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BGBl. II Nr. 393/2015

kundgemacht 27.11.2015 RIS↗
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Kundmachung BGBl. II Nr. 393/2015× zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2016 · idF BGBl. II Nr. 393/2015 Anl. 1↗RIS↗

Anlage

Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert)