… 4 unveränderte Absätze
Anlage 1
LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN, VOLKSSCHULABTEILUNGEN) MIT DEUTSCHER UND SLOWENISCHER UNTERRICHTSSPRACHE
im Sinne des § 12 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Der Lehrplan dient als Grundlage für
Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt werden, die vom Verständnis für – die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei hat Konkretisierung des Bildungsauftrags der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit Schule, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat – die Volksschule Planung und Steuerung des Unterrichts in der Vorschulstufe die Aufgabe, die Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen inhaltlicher und Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln. in methodischer Hinsicht,
Dabei soll den Kindern eine grundlegende – die Gestaltung der schulischen Freiräume und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend – die Planungen von den individuellen Voraussetzungen Aktivitäten der einzelnen Schülerinnen und Schüler schulpartnerschaftlichen Gremien, hat die Grundschule daher folgende Aufgaben zu erfüllen:
– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten das standortbezogene Bildungsangebot, Interessen und Neigungen;
– Stärkung die Berücksichtigung der individuellen Interessen und Entwicklung des Vertrauens persönlichen Lebensrealität der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit; Schülerinnen und Schüler
– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit); und gliedert sich in folgende neun Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne für die einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe.
– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit); Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.
– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen; Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in den unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.
– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit; Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.
Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme); Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und Lehrstoff.
– ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem, selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen. 2. Gesetzlicher Auftrag der Volksschulen
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen. Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.
Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen, den Schülerinnen und Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der Zweisprachigkeit Der Gesetzgeber hat für die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.
– für Der umfassende Bildungsauftrag der Volksschule setzt die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben und Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen.
– für das Gelingen positiver Kommunikations- In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und Kooperationsprozesse in im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß § 8 der individuellen Lebenswelt Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 konkretisiert.
– für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben 2.1 Bildungsauftrag in der Volksgruppen Vorschulstufe
bewusst zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung von Sprachkenntnissen bei geeigneten Sprechanlässen anzuregen. Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß § 9 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.
In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schülerinnen bzw. Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. 2.2 Bildungsauftrag in der 1. bis 4. Schulstufe
Volksschule als sozialer Lebens- Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Erfahrungsraum Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden. 3. Leitvorstellungen
Die wohnortnahe Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder. Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten. Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen. Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. 4. Volksschuloberstufe
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen. In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß § 9 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen. Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KOMPETENZORIENTIERUNG
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE
1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. durch den Lehrer.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Sechster Teil, und für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass dieser Unterricht auf der Vorschulstufe sowie auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
Der Lehrplan umfasst
– Allgemeines Bildungsziel,
– Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
– Allgemeine didaktische Grundsätze,
– Stundentafel,
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.
2. Zur Organisation der Grundstufe I – Wechsel der Schulstufen
Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I
– mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder
– mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I
zu führen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten:
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,
– 1. und 2. Schulstufe.
In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Technisches Werken, Textiles Werken) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit “Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
5. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen. Hierbei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den slowenischsprachigen Teil des Unterrichts) können der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.
6. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit insbesondere mit der Begegnung der deutschen und slowenischen Sprache im täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
b) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel,
– offenes Lernen,
– projektorientiertes Lernen,
– entdeckendes Lernen,
– informierendes Lernen,
– wiederholendes und übendes Lernen
ua. mehr.
c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule)
Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu beachten.
e) Zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer in einer Klasse
In Klassen, in welchen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, wird der Unterricht – auch zeitlich begrenzt – von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet.
Dadurch kann sichergestellt werden, dass unter Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen (siehe 1. didaktischer Grundsatz “Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen”) alle Schülerinnen und Schüler eine optimale Förderung erhalten.
Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben im Lehrerteam orientiert sich in den einzelnen Unterrichtsphasen zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit der Maßgabe, dass der Unterricht für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schülern insgesamt in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache erfolgt.
In der Zeit, in der für die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die zweisprachige Lehrerin bzw. den zweisprachigen Lehrer in slowenischer Sprache gestaltet wird, erfolgt für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Unterricht durch die Teamlehrerin bzw. den Teamlehrer in deutscher Sprache.
Darüber hinaus ermöglicht die Anwesenheit der Teamlehrerin bzw. des Teamlehrers auch flexible Gruppenbildungen, wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit nicht als Differenzierungskriterium gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen kann durch Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. sowie durch methodische Überlegungen bestimmt werden.
In Klassen, wo beide Lehrerinnen bzw. Lehrer die gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit gemeinsam leisten, haben sie die Aufgaben des klassenführenden Lehrers gemeinsam wahrzunehmen. Diese kooperative Führung der Klasse umfasst vor allem die Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler, die Beratung der Schülerinnen und Schüler in unterrichtlicher und erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung von Amtsschriften.
Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen, qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen wird auch auf die didaktischen Grundsätze (Punkt 7) verwiesen.
Das kooperative Zusammenwirken des Lehrerteams hat insbesondere unter den Gesichtspunkten zu erfolgen,
– dass momentan auftretenden Lernschwierigkeiten und Lernproblemen bei Schülerinnen bzw. Schülern umgehend durch Lehrerintervention begegnet werden kann;
– dass die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder gesteuert, genau beobachtet und protokolliert werden können;
– dass durch individuelle Hilfestellung und Beratung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer die Eigenaktivität (selbstständiges Lernen) der Schülerinnen bzw. Schüler gefördert wird;
– dass gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen vermittelt werden können;
– dass die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern können;
– dass bei Bedarf zeitlich begrenzt auch mit nur einem Kind gearbeitet werden kann (Intensivförderung);
– dass Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit entsprechend gefördert werden können;
– dass gelegentlich auftretende Störungen des Unterrichts leichter bewältigt werden können;
uam.
Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es erforderlich, dass es hinsichtlich der Unterrichtsplanung und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht im Lehrerteam kommt.
f) Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen
Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen sowie verschiedene Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.
Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende Aktivitäten.
Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch jene einsprachigen Kinder, die keinen unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam tätig sein können.
Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes führen.
7. Integration
Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen, wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse.
In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.
Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder) verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden Lernens an Bedeutung gewinnen werden.
Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.
8. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch “Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
– Gesundheitserziehung,
– Leseerziehung,
– Medienerziehung,
– Musische Erziehung,
– Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung),
– Interkulturelles Lernen,
– Sexualerziehung,
– Sprecherziehung,
– Erziehung zum Umweltschutz,
– Verkehrserziehung,
– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung),
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie gegebenenfalls durch die Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanager in der Bildungsregion usw. erfolgen.
11. Schuleintritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
12. Schulübertritt
Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst harmonisch erfolgen.
Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennen lernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.
13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“
Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist in Verbindung mit dem Lehrplan “Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. “Deutsch, Lesen” Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz “Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in “Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. “Deutsch, Lesen” teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen § 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
1. Im Rahmen Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet. Lehrplans
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.
Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider.
In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodischen Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:
– Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung,
– Entrepreneurship Education,
– Gesundheitsförderung,
– Informatische Bildung,
– Interkulturelle Bildung,
– Medienbildung,
– Politische Bildung,
– Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung,
– Sexualpädagogik,
– Sprachliche Bildung und Lesen,
– Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,
– Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
– Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
Der Gesamtunterricht in der Volksschule verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts in der Volksschule entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts
3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen. Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und altergerechten Lernformen ermöglichen. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.
15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden. – klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll,
Aufgaben des Betreuungsteils: – Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen,
Allgemein: – die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung),
– Individuelle Interessens- handlungs- und Begabungsförderung anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von altersgerechten Anforderungssituationen genutzt wird,
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung – die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt,
– sprachliche Förderung sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen),
– Leseförderung überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden,
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert,
Freizeit: – Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
Lernzeiten
| Wochenstunde(n)
|
Gegenstandsbezogene Lernzeit
| 1
| 2
| 3
| 4
|
Individuelle Lernzeit
| 8
| 6
| 4
| 2
|
| | | | |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler, besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, unter Bedachtnahme auf die organisatorischen Gegebenheiten sinngemäß Anwendung.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:
Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe sind Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
– das Aufgreifen von Lerngelegenheiten Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.
– das Arrangieren von Lernsituationen Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.
– das Organisieren von Lernprozessen Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von besonderer Bedeutung Kindern Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.
Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.
1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.
Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird. Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.
Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder, berücksichtigen. Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, berücksichtigen individuelles Lerntempo und altersgerechte Lernformen und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. In Klassen mit zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten und dazu nicht angemeldeten Schülerinnen und Schülern wird der Unterricht – zeitlich begrenzt – von zwei Lehrerinnen bzw. Lehrern gemeinsam gestaltet. Während die zweisprachige Lehrerin bzw. der zweisprachige Lehrer die angemeldeten Schülerinnen und Schüler in slowenischer Sprache unterrichtet, unterrichtet die Teamlehrerin bzw. der Teamlehrer die nicht angemeldeten Schülerinnen und Schüler in deutscher Sprache. Dieser Teil der Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist gemeinsam zu planen, zu koordinieren, wahrzunehmen und zu reflektieren.
2. Soziales Lernen Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht. Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren sowie individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie laufend strukturiertes Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten. Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden angebotenen Zugänge und Methoden wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.
Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen. Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht. Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen. Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament hervorzuheben, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft darstellen.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden. Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden. Bildungssprachliche Kompetenzen werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können diese situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.
3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht. Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.
4. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
5. Sachgerechtheit
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des “Sachrichtigen” hinzuführen.
Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.
6. Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt werden.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw. der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine flexible Sitzordnung ermöglichen.
Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel, Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.
Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.
Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.
Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf das einzelne Kind.
Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an:
– Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Wiederholungen);
– unterschiedliche Sozialformen;
– unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.
Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.
Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” sowie “Mathematische Früherziehung” genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.
9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht
Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Spracherwerb und bei der Spracherweiterung dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule außerordentlich hohe Bedeutung zukommt.
Das heißt, dass im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden.
Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.
Es sollte beachtet werden, dass auch die emotionalen, kommunikativen und emanzipatorischen Gesichtspunkte bei der behutsamen Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch zum Tragen kommen.
Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen bzw. Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten beide Sprachen zu gebrauchen:
– Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;
– Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen;
– Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Großeltern, von Verwandten, außerschulischen Fachleuten; Lernanlässe außerhalb der Klasse);
– didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;
– spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen (Mitteilung von Gefühlen, Konflikten usw.);
– die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung der Schülerinnen bzw. Schüler;
– Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der Standardsprachen;
– Aufgreifen regionaler, sprachlicher und sozialer, aber auch kultureller und historischer Gegebenheiten.
II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung).
VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN ÜBERGREIFENDE THEMEN
a) Stundentafel Mit der Vorschulstufe Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Verbindliche Übungen/obvezne vaje
| Klasse
|
Religion/verouk
| 2
|
Sachbegegnung/sre anje s stvarnim svetom | 1,5–2 1)
|
Verkehrserziehung/prometna vzgoja
| 0,5
|
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/jezik in govor, priprava na branje in pisanje
| 3,5
|
Mathematische Früherziehung/matematicna predvzgoja
| 1,5
|
Singen und Musizieren/petje in muziciranje
| 1,5
|
Rhythmisch-musikalische Erziehung/ritmi noglasbena vzgoja | 1–1,5 1)
|
Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje
| 1
|
Werkerziehung/ro no delo | 1
|
Leibesübungen/telovadba
| | 6–7 1)
|
Spiel/igra
|
Gesamtwochenstundenzahl/tedensko število ur
| 20
|
Förderunterricht/pospeševalni pouk 2)
| |
| | |
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
___________________ Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
1) Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch die Bildungsdirektion und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
2) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
| 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2. Entrepreneurship Education | 3. Gesundheitsförderung | 4. Informatische Bildung | 5. Interkulturelle Bildung | 6. Medienbildung | 7. Politische Bildung | 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9. Sexualpädagogik | 10. Sprachliche Bildung und Lesen | 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung | 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Pflichtgegenstände | | | | | | | | | | | | | |
Religion1 | | | | | | | | | | | | | |
Sprachen | | | | | | | | | | | | | |
Deutsch | | x | x | x | x | x | x | x | x | | x | x | x |
Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler | | | | x | | | | | | | | | |
Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs | | | | | | | x | | | | | x | |
Lebende Fremdsprache | | | | | | x | x | | | x | | | x |
Mathematik und Naturwissenschaften | | | | | | | | | | | | | |
Mathematik | x | x | | x | x | x | x | x | | x | | | x |
Sachunterricht | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Musik, Kunst und Kreativität | | | | | | | | | | | | | |
Musik | x | x | x | x | x | x | | | x | x | x | x | x |
Kunst und Gestaltung | x | x | | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Technik und Design | x | x | | x | | | | x | | x | x | | x |
Gesundheit und Bewegung | | | | | | | | | | | | | |
Bewegung und Sport | x | x | x | | x | | x | x | x | x | x | x | x |
Volksgruppensprache | | | | | | | | | | | | | |
Slowenisch | | | | | x | | x | | | x | | x | |
Verbindliche Übungen | | | | | | | | | | | | | |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung | | | x | | | | | | | | x | | |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen | | | | | | | | | | | | | |
Erstsprachenunterricht | | | | | x | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
Bemerkungen zur Stundentafel ___________
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt. 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Primarstufe von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen „übergreifenden Themen“ verwiesen wird.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl nicht überschritten werden soll.
b) Stundentafel der Grundschule
Pflichtgegenstände/obvezni predmeti
| Schulstufen und Wochenstunden 1)
| Gesamt
|
1.
| 2.
| 3.
| 4.
|
Religion/verouk
| | 2
| 2
| 2
| |
Sachunterricht/stvarni pouk
| 3
| 3
| 3
| 3
| |
Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben/ nem ina, slovens c ina,branje, pisanje | 7
| 7
| 7
| 9–11
| |
Mathematik/matematika
| 4
| 4
| 4
| 4
| |
Musikerziehung/glasbena vzgoja
| 1
| 1
| 1
| 1
| |
Bildnerische Erziehung/likovna vzgoja
| 1
| 1
| 1
| 1–2
| |
Technisches Werken/ tehnicno oblikovanje
| | 1
| 1
| 2
| 1–2
| |
Textiles Werken/ tekstilno
|
Leibesübungen/telovadbaoblikovanje
| 3
| 3
| 2
| 2
| |
Verbindliche Übung/obvezna vaja
| | | | | |
Verkehrserziehung/prometna vzgoja
| x 2)
| x 2)
| x 2)
| x 2)
| |
Gesamtwochenstundenzahl/tedensko tevilo ur 1) | 20-23
| 20-23
| 22-25
| 22-25
| 90
|
Förderunterricht/pospe evalni pouk 3) | | | | | |
– fächerübergreifend/medpredmetno
| 1
| 1
| 1
| 1
| |
– Slowenisch/sloven ina | 1
| 1
| 1
| 1
| |
Unverbindliche Übungen/neobvezne vaje
| | | | | |
1.
| Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen 4):
| | | | | |
| Chorgesang/zborovsko petje
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Spielmusik/instrumentalna glasba
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Leibesübungen/telovadba
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Darstellendes Spiel/igra
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Musikalisches Gestalten/glasbeno oblikovanje
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Lebende Fremdsprache/ ivi tuji jezik | (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Interessen- und Begabungsförderung/ pospe evanje interesov in nadarjenosti | (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| (1)-2
| |
| Muttersprachlicher Unterricht/pouk v materin ini | 2-6
| 2-6
| 2-6
| 2-6
| |
2.
| Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| | | | | |
| Chorgesang/zborovsko petje
| 2
| 2
| 2
| 2
| |
| Spielmusik/instrumentalna glasba
| 1
| 1
| 1
| 1
| |
| Leibesübungen/telovadba
| 2
| 2
| 2
| | |
| Darstellendes Spiel/igra
| 1
| 1
| 1
| 1
| |
| Musikalisches Gestalten/glasbeno oblikovanje
| 2
| 2
| 2
| 2
| |
| Bildnerisches Gestalten/likovno oblikovanje
| 2
| 2
| 2
| 2
| |
| Lebende Fremdsprache/ ivi tuji jezik | x 5)
| x 5)
| 1
| 1
| |
| Interessen- und Begabungsförderung/ pospe evanje interesov in nadarjenosti | 2
| 2
| | 2
| |
| Muttersprachlicher Unterricht/pouk v materin ini | 2–6
| 2–6
| 2–6
| 2–6
| |
| | | | | | | |
______________
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Siehe zweiter Teil, Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
2) Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.
4) Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
5) 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule:
1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule (ausgenommen die Punkte 3 und 7) gelten auch für die oben angeführte Stundentafel, soweit im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten nicht anderes bestimmt ist.
2. Soweit in der Stundentafel nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird, erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz.
3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben und/oder Mathematik) anzugeben.
4. Darüber hinaus ist gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
5. In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
c) Stundentafel der Volksschuloberstufe:
Pflichtgegenstände/obvezni predmeti
| Schulstufen und Wochenstunden 1)
| Gesamt
|
5.
| 6.
| 7.
| 8.
|
Religion/verouk
| 2
| 2
| 2
| 2
| |
Deutsch/nem ina | | 25-29
| 25-29
| 26-31
| 28-32
| |
Slowenisch/sloven ina | |
Geschichte und Sozialkunde/zgodovina in dru boslovje | |
Geographie und Wirtschaftskunde/zemljepis in gospodarstvo
| |
Mathematik/matematika
| |
Geometrisches Zeichnen/geometrijsko risanje
| |
Biologie und Umweltkunde/biologija in spoznavanje okolja
| |
Physik und Chemie/fizika in kemija
| |
Musikerziehung/glasbena vzgoja
| |
Bildnerische Erziehung/ likovna vzgoja
| |
Technisches Werken/tehni ko oblikovanje 1) | |
Textiles Werken/tekstilno oblikovanje 1)
| |
Ernährung und Haushalt/prehrana in gospodinjstvo
| |
Leibesübungen/telovadba
| |
Berufsorientierung/poklicna orientacija
| –
| 0–1
| 0–1
| 1–2
| 1–4 2)
|
Gesamtwochenstundenzahl/tedensko stevilo ur
| 27-31
| 27-31
| 28-33
| 30-34
| 120
|
Förderunterricht/pospe evalni pouk | | | | | |
– fächerübergreifend/medpredmetno
| 1
| 1
| 1-2
| 1-2
| |
– Slowenisch/sloven cina | 1
| 1
| 1
| 1
| |
Freigegenstand/prosti predmet
| | | | | |
Lebende Fremdsprache/zivi tuji jezik
| | | | | |
| | | | | | |
__________________
1) Als alternativer Pflichtgegenstand.
2) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
1.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausdrücken, was sie besonders gut können und besonders interessiert.
– Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen und dem jeweiligen Berufsfeld zuordnen.
– die Bedeutung von Arbeit und ihren Einfluss auf Familie und Freizeitaktivitäten erklären.
– bei Entscheidungen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und Folgen benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
2. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu teilen. Entrepreneurship Education
2a. Die Festlegung der Stundenausmaße in den Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonomen Festlegungen getroffen werden, finden die durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen 2.1 Bedeutung des Landesschulrates für Kärnten erfolgten Festlegungen Anwendung. übergreifenden Themas
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen (zB Lernen mit kleinen Herausforderungen, einfache Spiele, Perma.teach, Wilma-Erfinder:innenclub, Markttag), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle als Gestalterinnen und Gestalter der Zukunft im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Als wichtige Ergebnisse in dieser Befähigung sind die Entwicklung von und Erkenntnisse zu persönlichen Stärken, Engagement, Selbstmotivation, aber auch Kenntnisse darüber zu erlangen, wie man selbständig erwerbstätig sein kann, was das für das eigene Ich bedeutet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
2.2. Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Stärken benennen, nutzen, sich eigenständig Ziele setzen und diese zuversichtlich und konsequent verfolgen.
– Chancen in Projekten erkennen und kreative Ideen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
– Verantwortung übernehmen und Aufgaben allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen.
– Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und achtsam und einfühlsam damit umgehen.
– sich als aktiver Teil des Wirtschaftskreislaufs begreifen und selbst Werte schaffen.
– mit Menschen, die Ideen mit Wert für die Gesellschaft und die Wirtschaft umsetzen, in Kontakt treten.
– Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
3. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht bezieht („Deutsch”, „Mathematik” und/oder „Lebende Fremdsprache”) anzugeben. Gesundheitsförderung
3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
3.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erklären und entsprechend handeln.
– eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen wahrnehmen und benennen sowie weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
– altersgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
– altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären und setzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Musik, Sachunterricht, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
4. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten. Informatische Bildung
4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
4.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationstechnologien sicherheitsbedacht und verantwortungsvoll nutzen.
– einfache Anleitungen verstehen, ausführen und selbst Anleitungen erstellen.
– digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
– digitale Zeichnungen und Bilder erstellen und gestalten.
– sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
5. Als Freigegenstand „Lebende Fremdsprache” ist jene Lebende Fremdsprache (ausgenommen Slowenisch) anzubieten, die für die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler Pflichtgegenstand ist, wobei das für diesen Pflichtgegenstand vorgesehene Stundenausmaß maßgeblich ist. Der Besuch dieses Freigegenstandes ist im Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig. Interkulturelle Bildung
5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
5.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen.
– soziale, kulturelle, sprachliche und andere Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und ihre Bedeutung erklären.
– ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen hinterfragen und dagegen auftreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Slowenisch
6. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei Vorliegen folgender Bedingungen bis zu sechs Wochenstunden in zusätzliche Angebote umgewandelt werden: Medienbildung
– außerordentlich schwierige regionale Bedingungen (zB Erreichbarkeit der Schule) und 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
– ausreichende Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
– Vorliegen eines anspruchsvollen Konzeptes, das der Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schüler und der Steigerung der Vielfalt der Angebote, auch in Form eines wohnortnäheren Unterrichts, dient. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
6.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
– Kriterien der Mediengestaltung erkennen und benennen.
– Medienprodukte vergleichend analysieren.
– Medieninhalte und Mediengestaltungen kritisch bewerten.
– eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht
7. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel der Hauptschule sinngemäß. Politische Bildung
7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch im Unterricht als kontrovers dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
7.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten im kommunalen Bereich benennen und auf Schulebene nutzen.
– gesellschaftliche Fragestellungen und Politikfelder sowie deren globale Zusammenhänge erkennen und die Relevanz für das eigene Leben beschreiben.
– verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte und Probleme einnehmen sowie vielfältig darstellen.
– sich eine eigene Meinung bilden, diese artikulieren und Möglichkeiten des eigenen Handelns erkennen.
– Verständnis für globale Zusammenhänge zeigen und Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzeigen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht, Slowenisch
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Auch eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik kann die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Potenziale und Interessen (zB im MINT-Bereich, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen.
8.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen), sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese zum Ausdruck bringen.
– vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und Rollenklischees in Alltagssituationen sowie im Schulkontext und der Berufswelt ansprechen.
– wissen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
– Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Sachunterricht, Technik und Design
9. Sexualpädagogik
9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Informationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
9.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
– Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys altersgemäß erklären.
– die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und altersadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
– die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
– Fragen stellen und sich bei Problemen an die richtigen Personen oder Stellen wenden.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht
10. Sprachliche Bildung und Lesen
10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
10.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– zwischen Alltags- und Bildungssprache unterscheiden und unter Anleitung bildungssprachlich handeln.
– einem dem Entwicklungsalter entsprechend bildungssprachlich formulierten Text wesentliche Informationen entnehmen.
– Lesestrategien zur Erschließung eines Textes anwenden (global lesen, selektiv lesen, vertiefend lesen).
– Vorgänge, Phänomene und Prozesse unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz beschreiben, erklären und begründen.
– Ähnlichkeiten von und Unterschiede zwischen Sprachen und Sprachverhalten erkennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Slowenisch, Technik und Design
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern, und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
11.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.
– über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.
– Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
– Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.
– sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
12.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.
– eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.
– verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.
– eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Slowenisch
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
13.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.
– mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor-und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.
– ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.
– wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.
– die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT ORGANISATORISCHER RAHMEN
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.
a) Katholischer Religionsunterricht 1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort
Die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den im Minderheiten-Schulgesetz erwähnten Volksschulen sind gleich den allgemeinen Lehrplänen für den Religionsunterricht an Volksschulen (Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, fünfter Teil lit. a in der jeweils geltenden Fassung). Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).
b Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich) Evangelischer Religionsunterricht, der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit. b) in der jeweils geltenden Fassung. Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.
c) Altkatholischer Religionsunterricht 2. Schulische Gestaltungsfreiräume
Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil lit. c) in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen. Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume wird an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.-
d) Israelitischer Religionsunterricht Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.
Siehe Bekanntmachung, BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil lit. d) in der jeweils geltenden Fassung. Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen
Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoffe“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit
Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.
5. Vorschulstufe
Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.
6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres des jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.
7. Schularbeiten
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
Für Schülerinnen und Schüler, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, sind in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Slowenisch auf der 4. Schulstufe jeweils drei Schularbeiten und im Unterrichtsgegenstand Mathematik vier bis sechs Schularbeiten abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
8. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).
Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Slowenisch und/oder Mathematik), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
9. Gestaltung von Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs. 1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).
Diese Zusammenarbeit unterstützt:
– die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes
– die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses
– die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes
– den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen
Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.
Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
10. Öffnung der Schule und des Unterrichts
Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.
Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).
In der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit kommt unmittelbaren Begegnungen mit der deutschen und slowenischen Sprache im täglichen Leben (auch außerhalb des Schulhauses) besondere Bedeutung zu. Beim Erlernen einer Volksgruppensprache können die lokalen Ressourcen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft etc.) genützt werden.
11. Begabungs- und Begabtenförderung
Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.
12. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)
In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. An zweisprachigen Schulen im Anwendungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ist im Betreuungsteil Deutsch und Slowenisch in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
– Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
– Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
12.1 Konzept und Planung der GTS
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.
Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.
12.2 Lernzeiten
Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit
– Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
– In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
– Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.
Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.
Individuelle Lernzeit
– Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.
– Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
– Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
– Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.
Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.
Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Lernzeiten | Wochenstunde(n) |
Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
| | | | |
12.3 Freizeit
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.
SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE STUNDENTAFELN
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen
a) Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen1/Obvezne vaje | Klasse/Razred |
Religion/Verouk | 2 |
Sprachen2/Jeziki |
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/Jezik in govor, priprava na branje in pisanje | 3,5 |
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft/Matematika, naravoslovje, gospodarstvo in družba |
Mathematische Früherziehung/Matematična predvzgoja | 2 |
Sachbegegnung/Srečanje s stvarnim svetom | 1,5 |
Musik, Kunst und Kreativität/Glasba, umetnost in kreativnost |
Singen und Musizieren/Petje in muziciranje | 1,5 |
Kunst und Gestaltung/Umetnost in likovno snovanje | 1 |
Werkerziehung/Ročno delo | 1 |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Prometna in mobilnostna vzgoja | 0,5 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung/Ritmično-glasbena vzgoja | 1 |
Spiel/Igra | 1 |
Gesundheit und Bewegung/Zdravje in gibanje |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 5 |
Gesamtwochenstundenzahl/Skupno število ur | 20 |
Förderunterricht3/Pospeševalni pouk | |
| |
_______________
1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.
2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden dürfen.
b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
| Schulstufen und Wochenstunden1/ Šolske stopnje in tedenske ure |
Pflichtgegenstände/ Obvezni predmeti | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt/ Vsota |
Religion/Verouk | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen/Jeziki |
Deutsch/Nemščina | 4-6 | 4-6 | 4-6 | 4-6 | 16-22 |
Slowenisch/Slovenščina | 3-4 | 3-4 | 3-4 | 3-4 | 14-16 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | x2 | x2 | 1 | 1 | 2 |
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft/ Matematika, naravoslovje, gospodarstvo in družba |
Mathematik/Matematika | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Sachunterricht/Stvarni pouk | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 10-12 |
Musik, Kunst und Kreativität/Glasba, umetnost in kreativnost |
Musik/Glasba | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Kunst und Gestaltung/ Umetnost in likovno snovanje | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Technik und Design/ Tehnika in oblikovanje | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
Gesundheit und Bewegung/Zdravje in gibanje |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 2-3 | 8-10 |
Verbindliche Übungen/Obvezne vaje | | | | | |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | x2 | x2 | | | |
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Prometna in mobilnostna vzgoja | x3 | x3 | x3 | x3 | |
Gesamtwochenstundenzahl/Skupno število ur | 20–23 | 20–23 | 22–25 | 22–25 | 90 |
Förderunterricht4/Pospeševalni pouk | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Förderunterricht Slowenisch5/ Pospeševalni pouk slovenščine | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| | | | | |
____________
1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand Religion ist nicht zulässig. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf, für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
5 Gemäß § 16a Z 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ist in Verbindung mit § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes für zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch anzubieten.
