BGBl. II Nr. 395/2019
Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule
Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige)
1
§ 0↗RIS↗
Anl. 1geändert
… 503 unveränderte Absätze
Anlage
FACHSCHULE FÜR PÄDAGOGISCHE ASSISTENZBERUFE
I. STUNDENTAFEL1
1. Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungsgruppe | |||||||||
A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | Summe | |||||||
A.1 | Stammbereich2 | |||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
2. | Sprachen und Kommunikation | |||||||||
2.1 | Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache) | 4 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
2.2 | Englisch | 3 | 2 | 2 | 7 | I | ||||
3. | Allgemeinbildung | |||||||||
3.1 | Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
3.2 | Mathematik und Grundlagen der Mathematik | 2 | 1 | 1 | 4 | II | ||||
3.3 | Grundlagen der Informatik und Medien | 1 | 2 | - | 3 | II | ||||
3.4 | Angewandte Naturwissenschaften | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
4. | Elementarpädagogik | |||||||||
4.1 | Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik) | 1 | 2 | 2 | 5 | II | ||||
4.2 | Didaktik | 2 | 2 | 2 | 6 | II | ||||
4.3 | Praxis und Kleinkindpflege | 4 | 5 | 5 | 14 | III | ||||
4.4 | Haushalts- und Sicherheitsmanagement | 1 | 2 | 3 | 6 | III | ||||
5. | Ausdruck, Gestaltung und Bewegung | |||||||||
5.1 | SE Kreatives Gestalten | 3 | 2 | 2 | 7 | IV | ||||
5.2 | Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik3 | 2 | 2 | 2 | 6 | IVa | ||||
5.3 | Instrumentalunterricht | 2 | 1 | 1 | 4 | IV | ||||
5.4 | Rhythmisch-musikalische Erziehung | - | 1 | 1 | 2 | IV | ||||
5.5 | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport; | 2 | 2 | 1 | 5 | IVa | ||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 33 | 33 | 31 | 97 | ||||||
A.2 | Schulautonomer Erweiterungsbereich4 | |||||||||
1. | Betreuung im Hort | - | 2/-/- | - | 2/-/- | III | ||||
2. | Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung | - | -/2/- | - | -/2/- | III | ||||
Schulautonomer Schwerpunkt | - | -/-/2 | - | -/-/2 | III | |||||
A.3 | Verbindliche Übungen | |||||||||
1. | Kommunikationspraxis und Gruppendynamik | 1 | 1 | 1 | 3 | III | ||||
2. | SE Interkulturelles Projekt | 1 | 1 | 2 | III | |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 37 | 33 | 104 | ||||||
B. | Pflichtpraktikum 2 Wochen in den Ferien bis vor Beginn der 3. Klasse | |||||||||
C. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5 | |||||||||
C.1 | Freigegenstände | |||||||||
Schulautonome Freigegenstände | ||||||||||
C.2 | Unverbindliche Übungen | |||||||||
Schulautonome unverbindliche Übungen | ||||||||||
D. | Förderunterricht | |||||||||
2. Stundentafel der Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppe | |
1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | I |
2. | Religion | 2 | III |
3. | Weitere Pflichtgegenstände sowie Verbindliche Übungen1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand bzw. Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.) | x3 | ||
Pflichtpraktikum4 | |||
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen | |||
Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.) | |||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat gemäß § 63b und unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.
Die Ausbildung vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
–
sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
–
sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
–
sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
–
ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
–
Arbeits- und Lernkontexte begleiten,
–
die eigene Leistung einsetzen sowie die der betreuten Kinder (und Jugendlichen) unterstützen,
–
im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache situationsadäquat kommunizieren,
–
am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
–
politische Prozesse überblicken und sensibel sein für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht,
–
ihr handlungsorientiertes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld situationsadäquat einsetzen,
–
ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln,
–
Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
–
mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
–
im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
–
ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens zu eigenständigem Weiterlernen erkennen,
–
sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
–
bewusst mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung von Lernenden umgehen,
–
eine grundlegende Reflexionskompetenz einbringen, ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln,
–
ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
–
situationsgerechte Bildungspartnerschaft verantwortungsvoll unterstützen.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der pädagogischen Mitarbeit, in der beziehungsvollen Pflege und in haushaltsökonomischen Tätigkeiten umzusetzen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Lernenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen.
1. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1.-3. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
2. Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 6 Wochenstunden um je eine Wochenstunde pro Pflichtgegenstand reduziert werden. Es darf kein Pflichtgegenstand oder keine Verbindliche Übung gänzlich entfallen.
3. Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und den Verbindlichen Übungen in einen anderen Jahrgang verschoben, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
4. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können angeboten werden.
5. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff zu enthalten.
6. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der Verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung pro Jahrgang darf 37 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung von 104 darf nicht über- oder unterschritten werden.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Lehr- und Lernziele:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzeilen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
Umfassende Sprachförderung ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung ist das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden eines Jahrganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die nach Lernjahren gegliederten Lernziele sind in der Fachgruppe festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrkräften individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Lernenden der einzelnen Jahrgänge und Lerngruppen festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)“:
Die Bereiche (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion, Sprachbewusstsein, Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) sind gleichwertig und ergänzen einander im Unterricht. Die Gewichtung erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden in allen Jahrgängen das Bewusstsein ihrer sprachlichen Vorbildfunktion im beruflichen Kontext erlangen können. Im Deutschunterricht ist auf mögliche Schwerpunkte der Schulstandorte einzugehen, insbesondere ist dem künstlerisch-kreativen Bereich der Sprache ausreichend Platz einzuräumen.
Die Lernenden sollen durch grammatisches und orthographisches Wissen befähigt werden, bewusst mit Sprache umzugehen. Sprach- und Schreibnormen werden als bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet.
Die Lernenden sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Themen kritisch zu reflektieren und im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen, sich mit gesellschaftlichen und (inter-)kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen auseinanderzusetzen und analytisches und kritisches Denken zu üben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Englisch“:
Die Gewichtung der gleichwertigen Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche sind vernetzt zu entwickeln. Das Prinzip der Kompetenzorientierung wird in allen Bereichen umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Module sind aufbauend und werden in ihrem Anspruchsniveau und in ihrer Komplexität gesteigert. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität der fremdsprachlichen Kompetenz.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Allgemeinbildung“:
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld ist in Abstimmung mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht“:
Durch exemplarischen Unterricht ist der Erwerb eines historischen Grundrasters sicherzustellen, wobei einerseits historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet werden, andererseits werden ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt.
Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu vermitteln, wobei der Geschichte der Kindheit entsprechend Raum geboten wird.
Die Lernenden sind dabei zu unterstützen, Einsicht in politische Verhaltensweisen und Orientierungshilfe für persönliches, politisches und soziales Engagement zu erlangen.
Die sozialgeografischen und ökonomischen Themen sind geschlechtergerecht zu behandeln.
Der Bezug zum Naturraum ist nach Möglichkeit herzustellen.
Die Vielfalt von Kulturen ist als Bereicherung hervorzuheben.
Aus dem künftigen beruflichen und privaten Umfeld der Lernenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Mathematik und Grundlagen der Mathematik“:
Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.
Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.
Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,
– dass mathematisches Grundwissen und Denken bereits im Kleinkindalter und bei Mädchen und Knaben in gleicher Weise erfolgen sollte,
– dass Argumentieren und Kommunizieren von mathematischen Zusammenhängen charakteristische Tätigkeiten sind,
– dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
– dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Grundlagen der Informatik und Medien“:
Der Lehrstoff in den einzelnen Jahrgängen ist in den jeweiligen Kompetenzbereichen durch die Tiefe und die ausgewählten Beispiele auf die Bedürfnisse und die Kenntnisse der Lernenden abzustimmen.
Ziel des Unterrichts ist es,
– Regel-, System- und Orientierungswissen bereitzustellen, um den Lernenden Perspektiven in einem sich rasch ändernden Bereich zu vermitteln.
– den kritischen und selbstbestimmten Gebrauch von Medien durch die Vermittlung von technischen, formalen und inhaltlichen Kompetenzen zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Angewandte Naturwissenschaften“:
Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen unterstützen ein Verstehen der Natur.
Exaktes Beobachten und fachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Ausgewogenheit zwischen der Vermittlung von fachlichen Inhalten und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis ist anzustreben.
Der Rhythmus der Jahreszeiten ist bei der Auswahl der Inhalte und Methoden im Unterricht zu berücksichtigen.
Nachhaltiges Handeln ist durch entsprechende Unterrichtsgestaltung im Bewusstsein der Lernenden zu verankern und nach Möglichkeit einzuüben.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“ ist insbesondere bei der Erstellung der Lehrstoffverteilung anzustreben.
Im Unterricht soll der Bezug zum jeweils gültigen Bildungsplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und dessen Ergänzungen hergestellt werden. Die Lernenden sollen an ein forschendes und entdeckendes Experimentieren herangeführt werden, damit sie Kinder bei deren Auseinandersetzung mit Phänomenen der belebten und unbelebten Natur begleiten können.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden Sensibilität für ethische Fragen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Reproduktionsmedizin und eine persönliche Haltung entwickeln und diese in biologischen Fragestellungen durch Argumente vertreten können.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Elementarpädagogik“:
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten ist auf das Bildungsziel der Ausbildung dahin gehend zu achten, dass die Lernenden hingeführt werden, Bildungsprozesse zu unterstützen, diese jedoch nicht in inhaltlicher Eigenverantwortung initiieren und umsetzen.
Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion sind anzustreben.
Der Unterricht ist zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Lebenswelten zu gestalten.
Das Erwerben von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs erfolgen durch erfahrungsorientiertes Lernen.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, exemplarisch und individualisierend.
Methodische Vielfalt in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse ist anzustreben.
Blockungen und seminaristisches Arbeiten sind nach Maßgabe der Sinnhaftigkeit anzustreben.
Alle Inhalte des Lehrplans orientieren sich am durchgängigen Prinzip der Inklusion und Diversität.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)“:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, exemplarisch, ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiografie und Psychohygiene ist zu fördern.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert, methodengerecht umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis und Kleinkindpflege“:
Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen aller Unterrichtsgegenstände sowie mit dem (Fach)personal der Praxisstätten ist unerlässlich.
Im Hinblick auf Interkulturalität sollen nach Möglichkeit zweisprachig Lernende in Kindergärten ihre Berufspraxis absolvieren, wo sie diese Kompetenz einbringen können.
Bei der Betreuung der Lernenden in den Praxisstätten sind Phasen der Übung und reflexiven Verarbeitung von pädagogisch-didaktisch unterlegten, pflegerischen sowie haushaltsökonomischen Anteilen zu berücksichtigen.
Auf Situationsorientierung, Prozessorientierung, Handlungsorientierung sowie exemplarisches, ganzheitliches und multimediales Lernen ist zu achten.
Bedingungen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sind zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“:
Über eigenes Erleben sollen die Lernenden im Schulalltag zum bewussten Ernährungs- und Umweltverhalten (Nachhaltigkeit) hingeführt werden.
Im Unterricht soll ein bewusster und nachhaltiger Zugang zu gesundheitsförderlichem Verhalten als Basis für die handlungsorientierte Umsetzung im Berufsfeld aufgebaut werden.
Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ zu ermöglichen.
Im Unterricht ist der Lehrstoff, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifende Aspekte, der Betreuung von Säuglingen und jungen Kindern theoretisch und praktisch zu vermitteln.
Die Lernenden sind zu ökologisch bewusstem Hygieneverhalten hinzuführen.
Zur Durchführung des praktischen Teils sind Unterrichtseinheiten in Küchenpraxis vorzusehen.
Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und Angewandte Naturwissenschaften“ anzustreben.
Praxisorientierte und komplexe Aufgabenstellungen sollen die Handlungsfähigkeit in berufsrelevanten Situationen fördern. Durch Selbsterfahrung und durch Übung, ist eine Automatisierung der Handlungsabläufe zu forcieren.
Außerschulische Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden. Das theoretische Wissen ist durch spezielle Lehrausgänge zu erweitern und zu vertiefen.
Blockunterricht ermöglicht eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:
Neben der persönlichkeitsbildenden Auseinandersetzung ist für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld der Transfer mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu forcieren.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Kreatives Gestalten“:
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass
– durch Experimentieren und spielerisches Erproben die Freude am gestalterischen Tun geweckt wird.
– die Lernenden die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie mündlich und in verschiedenen Formen der Präsentation darstellen können.
Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.
Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.
In jedem Jahrgang ist nach Möglichkeit zumindest eine Exkursion (ein Lehrausgang) in eine fach- und inhaltsverwandte Einrichtung abzuhalten.
Durch die Auseinandersetzung mit technischen und textilen Materialien, Techniken und Phänomenen ist problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:
Im Kleingruppenunterricht im Gegenstand „Instrumentalunterricht“ und im Teilbereich „Stimmbildung und Sprechtechnik“ soll auf die individuelle Förderung der Lernenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.
Lernende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.
