: An Hand ausgewählter Beispiele die Unterschiede zwischen Pro- und Eukaryoten erfassen; Mikroorganismen als Besiedler aller, auch extremer Lebensräume kennen lernen und ihre zentrale Bedeutung für die Natur verstehen
Bildungs- und Lehraufgabe – am Beispiel Pflanzen: An Hand ausgewählter Beispiele Wissen über Entwicklung, Keimung und Wachstum sowie mögliche Anpassungen an unterschiedliche Standorte erwerben und grundlegendes Verständnis für Stoffwechselvorgänge (Fotosynthese, Dissimilation) gewinnen
Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen “Zwiedenken”, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen. – am Beispiel Tiere: An Hand ausgewählter Beispiele Zusammenhänge von Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Ernährung, Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen erarbeiten
Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken Ökologie und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden. Umwelt
Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten. Verständnis für die Probleme der Welternährung, der Ressourcenverteilung und der verschiedenen Formen der Landwirtschaft (intensiv und extensiv) erwerben, Ursachen für den Nord-Süd-Konflikt erkennen und Zukunftsszenarien entwickeln
Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische Biologie und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen. Produktion
Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen. Einblick in biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion gewinnen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule 6. Klasse:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln Mensch und zu vertiefen. Gesundheit
Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sexualität
Mensch Verständnis von Sexualität als biologisches, psychologisches und Gesellschaft: soziales Phänomen vertiefen und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Sexualität anregen (Sexualethik); Wissen über Möglichkeiten der Fortpflanzungsmanipulationen und über die Embryonalentwicklung beim Menschen erwerben
Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse Immunsystem des Menschen
Natur Einblicke in die grundlegende Funktionsweise des Immunsystems gewinnen und Technik: die Auswirkungen von Störungen erkennen (Allergien, AIDS ua.)
Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder Drogen
Sprache Gründe für Suchtverhalten erfassen und Kommunikation: verschiedene Möglichkeiten der Suchtprophylaxe vor allem im Hinblick auf aktuelle Jugenddrogen erarbeiten
Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung Weltverständnis und Präsentation chemischer Sachverhalte Naturerkenntnis
Kreativität und Gestaltung: Zelle
Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen Wissen um die Bedeutung der Mitose für Wachstum, Zelldifferenzierung und die Entstehung vielzelliger Lebewesen sowie der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung
Gesundheit Information und Bewegung: Kommunikation in biologischen Systemen
Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika Grundlagen von Information und Kommunikation in Nervensystemen (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung; moderne Hirnforschung) und im Hormonsystem des Menschen (Regelkreise) verstehen; Begreifen, dass diese Mechanismen dem Verhalten zu Grunde liegen; Überblick über zentrale Positionen der Verhaltensforschung
Didaktische Grundsätze: Bioplanet Erde
Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist: Einblick in die Stellung der Erde im Weltall, Wissen um Aufbau und Struktur der Erde und der geodynamischen Formungskräfte als Grundlage der Entstehung ausgewählter österreichischer Landschaften
Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt Ökologie und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden Umwelt
Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes Vertiefung und Erweiterung des Wissens über Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen); Umweltprobleme und deren Ursachen am Beispiel Klimawandel diskutieren und Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzeigen; Einblick in das Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie
Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen- bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben 7. Klasse (nur am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie):
Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden Mensch und Gesundheit
Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden Psychosomatik
Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen Einsicht in das Zusammenspiel von Körper und Psyche gewinnen und dessen Auswirkungen auf das Wohlbefinden unter Einbeziehung der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler erarbeiten; Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Freizeit aufzeigen
Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen: Krankheit
Empirisch arbeiten Kenntnisse über Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten) an Hand ausgewählter Beispiele erlangen; Maßnahmen zur Hygiene und erfahrungsgeleitet lernen Reiseprophylaxe; Moderne Zivilisationskrankheiten, Krebs
Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- Weltverständnis und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung. Naturerkenntnis
Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen Systematik
Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen Erfassen möglicher Ordnungsprinzipien der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden. Organismen unter Heranziehung moderner Forschungsergebnisse
In vielfältigen Kontexten lernen Bewegung in biologischen Systemen
Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sind dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen. Wissen über Bewegung als Kennzeichen des Lebens und über die biologischen Strukturen bei Tieren und Pflanzen, die Bewegungen ermöglichen
Unter multiplen Perspektiven lernen Ökologie und Umwelt
Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben. An Hand eines ausgewählten regionalen oder globalen Beispiels betreffend Energie, Verkehr oder Tourismus die Charakteristika nachhaltiger Entwicklung kennen lernen und Realisierungsmöglichkeiten diskutieren
In einem sozialen Umfeld lernen 8. Klasse:
Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen Mensch und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen. Gesundheit
Mit instruktionaler Unterstützung lernen Prinzipien moderner Gesundheitsförderung am Beispiel Stress darstellen und ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bearbeiten (Ursachen, Auswirkungen, Stressbewältigung); Einblicke in Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften (Stammzellenforschung, neue Reproduktionsmethoden usw.)
Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt Weltverständnis und erworben wird. Naturerkenntnis
Mit medialer Unterstützung lernen Zelle
Die Beschaffung, Bewertung Vertiefung des Wissens über die zytologischen und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient molekularen Grundlagen der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren. Vererbung
Lehrstoff: Genetik
Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze an allen Schulformen mit mehr als vier Wochenstunden Verstehen der biochemischen Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität); Kennen der Vererbungsregeln; Einblick in die Humangenetik; Wissen um gentechnische Verfahren und deren mögliche Auswirkungen (Landwirtschaft, Medizin, Gesellschaft ua.) erwerben; Entwicklung einer verantwortungsbewussten Haltung gegenüber gentechnischen Eingriffen (Wissenschaftsethik, Bioethik) fördern
7. und 8. Klasse: Evolution
Strukturen Grundlagen chemischer und Modellbildung biologischer Evolution erwerben; Einblick in Evolutionstheorien. Überblick über den Ablauf der Entwicklungsgeschichte
Die Schülerinnen Biologie und Schüler sollen: Produktion
– Einsicht gewinnen Einblicke in die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen Anwendung der genetischen Forschung in Tier- und Pflanzenzucht sowie in gentechnische Verfahren (ausgewählte Beispiele aus Medizin, Landwirtschaft ua.) gewinnen
– durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung Verständnis für die Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften der Stoffe gewinnen CHEMIE
– durch Erlernen der chemischen Fachsprache die Kommunikation auf fachwissenschaftlicher Ebene führen können Bildungs- und Lehraufgabe:
Für Chemische Grundbildung soll mit dem für die Erreichung Chemie charakteristischen “Zwiedenken”, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen: Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.
– wellenmechanisches Atommodell Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und Aufbauprinzipien des Periodensystems vertieft die erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Elemente Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.
– Modelle Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der chemischen Bindung Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Wechselwirkungen zwischen Teilchen Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.
– Strukturen von Stoffen mit kovalenten Bindungen unter Mitberücksichtigung von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Arten Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Isomerien Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.
– delokalisierte Elektronensysteme Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.
– Molekülgeometrie, Hybridisierung Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
– Anwendung der Modellbildung bei Die bereits im Lehrplan der Behandlung von Themen aus allen chemierelevanten Bereichen Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Stoffumwandlungen und Energetik Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Schülerinnen Mensch und Schüler sollen Gesellschaft:
– das Verständnis von Beziehungen zwischen stofflichen Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Veränderungen vertiefen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse
– an einfachen Beispielen die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- Natur und Energieumsätzen aufzeigen können Technik:
– die Deutung, Vorhersagbarkeit und Steuerung chemischer Prozesse durch erweiterte und vielschichtige Betrachtungen der Dynamik von Reaktionen erfahren Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder
– Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen erkennen Sprache und Kommunikation:
Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen: Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte
– Stöchiometrie Kreativität und Gestaltung:
– Energiebilanz chemischer Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen
– Katalyse Gesundheit und Bewegung:
– chemische Gleichgewichtsdynamik Grundlagen für den gesundheitsfördernden und ihre Beeinflussung -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika
– Protolysegleichgewichte Didaktische Grundsätze:
– Redoxreaktionen Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:
– Reaktionen organischer Moleküle Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden
– Elektrochemie Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes
– ausgewählte Beispiele chemischer Analysenmethoden Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen- bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben
– Lösungsgleichgewichte und Komplexbildung Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden
Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden
– quantitative Behandlung von Protolysegleichgewichten Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen
– quantitative Behandlung elektrochemischer Prozesse Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
– Reaktionsmechanismen Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen
Diese Kenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung zahlreicher ökonomischer und ökologischer Fragestellungen, wie sie in den nachfolgenden Themenbereichen manifest werden. Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.
Rohstoffe, Synthesen Situiert und Kreisläufe an Hand authentischer Probleme lernen
Die Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler sollen: aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.
– über grundlegende Kenntnisse von Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen entwickeln und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen In vielfältigen Kontexten lernen
– die Umwandlung von Naturprodukten sowie die Synthese von neuen Stoffen mit ausgesuchten Eigenschaften und die damit verbundene erhöhte Lebensqualität, aber auch den Umgang mit potentiellen Risken an Hand der folgenden Themen kennen lernen: Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sind dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.
– fossile Rohstoffe und Energieträger Unter multiplen Perspektiven lernen
– Schadstoffe Einzelne Inhalte und Umweltanalytik Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.
– wichtige chemische Grundprodukte und ihre Verwendung In einem sozialen Umfeld lernen
– Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von Metallen, keramischen und makromolekularen Stoffen Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.
Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie: Mit instruktionaler Unterstützung lernen
– Nachwachsende Rohstoffe Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.
Chemie und Leben Mit medialer Unterstützung lernen
Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schüler sollen: Schülern zu präsentieren.
– erkennen, dass alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind Lehrstoff:
– durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung und der sicherheitsbewussten und sachgerechten Verwendung von Alltagschemikalien erkennen Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze an allen Schulformen mit mehr als vier Wochenstunden.
– eine mündige Lebenshaltung im Sinne einer Konsumentensouveränität ausbilden; dazu ist die exemplarische Behandlung der folgenden Themen vorgesehen: 7. und 8. Klasse:
– molekulare Grundlagen der Genetik Strukturen und Modellbildung
– Stoffwechselprozesse Die Schülerinnen und Schüler sollen:
– Lebensmittel, Genussmittel und Drogen Einsicht gewinnen in die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen
– Chemie im Haushalt durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung Verständnis für die Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften der Stoffe gewinnen
– enzymatische Steuerung von Stoffwechselprozessen durch Erlernen der chemischen Fachsprache die Kommunikation auf fachwissenschaftlicher Ebene führen können
Zusätzliche Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie vorgesehen:
– Struktur wellenmechanisches Atommodell und Funktion biologischer Membranen Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente
– Aspekte Modelle der Pharmakologie chemischen Bindung und Toxikologie an ausgewählten Beispielen der Wechselwirkungen zwischen Teilchen
PHYSIK – Strukturen von Stoffen mit kovalenten Bindungen unter Mitberücksichtigung von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerien
Bildungs- und Lehraufgabe: – delokalisierte Elektronensysteme
Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zu fördern. – Molekülgeometrie, Hybridisierung
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifische Arbeitsweise der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen physikalische Methoden liefern können. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag und in – Anwendung der Umwelt und für die Welterkenntnis erfassen und für ihre Lebensgestaltung nutzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und die Bedeutung neuer Sichtweisen Modellbildung bei anstehenden Problemen (Paradigmenwechsel) sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht hat einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl zu leisten. Behandlung von Themen aus allen chemierelevanten Bereichen
Ziel des Physikunterrichts ist daher die Vermittlung des nötigen Rüstzeuges zum verstehenden Erleben von Vorgängen in Natur und Technik Stoffumwandlungen und keinesfalls nur das Informieren über sämtliche Teilgebiete der Physik. Energetik
Das Ziel ist der Erwerb folgender Fähigkeiten, Fertigkeiten Die Schülerinnen und Werthaltungen Schüler sollen:
– Informationen sammeln, hinterfragen das Verständnis von Beziehungen zwischen stofflichen und argumentieren können energetischen Veränderungen vertiefen
– eigene Arbeiten zielgruppengerecht präsentieren an einfachen Beispielen die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen können
– Problemlösungsstrategien einzeln die Deutung, Vorhersagbarkeit und im Team entwickeln können Steuerung chemischer Prozesse durch erweiterte und vielschichtige Betrachtungen der Dynamik von Reaktionen erfahren
– eigenständig arbeiten können Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen erkennen
– umweltbewusst handeln können Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen:
– mit Expertinnen und Experten sprechen, Expertenmeinungen hinterfragen und grundlegendes Fachvokabular richtig anwenden können Stöchiometrie
– physikalische Zusammenhänge darstellen können Energiebilanz chemischer Reaktionen
– Diagramme erstellen und interpretieren können Katalyse
– konzeptuales Wissen anwenden können chemische Gleichgewichtsdynamik und ihre Beeinflussung
– fachbezogene Fragen formulieren können Protolysegleichgewichte
– einfache Experimente planen und durchführen können Redoxreaktionen
– Hypothesen entwickeln, einschätzen und diskutieren können Reaktionen organischer Moleküle
– Gefahren erkennen, einschätzen und sicherheitsbewusst handeln können Elektrochemie
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: – ausgewählte Beispiele chemischer Analysenmethoden
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln – Lösungsgleichgewichte und zu vertiefen. Komplexbildung
Beiträge zu den Bildungsbereichen Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:
Natur und Technik: – quantitative Behandlung von Protolysegleichgewichten
Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch bzw. prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Physik als Grundlage der Technik verstehen – quantitative Behandlung elektrochemischer Prozesse
Sprache und Kommunikation: – Reaktionsmechanismen
Ein Grundvokabular physikalischer Begriffe als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches erwerben; zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren können: Einsicht in die Notwendigkeit und Mächtigkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; das Ringen um naturwissenschaftliche Erkenntnisse auch im Spiegel künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in Romanen und Dramen, einsehen Diese Kenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung zahlreicher ökonomischer und ökologischer Fragestellungen, wie sie in den nachfolgenden Themenbereichen manifest werden.
Mensch Rohstoffe, Synthesen und Gesellschaft: Kreisläufe
Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen Die Schülerinnen und energetischen Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Elektrosmog, ionisierende Strahlung) entwickeln Schüler sollen:
Kreativität – über grundlegende Kenntnisse von Funktion und Gestaltung: Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen entwickeln und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen
Hypothesenbildung und Problemlösen als kreative Prozesse verstehen; Prinzipielles über physikalische Grundlagen der Wahrnehmung wissen; sich mit künstlerischen Umsetzungen physikalischer Konzepte aus einander setzen – die Umwandlung von Naturprodukten sowie die Synthese von neuen Stoffen mit ausgesuchten Eigenschaften und die damit verbundene erhöhte Lebensqualität, aber auch den Umgang mit potentiellen Risken an Hand der folgenden Themen kennen lernen:
Gesundheit – fossile Rohstoffe und Bewegung: Energieträger
Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten (zB Biomechanik) verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt – Schadstoffe und Verkehr entwickeln Umweltanalytik
Didaktische Grundsätze: – wichtige chemische Grundprodukte und ihre Verwendung
Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Bildungsprozess durch Einbettung der Lehrinhalte in lebensweltbezogene Themenbereiche zu unterstützen und so einer verfrühten Abstraktion vorzubeugen. Dabei ist der erhöhte Abstraktionsgrad moderner physikalischer Inhalte durch verstärkte Nutzung von Analogien und audiovisuellen Medien zu kompensieren. – Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von Metallen, keramischen und makromolekularen Stoffen
Die Themenwahl ist an folgenden Zielbereichen physikalischer Grundbildung zu orientieren Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:
– Physik und Gesellschaft: Verantwortungsbewusstes gesellschaftspolitisches Handeln und sachbezogene öffentliche Diskussion physikalischer Technologien Nachwachsende Rohstoffe
– Physik im Alltag: Beherrschen und Verstehen der Grundprinzipien einfacher physikalisch-technischer Geräte Chemie und Systeme im Alltag Leben
– Physik als Erlebnis: Bereicherung des gefühlsmäßigen Erlebens von Natur und Technik Die Schülerinnen und subjektiv befriedigende Beschäftigung mit Physik Schüler sollen:
– Physik als Wissenschaft: Der Förderung des intellektuellen Persönlichkeitsbereiches dienende, in der Tradition der Wissenschaft Physik stehende Beschäftigung mit Physik – erkennen, dass alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind
– Physik durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung und Beruf: Übersicht über der sicherheitsbewussten und Grundlagenqualifikation für den beruflichen Bereich sachgerechten Verwendung von Alltagschemikalien erkennen
Die Wahl der Themen hat sich an der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und an Anwendungsbereichen der Physik zu orientieren und zu übergeordneten Einsichten zu führen. Dabei ist unter Betonung der jeweils maßgeblichen Konzepte ein physikalisches Verständnis wesentlicher Vorgänge in Natur und Technik mit Schwerpunkten in Bereichen der klassischen Physik (5. und 6. Klasse) bzw. in Bereichen der modernen Physik (7. und 8. Klasse) aufzubauen. – eine mündige Lebenshaltung im Sinne einer Konsumentensouveränität ausbilden; dazu ist die exemplarische Behandlung der folgenden Themen vorgesehen:
Bei – molekulare Grundlagen der Methodenwahl sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen: Genetik
– empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen: Das Zusammenspiel von Beobachtung, Hypothesenbildung und überprüfendem Experimentieren sowie die Formulierung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten als physikalische Methode hat in allen Formen des Unterrichts deutlich zu werden Stoffwechselprozesse
– situiert und an Hand authentischer Probleme lernen: Realistische und für die Schülerinnen und Schüler relevante Probleme motivieren zum Erwerb neuen Wissens; Dabei ist die oft verschiedene Interessenslage von Burschen und Mädchen zu beachten; auf aktuelle Probleme ist einzugehen – Lebensmittel, Genussmittel und Drogen
– in vielfältigen Zusammenhängen lernen: Neu erworbene Kenntnisse sind in vielfältigen Anwendungen zu festigen und damit über den Unterrichtsanlass hinaus abzusichern Chemie im Haushalt
– unter vielfältigen Blickwinkeln lernen: Auf Grund der in realistischen Problemen immer unvollständigen Informationen müssen Fakten gewichtet werden; Unterschiedliche Gewichtungen führen zu unterschiedlichen Schlüssen, und damit beispielsweise zur Frage, wie mit divergierenden Expertenansichten umgegangen werden kann enzymatische Steuerung von Stoffwechselprozessen
– Zusätzliche Inhalte im sozialen Umfeld lernen Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie: Gemeinsames Lernen und Lösen von Problemen wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten bereitet auf analoge Situationen im späteren Leben vor
– mit instruktionaler Unterstützung lernen: Die Gewichtung zwischen angeleitetem und eigenverantwortlichem Lernen ist dem Leistungsvermögen und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen Struktur und Schüler anzupassen Funktion biologischer Membranen
Entsprechend der Zukunftsorientierung des Unterrichts sind auch moderne Methoden der Informationsbeschaffung, – Aspekte der Datenerfassung (Messen, Steuern, Regeln) Pharmakologie und -verarbeitung sowie der Modellbildung im Unterricht einzusetzen. Toxikologie an ausgewählten Beispielen
Die im Lehrstoff angeführten Konzepte sind schülerzentriert, ausgehend vom Vorwissen und von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer natürlichen und technisierten Umwelt, anhand von geeigneten Themen, für die die Lehrerinnen und Lehrer letztverantwortlich sind, zu erarbeiten. PHYSIK
Dabei ist exemplarisch an mindestens einer Thematik pro Schulstufe eine größere Erklärungstiefe anzustreben Bildungs- und vermehrte Möglichkeit zur eigenständigen Befassung zu geben. Dies ist nach Möglichkeit auch fächerübergreifend durchzuführen. Lehraufgabe:
Durch das wiederholte Aufgreifen Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und Vernetzen von Konzepten der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und Grundbegriffen damit in verschiedenen Zusammenhängen soll das Erreichen der physikalischen Bildungsziele sichergestellt werden besonderer Weise den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zu fördern.
