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BGBl. II Nr. 227/2021

kundgemacht 21.05.2021 RIS↗
Seilbahn-Bauentwurfsverordnung – SeilBEV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Inhalt des Bauentwurfes von Seilbahnen sowie über die Anforderungen an die Ersteller der Gutachten und des Sicherheitsberichtes (Seilbahn-Bauentwurfsverordnung – SeilBEV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 227/2021× zu SeilBEV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Seilbahn Bauentwurfsverordnung (SeilBEV) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 227/2021 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

Besondere Anforderungen an die Gliederung und den Inhalt des Bauentwurfs

Anmerkung, Anlage 1 als PDF dargestellt)