Durch das gemeinsame Singen und Musizieren sollen motivierende Impulse gesetzt und so die Freude an der Musik vermittelt werden. Dabei steht das praxisorientierte, musikalische Handeln unter Beachtung des ganzheitlichen Musizierens im Mittelpunkt.
Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.
Im Pflichtgegenstad „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ stehen das Wahrnehmen, Verstehen und Ausdrücken der Wechselwirkung von Musik und Bewegung im künstlerischen und pädagogischen Kontext im Vordergrund.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung, Bewegung und Sport“:
Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.
Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, der Umsetzung von Aspekten der Sicherheit im Zusammenhang mit Bewegungsaktivitäten, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.
Didaktische Grundsätze im Erweiterungsbereich „Betreuung im Hort“:
Im Unterricht ist das Prinzip der Selbsterfahrung als wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns bevorzugt anzuwenden.
Eine adäquate Arbeitsatmosphäre (zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden.
Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen ist deutlich darzustellen.
Das Einbringen der eigenen Persönlichkeit ist für das pädagogische Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.
Der Unterricht in Theorie- und Praxisblöcken ist empfehlenswert.
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Seminar Interkulturelles Projekt“:
Die eigene Identität soll grundsätzlich gestärkt werden, damit eine Stärkung der eigenen Kompetenz unterstützt wird.
Die Eigenwahrnehmung als „anders“ oder „fremd“ soll als Bereicherung der Arbeitswelt im Sinne der kulturellen Vielfalt erfahren werden können.
Das Kennenlernen des Arbeitsfeldes einer pädagogischen Kindergartenassistentin/ eines pädagogischen Kindergartenassistenten mit Migrationshintergrund soll im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten aus praktischer Sicht erlebt werden. Dies kann das Begleiten im Berufsalltag oder ein Erfahrungsaustausch auf anderer Ebene sein.
Der sensible Umgang mit eigenen Stärken soll in der Arbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund als Vorteil erlebt werden können.
Europa als Gemeinschaft (Denken und demokratisches Handeln als europäische Bürgerin/europäischer Bürger).
Unterrichtsorganisation:
Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Lernenden erforderlich ist.
Im Pflichtgegenstand „Praxis und Kleinkindpflege“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität und Evaluation:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Unterrichtsjahres sind den Lernenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Unterrichtstechnologie:
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen und Hortpraxis:
Die Praxis an einer Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungs- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten, Krippen, als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Lernenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen und führt so zur Erreichung des Bildungsziels und dazu, dass die Lernenden dazu befähigt werden, die pädagogisch-didaktische Bildungsarbeit (der gruppenführenden Pädagogin) zu unterstützen, diese jedoch nicht alleine und inhaltlich eigenverantwortlich umsetzen.
Die Lernenden
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:
1. Klasse: 1 Praxiswoche
2. Klasse: 1 Praxiswoche pro Semester
3. Klasse: 2 Praxiswochen (entweder einzeln oder geblockt)
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin oder Direktor, Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.
V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:
– Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming), sowie zur Weltoffenheit,
– Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
– Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem eigenverantwortlichem Handeln,
– Interkulturelles Lernen zum gegenseitigen Verständnis, zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen,
– Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion
– Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
– Sexualerziehung: indem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten durch Vertiefung das Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen Lernende zu einer tief greifenden und lebenslang wirksamen Bewusstseinsbildung geführt werden, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
– Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
– Verkehrserziehung: indem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten begleitet wird und im Besonderen auch die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer thematisiert werden,
– Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
– Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
– Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. Katholischer Religionsunterricht
Präambel
Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind im zweiten und dritten Jahrgang auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
Bildungs- und Lehraufgabe
1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts
1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik
–
Die persönliche biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.
–
Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.
–
Die Unterstützung der zukünftigen Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten, die religiöse Entwicklung von Kindern zu begleiten.
–
Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.
–
Als religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.
2. Didaktische Grundsätze
2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien
2.2 Religionsdidaktische Prinzipien
–
der Korrelationsdidaktik
–
des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
–
der geschichtlichen Dimension der Themen der Ökumene
–
des interreligiösen Dialogs
–
der Spiritualität
–
der religiösen Entwicklung
–
des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten
–
des biblischen Lernens
–
des Lernens durch religiöse Übungen
2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder
–
der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf religiöse Phänomene im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen
–
der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen
–
der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion
–
der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend wahrnehmen zu können
–
der Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten
–
der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen
–
der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes
3. Kompetenzen
–
können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln
–
können die Schülerinnen und Schüler über die Fragestellungen der Werte- und Gewissensbildung im elementaren Bereich Auskunft geben sowie Kinder in ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer Empathiefähigkeit unterstützen
–
können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten konstruktiv auseinandersetzen, sie kommunizieren sowie ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen
–
können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen
–
können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen
–
können die Schülerinnen und Schüler mit Kindern Rituale und religiöse Feste gemeinschaftsfördernd mitgestalten
–
können die Schülerinnen und Schüler die Arbeitswelt aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten
–
können die Schülerinnen und Schüler den Einfluss gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf das Leben von Kindern wahrnehmen und in ihrer Arbeit mit den Kindern berücksichtigen
–
können die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie in seiner Kultur vielfältig prägenden Kraft deuten
–
können die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Formen von Spiritualität Ausdruck verleihen
–
können die Schülerinnen und Schüler Alltagsrituale, Gebetsformen, Stilleübungen usw. mitgestalten und deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren
–
können die Schülerinnen und Schüler Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes deuten
–
können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen
–
können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod benennen und bewerten
–
sind die Schülerinnen und Schüler mit der erlösenden Verheißung des Christentums vertraut
–
können die Schülerinnen und Schüler Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft begleiten
–
können die Schülerinnen und Schüler den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und für die Schöpfung Sorge tragen
–
können die Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen, stärken und ihnen einen geschlechterbewussten, Diversität bejahenden Umgang aufzeigen
–
können sich Schülerinnen und Schüler mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung auseinandersetzen
–
können Schülerinnen und Schüler die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern bedenken
–
können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen aus christlicher Perspektive respektvoll und kritisch auseinandersetzen
–
können die Schülerinnen und Schüler die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie ihre religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich ihrer Herkunftsfamilie und ihrer religiösen Kulturen wahr- und ernst nehmen
4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen
2. Evangelischer Religionsunterricht
3. Islamischer Religionsunterricht
… 2350 unveränderte Absätze
4. Neuapostolischer Religionsunterricht
5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
8. Buddhistischer Religionsunterricht
9. Freikirchlicher Religionsunterricht
10. Alevitischer Religionsunterricht
11. Israelitischer Religionsunterricht
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religion
Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
2. Sprachen und Kommunikation
2.1 Deutsch
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kerninformationen aus mündlichen Darstellungen entnehmen,
– aktiv zuhören,
– Redeabsichten benennen.
– situationsgemäß sprachlich reagieren,
– Standardsprache und Umgangssprache unterscheiden und situationsgemäß einsetzen,
– grundlegende Gesprächs- und Diskussionsformen anwenden,
– einfache mündliche Geschichten adressatengerecht und strukturiert erzählen.
– still sinnerfassend lesen sowie gut betont und situationsadäquat vortragen,
– Texten Informationen entnehmen und Hauptaussagen benennen,
– literarische und Sachtexte subjektiv bewerten,
– Textintentionen verstehen.
– Wortarten und Wortbildungsmuster benennen und anwenden,
– grundlegende orthographische Regeln nennen und anwenden,
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung nennen und anwenden,
– häufige Fehler benennen und richtig stellen,
– Wörterbücher und andere Nachschlagewerke verwenden.
– zu einfachen Themen und eigenen Interessen schriftlich Stellung nehmen,
– Texte adressatengerecht gestalten,
– verschiedene Schreibhaltungen in Texten umsetzen,
– relevante Informationen entnehmen und mit eigenen Worten wiedergeben,
– Zusammenfassungen und Inhaltsangaben verfassen,
– Bildbeschreibungen verfassen.
– literarische Gattungs- und Textsortenmerkmale insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur benennen.
Lehrstoff:
Gespräche, kontrollierter Dialog
Gesprächsregeln, Paar- und Gruppengespräche, einfache Diskussionsformen, Referate
Lesetechniken, Märchen, Kurzgeschichte, Kinderlyrik, lineare und nichtlineare Texte
Wort- und Satzanalyse, Wortfamilien, Wortfelder, gängige Fremdwörter
Korrekturübungen, Mindmapping, Clustern, Exzerpieren, Erzählung, Bericht, Zusammenfassung, Inhaltsangabe, Grafik, Karikatur, Bilder
Epische Kurzformen, Jugendbücher
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kerninformationen entnehmen und verstehen,
– Redeabsichten erkennen und einordnen.
– verschiedene Satzarten nennen und anwenden,
– Rechtschreibung und Zeichensetzung richtig anwenden,
– sich sprachlich vorbildlich für Kinder ausdrücken,
– sprachsensibel formulieren.
– Charakteristiken erstellen,
– Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen,
– eigene und andere Meinungen darstellen und begründen,
– Mitschriften verfassen,
– Informationen quellentreu und strukturiert schriftlich wiedergeben,
– Texte geschlechtergerecht und sprachsensibel verfassen.
– fiktionale und nicht fiktionale Texte unterscheiden und einordnen,
– literarische Gattungs- und Textsortenmerkmale der Kinder- und Jugendliteratur analysieren.
Lehrstoff:
Radiobeitrag, Hörbuch
Satzarten, Sprachregister
Prozessorientiertes Schreiben, Strukturierungsübungen, Argumentationsübungen, Quellenangabe, Bericht
Kinder- und Jugendliteratur, Bilderbuch, Märchen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte verbal und nonverbal angemessen vorbringen,
– Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren,
– sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren.
– Texte in Kontexten verstehen,
– Medienangebote analysieren und nach wesentlichen Gesichtspunkten kritisch bewerten,
– Werbestrategien nennen und bewerten,
– Information aus unterschiedlichen Texten prüfen, vergleichen, verbinden.
– Rechtschreibung und Zeichensetzung sicher anwenden,
– Begriffe definieren und erläutern,
– variantenreichen Wortschatz anwenden,
– schultypen- und fachrelevante Fachtermini nennen und anwenden,
– den Sprachwandel in Beziehung zu gesellschaftlichen Entwicklungen setzen.
– Erörterungen erstellen,
– verschiedene Schreibhaltungen benennen und in Texten umsetzen,
– Texte in entsprechendem situativem Kontext einbetten,
– eigene und fremde Texte formal und inhaltlich überarbeiten,
– mit fremden Quellen sicher umgehen.
– häufige Stilfiguren erkennen und benennen,
– Einblick in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.
Lehrstoff:
Unterschiedliche Diskussionsformen und Gesprächsformen, Medieneinsatz
Recherche in Bibliotheken und Internet, Quellenkritik, Werbung, Zeitungen, Zeitschriften, Massenmedien
Übungen zur Vertiefung der Rechtschreibkompetenz, Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit, Jugendsprache, Tendenzen der Gegenwartssprache, regionale Umgangssprache, Sprachwandel, Fachsprache, Sprachstandsfeststellungsinstrument in elementarer Bildungseinrichtung
Prozessorientiertes Schreiben, appellatives und informierendes Schreiben, indirektes Zitat, lineare und nichtlineare Texte
Ausgewählte zeitgenössische Texte, Medienkunde, Kinder- und Jugendliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– umfangreichere und inhaltlich anspruchsvollere Inhalte bezüglich ihrer Hauptaussage wiedergeben,
– aktiv zuhören,
– Redeabsichten in komplexeren Zusammenhängen benennen,
– paraverbale und nonverbale Äußerungen wahrnehmen und reflektieren,
– auch diffizile Gestaltungsmittel gesprochener Sprache (Satire, zynische oder sarkastische Bemerkungen) analysieren,
– Redeabsichten in komplexeren Zusammenhängen erkennen und vergleichen.
– passende Gesprächsformen in privaten, öffentlichen und beruflichen Situationen anwenden,
– berufsbezogene Informationen einholen und geben.
– sich mit Texten kritisch auseinandersetzen und diese bewerten,
– einfache Texte analysieren und interpretieren,
– mögliche Intentionen und Aussagen erkennen und reflektieren.
– Kommentare zu einfachen literarischen und Sachtexten verfassen,
– eigene bzw. fremde Texte formal und inhaltlich über- und bearbeiten.
– gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Gespräche, kontrollierter Dialog
Bereich „Sprechen“:
Rollenspiele, Beratungs-, Bewerbungs- und Beschwerdegespräch, Telefonate
Einfache Texte der Literatur insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur, Kurzgeschichte, Fabel
Bereich „Schreiben“:
Textgebundene und freie Kommentare und Stellungnahme, Textüberarbeitungen, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Meinungsrede, Empfehlung, offener Brief
Literarische und Sachtexte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Anliegen sprachlich differenziert vorbringen,
– komplexe Inhalte überzeugend sowie schlüssig formulieren und mit Medienunterstützung präsentieren.
– Sprachnormen sicher anwenden.
– Stellungnahmen zu einfachen literarischen und Sachtexten verfassen,
– Texte themen- und adressatenadäquat verfassen,
– Textsorten eigenständig verfassen.
– über gegenwärtige gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Sprechen“:
Diskussionen, Präsentationen
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Kontextgebundene Rechtschreib- und Grammatikübungen
Bereich „Schreiben“:
Stellungnahmen
Bereich „Reflexion“:
Literarische und Sachtexte
Schularbeiten:
1. Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon ein- oder zweistündig)
2. Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon zweistündig)
3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten
2.2 Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte verstehen, wenn es um bekannte Themen geht, klare Standardsprache verwendet wird und langsam und deutlich gesprochen wird,
– aus einfachen Geschichten und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen.
– sich in Alltagssituationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht,
– auf sehr einfache Art die Meinung ausdrücken und über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten,
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen.
– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen anwenden,
– erstsprachliches Wissen nutzen, um sich Texte zu erschließen,
– Arbeitstechniken anwenden, um ihren Wortschatz zu erweitern.
– einfache Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, gestalten.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Erlebnisse, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe
Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, Podcasts, Videos, Lieder, Reime
Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder, einfache Sachtexte, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website
Persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung, Kurzpräsentationen, Lieder, Reime
E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website
Basierend auf Kommunikationssituationen Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Fremd- und Lehnwörtern, Methoden für das Vokabellernen, Instrumente zur Selbsteinschätzung, Umgang mit unterschiedlichen Medien, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein
Lieder, Reime, Bilderbücher
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte verstehen, wenn es um Bereiche von ganz unmittelbarer Bedeutung geht und klare Standardsprache verwendet wird,
– aus einfachen Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen,
– klar formulierte mündliche Anweisungen verstehen und darauf adäquat reagieren.
– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern,
– einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden,
– einfache, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen.
– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden,
– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und Arbeitstechniken anwenden, um ihren Wortschatz zu erweitern,
– Analogien und erstsprachliches Wissen nutzen, um sich Texte zu erschließen,
– einfache Aufgabenstellungen im Team erarbeiten.
– weitere Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, gestalten.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache, gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, berufliches Umfeld, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte
Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Wegbeschreibungen Lieder, Reime, Spiele für Kinder
E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Blogs, Alltagsroutinen, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen
Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik und erweiterten Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein
Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Informationen verstehen, wenn es um thematisch bekannte Bereiche geht und klare Standardsprache verwendet wird,
– aus Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen,
– mündliche Arbeitsaufträge und Anweisungen verstehen und adäquat reagieren.
– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern,
– adäquate Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden,
– zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen.
– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden,
– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und Arbeitstechniken anwenden, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern,
– Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen,
– Aufgabenstellungen im Team erarbeiten.
– weitere Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, auswählen und gestalten.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Interviews, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte
Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Beschreibungen, Interviews, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Sachtexte, Artikel, Blogs, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitswelt, thematische Schwerpunkte
Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen
Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt
Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte und wichtigen Einzelinformationen in vertrauten Situationen aus dem zukünftigen Berufsfeld, Schule und Freizeit verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird,
– aus Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und Zusammenhänge wiedergeben,
– Arbeitsaufträge und Anweisungen verstehen und darauf adäquat reagieren.
– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern und Ziele beschreiben,
– adäquate Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden,
– über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume und Hoffnungen beschreiben,
– zusammenhängende und strukturierte Texte zu vertrauten Themen verfassen.
– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen auch vernetzt anwenden,
– die sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und sinnvolle Techniken zur Verbesserung der Sprachkompetenz anwenden,
– Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen erkennen und nutzen, um sich Texte zu erschließen,
– Kurzpräsentationen mit Hilfe verschiedener Medien erarbeiten,
– konstruktives Feedback geben und anwenden,
– Problemstellungen im Team erarbeiten.
– Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung besonders geeignet sind, individualisiert auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen und Länder des englischsprachigen Raums, Kommunikation, Umwelt, Lebenswirklichkeiten. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Tonaufnahmen, Interviews, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
Briefe, E-Mails, Anzeigen, Sachtexte, Websites, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte
Persönliche Gespräche, Kurzpräsentationen, (berufsrelevante) Dialoge, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
Formelle und informelle E-Mails, Briefe (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben), Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Sachtexte, Artikel, Blogs, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen
Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Präsentationen, Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt
Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis, Tagesablauf in (elementaren) Bildungseinrichtungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptinformationen und wichtigen Details in vertrauten Situationen aus dem zukünftigen Berufsfeld, Schule und Freizeit verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird,
– aus Erzählungen, Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und inhaltliche Zusammenhänge in eigenen Worten wiedergeben,
– Arbeitsaufträge und Anweisungen verstehen und darauf adäquat reagieren.
– sich klar und zusammenhängend über vertraute Themen aus dem beruflichen Umfeld und zu persönlichen Interessensgebieten äußern,
– adäquate Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden,
– Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben,
– zusammenhängende, strukturierte Texte zu vertrauten Themen verfassen, die persönliche Meinung und kurze Begründungen geben.
– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden,
– die sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, eigenständig Möglichkeiten zur Verbesserung des Eigenkönnens finden und sinnvolle Arbeitstechniken anwenden,
– Analogien erkennen und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen,
– Kurzpräsentationen sowohl in Einzel- als auch in Teamarbeit mit Hilfe verschiedener Medien erarbeiten und vorstellen,
– konstruktives Feedback geben und anwenden,
– Problemstellungen verantwortungsvoll im Team erarbeiten.
– beurteilen, welche Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung besonders geeignet sind, sinnvoll und empfehlenswert sind und diese auch adäquat einsetzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und aktuelle gesellschaftliche, soziale und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen und Länder des englischsprachigen Raums, Kommunikation, Umwelt, Lebenswirklichkeiten. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Tonaufnahmen, Interviews, Erzählungen, Berichte, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder,
Briefe, E-Mails, Anzeigen, Sachtexte, Kurzgeschichten, Zeitungsartikel, Websites, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Lernenden entsprechende literarische Texte (weiterführend)
Persönliche Gespräche, berufsrelevante Dialoge, Interviews, Präsentationen, Berichte, Lieder, Reime, Spiele für Kinder
Vertiefung und Erweiterung: Formelle und informelle E-Mails, Briefe (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben), Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Artikel, Blogs, Sachtexte
Vertiefung und Erweiterung: Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Präsentationen, Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt
Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis, Tagesablauf
Schularbeiten:
1. Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester
2. Klasse: 1 Schularbeit pro Semester (1 davon ein- oder zweistündig)
3. Klasse: 1 Schularbeit pro Semester (1 davon zweistündig)
3. Allgemeinbildung
3.1 Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können:
– mit kartografischen Medien arbeiten,
– geografische und ökonomische Darstellungsformen bewerten.
– Nutzungen und Gefährdungen natürlicher Lebensräume durch den Menschen erklären,
– den Naturraum Österreichs beschreiben
– die Grundbegriffe der Ökonomie erklären,
– Merkmale der Globalisierung kennen und bewerten.
– lokale und globale Bevölkerungsentwicklungen beschreiben,
– lokale und globale Diversitäten analysieren.
– den regionalen Natur-, Lebens- oder Wirtschaftsraum benennen,
– die regionalen Besonderheiten des Standortes der eigenen (elementar)pädagogischen Einrichtung in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Topografie, kartografische Medien, Großlandschaften, Verkehr
Großlandschaften, Klimazonen, Naturraum und Nationalparks am Beispiel Österreichs
Wirtschaftskundliche Grundbegriffe und Zusammenhänge, Umgang mit Ressourcen
Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstandorte mit Schwerpunkt Österreich, Lebenswelten von Frauen und Männern, Werbung, Nachhaltigkeit
Gemeinde, Stadt, Region im beruflichen Umfeld, regionale Besonderheiten des Standortes, Nachhaltigkeit, Werbung, Entwicklungsmöglichkeiten
(Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Merkmale von Hochkulturen sowie die mittelalterliche Gesellschaft bzw. Herrschaftsstrukturen benennen.
– kulturhistorische sowie wissenschaftliche Entwicklungen der Antike und der mittelalterlichen Welt wiedergeben,
– Epochenbegriffe und seine Wertungen zuordnen.
– fachspezifische Quellen und Materialien in Ansätzen vergleichen,
– die Entwicklung neuer Welt- und Menschenbilder erklären.
– historische Erlebniswelten erfahrbar machen.
Lehrstoff:
Antike, Herrschafts- Staats- und Regierungsformen, Aufbau der mittelalterlichen Gesellschaft und Herrschaftsstrukturen, die Welt um 1500, Absolutismus, Aufklärung und Revolutionen
Antikes Welt- und Menschenbild, Renaissance, Weltbild um 1500 – Erfindungen und Entdeckungen, Barock
Absolutismus und Aufklärung
Aufklärung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– neue politische und gesellschaftliche Ideen beschreiben.
– Entwicklungen und Entdeckungen einer neuen Geisteshaltung einordnen,
– Kultur als Spiegel einer Gesellschaft benennen und Zusammenhänge herstellen.
– Wirtschaftsformen erkennen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hinterfragen,
– Ideologien als Reaktion auf gesellschaftliche und politische Entwicklungen beschreiben.
– historische Erlebniswelten erfahrbar machen und vergleichen,
– berufsrelevante Bestimmungen beschreiben.
Lehrstoff:
Industrielle Revolution, Imperialismus, Entstehung politischer Ideen und Parteien, Österreich im 19. Jahrhundert
Nationalismus und Liberalismus, Vormärz, Biedermeier, Realismus und Moderne
Entwicklung von Rollenbildern und Vorurteilen
Gesellschaftsveränderungen (Industrielle Revolution), Kindheit im 19. Jahrhundert, Aufsichtspflicht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– neue politische und gesellschaftliche Ideen beschreiben,
– Bündnissysteme zusammenfassen,
– Ursachen, Verlauf und Ausgang des 1. Weltkriegs und dessen Folgen darstellen,
– autoritäre und totalitäre Systeme beschreiben und vergleichen,
– Ursachen, Verlauf und Ausgang des 2. Weltkrieges bestimmen.
– Ideologien und Diktaturen der Zwischenkriegszeit gegenüberstellen.
– Propagandainhalte des Nationalsozialismus und anderer totalitärer Systeme interpretieren,
– Antisemitismus und Holocaust in ihrer Bedeutung beschreiben,
– Rechte und Pflichten der Staatsbürgerin/des Staatsbürgers und des Staates und die Verpflichtung des Einzelnen und der Gemeinschaft zum Funktionieren gemeinschaftlichen Zusammenlebens benennen.
Lehrstoff:
1. Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, Österreich in der Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg
Kunst und Propaganda, Widerstand und Exil
Manipulation, Propaganda, Widerstand, Werte, Gesetzgebung: Organe und Verfahren, Demokratie, Grundzüge des Familienrechts, Grundzüge des Jugendschutzgesetzes
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Welt nach 1945 beschreiben,
– die Entwicklung Österreichs in der Nachkriegszeit verständlich machen,
– wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen erklären,
– die Welt von heute reflektieren.
– Kultur in einer globalisierten Welt reflektieren,
– Hintergründe der Migrationsthematik beschreiben.
– Möglichkeiten und Grenzen der Globalisierung erklären.
– Migration als Herausforderung und Chance benennen,
– berufsrelevante Rechtsgrundlagen und die damit angesprochenen Handlungsfelder beschreiben.
Lehrstoff:
2. Republik in Österreich, Kalter Krieg, die Welt von heute, Kindheit im Wandel, europäische Einigung
Kunst als Spiegel der Gesellschaft, Migration, Fundamentalismus, Globalisierung
Menschen-, Kinder- und Grundrechte, Migration
1968er Bewegung, Emanzipation, Bürgerrechtsbewegungen, Aufsichtspflicht: strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Aspekte, Grundzüge des Arbeitsrechts, Kindergartenrecht: berufsrelevante Bestimmungen, Landesgesetze
3.2 Mathematik und Grundlagen der Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit natürlichen, ganzen, rationalen, reellen Zahlen rechnen und ihre Zusammenhänge argumentieren,
– Zahlen und Intervalle auf der Zahlengeraden darstellen und den Betrag einer Zahl erklären und bestimmen,
– Zahlen im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen,
– Verknüpfungen von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung und Differenz) ermitteln, interpretieren und begründen; Mengendiagramme erstellen und interpretieren.
– mit Variablen und Termen (Klammern, Binomischen Formeln und Brüchen) rechnen,
– Rechenregeln für Potenzen mit ganzzahligen Exponenten anwenden,
– lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen lösen und die Lösungsmenge interpretieren,
– Formeln nach einer ihrer Variablen umformen,
– Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse interpretieren und dokumentieren.
– Modelle für die Entwicklung des Zählens, Zählstrategien, Zählprinzipien im Kleinkindalter benennen.