Mathematisierung als spezifische physikalische Arbeitsweise bedeutet das Durchlaufen verschiedener Stufen zunehmender Abstraktion von der Gegenstandsebene über bildliche, sprachliche und symbolische Ebenen zur formal-mathematischen Ebene. Für das Verständnis sind die nichtformalen Ebenen wichtig, während der mathematischen Ebene für die Anwendung (Vorhersage) besondere Bedeutung zukommt. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifische Arbeitsweise der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen physikalische Methoden liefern können. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag und in der Umwelt und für die Welterkenntnis erfassen und für ihre Lebensgestaltung nutzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und die Bedeutung neuer Sichtweisen bei anstehenden Problemen (Paradigmenwechsel) sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht hat einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl zu leisten.
Die Leistungsfeststellung dient einerseits der Beurteilung und hat andererseits vor allem als informelle Leistungsfeststellung den Sinn der Rückmeldung Ziel des erreichten Leistungsstandes als Information über Stärken und noch zu behebende Schwächen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Insbesondere Physikunterrichts ist daher die Reflexion Vermittlung des nötigen Rüstzeuges zum verstehenden Erleben von Vorgängen in Natur und Technik und keinesfalls nur das Informieren über den Leistungszuwachs motivierend für künftige Lernprozesse einzusetzen sämtliche Teilgebiete der Physik.
Die individuell verschiedene Leistungsfähigkeit ist durch differenzierte Aufgabenstellungen zu berücksichtigen. Neben dem kognitiven Bereich sind Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz zu berücksichtigen. Geeignet sind dafür beispielsweise Interpretation fachbezogener Medienberichte, Planung, Durchführung, Auswertung und Protokollierung von Experimenten, Fragenformulierung und Hypothesenbildung. Das Ziel ist der Erwerb folgender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen:
In Schulformen mit mehr als insgesamt sieben Wochenstunden in der Oberstufe ist eine größere Erklärungstiefe als in den anderen Schulformen zu erzielen. – Informationen sammeln, hinterfragen und argumentieren können
Zur Unterstützung des Unterrichts aus Chemie ist zu Beginn der 7. Klasse das Atommodell in moderner Sichtweise zu behandeln. – eigene Arbeiten zielgruppengerecht präsentieren können
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie – Problemlösungsstrategien einzeln und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu entnehmen. im Team entwickeln können
Lehrstoff: – eigenständig arbeiten können
Die spezielle Methodik der Physik hat zu Konzepten geführt, von denen folgende besonders wichtig und schulstufenübergreifend zu behandeln sind: – umweltbewusst handeln können
Denken in Modellen; Kausalitätskonzept; Naturgesetze und deren Grenzen; Vorhersagbarkeit über das Verhalten eines Systems; Universelle Gültigkeit der Naturgesetze; Teilchenkonzept; Trägheitskonzept; Energiekonzept; Konzept der Erhaltungsgrößen; Feldkonzept; Konzept von Raum und Zeit – mit Expertinnen und Experten sprechen, Expertenmeinungen hinterfragen und grundlegendes Fachvokabular richtig anwenden können
5. und 6. Klasse: – physikalische Zusammenhänge darstellen können
Die Schülerinnen – Diagramme erstellen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen: interpretieren können
– mittels einfacher Schülerexperimente insbesondere die Fähigkeit zum Beobachten, Beschreiben und Berichten sowie Planen, Durchführen und Auswerten entwickeln konzeptuales Wissen anwenden können
– Größenordnungen im Mikro- und Makrokosmos kennen und unsere Stellung im Universum einschätzen fachbezogene Fragen formulieren können
– Grundlagen der Elektrizitätslehre (einfacher Stromkreis, Spannung, Strom, elektrischer Widerstand, elektrische Energie einfache Experimente planen und Umgang mit elektrischen Messgeräten) anwenden durchführen können
– im Rahmen der Wärmelehre Zustände und Zustandsänderungen der Materie mit Hilfe des Teilchenkonzepts erklären können, den nachhaltigen Umgang mit Energie beherrschen und bei angestrebter größerer Erklärungstiefe die Bedeutung der thermodynamischen Hauptsätze verstehen – Hypothesen entwickeln, einschätzen und diskutieren können
– mit Hilfe der Bewegungslehre (Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung: Energieumsatz und Kräfte, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls und Drehimpuls, Modell der eindimensionalen harmonischen Schwingung) Verständnis für Vorgänge, beispielsweise im Verkehrsgeschehen oder bei den Planetenbewegungen, entwickeln – Gefahren erkennen, einschätzen und sicherheitsbewusst handeln können
– an Hand von Grundeigenschaften mechanischer Wellen Verständnis für Vorgänge, beispielsweise aus Akustik oder Seismik, entwickeln und als Mittel für Energie- und Informationsübertragung verstehen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
7. Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und 8 zu vertiefen. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– die bisher entwickelten methodischen und fachlichen Kompetenzen vertiefen und darüber hinaus Einblicke in die Theorieentwicklung Natur und das Weltbild der modernen Physik gewinnen Technik:
– verstärkt Querverbindungen mit anderen Bereichen knüpfen können Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch bzw. prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Physik als Grundlage der Technik verstehen
– den Einfluss der aktuellen Physik auf Gesellschaft Sprache und Arbeitswelt verstehen Kommunikation:
– Licht als Überträger von Energie begreifen und über den Mechanismus der Absorption und Emission die Grundzüge der modernen Atomphysik (Spektren, Energieniveaus, Modell der Atomhülle, Heisenberg`sche Unschärferelation, Beugung und Interferenz von Quanten, statistische Deutung) verstehen Ein Grundvokabular physikalischer Begriffe als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches erwerben; zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren können: Einsicht in die Notwendigkeit und Mächtigkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; das Ringen um naturwissenschaftliche Erkenntnisse auch im Spiegel künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in Romanen und Dramen, einsehen
– mit Hilfe der Elektrodynamik Grundphänomene elektrischer und magnetischer Felder (Feldquellen, Induktionsprinzip, elektromagnetische Wellen, Licht, Polarisation, Beugung) erklären können Mensch und ihre Bedeutung in einfachen technischen Anwendungen verstehen sowie ein sicherheitsbewusstes Handeln im Umgang mit elektrischen Anlagen entwickeln Gesellschaft:
– Einblicke in Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den Strahlungshaushalt der Erde gewinnen nachhaltigen Umgang mit materiellen und Grundlagen energetischen Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung erarbeiten gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Elektrosmog, ionisierende Strahlung) entwickeln
– Einsichten in kernphysikalische Grundlagen (Aufbau und Stabilität der Kerne, ionisierende Strahlung, Energiequelle der Sonne, medizinische und technische Anwendungen) gewinnen Kreativität und die Problematik des Umgangs mit Quellen ionisierender Strahlung verstehen Gestaltung:
– Einblicke in die Struktur von Raum und Zeit (Entwicklungsprozesse von Weltsichten zur modernen Kosmologie, Gravitationsfeld, Grundgedanken der speziellen und allgemeinen Relativitätstheorie, Aufbau und Entwicklung des Universums) gewinnen Hypothesenbildung und Problemlösen als kreative Prozesse verstehen; Prinzipielles über physikalische Grundlagen der Wahrnehmung wissen; sich mit künstlerischen Umsetzungen physikalischer Konzepte aus einander setzen
– Verständnis für Paradigmenwechsel an Beispielen aus der Quantenphysik oder des Problemkreises Ordnung und Chaos entwickeln Gesundheit und Bezüge zum aktuellen Stand der Wissenschaft/Forschung herstellen können Bewegung:
– Einblicke in die Bedeutung der Materialwissenschaften (Miniaturisierung, Erzielung definierter Eigenschaften durch kontrollierte Manipulation, Bionik) gewinnen und deren physikalische Grundlagen erkennen Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten (zB Biomechanik) verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln
– Verständnis für die schrittweise Verfeinerung des Teilchenkonzepts, ausgehend von antiken Vorstellungen bis zur Physik der Quarks und Leptonen, gewinnen und damit die Vorläufigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse verstehen Didaktische Grundsätze:
DARSTELLENDE GEOMETRIE Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Bildungsprozess durch Einbettung der Lehrinhalte in lebensweltbezogene Themenbereiche zu unterstützen und so einer verfrühten Abstraktion vorzubeugen. Dabei ist der erhöhte Abstraktionsgrad moderner physikalischer Inhalte durch verstärkte Nutzung von Analogien und audiovisuellen Medien zu kompensieren.
Bildungs- und Lehraufgabe Die Themenwahl ist an folgenden Zielbereichen physikalischer Grundbildung zu orientieren:
Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten – Physik und Gesellschaft: Verantwortungsbewusstes gesellschaftspolitisches Handeln und sachbezogene öffentliche Diskussion physikalischer Technologien
– die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation – Physik im Alltag: Beherrschen und Verstehen der Grundprinzipien einfacher physikalisch-technischer Geräte und Systeme im Alltag
– die Geometrie Physik als Mittel zur eindeutigen Beschreibung Erlebnis: Bereicherung des gefühlsmäßigen Erlebens von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse Natur und Lösung räumlicher Probleme Technik und subjektiv befriedigende Beschäftigung mit Physik
– das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern das Erkennen bzw. die Kenntnis der geometrischen Zusammenhänge – Physik als Wissenschaft: Der Förderung des intellektuellen Persönlichkeitsbereiches dienende, in der Tradition der Wissenschaft Physik stehende Beschäftigung mit Physik
– das Arbeiten mit virtuellen Objekten erfordert ein hohes Maß an räumlichem Vorstellungsvermögen Physik und Beruf: Übersicht über und Grundlagenqualifikation für den beruflichen Bereich
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Einsatz klassischer konstruktiver Methoden und zeitgemäßer CAD-Technologien befähigt werden, folgende Ziele zu erreichen: Die Wahl der Themen hat sich an der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und an Anwendungsbereichen der Physik zu orientieren und zu übergeordneten Einsichten zu führen. Dabei ist unter Betonung der jeweils maßgeblichen Konzepte ein physikalisches Verständnis wesentlicher Vorgänge in Natur und Technik mit Schwerpunkten in Bereichen der klassischen Physik (5. und 6. Klasse) bzw. in Bereichen der modernen Physik (7. und 8. Klasse) aufzubauen.
– Weiterentwicklung Bei der Raumvorstellung und des konstruktiven Raumdenkens Methodenwahl sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
– Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes Beschreiben geometrischer Formen und Strukturen – empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen: Das Zusammenspiel von Beobachtung, Hypothesenbildung und überprüfendem Experimentieren sowie die Formulierung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten als physikalische Methode hat in allen Formen des Unterrichts deutlich zu werden
– Erkennen der zur Festlegung eines Objekts notwendigen geometrischen Parameter situiert und an Hand authentischer Probleme lernen: Realistische und für die Schülerinnen und Schüler relevante Probleme motivieren zum Erwerb neuen Wissens; Dabei ist die oft verschiedene Interessenslage von Burschen und Mädchen zu beachten; auf aktuelle Probleme ist einzugehen
– Modellierung abstrakter und angewandter Objekte aus der Umwelt der Schülerinnen in vielfältigen Zusammenhängen lernen: Neu erworbene Kenntnisse sind in vielfältigen Anwendungen zu festigen und Schüler damit über den Unterrichtsanlass hinaus abzusichern
– Lösen räumlicher Aufgaben unter Verwendung adäquater geometrischer Methoden und geeignete Dokumentation vielfältigen Blickwinkeln lernen: Auf Grund der Ergebnisse in realistischen Problemen immer unvollständigen Informationen müssen Fakten gewichtet werden; Unterschiedliche Gewichtungen führen zu unterschiedlichen Schlüssen, und damit beispielsweise zur Frage, wie mit divergierenden Expertenansichten umgegangen werden kann
– Förderung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen im sozialen Umfeld lernen: Gemeinsames Lernen und Lösen von Problemen wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten bereitet auf analoge Situationen im späteren Leben vor
– Anfertigen von geometrisch richtigen Handskizzen räumlicher Objekte mit instruktionaler Unterstützung lernen: Die Gewichtung zwischen angeleitetem und eigenverantwortlichem Lernen ist dem Leistungsvermögen und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen
– Lesen Entsprechend der Zukunftsorientierung des Unterrichts sind auch moderne Methoden der Informationsbeschaffung, der Datenerfassung (Messen, Steuern, Regeln) und Herstellen von Rissen räumlicher Gebilde -verarbeitung sowie der Modellbildung im Unterricht einzusetzen.
– Befähigung zum sinnvollen Einsatz geeigneter 3D-CAD-Software Die im Lehrstoff angeführten Konzepte sind schülerzentriert, ausgehend vom Vorwissen und von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer natürlichen und technisierten Umwelt, anhand von geeigneten Themen, für die die Lehrerinnen und Lehrer letztverantwortlich sind, zu erarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst zu erkennen und geometrische Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen anzuwenden. Dabei ist exemplarisch an mindestens einer Thematik pro Schulstufe eine größere Erklärungstiefe anzustreben und vermehrte Möglichkeit zur eigenständigen Befassung zu geben. Dies ist nach Möglichkeit auch fächerübergreifend durchzuführen.
Der Unterricht Durch das wiederholte Aufgreifen und Vernetzen von Konzepten und Grundbegriffen in Darstellender Geometrie bildet die Brücke zwischen den realen Objekten verschiedenen Zusammenhängen soll das Erreichen der Umwelt und den Modellen im virtuellen Raum physikalischen Bildungsziele sichergestellt werden. Der dazu notwendige Abstraktionsschritt fördert folgende Handlungskompetenzen:
– Sachkompetenz (Verstehen räumlicher Zusammenhänge; Lösen räumlicher Problemstellungen; Verwenden geometrischer Erkenntnisse als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel usw.) Mathematisierung als spezifische physikalische Arbeitsweise bedeutet das Durchlaufen verschiedener Stufen zunehmender Abstraktion von der Gegenstandsebene über bildliche, sprachliche und symbolische Ebenen zur formal-mathematischen Ebene. Für das Verständnis sind die nichtformalen Ebenen wichtig, während der mathematischen Ebene für die Anwendung (Vorhersage) besondere Bedeutung zukommt.
– Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer und konstruktiver Verfahren; Einsatz adäquater Methoden wie Freihandskizzen, Konstruktionszeichnungen und 3D-CAD-Software; Präsentation der Ergebnisse unter Verwendung geeigneter Medien usw.) Die Leistungsfeststellung dient einerseits der Beurteilung und hat andererseits vor allem als informelle Leistungsfeststellung den Sinn der Rückmeldung des erreichten Leistungsstandes als Information über Stärken und noch zu behebende Schwächen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Insbesondere ist die Reflexion über den Leistungszuwachs motivierend für künftige Lernprozesse einzusetzen.
– Sozialkompetenz (Team-, Gruppen- und Partnerarbeit; Argumentieren und Begründen eigener Erkenntnisse usw.) Die individuell verschiedene Leistungsfähigkeit ist durch differenzierte Aufgabenstellungen zu berücksichtigen. Neben dem kognitiven Bereich sind Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz zu berücksichtigen. Geeignet sind dafür beispielsweise Interpretation fachbezogener Medienberichte, Planung, Durchführung, Auswertung und Protokollierung von Experimenten, Fragenformulierung und Hypothesenbildung.
– Selbstkompetenz (Fähigkeit zum strukturierten Denken; Kreativität; Reflexionskompetenz usw In Schulformen mit mehr als insgesamt sieben Wochenstunden in der Oberstufe ist eine größere Erklärungstiefe als in den anderen Schulformen zu erzielen.)
