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BGBl. II Nr. 143/2026

kundgemacht 18.06.2026 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht, der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute sowie die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht, die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute und die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 143/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute ((EGAPV)) 2 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertText, Überschrift (neu), Tabelle (neu)
in Kraft 01.08.2018 – 18.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 197/2018 · danach: BGBl. II Nr. 143/2026 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 19.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 143/2026 Anl. 1↗RIS↗
Anlage gemäß § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert) Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des E-Geld-Instituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des E-Geld-Instituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
(Datum)
(Abschlussprüfer)
Teil I
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:
Prüfungsdauer (in Personentagen):
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)
1. Konsolidierung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 14 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
1.1.
2. Eigenmittelanforderungen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.1.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 2 bis 4 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.2.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten gemäß § 11 Abs. 6 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.3.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Verbot der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln gemäß § 11 Abs. 7 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.4.
3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend § 3 Abs. 3 und 4 E-Geldgesetz 2010 für die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
3.1.
4. Sicherung der Kundengelder
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 12 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
4.1.
5. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 4 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Z 11 des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018), BGBl. I Nr. 17/2018, und den §§ 4 bis 17, § 19 Abs. 2, den §§ 20 bis 24, § 29 und § 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
5.1.
Anzahl der Verdachtsmeldungen:
5.2.
6. Interne Revision
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
6.1.
7. Sorgfaltspflichten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 20 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
7.1.
8. Organisation und Führung des E-Geldinstituts
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solide und umsichtige Führung des E-Geld-Instituts gemäß § 4 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z 3 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
8.1.
9. Änderung der Konzessionsgrundlagen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Änderung der Konzessionsgrundlagen gemäß § 7 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
9.1.
10. Vertrieb über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Vertrieb von E-Geld über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen gemäß den §§ 15 und 16 Abs. 2 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
10.1.
11. Verbot der Verzinsung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Verbot der Verzinsung gemäß § 20 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
11.1.
12. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 24 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
12.1.
13. Auslagerung von Aufgaben
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
13.1.
14. Agenten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
14.1.
Teil II
15. Konzessionierung
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des E-Geld-Instituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):
Gesetzesreferenz
15.1.
16. Eigentümerbestimmungen
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 8 E-Geldgesetz 2010:
Gesetzesreferenz
16.1.
17. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des E-Geldgesetzes 2010, des ZaDiG 2018, des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, und anderer für E-Geld-Institute wesentlicher Rechtsvorschriften:
Gesetzesreferenz
17.1.