Lehrstoff:
Zahlen und Zahlenmengen, Darstellung von Zahlen, Zehnerpotenz, Mengenlehre
Variablen und Terme, Gleichungen, Ungleichungen und Formeln
Lernfeld „Zahl“
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zahlenangabe in Prozent und Promille im Kontext anwenden,
– Zahlen runden und Überschlagsrechnungen durchführen,
– Zahlen als Maßzahlen von Größen interpretieren und umrechnen.
– Anwendungsorientierte Schlussrechnungen durchführen und direkte und indirekte Proportionalität begründen,
– Grundlegende Zins- und Zinseszinsberechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Maßeinheiten, Prozentrechnung
Schlussrechnung, Zins- und Zinseszinsrechnung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßstäbe an praxisbezogenen Aufgaben anwenden und interpretieren,
– Ebene Figuren graphisch darstellen und Umfang und Fläche von zusammengesetzten Figuren ermitteln,
– räumliche Figuren graphisch darstellen und Oberfläche und Volumen von zusammengesetzten Körpern berechnen.
– Materialien zu Formen und Mustern beschreiben,
– Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen einsetzen.
Lehrstoff:
Anwendungen des Maßstabes, Ebene und räumliche Figuren
Lernfeld „Muster und Strukturen“
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– lineare Gleichungen in einer Variablen lösen und die Lösungsmenge interpretieren,
– Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse interpretieren und dokumentieren.
– eine Funktion als eindeutige Zuordnung erklären,
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen zwei Größen interpretieren und argumentieren,
– die Funktionsgleichung für die lineare Funktion modellieren und interpretieren, den Graphen im Koordinatensystem darstellen und die Parameter für Steigung und Ordinatenabschnitt rechnerisch und grafisch ermitteln,
– die Umkehrfunktion von linearen Funktionen rechnerisch und grafisch ermitteln,
– die Nullstelle(n) von Funktionen berechnen, grafisch bestimmen und als Lösung(en) einer Gleichung interpretieren.
Lehrstoff
Lineare Gleichungen
Lineare Funktionen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gleichungssysteme anwendungsbezogen aufstellen und lösen.
– den Schnittpunkt zweier linearer Funktionen rechnerisch und grafisch ermitteln und interpretieren.
– den Unterschied bei der Bearbeitung von qualitativen und quantitativen Merkmalen erklären,
– Datenmanipulierbarkeit argumentieren,
– Häufigkeiten (absolut, relativ und prozentuell) berechnen, grafisch darstellen und interpretieren und die Auswahl einer bestimmten Darstellungsweise in Anwendungsaufgaben argumentieren,
– Mittelwerte und Streuungsmaße berechnen und interpretieren (Arithmetisches Mittel, Median, Modus, Spannweite, Quartile und Quartilsabstand)
– die beschreibende Statistik auf berufsfeldbezogene Untersuchungen anwenden.
Lehrstoff:
Lineare Gleichungssysteme
Lagebeziehung zweier linearer Funktionen
Lernfeld „Grundlagen der beschreibenden Statistik“
Schularbeiten:
1. Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester
2. Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester
3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit
3.3 Grundlagen der Informatik und Medien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Formatierung und Layout von einfachen Dokumenten nach definierten Standards erstellen.
– einfache Berechnungen mit Standard-Software durchführen,
– Daten lesbar aufbereiten und in Diagrammen darstellen.
– eine einfache Dateiorganisation erstellen,
– Datensicherungen durchführen,
– grundlegende Dateiformate nennen,
– wesentliche Komponenten der Hardware benennen und bedienen,
– Software grundlegend bedienen und verwenden.
– eine einfache Präsentation mittels geeigneter Medien erstellen,
– wesentliche Qualitätskriterien für Präsentationen benennen und anwenden.
– Möglichkeiten der Suche im Internet nennen,
– Fachinformationen im Internet finden und in ihrer Qualität bewerten.
– grundlegende Werkzeuge der Bildbearbeitung anwenden.
– einfache Texte zweckmäßig gestalten,
– Ergebnisse ansprechend formatieren und präsentieren,
– Computer und Medien zielführend und zweckmäßig verwenden.
Lehrstoff:
Textverarbeitungsprogramm(e), zweckmäßiges Gestalten einfacher (Sach-)Texte
Dateneingabe und Formatierung, Sortierung, einfache Berechnungen, Auto-Ausfüllen Funktion, Verwendung von Formeln, Diagrammerstellung, Tabellenkalkulation
Speichern, Umbenennen, Löschen von Dateien, Anlegen von Ordnerstrukturen, Speichern im Netzwerk, Cloud, Backup, gängige Dateiformate, Umwandlungs- und Kompatibilitätsfragen, Speicherbedarf und Informationsverlust, Teile eines Computers (auch: Notebook – Tablet – Smartphone), GUI, Objekte und Eigenschaften, Eingabemedien und ihre Funktionen, Hilfefunktionen, Standards
Grundlagen des Präsentierens, einfache Visualisierungen, Lesbarkeit, Strukturierung und Layout von Folien, Wahl der Schriftarten, Unterschied Handout und Folie, Bilder für unterschiedliche Präsentationen
Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von Suchmaschinen, Fundorte für Wissen, Qualitätsbewertung von Quellen für definierte Zwecke nach inhaltlichen und formalen Kriterien, Recherche zu Themen aus dem Berufsfeld, Bewertung der gefundenen Materialien
Bildformate und ihre Bedeutung, Bearbeiten der Größe, Korrekturen und Filter, Markieren, Ebenen, Montage
Handouts, Plakate, Darstellung von Ergebnissen in Diagrammen, Listen, Plakaten, Grundlagen des Erstellens von Präsentationen, einfache Berechnungen mit einer Tabellenkalkulation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein mehrseitiges Dokument zweckmäßig gestalten.
– einfache Listenverwaltungen mit Standardsoftware erstellen.
– mit Daten verantwortungsvoll umgehen,
– einfache Probleme mit Hard- und Software lösen.
– eigene Texte zweckmäßig gestalten und Arbeitsergebnisse formatieren und präsentieren,
– Daten zielführend, verantwortlich und zweckmäßig verwenden.
– umfangreiche Dokumente gestalten,
– einfache Datenverwaltung für pädagogische Einrichtungen erstellen.
Lehrstoff:
Titelblatt, Textblock, Verzeichnisse, Zitieren und Literaturverzeichnis, Zitat und Plagiat, Graphiken und Tabellen, Verwendung von Formatvorlagen, Serienbriefe, Einnahmen- Ausgabenrechnung, Datensicherung, Datenschutz (gesetzlicher Rahmen), Fehlermeldungen, Updates und Reparaturinstallation
Listen, Diagramme, Einfache Datenbanken; Grundlagen der Gestaltung einer Facharbeit (zB abschließende Arbeit)
Personenbezogene Daten, Datensicherheit, Datensicherung, einfache Hardware- und Softwareprobleme
Arbeiten mit umfangreicheren Texten, Erstellen von Präsentationen, Unterlagen für Referate, Kenntnis der wesentlichen Elemente von Datensicherheit und Datenschutz, Soziale Netzwerke
Gestaltung von kleinen Broschüren und Informationsschriften, Texte, Liste, Diagramm, Schema, Schutz der eigenen Daten, Umgang mit personenbezogenen Daten in Institutionen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– eine mehrseitige Arbeit erstellen und präsentieren.
– eine multimediale Präsentation erstellen und vorführen.
– Internet-Plattformen und Social-Media zur Zusammenarbeit nutzen.
– Medienprojekte durchführen.
– Plattformen für Kommunikation und Wissenserwerb nutzen.
– eine Präsentation zur Vermittlung von Informationen zielgruppenadäquat einsetzen.
Lehrstoff:
Arbeit mit unterschiedlichen Medien
Layout und Formatierung von Präsentationen, Animationen und Steuerung des Ablaufs, Einbindung von Medien, Visualisierung von Inhalten, praktische Durchführung von Präsentationen, Feedback und Bewertung, Gestaltung und Verwendung von Präsentationsunterlagen, Technik (Geräte und Medien)
Lernplattformen, Social-Media
Technische Voraussetzungen, notwendige Schritte, Ziele, formale Ansprüche, Grundlagen der Erstellung eines Projektes, Soziale Netzwerke, Cybermobbing, Netiquette, Entwicklungen der Digitalisierung
Plattformen
Informationsmedien, Erstellen von Websites, (Fach-) Präsentation für den Elternabend, (Einsatz von) Medien und IT-Geräten, Videodokumentation, Info-Folder über eine Institution
3.4 Angewandte Naturwissenschaften [Biologie, Physik, Chemie, Physiologische Grundlagen, Gesundheit und Ernährung]
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes während und nach der Schwangerschaft erklären.
– Fortpflanzung und Entwicklung des Menschen beschreiben.
– ausgewählte Pflanzen- und Tierarten benennen,
– ökologische Grundbegriffe nennen und erklären.
– Bau und Funktion von Pflanzenorganen erklären,
– Methoden der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes beschreiben,
– Wechselwirkungen zwischen Mensch und Lebensraum zusammenfassen.
– Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes während und nach der Schwangerschaft erklären,
– einfache Versuche durchführen,
– Naturmaterialien sammeln und ordnen.
Lehrstoff:
Bereich „Wechselwirkungen“:
Fortpflanzung beim Menschen.
Menstruationszyklus, Hormone, Fruchtbarkeit, Embryonalentwicklung, Familienplanung, sexuell übertragbare Krankheiten, Pubertät, Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Pränataldiagnostik, Abtreibung
Wirbellose Tiere, Wirbeltiere, Artenkenntnis, pflanzliche Organismen, Nutzpflanzen und Nutztiere, Giftpflanzen, Pflanzen als Primärproduzenten, Tiere als Konsumenten, Destruenten
Grundorgane der Pflanzen, Lebensformen von Pflanzen, Frühblüher, essbare Pflanzen und Pflanzenorgane, Immunsystem, Impfplan, Mutter-Kind-Pass, Hygiene im Alltag, Übertragung von Krankheiten, diverse Ökosysteme,
Keimversuche, Wachstumsversuche, Naturbeobachtung, der Baum im Jahreskreis, Herbarium, Fotodokumentation, Sammlung botanischer Materialien, Kinderbücher, Regenwurmzucht, Terrarium.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bau und Funktion von Organsystemen erklären,
– Abbildungen mit Hilfe von Fachliteratur beschriften,
– Grundlegende physiologische Prozesse erklären.
– Verhaltensweisen im Hinblick auf eine Gesunderhaltung des menschlichen Organismus bewerten,
– ein Thema nach vorgegebenen Kriterien bearbeiten,
– ein Handout nach vorgegebenen Kriterien anfertigen,
– Fachbegriffe richtig aussprechen, schreiben und zielgruppengerecht erklären.
– Kinderfragen reflektieren und altersgerecht beantworten.
Lehrstoff:
Menschliche Organsysteme, Atmung, Blutkreislauf, Verdauung, Ausscheidung, Hormone, Nervensystem, Sinnesorgane, Krankheiten und deren Vermeidung
Referat, Diskussion
Sinnesorgane, Puls fühlen, Hände waschen vor dem Essen, Experimente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Denk- und Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben,
– Aufbau und Eigenschaften von Materie erklären,
– grundlegende Fachbegriffe, Symbole und die Formelsprache anwenden.
– die Gefahrensymbole des internationalen Gefahrenzeichen-Systems erkennen und beschreiben,
– Beispiele für chemische Verbindungen bezüglich derer praktischer Bedeutung in Alltag und Technik nennen.
– die Bedeutung der Gefahrensymbole erkennen und Schlussfolgerungen für die Anwendung gefährlicher Stoffe im Haushalt und zukünftigen Berufsfeld ziehen.
– die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Bildung für das Kind wiedergeben,
– die Ausführung von Experimenten dokumentieren.
Lehrstoff:
Wissenschaftliche Methoden, Forschungskreislauf, Atombau, Periodensystem, Eigenschaften von Stoffen, Aggregatzustände, Trennen von Stoffen
Kennzeichnung von Gefahrenstoffen, Wasser, Luft, Waschmittel
Umgang mit Gefahrenstoffen
Bildungsbereich Natur und Technik, Wasser, Luft, Waschmittel
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“
– Wissenschaft und Technik in Beziehung setzen,
– Entwicklungen und Entdeckungen beispielhaft nennen.
– Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik beobachten und festhalten,
– Grundgesetze für Natur- und Alltagsphänomene nennen.
– Grundlagen von Energiegewinnung und Energieerhaltung beschreiben.
Lehrstoff:
Entwicklung der Weltbilder, Kernenergie, Bewegungsformen,
Kräfte und ihre Wirkungen, Aggregatzustände, Druck, Temperatur, Phasenübergänge
Energie, Energieerhaltung, Energieumwandlungen,
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Phänomene der Akustik und Optik erklären,
– elektromagnetische Phänomene beschreiben.
