Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 258/2020

kundgemacht 09.06.2020 RIS↗
SQM-Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Weiterbildung der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements (SQM-Weiterbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 258/2020× zu SQM-Weiterbildungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

SQM-Weiterbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 10.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 258/2020 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1 Zu Paragraph 3, Absatz eins

Kompetenzen

Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der SQM-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,, werden im Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, beim Schulaufsichtskongress sowie in den Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung einer Bildungsregion Inhalte zu folgenden Kompetenzen vermittelt:

  1. Ziffer eins
    Methodisch-analytische Kompetenzen: Die Wirksamkeit von Unterricht im Mittelpunkt
  2. Ziffer 2
    Fachkompetenzen: Qualitätsmanagement als Basis für eine regionale und standortspezifische Weiterentwicklung
  3. Ziffer 3
    Rechtliche Kompetenzen: Rechtliche Absicherung gewährleisten
  4. Ziffer 4
    Managementkompetenzen: Neue Aufgaben kompetent bewältigen
  5. Ziffer 5
    Führungskompetenzen: Professionalität im Spannungsfeld der Führungsaufgaben
  6. Ziffer 6
    Kommunikationskompetenzen: Professionell im Team und mit Schulen kommunizieren
  7. Ziffer 7
    Reflexions- und personale Kompetenzen: Der Weg zur Wirksamkeit im Beruf
  8. Ziffer 8
    Genderkompetenz: Geschlechteraspekte erkennen und gleichstellungsorientiert bearbeiten
  9. Ziffer 9
    Interkulturelle Kompetenz: Erfolgreiches Interagieren mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen

Zu Paragraph 3, Absatz 2

Organisationsform des Lehrgangs

Der Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements ist modular aufgebaut. Er wird blockweise bzw. über einen Zeitraum von ca. acht Monaten (300 Stunden – wobei sich diese in Präsenzstunden und Selbststudium unterteilen) angeboten.

Nach Absolvierung des Lehrgangs wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Zertifikat ausgestellt.