Unverbindliche Übungen |
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen1/Opolnomočenje za šolskoavtonomna določila učnega načrta: |
Chorgesang/Zborovsko petje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Spielmusik/Instrumentalna glasba | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Darstellendes Spiel/Odrska igra | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Musikalisches Gestalten/Glasbeno snovanje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Bildnerisches Gestalten/Likovno snovanje | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Interessens- und Begabungsförderung/Pospeševanje interesov in nadarjenosti | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 | (1)–2 |
Erstsprachenunterricht/Pouk prvega jezika | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen/Če ni šolskoavtonomnih določil učnega načrta: |
Chorgesang/Zborovsko petje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Spielmusik/Instrumentalna glasba | 1 | 1 | 1 | 1 |
Bewegung und Sport/Gibanje in šport | 2 | 2 | 2 | 2 |
Darstellendes Spiel/Odrska igra | 1 | 1 | 1 | 1 |
Musikalisches Gestalten/Glasbeno snovanje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Bildnerisches Gestalten/Likovno snovanje | 2 | 2 | 2 | 2 |
Lebende Fremdsprache/Živi tuji jezik | – | – | 1 | 1 |
Interessen- und Begabungsförderung/Pospeševanje interesov in nadarjenosti | 2 | 2 | 2 | 2 |
Erstsprachenunterricht/Pouk prvega jezika | 2–6 | 2–6 | 2–6 | 2–6 |
| | | | |
_________________
1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bemerkungen zur Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
In den Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache ist in der Grundschule die deutsche und die slowenische Sprache in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) UND DER VOLKSSCHULOBERSTUFE LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
In der Grundschule gelten für Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Technisches Werken, Textiles Werken und Leibesübungen die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht auf den ersten vier Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
In der Volksschuloberstufe gelten für Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Ernährung und Haushalt und Leibesübungen sowie Berufsorientierung die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil. Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Grundschule bzw. die Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe zur Anwendung kommen:
A 1. GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) Katholischer Religionsunterricht
Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
Bildungs- und Lehraufgabe: 2. Evangelischer Religionsunterricht
Der Deutsch- und Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler – unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.
Im Einzelnen geht es darum, in Deutsch und Slowenisch
– das Gefühl der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
– die individuellen Sprachen des Kindes zur jeweiligen Standardsprache zu erweitern; auch bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
– den Schülerinnen und Schülern durch Sprache die Herstellung einer Beziehung zur unmittelbaren Umgebung zu ermöglichen;
– Einsichten in die Sprachen des Lebens- und Kulturraums der Schülerinnen und Schüler im Sinne des interkulturellen Lernens zu erlangen;
– den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
– einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen gewinnen zu lassen;
– durch Vergleiche Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sprachen aufzuzeigen und auf ihre Rolle in der Kommunikation hinzuweisen;
– zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;
– einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;
– einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen.
Der Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen gliedert sich in folgende Teilbereiche:
– Sprechen/Ustno sporo
anje– Lesen/Branje
– Schreiben/Pisanje
– Verfassen von Texten/Pisno sporo
anje– Rechtschreiben/Pravopis
– Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Dies gilt auch für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil “Elementarer Spracherwerb”, der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.
Sprechen/Ustno sporo
anje:Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutsch- und Slowenischunterrichts, gliedert sich in fünf Aufgabenfelder und umfasst grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur mündlichen Kommunikation in beiden Sprachen allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren Gebrauch beider Standardsprachen zu führen.
Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen.
Lesen/Branje:
Der zweisprachige Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schülerinnen und Schüler das Lesen im Sinne des interkulturellen Lernens als einen bedeutenden Zugang zu beiden Kulturen im Land, insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
Schreiben/Pisanje:
Aufgabe des Schreibunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Gebrauch grundlegender konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Es geht aber auch um einfache Möglichkeiten des Lay-outs sowie um fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren Beherrschung beider Schriftsysteme führen.
Verfassen von Texten/Pisno sporo
anje:Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben in beiden Sprachen zunehmend selbstständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch sachbezogen.
Rechtschreiben/Pravopis:
Aufgabe des Rechtschreibunterrichts in beiden Sprachen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika:
Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur beider Sprachen zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.
Lehrstoff:
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Sprechen/Ustno sporocanje
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:
beim Erzählen, Mitteilen, Zuhören
– beim Erzählen und Mitteilen anderer bewußt zuhören und sich zu Gehörtem äußern können;
beim situationsbezogenen Sprechen
– in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln;
beim Gespräch
– sich in verschiedenen Gesprächsformen beim Sprechen, Hören und Verstehen einander zuwenden;
– einsehen, daß Miteinander-Sprechen geregelt werden muß und daher einfache Gesprächsregeln zu vereinbaren und zu beachten sind;
– in der Schule erworbene Sprechformen und sprachliche Mittel allmählich auch im Gespräch anwenden;
bei der Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
– den Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe usw.) erweitern;
– über häufig gebrauchte Satzmuster verfügen und allmählich zur Standardsprache hingeführt werden;
bei der Sprechübung (Deutliches Sprechen)
– Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können;
– ausdrucksvoll sprechen können.
Erzählen, Mitteilen, Zuhören:
| |
Motivation
| In einer entspannten Atmosphäre Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln
Geeignete Situationen aufgreifen oder schaffen, die zum Erzählen anregen
|
Erlebnisse, Beobachtungen und Gefühle mitteilen
| Von persönlichen Erlebnissen, Ereignissen, Beobachtungen usw. erzählen
Zu Bildern und Bildgeschichten sprechen
Eigene Gefühle und Empfindungen sowie die anderer wahrnehmen und verstehen, zB durch Trösten, Beruhigen und dergleichen verbal Hilfe anbieten
|
Spielerischer, kreativer Umgang mit Sprache
| Laut- und Wortspielereien, Reimbasteleien ua. mehr versuchen Namen, Begriffe, Geschichten usw. erfinden und verändern
|
Zuhören
| Dem Erzählen des Lehrers zuhören und daraus Anregungen für das eigene Erzählen gewinnen, dem Erzählen der Mitschüler aufmerksam zuhören
Die Aufnahmebereitschaft und -fähigkeit durch geeignete Erzählsituationen (Erzählkreis, regelmäßige Erzählzeiten vorsehen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen und dergleichen) wecken und fördern
Gehörtes (zunächst ohne Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit) wiedergeben Sich zu Gehörtem äußern (zB Fragen stellen)
|
Situationsbezogenes Sprechen:
| |
In einfachen Sprechsituationen Erfahrungen sammeln, Situationen sprachlich bewältigen
| Sprechsituationen aufgreifen, spielerisch erproben, zB
|
–
| begrüßen, verabschieden, sich entschuldigen
|
–
| sich erkundigen bzw. Auskunft geben
|
–
| Vorschläge äußern (Sitzordnung, Pausengestaltung, Spiele,Freizeitgestaltung)
|
Gespräch:
| |
Hinführen zum Gespräch; Vorformen des Gesprächs
| Spielerische Formen des Miteinander-Sprechens und Festigen des erworbenen Wortschatzes (zB Kennenlernen, Rate- und Fragespiele, Zuhörspiele und Spiele zur Weitergabe des Wortes)
Spiele, die im Besonderen zum Gebrauch der slowenischen Sprache motivieren
Einfache Kommunikationsformen (Weiterrufen in der Sprechkette, Erzählkreis usw.)
Schrittweises Sichern einfacher Formen des Ansprechens, Anknüpfens, Weiterführens und dergleichen
|
Schulung des Hörens und Verstehens
| Vom Wahrnehmen über das bewußte Hinhören und Zuhören zum Aufeinander-Hören
|
Einsehen, Vereinbaren und Beachten einiger wichtiger Gesprächsregeln
| Die Wichtigkeit von Gesprächsregeln einsehen bzw. vereinbaren und beachten (zB das Wort weitergeben, den Sprecher ansehen und ihm zuhören, ihn ausreden lassen, den Sprecher nicht auslachen, wenn er Unpassendes, Unverständliches sagt oder sich in der jeweils anderen Sprache äußert, seine eigene Meinung begründen können)
|
Hinführen zu verschiedenen Gesprächsformen
| Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Themen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen oder über das Miteinander-Sprechen selbst (zB Kasper-Spiele und Kartenspiele zur Gesprächserziehung)
|
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
| |
Wortschatz erweitern und differenzieren
| Über Gegenstände, Bilder und ähnliches sprechen; Tätigkeiten, Geräusche, Beobachtungen usw. sprachlich darstellen
Vorhandene sprachliche Elemente zu neuen Worteinheiten zusammenfügen und deren Bedeutung suchen
Die Bedeutung von Wörtern umgrenzen, inhaltlich bestimmen, zB durch zugehörige Gegenwörter (groß/klein) oder durch kleine sprachliche Felder
|
Richtige Satzmuster üben
| Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden
Üben von Satzmustern, die häufig fehlerhaft verwendet werden, insbesondere Fehlformen, die sich aus dem Unterschied zwischen Mundart- und Standardsprache ergeben
|
Sprechübung (Deutliches Sprechen):
| |
Natürlich und ausdrucksvoll sprechen
| Fördern und Verstärken des natürlichen Sprechens der Kinder
Sprache ausdrucksvoll gestalten (zB Emotionen, Meinungen, Interessen durch sprachliche Ausdrucksmittel unterstützen, zB etwa mittels Rollenspiel)
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Deutlich sprechen
| Bewußtes Beachten der Artikulation beim Sprechen; Zungenbrecher und ähnliche Texte artikuliert nachsprechen; Sprachspiele, lautliche Eigenheiten beider Sprachen beachten lernen
|
Texte nachgestaltend und sinngestaltend sprechen
| Sprechen von Reimen, Versen und Gedichten; Reimwörter finden Verse und kurze Gedichte frei vortragen
|
Mundart – Standardsprache
| Mundart und Standardsprache im Deutschen und Slowenischen vergleichen; Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen
|
| | | |
Lesen/Branje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben;
– in der Lage sind, altersgemäße, dem sprachlichen Vermögen entsprechende Texte in beiden Sprachen in gemischter Antiqua geläufig zu lesen;
– den Sinn dieser Texte erfassen können;
– sich mit Texten in einfacher Weise auseinandersetzen können.
Erstlesen (Grundleistungen):
Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).
Lesemotivation
| Permanente und gezielte Maßnahmen zur Weckung des Lesewillens und zur Erhaltung der Lesefreude in beiden Sprachen
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Sprachförderung
| Umfassende und gezielte Maßnahmen zur Sprachentwicklung; wechselseitige Unterstützung von mündlichem Sprachunterricht und Lesenlernen
|
Sprechmotorik
| Artikulierendes Sprechen, Beobachten der Lautbildung
|
Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit
| Gehörte Sprache in Wörter gliedern; Wörter von ähnlich klingenden anderen unterscheiden und später wiedererkennen;
Einzellaute erkennen, von anderen unterscheiden und später wiedererkennen; einfache Reime erkennen, sich merken, selbst bilden
Im Slowenischen besonders auf die richtige Aussprache des „l” (zB als /u/ am Wortende) achten; die unterschiedliche Aussprache der stimmhaften und stimmlosen Konsonanten sowie die labiodentale Aussprache des „v” als /w/ vor Vokalen und als /u/ in allen anderen Positionen einüben
|
Visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit
| Auf Bildern Einzelheiten erkennen und später wiedererkennen;
die Gliederung von gedruckten und geschriebenen Texten in Wörter wahrnehmen, einige Wörter von anderen unterscheiden und später wiedererkennen
|
Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen
| Erfassen, daß Schrift und andere Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen” finden kann
|
Grundlegende Begriffe
| Wort, Laut, Schrift, Buchstabe; links, rechts, oben, unten, vorne, hinten und dergleichen
|
| |
Erstleseunterricht (Lehrgang):
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.
Übungen zum akustischen,
sprechmotorischen und
visuellen Durchgliedern von
Sätzen und Wörtern
| Durchgliedern von Sätzen in Wörter
Ähnlich klingende Wörter sprechen, vergleichen und unterscheiden
Laute und Lautgruppen heraushören und sprechen
Gleiche Buchstaben in verschiedenen Wörtern feststellen, von anderen unterscheiden und kennzeichnen
Durchgliedern von Wörtern durch Ab- und Aufbauübungen
Laute und Buchstaben austauschen und neue Wörter entstehen lassen
|
Erfassen der Laut-Buchstaben – Zuordnung in ihren verschiedenen Varianten und Qualitäten; Beherrschen der Buchstaben
| In vielseitigen Übungen jedem Buchstaben den ihm entsprechenden Laut zuordnen und artikulieren (zB Buchstaben suchen, feststellen, benennen, sortieren, unterscheiden usw.)
Bestimmte Buchstaben auch für mehrere Laute anwenden (zB in sehen und Straße, reka und pes, mlin und bil)
Unterschiedliche Buchstaben bzw. Buchstabengruppen für den gleichen Laut einander zuordnen (zB Großbuchstaben – Kleinbuchstaben)
|
Speichern und Wiedergeben von Wörtern und Buchstabengruppen
| Einprägen von ausgewählten Wörtern durch oftmaliges Anbieten ihres Schrift- und Klangbildes und sprechmotorisches Wiedergeben
Übungen zum raschen Wiedererkennen von Wörtern und Buchstabengruppen
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Aufbauendes Zusammenlesen
| Aufbauendes Zusammenlesen zunächst von bekannten, dann von unbekannten Wörtern;
Erfassen ihrer Bedeutung
Nonsenswörter aufbauen und lesen
Vielfältige Auf- und Abbauübungen
Durch Austauschen, Weglassen und Hinzufügen von Buchstaben bei bekannten und später bei unbekannten Wörtern die Bedeutung eines Wortes verändern
In neuen Wörtern bekannte Elemente auffinden und als Lesehilfe verwenden
Sätze mit bekannten und neu gelernten Wörtern bauen und umbauen
Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungsänderung
|
Weiterführendes Lesen:
| |
Steigerung der Lesesicherheit und der Lesegeläufigkeit in beiden Sprachen
| Vielfältige Übungen zur guten Aussprache
Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten, zB durch Übungen im „Blitzlesen”
Beachtung der wichtigsten Satzzeichen
|
Übungen zum sinnerfassenden Lesen
| Vom lauten zum stillen Lesen von Texten
Beantworten von Fragen zum gelesenen Text
Unterscheiden von Wichtigem und Unwichtigem
Schriftliche Anweisungen, Aufforderungen und ähnliches verstehen
|
Begegnung mit literarischen Texten in möglichst natürlichen Lesesituationen
| Umweltgeschichten, Märchen, Kinderlyrik sowie kurze dramatische Szenen aus dem literarischen Schaffen und dem Volksgut beider Kulturkreise usw.