– Maßnahmen zur Unfallverhütung benennen,
– einfache Versuche zu Akustik, Optik und Elektromagnetismus durchführen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Schwingungen, Schall, Licht, Stromkreis, Informationsübertragung, Elektromagnetismus
Unfallverhütung, Akustik, Optik, Stromkreis, Magnetismus im Zusammenhang mit der frühen naturwissenschaftlichen Bildung
4. Elementarpädagogik
4.1 Pädagogik (einschließl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)
Didaktische Grundsätze
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lernstrategien nennen und anwenden,
– die Bedeutung des Spiels beschreiben,
– entwicklungspsychologische Elemente des Spiels benennen.
– wesentliche Erziehungsmaßnahmen beschreiben,
– die Bedeutung der Erziehung exemplarisch erklären,
– wesentliche Erziehungsstile vergleichen,
– Merkmale und Auswirkungen der einzelnen Erziehungsstile beschreiben.
– Fachbegriffe erklären.
Lehrstoff:
Lernen lernen, Metakognition, Motivation, Formen des Spiels
Erziehungsmaßnahmen, Lob und Belohnung, Strafe und Bestrafung, Erziehungsstile
Grundbegriffe der Pädagogik, Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung von Erziehungszielen darstellen.
– die Wechselwirkung zwischen Anlage, Umwelt und Selbststeuerung darstellen,
– einen Überblick über sozial-emotionale Entwicklungsverläufe geben,
– Lerntheorien benennen.
– Bedürfnisse und Interessen des Kindes darstellen.
Lehrstoff
Erziehungsziele
Bindungsverhalten, Anlage, Umwelt, Selbststeuerung, der Mensch als aktives Wesen, Lerntheorien, entwicklungspsychologische Grundlagen der sozial-emotionalen Entwicklung einschließlich Grundschulalter
Bedürfnispyramide, Interessen der Kinder, Wahrnehmungsmodelle,
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Meilensteine der motorischen Entwicklung beschreiben,
– Aspekte kindlicher Wahrnehmung beschreiben.
– fachliche Texte wiedergeben.
Lehrstoff:
Entwicklungspsychologische Grundlagen der motorischen Entwicklung einschließlich Grundschulalter, Entwicklungspsychologische Grundlagen der Wahrnehmung
Fachliteratur, Medienbeiträge
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– reformpädagogische Konzepte und Ansätze beschreiben.
– Meilensteine der sprachlichen Entwicklung beschreiben,
– kognitive Entwicklungsverläufe einschließlich Grundschulalter beschreiben.
Lehrstoff:
Bild vom Kind, Erziehungsziele, ausgewählte pädagogische Konzepte
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Möglichkeiten zur Erhaltung der seelischen Gesundheit darstellen,
– Rollenbilder im Berufsfeld reflektieren,
– Konfliktlösungsmodelle anwenden.
– Modelle elementarer Bildungseinrichtungen charakterisieren.
Lehrstoff:
Vorurteilsbewusste Erziehung, Diversität, Inklusive Haltung
Schularbeiten:
1. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
4.2 Didaktik
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schüler und Schülerinnen können
– das Bild vom Kind beschreiben,
– das Rollenverständnis im Bildungsprozess beschreiben,
– das Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen erklären.
– Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich wiedergeben,
– Struktur und Aufgabe elementarer Bildungseinrichtungen nennen.
– einfache Fachbegriffe anwenden.
– Bedingungen einer dynamischen Umgebung benennen.
– frühkindliche Lernformen beschreiben,
– das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das Kind vom 1. bis 6. Lebensjahr erklären.
Lehrstoff:
Das kompetente Kind, Rollenverständnis, Bildungsverständnis, Auseinandersetzung mit der eigenen Bildungs- und Lernbiografie
Elementarpädagogische Einrichtungen zur Bildung und Betreuung, Träger, Gruppenstruktur, Personalstruktur, Tagesablauf, Raumstruktur
Didaktik, Lernen, Spiel, Bildungseinrichtung, Bildungsverständnis, ko-konstruktive Lern- und Bildungsprozesse, Situationsanalyse
Raumkonzept, Bildungsmittel
Ko-konstruktive Lernprozesse, frühkindliches Lernen, Spiel, adäquate Bildungsmittel
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schüler und Schülerinnen können
– Aufgabenbereiche im zukünftigen Berufsfeld ableiten,
– Mahlzeiten als gesundheitsfördernde und pädagogische Maßnahme begründen,
– Rahmenstrukturen im Berufsfeld vergleichen.
– auf die Verschiedenheit der Kinder abgestimmtes Handeln beschreiben.
– Grundzüge ausgewählter Bildungsangebote beschreiben,
– Materialien für unterschiedliche Beschäftigungsbereiche benennen und deren Pflege erläutern.
Lehrstoff:
Alltagsroutine, pflegerische Handlungen, vertiefte Auseinandersetzung mit Raum- Zeit und Regelstruktur, Essenssituationen, Gestaltung und Begleitung von Ruhe- und Erholungsphasen
Diversität der Interessen, Bedürfnisse, Begabungen, Kulturen, Grundsätze der Beziehungsgestaltung
Motivation, Spannung, Ausklang, Didaktisches Prinzip der Ganzheitlichkeit, Lebensweltorientierung, Differenzierung, Sachrichtigkeit
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler und Schülerinnen können
– frühkindliche Lernformen erklären,
– Lernsituationen und deren Bedeutung erkennen und benennen.
– unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Kindern veranschaulichen.
– gesellschaftlich relevante pädagogische Einrichtungen beschreiben.
Lehrstoff:
Frühkindliche Lernform Spiel, Arbeiten, Forschen, Gestalten, Lernprozesse der Kinder unter Einbeziehung des Teams
Kinder und deren gegenwärtige Lebenswelten, Herkunftsfamilien, Familienstrukturen
Krippe, Kindergarten, alterserweiterte Gruppe, Formen der Nachmittagsbetreuung, Grundkenntnisse der pädagogischen Qualität
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler und Schülerinnen können
– Lernsettings adäquat beschreiben.
– Beobachtungsformen beschreiben,
– Gestaltungsmöglichkeiten und deren Bedeutung für Spiel- und Funktionsbereiche beschreiben.
– Sprachförderung im Alltag beschreiben,
– Formen der Kooperation benennen.
Lehrstoff:
Freispiel, Spielimpuls, Sozialformen
Beobachtung, Einschätzung, Interpretation, Portfolio, Bildungs- und Lerngeschichten, vorbereitete Umgebung im Innen- und Außenbereich, Lernwerkstatt, Lern- und Malatelier
Bilderbuch, Erzählungen, Fingerspiel, Reime und Gedichte, verbale Handlungsbegleitung, Sprachvorbild, Teamarbeit, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bildungsbereiche und ihre Bedeutung beschreiben,
– Maßnahmen zum Gesundheitsbewusstsein erläutern.
– Transitionen und ihre Bedeutung beschreiben,
– Formen der Unterstützung in der Phase der Eingewöhnung beschreiben,
– Grundzüge der Bildungspartnerschaft in der Rolle der pädagogischen Fachkraft und der pädagogischen Assistent/in vergleichen.
– reformpädagogische Konzepte vergleichen.
– die Rolle der Pädagogischen Assistenz reflektieren.
Lehrstoff:
Musisch-kreatives Gestalten, Bewegung und Gesundheit, Natur- und Sachbegegnung, haushaltsökonomische Tätigkeiten
Eingewöhnungsmodelle, Kooperation mit Bildungs- und Erziehungspartnern
Fröbel, Montessori, Reggio-Pädagogik, Pikler, Berufsprofil, Aufgabenbereiche
Schularbeiten:
1. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester
4.3 Praxis und Kleinkindpflege
Bildungs- und Lehraufgaben:
Schüler und Schülerinnen können
– Umgangsformen im Alltag beschreiben,
– Bedürfnisse des Kindes erkennen und situationsadäquat handeln.
– Kontakt mit dem Kind anbahnen,
– erstes Rollenverständnis aufbauen.
– Standardsprache verwenden,
– Alltagsgespräche mit dem Kind führen,
– mit der pädagogischen Fachkraft kooperieren,
– Vereinbarungen einhalten.
– Strukturen beschreiben,
– Alltagssituationen nach Anleitung beschreiben,
– Aufgabenstellungen nach spezifischen Kriterien erfüllen,
– Spielsituationen beschreiben,
– an Spielprozessen teilnehmen.
– pflegerische Handlungen unter Anleitung durchführen.
– erste Maßnahmen zur Reinigung und Pflege von Materialien unter Anleitung durchführen.
Lehrstoff:
Persönlichkeit des Kindes, wertschätzender Umgang, Aufgabenbereiche im Berufsfeld der pädagogischen Assistenz
Beziehungsaufbau zum Kind
Standardsprache, Rolle der Praktikantin / des Praktikanten, Rolle der pädagogischen Fachkraft
Raum, Zeit, Regeln, Ritual, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, Hospitation
Einführung in die Säuglings- und Kleinkindpflege
Reinigung und Pflege von Materialien und dem Gruppenraum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Teilbereiche einer Situationsanalyse erheben und im Handeln berücksichtigen,
– gruppenspezifische Strukturen vergleichen und benennen.
– schriftliche Aufzeichnung zu vorgegebenen Situationen im Alltagsgeschehen erstellen,
– Angebote in Kleingruppen unter Anleitung weiterführen.
– personenspezifisch kommunizieren.
– pflegerische Tätigkeiten unter Anleitung durchführen.
– Reinigungstätigkeiten von komplexeren Abläufen unter Anleitung durchführen,
– einfache Reinigungstätigkeiten nach Vorgabe selbständig durchführen.
Lehrstoff:
Bedingungs- und Entscheidungsfelder, Raum-, Zeit- und Regelstruktur, Gruppenstruktur
Beziehungsaufbau zum Kind, Beobachtungsaufgaben, Vorbildwirkung
Selbst- und Fremdwahrnehmung
Weiterführung der Säuglings- und Kleinkindpflege, individuelle Pflegewünsche, Wickeltechniken
Erweiterung der Reinigung und Pflege von Materialien und weiteren Bereichen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rückmeldungen der pädagogischen Fachkraft entsprechend umsetzen,
– Angebote in Kleingruppen unter Anleitung durchführen,
– Spielprozesse erkennen und unter Anleitung begleiten.
– Essenssituationen unter Anleitung bedürfnisorientiert gestalten,
– pflegerische Tätigkeiten selbständig übernehmen.
– Reinigungstätigkeiten von komplexeren Abläufen selbständig durchführen.
Lehrstoff:
Spielprozesse, Alltagsroutine, Kritikfähigkeit, Gesprächskultur
Beziehungsvolle Pflege, verschiedene Essenssituationen und –formen
Reinigung, Reinigungsmittel, ökonomische Abläufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
– im Team kooperativ und arbeitsteilig Aufgaben abstimmen,
– Alltagsroutinen sprachlich im Dialog begleiten.
– verantwortungsbewusste Handlungen beschreiben,
– schriftliche Aufzeichnungen zu Situationen im Alltagsgeschehen erstellen,
– Angebote in unterschiedlichen Sozialformen unter Anleitung durchführen.
– Ruhe- und Schlafenszeiten der Kinder mitgestalten,
– Essenssituationen nach Absprache selbständig durchführen.
– Reinigung und haushaltsökonomische Tätigkeiten selbständig und verlässlich nach vorgegebenen Plänen erledigen.
Lehrstoff:
Teamabsprachen, Rollen, Dialogfähigkeit
Vorbildwirkung, Berichte und Protokolle, Angebote in Klein- und Teilgruppen
Bedeutung von Schlaf, Ruhebedürfnis des jungen Kindes
Arbeitspläne, Strategien für eigene Pläne
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– berufsfeldadäquat agieren,
– Fachsprache verstehen,
– Standardsprache gebrauchen,
– Sprache zielgruppenadäquat einsetzen.
– Angebote in der Gesamtgruppe unter Anleitung durchführen,
– sich flexibel auf Veränderungen einstellen,
– Verhaltensweisen von Kindern wahrnehmen, individuell auf sie eingehen und situationsgerecht handeln,
– Lernsettings in verschiedenen Bereichen nach Anleitung adäquat gestalten.
– Essenzeiten und Ruhe- und Schlafenszeiten situationsadäquat und bedürfnisorientiert nach Abstimmung selbständig gestalten,
– situationsgerechtes Handeln begründen.
– Reinigung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbstständig gemäß der Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung über einen längeren Zeitraum durchführen.
Lehrstoff:
Fachsprache, Standardsprache, Gesprächsführung im Team, Tür- und Angelgespräch, Dialog mit dem Kind, Interaktion im Team
Angebote in allen Sozialformen unter Anleitung durchführen, Alltagsroutine, situationsgerechte Handlungskompetenz, Bildungsbereiche
Bedürfnisse der Kinder
Reinigungs- und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich
Praxiswochen:
Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen.
1. Klasse: 1 Praxiswoche
2. Klasse: 1 Praxiswoche pro Semester
3. Klasse: 2 Praxiswochen (entweder einzeln oder geblockt)
Zusätzlich sind 2 Wochen Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit nach der 1. bis vor Beginn der 3. Klasse zu absolvieren.
