BGBl. I Nr. 59/2023
Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1geändertText, Überschrift · 1. Abschnitt: Überschrift · Z 1, Z 4 lit a, lit b, lit c, lit d, Z 6, Z 7, Z 7 lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), lit n (entfallen), Z 2 lit a, lit b, lit c, Schlussteil, Z 8, Z 9 · 2. Abschnitt: Überschrift · Z 1 lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), lit n (entfallen), lit o (entfallen), lit p (entfallen), lit q (entfallen), Z 3 lit a, lit b, lit c, lit d, lit e, lit f, Z 2 lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), Z 3 lit g (entfallen), lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), Z 5 lit a, lit a sublit aa (neu), sublit bb (neu), sublit cc (neu), sublit dd (neu), lit b, lit b sublit aa (neu), sublit bb (neu), sublit cc (neu), sublit dd (neu), sublit ee (neu)
Anhang I 1 zu § 42
1. Wohn- und Tertiärsektor Abschnitt
Allgemeines
Energieaudits und Managementsysteme haben
1. eine allgemeine Unternehmens- und Tätigkeitsbeschreibung zu beinhalten;
2. den einschlägigen europäischen, internationalen oder übernommenen Normen zu entsprechen;
3. auf aktuellen, gemessenen und belegbaren Daten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger zu basieren, wobei die ausgewiesenen Mengen in energetische Einheiten umzurechnen sind und auf Lastprofilen oder Zähleinrichtungen zu basieren haben;
4. die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche aufzuzeigen, wobei pro wesentlichem Energieverbrauchsbereich eine Vor-Ort-Begehung durchzuführen ist, und Folgendes zu identifizieren und analysieren:
a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme; hauptenergieverbrauchende Faktoren und Energieumwandlungsanlagen auf Basis von Energie-, Treib- oder Kraftstoffrechnungen, Subzählern, Berechnungen oder Messungen (Energiebilanz);
b) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernwärme-/ Fernkältesystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik mittels selbsttätigen Fühl- und Regelelementen ohne Fremdenergie zB Thermostatventile, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Temperaturregelung und Steuerung); Verstärkung solarer und geothermischer Primärenergieformen, Vermeidung und Verminderung von Verteilverlusten; relevante Einflüsse auf den Energieverbrauch, insbesondere auf die hauptenergieverbrauchenden Faktoren und Energieumwandlungsanlagen;
c) Wärmedämmung und Belüftung (Niedrigenergie- und Passivhausstandard im Neubau; kontrollierte Be- und Entlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung; Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wie zB Dach- relevante Energieleistungskennzahlen einschließlich deren Entwicklung und Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke, Wärmeschutzverglasung);
d) Warmwasser (zB Installation neuer Geräte, hocheffiziente Speicher, unmittelbare und effiziente Nutzung in der Raumheizung, Energiespararmaturen, Waschmaschinen; Fernwärme, solare Warmwasserbereitung), Rückgewinnung der Abwasserwärme Abwärmepotenziale;
a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme, Einbau und Betrieb von Smart Metering Reduktion des Energieverbrauchs;
b) Messdienstleistungen, Erstellung von Messkonzepten zur Analyse des Energieverbrauchs bzw. Auslesung Verbesserung der Wärme- Energieeffizienz und Warmwasserverbräuche, Temperaturen;
c) Fertigungsprozesse (zB effizienter Einsatz Forcierung des Einsatzes von Druckluft, Kondensat sowie Schaltern und Ventilen, Einsatz automatischer und integrierter Systeme, energieeffizienter Betriebsbereitschaftsmodus); erneuerbaren Energieträgern
a) Technische Möglichkeiten bei Kraftfahrzeugen (Einsatz verbrauchsarmer Fahrzeuge, Alternativantriebe wie zB Elektromobilität, Gewichtsreduktion, Vermeidung verbrauchssteigernder Zusatzausstattung, Verbrauchsmonitoring, Reifendruckreglersysteme, Leichtlauföle, etc.); Darstellung der Eigentumsverhältnisse und Nutzungsvereinbarungen, um Einflussmöglichkeiten auf den Energieverbrauch aufzuzeigen;
b) Schaffung von attraktiver Infrastruktur, innovative Geschäftsmodelle, Nutzbremssysteme, etc. Art der Gebäudenutzung;
c) Technische Möglichkeiten bei der Infrastruktur – Verkehrslenkung- und –steuerung Identifikation und dergleichen (zB Routenplanung Analyse des aktuellen Zustands der thermischen Gebäudehülle, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und Routenanpassung aufgrund aktueller Verkehrssituationen) empfehlen zu können;
d) Technische Möglichkeiten bei Tunnelanlagen – Tunnelthermie Identifikation und Analyse der wesentlichen energierelevanten Teile der technischen Ausstattung von Gebäuden, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;
e) Intelligente Speicher- Darstellung besonderer klimatischer Anforderungen im Inneren des Gebäudes und Nutzungskonzepte für E-Mobility;
f) Fuhrparkumstellungen; Analyse des Nutzerinnen- und Nutzerverhaltens.
a) Standards Erfassung und Normen, die hauptsächlich auf die Erhöhung der Energieeffizienz Analyse von Erzeugnissen wesentlichen energierelevanten Produktions- und Dienstleistungen, einschließlich Gebäuden, abzielen Betriebsmittelprozessen;
b) Energieetikettierungsprogramme Prüfung von Austausch, Änderung oder Aufstockung der Ausstattung;
c) Verbrauchserfassung, intelligente Verbrauchsmesssysteme, wie Einzelmessgeräte mit Fernablesung bzw. -steuerung, und informative Abrechnung, soweit hierzu nicht ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung besteht; Prüfung von unternehmensspezifischen Maßnahmen, die einen effizienteren Betrieb, eine fortlaufende Optimierung und eine verbesserte Instandhaltung gewährleisten.
a) Vorschriften, Steuern und sonstige Abgaben, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken; Erhebung
aa) der genutzten Kraftfahrzeugklassen;
bb) des gesamten Energieverbrauchs;
cc) der eingesetzten Energieträger und
dd) der Fahrleistung und technischen Hauptmerkmale jedes Kraftfahrzeugs.
b) gezielte Aufklärungskampagnen, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz und auf energieeffizienzsteigernde Maßnahmen abzielen, insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Nutzerverhaltens an den tatsächlichen Bedarf. Prüfung von unternehmensspezifischen Verbesserungsmaßnahmen bei
aa) Tourenoptimierungen oder Fahrtroutenplanungen;
bb) effizienterem Betrieb von Kraftfahrzeugen;
cc) energie- und CO2-relevanten Vorgaben für die Anschaffung für Kraftfahrzeuge;
dd) Instandhaltungsprogrammen und
ee) alternativem Dienstreise-, Mitarbeitermobilitäts- oder Kundenmobilitätsmanagement.
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