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BGBl. II Nr. 27/2019

kundgemacht 30.01.2019 RIS↗
Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 27/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft 01.04.2019 – 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 27/2019 · danach: BGBl. II Nr. 372/2024 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Briefsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)

Paketsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zeitungen & Zeitschriften

Stück

Quartal

 

Einschreibsendungen

Stück

Quartal

 

Wertsendungen

Stück

Quartal

 

Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb)

Stück

Quartal

 

Sonstige adressierte Sendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Briefsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Paketsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Briefsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Paketsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)