Beitrag Zur Unterstützung des Unterrichts aus Chemie ist zu den Aufgabenbereichen Beginn der Schule: 7. Klasse das Atommodell in moderner Sichtweise zu behandeln.
Die bereits im Lehrplan Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Geometrisches Zeichnen sind altersadäquat weiter zu entwickeln 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu vertiefen entnehmen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Lehrstoff:
Sprache Die spezielle Methodik der Physik hat zu Konzepten geführt, von denen folgende besonders wichtig und Kommunikation schulstufenübergreifend zu behandeln sind:
Verbale Beschreibung geometrischer Objekte und Vorgänge; geometrische Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Präzision der Sprachverwendung Denken in Modellen; Kausalitätskonzept; Naturgesetze und deren Grenzen; Vorhersagbarkeit über das Verhalten eines Systems; Universelle Gültigkeit der Naturgesetze; Teilchenkonzept; Trägheitskonzept; Energiekonzept; Konzept der Erhaltungsgrößen; Feldkonzept; Konzept von Raum und Zeit
Mensch 5. und Gesellschaft 6. Klasse:
Vorbereitung auf die Berufswelt Die Schülerinnen und weiterführende Ausbildung (zB Zertifizierungen); adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten (zB in virtuellen Galerien im Internet) Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:
Natur – mittels einfacher Schülerexperimente insbesondere die Fähigkeit zum Beobachten, Beschreiben und Technik: Berichten sowie Planen, Durchführen und Auswerten entwickeln
Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren – Größenordnungen im Mikro- und Modellieren technischer Objekte; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen Makrokosmos kennen und technischen Bereich; Orietierung in virtuellen 3D-Welten unsere Stellung im Universum einschätzen können
Kreativität – Grundlagen der Elektrizitätslehre (einfacher Stromkreis, Spannung, Strom, elektrischer Widerstand, elektrische Energie und Gestaltung: Umgang mit elektrischen Messgeräten) anwenden
Kreatives und individuelles Entwerfen geometrischer Objekte – im Rahmen der Wärmelehre Zustände und Modelle sowie deren Präsentation auch Zustandsänderungen der Materie mit modernen Medien Hilfe des Teilchenkonzepts erklären können, den nachhaltigen Umgang mit Energie beherrschen und bei angestrebter größerer Erklärungstiefe die Bedeutung der thermodynamischen Hauptsätze verstehen
Gesundheit – mit Hilfe der Bewegungslehre (Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung: Energieumsatz und Kräfte, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls und Drehimpuls, Modell der eindimensionalen harmonischen Schwingung) Verständnis für Vorgänge, beispielsweise im Verkehrsgeschehen oder bei den Planetenbewegungen, entwickeln
Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung – an Hand von Grundeigenschaften mechanischer Wellen Verständnis für Vorgänge, beispielsweise aus Akustik oder Seismik, entwickeln und als Mittel für Energie- und Informationsübertragung verstehen
Didaktische Grundsätze: 7. und 8. Klasse
Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Die Schülerinnen und Schüler sind geometrische Grundbegriffe zu erarbeiten. Damit wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung erleichtert. sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:
Dreidimensionale Objekte sind hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen – die bisher entwickelten methodischen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten zu analysieren fachlichen Kompetenzen vertiefen und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter zu beschreiben. Dies bildet die Grundlage für darüber hinaus Einblicke in die konstruktive Erfassung Theorieentwicklung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten. das Weltbild der modernen Physik gewinnen
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – entwickelt werden. Durch die Beschäftigung verstärkt Querverbindungen mit raumgeometrischen Aufgaben ist die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit zu fördern. Zur Stützung der Raumanschauung sind axonometrische Risse und Handskizzen zu verwenden. anderen Bereichen knüpfen können
Freihandzeichnungen haben – den gesamten Unterricht zu begleiten. Dabei ist auf das Einhalten Einfluss der Proportionen aktuellen Physik auf Gesellschaft und der geometrischen Abbildungsregeln zu achten. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten ist durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen vorzubereiten. Arbeitswelt verstehen
Bei Konstruktionen in den Hauptrissen ist ein dazu paralleles Arbeiten in einem axonometrischen Bild anzustreben. Das Erarbeiten der Grundprinzipien räumlicher Konstruktionen ist in einfachster Aufstellung durchzuführen – die Umsetzung in aufwändigen Projekten ist mit Unterstützung geeigneter 3D-CAD-Software durchzuführen. – Licht als Überträger von Energie begreifen und über den Mechanismus der Absorption und Emission die Grundzüge der modernen Atomphysik (Spektren, Energieniveaus, Modell der Atomhülle, Heisenberg`sche Unschärferelation, Beugung und Interferenz von Quanten, statistische Deutung) verstehen
Bei der Lösung der Aufgaben und Beispiele ist auf eine ausgewogene Aufteilung klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden zu achten. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt den Transfer von Informationen. – mit Hilfe der Elektrodynamik Grundphänomene elektrischer und magnetischer Felder (Feldquellen, Induktionsprinzip, elektromagnetische Wellen, Licht, Polarisation, Beugung) erklären können und ihre Bedeutung in einfachen technischen Anwendungen verstehen sowie ein sicherheitsbewusstes Handeln im Umgang mit elektrischen Anlagen entwickeln
Durch die Verwendung von teilweise vorgefertigten Arbeitsblättern ist das Lösen umfangreicherer Aufgaben auf die wesentlichen konstruktiven Schritte zu fokussieren. – Einblicke in den Strahlungshaushalt der Erde gewinnen und Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung erarbeiten
Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe sind auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie zu verwenden. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, ist geometrisches Wissen und Können zu entwickeln und zu festigen. – Einsichten in kernphysikalische Grundlagen (Aufbau und Stabilität der Kerne, ionisierende Strahlung, Energiequelle der Sonne, medizinische und technische Anwendungen) gewinnen und die Problematik des Umgangs mit Quellen ionisierender Strahlung verstehen
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teiles zu entnehmen. – Einblicke in die Struktur von Raum und Zeit (Entwicklungsprozesse von Weltsichten zur modernen Kosmologie, Gravitationsfeld, Grundgedanken der speziellen und allgemeinen Relativitätstheorie, Aufbau und Entwicklung des Universums) gewinnen
Lehrstoff: – Verständnis für Paradigmenwechsel an Beispielen aus der Quantenphysik oder des Problemkreises Ordnung und Chaos entwickeln und Bezüge zum aktuellen Stand der Wissenschaft/Forschung herstellen können
7. und 8. Klasse: – Einblicke in die Bedeutung der Materialwissenschaften (Miniaturisierung, Erzielung definierter Eigenschaften durch kontrollierte Manipulation, Bionik) gewinnen und deren physikalische Grundlagen erkennen
Die Schülerinnen und Schüler sollen – Verständnis für Projektionen als Abbildungen entwickeln die schrittweise Verfeinerung des Teilchenkonzepts, ausgehend von antiken Vorstellungen bis zur Physik der Quarks und Risse herstellen können Leptonen, gewinnen und damit die Vorläufigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse verstehen
– Verstehen von Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme) DARSTELLENDE GEOMETRIE
– Erkennen von Projektionen als Abbildungen Bildungs- und Lehraufgabe:
– Erarbeiten Die Bedeutung der Eigenschaften von Parallel- und Zentralprojektion Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:
– Herstellen von Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen sowie von Zentralrissen im Durchschnittverfahren – die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation
Die Schülerinnen und Schüler sollen – die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das Arbeiten mit 3D-CAD-Software lernen adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme
– Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch: das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern das Erkennen bzw. die Kenntnis der geometrischen Zusammenhänge
– Kongruenztransformationen das Arbeiten mit virtuellen Objekten erfordert ein hohes Maß an räumlichem Vorstellungsvermögen
– Skalierung Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Einsatz klassischer konstruktiver Methoden und zeitgemäßer CAD-Technologien befähigt werden, folgende Ziele zu erreichen:
– Boolesche Operationen (Vereinigung, Durchschnitt Weiterentwicklung der Raumvorstellung und Differenz) des konstruktiven Raumdenkens
– Erzeugen besonderer Polyeder (zB Platonische Polyeder) Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes Beschreiben geometrischer Formen und Strukturen
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Konstruktionsprinzipien verstehen und mit deren Hilfe anwendungsorientierte Probleme – Erkennen der Raumgeometrie lösen können zur Festlegung eines Objekts notwendigen geometrischen Parameter
– Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen Modellierung abstrakter und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter angewandter Objekte, Schatten bei Parallelbeleuchtung) aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler
– Einsetzen von zugeordneten Normalrissen zum Messen von Strecken und Winkeln, sowie zum Lösen von Schnittaufgaben räumlicher Aufgaben unter Verwendung adäquater geometrischer Methoden und geeignete Dokumentation der Ergebnisse
– Herstellen von Normalrissen von Kreisen Förderung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
– Konstruieren ebener Kugelschnitte Anfertigen von geometrisch richtigen Handskizzen räumlicher Objekte
– Verwenden des Seitenrisses als Konstruktionshilfe Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Gebilde
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Eigenschaften von Kurven erfassen – Befähigung zum sinnvollen Einsatz geeigneter 3D-CAD-Software
– Arbeiten mit Parameterdarstellungen von Kurven (zB Kreis, Ellipse, Schraublinie) Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst zu erkennen und geometrische Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen anzuwenden.
– Erarbeiten des Tangentenbegriffes Der Unterricht in Darstellender Geometrie bildet die Brücke zwischen den realen Objekten der Umwelt und den Modellen im virtuellen Raum. Der dazu notwendige Abstraktionsschritt fördert folgende Handlungskompetenzen:
– Erzeugen von Freiformkurven Sachkompetenz (zB BézierkurvenVerstehen räumlicher Zusammenhänge; Lösen räumlicher Problemstellungen; Verwenden geometrischer Erkenntnisse als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel usw.) und Kennenlernen von deren Eigenschaften
Die Schülerinnen – Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer und Schüler sollen das Bearbeiten von Flächen mit Hilfe geeigneter konstruktiver Verfahren; Einsatz adäquater Methoden erlernen wie Freihandskizzen, Konstruktionszeichnungen und 3D-CAD-Software; Präsentation der Ergebnisse unter Verwendung geeigneter Medien usw.)
– Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen Sozialkompetenz (SolidsTeam-, Gruppen- und Partnerarbeit; Argumentieren und Begründen eigener Erkenntnisse usw.)
– Erfassen der Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss – Selbstkompetenz (Fähigkeit zum strukturierten Denken; Kreativität; Reflexionskompetenz usw.)
– punkt- und tangentenweises Ermitteln Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schnittkurven von Flächen Schule:
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit 3D-CAD-Software fortgeschritten modellieren bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Geometrisches Zeichnen sind altersadäquat weiter zu entwickeln und konstruieren können zu vertiefen.
– Generieren von Flächen- und Volumsmodellen durch Rotation und Extrusion (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen sowie die zugehörigen Solids) Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Analysieren und Erzeugen von Schieb- Sprache und Regelflächen anhand ausgewählter Beispiele Kommunikation:
– Kennenlernen der Grundbegriffe Verbale Beschreibung geometrischer Objekte und Eigenschaften von Freiformflächen Vorgänge; geometrische Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Präzision der Sprachverwendung
– Lösen raumgeometrischer Problemstellungen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. Mensch und Gesellschaft:
HAUSHALTSÖKONOMIE Vorbereitung auf die Berufswelt und ERNÄHRUNG weiterführende Ausbildung (zB Zertifizierungen); adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten (zB in virtuellen Galerien im Internet)
Bildungs- Natur und Lehraufgabe Technik:
Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar. Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren technischer Objekte; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orietierung in virtuellen 3D-Welten
Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte Kreativität und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern. Gestaltung:
Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes Kreatives und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention individuelles Entwerfen geometrischer Objekte und Nachhaltigkeit zu bewirken. Modelle sowie deren Präsentation auch mit modernen Medien
Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen Gesundheit und Konsumenten unterstützen. Bewegung:
Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung
Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern. Didaktische Grundsätze:
Beiträge Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler sind geometrische Grundbegriffe zu den Bildungsbereichen: erarbeiten. Damit wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung erleichtert.
Sprache Dreidimensionale Objekte sind hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und Kommunikation: geometrischen Gesetzmäßigkeiten zu analysieren und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter zu beschreiben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.
Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheits-relevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – entwickelt werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben ist die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit zu fördern. Zur Stützung der Raumanschauung sind axonometrische Risse und Handskizzen zu verwenden.
Mensch Freihandzeichnungen haben den gesamten Unterricht zu begleiten. Dabei ist auf das Einhalten der Proportionen und Gesellschaft: der geometrischen Abbildungsregeln zu achten. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten ist durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen vorzubereiten.
Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gender Mainstreaming Bei Konstruktionen in den Hauptrissen ist ein dazu paralleles Arbeiten in einem axonometrischen Bild anzustreben. Das Erarbeiten der Grundprinzipien räumlicher Konstruktionen ist in einfachster Aufstellung durchzuführen – die Umsetzung in aufwändigen Projekten ist mit Unterstützung geeigneter 3D-CAD-Software durchzuführen.
Natur Bei der Lösung der Aufgaben und Technik: Beispiele ist auf eine ausgewogene Aufteilung klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden zu achten. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt den Transfer von Informationen.
Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung Durch die Verwendung von Informationstechnologien teilweise vorgefertigten Arbeitsblättern ist das Lösen umfangreicherer Aufgaben auf die wesentlichen konstruktiven Schritte zu fokussieren.
Gesundheit Aus den Naturwissenschaften und Bewegung: der Mathematik vertraute Begriffe sind auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie zu verwenden. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, ist geometrisches Wissen und Können zu entwickeln und zu festigen.
Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Gesundheitsverhalten und – im Sinne einer selbstverantwortlichen Gestaltung – Gesundheitskompetenz stehen im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung bei besonderen Anforderungen; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Erkenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teiles zu entnehmen.
Kreativität und Gestaltung Lehrstoff:
Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien 7. und 8. Klasse:
Didaktische Grundsätze: Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für Projektionen als Abbildungen entwickeln und Risse herstellen können
Die Organisation des Lernprozesses hat im Kontext mit den vorher angeführten Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sach-, Selbst- – Verstehen von Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Sozialkompetenz durch Methodenvielfalt zu erfolgen. Benutzerkoordinatensysteme)
Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. – Erkennen von Projektionen als Abbildungen
Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung – Erarbeiten der Eigenschaften von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her Parallel- und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd. Zentralprojektion
Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Im Rahmen von Projekten und fächerübergreifendem Unterricht sind Verschiebungen von Unterrichtsinhalten zwischen 5. und 6. Klasse möglich. – Herstellen von Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen sowie von Zentralrissen im Durchschnittverfahren
Lehrstoff: Die Schülerinnen und Schüler sollen das Arbeiten mit 3D-CAD-Software lernen
5. Klasse – Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch:
Die Schülerinnen und Schüler sollen: – Kongruenztransformationen
– den privaten Haushalt als reproduktives soziales System bzw. als sozio-ökonomische Einheit begreifen Skalierung
– die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushaltes (generative Funktion, Regenerationsfunktion, Sozialisationsfunktion, ökonomische bzw. ökologische Funktion) verstehen – Boolesche Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz)
– Einblick ins Haushaltsmanagement gewinnen Erzeugen besonderer Polyeder (zB Platonische Polyeder)
– die Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie erkennen Die Schülerinnen und die Auswirkungen umweltrelevanter Handlungen Schüler sollen grundlegende Konstruktionsprinzipien verstehen und mit deren Hilfe anwendungsorientierte Probleme der Raumgeometrie lösen können
– Kenntnisse über Schad- und Abfallstoffe und deren Quellen und Gefahren erwerben, um als Staats- und Weltbürgerinnen und -bürger umweltbewusst und nachhaltig zu handeln – Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte, Schatten bei Parallelbeleuchtung)
– grundlegende Informationen über Unfallverhütung Einsetzen von zugeordneten Normalrissen zum Messen von Strecken und Erste Hilfe erwerben Winkeln, sowie zum Lösen von Schnittaufgaben
– die Bedeutung Herstellen von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten Normalrissen von Arbeitsabläufen erkennen Kreisen
– anhand von Fallbeispielen wesentliche Aspekte des Konsumentenrechts erarbeiten, um als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln zu können Konstruieren ebener Kugelschnitte
– die Bedeutung von Einkaufsplanung mit Berücksichtigung von Werbung, Marketing, Produkt- und Lebensmittelkennzeichnung sowie das Preis-Leistungsverhältnis erfassen Verwenden des Seitenrisses als Konstruktionshilfe
– den Zusammenhang zwischen Ernährung Die Schülerinnen und Gesundheit laut World Health Organisation (WHO) verstehen, Regeln für die Ernährung Schüler sollen grundlegende Eigenschaften von Jugendlichen erarbeiten und ihr eigenes Ernährungsverhalten reflektieren Kurven erfassen
– die Vielschichtigkeit der von Tradition, Kultur und Religion geprägten Essgewohnheiten kennen lernen – Arbeiten mit Parameterdarstellungen von Kurven (zB Kreis, Ellipse, Schraublinie)
6. Klasse: – Erarbeiten des Tangentenbegriffes
Die Schülerinnen – Erzeugen von Freiformkurven (zB Bézierkurven) und Schüler sollen: Kennenlernen von deren Eigenschaften
– anhand von praktischen Beispielen ihre sensorische Wahrnehmung differenzieren Die Schülerinnen und ausbauen Schüler sollen das Bearbeiten von Flächen mit Hilfe geeigneter Methoden erlernen
– im Sinne der Prävention Kenntnisse über die Bestandteile der Nahrung sowie über Aufbau, Produktion, Verarbeitung Unterscheiden von Flächen- und Wertigkeit Volumsmodellen (inklusive Lebensmittelqualität und rechtliche GrundlagenSolids) von ausgewählten Lebensmitteln erwerben
– aktuelle wissenschaftliche Erkenntnissen kennen lernen Erfassen der Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss
– Einsicht in grundlegende Stoffwechselvorgänge gewinnen punkt- und tangentenweises Ermitteln der Schnittkurven von Flächen
– über altersadäquate Die Schülerinnen und zielgruppenorientierte Ernährung Bescheid wissen Schüler sollen mit 3D-CAD-Software fortgeschritten modellieren und konstruieren können
– über die Formen Generieren von Flächen- und Folgen der Fehlernährung informiert sein Volumsmodellen durch Rotation und Extrusion (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen sowie die zugehörigen Solids)
– alternative Ernährungsformen unterscheiden Analysieren und diese beurteilen können Erzeugen von Schieb- und Regelflächen anhand ausgewählter Beispiele
– in die Dynamik Kennenlernen der Grundbegriffe und Eigenschaften von Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Adipositas) Einsicht gewinnen Freiformflächen
– Verständnis erlangen für die Welternährungssituation Lösen raumgeometrischer Problemstellungen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw.