4.4 Haushalts- und Sicherheitsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihr eigenes Ernährungsverhalten reflektieren,
– die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit von Kindern nennen.
– Gerichte zubereiten und dabei auf eine ergonomische Arbeitsweise und Hygiene achten,
– grundlegende hauswirtschaftliche Tätigkeiten unter Anleitung durchführen.
– im Team arbeiten.
– die Bedeutung der Ernährung für das Kind beschreiben,
– Maßnahmen der Unfallverhütung in der Praxis nennen,
– Maßnahmen der Ersten Hilfe nennen.
Lehrstoff:
Ess-, Trink-, Konsumverhalten, Ernährungsgewohnheiten, Säulen der Gesundheit, Inhaltsstoffe der Nahrung, Individual-, Lebensmittel und Betriebshygiene
Küchentechnische Arbeitsweisen, gesunde, saisonale und regionale Speisenzubereitung, Reinigungsabläufe
Regionale Projekte, Einkauf, Speisenzubereitung, Tischgestaltung, Verhalten bei Tisch
Wertschätzender Umgang mit Lebensmittel und Nahrung, Essverhalten von Kindern, Säuglings- und Kleinkinderernährung, berufsbezogene praktische Übungen, Hygienemaßnahmen, Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ernährungsgewohnheiten erkennen und beschreiben,
– die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit vergleichen,
– Inhaltsstoffe der Nahrung aufzählen,
– Mülltrennung und Konsequenzen des ökologisch bewussten Handelns beschreiben,
– allgemeine und spezielle Hygienerichtlinien nennen,
– Kenntnisse in Küchenhygiene zusammenfassen.
– selbstständig im Team einen Arbeitsauftrag umsetzen.
– selbstständig Speisen zubereiten,
– hauswirtschaftliche Tätigkeiten unter Anleitung durchführen.
– traditionelle Speisen den Themen im Jahreskreis zuordnen.
Lehrstoff:
Fest- und Feierkultur, Richtlinien der Kinderernährung, Richtlinien der Hygiene in Kinderbetreuungseinrichtungen, Hygiene in Nass- und Gruppenräumen, Einsatz von Reinigungsmitteln, Maßnahmen der Körperhygiene
Einkauf, Speisenzubereitung und -bewertung, Tischgestaltung
Speisen aus anderen Kulturbereichen, Reinigungsabläufe
Saisonale Gerichte, Feste und Feiern im Jahreskreis
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Auswirkungen von Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit weiterentwickeln,
– gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Eindämmung von Krankheitserregern nennen,
– kinderhautschonende Reinigung und Pflege von Spielmaterialien umsetzen.
– Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen,
– grundlegende hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbständig durchführen.
– ihre Handlungen begründen und hinsichtlich ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst beschreiben,
– Maßnahmen der Unfallverhütung erklären,
– Wundversorgung und Anlegen von Verbänden sicher und richtig ausführen.
Lehrstoff:
Grundsätze einer ausgewogenen vollwertigen Ernährung und präventive Gesundheitsförderung, Grundsätze von Hygienerichtlinien in verschiedenen Lebenssituationen, Reinigungsmittel, Krankheitserreger
Regionale, saisonale, fair gehandelte und biologische Produkte, Reinigungsmittel, Krankheitserreger
Speisenplangestaltung, Lebensmittelverwertung, Abfallentsorgung, Unfallverhütung im Innen- und Außenbereich, Versorgung von offenen Verletzungen im Kopf-, Brust-, Bauch und Extremitätenbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen und analysieren,
– Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden.
– selbstständig Speisen zubereiten unter Berücksichtigung von ernährungsphysiologischen Grundsätzen,
– Rezepte für verschiedene Kost- und Diätformen verändern,
– hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbständig durchführen,
– Erfahrungen aus dem „Seminar Interkulturelles Projekt“ praktisch umsetzen.
– Reinigungsmittel richtig anwenden,
– Arbeitsabläufe strukturiert durchführen.
Lehrstoff:
Grundsätze einer ausgewogenen vollwertigen Ernährung und präventive Gesundheitsförderung, Speisenplangestaltung, Grundsätze von Hygienerichtlinien in verschiedenen Lebenssituationen, Unfallverhütung
Reinigungsmittel, Krankheitserreger, Arbeitspläne, Struktur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Mahlzeiten unter Berücksichtigung von ernährungsphysiologischen und multikulturellen Grundsätzen zusammenstellen,
– verschiedene hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen.
– Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen,
– Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen und Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen,
– weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbständig durchführen.
– komplexe Arbeitsabläufe planen und organisieren.
Lehrstoff:
Eigenständige Rezeptauswahl, Umweltfreundliche Reinigungs-, Pflege- und Waschmittel, Haushaltsgeräte, Pflanzenpflege
Vorbereitung und praktische Durchführung zu bestimmten Themen, periodisch wiederkehrende Reinigungstätigkeiten
Arbeitspläne
5. Ausdruck, Gestaltung und Bewegung
5.1 Seminar Kreatives Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bildinhalte erkennen und mit eigenen Worten beschreiben,
– bildnerische Mittel und Techniken erkennen und benennen,
– Fachbegriffe anwenden,
– Werkzeuge benennen,
– unterschiedliche Materialien zuordnen und beschreiben und unter ökologischen Aspekten betrachten,
– Aufgabenstellungen verstehen und umsetzen.
– Methoden zur Ideenfindung anwenden,
– Material, Technik und bildnerische Mittel zielgerichtet einsetzen,
– Sachverhalte bildlich umsetzen,
– eine eigene Bildsprache entwickeln,
– Grundtechniken und Verfahren zur Herstellung und Gestaltung dreidimensionaler Objekte anwenden,
– grundlegende Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien erproben,
– der Aufgabenstellung entsprechende fadenbildende, fadenverstärkende, flächenverbindende oder flächenbildende Verfahren anwenden.
– eigene Arbeitsergebnisse in der Gruppe vorstellen,
– Gestaltungsprozesse beschreiben,
– allgemeine Sicherheitsbestimmungen beachten.
– Arbeitsplätze für sich oder eine Gruppe einrichten.
– den Einsatz einfacher Techniken planen.
Lehrstoff:
Bildbetrachtung, grundlegende Kompositions- und Gestaltungslehre, Farbe und Farbtheorien, Werkzeugkunde, Unfallverhütung, Materialkunde und Werkstoffkunde, sinnliches Erfassen, Erproben und Erleben von Material, fadenbildende, fadenverstärkende oder flächenbildende Verfahren, Gewinnung von Fasern und die Bildung vom Faden zur Fläche
Skizze, Studie, Entwurf, Brainstorming, Grunderfahrungen mit Material und Werkzeug, grundlegende grafische und malerische Techniken, Konstruktionsprinzipien, fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren, körperhafte Gestaltung
Präsentation (Inhalt, Auftreten, Körpersprache), Präsentationsformen Beschreibung eines Arbeitsprozesses, Fachbegriffe
Einfache Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ordnung, Struktur und Komposition in Bildern erkennen und benennen,
– flächengestaltende und flächenverarbeitende Verfahren unterscheiden,
– Fachbegriffe anwenden.
– Bildlösungen finden und fachgerecht umsetzen,
– Flächengestaltungen experimentell und spielerisch erproben,
– flächengestaltende Verfahren anwenden,
– Aufgabenstellungen in einfacher Form weiterentwickeln.
– Bilder als Impuls für eigenes Tun nutzen,
– formale, funktionale und materielle Qualitäten unterscheiden,
– Flächengestaltung und Flächenveränderung in der Produktgestaltung einsetzen.
– Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe planen und durchführen.
– Bilder und Objekte situationsadäquat und zielgruppenorientiert einsetzen,
– die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.
Lehrstoff:
Flächengestaltende und flächenverändernde Verfahren, Ordnungsprinzipien, Bildorganisation, Kunstbetrachtung, Materialrecherchen, Produktanalysen
Proportionen, grundlegende grafische und malerische Techniken, plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung, Objektkunst, Design, flächengestaltende Verfahren, flächenverändernde Verfahren
Materialcollage, Modedesign, Produktdesign, Techniktransfer, Bild-Text-Bezug, Materialexperimente, Zerlegewerkstatt
Reflexion, fachliche Begründung, Dokumentation von Arbeitsprozessen und -ergebnissen, Mappe, Diskussionen
Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Materialorganisation, Ordnungssysteme, Vermittlung einfacher bildnerischer Techniken und Materialien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bilder vergleichen,
– Techniken mit Fachbegriffen beschreiben,
– einfache physikalische Gesetze darstellen oder kommunizieren.
– verschiedene Darstellungsmethoden und Objekte planen,
– Materiallisten für ihre Arbeit zusammenstellen,
– Materialien und Grundtechniken für die Gestaltung von Bildern und dreidimensionalen Objekten fachgerecht und eigenständig anwenden.
– mit Bildern Assoziationen herstellen,
– funktionale und materielle Qualitäten erkennen und kreativ nutzen.
– Bilder als Kommunikationsmittel bewusst und zielgerichtet einsetzen,
– Verfahren und Techniken dokumentieren.
– Themen, Material und Techniken für eine Zielgruppe aufbereiten,
– altersgerechte und zielgruppenorientierte Anwendungsbereiche für die Praxis finden und beschreiben,
– gestalterische Erfahrungen zielgruppenorientiert aufbereiten.
Lehrstoff:
Kunstbetrachtung, Materialrecherchen, Spiele und Spielobjekte, dreidimensionale Objekte, Zusammenfügen von Flächen
Materialkunde und Materialbeschaffung, Text und Bild, Modelle, Entwürfe,
Werkzeugkunde, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen
Werbung, Umfunktionieren, Experiment, spielerisches Arbeiten, Aufbewahrungsstrukturen, Logistik
Themen- und Materialsammlungen für das pädagogische Berufsfeld, Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, Arbeitsplatzgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit geeigneten Methoden zu einem vorgegebenen Thema Ideen sammeln und artikulieren,
– unterschiedliche Funktionen von Raum erkennen und benennen,
– ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären,
– ihre eigene Arbeit in Bezug auf Form und Funktion analysieren.
– Bildfolgen generieren, Zusammenhänge erklären und neue herstellen,
– körperbezogene und körperhafte Arbeiten entwerfen und planen,
– adäquate Techniken für die Herstellung dieser Arbeiten anwenden,
– Räume gestalten und verändern.
– Bilder performativ darstellen.
– Arbeitsergebnisse vor einer Gruppe präsentieren.
– anlassbezogen mit Blick auf das pädagogische Berufsfeld gestalten,
– Bezüge zwischen körperbezogenen oder körperhaften Objekten und dem Alltag von Kindern herstellen.
Lehrstoff:
Raumempfinden, Wohnbedürfnisse, Zusammenhang von Raumformen, soziokulturelle, ökonomische und kulturhistorische Aspekte, Textil und Körper, ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen, Alltagskultur
Pläne, Risse, Modelle, Raumfunktion und –gestaltung, Raumwahrnehmung, Architektur, Mode und Accessoires
Performative Darstellung, Foto und Film
Präsentation von Arbeitsergebnissen, Ausstellung, Aufführung, Performance
Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsräumen im pädagogischen Berufsfeld, Theater, Kleidung im Alltag des Kindes
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Gestalt, Funktion und Ausdruck erklären,
– Fachbegriffe kontextbezogen anwenden,
– Merkmale der Kinderzeichnung erkennen und benennen,
– verschiedene Möglichkeiten der Positionierung von Textilien im Raum beschreiben.
– Eigenschaften verändern, um Wirkung und Ausdruck zu beeinflussen,
– Kreativitätstechniken einsetzen und Aufgabenstellungen selbstständig durchführen,
– Raumdarstellungsverfahren anwenden,
– textile Arbeiten in Bezug zum Raum umsetzen.
– Objekte neu adaptieren,
– Bilder als Impuls für eigenes Tun nutzen.
– Arbeitsergebnisse mit fachlichem Hintergrund präsentieren.
– Gelerntes zielgruppenadäquat aufbereiten.
Lehrstoff:
Theater, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung, Wohnbedürfnisse, textile Wohnformen, Textil in der Raumgestaltung
Raumelemente, Bühnenelemente und Theateraccessoires, Puppenbau, Körper und Raum, Design, Architektur, Raummodell
Alltags- und Gebrauchsgegenstände, Fundus, Bildarchive, Sammlungen, Museen
Aufführungen, Vorführungen, Ausstellungen, Präsentation und Dokumentation von Ideen und Arbeitsprozessen
Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld unabhängig von konkreten Anlässen, Spielräume, Rückzugsbereiche
5.2 Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einstimmig mit und ohne Begleitung singen,
– ein Vokalrepertoire unter besonderer Berücksichtigung des Kinderliedes melodisch, rhythmisch und textsicher singen,
– elementares Instrumentarium benennen und handhaben.
– ein Metrum in Bewegung umsetzen.
– einfache Notation erfassen,
– Musik emotional erleben und beschreiben.
