BGBl. II Nr. 258/2020
SQM-Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Weiterbildung der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements (SQM-Weiterbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage 1 Zu Paragraph 3, Absatz eins
Kompetenzen
Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der SQM-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,, werden im Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, beim Schulaufsichtskongress sowie in den Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung einer Bildungsregion Inhalte zu folgenden Kompetenzen vermittelt:
- Ziffer einsMethodisch-analytische Kompetenzen: Die Wirksamkeit von Unterricht im Mittelpunkt
- Ziffer 2Fachkompetenzen: Qualitätsmanagement als Basis für eine regionale und standortspezifische Weiterentwicklung
- Ziffer 3Rechtliche Kompetenzen: Rechtliche Absicherung gewährleisten
- Ziffer 4Managementkompetenzen: Neue Aufgaben kompetent bewältigen
- Ziffer 5Führungskompetenzen: Professionalität im Spannungsfeld der Führungsaufgaben
- Ziffer 6Kommunikationskompetenzen: Professionell im Team und mit Schulen kommunizieren
- Ziffer 7Reflexions- und personale Kompetenzen: Der Weg zur Wirksamkeit im Beruf
- Ziffer 8Genderkompetenz: Geschlechteraspekte erkennen und gleichstellungsorientiert bearbeiten
- Ziffer 9Interkulturelle Kompetenz: Erfolgreiches Interagieren mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
Zu Paragraph 3, Absatz 2
Organisationsform des Lehrgangs
Der Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements ist modular aufgebaut. Er wird blockweise bzw. über einen Zeitraum von ca. acht Monaten (300 Stunden – wobei sich diese in Präsenzstunden und Selbststudium unterteilen) angeboten.
Nach Absolvierung des Lehrgangs wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Zertifikat ausgestellt.