– Wasser als ein knappes Gut begreifen HAUSHALTSÖKONOMIE und ERNÄHRUNG
– die Bedeutung der Außer-Haus-Verpflegung erkennen und entsprechende Kriterien für Auswahl Bildungs- und Ergänzung von Mahlzeiten anwenden Lehraufgabe:
– die soziale, ökologische, rechtliche, wirtschaftliche und psychologische Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit erkennen Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.
PSYCHOLOGIE Schülerinnen und PHILOSOPHIE Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.
am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium: PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE (einschließlich Praktikum) Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.
Bildungs- Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Lehraufgabe: Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.
Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Orientierungshilfen bieten Finanzmanagement.
Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben. Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.
Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, Beiträge zu den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen. Bildungsbereichen:
Die Schülerinnen Sprache und Schüler sollen Kommunikation:
– in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert werden Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheits-relevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.
– die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie erkennen Mensch und danach handeln Gesellschaft:
– durch argumentative Erörterung vergangener Haushaltsökonomie und gegenwärtiger Erklärungsmodelle Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu Einsichten in Möglichkeiten reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Grenzen Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des Denkens sozialen Zusammenlebens fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Handelns gelangen Wandel von familiären Strukturen, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gender Mainstreaming
– aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen durch Kenntnisse Natur und begriffliche Differenzierungsfähigkeit selektieren lernen Technik:
– zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und pseudowissenschaftlichen Theorien Ökologie; Reflexion und Spekulationen angeregt werden Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien
Beiträge zu den Bildungsbereichen Gesundheit und Bewegung:
Sprache Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Kommunikation Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Gesundheitsverhalten und – im Sinne einer selbstverantwortlichen Gestaltung – Gesundheitskompetenz stehen im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung bei besonderen Anforderungen; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Erkenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche Kreativität und kommunikative Prozesse zu fördern Gestaltung: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen
Mensch Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Gesellschaft Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien
Psychologie und Philosophie sollen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel fördern. Im Speziellen ist auf den Wandel des weiblichen und männlichen Selbstverständnisses Bezug zu nehmen. Weiters ist der gesellschaftsverändernde Einfluss der Medien zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt werden und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation sollen interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht werden. Didaktische Grundsätze:
Natur Die Organisation des Lernprozesses hat im Kontext mit den vorher angeführten Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sach-, Selbst- und Technik: Sozialkompetenz durch Methodenvielfalt zu erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren sowie auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufmerksam werden. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts und der daraus resultierenden moralischen Probleme. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten.
Kreativität Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Gestaltung: Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.
Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse sollen Vielfältiger Medieneinsatz hat die Schülerinnen Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und Lösungswege ihre Spontaneität haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und Flexibilität erweitern vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Im Rahmen von Projekten und fächerübergreifendem Unterricht sind Verschiebungen von Unterrichtsinhalten zwischen 5. und 6. Klasse möglich.
Gesundheit und Bewegung Lehrstoff:
Die Schülerinnen und Schüler sollen psychohygienische Prinzipien kennen lernen und sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander setzen 5. Klasse:
Didaktische Grundsätze Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Aufgrund der Themenvielfalt ist der Psychologie- und Philosophieunterricht prädestiniert, fächerübergreifende Aspekte zu allen geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern durch Querverbindungen aufzuzeigen. Durch Transfer und Vergleich sind bei Schülerinnen und Schülern das Erkennen komplexer Zusammenhänge und das Erfassen vernetzter Sachverhalte zu fördern. Der fächerverbindende Aspekt ist auch zwischen Psychologie und Philosophie anzustreben. – den privaten Haushalt als reproduktives soziales System bzw. als sozio-ökonomische Einheit begreifen
Elemente der Entwicklungspsychologie und Pädagogik sind in die angeführten Themenbereiche der 7. Klasse zu integrieren. Die Lernziele der 8. Klasse bieten sich auch für eine vernetzte Behandlung an. – die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushaltes (generative Funktion, Regenerationsfunktion, Sozialisationsfunktion, ökonomische bzw. ökologische Funktion) verstehen
Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung und Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist freigestellt. Eine Vielfalt von Methoden, Standpunkten und Forschungsrichtungen ist anzustreben. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Faktenwissen, Verständnis und eigenständiger Problembearbeitung zu achten. – Einblick ins Haushaltsmanagement gewinnen
Lehrerinnen – die Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden Ökologie erkennen und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln. Auswirkungen umweltrelevanter Handlungen verstehen
Bei der Organisation des Lernprozesses ist auf eine Vielfalt der Methoden zu achten. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies soll zur Erweiterung in Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik beitragen. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch das sokratische Gespräch, das Üben des logisch richtigen Argumentierens und das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation. – Kenntnisse über Schad- und Abfallstoffe und deren Quellen und Gefahren erwerben, um als Staats- und Weltbürgerinnen und -bürger umweltbewusst und nachhaltig zu handeln
Zur Förderung des kreativen Potentials sind – im Sinne der Methodenvielfalt – Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audio-visuellen Impulsen grundlegende Informationen über Unfallverhütung und den Informationstechnologien einzusetzen. Erste Hilfe erwerben
Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen – die Bedeutung von Fachleuten, durch Besuche außerschulischer Institutionen usw. herzustellen. Dabei sind psychologische organisatorischen und philosophische Fragestellungen im Kontext zu anderen Wissenschaften ergonomischen sowie hygienischen und Lebensbereichen zu erörtern. gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erkennen
Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium – anhand von Fallbeispielen wesentliche Aspekte des Konsumentenrechts erarbeiten, um als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln zu können
Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums besonders mit entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Themen auseinander zu setzen. Der Lehrstoff der 7. Klasse ist auf die 6. und 7. Klasse aufzuteilen. Den Schülerinnen und Schülern sind im Unterricht Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl zu geben. Der Bezug zur Lebenswirklichkeit ist durch ein Praktikum herzustellen, wobei dieses in Abweichung von der Stundentafel in geblockter Form geführt werden kann und den Gegebenheiten des jeweiligen Schulstandortes anzupassen ist. – die Bedeutung von Einkaufsplanung mit Berücksichtigung von Werbung, Marketing, Produkt- und Lebensmittelkennzeichnung sowie das Preis-Leistungsverhältnis erfassen
Lehrstoff: – den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut World Health Organisation (WHO) verstehen, Regeln für die Ernährung von Jugendlichen erarbeiten und ihr eigenes Ernährungsverhalten reflektieren
7. Klasse: – die Vielschichtigkeit der von Tradition, Kultur und Religion geprägten Essgewohnheiten kennen lernen
Psychologie 6. Klasse:
Die folgenden Lernziele machen den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Psychologie in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bewusst Schüler sollen:
Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie kennen lernen – anhand von praktischen Beispielen ihre sensorische Wahrnehmung differenzieren und ausbauen
– Forschungsmethoden im Sinne der Prävention Kenntnisse über die Bestandteile der Nahrung sowie über Aufbau, Produktion, Verarbeitung und Teilbereiche Wertigkeit (inklusive Lebensmittelqualität und rechtliche Grundlagen) von ausgewählten Lebensmitteln erwerben
– Richtungen und Anwendungsgebiete der Psychologie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnissen kennen lernen
Psychologische Phänomene der Wahrnehmung erfassen – Einsicht in grundlegende Stoffwechselvorgänge gewinnen
– Aspekte der Sinneswahrnehmung, der räumlichen über altersadäquate und zeitlichen Wahrnehmung zielgruppenorientierte Ernährung Bescheid wissen
– subjektive Wahrnehmungswelten über die Formen und ihre Einflüsse auf das Zusammenleben Folgen der Fehlernährung informiert sein
– Wahrnehmungsbeeinflussung alternative Ernährungsformen unterscheiden und Wahrnehmungsveränderung durch Medien diese beurteilen können
Kognitive Prozesse reflektieren – in die Dynamik von Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Adipositas) Einsicht gewinnen
– Gedächtnismodelle und Lernstrategien, lerntheoretische Anwendungen Verständnis erlangen für die Welternährungssituation
– Intelligenz, Kreativität und Problemlösungsstrategien Wasser als ein knappes Gut begreifen
– Sprache die Bedeutung der Außer-Haus-Verpflegung erkennen und Denken entsprechende Kriterien für Auswahl und Ergänzung von Mahlzeiten anwenden
Soziale Phänomene – die soziale, ökologische, rechtliche, wirtschaftliche und Kommunikationsstrukturen erfassen psychologische Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit erkennen
– soziale Strukturen PSYCHOLOGIE und gruppendynamische Prozesse PHILOSOPHIE
– Entstehung von Meinungen und Einstellungen, Manipulationsmechanismen am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium: PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE (einschließlich Praktikum)
– Berücksichtigung kommunikativer Verhaltensweisen in Hinblick auf die Berufswelt Bildungs- und Lehraufgabe:
Motive menschlichen Handelns erörtern Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.
– Konfliktbewältigung, Umgang mit Frustration Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.
– Entstehung Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Formen Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von Aggression gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Gewalt Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.
– seelische Gesundheit Die Schülerinnen und deren Beeinträchtigung Schüler sollen
Einblick – in Persönlichkeitsmodelle gewinnen ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert werden
– tiefenpsychologische Ansätze die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und ihre Entwicklung Verantwortung als Grundlage für die Demokratie erkennen und danach handeln
– Aspekte der Persönlichkeitsdiagnostik durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns gelangen
Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium: – aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen durch Kenntnisse und begriffliche Differenzierungsfähigkeit selektieren lernen
Fragen der Entwicklung – zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und Erziehung erörtern zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt werden
– typische Phänomene der psychischen Entwicklung Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– kognitive Sprache und moralische Entwicklung Kommunikation:
– Sozialisation Alle Teilbereiche der Psychologie und Erziehung Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen
8. Klasse Mensch und Gesellschaft:
Psychologie und Philosophie sollen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel fördern. Im Speziellen ist auf den Wandel des weiblichen und männlichen Selbstverständnisses Bezug zu nehmen. Weiters ist der gesellschaftsverändernde Einfluss der Medien zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt werden und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation sollen interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht werden.
Philosophische Fragestellungen kennen lernen Natur und beschreiben Technik:
– Zugänge zum Philosophieren Die Schülerinnen und Schüler sollen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren sowie auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufmerksam werden. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts und der daraus resultierenden moralischen Probleme.
– Verhältnis von Philosophie Kreativität und Wissenschaft Gestaltung:
– Ideologie Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse sollen die Schülerinnen und Ideologiekritik Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität erweitern.
– Grundlagen des philosophischen Argumentierens Gesundheit und Definierens Bewegung:
Die Problematik von Wirklichkeit Schülerinnen und ihrer Erkenntnis nachvollziehen Schüler sollen psychohygienische Prinzipien kennen lernen und analysieren sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander setzen.
– Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten Didaktische Grundsätze:
– Wahrheitsfrage Aufgrund der Themenvielfalt ist der Psychologie- und Philosophieunterricht prädestiniert, fächerübergreifende Aspekte zu allen geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern durch Querverbindungen aufzuzeigen. Durch Transfer und Vergleich sind bei Schülerinnen und Schülern das Erkennen komplexer Zusammenhänge und das Erfassen vernetzter Sachverhalte zu fördern. Der fächerverbindende Aspekt ist auch zwischen Psychologie und Philosophie anzustreben.
Sich mit dem Wesen Elemente der Menschen auseinander setzen Entwicklungspsychologie und Pädagogik sind in die angeführten Themenbereiche der 7. Klasse zu integrieren. Die Lernziele der 8. Klasse bieten sich auch für eine vernetzte Behandlung an.
– Frage nach Sinn Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung und Ziel menschlicher Existenz Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist freigestellt. Eine Vielfalt von Methoden, Standpunkten und Forschungsrichtungen ist anzustreben. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Faktenwissen, Verständnis und eigenständiger Problembearbeitung zu achten.
– Menschenbilder Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.
Ethische Grundpositionen kennen lernen Bei der Organisation des Lernprozesses ist auf eine Vielfalt der Methoden zu achten. Grundsätzlich sind Schülerinnen und ethische Fragestellungen analysieren Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies soll zur Erweiterung in Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik beitragen. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch das sokratische Gespräch, das Üben des logisch richtigen Argumentierens und das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.
Zur Förderung des kreativen Potentials sind – Grundfragen im Sinne der Ethik Methodenvielfalt – Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audio-visuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.
– Problem des Wertbegriffs und der Begründung Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Normen Fachleuten, durch Besuche außerschulischer Institutionen usw. herzustellen. Dabei sind psychologische und philosophische Fragestellungen im Kontext zu anderen Wissenschaften und Lebensbereichen zu erörtern.
– Freiheit und Verantwortung Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium
– aktuelle Anwendungsbereiche Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums besonders mit entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Themen auseinander zu setzen. Der Lehrstoff der Ethik 7. Klasse ist auf die 6. und 7. Klasse aufzuteilen. Den Schülerinnen und Schülern sind im Unterricht Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl zu geben. Der Bezug zur Lebenswirklichkeit ist durch ein Praktikum herzustellen, wobei dieses in Abweichung von der Stundentafel in geblockter Form geführt werden kann und den Gegebenheiten des jeweiligen Schulstandortes anzupassen ist.