– Musik, Stimme und Instrumente als Kommunikationsmittel benennen.
– das erworbene Liedgut nach einfachen Kriterien beschreiben,
– elementare Musikinstrumente fachgerecht handhaben.
Lehrstoff:
Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, Kinderlied, Orff-Instrumente, altersadäquates Vokalrepertoire
Einfache Kinder- und Kreistänze, einfache Bodypercussion, metrische Begleitung von Musik
Grundlegende musikalische Parameter, Hörerziehung, Grundlagen der Notenschrift, Notationsformen
Improvisation zu Musik, Improvisation mit Stimme und Instrumenten
Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Ostinato- und Bordunformen, einfache Improvisationsstrukturen, grundlegende Kriterien für die Liedauswahl, Textinhalte, Melodieverlauf, Ambitus, rhythmische Strukturen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Liedrepertoire festigen, erweitern und begleiten,
– einfache Motive gestalten,
– mit Stimme und Instrumenten improvisieren.
– einfache Taktarten in Bewegung umsetzen.
– einfache formale und melodisch-harmonische Abläufe erkennen und benennen.
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem eigenen Kulturkreis und jenem anderer erkennen und beschreiben.
– ein Klanggeschichten-Repertoire erarbeiten.
– die Sing- und Sprechstimme ökonomisch gebrauchen,
– die stimmliche Qualität durch Bewegung unterstützen,
– Defizite erkennen,
– die Sing- und Sprechstimme als Schlüsselqualifikation für die berufliche Praxis erfassen,
– den Zusammenhang zwischen Stimme und Persönlichkeit erkennen und beschreiben,
– eine Auswahl an Liedern und rhythmischen Sprachspielen kennen.
Lehrstoff:
Kinderlieder, vokales Musizieren, ein- und mehrstimmige altersadäquate Lieder, Hauptstufenkadenz, Grundprinzipien der Improvisation
Kinder- und Kreistänze, Bodypercussion
Elementare Formen der Instrumentalmusik, Hörerziehung
Singen, Musizieren, Dirigentenspiele, Ensemblegesang und -spiel
Materialsammlung für Klanggeschichten
Selbstkontrolle bezüglich Melodie- und Intonationsrichtigkeit mit und ohne Instrument, praktische Übungen für das technisch richtige Singen und Sprechen, Atemtechnik, Register, Registerwechsel, Resonanz, Intonation, Artikulation, Stimmeinsatz, Stimmumfangstraining, einfache Lieder und Melodien, Sprachspiele, Texte, Haltung und Bewegung, Spannung und Entspannung, Gestik und Mimik, Abbau von Blockaden, Aufbau einer körperlichen und stimmlichen Grundkondition, Stimmbildung und Stimmpflege, Stimme und Persönlichkeit
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen in einem erweiterten Tonumfang mehrstimmig singen,
– Liedrepertoire im Singen und Begleiten festigen und erweitern.
– Lieder in Bewegung umsetzen.
– einfache Rhythmen erkennen und notieren,
– Instrumente klanglich unterscheiden.
– kreative Ideen in der Gruppe entwickeln und umsetzen.
– elementare Instrumente einsetzen.
– den ökonomischen Gebrauch der Sing- und Sprechstimme gebrauchen und beschreiben,
– ausgewählte Lieder und Melodien solistisch interpretieren,
– die Sprechstimme mit abwechslungsreicher Sprachmelodie differenziert einsetzen,
– stimmhygienische Maßnahmen sinnvoll anwenden,
– Sing- und Sprachliteratur präsentieren.
Lehrstoff:
Erarbeiten von Liedern
Elementare Gruppenformationen, Körperklänge, Bodypercussion
Arten der Klangerzeugung, Alltagsgegenstände als Musikinstrumente unterschiedliche Notationsformen
Kriterien für kreative Gruppenprozesse
Kinderlieder mit Instrumentalbegleitung
Vertiefende Übungen für das technisch richtige Singen und Sprechen, Atemtechnik, Phrasierung, Erweiterung der Stimmkondition, Intonation, Stimmeinsatz, Stimmumfangstraining, Artikulation, Stimmimprovisationen, Lieder und Melodien, Sprachspiele, Besonderheiten der Kinderstimme, Körperspannung, Erkennen von Blockaden, Erweiterung der körperlichen und stimmlichen Grundkondition, melodische Spannungsverläufe, Kriterien eines ökonomischen Stimmgebrauchs, Umgang mit Lampenfieber, Stimmhygiene, Vortragssituation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
– Liedrepertoire auswendig singen und begleiten
– Musik differenziert hören und einordnen.
– verantwortungsvoll und kritisch mit aktuellen Medien umgehen.
– elementare musikpädagogische Arbeit durchführen,
– Feste und Feiern mitgestalten,
– berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig singen und begleiten.
Lehrstoff:
Physiologie der Kinderstimme, Vertiefung altersgemäßer mehrstimmiger Literatur mit und ohne Begleitung, themenbezogene Kinderlieder
Stilkunde anhand von exemplarischen Musikstücken, ausgewählte Gattungen der Vokalmusik
Wahrnehmung der akustischen Umwelt, Digitale Medien
Auswahlkriterien kind- und situationsgerechten Liedgutes
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Kleingruppen singen und musizieren.
– sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien improvisierend ausdrücken.
– unterschiedlicher Musikrichtungen erkennen.
– Methoden des bewussten Hörens anwenden und beschreiben.
Lehrstoff:
Erweiterung des Liedrepertoires
Klangmalerei, Grundprinzipien grafischer Notation, Experimente mit Alltagsmaterialien und Sprache
Stilistische Merkmale unterschiedlicher Musikrichtungen
Methoden der Hörerziehung mit Kindern
5.3 Instrumentalunterricht
Gitarre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Instrument richtig handhaben und pflegen,
– einfache Notentexte unter Berücksichtigung der Vortragszeichen umsetzen,
– Lieder singen und begleiten,
– die Technik beider Hände korrekt anwenden,
– beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren.
– die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.
– elementare formale und harmonische Abläufe erfassen und erklären,
– einfache Kinderlieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.
– Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel erkennen.
– Kinderlieder singen und begleiten,
– über Erfahrungen beim Musizieren in der elementaren Bildungseinrichtung berichten.
Lehrstoff:
Instrumentenkunde, korrekte Haltung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, grundlegende Technik beider Hände, Lieder, Tonleitern, Spiel in verschiedenen Lagen, Dur- und Mollakkorde, Fachvokabular zu Dynamik, Tempo, leichte Spielliteratur, einfache Schlagmuster und Zerlegungen
Korrekte Spielhaltung
Motive im Fünf-Tonraum, rhythmische Motive, einfache Kadenzen
Übetechniken
Berufsbezogenes Liedmaterial
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– leichte Literatur unter Berücksichtigung der Vortragsbezeichnungen umsetzen,
– einfache Notentexte prima vista realisieren,
– Lieder auswendig singen und begleiten.
– die Hauptfunktionen erfassen,
– Motive erfassen und wiedergeben.
– einander beim Musizieren zuhören.
– Kinderlieder singen und begleiten.
Lehrstoff:
Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Lieder, Barrégriffe, Fachvokabular zu Dynamik und Tempo und Artikulation
Kadenzen; Dominantseptimakkorde, Motive und Melodien im Oktavraum
Ensembleliteratur
Kontinuierliche Erweiterung der Kinderliedsammlung, Oktavieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– leichte Solo- und Ensembleliteratur musikalisch gestalten,
– Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
– einfache harmonische Vor- und Zwischenspiele realisieren.
– sich instrumental in einer Gruppe präsentieren.
– einfache Melodien nach dem Gehör harmonisieren.
– unterschiedliche Medien reflektiert nutzen.
– einfache Kinderlieder auswendig präsentieren,
Lehrstoff:
Musikalisch und technisch abwechslungsreiche Sololiteratur, Ensembleliteratur Artikulation, Phrasierung, Lieder aus verschiedenen Bereichen, Gitarrepercussion
Vorspieltraining, Improvisationspatterns
Kadenzen, einfache und bekannte Lieder
Einblick in die musikbezogenen Angebote im Internet
Oktavieren, Einsätze geben, kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Solo – und Ensembleliteratur musikalisch gestalten,
– Lieder unterschiedlicher Stilistik singen und abwechslungsreich begleiten.
– den Aufbau von Musikstücken beschreiben.
– beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe mit anderen interagieren.
– Kinderlieder auswendig singen und begleiten.
Lehrstoff:
Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Ensembleliteratur, Liedgut verschiedener Stilrichtungen
Elementare Formenlehre
Improvisationsspiele
Methoden der Liedvermittlung, Liedanalyse, Transponieren und Oktavieren von Kinderliedern
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vor- und Zwischenspiele gestalten,
– das Musizierrepertoire entsprechend der technischen Fertigkeiten ausdrucksvoll gestalten.
– Bewegungen begleiten,
– improvisatorische Elemente anwenden.
– konstruktiv Kritik üben und erhaltenes Feedback in das eigene Spiel integrieren.
– Lieder zielgruppenadäquat begleiten.
Lehrstoff:
Erweiterung des Musizierrepertoires außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk, Blues, Septimakkorde auf Haupt- und Nebenstufen, Festigung der Instrumentaltechnik
Tanzrhythmen, Tanzlieder, melodische und rhythmische Improvisationen, Klanggeschichten, musikalische Gestaltung von Texten, Gedichten, Sprüche
Spiel- und Singliteratur
Verknüpfung zu den Lehrinhalten aus den Bereichen, Harmonisation, Liedgestaltung, Stimmbildung Erweitertes Repertoire von Kinderliedern und Begleitmustern
5.4 Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Stimme wahrnehmen und gestaltend einsetzen,
– mit Stimme, Klang- und Geräuscherzeugern und Instrumenten elementar improvisieren,
– Bewegung begleiten.
– Geräusche und Klänge beschreiben und zuordnen.
– sich mit Musik und Bewegung ausdrücken,
– Rhythmikmaterialien benennen.
– sich an vereinbarte Regeln halten,
– einander zuhören,
– den anderen beachten und sich einfühlen,
– das eigene Tun reflektieren.
Lehrstoff:
Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Eigenbauinstrumente, Klangteppich, Improvisationsspiele, Bewegungsbegleitung
Puls- und Rhythmusspiele, Notationsformen, Dirigentenspiele, Geräusche und Klänge, Höraufgaben, Stilleübungen
Gruppendynamische Bewegungsspiele und wahrnehmungsfördernde Übungen, sensomotorische Übungen, Massagespiele und –geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Materialien in der Rhythmik
Soziales Lernen, Gesprächsführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das elementare Instrumentarium richtig benennen, handhaben, warten, pflegen und spielen,
– musikalische Parameter ausdrücken.
– Musik emotional-assoziativ hören und sich darüber kritisch äußern.
– Beziehung und Wechselwirkung von Musik und Bewegung erfassen und umsetzen,
– mit den Mitteln der Rhythmik unter Anleitung improvisieren,
– sich zu Tanzformen bewegen.
– verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen.
– Ziele und Inhalte der Rhythmik erklären.
Lehrstoff:
Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente
Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen
Musikalische Bewegungsspiele, Erleben von Mitteln der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, elementare Tanzschritte, freie und gebundene Tanzformen
Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und Folgen, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen
Ziele der Rhythmik, Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– außermusikalische Inhalte gestaltend umsetzen,
– elementare Bewegungsbegleitung anleiten.
– Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen.
– elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen.
– Rhythmikmaterialien kennen und gebrauchen.
Lehrstoff:
Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions)instrumente, Alltagsmaterialien, rhythmische Bausteine, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten
Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundenen Bewegungsformen, Tänze
Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen
Materialerfahrungen, Rhythmikmaterialsammlung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgewählte Lieder auswendig anwenden,
– Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,
– musikalische Verläufe anleiten.
– die Wirkung von Klängen, Geräuschen und Instrumenten einschätzen,
– Musik emotional-assoziativ hören, umsetzen und darstellen.
– Tänze aus unterschiedlichen Kulturen nach Anleitung durchführen.
– Grundlagen, Ziele und Mittel der rhythmisch-musikalischen Erziehung verstehen und begründen,
– Wechselbeziehung von Musik und Bewegung in Rhythmiksequenzen integrieren,
– methodische Grundkenntnisse zum Erarbeiten von Liedern, Klanggeschichten und Tänzen exemplarisch anwenden.
Lehrstoff:
Interkulturelle Liedangebote, Rhythmusbausteine, musikalische Motive, Parameter von Musik und Bewegung, Dirigentenspiele
Differenzierte Klang- und Geräuschwahrnehmung, Klang- und Geräuschspiele, Musik und Werbung, Malen zur Musik
Tänze aus unterschiedlichen Kulturen
Das Kind vom 1.-3. Lbj., Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl
5.5 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende motorische Fähigkeiten zeigen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Schwimmen“ vorzeigen,
– sich mit gleitenden und/oder rollenden Sportgeräten sicher fortbewegen,
– ihre persönliche Leistungsfähigkeit einschätzen und weiterentwickeln.