Einbeziehung von Privatlektüre
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Erste Übungen zum partnerbezogenen sinngestaltenden Lesen (Vorlesen) von vorgeübten Texten in natürlichen Lesesituationen
| Literarische Texte mit besonderer Berücksichtigung der heimischen Literaturschaffenden beider Sprachen
Gebrauchstexte, zB Anleitungen, Einladungen, Aufforderungen, Hinweise, Anordnungen, Anfragen, Listen, Notizen
Eigene Niederschriften und Niederschriften von Mitschülern lesen
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Anbahnung selbständiger Auseinandersetzung mit Texten verschiedener Art
| Gespräche und Diskussionen zur Sinnverarbeitung
Stellungnahme, Vergleiche, Gegenüberstellungen, Veränderungen und phantasievolle Weiterführung usw.
|
| |
Schreiben/Pisanje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden);
– kurze Texte gut lesbar – auch aus der Vorstellung – schreiben können;
– Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
Der Schüler soll seine Grundvoraussetzungen für das Schreibenlernen festigen und zumindest in folgenden Teilbereichen weiterentwickeln:
Schreibmotivation
| Freude am grafischen Gestalten, am möglichst genauen Ausführen von grafischen Formen, an der gelungenen Verständigung durch grafische Zeichen
|
Training der für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik
| Lockerungsübungen, insbesondere für die Schulter-, Arm-, Hand- und Fingermuskulatur; auch beidhändige Übungen; Fingerspiele und anderes Bewegungsabläufe von der Grobmotorik in Richtung Feinmotorik überführen; Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur (Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen und dergleichen)
|
Grundlegendes Begriffsverständnis für Bewegungsrichtungen und Bewegungsformen
| Im Zusammenhang mit dem Training der Grob- und Feinmotorik: auf, ab, hinaus, hinunter, nach links, nach rechts, schräg; in der Mitte, oberhalb, unterhalb, gerade, eckig, rund, spitz
|
Schulung der Auge-Hand-Koordination
| Vorgegebene einfache und zusammenhängende Bewegungsabläufe übernehmen und möglichst genau nachvollziehen
Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen und möglichst genau nachvollziehen Bewegungen aus der Vorstellung möglichst genau nachvollziehen
Übungen in kleiner werdenden Spurvorlagen
|
Schreibhaltung; verschiedene Schreibwerkzeuge und Schreibmaterialien gebrauchen
| Hilfen und Hinweise zur Körper- und Handhaltung
Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten auf unterschiedlichen Schreibflächen sammeln
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Die Grundformen der Ausgangsschrift nachbilden und schreiben
| Formelemente und Grundformen der Schreibbewegung üben, zB Aufstrich, Abstrich, Waagrechte, Parallele, Spitze, Arkade, Girlande, Oval, Schleife
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Das Zeichenverständis (Anm.: richtig: Zeichenverständnis) vorbereiten
| Einfache Zeichen (zB Verkehrszeichen, Symbole) darstellen und ihre Aussage verbalisieren
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Bei diesen Übungen werden Leistungsunterschiede deutlich erkennbar. Sie geben Hinweise, in welchen Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fördern sind.
Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten, wobei aber auch den unterschiedlichen Lernfortschritten der Kinder in diesem Bereich Rechnung zu tragen ist.
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der Grundstufe I folgende Bereiche:
Buchstaben und Ziffern formgerecht und im richtigen Bewegungsablauf ausführen
| Aus Form- und Bewegungselementen entstehen Buchstaben und Ziffern;
Wechseln von Schriftgröße und Schreibgerät
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Wörter und Sätze gut lesbar ab- und aufschreiben
| Buchstaben zu Wörtern und Sätzen zusammenfügen; dabei Schreiben als sinnvolle Tätigkeit erfahren; Selbstgeschriebenes stets auch lesen
Bei der Schulschrift: Zeigen und Beschreiben schwieriger Bewegungsabläufe, zB Richtungswechsel, Buchstabenverbindungen
Wörter zunehmend als Ganzes abschreiben; Hinführen zum Aufschreiben (Schreiben aus der Vorstellung)
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Schreibabläufe zunehmend automatisieren
| Allmähliches Beschleunigen des Bewegungsablaufes, zB durch Nachfahren von Buchstabenverbindungen und kurzen Wörtern
Schreibbewegungen automatisieren, damit Schrift frei verfügbar wird
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Formgerechtes und geordnetes Schreiben
| Formale Ordnungen beim Schreiben einhalten; zB Steilheit des Schriftwinkels, Verhältnis der Ober-, Mittel-, Unterlängen;
gleiche Wortabstände und Zeilenabstände; Rand beachten
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Die Beziehungen zwischen Druckschrift und Schulschrift
| Druckschrift und Schulschrift miteinander vergleichen; auf der 2. Schulstufe Wörter und kurze Texte von Druckschrift in die Schulschrift übertragen
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Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
Als Schwerpunkt der einzelnen Aufgabenfelder können bis zum Ende der 2. Schulstufe angesehen werden:
– Freude am Verfassen von Texten in beiden Sprachen entwickeln;
– Mitteilungen, Wünsche, Fragen, Antworten und dergleichen niederschreiben;
– eigene Erlebnisse, Beobachtungen und ähnliches in kurzen Sätzen aufschreiben;
– über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte schreiben.
Vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten
| Das mündliche Erzählen und Mitteilen der Schüler allmählich in die Form kurzer schriftlicher Texte lenken
Vorgegebene kurze Texte, aber auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben und diese gelegentlich auch ohne Vorlage aufschreiben
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–
| Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden
| Ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz, ungeordnet vorgegebene Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen
Passende Überschriften zu einfachen Geschichten, zu Bildern ua. finden und schreiben
Die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken
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–
| Vorgegebene Textteile ergänzen
| ZB zu einer Geschichte einen Schluß finden
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–
| Situationsbezogene Formulierungsübungen
| Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen typische Sprachmuster beider Sprachen berücksichtigen
|
–
| Einfache schriftliche Muster funktionsgerechtanwenden
| ZB Beschriften von Heften und Büchern; Adressen auf Grußkarten; Bücherlisten
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–
| Gemeinsames Erarbeiten eines Textes
| ZB zu einem Ereignis, Bild
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Texte verfassen
| Selbständig verfaßte Niederschriften können anfangs nur aus einem Wort, einer Wortgruppe oder einem kurzen Satz bestehen. Sie werden im allgemeinen erst allmählich (etwa auch durch das gemeinsame Verfassen von Texten) auf zwei oder mehrere kurze Sätze erweitert. Beim Verfassen von Texten ist – von der ursprünglich starken Ichbezogenheit des kindlichen Schreibens ausgehend – darauf hinzuarbeiten, daß allmählich eine oder mehrere vorwiegende Schreibabsichten berücksichtigt werden:
|
–
| andere unterhalten oder Anteil nehmen lassen (zB eigene Erlebnisse aufschreiben, damit sie andere lesen können)
|
–
| andere informieren (zB durch Mitteilungen, durch einfache Beschreibungen)
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–
| an andere appellieren (zB durch Bitten, Wünsche, Anfragen, Einladungen, Grüße)
|
–
| sich etwas notieren (zB Merkzettel, Verzeichnis)
|
| | | |
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
–
einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
–
sich einiger Strategien bedienen können, um zu normgerechtem Schreiben zu gelangen;
–
einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben haben.
Motivation
| Das Bemühen um normgerechtes Schreiben wecken und fördern
| |
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes
| | |
– Auswahl des Wortschatzes
| Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf spätere Analogie- und Regelbildungen
| |
– Wörter durchgliedern
| Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen (Verdopplungen, Endungen ua.)
| |
– Wörter einüben
| Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze abschreiben und aufschreiben
Den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden
| |
Von gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen (Stammprinzip im Deutschen; Wortfamilien)
| Beispiele:
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| Straße – Straßen
Baum – Bäume
kalt – kälter
gehen – geht
essen – isst
fahren – mitfahren – wegfahren
Bahn, Autobahn, Eisenbahn
Stange – Stängel
|
Primeri:
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| cesta – ceste
drevo – drevesa
hoditi – hodi
jesti – jé
peljati – pripeljati -
odpeljati
cesta, cestar, avtocesta;
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Besonderheiten der Rechtschreibung:
| | |
– Großschreibung
| Aus vielen Analogiebildungen erfassen, dass
| |
–
| im Deutschen alle Namenwörter, im Slowenischen nur die Eigennamen groß zu schreiben sind,
|
–
| das erste Wort im Satz und das erste Wort einer Überschrift in beiden Sprachen groß zu schreiben sind
|
– Interpunktion
| Die Satzschlusszeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in leicht erfassbaren Beispielen richtig anwenden
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– Trennung
| Einfache Zusammensetzungen in einzelne Wörter trennen
In einfachen Fällen: Wörter nach Sprechsilben trennen (razzlogovanje)
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Unterstützende Strategien beim Rechtschreibenlernen:
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– akusto – sprechmotorisch
| Deutlich artikulierendes Sprechen in schriftnaher Überlautung als gelegentlich mögliche Hilfe zum normgerechten Schreiben erkennen können
Beim Schreiben leise mitsprechen
| |
– visuell – schreibmotorisch
| Sich durch Lesen und Schreiben normgerechte Schreibungen einprägen
Wörter zunehmend aus der Vorstellung aufschreiben
| |
- erstes Rechtschreibwissen anwenden
| Elementare Einsichten in die Regelhaftigkeit der Rechtschreibung anwenden
| |
– Hilfen für das Rechtschreiben
| Den Lehrer, auch Eltern und Mitschüler um Auskunft bitten Einführung in den Gebrauch des Wörterbuchs; das Wörterbuch und andere schriftliche Unterlagen verwenden
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| | | |
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– Interesse am bewußten Umgang mit beiden Sprachen entwickeln.
Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten
| Im Zusammenhang mit dem Erstleseunterricht können viele sprachliche Erscheinungen (in den Bereichen Satz, Wort, Buchstabe) bewußtgemacht werden, zB die Gliederung von gedruckten oder geschriebenen Texten in Wörter; Buchstaben in verschiedenen Positionen eines Wortes Wiederholtes Vergleichen und Betrachten am anschaulich vorliegenden Sprachmaterial führen zunehmend zum Erfassen (in Teilbereichen zum Benennen) sprachlicher Erscheinungen
Es kann auch die Erkenntnis angebahnt oder unterstützt werden, daß sich durch die geänderte Bedeutung die grafische Gestalt und die Lautgestalt eines Wortes meist ändern (Puppe – Puppen, Maus – Mäuschen)
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Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen
| Neue Wörter durch Weglassen, Hinzufügen oder Austauschen eines Buchstabens oder eines Lautes bilden
Reimwörter
Unsinnige Wörter
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Der Satz als Sinneinheit
| Sätze bauen und umbauen
Unvollständige Sätze ergänzen bzw. Lückensätze vervollständigen
Satzschlußzeichen anwenden: Punkt, Fragezeichen, Rufzeichen
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Die Wortart „Namenwort”
| Sammeln und Ordnen von Namen aus der Lebenswelt des Schülers (Namen von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen)
Die Begriffe „Namenwort” und „Eigenname” im Hinblick auf die Rechtschreibung unterscheiden lernen
Suchen von Namenwörtern in Sätzen
Den meisten Namenwörtern können im Deutschen die Begleiter der, die oder das zugeordnet werden
Entdecken und Erkennen, daß es im Slowenischen keine derartigen Begleiter gibt
|
Sprachbezogene Begriffe
| Die Begriffe „Buchstabe”, „Wort”, „Satz” anhand von Beispielen verstehen (nicht definieren) und im Umgang mit Sprache anwenden
|
| |
Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe)
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder gelten bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen:
Erzählen, Informieren, Zuhören
– sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewusst einsetzen;
– durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen;
Situationsbezogenes Sprechen
– verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen;
Gespräch
– relativ selbstständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen führen;
– Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;
– im Sinne des Unterrichtsprinzips “Interkulturelles Lernen” sowie des bilingualen Spracherwerbs die Regel beachten, dass man – nach Möglichkeit – in der Sprache antwortet, in der man angesprochen wird;
– einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;
– in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden;
– beide Sprachen zur Herstellung von Beziehungen zur schulischen und außerschulischen Umwelt anwenden;
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
– einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;
– zunehmende Sicherheit im Gebrauch beider Sprachen als Standardsprachen erlangt haben;
Sprechübung (Deutliches Sprechen)
– Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.
3. Schulstufe
Erzählen, Informieren, Zuhören:
| |
Interessant und anschaulich erzählen, andere unterhalten
| Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
|
Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten berücksichtigen
| Durch Erzählen andere unterhalten
Kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen
Ausgedachte Geschichten erzählen (zu Bildern, Geräuschen, Wörtern, Pantomimen usw.)
