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BGBl. II Nr. 147/2023

kundgemacht 17.05.2023 RIS↗
Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung – ZIB-V 2023
Kundmachung BGBl. II Nr. 147/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 18.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 147/2023 Anl. 1↗RIS↗

Anlage 1

Versorgtes Gebiet / Coverage

Erhebungsmerkmal

Netz / Dienst

Einheit

Betrachtungszeitraum

Geographie

Anmerkungen / Detaillierungen

Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (Paragraph eins, Ziffer 15,)

Festnetz

Mbit/s

quartalsweise

100m Raster

normalerweise zur Verfügung stehende und maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist.

Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite

Mobilfunknetz

Mbit/s

quartalsweise

100m Raster

normalerweise zur Verfügung stehende und geschätzte maximale Bandbreite der versorgten Fläche (Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite), getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist; 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.

Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (Paragraph eins, Ziffer 15,)

Festnetz

Mbit/s

quartalsweise

100m Raster

geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) bzw. nach Art der Finanzierung (eigenwirtschaftlich/gefördert) zu unterscheiden ist.

Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus

Mobilfunknetz

Mbit/s

quartalsweise

100m Raster

geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche, getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (Paragraph eins, Ziffer 3,) zu unterscheiden ist: 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.