– an Spielen erfolgreich teilnehmen,
– regelkonform spielen,
– die Merkmale von fairem und unfairem Verhalten erkennen und selbst fair spielen.
– anatomische und physiologische Grundlagen benennen,
– Bedeutung der Bewegung für das Kind nennen.
– sich auf vielfältige Bewegungs- und Sportaktivitäten einlassen.
– Geräte und Materialien unter dem Aspekt der Sicherheit verwenden,
– Methoden des Sicherns und Helfens nennen,
– Erste Hilfe Maßnahmen durchführen.
Lehrstoff:
Zirkeltraining, Intervalltraining, Gleichgewichtsparcours, Dauerschwimmen, Reaktionsübungen, Schwimmtechniken, Zeitschwimmen, Spiele zur Wassergewöhnung, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Skilauf, Rollbretter, Eislaufen, einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten
Kleine Spiele, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde
Beschreibung des Körpers, Bewegungsbedürfnis, Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, Erscheinungsbild, Belastung – Erholung, Pulswertmessung
Vielfältige Bewegungs- und Sportaktivitäten, Skifahren, Eislaufen, Bewegungsstationen
Geräte und Materialien, Methoden des Sicherns und Helfens, Erste Hilfe Maßnahmen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende motorische Fähigkeiten zeigen und benennen,
– vorgegebene Bewegungsimpulse ausführen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Boden- und Gerätturnen“ ausführen,
– Methoden des Sicherns und Helfens nennen und situationsgemäß anwenden,
– Fachsprache richtig anwenden.
– eine Vielzahl von Bewegungsspielen aufzählen,
– die zentrale Spielidee bewegungsorientierter Spiele beschreiben,
– Grundzüge eines Sportspiels erlernen.
– Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen.
– Methoden des Sicherns und Helfens situationsgemäß anwenden,
– Bewegungsräume, Geräte und Materialien in Hinblick auf ihren sicheren Einsatz überprüfen.
Lehrstoff:
Offene Bewegungsangebote, Fertigkeiten des Boden- und Geräteturnens, Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale, Materialien- und Gerätekunde, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur, Stationsbetrieb, Akrobatik, Geschicklichkeitsparcours
Spiele in unterschiedlichen Umgebungen, Spielgeräte, -materialien, Sportspiel
Körperhaltung, Haltungsschulung, Übungsprogramme zur Stabilisierung, Mobilisation, Kräftigung
Methoden des Sicherns und Helfens, Bewegungsräume, Geräte und Materialien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung von Bewegungsimpulsen benennen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Leichtathletik“ ausführen.
– bei der Durchführung von bewegungsorientierten Spielen assistieren,
– unter Anleitung Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen,
– Schiedsrichtertätigkeiten in einem Sportspiel übernehmen.
– Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten erkennen,
– Reaktionen des Körpers an sich selbst und anderen wahrnehmen und benennen.
– herausfordernde neue Situationen einschätzen.
– Gefahrenquellen beurteilen,
– beim sicheren Aufbau von Bewegungsstationen assistieren.
Lehrstoff:
Koordinationsübungen, Bewegungslandschaft, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Bewegung im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, kleine Turniere, Kräftemessen, Trendsport
Spiele in unterschiedlichen Sozialformen, Spielgeräte, -materialien, Spielbeobachtung, Sportspiel
Beobachtung, aufrechte Haltung, Rückenschule, Gleichgewichtsübungen
Sportwochen, Sportfeste, Selbstverteidigung, Rauf- und Rangelspiele
Helfen und Sichern, Anwenden von Griffen zur Hilfestellung, Sicherheitsbeurteilung von Materialien, Geräten und Bewegungsräumen, Bewegung als Unfallprävention, Wagnis- und Risikoeinschätzung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bewegungsimpulse zur Förderung motorischer Grundlagen setzen,
– bei der Umsetzung elementarer Bewegungssequenzen assistieren,
– Leistungsbereitschaft von Kindern wecken und deren Leistungen vergleichen,
– den Verlauf der motorischen Entwicklung beschreiben.
– bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß einsetzen,
– fachspezifische Literatur verwenden.
– die Wirkung von Bewegung und Sport erkennen,
– Techniken zur Entspannung richtig ausführen und beschreiben.
– herausfordernde Situationen reflektieren,
– die Bedeutung von „Erleben und Wagen“ für die kindliche Entwicklung begründen.
Lehrstoff:
Motorische Entwicklung, vielseitige Bewegungsangebote, Freies Bewegen mit und an Geräten, Wettkämpfe, Laufen/Springen/Werfen, Drehen, Schaukeln, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten,
Spielanleitung, exekutive Funktionen im Spiel, Regelkunde, Fair Play
Ursachen und Folgen von Bewegungsmangel, Entspannungstechniken, Bewegungstagebuch
Herausfordernde Situationen, Bewegungsstationen, Bewegungslandschaften, verschiedene Bewegungsräume
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexere Bewegungsimpulse zur Förderung motorischer Grundlagen setzen.
– bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß einsetzen und variieren.
– auf Reaktionen des Körpers adäquat reagieren.
Lehrstoff:
Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours, Laufen/Springen/Werfen, Feedback und Reflexion
Kleine Spiele, Spielkartei
Fitnesstest, bewegte Pause, bewegter Kindergarten, Bewegungspausen, Bewegung als Freizeitgestaltung
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
1. Betreuung im Hort
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes nennen und den Bereichen Hort als Freizeitstätte, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnungen beschreiben.
– die Phasen des Tagesablaufs beschreiben,
– unterstützende Maßnahmen passend zur jeweiligen Phase nach Anleitung gestalten,
– die Wechselwirkung Schule-Hort-Bildungspartner beschreiben.
– Bedürfnisse und Interessen von Mädchen und Buben erkennen und beschreiben,
– die Individualität von Kindern im Schulalter wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren, speziell unter Berücksichtigung des interkulturellen Aspekts.
Lehrstoff:
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes im Hinblick auf Freizeitgestaltung, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung, Tagesablauf im Hort, Wechselwirkung Schule-Hort-Bildungspartner
Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Buben im Schulalter
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Formen der Nachmittagsbetreuung beschreiben und vergleichen,
– sich mit Spiel- und Freizeitpädagogik im Hort selbstständig befassen und diese mitgestalten.
– einfaches Spiel- und Liedgut wiedergeben und im Hort anwenden.
Lehrstoff:
Formen der Nachmittagsbetreuung, Konzepte, Spiel- und Freizeitpädagogik
Einfaches Spiel- und Liedgut
2. Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wert, Vielfalt und Funktionalität der eigenen Sprachlichkeit identifizieren,
– Rolle und Funktion von Sprache(n) im Prozess der Identitätsbildung beschreiben,
– Strategien gegen sprachliche Diskriminierung veranschaulichen.
– sprachförderliche Situationen im Alltag erkennen und diese auf stabile Beziehungen, Wertschätzung und Anerkennung aufbauen.
– grundlegende Meilensteine der Sprachentwicklung benennen,
– grundlegende Mechanismen der Sprachverarbeitung darstellen.
Lehrstoff:
Sprachenporträt, Selbstreflexion
Sprache im Alltag, Sprachvorbild, Beziehungsgestaltung
Sprachentwicklung, Sprachverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sprache als Grundlage für gelingende Transitionsprozesse und faire Bildungschancen beschreiben.
– Entwicklungen des Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen,
– psycholinguistische Typen von Spracherwerb benennen und erklären.
– förderliche und hemmende Einflussfaktoren für Spracherwerb und –gebrauch unterscheiden,
– eine positive Grundhaltung zu Mehrsprachigkeit begründen.
Lehrstoff:
Sprache und Bildungschancen, Transition, Deutsch als Unterrichtssprache
(Bilingualer) Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb, Fremdspracherwerb
Mehrsprachige Biographien, Einflussfaktoren
A.3 Verbindliche Übungen
1. Kommunikationspraxis und Gruppendynamik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihren eigenen Standpunkt vertreten,
– Kritik konstruktiv annehmen und geben,
– ihre eigenen Stärken bewusst einsetzen,
– Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen,
– Rahmenbedingungen für das eigene Handeln planen und umsetzen.
Lehrstoff:
Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung beschreiben.
– Grundwissen zur Selbstorganisation anwenden,
– Strategien zur Stärkung der eigenen Gesundheit anwenden,
– Strategien zur Stärkung der persönlichen Belastbarkeit beschreiben.
Lehrstoff:
Psychohygiene, Burnout-Prophylaxe, Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Achtsamkeitstraining, Zeit- und Selbstmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein Grundverständnis für verbale und nonverbale Kommunikation beschreiben.
– geschlechtergerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen gegenüberstellen,
– interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen gegenüberstellen,
– konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und Stereotypen umgehen.
Lehrstoff:
Kommunikationsmodelle, Kommunikationstechniken
Geschlechtergerechte Kommunikation, interkulturelle Spezifika, vorurteilsbewusste Kommunikation, Vorurteile, Stereotypen
– Gesprächssituationen durchführen und reflektieren,
– unterschiedliche Kommunikationsformen vergleichen und situationsadäquat einsetzen.
– Rollenpositionen im Team reflektieren.
Lehrstoff:
Planung und Reflexion von Gesprächssituationen, Kommunikationsformen, Rollen
Mechanismen in Gruppen, Rollen
– eine freie Rede gestalten und halten,
– unterschiedliche Präsentationstechniken anwenden.
– grundlegende Aspekte zum Konfliktmanagement beschreiben,
– Konflikte wahrnehmen, analysieren und eigenständige Konfliktlösungsstrategien entwickeln.
Lehrstoff:
Freie Rede, Körperhaltung, Präsentation
Konflikttheorien, Konfliktkultur, Konfliktmanagement,
2. Seminar Interkulturelles Projekt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können:
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede interkultureller Familienstrukturen benennen,
– die Stärkung der eigenen Identität erfahren und beschreiben,
– eigene Herkunft im kulturellen Zusammenhang analysieren.
– einen Austausch mit unterschiedlichen Kulturen erleben und dabei eine eigene Position beziehen,
– interkulturelle Sensibilität beschreiben,
– europäische Grundsätze des interkulturellen Zusammenlebens beschreiben.
– Aspekte der eigenen Entwicklung in verschiedenen Lebensphasen beschreiben.
Lehrstoff:
Familienformen, Matriarchat, Patriarchat, Großfamilienstrukturen, geschlechtsspezifische Familienrollen, Kulturen aus der eigenen Sicht und aus der Sicht Anderer
UN-Kinderrechtskonvention, Menschenrechte, UNO, UNICEF, UNHCR und andere NGOs
Biografiearbeit
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können:
– interkulturelle Projekte vergleichen und diskutieren,
– Basiskompetenzen für die Begleitung von Kindern mit unterschiedlicher kultureller Herkunft beschreiben.
– einen Austausch mit unterschiedlichen Kulturen erleben und dabei eine eigene Position beziehen und mit anderen vergleichen,
– unterschiedliche Lebenswelten von Kindern beschreiben,
– Europäische Grundsätze des interkulturellen Zusammenlebens vergleichen.
– Basiswissen für den Dialog mit Frauen und Männern im interkulturellen Kontext wiedergeben
Lehrstoff:
Regionale und (inter)nationale Projekte, Wertschätzung, Achtung, Respekt, Toleranz, aktives Zuhören, Akzeptanz
Vorurteilsfreie Erziehung, unterschiedliche Lebenswelten von Kindern, Praxisbeispiele, Fallbeispiele
Menschenbild, Bild vom Kind, Geschlechtsrollen, Formen der Begegnung, Grundregeln der interkulturellen Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können
– didaktische Materialien zum interkulturellen Kontext beschreiben und vergleichen.
– die Bedeutung von Erstsprache als Bereicherung im pädagogischen Kinderalltag beschreiben,
– Kinder beim Erwerb der Zweitsprache angeleitet unterstützen,
– Mehrsprachigkeit als Chance einer gelingenden Kommunikation mit Eltern und Kindern argumentieren.
Lehrstoff:
Auswahl von Medien, Interkulturelle Bilderbücher, Geschichten, Lieder, Projekte zur Unterstützung vom Spracherwerb
Erstsprache, Zweitspracherwerb, didaktische Materialien zum Zweitspracherwerb, Sprachprojekte, Kontakt- und Beziehungsaufbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können
– Projekte zur interkulturellen Arbeit im Kindergarten entwickeln und umsetzen.
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Religionen diskutieren,
– Ausdruckformen gelebter Religiosität vergleichen.
Lehrstoff:
interkulturelle Projekte
Islam, Christentum, Judentum, Buddhismus, persönliche Begegnungen
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Nach der 1. Klasse bis vor Beginn der 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann davon eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.
Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
E. Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.
Lehrstoff:
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
– Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB im Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
2. Religion
Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A1 bis A3 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Pflichtpraktikum
Für das Pflichtpraktikum sind die Richtlinien wie im Abschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für Freigegenstände und Unverbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C1 und C2 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Schlagworte