INFORMATIK Lehrstoff:
Bildungs- und Lehraufgabe 7. Klasse:
Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen Grundlagen, Methoden, Anwendungen und Arbeitsweisen erschlossen und die gesellschaftliche Dimension von Informations- und Kommunikationstechnologien verdeutlicht werden. Psychologie
Es ist eine wesentliche Aufgabe des Informatikunterrichts, Schülerinnen und Schülern informatische und informationstechnische Grundkenntnisse zu vermitteln, um sie zu befähigen, diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einzusetzen. Die Analyse realer Prozesse aus dem persönlichen Umfeld soll die Schülerinnen und Schüler die Struktur komplexer Systeme erkennen lassen und die Bedeutung von Wechselwirkungen demonstrieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Notwendigkeit von Abstraktion, Reduktion und Transformation bei der Beschreibung von einfachen realen Systemen erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen Informationstechnologien soweit beherrschen, dass sie damit Aufgaben selbst mit großen Datenmengen bewältigen können. Sie sollen sich kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass der Unterrichtsgegenstand Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt. Die folgenden Lernziele machen den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Psychologie in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bewusst:
In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Mittelpunkt. Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie kennen lernen
Der Informatikunterricht fasst vorhandene Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales – Forschungsmethoden und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung einer persönlichen Werthaltung unterstützen. Teilbereiche
Schließlich ist eine tiefere Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge – Richtungen und Auswirkungen Anwendungsgebiete der Informationstechnologie (ua Arbeits- und Freizeitbereich sowie Folgen für das Sicherheits- und Rechtsbewusstsein) das Ziel. Psychologie
Beiträge zu den Bildungsbereichen: Psychologische Phänomene der Wahrnehmung erfassen
Sprache – Aspekte der Sinneswahrnehmung, der räumlichen und Kommunikation: zeitlichen Wahrnehmung
Die Informatik trägt wesentlich zu einer Veränderung der Kommunikation bei. Unterschiedliche Formen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue Denkstrukturen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller fremdsprachlicher Informationen – subjektive Wahrnehmungswelten und ihre Einflüsse auf das Fachvokabular verstärkt. Zusammenleben
Mensch – Wahrnehmungsbeeinflussung und Gesellschaft: Wahrnehmungsveränderung durch Medien
Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien. Durch die Beschäftigung mit diesen lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, insbesondere das Potenzial der eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältigen Formen der Gemeinschaft erfordert einen verantwortungsvollen Umgang der Jugendlichen mit Informationstechnologien. Kognitive Prozesse reflektieren
Natur – Gedächtnismodelle und Technik: Lernstrategien, lerntheoretische Anwendungen
Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer verbesserten Entscheidungs- und Handlungskompetenz. – Intelligenz, Kreativität und Problemlösungsstrategien
Kreativität – Sprache und Gestaltung: Denken
Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen Soziale Phänomene und Schülern Gelegenheit, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen. Sinnliche Wahrnehmungen ermöglichen Zugänge zu kognitiven Erkenntnissen. Kommunikationsstrukturen erfassen
Gesundheit – soziale Strukturen und Bewegung: gruppendynamische Prozesse
Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert bei der Arbeit am Computer gezielte Bewegung als Ausgleich. Die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes stellt einen unmittelbaren Praxisbezug dar. – Entstehung von Meinungen und Einstellungen, Manipulationsmechanismen
Didaktische Grundsätze: – Berücksichtigung kommunikativer Verhaltensweisen in Hinblick auf die Berufswelt
Der Unterrichtsgegenstand Informatik leistet durch die drei Dimensionen Wissensentwicklung, Unterrichtsmanagement und Wissensdarstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung. Der Unterricht ist auf der Basis dieser Grundsätze kontinuierlich zu planen und durchzuführen sowie laufend zu reflektieren und anzupassen. Motive menschlichen Handelns erörtern
Besonders im Informatikunterricht ist es notwendig, Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielseitige Bezüge aus der Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen aufgreifen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten erweitern den Erfahrungshorizont. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sowie Methoden zur persönlichen Lernzielkontrolle sind zu initiieren und zu fördern. In der Übergangsphase von der 8. zur 9. Schulstufe sind gerade im Informatikunterricht besondere didaktische Überlegungen anzustellen um Defizite auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden. – Konfliktbewältigung, Umgang mit Frustration
Das Unterrichtsmanagement hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren und soll beispielgebend für die eigene Lern- und Arbeitsorganisation auch außerhalb des Informatikunterrichts sein. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen – Entstehung und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Die Bedeutung gemeinschaftlichen Problemlösens bei der Bearbeitung Formen von Projekten aus verschiedenen Gebieten ist besonders im Informatikunterricht zu berücksichtigen. Dabei ist demokratischen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Aggression und Gewalt
Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweise sollen zur Erweiterung der Sichtweise, Orientierung und Vertiefung von Wissen und Können führen. Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht muss beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Aufbau der Entwicklung einer wissenschaftlichen Arbeits- – seelische Gesundheit und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Produktportfolios, eventuell auch fächerübergreifend, dienlich. deren Beeinträchtigung
Der vielfältige Zugang zum Wissenserwerb erfordert eine angemessene Wissensdarstellung. Den Lehrerinnen und Lehrern obliegt es daher grundlegende Strukturen, die in Prozessen Einblick in Gesellschaft, Natur und Technik wirken, aus Sicht der Informatik transparent zu machen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind für die Modellierung eines Informatiksystems zu visualisieren und gegebenenfalls mit informatischen Verfahren zu abstrahieren. Die oftmals zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen wegen ihrer zentralen Rolle immer wieder anzuwenden. Persönlichkeitsmodelle gewinnen
Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen – tiefenpsychologische Ansätze und ihre Arbeit zu argumentieren. Entwicklung
Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl der Mädchen als auch – Aspekte der Burschen ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen. Persönlichkeitsdiagnostik
Lehrstoff Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium:
5. Klasse: Fragen der Entwicklung und Erziehung erörtern
Die Schülerinnen und Schüler sollen: – typische Phänomene der psychischen Entwicklung
– Informationsmanagement und Lernorganisation für die eigene Lernarbeit und Weiterbildung mit geeigneter Software in der Praxis umsetzen und dabei vorhandene Informationsquellen erschließen kognitive und unterschiedliche Informationsdarstellungen ausgehend von den Vorkenntnissen anwenden moralische Entwicklung
– Inhalte systematisieren und strukturieren sowie Arbeitsergebnisse zusammenstellen Sozialisation und multimedial präsentieren können Erziehung
– ein vernetztes Informationssystem für die individuelle Arbeit aufbauen und nutzen können 8. Klasse:
– den sicheren Umgang mit Standardsoftware zur schriftlichen Korrespondenz, zur Dokumentation, zur Publikation von Arbeiten, zur multimedialen Präsentation sowie zur Kommunikation erreichen Philosophie
– Kalkulationsmodelle erstellen und die Ergebnisse bewerten Philosophische Fragestellungen kennen lernen und interpretieren können; eine einfache Datenbank benutzen können beschreiben
– Einblicke in wesentliche Begriffe und Methoden der Informatik, ihre typischen Denk- und Arbeitsweisen, ihre historische Entwicklung sowie ihre technischen und theoretischen Grundlagen gewinnen und Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen und Programmen kennen lernen Zugänge zum Philosophieren
– wesentliche Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen lernen sowie die Auswirkungen des Technikeinsatzes auf die Einzelnen Verhältnis von Philosophie und die Gesellschaft nachvollziehen Wissenschaft
– Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern kennen lernen Ideologie und somit in ihrer Berufsorientierung Unterstützung finden Ideologiekritik
MUSIKERZIEHUNG – Grundlagen des philosophischen Argumentierens und Definierens
Bildungs- Die Problematik von Wirklichkeit und Lehraufgabe: ihrer Erkenntnis nachvollziehen und analysieren
Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis, Musikkunde – Zugänge zur Wirklichkeit und Musikrezeption begründet. ihre Interpretationsmöglichkeiten
Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Handlungsorientiertheit anregen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen kultureller Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und Vorurteile gegenüber dem Neuen und dem Anderen überwinden helfen. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden. – Wahrheitsfrage
Ein wesentliches Ziel ist der Erwerb der Fähigkeit, Musik in einen kulturhistorischen und thematischen Kontext richtig einordnen zu können. Differenzierte und vergleichende Auseinandersetzung Sich mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Praxis und Theorie stellt das sicher. dem Wesen der Menschen auseinander setzen
Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen – Frage nach Sinn und Schüler sollen gefördert werden. Ziel menschlicher Existenz
Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen, wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kooperation und Koordination sowie Toleranz und Kritikfähigkeit ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts. – Menschenbilder
Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur Ethische Grundpositionen kennen lernen und Gesellschaft erfassen. ethische Fragestellungen analysieren
Die Schulung des Musikhörens soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie – Grundfragen der Medien als kultureller Faktor erwachsen. Ethik
Beitrag zu den Aufgabenbereichen – Problem des Wertbegriffs und der Schule: Begründung von Normen
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln – Freiheit und zu vertiefen. Verantwortung
Beiträge zu den Bildungsbereichen: – aktuelle Anwendungsbereiche der Ethik
Sprache und Kommunikation: INFORMATIK
Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten Bildungs- und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme. Lehraufgabe:
Mensch Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen Grundlagen, Methoden, Anwendungen und Gesellschaft: Arbeitsweisen erschlossen und die gesellschaftliche Dimension von Informations- und Kommunikationstechnologien verdeutlicht werden.
Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche Öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung, Neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Es ist eine wesentliche Aufgabe des Informatikunterrichts, Schülerinnen und Schülern informatische und informationstechnische Grundkenntnisse zu vermitteln, um sie zu befähigen, diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einzusetzen. Die Analyse realer Prozesse aus dem persönlichen Umfeld soll die Schülerinnen und Schüler die Struktur komplexer Systeme erkennen lassen und die Bedeutung von Wechselwirkungen demonstrieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Notwendigkeit von Abstraktion, Reduktion und Transformation bei der Beschreibung von einfachen realen Systemen erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen Informationstechnologien soweit beherrschen, dass sie damit Aufgaben selbst mit großen Datenmengen bewältigen können. Sie sollen sich kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass der Unterrichtsgegenstand Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt.
Natur In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Technik: Festigung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.
Neben Akustik und Instrumentenkunde bildet der Bereich Musik und Neue Medien eine wichtige Schnittstelle zwischen Natur, Technik und Kunst. Daraus ergeben sich neue Anwendungs- und Erkenntnismöglichkeiten, die im didaktischen Feld ihren Einsatz finden. Der Informatikunterricht fasst vorhandene Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung einer persönlichen Werthaltung unterstützen.
Gesundheit Schließlich ist eine tiefere Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge und Bewegung: Auswirkungen der Informationstechnologie (ua Arbeits- und Freizeitbereich sowie Folgen für das Sicherheits- und Rechtsbewusstsein) das Ziel.
Die differenzierte Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung mentaler Fähigkeiten bei. Einsichten in die Funktionsweise der menschlichen Stimme sollen zum gesunden Stimmgebrauch anregen. Das Wissen um die physiologischen Grundlagen des Hörens soll Beiträge zu einem gesundheitsbewussten Hörverhalten führen. Die Körperkoordination soll durch das Bewusstsein für die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit gefördert werden. Der Bewegungsbereich wird durch Musik um eine künstlerische Dimension erweitert. Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als Lebensbereicherung erfahren. den Bildungsbereichen:
Kreativität Sprache und Gestaltung Kommunikation:
Die Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis sollen der Entwicklung von Fantasie und Kreativität zugute kommen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und aus musikalischen Gruppenprozessen sollen den Vorgang musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Die Informatik trägt wesentlich zu einer Veränderung der Kommunikation bei. Unterschiedliche Formen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue Denkstrukturen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.
Didaktische Grundsätze Mensch und Gesellschaft:
Lehrplanbereiche Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien. Durch die Beschäftigung mit diesen lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, insbesondere das Potenzial der eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältigen Formen der Gemeinschaft erfordert einen verantwortungsvollen Umgang der Jugendlichen mit Informationstechnologien.
Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Basistraining ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist der richtige Umgang mit der Stimme und mit Instrumenten sowie bewusstes Hören zu trainieren. Auf Genauigkeit, Sicherheit Natur und künstlerischen Ausdruck in unterschiedlichen Formen der Präsentation ist besonderer Wert zu legen. Technik:
Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden. Der Transfer vom Tun zum Wissen hat in musikpraktischer, multimedialer, fächerübergreifender Form sowie über Aktionen zu erfolgen. Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer verbesserten Entscheidungs- und Handlungskompetenz.
Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem soll Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Das sinnliche Erleben von Musik als lebensbegleitendes Element ist den Schülerinnen Kreativität und Schülern zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musikrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichen Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik anzustreben. Gestaltung:
Die drei Lehrplanbereiche sind immer im Zusammenhang zu sehen und sind, dem jeweiligen Lernziel entsprechend, zu vernetzen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen zu legen. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen soll zu Respekt und kritischem Verständnis führen. Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen. Sinnliche Wahrnehmungen ermöglichen Zugänge zu kognitiven Erkenntnissen.
Die Zugänge zur Musik sollen entsprechend dem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler auditiv, visuell, kinästhetisch und emotional vermittelt werden. Dabei sind durch gezielte Kombination unterschiedlicher Lernzugänge die einzelnen Lernebenen Kennen lernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen Gesundheit und Anwenden zielorientiert einzusetzen. Dem Lernziel entsprechende Unterrichtsformen sind anzuwenden. Bewegung:
In allen drei Lehrplanbereichen sind neue Technologien adäquat einzusetzen und zur Unterstützung individueller Lernprozesse zu nutzen. Unterschiedliche Interaktionsmöglichkeiten sind durch die multimediale Aufbereitung und Rezeption von Musik sowie den Einsatz von Medien beim aktiven Musizieren zu ermöglichen. Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert bei der Arbeit am Computer gezielte Bewegung als Ausgleich. Die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes stellt einen unmittelbaren Praxisbezug dar.
Die Musikpraxis ist Grundlage für Musikkunde und Musikrezeption. Singen und Sprechen nehmen eine zentrale Funktion ein. Dabei ist in Fortsetzung der Unterstufe in der 9. und 10. Schulstufe das handlungsorientierte Arbeiten in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne einer wissenschaftsorientierten Vorbereitung mit höherem Abstraktionsgrad sind in der 11. und 12. Schulstufe Musikkunde und Musikrezeption zunehmend zu verstärken. Die Qualität der Musikpraxis bleibt weiterhin eine verbindliche Grundlage. Dies ist über ein regelmäßiges Basistraining musikalischer Fertigkeiten sicher zu stellen. Ein reifes und kritisches Musikverständnis der Schülerinnen und Schüler ist über Erfahrungen mit künstlerischen Prozessen anzustreben. Didaktische Grundsätze:
Lehrstoff: Der Unterrichtsgegenstand Informatik leistet durch die drei Dimensionen Wissensentwicklung, Unterrichtsmanagement und Wissensdarstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung. Der Unterricht ist auf der Basis dieser Grundsätze kontinuierlich zu planen und durchzuführen sowie laufend zu reflektieren und anzupassen.
Musikpraxis Besonders im Informatikunterricht ist es notwendig, Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielseitige Bezüge aus der Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen aufgreifen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten erweitern den Erfahrungshorizont. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sowie Methoden zur persönlichen Lernzielkontrolle sind zu initiieren und zu fördern. In der Übergangsphase von der 8. zur 9. Schulstufe sind gerade im Informatikunterricht besondere didaktische Überlegungen anzustellen um Defizite auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden.
Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires Das Unterrichtsmanagement hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren und soll beispielgebend für die eigene Lern- und Arbeitsorganisation auch außerhalb des Informatikunterrichts sein. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Die Bedeutung gemeinschaftlichen Problemlösens bei der Bearbeitung von Projekten aus verschiedenen Gebieten ist besonders im Informatikunterricht zu berücksichtigen. Dabei ist demokratischen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen.
5. und 6. Klasse: Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweise sollen zur Erweiterung der Sichtweise, Orientierung und Vertiefung von Wissen und Können führen. Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht muss beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Aufbau der Entwicklung einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Produktportfolios, eventuell auch fächerübergreifend, dienlich.
– grundlegende rhythmische, melodische und harmonische Übungen mit Stimme, Körper und Instrument Der vielfältige Zugang zum Wissenserwerb erfordert eine angemessene Wissensdarstellung. Den Lehrerinnen und Lehrern obliegt es daher grundlegende Strukturen, die in Prozessen in Gesellschaft, Natur und Technik wirken, aus Sicht der Informatik transparent zu machen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind für die Modellierung eines Informatiksystems zu visualisieren und gegebenenfalls mit informatischen Verfahren zu abstrahieren. Die oftmals zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen wegen ihrer zentralen Rolle immer wieder anzuwenden.
– Einsing- und Stimmbildungsübungen; Erweitern und Differenzieren des Tonumfangs Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.
– Verknüpfen von Sprache, Rhythmus, Klang und Bewegung Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl der Mädchen als auch der Burschen ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.
– Singen und Musizieren in unterschiedlichen Tonsystemen Lehrstoff:
– Üben der Funktionsharmonik 5. Klasse:
– Einsetzen von Instrumenten Die Schülerinnen und musikspezifischer Software sowie mikrofonales Singen Schüler sollen:
– Kennenlernen Informationsmanagement und Anwenden von Grundlagen Lernorganisation für die eigene Lernarbeit und Weiterbildung mit geeigneter Software in der Musikproduktion Praxis umsetzen und dabei vorhandene Informationsquellen erschließen und unterschiedliche Informationsdarstellungen ausgehend von den Vorkenntnissen anwenden
– Erkennen, Nachvollziehen Inhalte systematisieren und Gestalten musikalischer Elemente strukturieren sowie Arbeitsergebnisse zusammenstellen und Kleinformen multimedial präsentieren können
– Gestalten freier und programmatischer Improvisationen, Umsetzen von Musik in Tanz ein vernetztes Informationssystem für die individuelle Arbeit aufbauen und Bewegungsgestaltungen nutzen können
– Erarbeiten von Liedern und Musikstücken aus unterschiedlichen Ländern, Stilen und Epochen – den sicheren Umgang mit Standardsoftware zur schriftlichen Korrespondenz, zur Dokumentation, zur Publikation von Arbeiten, zur multimedialen Präsentation sowie zur Kommunikation erreichen
7. und 8. Klasse: – Kalkulationsmodelle erstellen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren können; eine einfache Datenbank benutzen können
– weiterführende Einsing- Einblicke in wesentliche Begriffe und Stimmbildungsübungen Methoden der Informatik, ihre typischen Denk- und Arbeitsweisen, ihre historische Entwicklung sowie ihre technischen und theoretischen Grundlagen gewinnen und Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen und Programmen kennen lernen
– Ausführen komplexerer Rhythmen, Patterns aus Jazz und Popularmusik, ohne und mit Notenvorlage – wesentliche Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen lernen sowie die Auswirkungen des Technikeinsatzes auf die Einzelnen und die Gesellschaft nachvollziehen
– Hören, Singen Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern kennen lernen und Musizieren komplexerer Melodienstrukturen somit in ihrer Berufsorientierung Unterstützung finden
– Singen in mehrstimmigen Sätzen MUSIKERZIEHUNG
– Repertoireerwerb österreichischer, europäischer und außereuropäischer Lieder und Musikstücke aus unterschiedlichen Stilen Bildungs- und Epochen Lehraufgabe:
– Erweiterung des harmonischen Spektrums Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis, Musikkunde und Musikrezeption begründet.
– Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten komplexerer homophoner und polyphoner Formen Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Handlungsorientiertheit anregen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen kultureller Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und Vorurteile gegenüber dem Neuen und dem Anderen überwinden helfen. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.
– differenziertes Ein wesentliches Ziel ist der Erwerb der Fähigkeit, Musik in einen kulturhistorischen und individuelles Einsetzen von Instrumenten thematischen Kontext richtig einordnen zu können. Differenzierte und musikspezifischer Software vergleichende Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Praxis und Theorie stellt das sicher.
– freies Das künstlerische Potenzial und programmatisches Improvisieren der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden.
– Umsetzen von Musik in Tanz Die Förderung personaler und Bewegungsgestaltungen sozialer Kompetenzen, wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kooperation und Koordination sowie Toleranz und Kritikfähigkeit ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.
– Erarbeiten Die Schülerinnen und Präsentieren eines stilistisch vielseitigen Repertoires Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.
– Aktionen Die Schulung des Musikhörens soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur Vernetzung kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.
Musikkunde Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Theorie und Geschichte Die bereits im Lehrplan der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und Werkkunde zu vertiefen.
5. und 6. Klasse Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– stimmphysiologische Sprache und akustische Grundlagen Kommunikation:
– Zusammenwirken musikalischer Parameter Musik ist eine besondere Form von Sprache und verschiedene Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten ihrer grafischen Darstellung der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.
