Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 22/2016

kundgemacht 20.05.2016 RIS↗Parlament↗
Änderung des Tabakgesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes – GESG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 22/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) 20162 § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 20.05.2016 · idF BGBl. I Nr. 22/2016 Anl. 1↗RIS↗

Anhang

Liste der textlichen Warnhinweise zu Paragraph 5 a, Absatz eins

  1. Ziffer eins
    Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen
  2. Ziffer 2
    Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs
  3. Ziffer 3
    Rauchen schädigt Ihre Lunge
  4. Ziffer 4
    Rauchen verursacht Herzanfälle
  5. Ziffer 5
    Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen
  6. Ziffer 6
    Rauchen verstopft Ihre Arterien
  7. Ziffer 7
    Rauchen erhöht das Risiko zu erblinden
  8. Ziffer 8
    Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch
  9. Ziffer 9
    Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten
  10. Ziffer 10
    Wenn Sie rauchen, schaden Sie Ihren Kindern, Ihrer Familie, Ihren Freunden
  11. Ziffer 11
    Kinder von Rauchern werden oft selbst zu Rauchern
  12. Ziffer 12
    Das Rauchen aufgeben – für Ihre Lieben weiterleben
  13. Ziffer 13
    Rauchen mindert Ihre Fruchtbarkeit
  14. Ziffer 14
    Rauchen bedroht Ihre Potenz