|
Andere informieren
| Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen
Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen
Auffallende Merkmale von Gegenständen, Tieren und Menschen beschreiben
|
Aufmerksam zuhören
| Anderen Sprechern längere Zeit aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
|
Situationsbezogenes Sprechen:
| |
Verschiedenartige Sprechhandlungssituatio-nen sprachlich allmählich sicher bewältigen
| Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte Situationen sprachlich bewältigen:
zB
|
–
| mit jemandem Kontakt aufnehmen
|
–
| trösten, wünschen, fordern, richtig stellen
|
–
| einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen anerkennen
|
–
| die eigene Meinung begründen
|
Gespräch:
| |
weiter gehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-Hörens und Verstehens
| zB durch verschiedene kommunikative Spiele in beiden Sprachen; Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem; Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse eines kurzen Gesprächs
|
Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechniken
| zB beim Thema bleiben
Eigene Behauptungen begründen
Nicht alles unbefragt hinnehmen
Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen
Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben (zB durch Fragen, Beurteilen, von Gesprächsbeiträgen)
Sich auf Gesprächsteilnehmer und deren jeweilige Rolle bzw. Sprache einstellen
|
Beherrschen einfacher Gesprächsformen
| Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen und -problemen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen
Wie auf der Grundstufe I können sich Gesprächsanlässe spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder gezielt angeregt werden
|
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
| |
Wortschatz erweitern und differenzieren
| Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben
Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen
Möglichkeiten der Wortbildung erproben
Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden unterscheiden
|
Standardsprachliche Satzmuster üben und erweitern
| Vorwörter mit dem richtigen Fall gebrauchen
Üben von Satzmustern mit steigendem Schwierigkeitsgrad, um Fehlformen vorzubeugen (Satzreihen und Satzgefüge)
|
Sprechübung (Deutliches Sprechen):
| |
Ausdrucksvoll sprechen
| Persönliche Aussagen ausdrucksvoll gestalten
Sprachliche Äußerungen durch Mimik und Gestik unterstützen
Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele)
|
Deutlich sprechen
| Übungen zur Schulung der Artikulation in beiden Sprachen: Wörter und Texte bewusst artikuliert sprechen (Sprechspiele, Zungenbrecher, Scherztexte und dergleichen)
Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung mit Berücksichtigung der Unterschiede in Deutsch und Slowenisch (zB Lautdifferenzierungsübungen)
|
Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen
| Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich, weinerlich ...) verschiedene Stimmungen ausdrücken
|
| | |
4. Schulstufe
Erzählen, Informieren, Zuhören:
| |
In bewusster Gestaltungsabsicht erzählen, andere unterhalten
| Beim Erzählen allmählich die eigene Gestaltungsabsicht umsetzen (Höhepunkt gestalten, Spannung bewirken, Mitgefühl erwecken und dergleichen)
|
Andere informieren
| Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren und Personen treffend beschreiben
Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammenhängen mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern, ... berichten)
Arbeitsergebnisse zusammenfassen
Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen
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Aufmerksam zuhören
| Sprachangeboten verschiedenster Art (auch Medien) über längere Zeit aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und möglichst genau wiedergeben
Zu Gehörtem Stellung nehmen
Feststellen, wodurch eine Darstellung gefällt, wodurch eine Erzählung lustig, traurig, spannend wirkt
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Situationsbezogenes Sprechen:
| |
Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen sprachlich allmählich sicher bewältigen
| Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte Situationen sprachlich bewältigen:
zB
|
–
| mit jemandem Kontakt aufnehmen
|
–
| ermuntern, wünschen, richtig stellen, sich beschweren
|
–
| einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen anerkennen
|
–
| die eigene Meinung begründen und vertreten
|
Gespräch:
| |
Weiter gehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-Hörens und Verstehens
| zB durch verschiedene kommunikative Spiele; Zusammenfassen wesentlicher Ergebnisse eines Gesprächs; Auswählen und Auswerten von Gesprächsbeiträgen unter bestimmten Gesichtspunkten
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Wichtige Redeelemente für das Gespräch
| zB Einleitung, Anknüpfung, Überleitung, Weiterführung, Zusammenfassung und Ähnliches
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Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechnik
| Seine Meinung vertreten (nicht sofort aufgeben)
Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist
Sich Stichwort-Notizen machen
Das Gespräch durch eigene Initiativen voranbringen
Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben (zB durch Vermutungen, Fragen, Erkundigungen, Argumente, Bestätigung und Widerspruch)
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Beherrschen verschiedener Gesprächs-formen
| Auch längere Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche bzw. Diskussionen zu Sachthemen und -problemen aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen führen
Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer Tonbandaufnahme) miteinander sprechen
Die Gesprächsanlässe können sich spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder angeregt werden
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Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähig-keit):
| |
Wortschatz erweitern und differenzieren
| Vorgänge und Handlungsabläufe treffend, folgerichtig und begrifflich klar darstellen
Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung in beiden Sprachen erproben
Wortbedeutungen durch Vergleichen und Abgrenzen unterscheiden auch durch Gegenüberstellung von Wörtern in beiden Sprachen (zB Bein, Fuß – noga; Mond – mesec, luna; Finger, Zehen, Erde – prst)
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Standardsprachliche Verwendung einzelner Wortarten üben
| Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeitwort, Namenwort und Eigenschaftswort, auch im Hinblick auf Fehler, die sich aus der jeweils anderen Sprache ergeben (zB die Milch – mleko)
Korrektur von Fehlformen
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Standardsprachliche Satzmuster üben und erweitern
| Sichern von Satzmustern mit komplexerer Struktur, um Fehlformen vorzubeugen
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Sprechübung (Deutliches Sprechen):
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Ausdrucksvoll sprechen
| Übungen zum sicheren Gebrauch unterschiedlicher Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Betonung, Lautstärke, Artikulation, Tempo, Pausen, Mimik, Gestik)
Ausdrucksvolles Gestalten dialogischer Situationen
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Deutlich sprechen
| Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation (Flüstersprache, größere Entfernung usw.)
Sprechtechnische Übungen: Wortreihen und Texte schnell und deutlich sprechen
Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung unter Berücksichtigung der Unterschiede in Deutsch und Slowenisch (zB Zucker – zob; Vater – Vase – veter – avto)
|
Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen
| Durch Verändern von Texten spielerisch neue Lautgestalten bilden sowie durch unterschiedliches Sprechen von Texten verschiedene Stimmungen und Charakterzüge ausdrücken
|
| | |
Lesen/Branje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
– ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
– altersgemäße Texte selbstständig lesen und inhaltlich erschließen können;
– durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen können;
– vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
3. Schulstufe
Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft und der individuellen Leseinteressen
| Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen
Vielfältige altersgemäße Texte mit ausgewähltem entsprechendem Lesestoff auch in slowenischer Sprache anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)
Zur selbstständigen Textbeschaffung anregen (Bibliotheksbesuch, Bücheraustausch)
|
Erfahren, dass man aus Texten Sinn entnehmen kann:
| |
- aus literarischen Texten
| In Märchen, Sagen, Erzählungen aus beiden Kulturkreisen, Umweltgeschichten usw. Handlungszusammenhänge erleben und erkennen; einfache Handlungsabfolgen richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen); Pointen erfassen
Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung sprechen
Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen, Texte fantasievoll weiterführen
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- aus Gebrauchstexten
| Bilder und Bildunterschriften als Zusatzinformationen nützen
Inhaltsverzeichnisse, Kurzbeschreibungen usw. als Informationsquelle benützen
Aus Nachschlagewerken Informationen entnehmen
Aus Überschriften, Buchtiteln usw. auf Informationsgehalt schließen
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Steigerung der Lesefertigkeit
| Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedener räumlicher Anordnung (zB in Pyramidenform)
Lesen von Texten ohne Wortabstände, ohne Satzzeichen
Lesen von Texten verschiedener Druckgröße und Schriftarten (verschiedene Formen der Block- und Druckschrift, lateinische Schreibschrift)
Vielfältige Übungen zur guten Aussprache
Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo
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Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesens und Vortragens
| Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens
|
–
| Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten, Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der Klangstruktur und der Sprechpausen
|
–
| Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten
|
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4. Schulstufe
Förderung und Festigung guter Lesegewohnheiten, individuelle Leseinteressen ausweiten und bilden
| Möglichst oft zur Auseinandersetzung mit aktuellen, altersgemäßen Texten anregen
Vielfältige altersgemäße Texte in deutscher und slowenischer Sprache anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)
Die selbstständige Textauswahl fördern (Bibliotheksbesuch, Büchertausch usw.)
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Ausweitung der Inhaltserschließung und des Textverständnisses:
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– Literarische Texte
| Märchen, Sagen, Fabeln, Umweltgeschichten, Erzählungen, Gedichte und dialogische Texte usw. aus beiden Kulturkreisen, auch in Mundart, lesen, um sich zu unterhalten, um mitzuempfinden, um sich anregen zu lassen usw.
Den Verlauf einer Handlung, eines Geschehens durch Erzählung, durch spielerische oder pantomimische Darstellung wiedergeben
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– Gebrauchstexte
| Mit Sachbüchern, Nachschlagewerken, kurzen Gebrauchstexten (zB Spielregeln – auch zu Computerspielen, Anleitungen, Kochrezepten) sowie Angeboten der neuen Medien (zB CD-Roms, Internet) umgehen lernen
Aufschriften, Hinweise, Appelle (zB im Verkehr, an und in Gebäuden) in beiden Sprachen lesen
Informationen auswerten und anwenden
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– sich mit Textenverschiedener Art selbständigauseinander setzen
| Verschiedene Texte zum gleichen Thema, auch in beiden Sprachen, einander gegenüberstellen, nach Unterschieden suchen
An Texten (Werbetexten usw.) Absichten erkennen und besprechen
Zu Texten in einfacher Form Stellung nehmen
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Steigerung der Lesefertigkeit
| Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten
Lesen von Texten in verschiedenen räumlichen Anordnungen
Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten, auch neuer Medien (verschiedene Formen der Gemischtantiqua, lateinische Schreibschrift, Fraktur)
Lautrichtiges, wortgetreues Lesen Lesen einfacher Texte mit zunehmender Steigerung der Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo
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Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesen und Vortragens
| Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens
|
–
| Lesen und Vortragen von Gedichten, dialogischen Texten, Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der Sprechpausen und der Ausdrucksgestaltung
|
–
| Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten
|
| | |
Schrift und Typografie (Schreiben) / Pisava in tipografija (pisanje)
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Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag
| Briefe, Einladungen, Plakate, Schülerzeitungen,
... herstellen
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Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelemente
| ... auch Blockschrift und Gemischtantiqua; Buchstaben auch stempeln, schablonieren, ausschneiden, zerschneiden und anders zusammensetzen, aufkleben
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Bewusstes Wahrnehmen von Schrift Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umwelt
| Plakate, Lichtreklamen, Geschäftsaufschriften, Zeitungsköpfe, Embleme, Fernsehsignets, ...
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Fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem
| Skripturale Kritzeleien; übernommene, variierte oder frei erfundene Schriftzeichen; unterschiedlichste Materialien und Werkzeuge; ein- und mehrfärbig
|
| |
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten in beiden Sprachen:
– eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
– eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und Ähnliches aufschreiben;
– Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und Ähnliches aufschreiben;
– über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in Stichwörtern schreiben;
– Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
– Briefe, Grußkarten, E-Mails und Ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;
– Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder Stichworte) schriftlich wiedergeben.
3. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von Texten:
| |
–
| Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden
| zB passende Überschriften zu Bildern und Texten finden
|
–
| Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten des Textaufbaues erkennen und finden
| zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen; Anfang, Höhepunkt, Abschluss von Texten erkennen und formulieren
|
–
| Gedanken möglichst klar, genau anschaulich und folgerichtig ausdrücken
| Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen immer situationsbezogen formulieren: treffende Wörter; Aufforderungen, Ausrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs- und Schlussformel in Briefen; Verwenden der wörtlichen Rede
|
–
| Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiten
| Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild und ähnliches in kleinen Gruppen oder mit der Klasse erarbeiten
|
–
| einfache schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden
| Einfache Formulare, Tabellen und Ähnliches ausfüllen; Adressen, Listen und Ähnliches schreiben
|
Texte verfassen:
| |
–
| vor allem, um andere zu unterhalten oder Anteil nehmen zu lassen
| zB durch eigene Erlebnisse, Träume; durch einfache Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern; durch Weitererzählen begonnener Geschichten; durch Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige Verse, Briefe, Karten
|
–
| vor allem, um andere zu informieren
| zB durch einfache Beschreibung, durch Anleitungen; Einladungen, Ankündigungen; Aufgabenpläne, Verlustanzeigen; durch Briefe und Karten
|
–
| vor allem, um an andere (um eventuell auch an sich selbst) zu appellieren
| zB durch Einladungen, einfache Werbetexte in Prospekt-, Plakat-, Schildform und Ähnliches, Ge- und Verbote
|
–
| vor allem, um etwas für sich zu notieren
| zB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Kochrezepte; kurze Sachtexte, Liedtexte
|
| | |
4. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von Texten:
| |
–
| Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden
| zB in Texten das Wichtigste unterstreichen; Stichwörter und Sätze zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben
|
–
| Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten des Textaufbaus erkennen und finden
| zB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen; Anfang, Abschluss, Höhepunkt von Texten erkennen und formulieren; sich die Reihenfolge und Verknüpfung von Sätzen bewusst machen und diese beim eigenen Schreiben beachten
|
–
| Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig sprachlich darstellen
| zB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte, Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen: treffende Wörter finden, Begründungen formulieren, die entsprechenden Zeitformen wählen, die wörtliche Rede gezielt einsetzen
|
–
| Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiten
| Texte, zB zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu Bildern, zu einem sachunterrichtlichen Thema und Ähnlichem in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten
|
–
| schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden
| zB Formulare, Erlagscheine und Ähnliches ausfüllen; Listen, Verzeichnisse und Ähnliches schreiben; eine Kartei anlegen, etwa für die Klassenbücherei
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Texte verfassen:
| Die Schüler sollen immer bewusster erkennen, dass die Art der Abfassung eines Textes von der vorwiegenden Schreibabsicht abhängt und hinsichtlich der Wahl der Sprache auch davon, an wen sich der Text richtet
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–
| vor allem, um andere zu unterhalten oder Anteil nehmen zu lassen
| zB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen, Geschichten zu vorgegebenen oder selbst gefertigten Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern; Anfang und Schluss zu Erzählungsfragmenten; Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige Collage von Wörtern und Sätzen, Geheimsprache, Witze, Dialoge auch für zweisprachige Textsammlungen wie Schülerzeitungen, Bücher; Briefe, Karten, E-Mails
|
–
| vor allem, um andere zu informieren
| zB durch das Beschreiben von Personen, Tieren, Gegenständen, Handlungsabläufen und Sachverhalten; durch das Nacherzählen einfacher Texte (auch mit verändertem Standpunkt); durch Gebrauchs- und Bastelanleitungen, Einladungen, Verkaufs-, Tausch- und Verlustanzeigen; durch Briefe, Karten, E-Mails zu verschiedenen Anlässen
|
–
| vor allem, um an andere (und eventuell auch an sich selbst) zu appellieren
| zB durch Spielregeln, Einladungen, Programme, Werbetexte (in Prospekt-, Plakat-, Schildform und Ähnlichem), verschiedene Anzeigen; Flugblätter
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–
| vor allem, um etwas für sich (und eventuell auch für andere) zu notieren
| zB Mitteilungen und Vormerkungen aller Art, Kochrezepte; Wissenwertes, Sachtexte, Liedtexte; Erlebnisse in einem Tagebuch
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Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
– einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
– einige grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie im Deutschen die Bezeichnung von Vokallänge und Vokalkürze, im Slowenischen die Schreibung aufeinander folgender Mitlautzeichen;
– zunehmend selbstständig Schreibstrategien anwenden können;
– sich Regelmäßigkeiten bewusst machen und daraus erarbeitete einfache Regeln formulieren und anwenden.
3. Schulstufe
Motivation
| Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und festigen
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Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes
| |
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| Auswahl des Wortschatzes
| Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf Analogie- und Regelbildungen
|
–
| Wörter durchgliedern
| Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen
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| Wortschreibungen festigen
| Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender Sprachbewusstheit schreiben
Den erarbeitenden Wortschatz in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden
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Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen
| Wortzusammensetzungen
Wortableitungen
Analogien
Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe
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Besonderheiten der Rechtschreibung:
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–
| Großschreibung
| Festigung der Großschreibung von Namenwörtern im Deutschen bzw. von Eigennamen im Slowenischen, des ersten Wortes einer Überschrift in beiden Sprachen
Großschreibung des Anredefürwortes “Sie” und des entsprechenden besitzanzeigenden Fürwortes “Ihr” sowie deren Ableitungen im Deutschen
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| Bezeichnung der Vokallänge
| Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge sammeln und üben (zB Saal; nahm; kam – keine Gegenüberstellungen!)