– Notenlesen im Violin- Mensch und Bassschlüssel im für die Musikpraxis erforderlichen Ausmaß Gesellschaft:
– Ordnungsprinzipien Der Musikunterricht soll das Erkennen der Tonsysteme vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche Öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Klangstrukturen Unterhaltung, Neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
– Klang und Funktion von Instrumenten und Ensembles in verschiedenen Epochen Natur und Kulturkreisen Technik:
– vokale Neben Akustik und instrumentale Formen Instrumentenkunde bildet der Bereich Musik und Gattungen an exemplarischen Beispielen Neue Medien eine wichtige Schnittstelle zwischen Natur, Technik und Kunst. Daraus ergeben sich neue Anwendungs- und Erkenntnismöglichkeiten, die im didaktischen Feld ihren Einsatz finden.
– Werkkunde im kulturhistorischen Kontext Gesundheit und Bewegung:
– chronologischer Überblick über Die differenzierte Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung mentaler Fähigkeiten bei. Einsichten in die Musikgeschichte an Hand bedeutender Musikwerke Funktionsweise der menschlichen Stimme sollen zum gesunden Stimmgebrauch anregen. Das Wissen um die physiologischen Grundlagen des Hörens soll zu einem gesundheitsbewussten Hörverhalten führen. Die Körperkoordination soll durch das Bewusstsein für die Vernetzung von Klang, Raum und Künstlerinnen Zeit gefördert werden. Der Bewegungsbereich wird durch Musik um eine künstlerische Dimension erweitert. Die Schülerinnen und Künstler Schüler sollen Musik als Lebensbereicherung erfahren.
7. Kreativität und 8. Klasse Gestaltung:
– themenzentrierte Aufarbeitung Die Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis sollen der Entwicklung von Musik im kultur- Fantasie und sozialhistorischen Kontext Kreativität zugute kommen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und aus musikalischen Gruppenprozessen sollen den Vorgang musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
– instrumentale und vokale Formen und Gattungen in Verbindung mit Werkkunde in ihrer historischen Entwicklung Didaktische Grundsätze:
– Selbst- und Fremdbild von Künstlerinnen und Künstlern Lehrplanbereiche
– Vergleich musikalischer Gestaltungsprinzipien Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Basistraining ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist der richtige Umgang mit der Stimme und Erkennen zeitbedingter Schwerpunkte mit Instrumenten sowie bewusstes Hören zu trainieren. Auf Genauigkeit, Sicherheit und typischer stilistischer Merkmale künstlerischen Ausdruck in verschiedenen Epochen unterschiedlichen Formen der Präsentation ist besonderer Wert zu legen.
Musikrezeption Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden. Der Transfer vom Tun zum Wissen hat in musikpraktischer, multimedialer, fächerübergreifender Form sowie über Aktionen zu erfolgen.
Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen- und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem soll Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Das sinnliche Erleben von Musik als lebensbegleitendes Element ist den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musikrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichen Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik anzustreben.
5. und 6. Klasse: Die drei Lehrplanbereiche sind immer im Zusammenhang zu sehen und sind, dem jeweiligen Lernziel entsprechend, zu vernetzen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen zu legen. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen soll zu Respekt und kritischem Verständnis führen.
Die Zugänge zur Musik sollen entsprechend dem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler auditiv, visuell, kinästhetisch und emotional vermittelt werden. Dabei sind durch gezielte Kombination unterschiedlicher Lernzugänge die einzelnen Lernebenen Kennen lernen – Erfassen motivisch-thematischer Strukturen in kleineren musikalischen Einheiten Erfahren und in größeren Zusammenhängen Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden zielorientiert einzusetzen. Dem Lernziel entsprechende Unterrichtsformen sind anzuwenden.
– Hören und Erkennen einfacher musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien In allen drei Lehrplanbereichen sind neue Technologien adäquat einzusetzen und zur Unterstützung individueller Lernprozesse zu nutzen. Unterschiedliche Interaktionsmöglichkeiten sind durch die multimediale Aufbereitung und Rezeption von Musik sowie den Einsatz von Medien beim aktiven Musizieren zu ermöglichen.
– Erwerb eines grundlegenden Hörrepertoires wesentlicher Werke aus den Bereichen Vokalmusik, Instrumentalmusik, Musik- und Tanztheater, Film-, Fernseh- und Internetmusik, Jazz und Popularmusik Die Musikpraxis ist Grundlage für Musikkunde und Musikrezeption. Singen und Sprechen nehmen eine zentrale Funktion ein. Dabei ist in Fortsetzung der Unterstufe in der 9. und 10. Schulstufe das handlungsorientierte Arbeiten in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne einer wissenschaftsorientierten Vorbereitung mit höherem Abstraktionsgrad sind in der 11. und 12. Schulstufe Musikkunde und Musikrezeption zunehmend zu verstärken. Die Qualität der Musikpraxis bleibt weiterhin eine verbindliche Grundlage. Dies ist über ein regelmäßiges Basistraining musikalischer Fertigkeiten sicher zu stellen. Ein reifes und kritisches Musikverständnis der Schülerinnen und Schüler ist über Erfahrungen mit künstlerischen Prozessen anzustreben.
– Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen des Musikkonsums Lehrstoff:
– Musik in den Medien Musikpraxis
7. und 8. Klasse: Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires
– Hören und Erfassen komplexer motivisch-thematischer Strukturen sowie musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien 5. und 6. Klasse:
– Verstehen von Informations- grundlegende rhythmische, melodische und Aussagegehalt von Musik harmonische Übungen mit Stimme, Körper und ihren Wirkungen auf den Hörer Instrument
– Unterscheiden von Möglichkeiten der Beeinflussung menschlichen Befindens durch Musik Einsing- und Stimmbildungsübungen; Erweitern und Differenzieren des Tonumfangs
– Erkennen der Zusammenhänge zwischen Komposition und soziokulturellem, politischem, religiösem und philosophischem Umfeld – Verknüpfen von Sprache, Rhythmus, Klang und Bewegung
– Vergleichen von Interpretationen Singen und Musizieren in unterschiedlichen Tonsystemen
– Bewusstmachen und Interpretieren musikhistorischer Entwicklungen aus der Sicht Üben der Gegenwart Funktionsharmonik
– Entwickeln eines ästhetischen Bewusstseins in der Vernetzung Einsetzen von musikpraktischen Instrumenten und kognitiven Inhalten musikspezifischer Software sowie mikrofonales Singen
BILDNERISCHE ERZIEHUNG – Kennenlernen und Anwenden von Grundlagen der Musikproduktion
Bildungs- – Erkennen, Nachvollziehen und Lehraufgabe: Gestalten musikalischer Elemente und Kleinformen
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen – Gestalten freier und haptischen Lebenswelt. programmatischer Improvisationen, Umsetzen von Musik in Tanz und Bewegungsgestaltungen
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung wie Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Erscheinungen und Objekte. – Erarbeiten von Liedern und Musikstücken aus unterschiedlichen Ländern, Stilen und Epochen
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient auch als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung 7. und 8. Klasse:
– die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren weiterführende Einsing- und vertiefen Stimmbildungsübungen
– die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren – Ausführen komplexerer Rhythmen, Patterns aus Jazz und Popularmusik, ohne und mit Notenvorlage
– in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln – Hören, Singen und Musizieren komplexerer Melodienstrukturen
– vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln Singen in mehrstimmigen Sätzen
– durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden – Repertoireerwerb österreichischer, europäischer und außereuropäischer Lieder und Musikstücke aus unterschiedlichen Stilen und Epochen
– neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen Erweiterung des harmonischen Spektrums
– in allen Lebensbereichen den Gestaltungswillen wecken, die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen – Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten komplexerer homophoner und polyphoner Formen
– über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen, die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln differenziertes und Formen der Selbstdarstellung fördern individuelles Einsetzen von Instrumenten und musikspezifischer Software
– in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten freies und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten programmatisches Improvisieren
– Kunst als Nahtstelle und Vermittlerin Umsetzen von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen Musik in Tanz und Wertschätzung schaffen Bewegungsgestaltungen
– differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit Erarbeiten und Medienkompetenz entwickeln Präsentieren eines stilistisch vielseitigen Repertoires
– das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen Aktionen zur Vernetzung von Musik mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Musikkunde
Die bereits im Lehrplan Theorie und Geschichte der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln Musik, akustische und zu vertiefen. instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde
Beiträge zu den Bildungsbereichen 5. und 6. Klasse:
Sprache – stimmphysiologische und Kommunikation: akustische Grundlagen
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer – Zusammenwirken musikalischer Parameter und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens verschiedene Möglichkeiten ihrer grafischen Darstellung
Mensch – Notenlesen im Violin- und Gesellschaft: Bassschlüssel im für die Musikpraxis erforderlichen Ausmaß
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit – Ordnungsprinzipien der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst Tonsysteme und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt Klangstrukturen
Natur – Klang und Technik: Funktion von Instrumenten und Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen – vokale und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation instrumentale Formen und Präsentation Gattungen an exemplarischen Beispielen
Kreativität und Gestaltung: – Werkkunde im kulturhistorischen Kontext
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit “Fehlern”; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten – chronologischer Überblick über die Musikgeschichte an Hand bedeutender Musikwerke und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen Künstlerinnen und Materialien Künstler
Gesundheit 7. und Bewegung 8. Klasse:
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit – themenzentrierte Aufarbeitung von Musik im kultur- und durch Kunstverständnis sozialhistorischen Kontext
Didaktische Grundsätze: – instrumentale und vokale Formen und Gattungen in Verbindung mit Werkkunde in ihrer historischen Entwicklung
– Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten Selbst- und Kenntnissen aufbauen Fremdbild von Künstlerinnen und Künstlern
– Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten Vergleich musikalischer Gestaltungsprinzipien und Interessen der Schülerinnen Erkennen zeitbedingter Schwerpunkte und Schüler Rechnung zu tragen typischer stilistischer Merkmale in verschiedenen Epochen
– Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen hilfreicher Einschränkung und notwendiger Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird Musikrezeption
– Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen- und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern
– Formen des fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen 5. und 6. Klasse:
– Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche Erfassen motivisch-thematischer Strukturen in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch kleineren musikalischen Einheiten und arbeitsorganisatorisch zu beraten in größeren Zusammenhängen
– Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind – Hören und Erkennen einfacher musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
– Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen Erwerb eines grundlegenden Hörrepertoires wesentlicher Werke aus den Bereichen Vokalmusik, Instrumentalmusik, Musik- und Schüler zunehmend zu fördern Tanztheater, Film-, Fernseh- und Internetmusik, Jazz und Popularmusik
– Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür Musikkonsums
– Da Musik in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten den Medien
– Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben 7. und 8. Klasse:
Lehrstoff: – Hören und Erfassen komplexer motivisch-thematischer Strukturen sowie musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
Bildnerisches Gestalten – Verstehen von Informations- und Aussagegehalt von Musik und ihren Wirkungen auf den Hörer
5. bis 8. Klasse: – Unterscheiden von Möglichkeiten der Beeinflussung menschlichen Befindens durch Musik
Die Schülerinnen – Erkennen der Zusammenhänge zwischen Komposition und Schüler sollen soziokulturellem, politischem, religiösem und philosophischem Umfeld
– durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich Grafik, Malerei, Plastik und visuelle Medien ihre Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen bereichern, ihr Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln Vergleichen von Interpretationen
– in der bildnerischen Auseinandersetzung mit der Natur Bewusstmachen und mit Objekten Interpretieren musikhistorischer Entwicklungen aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten, sich in formale Beziehungsgefüge einfühlen und aus sinnlicher Anschauung rationale Erkenntnisse entwickeln können Sicht der Gegenwart
– Studien vor dem Objekt als Möglichkeit Entwickeln eines ästhetischen Bewusstseins in der Erschließung, Interpretation und Dokumentation Vernetzung von Realität erfahren sowie den Formenreichtum der Natur als Inspirationsquelle nutzen lernen musikpraktischen und kognitiven Inhalten
– in der Auseinandersetzung mit Anliegen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie der visuellen Medien Anregungen für eigene Gestaltungen gewinnen BILDNERISCHE ERZIEHUNG
– sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur Bildungs- und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen Lehraufgabe:
– Abbildungs- und Darstellungsverfahren zum Klären eigener Vorstellungen und Ideen verwenden, als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeit zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen können sowie beim Erschließen, Darstellen und Dokumentieren technischer, baulicher Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und räumlicher Gegebenheiten von Architektur- oder Designobjekten einsetzen können haptischen Lebenswelt.
– Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen können Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung wie Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Erscheinungen und Objekte.
– Vorstellungen und Sachverhalte, räumliche Zusammenhänge darstellen können Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient auch als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
– Inhalte materialgerecht die an der Unterstufe erworbenen Sach- und mediengerecht vermitteln können Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
– Schrift in vielfältigen funktionellen die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Zusammenhängen gestaltend einsetzen können Kunst, der visuellen Medien und Gestaltungsfähigkeiten in den Bereichen Layout der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und Informationsdesign erwerben zu kommunizieren
– traditionelle in der vertiefenden und neue Medien reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der Informations- bildenden Kunst und Kommunikationstechnologie fachadäquat in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und zielorientiert anwenden können anschauliches Denken entwickeln
– umfangreiche Arbeitsprozesse planen vielfältige Methoden und durchführen können Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
– im Lauf der 7. und 8. Klasse einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
Dokumentation – neben der fachspezifischen Sach- und Präsentation Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen
5. bis 8. Klasse: – in allen Lebensbereichen den Gestaltungswillen wecken, die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
Die Schülerinnen – über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen, die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln und Schüler sollen Formen der Selbstdarstellung fördern
– sowohl Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit als auch theoretisch-reflektorische Auseinandersetzungen in repräsentativer und exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren zu lernen – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
– unterschiedliche Formen Kunst als Nahtstelle und Vermittlerin von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Präsentation ihrer Arbeit für sich Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und in der Gruppe durchführen können Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
– ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren differenzierte Kenntnisse und interpretieren sowie anschaulich Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und sprachlich kompetent darbieten können Medienkompetenz entwickeln
Reflexion – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen
5. und 6. Klasse Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die Schülerinnen bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und Schüler sollen zu vertiefen.
