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BGBl. I Nr. 59/2023

kundgemacht 14.06.2023 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 59/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) 47830 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, Überschrift · 1. Abschnitt: Überschrift · Z 1, Z 4 lit a, lit b, lit c, lit d, Z 6, Z 7, Z 7 lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), lit n (entfallen), Z 2 lit a, lit b, lit c, Schlussteil, Z 8, Z 9 · 2. Abschnitt: Überschrift · Z 1 lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), lit n (entfallen), lit o (entfallen), lit p (entfallen), lit q (entfallen), Z 3 lit a, lit b, lit c, lit d, lit e, lit f, Z 2 lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), lit k (entfallen), lit l (entfallen), lit m (entfallen), Z 3 lit g (entfallen), lit h (entfallen), lit i (entfallen), lit j (entfallen), Z 5 lit a, lit a sublit aa (neu), sublit bb (neu), sublit cc (neu), sublit dd (neu), lit b, lit b sublit aa (neu), sublit bb (neu), sublit cc (neu), sublit dd (neu), sublit ee (neu)
in Kraft 12.08.2014 – 14.06.2023 · idF BGBl. I Nr. 72/2014 · danach: BGBl. I Nr. 59/2023 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 15.06.2023 · idF BGBl. I Nr. 59/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anhang I 1 zu § 42
Die Maßnahmen in den im Folgenden angeführten Maßnahmenfeldern gelten nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinien gemäß § 27 in dem Umfang als Energieeffizienzmaßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 7, als sie nachweisliche, mess- oder schätzbare Verringerungen des Verbrauchs von Endenergie nach sich ziehen: Mindestvorgaben für Energieaudits und Managementsysteme
1. Wohn- und Tertiärsektor Abschnitt
Allgemeines
Energieaudits und Managementsysteme haben
1. eine allgemeine Unternehmens- und Tätigkeitsbeschreibung zu beinhalten;
2. den einschlägigen europäischen, internationalen oder übernommenen Normen zu entsprechen;
3. auf aktuellen, gemessenen und belegbaren Daten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger zu basieren, wobei die ausgewiesenen Mengen in energetische Einheiten umzurechnen sind und auf Lastprofilen oder Zähleinrichtungen zu basieren haben;
4. die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche aufzuzeigen, wobei pro wesentlichem Energieverbrauchsbereich eine Vor-Ort-Begehung durchzuführen ist, und Folgendes zu identifizieren und analysieren:
a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme; hauptenergieverbrauchende Faktoren und Energieumwandlungsanlagen auf Basis von Energie-, Treib- oder Kraftstoffrechnungen, Subzählern, Berechnungen oder Messungen (Energiebilanz);
b) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernwärme-/ Fernkältesystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik mittels selbsttätigen Fühl- und Regelelementen ohne Fremdenergie zB Thermostatventile, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Temperaturregelung und Steuerung); Verstärkung solarer und geothermischer Primärenergieformen, Vermeidung und Verminderung von Verteilverlusten; relevante Einflüsse auf den Energieverbrauch, insbesondere auf die hauptenergieverbrauchenden Faktoren und Energieumwandlungsanlagen;
c) Wärmedämmung und Belüftung (Niedrigenergie- und Passivhausstandard im Neubau; kontrollierte Be- und Entlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung; Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wie zB Dach- relevante Energieleistungskennzahlen einschließlich deren Entwicklung und Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke, Wärmeschutzverglasung);
d) Warmwasser (zB Installation neuer Geräte, hocheffiziente Speicher, unmittelbare und effiziente Nutzung in der Raumheizung, Energiespararmaturen, Waschmaschinen; Fernwärme, solare Warmwasserbereitung), Rückgewinnung der Abwasserwärme Abwärmepotenziale;
e) 5. Beleuchtung (zB neue effiziente Leuchtmittel und Vorschaltgeräte, bedarfsorientierte Steuersysteme, gezielte Tageslichtnutzung); auf dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu basieren, um langfristige Einsparungen und Investitionen sowie Restwerte unter Berücksichtigung von Zins- und Preisentwicklungen zu betrachten; ist eine dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht möglich oder nicht im erforderlichen Ausmaß durchführbar, kann eine statische Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden, wobei die Gründe dafür anzugeben und nachvollziehbar zu dokumentieren sind;
f) 6. Kochen und Kühlen (zB neue energieeffiziente Geräte, Systeme zur Wärmerückgewinnung, Abschattung von Gebäuden zur Verringerung des Kühlbedarfs); verhältnismäßig und repräsentativ zu sein, sodass ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz und die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten darstellbar sind;
g) 7. sonstige Ausrüstungen und Geräte (zB Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, neue effiziente Geräte, bedarfsorientierte Steuerung für eine optimierte Energieverwendung, Minimierung der Energieverluste im Bereitschaftsmodus, Einbau von Kondensatoren zur Begrenzung der Blindleistung, verlustarme Transformatoren, primärseitige Schaltung, etc.); für das jeweilige Unternehmen relevante Maßnahmen zur