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| Bezeichnung der Vokalkürze
| Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokalkürze sammeln und üben
Im Slowenischen Wörter mit Zentralvokal (“Halblaut”) sammeln und ordnen
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| Häufungen von aufeinanderfolgenden Konsonantenzeichen
| Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinander folgenden Mitlautzeichen auftritt (zB pflegen, pflücken /prst, odpreti; empfangen; Schlusssatz, Krepppapier)
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| Konsonantenverbindungen und -zeichen
| Im Slowenischen ist das “j” in den Konsonantenverbindungen lj und nj auch dann zu schreiben, wenn es nicht ausgesprochen wird
Die Schreibung der Buchstaben l und v (Gebrauch der Selbstlautprobe: nov – nova, stol – stoli usw.), der stimmhaften und stimmlosen Konsonanten und den Gebrauch der Vorwörter s-z und k-h üben
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| Trennung
| Zusammengesetzte Wörter in einzelne Wörter trennen
Wörter des Schreibwortschatzes nach Sprechsilben trennen (razzlogovanje), zB Ap=fel, Wes=pe, ras=ten
Keine Trennung von “ck” im Deutschen, zB Zu=cker
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| Interpunktion
| Sichere Anwendung der Satzschlusszeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen
Einfache Fälle der Beistrichsetzung zB in Aufzählungen
Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede (zB Eva fragt: “ _______________?”)
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Hilfen für das Rechtschreiben
| Erworbenes Rechtschreibwissen unehmend anwenden
Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten Buchstaben
Übungen im Gebrauch des Wörterbuches
Das Wörterbuch als zuverlässige Rechtschreibhilfe nutzen lernen
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4. Schulstufe
Motivation
| Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und festigen
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Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes
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| Auswahl des Wortschatzes
| Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf Analogie und Regelbildungen
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| Wörter durchgliedern
| Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern
Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken
In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen
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| Wortschreibungen festigen, Schreibstrate-gien bewusst anwenden
| Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender Sprachbewusstheit schreiben, dabei erworbenes Regelwissen anwenden
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Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen
| Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Analogien; Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe
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Besonderheiten der Rechtschreibung:
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| Großschreibung
| Anredefürwort “Sie” und das entsprechende besitzanzeigende Fürwort “Ihr” sowie deren Ableitungen im Deutschen
Großschreibung der Anredefürwörter “Ti, Vidva/Vedve, Vi/Ve” und der entsprechenden besitzanzeigenden Fürwörter “Tvoj, Vajin, Vaš” sowie deren Ableitungen (auf individuellen Wunsch des Schreibenden auch Kleinschreibung)
Das erste Wort einer wörtlichen Rede
Einfache Fälle nominalisierter Verben (das Lesen, beim Schreiben und dergleichen)
Einfache Fälle nominalisierter Adjektive (etwas Neues, alles Liebe und Gute)
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| Bezeichnung der Vokallänge im Deutschen
| Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokallänge kennen und zunehmend selbstständig richtig anwenden (Verdopplung, “ie”, Dehnungs-h, “ß”)
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| Bezeichnung der Vokalkürze im Deutschen
| Wörter mit bezeichneter und nichtbezeichneter Vokalkürze rechtschreibmäßig sichern
Bezeichnungsformen der Vokalkürze kennen und zunehmend selbstständig richtig anwenden (Verdopplung, “tz”, “ck”)
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| Besonderheiten der Schreibung von Vokalen im Slowenischen
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| aufeinander folgende Mitlautzeichen
| Wörter rechtschreibmäßig sichern, bei denen eine Häufung von aufeinander folgenden Mitlautzeichen (zB “Arzt”, “schnell”, odpreti – odprl, knjiga) und stimmhafte und stimmlose Konsonanten bzw. die Konsonantenpaare nj und lj, die Buchstaben l und v auftreten bzw. die Vorwörter s / z und k / h üben
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| Trennung
| Die Trennung von Wörtern des Schreibwortschatzes sichern (zB Vorsilben, Wortbestandteile)
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| Interpunktion
| Zeichen bei einfachen Formen der wörtlichen Rede (zB “...!”, rief Markus. “...”, sagte Markus.) im Deutschen und im Slowenischen (zB “...!” je zaklical Marko. “...,” je rekel Marko.)
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Hilfen für das Rechtschreiben
| Erworbenes Sprachwissen bewusst anwenden
Übungen zum Erwerb einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik im Wörterbuch und am Computer
Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen schriftlichen Arbeiten, bei der Überarbeitung von Diktaten und auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen
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Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe in beiden Sprachen
– Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
– Wortarten unterscheiden und mit der Fachbezeichnung benennen können;
– erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung – auch beim Vergleich der Sprachen – gewonnen haben.
3. Schulstufe Altkatholischer Religionsunterricht
Ersten Einblick in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen:
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| Der Satz als Sinneinheit
| Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten
Unsinnige Sätze richtig stellen
Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn eines Satzes etwas ändern
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| Satzarten unterscheiden
| Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen, fragen, auffordern, ausrufen (in konkreten Situationen erproben)
Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener Intonation sprechen
Die entsprechenden Satzschlusszeichen anwenden
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| Satzglieder als umstellbare Elemente erkennen
| Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Wirkung angeben(“zerschnittene” Sätze)
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Die wichtigsten Wortarten kennen:
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| Zeitwörter als Wörter zur Benennung von Tätigkeiten, Vorgängen und Zuständen
| zB Tätigkeiten ausführen und benennen
Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden
Hinführen zu den Zeitstufen – Gegenwärtiges, Vergangenes, Zukünftiges – in möglichst natürlichen Situationen
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| Namenwörter als Wörter zur Benennung von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen, Gedanken und Vorstellungen
| Wortreihen aus verschiedensten Sachbereichen zusammenstellen (Benennung von Tieren, Pflanzen und Dingen)
Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB Freude, Angst, Glück
Namenwörter nach Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen auch nach der Zweizahl unterscheiden und ordnen
Namenwörter in die Einzahl, Mehrzahl und im Slowenischen auch in die Zweizahl setzen
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| Artikel als mögliche Begleiter des Namenwortes
| Namenwörter nach dem Artikel ordnen
Namenwörter im Slowenischen nach der Endung ordnen
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| Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von Eigenschaften
| Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung von Eigenschaften, von Lebewesen und Dingen
Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörter suchen
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Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung:
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| Zusammensetzen von Wörtern
| Einfache Zusammensetzungen aus Namenwörtern bilden
Genauere Bezeichnungen durch Zusammensetzen von Wörtern finden (zB Tiergarten, hellgelb, fingerbreit)
Unterschiede der Wortzusammensetzung im Deutschen und Slowenischen beachten
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| Sammelnamen
| Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen, Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen
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| Wortfamilien
| Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre Bedeutung besprechen
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Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.
4. Schulstufe Islamischer Religionsunterricht
Einsichten in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen:
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| Die Stellung des Zeitwortes in verschiedenen Satzarten
| Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen)
Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht
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| Unterschiede in den beiden Sprachen kennen lernen
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| Üben der Wortstellung im Slowenischen (zB Bil sem doma. Danes sem bil doma.)
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| Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern (Verschiebe-, Ersatz-, Weglass- und Erweiterungsprobe)
| Sätze mit Hilfe der Verschiebeprobe untersuchen
Information durch Austausch eines Satzgliedes oder durch Umstellung verändern
Ausgebaute Sätze verkürzen
Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf diese Weise veränderte Information besprechen
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| Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil)
| Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts- und Prädikatsteil verkürzen
Zusätzliche Information durch Ergänzungen feststellen
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Die wichtigsten Wortarten kennen:
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| Zeitwörter
| Die wichtigsten sprachlichen Zeitformen einander gegenüberstellen, Formveränderungen besprechen
Im Deutschen unterscheiden der Vergangenheitsform beim mündlichen Erzählen (Vergangenheit – ich habe gespielt) und in schriftlichen Erzählungen (Mitvergangenheit – ich spielte)
Im Slowenischen Wortstellung des Hilfszeitwortes und des Mittelworts bei der Bildung der Zeitformen erkennen und anwenden
Die Person des Zeitworts erkennen und anwenden (zB vidim, greva)
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| Namenwörter
| Verschiedene Formen (Fälle) des Namenwortes in Texten entdecken
Im Deutschen vier, im Slowenischen sechs Fälle des Namenwortes (unter Berücksichtigung der Einzahl und Mehrzahl bzw. Einzahl, Zweizahl und Mehrzahl) anwenden
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| Fürwörter als Stellvertreter
für Namenwörter
| In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen Namenwörter durch Fürwörter ersetzen
Das Zeitwort im Slowenischen überwiegend ohne Fürwort verwenden
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| Eigenschaftswörter
| Lebewesen und Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen
Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern feststellen
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Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung:
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| Zusammensetzen von Wörtern
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| Vor- und Nachsilben
| Neue Wörter durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden
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| Wortfamilien
| Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln und nach schon bekannten Wortarten ordnen
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| Wortfelder
| Sinnverwandte Wörter sammeln (zB sich fortbewegen)
Bedeutungsunterschiede beschreiben
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Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
Elementaler Spracherwerb 5. Israelitischer Religionsunterricht
Für jene Schüler, die ohne Kenntnisse bzw. mit geringen Kenntnissen der slowenischen Sprache in der Grundschule zum zweisprachigen Unterricht bzw. zum Slowenischunterricht angemeldet werden, sind zunächst folgende Grundleistungen zu sichern. Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.
Im Sinne des elementaren Spracherwerbs sind 6. Neuapostolischer Religionsunterricht
– die Schüler zu befähigen, möglichst bald dem Unterricht folgen zu können; Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
– die Kommunikationsfähigkeit anzubahnen und 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
– Siehe die Motivation zur Beschäftigung mit Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der slowenischen Sprache grundzulegen und zu vertiefen geltenden Fassung.
Diese Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” soll – unterstützend – die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer lustbetonten und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen der Zweitsprache wecken und somit im allgemeinen eine positive Haltung gegenüber der anderen Sprache aufbauen. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten (Lieder, Rätsel, Reime, Spiele ...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck zu trennen. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
Wie der Deutsch- und Slowenischunterricht soll auch der Abschnitt „Elementarer Spracherwerb” die Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Verständigung im mündlichen 9. Griechisch-orientalischer (und schriftlichenorthodoxer) Bereich fördern. Religionsunterricht
Da der Erwerb einer weiteren Sprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll eine offene, aufgeschlossene Haltung der Volksgruppe gegenüber angestrebt werden. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
ZIELE IM BEREICH DER FERTIGKEITEN: 10. Buddhistischer Religionsunterricht
Elementarer Spracherwerb soll den Aufbau von Hörverstehen und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben. Leseverstehen und Schreiben als eigenständige Fertigkeiten sind im jeweiligen Unterrichtsgegenstand zu vermitteln. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen, sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB Vorschläge machen, Wünsche vorbringen, Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.). 11. Alevitischer Religionsunterricht
Weiters sollen die Schüler auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die sich aus den Unterrichtsthemen ergeben. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
Hörverstehen: 12. Freikirchlicher Religionsunterricht
Die Schüler sollen möglichst bald Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der Lage sein, geltenden Fassung.
– die Anweisungen und Anleitungen des Lehrers zu verstehen;
– einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu erfassen sowie
– dem Unterricht in Slowenisch zu folgen.
Sprechfertigkeit:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein, spontan und in einfachster Form
– Kontakte mit Lehrern und Mitschülern aufzunehmen, Informationen zu geben und einzuholen, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen,
– einfache Gespräche zu führen sowie
– am Unterricht aktiv teilzunehmen.
LEHRSTOFF:
Ausgehend von Unterrichtssituationen und einfachen Alltagssituationen, die sich aus den verschiedenen Themen ergeben, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten Mitteln zu verwirklichen.
Hörverstehen und Sprechfertigkeit müssen sich vorerst am Unterrichtsgeschehen orientieren (Anweisungen, Anleitungen, Fragen zum Unterricht usw.). In weiterer Folge können sie im Rahmen der im Lehrplan vorgesehenen Erfahrungs- und Lernbereiche realisiert werden: Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Reisen; Tiere u.ä.
Sprechabsichten:
Kontakteaufnehmen
| Grüßen
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Sich verabschieden
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Sich vorstellen
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| Jaz sem...
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Andere vorstellen
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| To je ...
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Befinden erfragen
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| Kako ti (vam) gre?
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Über ein Befinden Auskunft geben
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| Dobro!/Slabo!
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Sich entschuldigen
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| Oprosti!/Oprostite!
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Handlungen anbahnen bzw. veranlassen
| Um Hilfe bitten
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| Prosim, pomagaj!
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Hilfe anbieten
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| Lahko pomagam?
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Jemanden ersuchen, etwas zu tun
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| Prosim, daj mi ...
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| prinesi mi ...
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Informationen einholen und geben
| Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes
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| Kaj je to?
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Bedeutung, Schreibweise und Aussprache eines slowenischen Wortes erfragen
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| Kaj je ... po slovensko?
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| Kako naj to povem?
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| Ali je to prav?
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| Ali so napake?
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Angaben über sich und andere machen
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| Jaz sem ...
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| Star (stara) sem ...
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| To je moj (moja, moje) ...
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| Imam ...
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| Doma sem v /,na / pri ...
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Angaben über Namen, Alter usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen
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| Koliko si star (stara)?
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Sagen, daß man etwas nicht weiß
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| Ne vem!
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Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet
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| Kje je ...?
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| ... v/na/pri ...
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Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen
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| Koliko je ura?/Kdaj ...?
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Angaben über Tätigkeiten erfragen bzw. machen
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Fragen nach der Menge/dem Preis
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| Koliko je ...?
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| Koliko stane ...?
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Sagen, daß man etwas nicht versteht, um Wiederholungersuchen
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| Ne razumem!
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Stellungnahmen abgeben
| Zustimmung bzw. Ablehnung äußern
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| Dobro!/To ni dobro!
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| Ja, prosim!
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| Ne, hvala!
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Etwas verneinen
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| Nimam!
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Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
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| Ali smem ...?
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Anerkennung äußern
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| Lepo! Zelo lepo!
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| Dobro! Prav dobro
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Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen
| Gefallen und Mißfallen äußern
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| Rad (rada) imam ...
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| Nimam rad (rada)...
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Wünsche äußern und danach fragen
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| Zelim ...
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| Prosim, ...!
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| Prosim, kaj drugega!
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Sich bedanken
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| Hvala!
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Äußerungen anderer verstehen:
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Anweisungen verstehen
| Anweisungen für Tätigkeiten am eigenen Platz verstehen und darauf reagieren
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| Vstani! Pospravi! Sedi
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| Vzemi zvezek (knjigo)!
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| Pozdravi (pozdravite)!