– ihre eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und darüber kommunizieren können Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Aufgabenfelder, Erscheinungsformen, zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur sowie der visuellen Medien kennen und in diesen Zusammenhang bedeutende Werke Sprache und Künstlerpersönlichkeiten einordnen können Kommunikation:
– Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur Analysieren und Design gewinnen Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
– erkennen, dass Kunstwerke Mensch und ihre Gestaltung durch das Zusammenwirken vieler Faktoren, wie gesellschaftlicher Hintergrund, Gestaltungsanlass, Auftraggeber bzw. Auftraggeberin, Technologie, Material, Künstlerpersönlichkeit, bestimmt werden Gesellschaft:
– bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern können Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
– die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen können Natur und Technik:
– mit Erscheinungen Erforschen der visuellen Massenmedien bewusst sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und verantwortungsvoll umgehen lernen Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
– Einblicke in die Nutzungsmöglichkeiten verschiedener Einrichtungen Kreativität und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Galerien, Ausstellungen, Fachliteratur, gewinnen Gestaltung:
7. und 8. Klasse: Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit “Fehlern”; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Die Schülerinnen Gesundheit und Schüler sollen Bewegung:
– Einsichten in Funktion und Bedeutung von Werken der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien gewinnen Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
– zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen und Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen können Didaktische Grundsätze:
– sich eigenständig und eigenverantwortlich sowohl in der Reflexion als auch in der bildnerischen Tätigkeit mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen können, über Methoden für selbstständigen Wissenserwerb verfügen und fachliche Informationen werten und zielgerichtet einsetzen können – Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
– verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen können – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
– Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen hilfreicher Einschränkung und notwendiger Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und mit sich selbst in Beziehung bringen können Reflexion wirksam wird
– Kunst als einen sich ständig verändernden Prozess begreifen, der eine permanente Erweiterung des Kunstbegriffs verlangt – Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
– das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen können – Formen des fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
BEWEGUNG UND SPORT – Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
b) Wahlpflichtgegenstände – Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
aa) zusätzlich – Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als alternative Pflichtgegenstände in auch der Oberstufe Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
LEBENDE FREMDSPRACHE – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) – Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben
Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Bildnerisches Gestalten
Didaktische Grundsätze 5. bis 8. Klasse:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit Die Schülerinnen und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Schüler sollen
Lehrstoff: – durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich Grafik, Malerei, Plastik und visuelle Medien ihre Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen bereichern, ihr Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. – in der bildnerischen Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten, sich in formale Beziehungsgefüge einfühlen und aus sinnlicher Anschauung rationale Erkenntnisse entwickeln können
Nach dem 3. Lernjahr (8. Klasse) – Studien vor dem Objekt als Möglichkeit der Erschließung, Interpretation und Dokumentation von Realität erfahren sowie den Formenreichtum der Natur als Inspirationsquelle nutzen lernen
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2 – in der Auseinandersetzung mit Anliegen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie der visuellen Medien Anregungen für eigene Gestaltungen gewinnen
DARSTELLENDE GEOMETRIE – sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen
Bildungs- – Abbildungs- und Lehraufgabe Darstellungsverfahren zum Klären eigener Vorstellungen und Ideen verwenden, als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeit zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen können sowie beim Erschließen, Darstellen und Dokumentieren technischer, baulicher und räumlicher Gegebenheiten von Architektur- oder Designobjekten einsetzen können
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen können
Didaktische Grundsätze: – Vorstellungen und Sachverhalte, räumliche Zusammenhänge darstellen können
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – Inhalte materialgerecht und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. mediengerecht vermitteln können
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – Schrift in vielfältigen funktionellen und angewandten Zusammenhängen gestaltend einsetzen können und Gestaltungsfähigkeiten in den Bereichen Layout und Informationsdesign erwerben
Lehrstoff: – traditionelle und neue Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden können
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium. – umfangreiche Arbeitsprozesse planen und durchführen können
MUSIKERZIEHUNG – im Lauf der 7. und 8. Klasse einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
Bildungs- Dokumentation und Lehraufgabe: Präsentation
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. 5. bis 8. Klasse:
Didaktische Grundsätze: Die Schülerinnen und Schüler sollen
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – sowohl Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit als auch theoretisch-reflektorische Auseinandersetzungen in repräsentativer und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren zu entnehmen. lernen
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – unterschiedliche Formen der Präsentation ihrer Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können
Lehrstoff: – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung. Reflexion
BILDNERISCHE ERZIEHUNG 5. und 6. Klasse:
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe: Schüler sollen
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen – ihre eigenen Gestaltungsabsichten und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Arbeitsergebnisse reflektieren und darüber kommunizieren können
Didaktische Grundsätze: – Aufgabenfelder, Erscheinungsformen, zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur sowie der visuellen Medien kennen und in diesen Zusammenhang bedeutende Werke und Künstlerpersönlichkeiten einordnen können
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Design gewinnen
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – erkennen, dass Kunstwerke und ihre Gestaltung durch das Zusammenwirken vieler Faktoren, wie gesellschaftlicher Hintergrund, Gestaltungsanlass, Auftraggeber bzw. Auftraggeberin, Technologie, Material, Künstlerpersönlichkeit, bestimmt werden
Lehrstoff: – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern können
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung. – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen können
INFORMATIK – mit Erscheinungen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen lernen
Bildungs- – Einblicke in die Nutzungsmöglichkeiten verschiedener Einrichtungen und Lehraufgabe: Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Galerien, Ausstellungen, Fachliteratur, gewinnen
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. 7. und 8. Klasse:
Ausgehend vom Pflichtgegenstand soll der Wahlpflichtgegenstand zu Ausbau und Vertiefung von Sach-, Selbst- Die Schülerinnen und Sozialkompetenz führen. Schüler sollen
Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das sozio-kulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen. – Einsichten in Funktion und Bedeutung von Werken der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien gewinnen
Durch eine präzise, strukturierte – zeit- und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen und Aspekte des künstlerischen Denkens beitragen. und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen können
Didaktische Grundsätze: – sich eigenständig und eigenverantwortlich sowohl in der Reflexion als auch in der bildnerischen Tätigkeit mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen können, über Methoden für selbstständigen Wissenserwerb verfügen und fachliche Informationen werten und zielgerichtet einsetzen können
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – verschiedene Einrichtungen und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen können
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind weiterhin als Leitlinien des Unterrichts heran zu ziehen. – in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen und mit sich selbst in Beziehung bringen können
Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts hat in der formalen Modellierung von Sachverhalten zu liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, Implementation, Überprüfung und Interpretation besteht. – Kunst als einen sich ständig verändernden Prozess begreifen, der eine permanente Erweiterung des Kunstbegriffs verlangt
Durch Vergleich von Softwareprodukten sind grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln. – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen können
Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten bereitet sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Sachgebieten differenziertes Arbeiten. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. BEWEGUNG UND SPORT
Die im Lehrstoff vorgesehenen Inhalte sind so zu organisieren, dass sich jedes einzelne Thema in vernetzter Form im Unterricht wieder findet und eine Vertiefung und Erweiterung ermöglicht. Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
Lehrstoff: b) Wahlpflichtgegenstände
6. bis 8. Klasse: aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe
– Grundprinzipien der Informationsverarbeitung LEBENDE FREMDSPRACHE
– Konzepte von Betriebssystemen (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
– Aufbau Bildungs- und Funktionsweise von Netzwerken Lehraufgabe:
– Datenbanken Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– Lern- und Arbeitsorganisation Didaktische Grundsätze:
– Konzepte Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Programmiersprachen Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
– künstliche Intelligenz Lehrstoff:
– Erweiterung der theoretischen und technischen Grundlagen der Informatik Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
– grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen Nach dem 3. Lernjahr (8. Klasse)
– Informatik, Gesellschaft und Arbeitswelt Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2
– Rechtsfragen DARSTELLENDE GEOMETRIE
ERNÄHRUNG Bildungs- und HAUSHALT (Praktikum) Lehraufgabe
Bildungs- Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Lehraufgabe: Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze:
Durch die Verflechtung Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl die sensomotorische als auch die kognitive, emotionale und soziale Dimension des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse Selbsttätigkeit und Einsichten Eigenverantwortung” des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung Zweiten Teiles zu entnehmen.
Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, leistungssteigernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln. Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie rationeller und wertschätzender Einsatz von Arbeitskraft sollen grundlegend erfahrbar werden. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Didaktische Grundsätze Lehrstoff:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” Wie Lehrplan des Zweiten Teiles zu entnehmen Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. MUSIKERZIEHUNG
Die Schülerinnen Bildungs- und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen. Lehraufgabe:
Interkulturelles Lernen Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität, den Schülerinnen und Einblicke in andere Kulturen Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen bieten.
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Tageskostplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch “learning by doing” und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu erfolgen. Didaktische Grundsätze:
Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist möglich Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Lehrstoff: Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Lehrstoff:
– die allgemeinen Grundregeln der Unfallverhütung und Hygiene kennen und anwenden Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
– Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Ressourcen schonend einsetzen BILDNERISCHE ERZIEHUNG
– arbeitsorganisatorische Bildungs- und ergonomische Grundsätze anwenden Lehraufgabe:
– ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– Tageskostpläne nach bestimmten Kriterien erstellen Didaktische Grundsätze:
– Kosten- Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Nährwertberechnungen durchführen Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
– Zubereitungs- und Garmethoden effizient einsetzen Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
– Grundrezepte umsetzen Lehrstoff:
– eine entsprechende Tisch- und Esskultur kennen lernen und praktizieren Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.
– Spezifika der Regionalküchen Österreichs und ausgewählte Beispiele der internationalen Küche theoretisch und praktisch erarbeiten und ernährungsphysiologisch bewerten INFORMATIK
– Fertigprodukte und Eigenproduktion bezüglich Kosten, Arbeitsaufwand, Betriebsmitteleinsatz, Umweltverträglichkeit, Qualität Bildungs- und Akzeptanz vergleichen Lehraufgabe:
– Convenience-Produkte ernährungsphysiologisch aufwerten können Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
bb) zur Vertiefung Ausgehend vom Pflichtgegenstand soll der Wahlpflichtgegenstand zu Ausbau und Erweiterung des Bildungsinhaltes Vertiefung von Pflichtgegenständen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz führen.
DEUTSCH Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das sozio-kulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen.
Bildungs- Durch eine präzise, strukturierte und Lehraufgabe: vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze:
Didaktische Grundsätze: Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Didaktische Hinweise Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” weiterhin als Leitlinien des Zweiten Teiles Unterrichts heran zu entnehmen ziehen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts hat in der formalen Modellierung von Sachverhalten zu liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, Implementation, Überprüfung und Interpretation besteht.
Lehrstoff: Durch Vergleich von Softwareprodukten sind grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Darüber hinaus: Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten bereitet sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Sachgebieten differenziertes Arbeiten. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
– Entwicklung spezieller Interessen auch Die im Lehrstoff vorgesehenen Inhalte sind so zu organisieren, dass sich jedes einzelne Thema in Hinblick auf die weitere Ausbildung vernetzter Form im Unterricht wieder findet und spätere Berufsziele eine Vertiefung und Erweiterung ermöglicht.
– Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik Lehrstoff:
– kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts 6. bis 8. Klasse:
LEBENDE FREMDSPRACHE – Grundprinzipien der Informationsverarbeitung
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) – Konzepte von Betriebssystemen
Bildungs- – Aufbau und Lehraufgabe: Funktionsweise von Netzwerken
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – Datenbanken
Didaktische Grundsätze: – Lern- und Arbeitsorganisation
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken – Konzepte von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Programmiersprachen
Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren; die Auswahl nur nach Maßgabe des Unterrichtes die Interessen der Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Dabei sollen entweder ausgewählte Fertigkeitsbereiche eine vorzugsweise Vertiefung erfahren, inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen bzw. Fertigkeiten der nächst höheren Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (ERS) in die Fachziele einbezogen werden, falls in besonders fortgeschrittenen Lerngruppen in einem der Fertigkeitsbereiche bereits Niveau B2 erreicht ist. – künstliche Intelligenz
Lehrstoff: – Erweiterung der theoretischen und technischen Grundlagen der Informatik
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. – grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtgegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates. – Informatik, Gesellschaft und Arbeitswelt
Kompetenzniveau C1 – Rechtsfragen
Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Die Schülerinnen und Schüler können ohne allzu große Mühe Fernsehsendungen ERNÄHRUNG und Spielfilme verstehen. HAUSHALT (Praktikum)
Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können Fachartikel Bildungs- und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in ihrem Fachgebiet liegen. Lehraufgabe:
An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und ihre eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und ihren Beitrag angemessen abschließen. Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl die sensomotorische als auch die kognitive, emotionale und soziale Dimension des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung.
Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und ihre Ansicht ausführlich darstellen. Die Schülerinnen und Schüler können in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für sie wesentlichen Aspekte hervorheben. Die Schülerinnen und Schüler können in ihren schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leserinnen und Leser angemessen ist. Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, leistungssteigernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln. Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie rationeller und wertschätzender Einsatz von Arbeitskraft sollen grundlegend erfahrbar werden.
LATEIN (4- und 6-jährig) Didaktische Grundsätze:
Bildungs- Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Lehraufgabe: Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Didaktische Grundsätze: Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles Einblicke in andere Kulturen zu entnehmen ermöglichen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten. Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Tageskostplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch “learning by doing” und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu erfolgen.
Lehrstoff: Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist möglich.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein. Lehrstoff:
Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke Die Schülerinnen und zusätzliche Autoren möglich. Schüler sollen:
GRIECHISCH – die allgemeinen Grundregeln der Unfallverhütung und Hygiene kennen und anwenden
Bildungs- – Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Lehraufgabe: Ressourcen schonend einsetzen
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen – arbeitsorganisatorische und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. ergonomische Grundsätze anwenden
Didaktische Grundsätze: – ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. – Tageskostpläne nach bestimmten Kriterien erstellen
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten. – Kosten- und Nährwertberechnungen durchführen
Lehrstoff: – Zubereitungs- und Garmethoden effizient einsetzen
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch. – Grundrezepte umsetzen
Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen – eine entsprechende Tisch- und Werke Esskultur kennen lernen und zusätzliche Autoren möglich. praktizieren
GESCHICHTE – Spezifika der Regionalküchen Österreichs und SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG ausgewählte Beispiele der internationalen Küche theoretisch und praktisch erarbeiten und ernährungsphysiologisch bewerten
Bildungs- – Fertigprodukte und Lehraufgabe: Eigenproduktion bezüglich Kosten, Arbeitsaufwand, Betriebsmitteleinsatz, Umweltverträglichkeit, Qualität und Akzeptanz vergleichen
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – Convenience-Produkte ernährungsphysiologisch aufwerten können
Didaktische Grundsätze: bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. DEUTSCH
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe:
Bei der Auswahl der Themen sind nach Möglichkeit aktuelle Ereignisse einzubeziehen; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung einschließlich Rechtskunde, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind. Didaktische Grundsätze:
Lehrstoff: Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Geschichte Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
– Kulturgeschichte Lehrstoff:
– österreichische Geschichte und Regionalgeschichte Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Darüber hinaus:
– europäische Integration Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
– außereuropäische Kulturen Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik
– Geschichtsquellen, Geschichtsforschung und Archäologie kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts
– Geschichte der Technik und der Wissenschaften LEBENDE FREMDSPRACHE
Sozialkunde (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
– Sozial-, Wirtschafts- Bildungs- und Alltagsgeschichte Lehraufgabe:
– die Frau in der Geschichte Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– soziale, wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien Didaktische Grundsätze:
– Migration Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.
Politische Bildung einschließlich Rechtskunde Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren; die Auswahl nur nach Maßgabe des Unterrichtes die Interessen der Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Dabei sollen entweder ausgewählte Fertigkeitsbereiche eine vorzugsweise Vertiefung erfahren, inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen bzw. Fertigkeiten der nächst höheren Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (ERS) in die Fachziele einbezogen werden, falls in besonders fortgeschrittenen Lerngruppen in einem der Fertigkeitsbereiche bereits Niveau B2 erreicht ist.
– Entwicklungslinien politischer Ideen und Theorien Lehrstoff:
– internationale Politik, Außenpolitik (Bündnissysteme) Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
– der politische Prozess in der Demokratie Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtgegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.
– politisches System in Österreich, Vergleich mit anderen Systemen Kompetenzniveau C1
– soziologische, religiöse und psychische Phänomene in der Politik Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Die Schülerinnen und Schüler können ohne allzu große Mühe Fernsehsendungen und Spielfilme verstehen.
– Medien Lesen: Die Schülerinnen und Politik Schüler können lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können Fachartikel und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in ihrem Fachgebiet liegen.
– Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und ihre eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen.
– Entwicklung des Rechtsdenkens Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und ihren Beitrag angemessen abschließen.
– Grundfragen des Rechtsstaates, Verfassungsrecht Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und ihre Ansicht ausführlich darstellen. Die Schülerinnen und Schüler können in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für sie wesentlichen Aspekte hervorheben. Die Schülerinnen und Schüler können in ihren schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leserinnen und Leser angemessen ist.
– Grund- LATEIN (4- und Freiheitsrechte; Menschenrechtspolitik 6-jährig)
– Völkerrecht Bildungs- und Lehraufgabe:
– Zivil- Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Strafrecht Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– Arbeits- und Sozialrecht Didaktische Grundsätze:
GEOGRAPHIE Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und WIRTSCHAFTSKUNDE Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Bildungs- und Lehraufgabe: Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Lehrstoff:
Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” Teilaspekte der Pflichtmodule des Zweiten Teiles Pflichtgegenstandes sind zu entnehmen vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht. GRIECHISCH
Aus den im Lehrstoff vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen Bildungs- und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist. Lehraufgabe:
Lehrstoff: Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– Vertiefung der im Pflichtgegenstand durchgenommenen Themen Didaktische Grundsätze:
– Erarbeitung eines aktuellen Fallbeispiels mit geographischer oder wirtschaftskundlicher Relevanz Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
– Durchführung der methodische Aufarbeitung von räumlichen Daten- und Informationsmaterial an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
– Kennenlernen und Durchführen einfacher Anwendungen geographischer Informationssysteme Lehrstoff:
– Behandlung physiogeographischer Fragen und Problemstellungen Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch.
– Erfassen traditioneller und künstlicher Freizeitwelten in Abhängigkeit Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und hinsichtlich ihrer sozialen Werke und ökologischen Auswirkungen bewerten zusätzliche Autoren möglich.
– Analyse eines Unternehmens GESCHICHTE und nach Möglichkeit Erprobung der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG
– Erarbeitung der Ursachen und Auswirkungen wachsender Verkehrsströme und mögliche Einflussnahme auf politische Bildungs- und planerische Entscheidungen im Sinne der eigenen Verantwortung kennen lernen Lehraufgabe:
– Bedeutung von Geld- und Finanzkapital für die globale Wirtschaft Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und die persönliche Lebensplanung beurteilen Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
– vertiefende Berufsorientierung Didaktische Grundsätze:
MATHEMATIK Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Bildungs- und Lehraufgabe: Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Bei der Auswahl der Themen sind nach Möglichkeit aktuelle Ereignisse einzubeziehen; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze: Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung einschließlich Rechtskunde, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Lehrstoff:
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Arbeit mit dem Computer (CAS, Tabellenkalkulation, Internet usw.) ist im anwendungsorientierten Bereich eine zentrale Rolle beizumessen. Geschichte
Lehrstoff: – Kulturgeschichte
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Mathematik. – österreichische Geschichte und Regionalgeschichte
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und gegebenenfalls lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können. – europäische Integration
Im Zuge der Erweiterung sind folgende zusätzliche Bereiche möglich: – außereuropäische Kulturen
Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie, Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie. – Geschichtsquellen, Geschichtsforschung und Archäologie
BIOLOGIE – Geschichte der Technik und UMWELTKUNDE der Wissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe: Sozialkunde
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – Sozial-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte
Didaktische Grundsätze: – die Frau in der Geschichte
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – soziale, wirtschaftliche, politische, ökologische und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – Migration
Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten ua.) ist besonders zu forcieren. Politische Bildung einschließlich Rechtskunde
Lehrstoff: – Entwicklungslinien politischer Ideen und Theorien
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde. – internationale Politik, Außenpolitik (Bündnissysteme)
CHEMIE – der politische Prozess in der Demokratie
Bildungs- und Lehraufgabe: – politisches System in Österreich, Vergleich mit anderen Systemen
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – soziologische, religiöse und psychische Phänomene in der Politik
Didaktische Grundsätze: – Medien und Politik
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – Wirtschafts-, Sozial- und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Finanzpolitik
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – Entwicklung des Rechtsdenkens
Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle Fachbereichsarbeit – anzustreben (“Forschungsprojekt”). – Grundfragen des Rechtsstaates, Verfassungsrecht
Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden. – Grund- und Freiheitsrechte; Menschenrechtspolitik
Lehrstoff: – Völkerrecht
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chemie. – Zivil- und Strafrecht
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren Arbeits- und präsentieren können. Sozialrecht
PHYSIK GEOGRAPHIE und WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht. Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben.