h) Einsatz erneuerbarer Energien in Haushalten und Gewerbe, wodurch die Menge der zugekauften Energie verringert wird (zB solarthermische Anwendungen, Erzeugung von Warmbrauchwasser, solarunterstützte Raumheizung und –kühlung, erneuerbare Fernwärme, Photovoltaik);
i) Maßnahmen zur Verringerung der grauen Energie;
j) Maßnahmen zur Verringerung des Personenverkehrs (Forcierung des öffentlichen Verkehrs, Wechsel der Antriebstechnik);
k) Maßnahmen zur Reduktion des Stand-by Verbrauches;
l) Smart home Anwendungen, zB Inhome-Displays;
m) konkrete Projekte mit einschlägigen Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut durch Energieeffizienzmaßnahmen (zB qualifizierte Energieberatung durch Berater mit sozialarbeiterischer Erfahrung oder Gerätetauschaktionen);
n) Substitution von Energieträgern durch Nutzung von bisher nicht genutzter Abwärme;
2. Industriesektor
a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme, Einbau und Betrieb von Smart Metering Reduktion des Energieverbrauchs;
b) Messdienstleistungen, Erstellung von Messkonzepten zur Analyse des Energieverbrauchs bzw. Auslesung Verbesserung der Wärme- Energieeffizienz und Warmwasserverbräuche, Temperaturen;
c) Fertigungsprozesse (zB effizienter Einsatz Forcierung des Einsatzes von Druckluft, Kondensat sowie Schaltern und Ventilen, Einsatz automatischer und integrierter Systeme, energieeffizienter Betriebsbereitschaftsmodus); erneuerbaren Energieträgern
d) Motoren und Antriebe (zB vermehrter Einsatz elektronischer Steuerungen, Regelantriebe, integrierte Anwendungsprogramme, Frequenzwandler, hocheffiziente Elektromotoren); zu identifizieren, analysieren und empfehlen sowie die Wechselwirkungen der relevanten Maßnahmen zu berücksichtigen;
e) 8. Lüfter, Gebläse, Regelantriebe und Lüftung (zB neue hocheffiziente Geräte/Systeme, Einsatz natürlicher Lüftung, Leistungsanpassung, Wartungssystematik); Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung des Monitoringsystems zu prüfen und
f) 9. Bedarfsmanagement (zB Lastmanagement, Regelsysteme für Spitzenlastabbau); detaillierte und validierte Berechnungen für empfohlene Maßnahmen zu beinhalten und klare Informationen über potenzielle Einsparungen zu liefern.
g) Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung; 2. Abschnitt
h) Maßnahmen in der Energiebereitstellungskette (zB Repowering oder Bau von Erzeugungsanlagen, Speichertechnologien, Einsatz hocheffizienter Pumpen, druckunabhängige, voreinstellbare Drosselorgane zum hydraulischen Abgleich, Rücklauftemperaturabsenkung in Fernwärmenetzen); Wesentliche Energieverbrauchsbereiche
i) Einbindung von Erneuerbaren Energien in die Energiebereitstellung (zB Windkraft, Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen, Rückgewinnung von Prozesswärme und Einbindung zur Abdeckung des Wärmebedarfs am Standort, Rückgewinnung Energieaudits und energetische Nutzung biogener Reststoffe oder Abfälle); Managementsysteme haben für die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche gemäß Z 1 bis 3 zusätzlich folgende Informationen zu enthalten:
j) 1. Rückgewinnung von Abwärme oder überschüssiger Prozesswärme und Lieferung an Betriebe in der Nachbarschaft, die damit einen Teil ihres Wärmebedarfs decken können; Gebäude:
k) Einbindung von Abwärme oder überschüssiger Prozesswärme in lokale Nah- oder Fernwärmeversorgungsnetze, auch zur Kälteerzeugung;
l) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernwärme-/Fernkältesystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Steuerung); Verstärkung solarer und geothermischer Primärenergieformen, Vermeidung und Verminderung von Verteilverlusten;
m) Beleuchtung und Lichtoptimierung (zB neue effiziente Leuchtmittel und Vorschaltgeräte, bedarfsorientierte Steuersysteme, gezielte Tageslichtnutzung, Lichtoptimierung in Hallen, Sportstätten, Weihnachtsbeleuchtungsservice);
n) Brennwerttechnologie;
o) Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches bei Prozesskälte;
p) Reduktion der Prozesswärme;
q) alle gebäudebezogenen Maßnahmen der Z 1, soweit sie auf Betriebs- und Geschäftsgebäude des Industriesektors Anwendung finden;
3. Verkehrssektor
a) Technische Möglichkeiten bei Kraftfahrzeugen (Einsatz verbrauchsarmer Fahrzeuge, Alternativantriebe wie zB Elektromobilität, Gewichtsreduktion, Vermeidung verbrauchssteigernder Zusatzausstattung, Verbrauchsmonitoring, Reifendruckreglersysteme, Leichtlauföle, etc.); Darstellung der Eigentumsverhältnisse und Nutzungsvereinbarungen, um Einflussmöglichkeiten auf den Energieverbrauch aufzuzeigen;
b) Schaffung von attraktiver Infrastruktur, innovative Geschäftsmodelle, Nutzbremssysteme, etc. Art der Gebäudenutzung;
c) Technische Möglichkeiten bei der Infrastruktur – Verkehrslenkung- und –steuerung Identifikation und dergleichen (zB Routenplanung Analyse des aktuellen Zustands der thermischen Gebäudehülle, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und Routenanpassung aufgrund aktueller Verkehrssituationen) empfehlen zu können;
d) Technische Möglichkeiten bei Tunnelanlagen – Tunnelthermie Identifikation und Analyse der wesentlichen energierelevanten Teile der technischen Ausstattung von Gebäuden, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;
e) Intelligente Speicher- Darstellung besonderer klimatischer Anforderungen im Inneren des Gebäudes und Nutzungskonzepte für E-Mobility;
f) Fuhrparkumstellungen; Analyse des Nutzerinnen- und Nutzerverhaltens.