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| Ponovi!
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| Preberi!
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Allgemeine Anweisungen für den Arbeitsrahmen sowie Ermahnungen verstehen und darauf reagieren
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| Tiho! Glasneje! Dvigni roko!
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| Pridi k tabli! Pomagaj! Pazi!
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| Povej!
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| Vsi skupaj! Delajte v skupinah!
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| Po dva, tri ...
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Allgemeine Anweisungen zur Klassenordnung verstehen und darauf reagieren
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| Odpri duri (vrata)! Zapri duri (vrata)! Zapri okno! Odpri okno!
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| Razdeli zvezke! Poberi liste!
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Fragen verstehen
| Kdo manjka?
Kdo zna? Kdo ne ve?
Ali si popravil (popravila)?
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Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist. Die Erweiterung des Wortschatzes erfolgt im zweisprachigen Unterricht bzw. Slowenischunterricht.
Sprachbetrachtung:
Redemittel werden im Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” ganzheitlich erfahren und erlebt. Von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist abzusehen.
Aussprache:
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. „Elementarer Spracherwerb” soll der intensiven Ausspracheschulung dienen, wobei auf die individuellen Schwierigkeiten einzugehen ist. Geeignete Übungsformen sind das Vor- und Nachsprechen mit Berücksichtigung der für das Slowenische charakteristischen Laute, Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche und rhythmische Sprechübungen.
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/Ustno sporocanje
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. Diese sind im bilingualen Unterricht durch differenzierte und individualisierende Lernangebote zu berücksichtigen. In allen sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Die Kinder sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (auch dialektalen) sprachlichen Herkunft an die Standardsprache heranzuführen.
Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.
Erzählen, Informieren, Zuhören; situationsbezogenes Sprechen; Gespräch:
Innerhalb dieser Teilbereiche ist es wichtig, dass die aufgegriffenen Themen aus der Erfahrungswelt und dem Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler kommen, wobei auf die Schaffung einer sozial-emotional angenehmen Atmosphäre zu achten ist. Dies erfolgt durch grundsätzliches Akzeptieren von und Ermutigen zu Äußerungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache; Unterstützung der jeweils schwächeren Sprache durch angemessene Hilfestellung; Anregung zum gemeinsamen Spracherwerb (zB Helfen beim Erlernen der jeweils anderen Sprache); Maßnahmen zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung aller Kinder; aktives Zuhören der Lehrerin bzw. des Lehrers und Verringerung seines Sprechanteils zu Gunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Sprachverwendung muss durch günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander gewährleistet sein. Es sind natürliche Sprechsituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler auch der slowenischen Sprache spontan bedienen. Durch äußere Zeichen (zB Plakat, Marionette) kann auf die in der jeweiligen Gesprächssituation verwendete Sprache aufmerksam gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zu ermutigen, auch bei geringeren Sprachkenntnissen jeweils in jener Sprache zu antworten, in der sie angesprochen werden; dafür ist das Erarbeiten von Hilfen (zB Fragen nach der Bedeutung, sich an einen anderen wenden) als unterstützende Maßnahme bedeutsam.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das die Schülerin bzw. der Schüler in der Familie und der sprachlichen Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache zur jeweiligen Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, dass Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessenbereich der Kinder entnommen werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist unbedingt zu vermeiden. Die slowenische Sprache soll in zweisprachig geführten Klassen auch in Form von gemeinsam erarbeiteten Bezeichnungen bzw. Aufschriften optisch präsent sein. Für die Entwicklung ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schülerinnen und Schüler gezielte Sprachübung, jedoch sollten mechanisierende Übungsformen vermieden werden. Der Spracherwerb in Sinnzusammenhängen ist gegenüber reinen Übersetzungsübungen zu bevorzugen.
Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird die Lehrerin bzw. der Lehrer beachten, dass ihre/seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen, andererseits aber die sprachlichen Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers von den Kindern verstanden werden müssen.
Lesen/Branje
Erstlesen:
Schulanfängerinnen und Schulanfänger weisen in Bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote aus beiden Sprachen gerecht zu werden. Jedenfalls ist dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn erforderlichen Grundleistungen durch jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler besondere Beachtung zu schenken, dh. erst wenn die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches (“naives”, “erratendes”) Lesen zum Tragen kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder, Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).
Weiterführendes Lesen:
Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I und darüber hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für einzelne Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schülerinnen und Schüler zunehmend erfahren, dass sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen aus Texten beider Kulturkreise über ihre reale Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art in beiden Sprachen dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu festigen.
Grundsätzlich ist bei der Auswahl der jeweiligen Texte auch auf das Sprachverständnis der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Bei schwierigeren Texten sind Verstehenshilfen (zB Bilder) anzubieten.
Schreiben/Pisanje
In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit der Schulanfängerin bzw. des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind und dass der jeweils erreichte Entwicklungsstand dieser Bereiche innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.
Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und Differenzierung. Durch sie soll die Schülerin bzw. der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang sowie auf das Erfassen der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch die Lehrerin bzw. der Lehrer das Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen. Auf der Grundstufe II ergibt sich als zusätzliche Zielsetzung auch der kreative Umgang mit Schrift.
Alphabetisierung:
Ausgehend von den unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie kann die Alphabetisierung
– in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,
– aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt,
erfolgen.
Verfassen von Texten/Pisno sporocanje
Der Lernbereich “Verfassen von Texten” geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.
In diesem komplexen Lernbereich wirken in beiden Sprachen einander bedingende unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt daher hohe Ansprüche an das Kind.
Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbstständigkeit der Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell auch den rechtschreibmäßigen) Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau in beiden Sprachen differenziert werden. Keinesfalls dürfen Texte der Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muss jede schriftliche Arbeit so organisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler während der Niederschrift bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen können. Die unsicheren Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts. Es können aber auch die Schülerinnen und Schüler auf der Grundstufe I zB der Lehrerin bzw. dem Lehrer ihre eigenen Geschichten ansagen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.
Im Lernbereich “Verfassen von Texten” sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben in beiden Sprachen schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.
Auch auf der Grundstufe II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw. anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen vor allem im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen in beiden Sprachen zu differenzieren bzw. zu individualisieren.
Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen sich die Schülerinnen und Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe I selbstständig und immer angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.
Rechtschreiben/Pravopis
Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht:
Bevor die normgerechte Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und deren Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift erworben sein und die Schülerinnen und Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).
Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I in beiden Sprachen großen Wert auf Üben und sicheres Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden.
Wörter sollen in verschiedenen Zusammensetzungen, in unterschiedlichen Textvarianten und in vielseitigen Lernsituationen geübt werden.
Für den Lernprozess sind
– das Verstehen der Wortbedeutung,
– das bewusste Wahrnehmen des Lautbestandes,
– das Einprägen der normgerechten Schreibung sowie
– das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes
wesentliche Komponenten.
Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufrieden stellend lösen.
Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der Rechtschreibung bewusst gemacht werden. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Schreibungen ist dann sinnvoll, wenn dies als Lösungsweg unverzichtbar ist bzw. sich daraus Rechtschreibsicherheit ergibt (zB Lärche – Lerche; cvet – svet; gut – das Gute; schreiben – beim Schreiben). Wenig sinnvoll erscheint jedoch im Deutschen eine Gegenüberstellung bei der Bezeichnung oder Nichtbezeichnung der Vokallänge (zB Wörter mit “a” – “aa” oder “i” – “ie” – “ih”). Auch im Rechtschreiben gibt es Fehler, die von der Schreibung der einen in die Schreibung der anderen Sprache hineinwirken (zB Schule – šola, Mai – maj); dazu sind dementsprechende Übungen anzubieten. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes die Rechtschreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erweitern.
Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese sollen von den Schülerinnen und Schülern auch angewendet werden.
Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, dass sich die Schülerinnen und Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches sowie des Computers als verlässliche Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller und leichter gewöhnen. Diese Technik soll bei allen schriftlichen Arbeiten, zB bei der Überarbeitung von Diktaten, angewendet werden.
Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, ist insbesondere § 15 Abs. 1 und 3 der Leistungsbeurteilungsverordnung zu berücksichtigen.
Sprachbetrachtung/Spoznavanje jezika
Grundstufe I
Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten Schülern der Grundstufe I noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus. Eigenheiten bzw. Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten der slowenischen und deutschen Sprache können sowohl interessante als auch kindgemäße Anstöße zu einer lustvollen Sprachbetrachtung bieten.
Grundstufe II
Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
Da sich die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der Grundstufe II entsprechend entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger leicht zu erfassender sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten; aber auch hier ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.
Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum Gegenstand der Betrachtung.
Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schülerinnen und Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne entsprechende Einsicht, also zu früh, verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung können auch Vorbegriffe herangezogen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei der Einführung dieser Bezeichnungen im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden, die das grammatische Phänomen unzureichend oder irreführend beschreiben.
Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern. Auch auf dieser Schulstufe ist jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.
Schularbeiten:
Im Unterrichtsgegenstand Deutsch, Slowenisch, Lesen auf der 4. Schulstufe sind insgesamt vier bis sechs Schularbeiten vorgesehen, davon jedenfalls drei im zweiten Semester. Von diesen drei Schularbeiten im zweiten Semester sind zwei in Deutsch und bei den Aufgabenstellungen der übrigen Schularbeiten ist darauf zu achten, dass jede der beiden Sprachen in annähernd gleichem Ausmaß zu berücksichtigen ist.
Die Dauer der einzelnen Schularbeit kann auch Teile einer Unterrichtseinheit umfassen, darf aber jedenfalls nicht eine Unterrichtseinheit überschreiten.
Elementarer Spracherwerb
Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Sprachunterrichts in “Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben” und “Deutsch, Slowenisch, Lesen” eine Art “Sprachlehrgang” des Slowenischen, der integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt. Dabei hat der Lehrer bzw. die Lehrerin dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder „dort abgeholt werden, wo sie sich sprachlich befinden”. Das heißt es sind vielfältige Anlässe für Sprechsituationen zu schaffen, die von den Kindern mit einfachsten sprachlichen Mitteln bewältigt werden können. Damit wird bereits von Anfang an Slowenisch als Zielsprache angestrebt und als Unterrichtssprache verwendet.
Schülerzentrierte Arbeitsformen:
Das Lehren einer weiteren Sprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf den vom Lehrer gesteuerten Aufbauunterricht schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Aktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:
Die Schüler arbeiten zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche. Schüler mit guten Slowenischkenntnissen können als Helfer (Sprechpartner) eingesetzt werden.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist für den Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten, Spiele u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle. Die bereits erarbeiteten slowenischen Bezeichnungen bzw. Aufschriften im Klassenraum sind auch im Sprachlehrgang zu verwenden.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam, aber konsequent durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
„Elementarer Spracherwerb” ist Teil des täglichen Unterrichts, bis die Schüler befähigt sind, dem Unterricht in Slowenisch zu folgen.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich durch das Verstehen der Äußerungen des Lehrers und jener Schüler, die über gute Slowenischkenntnisse verfügen. Es kann auch über Medien (Tonband/Kassetten) geschult werden.
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der slowenischen Sprache in den für den Unterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, das die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Aussprache:
Die Schulung der Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des „Elementaren Spracherwerbs”. Die Schüler sollen lernen, die für das Slowenische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben.
Die unrichtige Artikulation von Phonemen kann zur Störung der Verständigung führen; insofern sind sinnunterscheidende Laute bzw. Lautoppositionen zu üben:
– bei Vokalen:
lang: kurz;
eng: breit (immer lang)
zB brát: bràt; péti: p
ti– bei Konsonanten:
stimmlos: stimmhaft
zB polje: bolje; tam: dam; kos: gos; kosa: koza;
apa:
abaBesondere Beachtung ist folgenden Lauten zu schenken:
z: stimmhaftes /s/, wie im Deutschen „Sonne”, „Rose”, oder engl. „zero”
: stimmhaftes /sch/, wie in „Genie”s: stimmloses /s/, wie in „Gast”
: stimmloses /sch/, wie in „Schüssel”c: wie /z/, vgl. „zehn”
: wie in „tschechisch”Zu beachten ist, daß die Schüler im Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” vor allem durch Nachsprechen lernen sollen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Erfinden von Klangbildern bereitet den Schülern viel Spaß. Ergänzend dazu sind Rollenspiele (zB mit Handpuppen) zur Schulung der Sprachmelodie (Fragen, Verwunderung, Begeisterung usw.) nützlich; gleichzeitig werden die Schüler dadurch auf Kommunikationssituationen vorbereitet.
Lesen und Schreiben:
Der Lese- und Schreibunterricht bleibt dem Regelunterricht vorbehalten.
Wortschatz:
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und im Unterricht vielfältig anzuwenden.
Übungsformen:
Dem Spielerischen und Musischen kommt auch im „Elementaren Spracherwerb” besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Die aus dem zweisprachigen Unterricht bekannten Übungsformen sollen auch hier Anwendung finden.
Das Erleben der zweiten Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert die Bereitschaft zu weiterem Spracherwerb.
Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, bieten sich im „Elementaren Spracherwerb” Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Die Übungen sind dem sprachlichen Niveau der Schüler anzupassen.
B. Volksschuloberstufe
(Fünfte bis achte Schulstufe)
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Anlage 4 dieser Verordnung finden sinngemäß Anwendung.
ACHTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE LEHRPLÄNE DER EINZELNEN VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
A. GRUNDSCHULE Für die verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, BGBl. Nr. 134/1963, achter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Verkehrserziehung
Für die verbindliche Übung Verkehrserziehung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, achter Teil, mit der Maßgabe, daß dieser Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Berufsorientierung
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung.