Aus den im Lehrstoff: vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Physik. Lehrstoff:
DARSTELLENDE GEOMETRIE – Vertiefung der im Pflichtgegenstand durchgenommenen Themen
Bildungs- und Lehraufgabe: – Erarbeitung eines aktuellen Fallbeispiels mit geographischer oder wirtschaftskundlicher Relevanz
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. – Durchführung der methodische Aufarbeitung von räumlichen Daten- und Informationsmaterial an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen
Didaktische Grundsätze: – Kennenlernen und Durchführen einfacher Anwendungen geographischer Informationssysteme
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit – Behandlung physiogeographischer Fragen und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Problemstellungen
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. – Erfassen traditioneller und künstlicher Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten
Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden. – Analyse eines Unternehmens und nach Möglichkeit Erprobung der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation
Lehrstoff: – Erarbeitung der Ursachen und Auswirkungen wachsender Verkehrsströme und mögliche Einflussnahme auf politische und planerische Entscheidungen im Sinne der eigenen Verantwortung kennen lernen
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie. – Bedeutung von Geld- und Finanzkapital für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung beurteilen
Zusätzliche Themenbereiche sind: – vertiefende Berufsorientierung
– eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie) MATHEMATIK
– die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Fraktale) sowie ein fortgeschrittenes Konstruieren Bildungs- und Modellieren Lehraufgabe:
– bei der Bearbeitung dieser Gebiete die geometrischen Kenntnisse aus dem Pflichtgegenstand in neuen Fragestellungen anwenden Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE Didaktische Grundsätze:
Bildungs- Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Lehraufgabe: Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Arbeit mit dem Computer (CAS, Tabellenkalkulation, Internet usw.) ist im anwendungsorientierten Bereich eine zentrale Rolle beizumessen.
Didaktische Grundsätze Lehrstoff:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” Wie Lehrplan des Zweiten Teiles zu entnehmen Pflichtgegenstandes Mathematik.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und gegebenenfalls lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.
Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen. Im Zuge der Erweiterung sind folgende zusätzliche Bereiche möglich:
Lehrstoff: Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie, Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Psychologie BIOLOGIE und Philosophie. UMWELTKUNDE
MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Lehraufgabe: Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze:
Didaktische Grundsätze: Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Didaktische Hinweise Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten ua.) ist besonders zu forcieren.
Insbesondere gelten für den Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung folgende didaktische Grundsätze Lehrstoff:
Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen Wie Lehrplan des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen Pflichtgegenstandes Biologie und Schüler entgegenkommt Umweltkunde.
Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen. CHEMIE
Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen Bildungs- und Künstlern ist verstärkt anzustreben. Lehraufgabe:
Lehrstoff: Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung. Didaktische Grundsätze:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Bildungs- und Lehraufgabe: Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle Fachbereichsarbeit – anzustreben (“Forschungsprojekt”).
Didaktische Grundsätze: Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Lehrstoff:
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chemie.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.” Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren können.
Lehrstoff: PHYSIK
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung. Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Schülern gemäß ihrer Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie zB bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (zB Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (zB Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung usw. Didaktische Grundsätze:
B Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben.
Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff:
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Physik.
Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen Bildungs- und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen. Lehraufgabe:
Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Didaktische Grundsätze:
Sprache Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Kommunikation: Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Mensch und Gesellschaft: Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.
Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen. Lehrstoff:
Natur und Technik: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie.
Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen. Zusätzliche Themenbereiche sind:
Kreativität und Gestaltung: – eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie)
Bedeutung von Kunst – die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Kreativität für Freizeit Fraktale) sowie ein fortgeschrittenes Konstruieren und Arbeitsleben. Modellieren
Gesundheit und Bewegung: – bei der Bearbeitung dieser Gebiete die geometrischen Kenntnisse aus dem Pflichtgegenstand in neuen Fragestellungen anwenden
Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Didaktische Grundsätze Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung Didaktische Grundsätze: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen Selbsttätigkeit und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf Eigenverantwortung” des Berufsorientierungsprozesses Zweiten Teiles zu achten entnehmen.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Lehrstoff: Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen.
Kernbereich Lehrstoff:
Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.
Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler MUSIKERZIEHUNG
– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. Bildungs- und 4. Klasse) Lehraufgabe:
Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse); Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse); Didaktische Grundsätze:
Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Verknüpfung mit der Berufswahl (3 Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Klasse);
Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse); Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Anforderungsprofile Insbesondere gelten für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse); den Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung folgende didaktische Grundsätze:
Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse). Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommt.
– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse): Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen.
Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse); Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstlern ist verstärkt anzustreben.
eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse); Lehrstoff:
Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4 Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung. Klasse);
die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse); BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen Bildungs- und Gesundheitssicherung (4. Klasse). Lehraufgabe:
– durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse); Didaktische Grundsätze:
Doppelbelastung Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. Selbsttätigkeit und 4 Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Klasse);
Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse); Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse); Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.”
gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse); Lehrstoff:
Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse) Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.
– Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. Die Schülerinnen und 4 Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können. Klasse):
Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse); Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie zB bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (zB Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (zB Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung usw.
Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse). B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse): BERUFSORIENTIERUNG
Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen Bildungs- und ökologischen Aspekten (3. Klasse); Lehraufgabe:
Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse); Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.
Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse); Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.
Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse); Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse); Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.
steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse). Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. Sprache und 4. Klasse) Kommunikation:
Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse); Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.
persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen Mensch und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse); Gesellschaft:
die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse); Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.
selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. Natur und 4. Klasse). Technik:
– Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und Auswirkung neuer Technologien in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. den verschiedenen Berufs- und 4 Lebensbereichen. Klasse):
äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse); Kreativität und Gestaltung:
geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3 Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben. Klasse);
Lebens- Gesundheit und Berufsbiographien (3. Klasse); Bewegung:
Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse) Beruf.
– die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester) Didaktische Grundsätze:
Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse); Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse); Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.
Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse); Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse); Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse); Lehrstoff:
Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse); Kernbereich:
Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse). Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.
– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse): Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler
Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen. – die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):
– schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse): Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);
Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen); persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);
gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz; Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
Förderung Veränderbarkeit des Integrationsgedankens Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
Erweiterungsbereich: Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- Berufswunsch und Erweiterungsbereich” Realisierbarkeit im dritten Teil Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
C. FREIGEGENSTÄNDE – Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):
1. Unterstufe Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);
Bildungs- Arbeit und Lehraufgabe: Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen. – durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben. Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden. Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
Didaktische Grundsätze: Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt. Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden. gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
Lehrstoff: Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen. – Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):
Spezielle Interessen- Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und Begabungsförderung: 4. Klasse);
Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Begabungen Freundinnen als Quelle der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen: Unterstützung (4. Klasse).
Die Schülerinnen – aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und kreativen Fähigkeiten erproben eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und erweitern Lebensplanung aufbauen können (3. und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken 4. Klasse):
In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln. Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln. Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist. Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
Berufsorientierung: Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung “Berufsorientierung” mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Schüler Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);
Chor: steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand “Musikerziehung” gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben. – sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):
Darstellendes Spiel: Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen. persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
Einführung in die Informatik: Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können. selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).
Ernährung – Erwartungshaltungen und Haushalt Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist. äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
Instrumentalunterricht: geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);
Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen. Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
Kurzschrift: Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen. – die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):
Maschinschreiben: Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
Die Schülerinnen Aufnahmeverfahren der Schulen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen4. Klasse);
Schach: Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
Durch das Erlernen des “königlichen Spieles” sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln. Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
Spielmusik: Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten. Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
Technisches Werken bzw. Textiles Werken: Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. – Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):
Verkehrserziehung: Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben – schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und zu bewusstem Wahrnehmen mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein diskutieren können (4. Klasse):
FREMDSPRACHEN Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch: gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;
Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes “Lebende Fremdsprache” im Abschnitt A mit Ausnahme Förderung des Erweiterungsbereiches Integrationsgedankens.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (am Gymnasiumsiehe den Abschnitt “Kern- und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes “Geometrisches Zeichnen” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches C. FREIGEGENSTÄNDE
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT 1. Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe: VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist Siehe die Erreichung eines hohen Grades Lehrpläne der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie einzelnen Pflichtgegenstände im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen Abschnitt A mit Ausnahme des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw Erweiterungsbereiches. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:
Der muttersprachliche Unterricht soll helfen, ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
– über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken Bildungs- und den Integrationsprozess zu unterstützen, Lehraufgabe:
– über Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit der Herkunft Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und der aktuellen Lebenswelt individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und Generationen zu schlagen vertiefen.
Beiträge zu Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen: ergeben.
Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.
Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag) Didaktische Grundsätze:
Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen. Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.
Didaktische Grundsätze: Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.
Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen Lehrstoff:
Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen. Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.
Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig Spezielle Interessen- und sinnvoll. Begabungsförderung:
Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem Anlass- und Unterschiedlichem, von Berührungen bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur Begabungen der Schülerinnen und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden. Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:
Der heterogenen Sprachkompetenz der Die Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.
Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern. In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.
Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden. In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.
Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.
Lehrstoff Berufsorientierung:
Die Einstellung Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung “Berufsorientierung” mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.
Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind Chor:
– Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand “Musikerziehung” gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.
– Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen). Darstellendes Spiel:
– Erweiterung Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der Begiffsbildung alle Schülerinnen und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.
– Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise Einführung in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen. die Informatik:
– Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.
Schriftliche Kommunikation Ernährung und Haushalt:
– Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.
– Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung. Instrumentalunterricht:
Mündliche Kommunikation: Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.
– Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln). Kurzschrift:
– Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in der Muttersprache Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Vergleich zum Deutschen Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.
Lesefertigkeit Maschinschreiben:
– Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche Die Schülerinnen und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.
– Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung. Schach:
Sprachbetrachtung: Durch das Erlernen des “königlichen Spieles” sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.
– Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs. Spielmusik:
– Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln. Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.
– Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen. Technisches Werken bzw. Textiles Werken:
2. Oberstufe Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
LEBENDE FREMDSPRACHE Verkehrserziehung:
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch) Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: FREMDSPRACHEN
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch:
Die Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes “Lebende Fremdsprache” im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch Abschnitt A mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt) Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen. GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen (am Gymnasium und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)
Lehrstoff: Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes “Geometrisches Zeichnen” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Kompetenzniveaus Bildungs- und Lernjahre Lehraufgabe:
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates. Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an Der muttersprachliche Unterricht soll helfen, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind – über die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu vertiefen stärken und den Integrationsprozess zu festigen. unterstützen,
Nach dem 1. Lernjahr (5 – über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen. Klasse)
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen Beiträge zu den Bildungsbereichen: A1
Lesen, Schreiben: A2 Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.
Nach dem 2. Lernjahr Mensch und Gesellschaft (6. Klassezusätzlicher Beitrag):
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2 Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.
Nach dem 3.und 4. Lernjahr (8. Klasse) Didaktische Grundsätze:
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: B1 Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:
Schreiben: B1 und darüber hinaus argumentative Formen des Schreibens Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.
Lesen: B2 Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.
LATEIN Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff: Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist sinngemäß anzuwenden Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen Inhaltliches Reproduzieren von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen verschiedenen Textsorten in der Lehrstoff entsprechend Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu gliedern sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.
GRIECHISCH Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist sinngemäß anzuwenden auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von Über den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:
Wie für den Freigegenstand Latein – Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
DARSTELLENDE GEOMETRIE – Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze – Erweiterung der Begiffsbildung und Lehrstoff: des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden – Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT – Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.
Bildungs- und Lehraufgabe Schriftliche Kommunikation:
Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglich hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben. – Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
Der muttersprachliche Unterricht soll – Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.
– die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler positiv stärken und weiter ausbauen Mündliche Kommunikation:
– durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung Erweiterung der Schülerinnen Sprechfähigkeit und Schüler stärken des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
– die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Gesellschaft bewusst machen Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen Lesefertigkeit:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch – Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
Didaktische Grundsätze: – Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.
Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unter-schiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen. Sprachbetrachtung:
Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen – Nachdenken über Sprechen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Sprache ( Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen Deutsch) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen Sicherheit des Sprachgebrauchs.
Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen – Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der sichere Gebrauch Schülerinnen und Umgang mit diesen ist zu schulen Schüler widerspiegeln.
Lehrstoff: – Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.
Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS) 2. Oberstufe
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben. LEBENDE FREMDSPRACHE
5. und 6. Klasse: (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Kompetenzniveau C1: Die Schülerinnen und Schüler können ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend zu verschiedenen Themen in der Muttersprache ausdrücken. Sie können ihre Sprache im gesellschaftlichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Sie können sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern und verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
7. und 8 Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Klasse:
Kompetenzniveau C2: Die Schülerinnen und Schüler können praktisch alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und sehr genau ausdrücken und auch bei komplexen Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.
1. Unterstufe Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES Lehrstoff:
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme Wie Lehrplan des Erweiterungsbereiches Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG Kompetenzniveaus und Lernjahre
Siehe Abschnitt C Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (FreigegenständeERS) des Europarates.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
2. Oberstufe Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse)
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Lesen, Schreiben: A2
Bildungs- und Lehraufgabe: Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse)
Die Schülerinnen und Schüler sollen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
– die für schulisches Fortkommen und persönliche Entwicklung notwendige Sprach- und Lesekompetenz erwerben Nach dem 3. und festigen sowie ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verfeinern 4. Lernjahr (8. Klasse)
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren können Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1
– schrittweise unter besonderer Beachtung der Regelhaftigkeit die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen können LATEIN
– aus Texten persönlich Bildungs- und für den Lernkontext relevante Informationen entnehmen Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und diese dann situationsgerecht verarbeiten können. Lehrstoff:
Didaktische Grundsätze: Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.
Diese Grundsätze können sowohl als Orientierung für den regulären Deutschunterricht als auch für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch dienen. In erster Linie sind sie aber Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf ein unterstützendes Sprachtraining für die verschiedenen von den Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch anzuwenden Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. GRIECHISCH
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen. Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:
Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können sinngemäß anzuwenden.
Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt In Mehrstufenkursen ist im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache zu bilden. Die Konzentration Hinblick auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht verschiedenen von den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutsch-Unterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit Schülerinnen und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Darüber hinaus ist auch auf die normative Sprachrichtigkeit im Sinne eines unterstützenden Sprachtrainings Deutsch besonderer Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler (vgl. Wie für den Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch, Didaktische Grundsätze) Freigegenstand Latein.
Lehrstoff: DARSTELLENDE GEOMETRIE
5. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:
– Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training für Textzusammenfassung und Beschreibung sowie Heranführen an die Produktion sachorientierter Textsorten Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.
– Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; formal korrektes Zusammenfassen von Gelesenem und Gehörtem und dessen Wiedergabe aus dem Gedächtnis MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
– Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt Bildungs- und Beruf Lehraufgabe:
– Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens) Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglich hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.
– Normative Sprachrichtigkeit: Training und Sicherung der korrekten Orthografie, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche; Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen Der muttersprachliche Unterricht soll, insbesondere vertiefendes Training der Deklination und Konjugation
6. Klasse: – die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler positiv stärken und weiter ausbauen
– Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training zum Verfassen von Gebrauchstexten (Dokumentation, Protokoll, Alltagsschriftverkehr); schrittweises Heranführen an das Strukturieren und Argumentieren – durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken
– Mündliche Kommunikation: Phonetisch bewusste Verwendung die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Standardsprache; Übungen zur Wortschatzerweiterung zu ausgewählten Themen; Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen; Schülerinnen und Schüler nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen in der Gesellschaft bewusst machen
– Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens) Beiträge zu den Bildungsbereichen:
– Normative Sprachrichtigkeit: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Orthografie und Problembereichen der Sprachstruktur Wie Lehrplan des Deutschen Pflichtgegenstandes Deutsch.
7. Klasse Didaktische Grundsätze:
– Schriftliche Kommunikation: Erarbeiten von Strukturen für komplexes Argumentieren und Appellieren Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unter-schiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.
– Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.
– Erweiterung von Lese- Wörterbücher und Hörverständnis Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens) diesen ist zu schulen.
– Normative Sprachrichtigkeit Lehrstoff: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Grammatik und Stilistik“
E. FÖRDERUNTERRICHT Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)
1. Unterstufe Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.
Siehe zweiter Teil Abschnitt “Förderunterricht 5. und 6. Klasse:
2. Oberstufe Kompetenzniveau C1: Die Schülerinnen und Schüler können ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend zu verschiedenen Themen in der Muttersprache ausdrücken. Sie können ihre Sprache im gesellschaftlichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Sie können sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern und verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: 7. und 8. Klasse:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Kompetenzniveau C2: Die Schülerinnen und Schüler können praktisch alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und sehr genau ausdrücken und auch bei komplexen Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
2. Oberstufe
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die für schulisches Fortkommen und persönliche Entwicklung notwendige Sprach- und Lesekompetenz erwerben und festigen sowie ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verfeinern
– unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren können
– schrittweise unter besonderer Beachtung der Regelhaftigkeit die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen können
– aus Texten persönlich und für den Lernkontext relevante Informationen entnehmen und diese dann situationsgerecht verarbeiten können.
Didaktische Grundsätze:
Diese Grundsätze können sowohl als Orientierung für den regulären Deutschunterricht als auch für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch dienen. In erster Linie sind sie aber auf ein unterstützendes Sprachtraining für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch anzuwenden.
Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.
Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können.
Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutsch-Unterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.
Darüber hinaus ist auch auf die normative Sprachrichtigkeit im Sinne eines unterstützenden Sprachtrainings Deutsch besonderer Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler (vgl. den Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch, Didaktische Grundsätze).
Lehrstoff:
5. Klasse:
– Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training für Textzusammenfassung und Beschreibung sowie Heranführen an die Produktion sachorientierter Textsorten
– Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; formal korrektes Zusammenfassen von Gelesenem und Gehörtem und dessen Wiedergabe aus dem Gedächtnis
– Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf
– Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
– Normative Sprachrichtigkeit: Training und Sicherung der korrekten Orthografie, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche; Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, insbesondere vertiefendes Training der Deklination und Konjugation
6. Klasse:
– Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training zum Verfassen von Gebrauchstexten (Dokumentation, Protokoll, Alltagsschriftverkehr); schrittweises Heranführen an das Strukturieren und Argumentieren
– Mündliche Kommunikation: Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; Übungen zur Wortschatzerweiterung zu ausgewählten Themen; Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen;
– Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
– Normative Sprachrichtigkeit: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Orthografie und Problembereichen der Sprachstruktur des Deutschen
7. Klasse:
– Schriftliche Kommunikation: Erarbeiten von Strukturen für komplexes Argumentieren und Appellieren
– Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes
– Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
– Normative Sprachrichtigkeit: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Grammatik und Stilistik“
E. FÖRDERUNTERRICHT
1. Unterstufe
Siehe zweiter Teil Abschnitt “Förderunterricht
2. Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.