g) 2. Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger (Attraktivierung öffentlicher Verkehr, Parkplatzbewirtschaftung, Ausbau Radwegenetz, Tarif-Verbundsysteme, etc.); Produktionsprozesse:
h) Ersatz innerbetrieblicher Gütertransporte durch Bandförderungen, Schächte etc.;
i) Verringerung des Transportbedarfs (zB durch Dezentralisierung von Produktionskapazitäten);
j) Zusammenlegung räumlich getrennter Verarbeitungsstufen;
k) Verringerung der Energieintensität von Transporten zB durch Vermeidung von Leerfahrten, Steigerung der Auslastung von Fahrzeugen oder Einbindung der Eisenbahn- und der Binnenschifffahrt in die Logistik
l) Raumplanerische Maßnahmen (Stellplatzregelungen, Unterstützung autofreies Wohnen, Infrastrukturmaßnahmen, Erschließungskonzepte, etc.);
m) Begleitmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit (Mobilitätsmanagement in Betrieben und Gemeinden, Kennzeichnung des Energieverbrauchs von PKW, Sensibilisierung in Schulen, Kampagnen, Aktionstage, Spritspartrainings);
4. Sonstige und sektorübergreifende Maßnahmen
a) Standards Erfassung und Normen, die hauptsächlich auf die Erhöhung der Energieeffizienz Analyse von Erzeugnissen wesentlichen energierelevanten Produktions- und Dienstleistungen, einschließlich Gebäuden, abzielen Betriebsmittelprozessen;
b) Energieetikettierungsprogramme Prüfung von Austausch, Änderung oder Aufstockung der Ausstattung;
c) Verbrauchserfassung, intelligente Verbrauchsmesssysteme, wie Einzelmessgeräte mit Fernablesung bzw. -steuerung, und informative Abrechnung, soweit hierzu nicht ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung besteht; Prüfung von unternehmensspezifischen Maßnahmen, die einen effizienteren Betrieb, eine fortlaufende Optimierung und eine verbesserte Instandhaltung gewährleisten.
d) Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Anwendung energieeffizienter Technologien und/oder Verfahren; 3. Transport:
e) Brennwerttechnologie;
f) Energiespeicher;
g) Informationskampagnen, Aus- und Weiterbildung (zB Energiespar-Check), insbesondere branchenbezogene Awarenesskampagnen und Motivationsprogramme durch Fachorganisationen der Wirtschaftskammer;
h) Abwärmenutzung;
i) Regelmäßige Wartung und Service;
j) Hydraulische Sanierung.
5. Übergeordnete Maßnahmen
a) Vorschriften, Steuern und sonstige Abgaben, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken; Erhebung
aa) der genutzten Kraftfahrzeugklassen;
bb) des gesamten Energieverbrauchs;
cc) der eingesetzten Energieträger und
dd) der Fahrleistung und technischen Hauptmerkmale jedes Kraftfahrzeugs.
b) gezielte Aufklärungskampagnen, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz und auf energieeffizienzsteigernde Maßnahmen abzielen, insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Nutzerverhaltens an den tatsächlichen Bedarf. Prüfung von unternehmensspezifischen Verbesserungsmaßnahmen bei
aa) Tourenoptimierungen oder Fahrtroutenplanungen;
bb) effizienterem Betrieb von Kraftfahrzeugen;
cc) energie- und CO2-relevanten Vorgaben für die Anschaffung für Kraftfahrzeuge;
dd) Instandhaltungsprogrammen und
ee) alternativem Dienstreise-, Mitarbeitermobilitäts- oder Kundenmobilitätsmanagement.
Schlagworte
Fernsteuerung, Wohnsektor, Regelungstechnik, Fühlelement, Niedrigenergiestandard, Belüftungssystem, Dachdämmung, Wärmeverbrauch, Nahversorgungsnetz, Betriebsgebäude, Verkehrssteuerung, Speicherkonzept, Eisenbahnfahrt, Schulungsmaßnahme, Ausbildung