NEUNTER TEIL
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, neunter Teil, mit der Maßgabe, dass dieser Unterricht gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. Für die unverbindliche Übung “Lebende Fremdsprache” gelten die Bestimmungen des achten Teils des jeweiligen Lehrplans der Volksschule. Für den Freigegenstand “Lebende Fremdsprache” in der Volksschuloberstufe gelten die Bestimmungen für den gleichen Pflichtgegenstand. LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE (1. BIS 4. SCHULSTUFE)
Schlagworte
Für die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst und Gestaltung, Technik und Design sowie Bewegung und Sport gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, neunter Teil, mit der Maßgabe, dass der Unterricht (ausgenommen in Deutsch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsmittel, Lerngrenze, Leistungsfähigkeit, Sachproblem, Konsonantenzeichen, Wirtschaftsleben, Freiheitsliebe, Urteilsfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Kommunikationstechnologie, Lernhaltung, Lebensraum, Erfahrungsraum, Bildungsaufgabe, Überforderung, Fördermaßnahme, Sachbereich, Konzentrationsfähigkeit, Unterrichtsarbeit, Sozialform, Arbeitszeit, Spielecke, Bauecke, Spielmittel, Erziehungsarbeit, Differenzierungshilfe, Bedarfssituation, Wunschvorstellung, Schullaufbahn, Vorbereitungsangebot, Interessensförderung, Lernzeit, Ruhezeit, Bewegungszeit, Sprachkultur, Schülerinnenvolvement, Informationstechnologie, Außenbereich, Leistungsdruck, Gegenwartsbedeutung, Miteinanderlernen, Partnerarbeit, Hilfegemeinschaft, Aussprachegemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Mindestzahl, Interessenförderung, Deutschunterricht, Lautspielerei, Ratespiel, Partnergespräch, Gruppengespräch, Mundartsprache, Gliederungsfähigkeit, Abbauübung, Schriftbild, Aufbauübung, Grobmotorik, Schultermuskulatur, Armmuskulatur, Handmuskulatur, Körperhaltung, Schreibenlernen, Lesenlernen, Formelement, Oberlänge, Mittellänge, Analogiebildung, Sprechform, Blockschrift, Anredeformel, Einleitungsformel, Prospektform, Plakatform, Gebot, Gebrauchsanleitung, Verkaufsanzeige, Tauschanzeige, Verschiebeprobe, Ersatzprobe, Weglassprobe, Subjektsteil, Vorsilbe, Wortkarte, Leseunterricht, Fragekette
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und maßgeblich für die Identitätsentwicklung. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten hat in der Primarstufe das Ziel, eine erste grundlegende Sprachhandlungsfähigkeit zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und erprobt wird. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und die örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.
Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz unterstützt.
Der Slowenischunterricht soll Freude am Sprachenlernen wecken, zum Gebrauch der Sprache motivieren und den Wert der Zwei- und Mehrsprachigkeit bewusst machen.
Ein systematischer Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen10 (mündlich und schriftlich) ist im Slowenischunterricht zentral und in Verbindung mit den anderen Gegenständen des zweisprachigen Unterrichts zu sehen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Die vier Kompetenzbereiche (Zu-)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und
(Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung sind miteinander vernetzt zu vermitteln. Die mündliche und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich durch einen differenzierenden Unterricht und eine vielfältige Aufgabenkultur hin zu einer verständlichen Kommunikation, deren Gelingen Vorrang hat gegenüber einem fehlerfreien Sprachgebrauch.
Der Aufbau einer basalen Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, annähernd fehlerfrei und flüssig altersadäquate Texte zu lesen bzw. vorzulesen. Im Anfangsunterricht unterstützen vielfältige Methoden das Lesen lernen, wie zB optische Hilfen, Wörterpyramiden, Lesetreppen, Wörterschlangen, Wörterdomino, Wörtermemory oder Lesefächer. Lesekompetenz und Lesemotivation bilden gemeinsam die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude am Lesen entwickeln und diese erhalten bleibt. Dadurch können sie kontinuierliche Fortschritte in der Lesefertigkeit erzielen und ein stabiles Lese-Selbstkonzept aufbauen.
Beim Verfassen von Texten steht der Schreibprozess im Mittelpunkt. Das Planen, Formulieren und Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibintentionen wird schrittweise durch Strategien entwickelt, wie zB Versprachlichen von Bildern und Bildfolgen oder das Ergänzen/Streichen von Wörtern und Sätzen. Der Rechtschreiberwerb wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt.
Durch einen konstruktiven, kreativen und kritischen Medienumgang sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen beim Sprachhandeln und bei der Sprachreflexion. Sie nutzen und reflektieren digitale Medien und Angebote als Informationsquelle und zur Produktion eigener Texte.10
Vielfältige Methoden und Materialien ermöglichen eine Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern und ein individualisiertes Lernen (zB Sprach-, Bewegungs-, Rollenspiele, Dramapädagogik, Kinderbücher, Video/Audioclips, weitere audiovisuelle und digitale Medien). Die Lehrperson hat als Sprachvorbild dabei eine entscheidende Rolle. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an. Der Einsatz eines Sprachenportfolios unterstützt sie beim Reflektieren ihres Sprachlernfortschritts.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Die inhaltliche Konzeption des Faches Slowenisch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Inhalt und Form, Norm und Wandel sowie Diversität und Identität. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptionellen Wissens für den Slowenischunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen dar.
Kommunikation und Wirkung
schließen das erfolgreiche, adressatengerechte und zielgerichtete Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen unter Berücksichtigung des Kontextes und der Beziehung sowie das Reflektieren mit ein.
Norm und Wandel
kennzeichnen Sprache als System von Zeichen, das Regeln unterworfen ist. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (zB Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.
Inhalt und Form
betrachtet das Zusammenspiel von Sprachstrukturen und inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (zB Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion). Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.
Diversität und Identität
beziehen sich auf eine ganzheitliche und umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die das gesamte Repertoire eines Menschen unter Berücksichtigung des Zusammenhangs von kognitiver, sozialer, sprachlicher und kultureller Entwicklung als identitätsbildend anerkennt und dessen Entwicklung unterstützt. Sprachunterricht ermutigt Schülerinnen und Schüler, sich mehrsprachig gewandt, tolerant und respektvoll in einer globalisierten, mehrsprachigen Kultur und Gesellschaft zu bewegen.7
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Der Slowenischunterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die vier Kompetenzbereiche
– (Zu-)Hören/Sprechen,
– Lesen,
– Verfassen von Texten und
– (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung.
Die Kompetenzbereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander, ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches und bauen sich in Synergie zum Deutschunterricht auf.
Der Bereich (Zu-)Hören/Sprechen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Sprechens und fokussiert auf das Erfassen einzelner Laute, Wörter, Wortgruppen und das Verstehen von Äußerungen in einfachen alltagsnahen Sprechsituationen. Sprechen wird in monologisches und dialogisches Sprechen (miteinander reden) unterteilt. Es führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fähigkeit, kurze Informationen zu geben und ein einfaches Gespräch zu führen.
Lesen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es umfasst das Verstehen auf Wort-, Satz- und Textebene sowie das Erschließen von Informationen und Inhalten aus einfachen Texten unterschiedlicher Länge und reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Das Verfassen von Texten umfasst die Fähigkeit, Inhalte aus mündlich Erzähltem bildlich und schriftlich umzusetzen, die Schreibkompetenz – ausgehend von Wörtern, Satzteilen und Sätzen ̶ auf das Schreiben von Texten zu erweitern und erste Schreibstrategien zur Bearbeitung und Überarbeitung von Texten anzuwenden.
Der Bereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktion und Struktur der slowenischen Sprache. Durch Vergleiche des Deutschen mit dem Slowenischen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede bewusstgemacht und ihre Rolle in der zweisprachigen Kommunikation hervorgehoben.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schülerinnen und Schüler erwerben die nachfolgenden Kompetenzziele schrittweise und unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vorkenntnisse und ihres individuellen Sprach- und Lernstands.
Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu umzusetzen und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.
1. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufmerksam zuhören und aufbauend auf einem altersadäquaten Wortschatz ausdrucksvoll und lautrichtig sprechen.
– sich mitteilen, anderen zuhören und sich an kürzeren Gesprächen zu Alltagsthemen sprachlich angemessen beteiligen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Wortbausteine, Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte unter Anleitung lesen und verstehen.
– in Vorlesesituationen altersadäquaten Texten über einen angemessenen Zeitraum mitlesend folgen.
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge aus (vor-)gelesenen einfachen Texten erfassen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen ihr Mitteilungsbedürfnis bildlich oder schriftlich umsetzen und einfache (gegebenenfalls vorgegebene) Satzmuster einsetzen.
– Wörter und kurze Sätze schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben ganzheitlich wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen.
– Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, visuell und sprechmotorisch durchgliedern und durch lautes Mitsprechen richtig schreiben – zunehmend auch Wörter mit nicht eindeutiger Laut-Buchstaben-Zuordnung.
– Unterschiede in gesprochener und geschriebener Sprache auf der Laut-, Buchstaben-, Wort- und Satzebene erkennen sowie Sätze als Sinneinheit wahrnehmen.10
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Rollenspiele, Dialoge, audiovisuelle und digitale Medien
– gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten5, 7, 10
– mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (lautliche Eigenheiten, Vergleichen von Laut- und Schriftbildern sowie akustische Wortgliederungen (Silbenklatschen ua.)
– (Ab-)Schreibübungen von Buchstaben, einfachen Wörtern und Satzstrukturen
– vielseitige Übungen zum aufbauenden Zusammenlauten, Speichern und Wiedergeben von Buchstabengruppen, Wörtern und Sätzen
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Auszählreime, Verse, Gedichte, Lieder) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von einfachen Sach- und Gebrauchstexten
– Schreibanlässe ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individuellen Voraussetzungen
2. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen mitteilen, anderen aufmerksam zuhören und sich unter Einhaltung vereinbarter Regeln an einfachen Gesprächssituationen beteiligen.
– mit zunehmender Sicherheit auf Basis eines altersadäquaten Wortschatzes deutlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache orientiert sprechen und in alltäglichen Sprechsituationen zunehmend normierte Sprachmuster anwenden.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen sowie altersangemessenen (auch vorgelesenen) Texten mit konkreten Hilfestellungen (zB Bilder, Wortschatzlisten) Inhalte entnehmen, ihre Meinung dazu äußern und einfache Schlüsse ziehen.
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge von (vor-) gelesenen einfachen Texten erschließen und wiedergeben.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis durch einfache Wortgruppen, Sätze oder kurze Texte umsetzen sowie einfache Satzmuster situationsbezogen anwenden.
– Sätze und kurze Texte schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Buchstaben und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form abschreiben, aus der Vorstellung aufschreiben sowie beim Schreiben von kurzen Sätzen oder Texten einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch richtiger Schreibweise zunehmend korrekt anwenden.
– Wörter in Wortbausteine trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen sowie erste Ordnungs- und Suchübungen mit dem Wörterbuch durchführen.
– mit einfachen Wortbausteinen entsprechende Wörter bilden bzw. segmentieren, durch Wortbausteine Wörter in ihrer Form verändern und Bedeutungsunterschiede erkennen sowie zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln.
– die Änderung der Bedeutung eines Satzes mit Hilfe von Satzmelodien und durch Anwendung von entsprechenden Satzschlusszeichen erkennen, die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen, aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen und vervollständigen sowie ein Verständnis der Zeitstufen in natürlichen Situationen und Texten aufbauen.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Intonation, Mimik und Gestik5
– Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln;7
– mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (Silbengliederung, Reimwörter, ua.)
– Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Kinderliteratur) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne durch theaterpädagogische Übungen ua.
– Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem, unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individueller Voraussetzungen
– angeleitetes (kreatives) Schreiben (Einkaufslisten, Telefonnotiz, Tagebuch, Sprechblasentexte ua.)
– alphabetische Ordnungs- und Suchübungen; Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen und häufiges Schreiben von Wörtern
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in ausgewählten bzw. bekannten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen10
3. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sprech- und Sprachformen adressatengerecht unter Berücksichtigung nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
– mit zunehmender Sicherheit auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes an der Standardsprache orientiert sprechen und dabei sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in monologischen und dialogischen Sprechhandlungen situationsgemäß einsetzen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen und dabei mit Unterstützung Lesetechniken und Lesestrategien zur Erschließung des Textinhaltes anwenden.
– Informationen aus Texten entnehmen, vergleichen und dabei unterschiedliche Quellen nutzen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Textmuster zu vorgegebenen und freien Themen bewusst nutzen und damit Texte sinnvoll planen und verfassen.
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– für das richtige Schreiben von Wörtern und kurzen Sätzen auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen sowie analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern erkennen und zunehmend wesentliche Wort- und Satzarten sowie Zeitformen unterscheiden.
– Ausdrucksformen der Standardsprache mit dem regionalen Dialekt vergleichen.10
Anwendungsbereiche
– Besprechen und Bearbeiten von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler5, 7, 12
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen; mündliches Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
– Ausführen von bestimmten Tätigkeiten mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten (Medienbildung)
– Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– kurze Texte mit Hilfe von Methodenwerkzeugen (Wortlisten, Sprechblasen, Mindmap, Formulierungshilfen ua.) konzipieren und verfassen
– kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit literarischen Texten durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne7
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wort- und Satzarten, Zeitformen)10
4. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– verstehend zuhören, Informationen einholen, verständlich nachfragen, etwas erzählen und dabei Gesprächstechniken einsetzen und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
– verständlich, ausdrucksvoll und an der Standard- und Bildungssprache orientiert über bearbeitete Themen und Inhalte sprechen (auch aus anderen Gegenständen) und dabei gelernte Fachbegriffe in monologischen und dialogischen Sprechbeiträgen anwenden.10
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– altersgemäße Texte in verschiedenen Medien lesen und verstehen sowie mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln erschließen.
– den Inhalt von Texten mit Hilfe von Lesetechniken und Lesestrategien erschließen und die Informationen daraus zum Wissenserwerb und zur Wissenserweiterung nutzen.
– ihre Lesemotivation für literarische Texte nutzen und mit Unterstützung Informationen bzw. Kerngedanken in diesen verstehen, eigene Gedanken zu Texten entwickeln und sich mit anderen über Leseinteressen und Gelesenes austauschen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Schreibabsichten zu freien und vorgegebenen Themen nutzen und Texte den Textmustern entsprechend sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen verfassen.
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten und berichtigen.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln für normgerechtes Schreiben auf Wort- und Satzebene zunehmend selbstständig anwenden, für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen und analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern sowie die verschiedenen Zeitformen in Sätzen und Texten erkennen, adäquat anwenden und wichtige Wort-, Satzarten und Satzglieder unterscheiden und benennen.
– Merkmale und Unterschiede zwischen Alltags- und Bildungssprache im fächerübergreifenden Kontext wahrnehmen und reflektieren.10
Anwendungsbereiche
– Besprechen, Bearbeiten und Vortragen von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler (szenisches Spiel, Dialoge)5, 7, 12
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen
– Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung von Standardsprache, Mimik und Gestik
– Sach- und Gebrauchstexte aus verschiedenen Medien zur Wissenserweiterung
– individuelle Schreibinteressen und Schreibanlässe von Schülerinnen und Schülern zum zunehmenden selbstständigen Anwenden von Regeln für normgerechtes Schreiben (Steckbrief, Personenbeschreibung, Einladungen ua.)
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– Handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten (von regionalen Autorinnen und Autoren)7 sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Zeitformen)10
– Reflektieren über Gemeinsamkeiten/Unterschiede von Sprachen hinsichtlich Aussprache, Bedeutung und Schriftzeichen
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | | |
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